Amtsdiener

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Berufsbezeichnung

Bedeutung: Der von einem andern mit einem Amt bekleidet ist.

Ein grösstenteils in der oberdeutschen Mundart vor 1802 übliches Wort, welches u.a. sämtliche Beamten oder zu anständigern Diensten verbundene Personen eines Landes betraf.

  • Kammerdiener
  • Rathsdiener
  • Gerichtsdiener [1]

Fußnoten

  1. Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender