Benutzer:Arend/Handbuch der praktischen Genealogie/E-Book

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HEYDENREICH

HANDBUCH DER PRAKTISCHEN
GENEALOGIE

I. BAND

Druck von Oscar Brandstetter in Leipzig










SEINER MAJESTÄT
FRIEDRICH AUGUST III.
KÖNIG VON SACHSEN

ALS BEITRAG ZUR FÖRDERUNG DES FAMILIENSINNES
BEI ADEL UND BÜRGERTUM IN EHRERBIETUNG VOM

HERAUSGEBER UND VERLEGER
GEWIDMET





ZWEITE, SEHR VERMEHRTE UND UMGEARBEITETE AUFLAGE
DER
FAMILIENGESCHICHTLICHEN QUELLENKUNDE

HERAUSGEGEBEN
AUF VERANLASSUNG DER ZENTRALSTELLE FÜR DEUTSCHE
PERSONEN- UND FAMILIENGESCHICHTE, SITZ LEIPZIG



I. BAND
MIT XI TAFELN






Motto:

Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt,
Der froh von ihren Taten, ihrer Größe
Den Hörer unterhält und still sich freuend
Ans Ende dieser schönen Kette sich
Geschlossen sieht.                           Goethe.

HANDBUCH DER PRAKTISCHEN GENEALOGIE

VON

OBERREGIERUNGSRAT PROFESSOR
DR. PHIL. EDUARD HEYDENREICH
KGL. SÄCHS. KOMMISSAR FÜR ADELSANGELEGENHEITEN A. D.

IN VERBINDUNG MIT

DR. JUR. OTTO FREIHERRN
VON DUNGERN
PROF. AN DER UNIVERSITÄT CZERNOWITZ

ARCHIVRAT DR. KARGE
KGL. PREUSS. STAATSARCHIVAR
IN KÖNIGSBERG

GEH. MEDIZINALRAT DR. MED.
ET PHIL.
K. ROBERT SOMMER
PROF. DER PSYCHIATRIE AN
DER UNIVERSITÄT GIESSEN

OTTO FORST-BATTAGLIA
IN WIEN

PROF. DR. PHIL. MUCKE
KONREKTOR AM GYMNASIUM ALBERTINUM
FREIBERG I. SA.

DR. PHIL. ARMIN TILLE
LANDTAGSBIBLIOTHEKAR IN DRESDEN

UND ZAHLREICHEN ANDEREN GELEHRTEN DES IN- U. AUSLANDES

MIT EINER EINLEITUNG VON

DR. PHIL. ET LL. D. KARL LAMPRECHT
GEH. HOFRAT ORD. PROFESSOR DER GESCHICHTE AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

I. BAND
MIT XI TAFELN

LEIPZIG
H. A. LUDWIG DEGENER

1913


Heil dem Manne, der die Blicke
Gern zu seinen Ahnen kehrt,
Seiner Väter soll sich freuen,
Wer sich fühlt der Väter wert.
Hesekiel.




Am Baum der Menscheit drängt sich Blüt' an Blüte,
Nach ew'gen Regeln wiegen sie sich drauf;
Wenn hier die eine matt und welk verglühte,
Srpingt dort die andre voll und prächtig auf;
Ein ewig Kommen und ein ewig Gehen
und nun und nimmer träger Stillestand,
Wir sehn sie auf –, wir sehn sie nierdergehen;
Und ihre Lose ruhn in Gottes Hand.
Freiligrath.


Copyright 1913 by H. A. Ludwig Degener.


Alle Rechte vorbehalten, auch das der Übersetzung und einschließlich
der Länder, welche der Berner Konvention nicht angehören.


Einleitung.

      Von Autor und Verlag bin ich gebeten worden, diesem Buche eine kurze Einführung vorzusetzen.

      Ich tue dies gern aus dem Gesichtspunkte her, die Wichtigkeit der genealogischen Studien einmal stärker hervorheben zu können. Alle sogenannten Hilfswissenschaften unterliegen ja in der kulturgeschichtlichen Auffassung einer bestimmten Umbildung dahin, daß sie statt bloßer Disziplinen philologischen Charakters im eigentlich hergebrachten hilfswissenschaftlichen Sinne, vielmehr zu Teildisziplinen der historischen Forschung selbst erwachsen. Die früheste der historischen Hilfsdisziplinen, die diese Wandlung durchgemacht hat, ist die Urkundenlehre gewesen. Man weiß, wie sie jetzt ein wichtiger Teil der verfassungsgeschichtlichen Studien ist, und es ist das Verdienst vor allen Dingen der österreichischen Schule der deutschen Geschichtswissenschaft gewesen, diese Entwicklung glänzend durchgeführt zu haben.

      Die zweite Disziplin, die diesen Weg gehen wird, wird die Genealogie sein. Mit ihr verknüpfen sich die wichtigsten historischen Probleme, welche unter dem Niveau der Verfassungsgeschichte in den tiefen und mehr elementaren Stockwerken gleichsam des historischen Geschehens verborgen sind; jene Probleme, welche die künftige geschichtliche Forschung, je mehr sie in elementare Gebiete vordringt, um so stärker in Anspruch nehmen werden: die Probleme der Blutsvererbung, überhaupt des physiologischen Zusammenhangs der Menschheit, und damit die Probleme der natürlichsten menschlichen Gemeinschaften, insbesondere des Geschlechtes. Von den Entwicklungsformen des Geschlechtes wird für ein Lehrbuch der deutschen Genealogie besonders Sippe und Familie von Bedeutung sein. Die allgemeinen Übergangsformen, welche von der Sippe der Urzeit zu der strenggebundenen Familie des Mittelalters und von dieser herüber zu der Familie der Neuzeit führen, sind allerdings im allgemeinen bekannt Aber sehr viel fehlt, daß sie schon im Detail erörtert worden wären, und noch mehr ist zu bedauern, daß die Kenntnis der Vorgänge auf diesem Gebiete eine verhältnismäßig gering verbreitete ist, wie sie denn auch in dem Vortrag wie in der schriftlichen Darstellung der Verfassungsgeschichte regelmäßig zu kurz kommt.

      Noch viel stärker in den allgemeinen historischen Zusammenhang tritt der Betrieb der Genealogie und der verwandten Fragen mit jener Zeit, in der sich aus dem engen Kreis der Familie das Individuum immer mehr zu emanzipieren beginnt; auf dem wirtschaftlichen Gebiete durch Teilungen und

Abschichtungen des Familienvermögens, auf dem geistigen durch Emanzipation von Sitte und Auffassungsweise der Eltern und Ahnen. Die feinen Prozesse, welche sich auf diesem Gebiete in der deutschen Geschichte etwa vom vierzehnten Jahrhundert ab vollziehen, sind in ihren gröbsten Zügen allerdings auch noch durch die Untersuchung des Fortschritts auf dem Rechtsgebiete zum Verständnis zu bringen. Alle feineren Zusammenhänge dagegen fallen der nunmehr zur Familiengeschichte erweiterten Genealogie anheim. Über die Umwandlungen, welche bei diesen Vorgängen schon seit dem fünfzehnten Jahrhundert, dann aber wiederum vornehmlich und in viel verstärkterer Weise seit der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts die Familie erlebt hat, ist so wenig bekannt und vor allen Dingen so wenig in den Bestand der allgemeinen historischen Kenntnisse übergeführt, daß hier eine energische Vertiefung dringend geboten erscheint.

      Übersieht man die soeben gemachten Beobachtungen, denen sich bei einer über Deutschland hinweg erstreckten Betrachtung noch eine Reihe anderer gleich wichtiger hinzufügen ließe, so versteht man, wie ein Lehrbuch der Genealogie heute in aller Breite unterrichten muß. Soweit das Individuum in Betracht kommt, sind es namentlich bei den kulturgeschichtlichen Problemen die physiologischen, die Vererbungsfragen, welche einer Erweiterung bedürfen. Soweit die natürlichen menschlichen Gemeinschaften in Frage stehen, handelt es sich um Probleme der Soziologie vom entwicklungsgeschichtlichen Standpunkte. Es ist dringend zu wünschen, daß auf allen diesen Gebieten und in all diesen Richtungen eingehend im Sinne von Beiträgen zur Kulturgeschichte des deutschen Volkes gearbeitet werde, und es besteht dem Schreiber dieser Worte kein Zweifel darüber, daß das vorliegende Handbuch zur Einführung in die genannten Probleme von außerordentlicher Wichtigkeit sein kann.

K. Lamprecht.   


Aus dem Vorwort der ersten Auflage.

In gotis namen amen. Wenn alle ding, so geschen in der zeit, sich verrucken und verlaufen, dieweil das menschliche gedechtnus mit manch geschicht und sorgnis gehindert ist: dorumb hat des menschen synn erdacht, was do geschiet von den vorderen, daß man daz beveste mit der schritt oder mit warem gezygnisse den nachkomelingen zu irkennen. So bleibet es bey der warheit und ewiglichen ungeletztheit
Anfang einer alten Urkunde nach Bernhard Koerner
im Vorwort zum 7. Bande (1900) des Genealogischen
Handbuches bürgerlicher Familien.

      Wie man familiengeschichtliche Forschungen unternehmen soll und schließlich zu einer das gesammelte Material zusammenfassenden, lesbaren Darstellung gelangen kann, ist in neuerer Zeit wiederholt In Kürze auseinandergesetzt worden. In besonders glücklicher Weise geschah dies in der kleinen, sehr populär gehaltenen Schrift von W. L. Freiherrn von Lütgendorff-Leinburg, „Familiengeschichte, Stammbaum und Ahnenprobe. Kurzgefaßte Anleitung für Familiengeschichtsforscher“, Frankfurt a. M., Verlag von Heinrich Keller.

      Eine einigermaßen erschöpfende, die einschlagenden Fragen kritisch erörternde familiengeschichtliche Quellenkunde gab es bis jetzt nicht. Die Zahl der Familienforscher ist in den letzten Jahren sehr gestiegen, das Bedürfnis nach umfassenden Quellennachweisen und brauchbaren bibliographischen Zusammenstellungen sowie nach kritischen Orientierungen immer dringender geworden; wenn nicht alle Zeichen trügen, wird sich in Zukunft die Zahl der Familienforscher namentlich aus bürgerlichen Kreisen noch stark vermehren. Der Unterzeichnete hat daher einen Versuch gewagt, diese Lücke auszufüllen. Er hat sich bestrebt, keine für den Familienforscher irgendwie wichtige Quellenart zu übergehen; denn es ist völlig richtig, was von Schlechta-Wssehrd im Monatsblatt der K. K. Heraldischen Gesellschaft „Adler“ III, 1891, Seite 49, bemerkt: „Für den genealogischen Forscher ist die Benutzung möglichst vieler Hilfsquellen die wesentlichste Bedingung einer gediegenen Facharbeit.“ Dem Unterzeichneten lag es ganz fern, bloß für einen einzelnen Stand, z. B. etwa nur für den Adel, zu schreiben, dessen Bedürfnissen er allerdings ausführlich Rechnung getragen hat. Vielmehr will

er die Quellen der Familiengeschichte für alle Stände angeben; er bietet daher auch für bürgerliche und bäuerliche Geschlechter alle nötige die Quellen betreffende Auskunft, wie er andererseits über die regierenden Herrscherhäuser die genealogische Literatur in größerem Umfang nachweist, als dies bisher irgendwo geschehen ist. Im Mittelpunkte der Darstellung stehen Deutschland und Österreich-Ungarn. Aber auch die übrigen europäischen Staaten sind ausführlich behandelt, und selbst über außereuropäische Verhältnisse, die für den Familienforscher in Betracht kommen, finden sich Nachweise.

      Speziell habe ich alle Quellen und Hilfsmittel berücksichtigt, welche der im Königreich Sachsen staatsangehörige Adel, einschließlich des aus Polen stammenden, in die Lage kommen kann zu dem Zwecke zu gebrauchen, daß er gemäß dem Gesetze vom 19. September 1902 seinen Adel zur Eintragung in das sächsische „Adelsbuch“ (Adelsmatrikel) nachweist.

      Die folgenden Erörterungen und bibliographischen Nachweise sind in erster Linie für diejenigen bestimmt, welche eingehendere historische Studien nicht getrieben haben. Doch wird auch der Historiker von Fach gar manches bequem zusammengestellt finden, was er sich erst mit großem Zeitaufwand suchen müßte. Denn sowohl meine gegenwärtige öffentliche Stellung, als auch mein früheres archivalisches Amt gaben mir Gelegenheit, aus dem Vollen zu schöpfen und auch zu dem geistreichen, noch immer klassischen Werke von Ottokar Lorenz, Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie (Berlin 1898) Ergänzungen zu bieten. Insbesondere enthalten die bibliographischen Angaben Nachträge zu Dahlmann-Waitz-Brandenburgs Quellenkunde zur Deutschen Geschichte, die bei vielen Vorzügen doch gerade über Familiengeschichte, wie ich in meiner Anzeige der neuesten Auflage in der Berliner Zeitschrift für das Gymnasialwesen, herausgegeben von H. J. Müller, Jahrgang 1905, Seite 440—446 und Jahrgang 1906, Seite 736—738 näher begründet habe, äußerst lückenhaft ist. Es war mein Bemühen, durch Rücksicht auf kulturgeschichtliche Momente und dadurch, daß ich die Quellen gelegentlich selber sprechen ließ, den an sich etwas trockenen Gegenstand möglichst zu beleben. Die eingelegten Proben des Wortlautes einzelner interessanter Quellenstücke sollen dem Neuling auf diesem Gebiet die Orientierung erleichtern. Die Auswahl des Stoffes, insbesondere der bibliographischen Nachweise ist in der Weise getroffen, daß auch diejenigen Familienforscher, welche fern von Bibliotheken und Archiven wohnen, durch die vorliegenden Zusammenstellungen in ihren Studien gefördert werden. Man wird aus meiner Arbeit entnehmen können, welche Bücher man sich von einer Bibliothek oder einem Buchhändler bestellen bzw. welche archivalischen Quellen man einsehen muß, um in den familiengeschichtlichen Studien vorwärts zu kommen. Aus der Geschichte einzelner Familien habe ich zur Charakterisierung des quellenkundlichen Materials und der familiengeschichtlichen Methode eine Anzahl Spezialitäten aufgenommen; diese waren zum Teil bisher nicht gedruckt.

      Zum Schlusse dieser Vorbemerkungen möchte ich die Worte wiederholen,

die einer unserer bedeutendsten Historiker, der selbst um Familiengeschichte rühmlichst verdiente Geheime Archivrat Dr. H. Grotefend in Schwerin, in seiner Arbeit über Stammtafeln (Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, 70. Jhrg., Schwerin 1905, Seite 1 ff.) hinsichtlich des Wertes der Geschlechtserforschung gesprochen hat:

      „Es ist ein erfreuliches Bild, daß in einer Zeit, die voll ist von zersetzenden gesellschaftsfeindlichen Bestrebungen, sich überall der Familiensinn geltend macht, und daß in adligen wie in bürgerlichen Familien der Wunsch hervortritt, sich fester aneinander zu schließen, um in der Familie den festen Halt zu gewinnen, den bei der größeren Zerstreuung über das, gottlob!, geeinte Deutsche Reich das einzelne Familienmitglied leicht zu verlieren Gefahr läuft.“

      „Gerade in unserer Zeit, wo durch einseitiges und übermäßiges Hervorheben des Einzelwesens und seiner vermeintlichen Rechte das Gesamtleben in seinen Wurzeln mehr und mehr verletzt wird, in einer Zeit, wo mehr als jemals die Selbstsucht über den Gemeinsinn zu siegen sucht, ist die Flucht in die Familie und die Einkehr in ihre Geschichte gewiß die reinste und ergiebigste Quelle des Mutes für den, der noch selbstlos genug ist, die Interessen einer Gemeinschaft über die Interessen der sie bildenden Einzelwesen zu stellen.“

      „Die Familie ist die erste und ursprüngliche Gemeinschaft im Leben, sie ist die Grundlage und das Vorbild aller gesellschaftlichen und staatlichen Gemeinsamkeitsgebilde. Sie ist daher auch am ersten geeignet, wenn nur der gute Wille nicht fehlt, dem Menschengeiste auf dem Fluge zum Idealen die Schwingen zu stählen, ihn stark zu machen für den Kampf mit dem einzelnen Ich, das sich groß zu machen sucht gegenüber dem doch zumeist, wenn nicht allein berechtigten Wir der Gemeinschaft, in die es gestellt ist.“

      „Man sehe daher nicht mit spöttischem Lächeln, wie es so oft in den Kreisen der sogenannten Gebildeten geschieht, auf das Treiben derer hin, die sich bestreben, das Dunkel zu klären, das etwa über der Herkunft ihrer Familie ruht, die Glied um Glied ihre Vorväter und deren Abkömmlinge aneinander reihen, um zu wissen, mit wem zum gemeinsamen Kampf des Lebens das Schicksal sie am meisten verbunden hat.“

      „Alle die sich so bestreben, wollen ja teil haben an dem Segen, den Goethe durch den Mund der Iphigenie über sie ausspricht“:

„Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt,
Der froh von ihren Taten, ihrer Größe
Den Hörer unterhält und still sich freuend
Ans Ende dieser schönen Reihe sich
Geschlossen sieht.“

Vorwort zur zweiten Auflage.

Rühmlich, christlich, auch tröstlich ist,
Daß man zu keiner Zeit vergißt
Der alten, lieben Vorfahren,
Die vor uns in dem Leben waren.

      Die erste Auflage des vorliegenden Buches war nach zwei Jahren vergriffen. Dieser Erfolg mußte mich antreiben, es immer mehr zu vervollkommnen.

      Vor allem suchte ich einem von den Familiengeschichtsforschern seit langer Zeit lebhaft empfundenen Bedürfnis abzuhelfen, indem ich eine Zusammenstellung der familiengeschichtlichen, genealogischen, sphragistischen und heraldischen Sammlungen in Bibliotheken, Museen und Archiven beschaffte. Die sehr zahlreichen Zirkulare und Briefe, welche ich an die einschlagenden Sammelstellen versandte, wurden von deutschen und ausländischen Gelehrten in mehr oder weniger ausführlicher Weise durch Nachrichten über meist unbekanntes Material beantwortet. So habe ich besondere Abschnitte über die familiengeschichtlichen Materialien in Bibliotheken, Museen und Archiven aufgenommen. Das auf solche Weise dargebotene Archivlexikon, welches die familiengeschichtlichen Materialien in den Archiven nachweist, kann als eine Neubearbeitung, soweit im weitesten Sinne Familiengeschichte irgendwie in Betracht kommt, von Burkhardts Hand- und Adreßbuch der deutschen Archive (Leipzig 1887) angesehen werden; es berücksichtigt aber über den Bereich des Burkhardtschen Buches hinaus auch die übrigen Länder Europas.

      Durch das liebenswürdige Entgegenkommen hervorragender Gelehrter wurde ich ferner in die Lage versetzt, einige neue größere Abschnitte aufzunehmen. Herr Freiherr Dr. von Dungern, Professor an der Universität Czernowitz, steuerte einen solchen über Genealogie und Rechtswissenschaft, Herr Otto Forst in Wien, der während der Drucklegung dieses Buches den Namen Forst-Battaglia annahm, einen über genealogische Tabellen bei. Herr Archivrat Dr. Karge, Kgl. Preußischer Staatsarchivar in Königsberg, behandelte die Literatur über die Geschichte des Adels in Rußland; Herr Konrektor Prof. Dr. Mucke in Freiberg, slawische Wörterbücher, Glossare und Genealogien. Herr Geheimer Medizinalrat, Universitätsprofessor Dr. Sommer in Gießen stellte eine Arbeit „Familiengeschichtliche Quellenkunde in der Psychiatrie und

Anthropologie“ und Herr Landtagsbibliothekar Dr. Tille eine solche über Genealogie und Sozialwissenschaft zur Verfügung. Ich selbst fügte das neue Kapitel „Familiengeschichte und Topographie“ hinzu. Ganz besonders wertvoll ist es, daß Herr Geheimer Hofrat Dr. Lamprecht, Ord. Prof. der Geschichte an der Universität Leipzig, die Güte hatte, eine Einleitung zu dem vorliegenden Werke zu schreiben. Allen diesen hervorragenden Gelehrten sage ich für ihre wertvolle Unterstützung auch an dieser Stelle meinen besten Dank.

      Außerdem habe ich diese zweite Auflage vermehrt durch Abschnitte über Königs- und Echte-Briefe, Partezettel, Patenzettel, Totenzettel, Konzil- und Synodalakten, Vasallentabellen, Subskribentenlisten, Eidbücher, Lehnsakten, Deduktionsschriften, ferner durch einen Abschnitt über Familienfideikommißakten, dem die Literatur über Familienfideikommisse vollständiger, als irgendwo sonst geschehen ist, beigegeben wurde, durch eine parallel zu den die Universitäten betreffenden Nachweisen gearbeitete Zusammenstellung der Verzeichnisse von Schülern und Lehrern an deutschen Mittelschulen, durch eine Liste von Alten-Herren-Verzeichnissen, durch einen Abschnitt über Standesbücher der deutschen Fürstenhäuser. Wesentlich erweitert ist ferner der Abschnitt über die Kirchenbücher, insbesondere durch Nachweise über die Buchungen der Juden sowie überhaupt aller Personen in nicht christlichen Gebieten und die Abschnitte über die Kalender und über das Porträt. Stark vermehrt sind ferner in dem Kapitel über Heroldsämter und verwandte Behörden die Abschnitte über Württemberg, Italien und Ungarn. Gänzlich umgearbeitet wurde der Abschnitt über Polen, wobei der in Sprache und Literatur Polens wohlbewanderte Herr Otto Forst in Wien mich gütigst unterstützte. Die Übersicht über die Dialektwörterbücher wurde auf die außerdeutschen Staaten germanischer Zunge und auf die romanischen und slawischen Länder ausgedehnt. Die Sammlung familiengeschichtlichen Materials habe ich durch einen neu hinzugekommenen Anhang an der Hand eines konkreten Beispieles: „Familie Heydenreich, von Heydenreich“ erläutert.

      Bei den zahlreichen Beziehungen der Familiengeschichte zur Orts- und Landesgeschichte bieten die im Text und in den Anmerkungen zusammengestellten zahlreichen bibliographischen Nachweise auch für Orts- und Landesgeschichte vielfache Fingerzeige. Dies wird namentlich dem Lokalhistoriker erwünscht sein. Denn während für die deutsche Landesgeschichte in der soeben von Herre neu herausgegebenen Quellenkunde von Dahlmann-Waitz ein ausgezeichnetes bibliographisches Hilfsmittel vorliegt, fehlt ein für die deutsche Ortsgeschichte umfassendes bibliographisches Werk; nur für eine geringe Anzahl von Orten sind einzelne brauchbare Bibliographien erschienen. Das alphabetische Register des vorliegenden Werkes verweist auf die Stellen, wo für ortsgeschichtliche Studien einschlagende Literatur verzeichnet ist.

      Die Anordnung des massenhaften Stoffes ist verbessert. Es empfiehlt sich für den Familienforscher, ehe er an die handschriftlichen Quellen herantritt, sich aus der gedruckten Literatur zu überzeugen, was über sein Geschlecht bereits durch den Druck veröffentlicht ist. Auf solche Weise vermeidet

er es, eine schon von einem anderen geleistete Arbeit unnötigerweise abermals vorzunehmen. Mit Rücksicht hierauf ist das Kapitel über die bibliothekarischen Hilfsmittel an den Beginn des Buches gestellt. Dagegen ist das Kapitel über Kirchenbücher und Standesamtsregister, sowie der Abschnitt über Gebetsverbrüderungen, Nekrologien und verwandte Quellen des Mittelalters den Erörterungen über die archivalischen Hilfsmittel eingereiht. Außerdem wurde eine Anzahl Umstellungen vorgenommen, so ist z. B. der Abschnitt über Mittelnamen jetzt nicht mehr als Anhang zu der Besprechung der Kirchenbücher, sondern als Teil des Kapitels über die Eigennamen gegeben. Bei einer Reihe von Werken boten sich mehrere Kapitel dar, in denen sie erwähnt werden konnten; doppelte Zitierung war aber mit Rücksicht auf den verfügbaren Raum tunlichst zu vermeiden. So werden z. B. archivalische Hilfsmittel, wenn sie durch den Druck bekannt gegeben sind, zu bibliothekarischen und können an beiden Stellen gesucht werden. Im Zweifelsfalle sorgt das ausführliche Register, welches für beide Bände dem zweiten beigegeben ist, für das rasche Auffinden von Einzelheiten.

      Das Buch ist aus der Praxis hervorgegangen und für die Praxis bestimmt. Ein Handbuch der theoretischen Genealogie, das wir in dem „Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie“ von Ottokar Lorenz (Berlin 1898) bereits besitzen, will mein „Handbuch der praktischen Genealogie“ nicht sein. Zu einer streng theoretisch-systematischen Anordnung konnte ich mich nicht entschließen, weil die gute Aufnahme der ersten Auflage bewiesen hat, daß ich im allgemeinen für den Zweck meiner Arbeit den richtigen Weg eingeschlagen habe, und weil ich fürchtete, daß eine rein theoretisch-systematische Anordnung des vielgestaltigen Stoffes die praktische Brauchbarkeit meines Buches beeinträchtigen würde.

      Die Übersichtlichkeit ist durch Inhaltsangaben auf dem oberen Rande jeder Seite und auf dem Seitenrande bei Beginn eines neuen Abschnittes erhöht worden. Der Übersichtlichkeit dient auch der Wechsel von größerer und kleinerer Schrift, durch den ein Werturteil nicht ausgesprochen sein soll.

      Die gesamte erste Auflage der Familiengeschichtlichen Quellenkunde ist einer gründlichen, allen Bemerkungen der Kritik gewissenhaft nachgehenden Umarbeitung unterzogen worden. Im Zweifelsfalle, z. B. wenn der eine Kritiker das volle Gegenteil von dem wünschte, wie ein anderer, habe ich mich nach dem Urteile genealogischer Fachleute von anerkanntem Ruf und langjähriger praktischer Erfahrung gerichtet. Die inzwischen erschienene Literatur habe ich in den Text hineingearbeitet und an den zuständigen Stellen nachgetragen.

      Durch alle diese Änderungen, Umarbeitungen und Erweiterungen ist ein ganz neues Buch entstanden, dem daher auch ein neuer Haupttitel gegeben wurde.

      Die Erfahrungen, die ich als Archivar der Stadt Mühlhausen in Thüringen, als Kommissar für Adelsangelegenheiten im Kgl. Sächsischen Ministerium des Innern, als Generalsekretär der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte in Leipzig und als Dozent für Genealogie an dem von

Herrn Geheimen Hofrat Prof. Dr. Lamprecht geleiteten, der Universität Leipzig angegliederten Kgl. Sächsischen Institut für Kultur- und Universalgeschichte gesammelt habe, sind dem vorliegenden Werke nützlich gewesen.

      Folgende Herren hatten die Güte, zur 2. Auflage meines Buches mir Material zur Verfügung zu stellen: Archivrat Prof. Dr. Albert in Freiburg i. Br. — Das Amt der evangelischen Gemeinde in Aachen. — Oberpfarrer Dr. Arndt in Halberstadt — Archivar v. Arnswaldt in Leipzig. — Stadtarchivar Prof. Dr. Arras in Bautzen. — Zweiter Direktor der kgl. preußischen Staatsarchive Geheimer Archivrat Dr. Bailleu in Charlottenburg.— Direktor des Landesarchivs der grod- und landesgeschichtlichen Akten Dr. Balzer in Lemberg. — Archivrat Prof. Dr. Bangert in Rudolstadt. — Bibliothekar Dr. Barth in Zürich. — Archivdirektor Geheimer Archivrat Dr. Bär in Coblenz. — Staatsarchivar Prof. Dr. Bärwinkel in Sondershausen. — Verlagsbuchhändler Freiherr von Berchem in München. — Bibliothekar Dr. Bemmann in Dresden. — Amtsgerichtsrat Dr. Béringuier in Berlin. — Archivrat Dr. Berkemeier in Bückeburg. — Stadtarchivar Dr. Berns in Leeuwarden. — Archivrat Staatsarchivar Dr. Beschorner in Dresden. — Prof. Dr. Bess an der Universitätsbibliothek in Halle a. S. — Stadtbibliothekar und Stadtarchivar Prof. Dr. Binz in Mainz. — Staatsarchivar Dr. Bippen in Bremen. — Pfarrer Dr. Blanckmeister in Dresden. — Oberbibliothekar Geheimrat Dr. von Bojanowski in Weimar.— Amtsgerichtsrat Bötticher in Frankfurt a. O. — Geheimer Hofrat Direktor der Universitätsbibliothek in Leipzig Dr. Boysen. — Archivrat Staatsarchivar Dr. Brabant in Dresden. — Archivdirektor Dr. Breitenbach in Amberg. — Geheimer Archivrat Landesarchivdirektor Prof. Dr. Bretholz in Brünn. — Direktor des Ritterschaftsarchivs Baron Bruiningk in Riga. — Archivdirektor Dr. von Buchwald in Neustrelitz.— Prof. Dr. Cascorbi in Hann.-Münden. — Amtsgerichtsrat Conrad in Berlin. — Prof. Dr. Crallis in Hermannstadt in Siebenbürgen. — Augenarzt Dr. Crzellitzer in Berlin. — Bibliotheksdirektor Prof. Dr. Curtius in Lübeck. — Verlagsbuchhändler Herm. A. L. Degener in Leipzig. — Archivrat Dr. Destouches, Direktor des Stadtarchives in München. — Archivar Dr. Devrient in Leipzig. — Archivdirektor Dr. Dieterich in Darmstadt. — Stadtarchivar Dr. Dirr in Augsburg. — Stadtarchivar Gymnasial-Oberlehrer Dreher in Friedberg. — Landesbibliothekar Dr. Dunckelmann in Rostock. — Bruno Emmert in Arco. — Direktor D. Q. v. Epen des Centraal Bureau vor Genealogie en Heraldiek in s'Gravenhage. — Geheimer Regierungsrat Bibliotheksdirektor Dr. Ermisch in Dresden. — Bibliothekar Dr. Fabricius in Marburg a. L. — Reichsarchivar Dr. Feith in Groningen.— Bibliothekar Fey in Kassel. — C. H. A. Finster in Düsseldorf-Oberkassel. — Bibliothekar Dr. Finster-Benzon in Kiel †. — Rechtsanwalt Dr. Fischer in Berlin. — Dr. Flodmark vom Stockholmer Staatsarchiv. — Otto Forst-Battaglia in Wien. — Stadtgemeinde Frankenthal (Rheinpfalz). — Dr. Friberg in Linköping. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Prof. Dr. Friedensburg in Magdeburg. — Reichsarchivar Archivdirektor Dr. Fruin in Middelburg. — Ritterschaftliches Mitglied der Ersten Kammer und des Denkmalrates für Württemberg

Friedrich Freiherr von Gaisberg-Schöckingen auf Schöckingen. — A. Freiherr von Gemmingen in Bingen a. Rh. — Baron A. von Gernet in St. Petersburg. — Staatsarchivar Dr. Glück in Würzburg. — Fritz Ginsberg in Berlin.— Fabrikant Maximilian Graff in Iserlohn. — Geheimer Regierungsrat Grimm in Kassel. — Regierungsrat Dr. Gritzner, Kommissar für Adelsangelegenheiten in Dresden. — Stadtarchivar Dr. Gundlach in Kiel. — Stadtarchivar Gutbier, Ehrenbürger der Stadt Langensalza. — Oberst a. D. Freiherr von Guttenberg in Steinenhausen. — Pfarrer Lic. theol. Hackmann in London. — Staatsarchivdirektor Dr. Hagedorn in Hamburg. — Schriftsteller und Redakteur Hager in Basel. — Generalmajor d. R.-St. Handel-Mazetti, Konservator der K. K. Zentralkommission in Linz. — Dr. Handwerker von der Universitätsbibliothek in Würzburg. — Direktor des Dansk Genealogisk Institut Th. Hauch-Fausbøll in Kopenhagen. — Abt Willibald Hauthaler in Salzburg. — Archivdirektor Dr. Hauviller vom Staatsarchiv in Metz. — II. Staatsarchivar Dr. Hegi vom Staatsarchiv in Zürich. — Stadtarchivar Heineck in Nordhausen. — Archivrat Staatsarchivar Dr. Heinemann in Magdeburg. — Ritterschaftssekretär Baron von Heller in Mitau. — Redakteur Dr. Helmolt in Bremen. — Staatsarchivar Dr. Henne am Rhyn in St Gallen. — Arzt Dr. Herdtmann in Senftenberg. — Kantonsbibliothekar und Staatsarchivar Dr. Herzog in Aarau. — Carl von Hesse in St Petersburg. — Rechtsanwalt Dr. Ernst Heydenreich in Leipzig.— Oberstleutnant Heye in Straßburg i.E.— Vorstandsmitglied des Vereins „Herold“ Prof. Hildebrandt in Berlin. — Schriftführer der K. K. Gesellschaft „Adler“ Dr. Höfflinger in Wien. — Prof. Dr. Hölscher in Goßlar. — Archivrat Staatsarchivar Dr. Hoogeweg in Hannover. — Bibliothekar Dr. Hoppe in Berlin. — Dr. Aug. Huber vom Staatsarchiv in Basel. — Archivrat Dr. Jacobs in Wernigerode. — Prof. Dr. Jecht in Görlitz. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Dr. Joachim in Königsberg. — Archivdirektor Prof. Dr. Jung in Frankfurt a. M. — Archivdirektor Dr. Kaiser in Straßburg. — Baron von Kapherr-Lockwitz auf Lockwitz. — Wirklicher Hofrat Archivdirektor Dr. Károlyi in Wien. — Städtischer Bibliothek- und Archivdirektor Dr. Kunz von Kauffungen in Metz. — Kammerherr Dr. jur. et phil. Kekule von Stradonitz in Berlin-Lichterfelde. — Dr. Anton Kern in Graz. — Direktor Prof. Dr. W. von Ketrzyński in Lemberg. — Bibliothekdirektor Prof. Dr. Keysser in Köln. — Prof. Dr. Khull-Kholwald in Graz. — Postsekretär Kieskalt in Nürnberg. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Dr. Kiewning in Detmold. — Major a. D. Kirchenpauer von Kirchdorff in Meißen. — K. K. Staatsarchivdirektor Dr. Klaar in Innsbruck. — J. G. Klamroth in Halberstadt. — Prof. Dr. Knauth in Freiberg i. S. — Museumsdirektor Dr. Koetschau in Berlin. — Dr. Kohfert an der Rostocker Universitätsbibliothek. — Geheimer Archivrat Archivdirektor a. D. Dr. Könnecke in Marburg a. L. — Prof. Dr. Koppel in Dresden. — Staatsarchivar Dr. Kretzschmar in Lübeck. — Amtsgerichtsrat Krieg in Sangerhausen. — Oberbibliothekar Prof. Dr. Kroker in Leipzig. — Archivdirektor Dr. Krusch in Osnabrück. — Archivdirektor Dr. Krzyžanowski in Krakau. — Stadtarchivar

Prof. Dr. Kubo in Frankfurt a. O. — Stadtarchivar Prof. Dr. Langer in Zwickau. — Dr. Längin von der Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe. — Bibliothekar Dr. Sigrid Leijonlmfoul in Stockholm. — J. F. Lentz-Spitta in Iserlohn. — Stadtbibliothekar und Stadtarchivar Dr. A. Löckle in Ulm. — Prof. Dr. Loebe in Putbus. — Staatsarchivar Dr. Loewe in Breslau. — Bibliothekar Dr. Lüdtke an der Universitätsbibliothek in Kiel. — Hofrat Universitätsprofessor Dr. Luschin von Ebengreuth in Graz. — Konsistorialsekretär Machholz in Magdeburg. — Stadtarchivar Dr. Mack in Braunschweig. — Staatsarchivdirektor Dr. Malagola † in Venedig. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Dr. Meinardus in Breslau. — Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Menadier in Berlin. — Archivdirektor Dr. Mentz in Colmar. — Prof. Dr. Meyer von Knonau in Zürich. — Dr. Mönch in Basel. — Archivdirektor Dr. Muller in Utrecht — Oberstaatsarchivar Dr. Nagy vonTasnád in Budapest — Oberarchivar Nanav in Wien. — Bibliothekar und Archivar Dr. Neubauer in Magdeburg. — Geheimer Regierungsrat Nitzsche in Altenburg. — Das Nürnberger Nationalmuseum. — Studienrat Obermaier in Regensburg. — Major a. D. von Obernitz in Potsdam. — Kreisarchivar Dr. Oberseider in Speier. — Dr. Obner von der K. K. Studienbibliothek in Klagenfurt. — Geheimrat Archivdirektor Dr. Obser in Karlsruhe. — Bibliothekdirektor Dr. Freiherr von Orgies-Rutenberg in Berlin. — Freiherr von Pack in Wesel. — Prof. Dr. Pfaff von der Universitätsbibliothek zu Freiburg i. Br. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Prof. Dr. Philippi in Münster. — Direktor des Münzkabinetts Universitätsprofessor Dr. Pick in Gotha. — Stadtarchivar Dr. Pick in Aachen. — Die Museumsverwaltung in Pilsen. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Prof. Dr. Prümers in Posen.— Der Magistrat der Kreishauptstadt Regensburg. — Haalschreiber Reichert in Schwäbisch-Hall. — Staatsarchivar Dr. Richter in Koblenz. — Das K. K. Gymnasium in Ried — Archivrat Staatsarchivar Dr. Rieder in München. — Konservator Rooses am Museum Plantin-Moretus in Antwerpen. — Museums- und Archivdirektor van Rooyen in s'Gravenhage. — Archivdirektor Prof. Dr. Rübel in Dortmund. — Archivrat Dr. Rübsam in Regensburg. — Stadtarchivar und Bibliothekar Dr. Schiess in St. Gallen. — Oberlandesgerichtsrat Schillling-Trygophorus in Darmstadt — Dr. Schindler vom Zentralarchiv des deutschen Ritterordens in Wien. — Prof. Dr. Schlecht in Dillingen. — K. K. Bezirkshauptmann a. D. von Schlechter in Lomnitz (Popelka). — Prof. Dr. Schmertosch von Riesenthal in Leipzig. — Pastor em. Dr. Schmidt in Halle. — Pfarrer Schmidt in Kallehne (Altmark). — Archivdirektor Archivrat Dr. Schmidt in Schleiz. — Archivdirektor Geheimrat Dr. Schneider in Stuttgart. — Vorsitzender des Vereins für Hamburger Geschichte Dr. Schrader in Hamburg. — Archivrat Dr. Schreiber in Amorbach. — Praktischer Arzt Dr. med. E. Schrempf in Gumbinnen. — Prof. Dr. von Schubert-Soldern in Dresden. — Dr. von der Schulenburg in Hamburg. — Archivdirektor Schulz in Prag. — Direktor der Universitätsbibliothek Dr. Schulze in Königsberg i. Pr. — Archivdirektor

Dr. Schuster in Charlottenburg. — Pastor Lic. theol. Schwen in Freiberg i. Sa. — Kreisarchivar Dr. Sebert in Bamberg. — Prof. Dr. Seedorf von der Stadtbibliothek in Bremen. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Dr. Sello in Oldenburg. — Vorsitzender des Mannheimer Altertumsvereins von Seubert — Oberbibliothekar Prof. Dr. Steiff in Stuttgart, — Rabbiner Dr. Stein in Dresden. — Georg Thierer in Ulm. — Der Magistrat der Stadt Thorn. — Ernst Tode in München. — Staatsarchivar Prof. Dr. Türler in Bern. — Stadtarchivar Prof. Dr. Uhle in Chemnitz. — Niederösterreichischer Landesarchivar Dr. Vancsa in Wien. — Dr. Adolf von den Velden in Weimar. — Kgl. Staatsarchivar Geheimer Archivrat Dr. Veltman in Wetzlar. — Das Staatsarchiv in Venedig. — Prof. Dr. Julius Vogel, Direktor des Museums der bildenden Künste in Leipzig. — Archivdirektor Dr. Wachter in Aurich. — Stadtarchivar Dr. Wagner in Göttingen. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Dr. Wagner in Wiesbaden. — Archivar Dr. Hans Walter in Berlin. — Geheimer Archivrat Archivdirektor Prof. Dr. Wäschke in Zerbst — K. Wilh. Weber in Hannover. — Archivar Dr. Wecken in Leipzig. — Stadtarchivar Prof. Dr. Weckerling in Worms. — Prof. Dr. Weerth in Detmold — Rechtsanwalt Dr. Weiß in Baden-Baden. — Direktor des Stadtarchivs Prof. Dr. Wendt in Breslau. — Prof. Dr. Weyhe in Dessau. — Der Stadtrat von Wiener-Neustadt — Archivar Dr. Wiersum in Rotterdam. — Rabbiner Dr. Winter in Dresden. — Stadtarchivar Dr. Wintruff in Mühlhausen in Thüringen. — Geheimer Regierungsrat Direktor der Universitätsbibliothek Dr. Wolfram in Straßburg i. E. — Landesarchivar Dr. Zibermayr in Linz.

      Die Anregungen der Kritik wurden gewissenhaft verwertet. Bekannt geworden sind mir die Rezensionen von: Arndt in der Zeitschrift des Vereins für Kirchengeschichte in der Provinz Sachsen, Jahrgang 6, Heft 2 und in der Halberstädter Zeitung, 95. Jahrgang, Nr. 141, 19. Juni 1909. — Prof. Dr. Bauer im Monatsblatt der K. K. Gesellschaft „Adler“ in Wien 1911 S.39, 40. — G. von Below in der Zeitschrift für Sozialwissenschaft 1909 S. 771. — Bemmann, Mühlhäuser Geschichtsblätter, Jahrgang 11, 1910, S. 142. — Blanckmeister, Das Pfarrhaus 1910, Nr. 1, S. 12 und Sächsischer Gustav-Adolf-Bote, September 1909, S. 23; Devrient, Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte, Heft 4, S. 98, 99; Leipziger Zeitung, Wissenschaftliche Beilage 1909, 7. Juli und Zeitschrift für das Gymnasialwesen, Berlin 1909, S. 690ff. — Ermisch im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte 1911, S. 158ff. — Eschebach in den Altonaer Nachrichten vom 13. Nov. 1909. — Fieker, Familiengeschichtliche Blätter 1909, 7 und Burschenschaftliche Blätter vom 15. Okt. 1909. — Forst in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsf. 1910, S. 466 bis 469. — G., Deutsches Lehrer-Blatt, 3. Jahrgang, Nr. 287. — Gritzner, Historische Zeitschrift, herausg. v. Meinecke 1910, Heft 4, S. 181 ff. — Hashagen in der Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst XXVIII, 1909, S. 542«. — Th. Hauch-Fausbøll, Genealogisk Tidsskrift 1911, S. 126. — H(ehnol)t, Dresdner Anzeiger

179. Jahrg., Nr. 202, 23. Juli 1909, S. 12. — Heinemann im Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1910. — Heldmann, Thüringisch-Sächs. Zeitschr. f. Gesch. und Kunst, Bd. 1, Heft 2, S. 277 ff. — Alois John, Unser Egerland XIV, 1909. — B. K., Sauerländisches Familienarchiv, Paderborn 1909, Nr. 9. — F. K., Tagespost Graz 1909 vom 30. Nov. — Kunz von Kauffungen in der 1. Beilage zu Nr. 3 der neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung, Berlin, 4. Jan. 1910 und in den von Prof. Dr. Hirsch herausgegebenen Mitteilungen aus der historischen Literatur, 38. Jahrg. (1910), Nr. 184, S. 371 ff. — Kekule von Stradonitz im Deutschen Herold 1909 und im Berliner Lokal-Anzeiger vom 12. Dez. 1909. — Khull-Kholwald, Grazer Tagespost vom 30. Nov. 1909. — Kiefer, Familiengeschichtl. Blätter, 7. Jahrg. 1909, Juli, S. 227. — Klaar im 3. Heft der Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs 1909, S. 146. — Klotz im Neuen Sächsischen Kirchen- und Schulblatt 1909, Nr. 50. — Laue, Jahresbericht der Geschichtswissenschaft, Jahrg. 33 1910. — Loewe, Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 1909. — Nentwig, Jahresbericht der Geschichtswissenschaft, 32. Jahrg., 1909, II 416. — Obser, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 1909, S. 531. — Prümers, Historische Monatsblätter März/April 1910. — (Baron) A. von R(ahden) im Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik 1907/8, herausg. von der Genealogischen Gesellschaft der Ostseeprovinzen zu Mietau. — René van Rhyn (Ph. Freiherr von Blittersdorf) in der Linzer Tagespost 1909, 15. Aug., S. 19. — E. S., Jahrb. d. Gesch. Ver. f. Göttingen 1910, S. 142, 143. — H. S. in der Neuen freien Presse, Wien 25. Dezember 1910. — J. S., Hamburger Nachrichten vom 13. Febr. 1910. — Sommer, Deutsche Literaturzeitung, 18. Sept. 1909. — Tb., Deutsches Adelsblatt, 27. Jahrg., 1909, 15. August, Nr. 33. — Th. in Reclams Universum, 25. Jhrg. 1909, 29. Juli, Heft 44. — Tille in den Leipziger Neuesten Nachrichten 1909 und in seinen Deutschen Geschichtsblättern, Bd. 10, Heft 2, S. 53 ff. — Uhl, Daheim, 46. Jahrg., Nr. 6, 6. Nov. 1909. — C. von Zepelin, Militär-Literatur-Zeitung 1910, Nr. 1, S. 30. Dazu ungenannte Referenten im Jahrbuch der Zeit- und Kulturgeschichte, Freiburg 1909. — Quellen und Forschungen zur deutschen Geschichte V 2. — Bullet histor. archéol. et hérald. Paris 1911, 3. 4. — Rivista Araldica, Juni 1909. — Arkiv for genealogi og Heraldik, Aarhus 1909, S. 122, 123. — Heraldisch-genealogische Blätter 1909, Juni. — Volckmars Weihnachtskatalog 1909. — Chemnitzer Allgemeine Zeitung 16. Sept 1909. — Hamburger Fremdenblatt 1909, Nr. 167. — Literarischer Ratgeber f. d. kathol. Deutschl. 1909. — Deutsches Armeeblatt V 1909, Nr. 26.

      Für alle Mitteilungen und Anregungen sagt der Unterzeichnete hierdurch den besten Dank.

      Eine Druckkorrektur beider Bände las Herr Archivrat Staatsarchivar Dr. Heinemann in Magdeburg, eine Korrektur einzelner Abschnitte aber die Herren Archivrat Prof. Dr. Albert in Freiburg i. Br., Archivar Dr. Devrient in Leipzig, Prof. Dr. Freiherr von Dungern in Czernowitz, Bruno Emmert

in Arco, Direktor van Epen in s'Gravenhage, Otto Forst-Battaglia in Wien, Regierungsrat Dr. Gritzner in Dresden, Direktor Hauch-Fausbøll in Kopenhagen, Staatsarchivar Dr. Hegi in Zürich, Archivrat Dr. Karge in Königsberg, Sekretär Kiesskalt in Nürnberg, Geheimer Hofrat Prof. Dr. phil. et L.L.D. Lamprecht in Leipzig, Konrektor Prof. Dr. Mucke in Freiberg i. S., Pastor Lic theol. Schwen in Freiberg i. S., Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Sommer in Gießen, Landtagsbibliothekar Dr. Tille in Dresden. Allen diesen Herrn sage ich für ihre liebenswürdige Unterstützung den besten Dank.

      Möge von dieser zweiten Auflage in erhöhtem Maße gelten, was Dr. Helmolt von der ersten sagt, sie sei „eine wahre Fundgrube für die überaus zahlreichen, geschulten wie dilettantenhaften Freunde familiengeschichtlicher Forschungen, eine rasche Bereitschaft für die mit der Methode Vertrauten, ein kräftiger Stecken und Stab für die auf diesem manchmal recht schlüpfrigen Feld noch strauchelnden ‚Liebhaber‘ eine nur selten versagende Rüstkammer für alle Genealogen vom Fach, jedenfalls die erste wirklich familiengeschichtliche Quellenkunde schlechthin und überhaupt“. Durch die neu hinzugekommenen Abschnitte, insbesondere das Archivlexikon mit einer Fülle bisher ungedruckten Stoffes wird diese zweite Auflage auch dem Historiker vom Fach mehr bieten als die erste, von welcher Erich Gritzner in der Historischen Zeitschrift, herausg. von Fr. Meinecke, 1910, Heft 4, S. 182 rühmt, sie enthalte „viel Neues oder doch bisher nur durch umständliches Nachfragen Erreichbares“ und welche von Nentwig im Jahresbericht der Geschichtswissenschaft, 32. Jahrgang, 1909, II 416 „eine ausgezeichnete Einführung in familiengeschichtliche Studien, ein sicherer Wegweiser und eine gute Quellenkunde“ genannt wird.

Leipzig, Sommer 1913.
Eduard Heydenreich.

Inhaltsverzeichnis

Band I.

Seite
Die bibliothekarischen Hilfsmittel des Familienforschers
1
Allgemeines: Die für den Familienforscher wichtigsten Bibliotheken und die Literatur über dieselben. Historische Bibliotheken: Deutschland 1
Historische Bibliotheken: Österreich-Ungarn 3
Bibliotheken über polnische Familien 5
Enzyklopädien und Bücherlexika 5
Allgemeine Quellenwerke zur deutschen Geschichte 7
Bibliographien über einzelne deutsche Lander 8
Bibliographien über nichtdeutsche Staaten 8
Allgemeine familiengeschichtliche Nachschlagewerke 8
Geschichts- und Altertumsvereine 9
Praktische Winke zur Arbeit in Bibliotheken 10
Fälschungen von Büchertiteln. Erfindungen von Genealogien 11
Die ältere familiengeschichtliche Literatur bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts.

Das „alte Buch"

12
Turnierbücher 13
16. Jahrhundert 15
17. Jahrhundert 17
18. Jahrhundert 18
Österreich 23
Neuere Arbeiten über deutsche Herrscherhäuser 24
Haus Habsburg 34
Genealogien außerdeutscher Herrscherhäuser 35
Zusammenfassende, gedruckte Arbeiten über die Familien einzelner Städte 36
 
Genealogische Tafeln. Von Otto Forst
42
Die beiden Grundtypen genealogischen Denkens 42
Die Deszendenztafel 43
Die Stammtafel 43
Regententafel 44
Ahnentafel 44
Der Deszent 45
Deszentorium 45
Ahnenbezifferung 45
Implex (Ahnenverlust) 46
Konsanguinitätstafel 48
Sippschaftstafel 49
Konsanguinitätstafelauszüge 51
weiter
Seite
Beispiele genealogischer Tafeln 52
Deszendenztafel des Kaisers Wilhelm I., in Textform.
Tafel I
Ahnentafel des deutschen Kronprinzen, in Textform.
Tafel II
Deszendenztafel des Kaisers Wilhelm I., in tabellarischer Form.
Tafel III
Ahnentafel des deutschen Kronprinzen, in tabellarischer Form von links nach rechts.
Tafel IV
Ahnentafel des Kronprinzen von Spanien (von Kammerherrn Dr. Kekule von Stradonitz), halb in tabellarischer Form von unten nach oben, halb in Textform.
Tafel V
Deszendenztafeln der Urgroßeltern des deutschen Kronprinzen, im Verein mit Tafel I und Tafel II eine Konsanguinitätstafel bildend.
Tafel VI a, b, c
Ahnentafel der Kaiserin Maria Theresia.
Tafel VII
Sippschaftstafeln nach Dr. Crzellitzer: Schematische Sippschaftstafel. Sippschaftstafel mit Sippschaftsbezifferung. Sippschaftstafel des Kaisers Wilhelm II. Sippschaftstafel, auf musikalische Veranlagung verarbeitet.
Tafel VIII
Deszent des Erzherzogs Franz Ferdinand von Österreich.
Tafel IX
Konsanguinitätstafelauszug für Kaiser Franz Joseph I. und Kaiser Wilhelm II.
Tafel X
Stammtafel der Hohenstaufen.
Tafel XI
Leichenpredigten 53
Trauergedichte 57
Ordnungen bei Trauungen, Einholungen, Begräbnissen und anderen Feierlichkeiten 58
Hochzeitseinladungen 59
Urkundenbücher und Regestensammlungen 59
Stammbäume 61
Kalender und Almanache 63
Kaiendarien der Domstifter 64
Berufskalender 65
Münchener Kalender 65
Hof- und Staatskalender 66
Adreßbücher 66
Adreßkalender 67

Periodische Behördenverzeichnisse

67
Staatshandbücher 67
Schlesische Instanzien-Notizen 69
Staatskalender 71
Jubiläumsschriften 72
Verzeichnisse der Berufsangehörigen 72
Konzilien- und Synodalbücher 75
Arbeiten über Visitationen 76
Schüler- und Lehrerverzeichnisse 77
Universitatsmatrikeln 84
Korpstafeln 99
Burschenschaftslisten 101
Landtagsmatrikeln 102
Bürger- und Ratslisten 103
Bürgerbücher 104
Steuerlisten 105
Innungsverzeichnisse 106
Ranglisten 107
Regimentsgeschichten 107
Offizierstammlisten 108
Literatur über Orden und Stifter 109
weiter
Seite
Exulantenliteratur 113
Auswanderungen nach fremden Erdteilen 117
Biographische Literatur 118
Memoiren und Selbstbiographien 129
Deduktionsschriften 131
Gelegenheitsgedichte 133
Schmähgedichte und Pasquille 134
Theaterzettel 135
Zeitungen 136
Familiengeschichtliche Materialien in Bibliotheken 136
Aarau 136. — Bamberg 136. — Berlin 136. — Bologna 137. — Braunschweig 137. — Bremen 137. — Breslau 138. — Dresden 138. — Frankfurt 139. — Freiburg 139. — Genf 139. — Gießen 139. — Görlitz 139. — Göttingen 140. — Groningen 140. — Halle 140. — Hamburg 140. — Hannover 141. — Jena 142 — Karlsruhe 142. — Kassel 142. — Kiel 142. — Klagenfurt 143. — Köln 143. — Königsberg 143. — Leipzig 144. — Linköping 144. — Lübeck 144. — Mainz 145. — Metz 145. — München 145. — Paris 146. — Prag 147. — Regensburg 147. — Reims 147. — Rom 147. — Rostock 147. — Salzburg 148. — Sankt Gallen 148. — Stralsund 148. — Straßburg 148. — Stuttgart 148. — Turin 149. — Ulm 149. — Weimar 149. — Wien 149. — Wolfenbüttel 150. — Würzburg 150. — Zürich 150.  
Anhang
150
1. Literatur über Siegelkunde 150
2. Siebmachers Wappenbuch 157
3. Die genealogischen Taschenbücher 161
4. Familiengeschichtliche Zeitschriften 162
5. Genealogische Antiquariate 164
 
Die monumentalen Quellen der Familiengeschichte
165
Burgen und Schlösser 165
Allgemeines
165
Burgen als Ort für Geschlechtstage
166
Wappen an Burgen
166
Literatur über Burgen und Schlösser
166
Kirchen und Klöster 174
Häuser 175
Häusernamen 176
Hausinschriften 176
Haus und Volksstamm 178
Steinmetz- und Künstlerzeichen 179
Glasmalerei 179
Hausgerät 181
Grabdenkmäler 182
Das Grabdenkmal bei Griechen und Römern
182
Das christliche Grabdenkmal
183
Inschriften auf Grabdenkmälern
185
Fälschungen von Grabinschriften
186
Wappen auf Grabdenkmälern
187
Ahnenproben auf Grabdenkmälern
188
Literatur über Grabdenkmäler
189
Ahnenproben auf Werken der bildenden Kunst 198
Kirchenglocken 200
weiter
Seite
Familiengeschichte und Heraldik
201
Quellen der Heraldik 201
Nationale Kennzeichen 206
Kennzeichen des Standes 207
Das Lehenverhältnis und die Wappengruppen 208
Wappengleichheit und Genealogie 210
Heraldische Andeutungen unehelicher Geburt 216
Wappen und Besitzverhältnisse 218
Symbolik der Wappenfiguren 220
Namenwappen 222
Hausmarken 223
Wappen-Comptoirs 224
Verzeichnis von Wappenmalern und Graveuren 227
Familiengeschichte und Numismatik
228
Familienmünzen 229
Selbstporträts auf Münzen der Römer und Griechen 229
Münzfälschungen 229
Numismatische Sammelwerke 230
Legende 234
Porträt 236
Wappen 239
Die Museen als familiengeschichtliche Hilfsmittel
242
Öffentliche Museen 242
Familienmuseen 243
Vereinsmuseen 245
Das Germanische Museum in Nürnberg 246
Das Hohenzollern Museum in Berlin 246
Das Bayerische Nationalmuseum in München 247
Das Grüne Gewölbe in Dresden 248
Familiengeschichtliche Materialien in Museen 248
Antwerpen 249. — Bautzen 249. — Berlin 249. — Breslau 249. — Budapest 249. — Celle 250. — Detmold 250. — Dresden 250. — Frankfurt 251. — s'Gravenhage 251. — Halberstadt 251. — Hermannstadt 251. — Klosterneuburg 252. — Köln 252. — Leipzig 252. — Lemberg 252. — London 253. — Lüneburg 254. — München 254. — Münster 254. — Nordhausen 254. — Nürnberg 254. — Prag 256. — Stockholm 256. — Stuttgart 256. — Wien 257. — Wiener Neustadt 257. — Worms 257. — Zürich 258.  
Das Porträt
258
Wichtigkeit des Porträts für Staat und Familie 258
Anfänge bildnisartiger Schöpfungen in der deutschen Malerei 259
Plastische Menschenbildungen 260
Totenmasken 262
Streben nach Wirklichkeit 262
Stifterfiguren 263
Rosenkranzbilder 263
Schutzmantelbilder 263
Franzosen 264
Holländer 264
Anton Graff 264
Miniaturen 265
Silhouetten 265
Engländer 266
Reaktion gegen die englische Malerei in Deutschland 267
Das Porträt und die Vererbungslehre 268
weiter
Seite
Der habsburgische Familientypus 268
Porträtausstellungen 274
Porträtsammlungen 275
Porträtliteratur 280
Physiognomische Deutung des Porträts 281
 
Die mündliche Tradition
282
Die Personennamen und der Gebrauch des Wortes „von“
.
Mit einer Übersicht über die Dialektwörterbücher
285
Alter und Geschichte der Namen 285
Das Wort „genannt" bei Familienbezeichnungen 288
Beinamen 288
Doppelte Vornamen 289
Berufsbezeichnungen und Personennamen 290
Hausnamen und Familiennamen 290
Hofnamen und Familiennamen 291
Alte Verwandtschaftsbezeichnungen 292
Personenbenennung in Skandinavien 293
Mittelnamen 293
Rückbildung von Familiennamen zu Vornamen 294
Das Wort „von“ 295
Familiennamen des Briefadels 297
Die Adelsmatrikel im südlichen Europa 297
Literatur über deutsche Namenkunde 298
Sprachliche Schwierigkeiten 300
Dialektwörterbücher 304
I. Deutschland
304
Hochdeutsches Gebiet
304
Niederdeutsches Gebiet
308
II. Außerdeutsche Länder
311
A. Deutsches Sprachgebiet
311
Dänemark
311
Schweden
311
Finnland
312
Norwegen
312
England
312
B. Romanisches Gebiet
312
Frankreich
312
Italien
313
Die Schweiz
313
C Slawische Wörterbücher, Glossare, Genealogien von Konrektor Prof. Dr. Mucke in Freiberg i. Sa.
313
1. Altslawisch, bezw. allgemeinslawisch
313
2. Westslawische Sprachen
314
a. Sorbenwendisch (oberwendisch — niederwendisch)
314
b. Polabisch — pomeranisch — kaschubisch
314
c. Polnisch
314
d. Tschechisch
315
e. Slowakisch
316
3. Ost- und südslawische Sprachen
317
a. Russisch
317
b. Slowenisch
317
c. Serbisch-kroatisch
318
d. Bulgarisch
318
weiter
Seite
Familiengeschichte und Topographie
318
Ortsnamen als Familiennamen 318
In einer bestimmten Gegend besonders beliebte Familiennamen 320
Historisch-geographische Wörterbücher 321
Nach Wüstungen genannte Familien 323
Flurnamen und Familiennamen 324
Familiennamen und Kirchenbücher 325
Wahrscheinlichkeitsschlüsse über die Herkunft einer Familie aus der Art der Formenbildung des Familiennamens 326
Kartographische Illustrierung von Familiengeschichten 330
Identitätsnachweise bei Auswanderungen 332
 
Genealogie und Rechtswissenschaft.
Von Otto Freiherrn Dr. von Dungern, Professor an der Universität Czernowitz
335
Einleitung 335
Die Genealogie im germanischen Recht 338
Genealogie und deutsche Rechtsgeschichte 342
1. Die karolingische Periode
342
2. Die Aristokratie der Kaiserzeit bis zur staufischen Periode
344
3. Die Genealogie in der staufischen Periode
349
4. Die Genealogie und das Ständerecht des späteren Mittelalters
354
5. Die adelsrechtliche Entwicklung seit Ausgang des Mittelalters
358
Die rechtliche Lage des heutigen hohen Adels 361
Die rechtlichen Verhältnisse des heutigen deutschen niederen Adels 364
Adelsmatrikeln — Adelsämter 365
Adelsrechte 366
Der Adelsbeweis 368
Schlußbetrachtung 370
 
Genealogie und Sozialwissenschaft. Von Landtagsbibliothekar Dr. Armin Tille in Dresden
371
Sozialwissenschaften und Soziologie 371
Genealogie und Soziologie 373
Stände und Klassen unter genealogischen Gesichtspunkten 378
Das Bürgertum 382
Die Mittelschichten 383
Die Handarbeiterschaft 384
Sozialwissenschaftliche Aufgaben der Genealogie 386
 
Familiengeschichtliche Quellenkunde im Gebiete der Psychiatrie und Anthropologie. Von Geheimen Medizinalrat Dr. med. et phil. K. Robert Sommer, Professor der Psychiatrie an der Universität Gießen
388
Bedeutung der familiengeschichtlichen Quellenkunde für Psychiatrie und Anthropologie 388
Persönliche Vorgeschichte von Krankheitserscheinungen 389
Familiäre Vorgeschichte von Krankheitserscheinungen 389
Psychologische Kritik von Krankheitsberichten 390
Biologisch-familiengeschichtliche Betrachtungsweise 391
Psychiatrische Familienforschung 393
Vorschlag einer psychiatrischen Abteilung des Reichsgesundheitsamtes 394
Anthropologische Auffassung der menschlichen Gesellschaft 396
Anthropologisches und sozialpsychisches Familienstudium 397
Biogenetisches Grundgesetz 397
weiter (Inhaltsverzeichnis Band 2)

Inhaltsverzeichnis

Band II.

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Die archivalischen Quellen des Familienforschers
1
Archive und familiengeschichtliche Forschungen 1
Archivbenutzungsordnungen 6
Preußen 6. - Bayern 7. - Königreich Sachsen 7. - Württemberg 7. - Baden 8. - Hessen 8. - Mecklenburg 8. - Sachsen-Weimar 8. - Oldenburg 9. - Herzogtümer und Fürstentümer 9. - Hansestädte 9. - Elsaß-Lothringen 9. - Städtische Archive 9. - Adelsarchive 9. - Wien 9. - Schweiz 9. - Luxemburg 9. - Rußland 10. - Dänemark 10. - Schweden 10. - England 10. - Niederlande 10. - Ungarn 10. - Frankreich 10. - Italien 11. - Vatikanisches Archiv 12.  
Archivalische Inventarisationsarbeiten 13
Preußen 13. - Bayern 15. - Württemberg 15. - Baden 16. - Anhalt 16. - Elsaß-Lothringen 16. - Nichtstaatliche Archive 16. - Schweiz 18. - Österreich 18. - Dänemark 20. - Die Niederlande 20. - Belgien 20.  
Praktische Winke für Forschungsarbeiten in Archiven. Provenienzprinzip 21
Deponierung von Familiennachrichten in Staatsarchiven 23
Die wichtigsten Handbücher der historischen Hilfswissenschaften 24
Paläographie
24
Chronologie
24
Historische Geographie
27
Urkundenlehre
27
Geschichte der Kirchenbücher 28
Dublikate der Kirchenbücher 35
Kirchenbuchnotizen auf Zetteln und in Handbüchern 35
Praktische Ratschläge für Forschungen in Kirchenbüchern 36
Genealogische Abkürzungen und Zeichen insbesondere zur Verwendung bei Kirchenbuchauszügen 37
Literatur über Kirchenbücher 37
Kirchenlagerbücher 46
Verkündbücher 46
Totengeläutbücher 46
Königs- und Echte-Briefe 48
Geburts- oder Herkunftszeugnisse 49
Partezettel (Partes) 50
Patenzettel 50
Hochzeitseinladungen 50
Totenzettel 51
Kirchenzettelsammlung in Leiden 51
Kirchliche Buchungen über uneheliche Kinder 52
Zentralisation der Kirchenbücher 55
Registrierung der Kirchenbücher 59
Familienbücher 60
weiter
Seite
Schuldbücher der Landschaft 133
Schuldbücher der Städte 133
Listen 135
Subskribentenverzeichnisse 147
Volkszählungszettel 147
Melderegister 149
Schiffahrtsregister 149
Eidbücher 149
Huldigungs- und Vasallentabellen 150
Wappen-, Adels-, Freiherrn- und Grafen-Diplome 152
Adel ohne und mit Adelsdiplom
152
Wappenfähigkeit
153
Wappenverleihungen
154
Vikariats- und Palatinatsdiplome
155
Große und kleine Komitive
156
Universitäten
157
Übertragenes Nobilitationsrecht
157
Freiherrn- und Grafendiplome
158
Reichstaxamts-Rechnungen und -Vermerke
158
Familiengechichtliche Angaben in Diplomen
158
Beurkundung von etwas Falschem
160
Unrichtige Wappenmalereien in Diplomen
161
Wiedereinführung von Wappenbriefen im Königreich Sachsen
163
Ahnentafeln und Stammtafeln 163
Ahnenproben 167
Aufschwörbücher 168
Protokolle von Ritterbänken 169
Adelsmatrikeln 169
Stadtchroniken 170
Klosterchroniken 174
Familien- und Hauschroniken 175
Memoiren und Tagebücher 178
Reisebeschreibungen 178
Kürzere genealogische Zusammenstellungen 178
Fälschungen von Chroniken 179
Familienfideikommißakten 182
Literatur über Fideikommisse 182
Briefe, Briefbücher 184
Formularbücher 186
Titularbücher 187
Furierzettel 187
Reisepässe 187
Stammbuchblätter und Stammbücher 188
Willkommen- und Gästebücher 193
Siedensbücher 193
Gefängnisjournale 194
Autogramme. „Handschriftendeutungskunde“ (Graphologie) 194
Traditionsbücher 196
Urbarien und urbariale Aufzeichnungen 201
Fürbitten in mittelalterlichen Urkunden 205
Fälschung von Urkunden 209
 
Familiengeschichtliche Materialien in Archiven
212
Aachen 212 − Aarau 213 − Adelsheim 213 − Ahaus 213 − Alfeld 213 − Allenstein 214 − Altenburg 214 − Altlublau 214 − Altstätten 214 − Amberg 214  
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Seite
− Amorbach 215. − Andernach 215. − Anklam 215. − Augsburg 216. − Aurich 216. − Bacharach 216. - Baden (im Großh. Baden) 216. − Baden (bei Wien) 216. − Bamberg 217. − Bartfeld 217. − Barth 217. − Basel 217. − Bautzen 218. − Bela 219. − Berlin 219. − Bern 221. − Biel 222. − Billerbeck 222. − Bingen 222. − Birnbaum 222. − Bludenz 222. − Bnin 222. − Bocholt 222. − Bonn 222. − Borek 223. − Borna 223. − Bräunlingen 223. − Braunsberg 223. − Braunschweig 223. − Bregenz 223. − Bremen 224. − Breslau 224. − Bretten 225. − Brixen 225. − Bromberg 225. − Brügge 225. − Bruneck 225. − Brünn 225. − Brüssel 226. − Bückeburg 227. − Budapest 227. − Buk 232. − Burgsteinfurt 232. − Charlottenburg 233. − Chemnitz 233. − Coblenz 233. − Coesfeld 233. − Colmar 234. − Cottbus 234. − Crempe 235. − Danzig 235. − Darmstadt 235. − Detmold 235. − Donaueschingen 236. − Dortmund 236. − Dresden 236. − Duisburg 237. − Dülmen 237. − Düren 237. − Durlach 237. − Düsseldorf 237. − Eberbach 239. − Eger 240. − Eggenburg 240. − Elberfeld 240. − Elbing 241. − Endingen 241. − Eperies 241. − Erfurt 241. − Falkenau 242. − Felka 242. − Felsö-Szud 242. − Flensburg 242. − Florenz 242. − Fogaras 242. − Fordon 242. − Frankenthal 242. − Frankfurt a. M. 243. − Frankfurt a. O. 244. − Frauenburg 244. − Fraustadt 244. − Freckenhorst 245. − Freiberg i. S. 245. − Freiburg i. Br. 245. − Freiburg i. Schw. 245. − Freistadt 246. − Friedberg 246. − Fritzlar 247. − Fulnek 247. − Gelnhausen 247. − Genf 247. − Gent 247. − Georgenberg 247. − Gladbach 248. − Gnesen 248. − Goch 248. − Görlitz 248. − Goslar 248. − Gotha 249. − Göttingen 249. − Graz 250. − Greifswald 250. − Greiz 252. − Grimmen 252. − Gronau 252. − Groningen 252. − Gützkow 252. − Haag 253. − Hagenau 253. − Halberstadt 253. − Hall 253. − Halle 253. − Haltern 253. − Hamburg 254. − Hannover 254. − Heidelberg 256. − Heilbronn 256. − Hermannstadt 256. − Herrnhut 256. − Hildesheim 256. − Hoetmar 257. − Hofgeismar 257. − Hohenmauth 257. − Homburg 257. − Innsbruck 257. − Jaroslaw 259. − Jena 259. − Jülich 260. − Kalkar 260. − Karlsruhe 260. − Késmárk 260. − Kassel 260. − Kempen (Posen) 261. − Kempen (Rhein) 261. − Kiel 261. − Kitzbühel 261. − Kitzingen 261. − Klagenfurt 262. − Klausen 262. − Klausenburg 262. − Köln 262. − Königsberg 262. − Konstanz 263. − Kopenhagen 263. − Krakau 263. − Kremnitz 263. − Krems 264. − Kreuznach 264. − Kriewen 264. − Kristiania 264. − Kronstadt 264. − Krummau 264. − Kufstein 264. − Kunewald 265. − Lahr 265. − Laibach 265. − Langensalza 265. − La-Valetta 265. − Leipzig 265. − Leeuwarden 266. − Leitomischl 266. − Lemberg 266. − Leoben 267. − Leutschau 267. − Lienz 267. − Limburg 267. − Linz a. D. 267. − Linz a. R. 270. − Lissa 270. − Lobsens 270. − London 271. − Lübben 271. − Lübeck 271. − Lucca 272. − Ludwigsburg 272. − Lüneburg 272. − Luxemburg 272. − Luzern 272. − Madrid 272. − Magdeburg 272. − Mailand 274. − Mainz 274. − Malchin 274. − Mantua 274. − Marburg a. L. 274. − Marosvásáchely 275. − Marseille 275. − Mautern 275. − Mecheln 275. − Meersburg 275. − Meiningen 275. − Memmingen 276. − Meseritz 276. − Meßkirch 276. − Metz 276. − Middelburg 277. − Mitau 278. − Modena 278. − Montjoie 278. − Moaskau 278. − Mühlhausen i. Thür. 279. − Mülhausen i. E. 280. − München 280. − Münster 281. − Münstereifel 281. − Murau 281. − Namur 282. − Nacy 282. − Nantes 282. − Naumburg 282. − Neapel 282. − Neuburg 283. − Neuchâtel 283. − Neusohl 283. − Neuß 283. − Neustrelitz 283. − Nîmes 283. − Nizza 283. − Nordhausen 283. − Nürnberg 283. − Nymegen 284. − Oberwesel 284. − Ochsenfurth 284. − Oedenburg 284. − Oldenburg 284. − Olmütz 285. − Osnabrück 285. − Palermo 286. − Pardubitz 286. − Paris 287. − 214
287
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Seite
Parma 287. - Pau 287. - Pavia 288. - Petersburg 288. - Pforzheim 288. - Philipssburg 288. - Pilsen 288. - Pisa 289. - Pleschen 289. - Polička 289. - Posen 289. - Prag 292. - Preßburg 293. - Przemyśl 293. - Pudlein 294. - Punitz 294. - Rapperswil 294. - Rastatt 294. - Rattenberg 294. - Ravensburg 295. - Rawitsch 295. - Rees 295. - Regensburg 295. - Reims 296. - Reisen 296. - Rennes 296. - Reval 296. - Rheinberg 297. - Rheinegg 297. - Ried 297. - Riga 297. - Roermond 299. - Rom 299. - Rosenau 299. - Rostock 299. - Rothenburg 300. - Rotterdam 300. - Rudolstadt 300. - Saalfeld 301. - Salzburg 301. - Sankt Gallen 301. - Sankt Paul 303. - Scharfenort 303. - Schäßburg 303. - Schemnitz 303. - Schleiz 303. - Schleswig 303. - Schroda 304. - Schweidnitz 304. - Schwerin i. M. 304. - Schwerin a. W. 305. - Senftenberg 305. - Siegburg 305. - Sigmaringen 305. - Sobernheim 305. - Sondershausen 305. - Speyer 305. - Stadthagen 306. - Stadtlohn 306. - Stans 306. - Staufen 306. - Sterzing 307. - Stettin 307. - Steyr 307. - Stockholm 307. - Stralsund 308. - Straßburg 308. - Stuttgart 309. - Sulmierzyce 309. - Tarnów 310. - Thorn 310. - Tirnau 310. - Tournai 310. - Trier 310. - Triest 310. - Troppau 310. - Turin 311. - Überlingen 311. - Ulm 312. - Utrecht 312. - Venedig 312. - Viersen 313. - Villingen 313. - Waibstadt 313. - Warendorf 314. - Warschau 314. - Weimar 314. - Weinheim 316. - Wemding 317. - Wernigerode 317. - Wertheim 317. - Wesel 317. - Wesen 317. - Wetter 317. - Wetzlar 317. - Wien 319. - Wiener-Neustadt 325. - Wiesbaden 326. - Wildungen 326. - Will 326. - Windsheim 326. - Wolfenbüttel 327. - Wolgast 327. - Worms 327. - Würzburg 327. - Zabern 329. - Zerbst 329. - Zistersdorf 330. - Zürich 330. - Zwickau 332. 287
 
Heroldsämter und verwandte Behörden nebst Nachweisen adelsgeschichtlicher Literatur
332
Allgemeines nebst Literatur über die Ebenbürtigkeit 332
A. Deutschland. Allgemeine adelsgeschichtliche Literatur
334
Das Königreich Preußen
336
Das Kgl. Preußische Heroldsamt
336
Gedruckte Literatur über den Adel des Kgr. Preußen
340
Das Königreich Bayern
342
Das Kgl. Bayerische Reichsheroldsamt
342
Gedruckte Literatur über den Adel des Kgr. Bayern
343
Das Königreich Sachsen
344
Das Adelsgesetz vom 19. September 1902
344
Gedruckte Literatur über den Adel des Kgr. Sachsen
346
Das Königreich Württemberg
348
Die Adelsmatrikulierung
348
Gedruckte Literatur über den Adel des Kgr. Württemberg
351
Adelsgeschichtliche Literatur der übrigen deutschen Länder:
351
Baden
351
Mecklenburg
352
Hessen
352
Thüringen
352
Braunschweig-Lüneburg
353
Lippe
354
Elsaß
354
Lothringen
354
weiter
Seite
B. Die außerdeutschen Staaten
355
Die Schweiz
355
England
358
Frankreich
363
Italien
366
Spanien und Portugal
370
Niederlande
371
Belgien
373
Dänemark, Schweden, Norwegen
375
Rußland und Polen (zum Teil von Herrn Archivrat Dr. Karge in Königsberg bearbeitet)
377
Österreich-Ungarn
389
 
Anhang.
Sammlung familiengeschichtlichen Materials, angedeutet durch ein Beispiel: Familien Heydenreich, von Heydenreich 397
Personen-, Orts- und Sachregister zu beiden Bänden 407



Abkürzungen.[1]

I. Allgemeine Abkürzungen.

a.a.O. = am angeführten Orte. Beil. = Beilage.
Abb. = Abbildung. Beitr. = Beitrag.
Abdr. = Abdruck. Bem. = Bemerkung.
Abg. = Abguß. Ber. = Bericht.
abgedr. = abgedruckt. Beschr. = Beschreibung.
Abh. = Abhandlung. betr. = betreffend, betreffs.
Abt. = Abteilung. Bez. = Bezirk.
Afl. = Auflage. BGB. = Bürgerliches Gesetzbuch.
Ak., ak. = Akademie, akademisch. Bibl. = Bibliothek.
alph. = alphabetisch. bibliogr. = bibliographisch.
Alt. = Altertum. Biogr. = Biographie, biographisch.
Anh. = Anhang. Bl. = Blatt.
Anm. = Anmerkung. bm. = Baum.
Anz. = Anzeiger. Br. = Brief.
Arch. = Archiv. bs. = besonders.
Aufschw. = Aufschwörung. c. = circa.
Auftr. = Auftrag. d. = der, die, das.
Aufz. = Aufzeichnung. Darst. = Darstellung.
Ausg. = Ausgabe. Denkm. = Denkmal.
Ausk. = Auskunft. Dipl. = Diplom.
Ausz. = Auszug. drs. = derselbe.
B. = Buch. dsgl. = desgleichen.
Bd. = Band. E. = ein, eine, eins.
Bde. = Bände. ebd. = ebenda.
Bdl. = Bündel. f. = für.
Bdn. = Bänden. Fasz. = Faszikel.
bearb. = bearbeitet. flg. = folgend.



  1. Die Abkürzungen mit großen Buchstaben gelten auch für dieselben Abkürzungen mit kleinen Buchstaben und umgekehrt. Auch gelten die gewählten Abkürzungen nicht nur für das betreffende Wort im nom. sing., sondern für alle Flexionsformen, also z. B. "Beitr." nicht nur für "Beitrag", sondern auch für "Beitrags", "Beitrage", "Beiträge", "Beiträgen".

Die bibliothekarischen Hilfsmittel des Familienforschers.

Allgemeines: Die für den Familienforscher wichtigsten Bibliotheken und die Literatur über sie.

Historische Bibliotheken: Deutschland

ZUR Anstellung familiengeschichtlicher Forschungen empfiehlt es sich, solche Bibliotheken[1] um Übersendung von einschlagenden Hilfsmitteln anzugehen, welche sich zahlreicher Anschaffungen historischer Publikationen befleißigen. Aus den Jahresberichten der Geschichtswissenschaft (Berlin, früher Gärtners, jetzt Weidmanns Verlag) ist zu entnehmen, daß für ein einzelnes Gebiet, wie Sachsen-Thüringen, jährlich etwa 1000 Veröffentlichungen historischen Inhalts kommen.[1] Auch nur die wichtigsten derselben wird in einem Land oder einer Provinz im allgemeinen nur je eine Bibliothek anzuschaffen in der finanziellen Lage sein. Im Königreich Sachsen z. B. ist die Anschaffung des neuerschienenen philologisch-historischen Materials so geordnet, daß in der Hauptsache die historischen Werke von der Königlichen Öffentlichen Bibliothek in Dresden-Neustadt (im Japanischen Palais), die philologischen von der Universitätsbibliothek in Leipzig angeschafft werden. Soweit die Namensforschung und das Gebiet der deutschen Altertümer für familiengeschichtliche Forschung in Betracht kommt, ist auf germanistische Bibliotheken zu verweisen. Seit Frühjahr 1905 ist in Berlin ein Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken ins Leben getreten; über die Benutzungsbedingungen vgl. ZB XXII (1905),

S. 196. Über den Inhalt unserer größeren deutschen Bücherbestände gibt Paul Schwenke, Adreßbuch der deutschen Bibliotheken (10. Beiheft z. ZB 1893) eine übersichtliche kurze Auskunft.[2] Außerdem kommt in Betracht: G. Hedeler, Verz. d. Privatbibliotheken. III. Deutschland. Leipzig 1895.

      Als besonders umfangreiche Bibliotheken seien hier auf historischem Gebiete beispielsweise genannt: Die königliche Bibliothek in Berlin[3], die Bibliothek des deutschen Reichstags[4], die Kgl. Hof- und Staatsbibliothek in München[5], die Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg[6], die Kaiserl. Universitäts- und Landesbibliothek in Straßburg[7], die Kgl. öffentlichen Bibliotheken in Hannover[8], Dresden[9] und Stuttgart[10], die Stadtbibliotheken in Leipzig[11] und Trier[12], die Fürstl. Stolberg-Wernigerodische Bibliothek[13], die Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Bibliothek in Wolfenbüttel[14], die Ratsschulbibliothek in Zwickau[15], die Stadtbibliothek in Breslau[16], die Fürstl. Fürstenbergische Hofbibliothek in Donaueschingen[17], die Stadtbibliothek in Frankfurt a. M.[18], die Universitätsbibliotheken in Erlangen[19],

Gießen[20], Greifswald[21], Halle[22], Heidelberg[23], Jena[24], Kiel[25], Leipzig[26], Würzburg[27], die Ständische Landesbibliothek in Kassel.[28] — Als wichtige Büchersammlungen seien noch erwähnt die Stadtbibliothek in Hannover (hierin das „Wäteken-Buch“ des Herrn von Bergkhusen, eine Art Stammbuch der hannoverschen Stadtfamilien, wovon 2 Abschriften in der „Königl. Biblio­thek“ sind), die Landschaftsbibliothek in Aurich, die Oberbergamtsbibliothek in Clausthal (Hackesche Chronik) und die großen Kirchenbibliotheken in Celle, Emden (Große Kirche) und Zellerfeld (Calvörsche Bibliothek); dazu die Raczynskische Bibliothek (Bücher und Handschriften aus Klosterbiblio­theken der Provinz Posen)[29], die Bibliothek der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen im Kgl. Staatsarchiv (Posensche Provinzialgeschichte).

      Auf germanistischem Gebiete sind außer den bereits genannten hervor­ragend: die Stadtbibliotheken in Braunschweig und Bremen[30], die Freiherr­lich Karl von Rothschildsche öffentliche Bibliothek in Frankfurt a. M.[31] und

die Göttinger Universitätsbibliothek.[32] Da die Familienforschung häufig juristische Werke, besonders solche über Privatrecht, herbeiziehen muß, so sei auf die juristischen Büchersammlungen aufmerksam gemacht, die sich in der Bibliothek des deutschen Reichsgerichts[33] , und in der Gehestiftung in Dresden, Kleine Brüderstraße[34], befinden, sowie auf die Stadtbibliothek in Köln.[35]

Österreich-Ungarn.

      Über die Bücherbestände Österreich-Ungarns orientiert das in den Schriften des „Österreichischen Vereins für Bibliothekswesen“ erschienene „Adreßbuch der Bibliotheken der Österreich-ungarischen Monarchie“ von Johann Bohatta und Michael Holzmann (Wien 1900). Hier seien als historisch hervorragende Bibliotheken erwähnt: Die Bibliothek des Mährischen Landesarchivs in Brünn[36]. Daselbst sind vertreten größtenteils historische Quellenwerke, Geschichtswerke und geschichtliche Hilfswissenschaften, soweit sie Mähren, Böhmen, Schlesien, die österreichischen Länder und Deutschland betreffen. — Die Mährische Landesbibliothek in Brunn, Museumsgasse, im Gebäude des Landesmuseums (Franzensmuseum)[37] pflegt in erster Linie die auf die mährische Landeskunde bezügliche Literatur. — Die Steiermärkische Landesbibliothek am Joanneum in Graz, Kalchberggasse[38] bevorzugt steiermärkische Landeskunde, Geschichte und Hilfswissenschaften. — Die Uni­versitätsbibliothek in Lemberg [39] bevorzugt besonders die Landesliteratur von Galizien. — Das Museum des Königreiches Böhmen in Prag [40], bevorzugt

hauptsächlich böhmische Literatur, Bohemica und Geschichte. — Die Bibliothek und das historische Museum der Stadt Wien in Wien, Rathaus[41] bevorzugt Geschichte und Topographie von Wien, österreichische Geschichte, Theatergeschichte und Literatur, Städtegeschichte und Städteverwaltung. — Bibliothek der K. K. heraldischen Gesellschaft ‚Adler‘[42], Wien I, Rosengasse 4. — K. K. Hofbibliothek. Wien I, Josefsplatz, K. K. Hofburg.[43] Besonders gepflegt: Bibliographie, Geschichte. — Wiener Universitätsbibliothek.[44] — Die Bibliothek des Ungarischen Nationalmuseums in Budapest.[45] — Die K. ungarische Universitätsbibliothek[46]; vertreten besonders Geschichte und Rechtswissenschaft. — Die Bibliothek des Baron Brukenthal'schen Museums in Hermannstadt in Siebenbürgen, Baron Brukenthal'sches Palais, Großer Ring 10. — Bibliothek des Siebenbürgischen Museumsvereins in Klausenburg.

Bibliotheken über polnische Familien

      Bibliotheken über polnische Familien sind: in Warschau die Universitätsbibliothek und die Krasinskische Bibliothek; in Lemberg: Ossolinskisches Nationalinsitut. — Universitätsbibliothek Krakau, Jagellonische Bibliothek, Czartoryskische Bibliothek, Bibliothek der Akademie der Wissenschaften. — Die an polnischen Drucken reichste nichtpolnische Bibliothek ist die Wiener Hofbibliothek.

      Zur allgemeinen Orientierung in der fast erdrückenden Fülle gedruckter Bücher dienen:

Bibliographie der deutschen Zeitschriftenliteratur

      Bibliographie der deutschen Zeitschriften-Literatur mit Einschluß von Sammelwerken und Zeitungsbeilagen. Alphabetisches, nach Schlagworten sachlich geordnetes Verzeichnis von Aufsätzen, die in etwa 2000 zumeist wissenschaftlichen Zeitschriften, Zeitungsbeilagen und Sammelwerken deutscher Zunge erschienen sind, mit Autoren-Register, herausgegeben von F. Dietrich. Leipzig, F. Dietrich.

Enzyklopädien

      Großes, vollständiges Universal-Lex. aller Wissenschaften u. Künste. Bd. 1—64. Halle u. Leipzig, hrsg. v. J. H. Zedler, 1732—50 u. S. Bd. 1—4.

Leipzig 1751—1754. — Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften u. Künste. Hrsg. von J. S. Ersch u. J. G. Gruber. Leipzig 1818—1889. — P. Larousse, Grand Dictionnaire universel du XIX siècle. Paris 1866 ff. — La grande Encyclopédie. Inventaire raisonné des sciences, des lettres et des arts. Paris 1884 ff. — Nuova Enciclopedia italiana, 6 Afl. v. Boccardo. Torino 1875 ff. — The Encyclopaedia Britannica, 9. ed. Vol. 1—24. Edinburgh 1875—89. — The Encyclopaedia Americana. New York, Philadelphia, London 1883 ff. — Enciclopedia universalis (Barcelona, seit 1908, auf 25 Bde. berechnet, hauptsächlich auch Spanisch-Amerika behandelnd). — The Catholic Encyclopedia (seit 1907, bis jetzt 4 Bde., auf 15 berechnet). New York.[47]

Bücherlexika.

      Brunet, Manuel du libraire et de l'amateur de livres, 1810. 5. Afl. 1860—65 (hierüber vgl. Wolf, Einführung in d. Studium der neueren Gesch. 1910, S. 83). Nachahmungen u. Ergänzungen zu Brunet boten Friedrich Adolf Ebert in snm. Allgemeinen bibliographischen Lex., 2 Bde., Leipzig 1821—30, u. Grässe in snm. Trésor de livres rares et précieux ou nouveau dictionnaire bibliographique. Dresden 1859—69.

      Kaiser, Ch. H., Vollständiges Bücherlex. I. 1750. Leipzig 1834. Mit Sach- u. Schlagwörter-Reg. 1893/94 ff.

      Carl Georgs Schlagwort-Katalog. Verz. der im deutschen Buchhandel erschienenen Bücher u. Landkarten. Hannover 1889 ff.

      Georgi, Th., Allgem. Europäisches Bücherlex. 5 Bde. u. 3 Siegel-Bde. Leipzig 1842—58.

      Heinsius, Wilh., Allg. deutsch. Bücher-Lexikon usw. Leipzig 1812.

      Hinrichs' Fünfjahrs-Kat. der im deutschen Buchhandel erschienenen Bücher, Zeitschr., Landkarten usw. Herausgeg. u. verlegt v. d. J. C. Hinrichsschen Buchhandlung in Leipzig. Als Ergänzung dazu dient Hinrichs Wöchentliches Verz. d. erschienenen u. d. vorbereiteten Neuigkeiten d. deutschen Buchhandels.

      Der zuverlässigste Ratgeber f. d. literarischen Neuigkeiten in Frankreich ist die Bibliographie de la France, welche Bestandteil des Journal général de l'imprimerie et de librairie ist u. seit 1811 herauskommt. Ferner vgl. Quérard, La France littéraire ou dictionnaire bibliographique. Paris 1837—39, 9 Bde.; umfaßt die verstorbenen Gelehrten und Schriftsteller des 18. u. 19. Jhdt. und greift vielfach über die französischen Grenzen hinaus. Ders., La littérature française contemporaine, Paris 1842—57, ist als Fortsetzung des erstgenannten Unternehmens gedacht, aber weit ausführlicher, die Jahre 1827—49 umfassend; ders., Supercheries littéraires devoilées, 1845—53, 5 Bde.

      Das vollständigste englische Bücherlex. ist Low, The English Catalogue of Books. London 1864 ff.

      Die Literatur auf bibliographischem Gebiete ist allmählich so groß geworden, daß sich Bibliographien über die Bibliographien als nötig erwiesen

haben. Vgl. Grundtvig, Gedanken üb. Bibliographie, im ZB XX, S. 405 ff., u. Wolf, Einführung in d. Studium d. neueren Gesch. 1910, S. 75 ff. Hier sei genannt:

      Stein, Henri, Manuel de Bibliographie générale. Paris 1897. Dies ist eine von kritischen Bemerkungen begleitete Bibliographie der Bibliographien f. alle Gebiete der Wft. u. alle Länder. S. 401—466: Gesch. u. Hilfswissenschaften. Der Anhang enthält u. a. ein Verz. d. Reg. zu den wissenschaftlichen Zeitschriften der Welt und ein Verzeichnis der gedruckten Kataloge der wichtigsten Bibliotheken. — Noch immer mit Nutzen zu gebrauchen ist: J. Petzholdt, Bibliotheca Bibliographica, Leipzig 1866. Mangelhaft gearbeitet ist: L. Vallée, Bibliographie des Bibliographies. Paris 1884. — Ein gutes Verzeichnis neuerer Bibliographien enthält: A. Gräsel, Bibliothekslehre. 2. Aufl. Leipzig 1902 (Anhang). — Montarolo, Battista, Biblioteca bibliografica italiana. Parte I (unica). Modena 1885.— Ottino, Giuseppe, e Fumagalli, Giuseppe, Bibliotheca bibliographica italica. Roma 1889—1895. 2 Bde. Supplement hierzu für das Jahr 1895 und 1896. Torino 1896 u. 1897. — Pohler, Joh., Bibliotheca historico-militaris (bis 1880). Cassel 1887 — Leipzig 1899. 4 Bde., der 4. Bd. enthält nur Lebensbeschreibungen, Denkwürdigkeiten und Briefwechsel.

Allgemeine Quellenwerke zur deutschen Geschichte

      Die besten zusammenfassenden, darstellenden Werke über die Quellen zur deutschen Geschichte sind:

      Wattenbach, W., Deutschlands Geschichtsquellen im MA bis z. Mitte des 13. Jhrh. Stuttgart u. Berlin. I6 1893. II6 1894. I7 umgearbeitet v. Ernst Dümmler 1904.

      Lorenz, O., Deutschlands Geschichtsquellen seit der Mitte des 13. Jahrhunderts. 3. Afl. Berlin 1886/7. 2 Bde.

      Potthast, A., Bibliotheca historica medii aevi. Wegweiser durch die Geschichtswerke des europäischen MA bis 1500. 2. Aufl. 2 Bde. Berlin 1896.

      Oesterley, G., Wegweiser durch die Literatur der Urkundensammlungen Berlin 1886. Brauchbar trotz mancher Mängel. Zeitgrenze 1500.

      Wegele, v. Franz X., Gesch. der deutschen Historiographie, seit d. Auftreten des Humanismus. Auf Veranlassung Sr. Maj. des Königs von Bayern hrsg. durch d. histor. Komm. bei der Kgl. Ak. der Wftn. München und Leipzig, 1885 (= Geschichte der Wissenschaften in Deutschland. Neuere Zeit. 20. Bd.). Sehr angenehm zu lesen, aber unvollständig, f. d. neueste Zeit nicht genügend.

      Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte. 7. Afl. Erich Brandenburg. Leipzig 1906. 8. Afl. v. Paul Herre. Leipzig 1912.

      Wichtigstes Hauptwerk. Wer weitere bibliographische Belehrung u. auch d. kleineren Beitr. in d. immer unübersichtlicher werdenden Zeitschriftenliteratur kennen zu lernen wünscht, der sei hingewiesen auf die von Oscar Maßlow bearbeitete Bibliographie z. deutschen Gesch. in der Historischen Vierteljahrsschrift, herausgegeben von Gerhard Seeliger in Leipzig u. auf d. „Jahresberichte der Geschichtswissenschaft im Auftrage der Historischen Gesellschaft zu Berlin herausgegeben“.

      Loewe, Victor, Bücherkunde d. deutschen Gesch. Kritischer Wegweiser durch die neuere deutsche hist. Literatur. Berlin 1903.

      Das kritische Urteil, das über die einzelnen Bücher rasch orientiert, ist maßvoll. Ausführlich behandelt ist außer der allgemeinen deutschen Geschichte die preußische.

Bibliographien über einzelne deutsche Länder

      Richter, P. E., Literatur der Landes- u. Volksku. des Kgr. Sachsen. Dresden 1889 (Nachträge 1892 ff.). — W. Schultze, Die Geschichtsqu. der Prov. Sachsen im MA u. in der Reformationszeit. Im Auftrag der histor. Com. der Prov. Sachsen. Halle 1893.—Bibliographie d. württemberg. Gesch. Bd. 1 u. 2 bearbeitet v. W. Heyd, Bd. 3 u. 4,1 v. Th. Schön, Stuttg. 1895—1909. — Loewe, V., Bibliographie d. Hannoverschen u. Braunschweig. Gesch. Posen 1908. — J. Marx, Trevirensia. Lit.-Ku. z. Gesch. d. Trierer Lande, Trier 1909. — Kletke, Quellenku. d. Gesch. d. preußischen Staates. Berlin 1858—61. — Grünhagen, Wegweiser durch d. schlesischen Geschichtsq., 2. Afl. 1889. — Partsch, J., Literatur der Landes- u. Volksku. der Prov. Schlesien. Breslau 1893 (auch als Ergänzungsh. z. Jb. d. Gesellsch. f. vaterl. Kultur 70). — Keyser, A., Z. geschichtl. u. landeskundlichen Bibliographie der Rheinprovinz, 1891 ff. — Bingner, Literatur ü. d. Großherzogtum Baden in allen seinen staatlichen Beziehungen v. 1750 bis 1854. Karlsruhe 1854. — Badische Bibl. Systematische Zusammenstellung selbständiger Druckschriften ü. d. Markgrafschaft, d. Kurfürstentum u. Großherzogtum Baden. 1. Abt. Staats- u. Rechtsku. Bd. 1. Karlsruhe 1897. 2. Abt. Lands u. Volksku., bearb. v. O. Kienitz u. K. Wagner. Ebd. 1901. — Bachmann, F., Die landskundliche Literatur ü. d. Großherzogtümer Mecklenburg. Güstrow 1889. — Marckwald-Mentz, Kat. d. elsaß-lothringischen Abteilung der kaiserlichen Universitäts- und Landesbibl. Straßburg 1908. — Quellen u. Erörterungen z. bayr. u. deutschen Gesch. 9 B., München 1856—64. N. F. C. 1—2, 2, eb. 1903—09. — Württembergische Geschichtsquellen. Hrsg. v. D. Schäfer. B. 1—8. Stuttg. 1894—1905. — Quellenslg. d. badischen Landesgesch. Hrsg. v. F. J. Mone. 4. B. Karlsr. 1848—67. — Quellen z. Lothr. Gesch. Hrsg. v. d. Gesellsch. f. lothr. Gesch. u. Altert. B. 1—5. Metz (u. Leipz.) 1901—10. — Ackermann, Bibliotheca hassiaca, Kassel 1884 bis 1899 Nachträge. — Weerth u. Anemüller, Bibliotheca Lippiaca, Detmold 1886.

Bibliographien nichtdeutscher Staaten.

      Für die nichtdeutschen Staaten, einschließlich der außereuropäischen gibt eine gute Orientierung der wichtigsten Werke: „Quellenkunde zur Weltgeschichte“. Ein Handbuch unter Mitwirkung von Adolf Hofmeister u. Rudolf Stübe, hrsg. v. Paul Herre. Leipzig 1910. Vgl. auch die Literaturnachweise weiter unten unter „Heroldsämter und verwandte Behörden“. Für deutsche Familien in den russischen Ostseeprov. ist bes. wichtig Winkelmann, E., Bibliotheca Livoniae historica. Systematisches Verz. d. Hilfsmittel z. Gesch. Esthlands, Livlands u. Curlands. 2. H. St.-Petersburg 1869—70. 2. Afl. Berlin 1878.

Allgemeine familiengeschichtliche Nachschlagewerke.

      Gundlach, O., Bibliotheca familiarum nobilium. Repertorium gedruckter Familiengeschichten u. Familiennachrichten. Ein Handb. f. genealog. Forscher u. Bibliothekare. Erster Bd. A bis L. Zweiter Bd. M bis Z. Nachtrag. Neustrelitz 1897.

      Dieses Werk enthält ein alphabetisches Verz. nach Familiennamen mit Hinweisen auf das Vorkommen in der Literatur. Für Deutschland u. Österreich ist es d. vollständigste

Nachschlagegelegenheit, die es gibt. Das nichtdeutsche Ausland ist nur sehr mangelhaft vertreten. Doch finden sich auch f. deutsche Familien empfindliche Lücken. Es ist vor dem Irrtum zu warnen, daß, wenn in diesem Buch über eine Familie nichts enthalten ist, es über sie überhaupt nichts Gedrucktes gäbe.

      Prittwitz u. Gaffron, Hans v., Verz. gedruckter Familiengeschichten Deutschlands u. d. angrenzenden Länder u. Landesteile. Zuerst VJH X, 1882, auch als selbständige Schrift erschienen.

      Auch noch heute neben Gundlach nicht entbehrlich, vortrefflich angelegt u. mit großer Sachkenntnis gearbeitet. Außer d. selbständigen gedruckten Familiengeschichten ist auch die Zeitschriftenliteratur, allerdings recht unvollständig, herangezogen.

      Eberstein, Hand- u. Adreßb. der Genealogen u. Heraldiker unter besonderer Berücksichtigung der Familiengeschichtsforscher. Erste Abt. d. Handb. f. d. deutschen Adel. Berlin 1889. 1900.

      Die erste Hälfte dieses Werkes, bearbeitet von Alfred von Eberstein, 180 Seiten, weist Berufsgenealogen nach f. d. Deutsche Reich u. f. Deutsch-Österreich. Die zweite Hälfte, bearbeitet von Botho Freiherrn von Eberstein, 394 Seiten, behandelt die Berufsgenealogen des Auslandes, nämlich: 1. Russische Ostseeprovinzen, 2. Böhmen u. Mähren, 3. Ungarn u. Siebenbürgen, 4. Polen, 5. Die Niederlande, 6. Belgien, 7. Frankreich, 8. Die Schweiz, 9. Italien, 10. Finnland, 11. Schweden, 12. Norwegen, 13. Dänemark, 14. England, 15. Amerika, 16. Griechenland, 17. Spanien, 18. Rußland. E. Namenreg. f. beide Teile ist der zweiten Hälfte beigefügt. Wenn die angeg. Adressen zufolge Todes nicht mehr stimmen, wende man sich an einen unserer familiengeschichtlichen Vereine, am besten an die großen, über das meiste Material verfügenden d. i. für Deutschland an den Deutschen Herold (Schriftführer desselben ist Gerichtsassessor Lignitz, Berlin W 50, Prager Straße 35) oder an die Zentralstelle für deutsche Personen-und Familiengeschichte (Vorsitzender derselben ist Rechtsanwalt Dr. Breymann, Leipzig, Thomasring 6, Kanzlei Universitätsstraße 2 III), für Österreich an die K. K. Heraldische Gesellschaft „Adler“ in Wien (Schriftführer ist Dr. Heinrich W. Höflinger, Wien 18/I, Colloredogasse 22).

      Index to American Genealogies and to genealogical Material contained in all Works such as Town Histories, County Histories, Local Histories, Historical Society Publications, Biographies, Historical Periodicals, and Kindsed Works, alphabetically arranged enabling the reader to assertain wether the Genealogy of any Family, or any past of it, is printed, either by itself or embodied in other works. Fifth Edition, revised, improved and enlarged, containing nearly 50000 References (First and second Editions were Edited by Daniel S. Durrie). Copyrighted 1900. Albany, N. Y., Joel Munsell's Sons, Publishers 1900.

      Dieses Werk ist das wichtigste und umfangreichste der in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika vorhandenen genealog. Nachschlagewerke u. zufolge der Einwanderungen auch f. europäische Genealogie v. Bedeutung. Vgl. Kekule von Stradonitz, Der Handapparat des Ahnenforschers JAW NF 16 u. wieder abgedruckt[GWR 1] in seinen Ausgewählten Aufsätzen N. F. Berlin 1907. S. 61 ff.

Geschichts- und Altertumsvereine

      Eine außerordentlich große, kaum übersehbare Fülle familiengeschichtlichen Materials ist in den Sammlungen und Veröffentlichungen unserer Geschichts- und Altertumsvereine niederlegt. Über diese orientieren folgende Werke:

      Stoehr, Hans Adam, Allgemeines Deutsches Vereins-Handb. Statistisches Repertorium der gelehrten Gesellschaften u. wissenschaftlich-gemeinnützigen Vereine der Staaten des Deutschen Reichs. Frankfurt a. M. 1872 (hrsg. vom freien deutschen Hochstifte zu Frankfurt a. M.). — Müller, Johannes

Die wissenschaftl. Ver. u. Gesellschaften Deutschlands im 19. Jht. Bibliographie ihrer Veröffentlichungen seit ihrer Begründung bis auf die Gegenwart. Berlin 1883—87. Walther, Th. A. F., Systematisches Repertorium über die Schriften sämtlicher historischen Gesellschaften Deutschlands. Darmstadt 1845. Koner, W., Repertorium ü. d. v. J. 1800 bis z. J. 1850 in akademischen Abhandlungen, und Gesellschaftsschriften u. wissenschaftl. Journalen auf d. Gebiete d. Gesch. u. ihrer Hilfswissenschaften erschienenen Aufsätze. 2 Bde. Berlin 1852—56. Hettler, August, Jahrb. der deutschen historischen Kommissionen, Institute u. Vereine des Deutschen Reichs u. des deutschen Sprachgebiets d. Auslands. I. J. 1903. Halle a. S. 1904. Diese Veröffentlichung ist zwar unvollständig und ungleich gearbeitet, aber trotzdem nützlich durch Personalangaben über die Vorstände einzelner Vereine.

      Nicht selten sind die Vereinshefte im Buchhandel vergriffen und schwer zu haben. Dann empfiehlt es sich, die Vermittelung des jeweiligen Vereinsvorstandes behufs Entleihung oder Kopierung zu erbitten.[48]

      Das Zentralorgan der einschlagenden Vereine ist das „Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine“. Es wird herausgegeben von dem Verwaltungsausschusse des Gesamtvereins in Berlin und redigiert von Geh. Archivrat Dr. P. Bailleu, zweitem Direktor der preußischen Staatsarchive in Berlin, und ist im Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Kgl. Hofbuchhandlung in Berlin SW 68, Kochstraße 68—71.

      Die Vermittlung zwischen den historischen Vereinen und der Geschichtswissenschaft suchen als ihr Programm durchzuführen die „Deutschen Geschichtsblätter, Monatsschrift zur Förderung der landesgeschichtlichen Forschung“, hrsg. von Dr. A.Tille (Gotha, F. A. Perthes).

      Die MIÖG wenden der Genealogie besondere Aufmerksamkeit zu. Otto Forst wird hier alljährlich im Dezember eine Übersicht über die genealogischen Neuheiten veröffentlichen.

      Im übrigen sei verwiesen auf: Jahresberichte der Geschichtswissenschaft (seit 1878). Berlin 1880 ff. Jg. 1—3, hrsg. v. F. Abraham, J. Hermann, E. Meyer. Jg. 4 u. 5 v. J. Hermann, J. Jastrow, E. Meyer. Jg. 6 v. J. Hermann und J. Jastrow. Jg. 7—17 v. J. Jastrow. Jg. 18 ff. v. E. Berner; gegenwärtig hrsg. von G. Schuster und auf die Jahresberichte von Ernst Devrient in den „Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte“ (Verlag von H. A. Ludwig Degener in Leipzig).

Praktische Winke zur Arbeit in Bibliotheken.      In Rücksicht auf vielfache Erfahrungen, wie sie z. B. in den Grenzboten 1878, Jg. 37, Bd. I, 1 S. 251 ff. mitgeteilt werden, erscheint es nicht überflüssig, darauf aufmerksam zu machen, daß jeder, der Bücher auf Bibliotheken verlangt, die Titel so angeben möge, daß sie ohne Schwierigkeit zu finden sind. Man gebe, wenn es irgend möglich ist, die Jahreszahl des

Erscheinens und auch die Vornamen des Verfassers an. Nicht selten sind auch unter anscheinend seltenen Familiennamen mehr Schriftsteller vertreten als man annimmt. Also notiere man wenigstens die Anfangsbuchstaben der Vornamen, z. B. H., wenn man nicht weiß, ob der Verfasser Heinrich oder Hermann heißt. Der Titel des Buches ist dem genauen Wortlaut nach anzugeben. Wenn man diesen nicht weiß, so empfiehlt es sich, die Unwissenheit besonders anzugeben; eine gefällige Bibliotheksverwaltung wird einer höflichen Bitte, die Ungenauigkeit richtig zu stellen, zu entsprechen suchen. Wesentlich für die Genauigkeit des Titels ist namentlich, daß das Schlagwort, das für die alphabetischen Zettelkataloge der Bibliotheken maßgebend ist, nicht etwa fehlt.[49]

      Bei umfangreicheren familiengeschichtlichen Arbeiten ist es, wenn man nicht eine große Bibliothek am Wohnort benutzen kann, sehr zu empfehlen, eine Zeitlang die Reise nach einem solchen aufzuwenden. Durch persönlichen Verkehr kann man alsdann am Bibliotheksort in kurzer Zeit viel mehr erreichen, als durch weit längeres Hin- und Herschreiben von Ort zu Ort. Auch versuche man gegebenenfalls die Erlaubnis zur Benutzung der Repertorien und Zettelkataloge zu erlangen. Man kann dann leicht in die Lage kommen, die gedruckten Literaturnachweise zu ergänzen und familiengeschichtliche Seltenheiten zu finden. Man versäume auch nicht, sich um die handschriftlichen Schätze zu kümmern, die neben den gedruckten Büchern auf einer Bibliothek verwahrt werden.[50]

Fälschungen von Büchertiteln

      Büchertitel wurden erfunden, um familiengeschichtliche Fälschungen zu unterstützen. Demetrius Rhodocanakis hat in seinen Veröffentlichungen nicht weniger als 24 angeblich seltene Werke aus älterer und neuerer Zeit angeführt, die es in Wahrheit nie gegeben hat und deren Titel von ihm frei erfunden sind. Die Zwecke, zu denen Rhodocanakis diese Titel erfand und sie in seinen eigenen Schriften anführte, sind aus ihnen selbst ziemlich überall ersichtlich. Kurz läßt sich sagen, daß entweder der Titel selbst die Führung der „Kaiserlichen Hoheit“ oder des Titels „Prinz“ durch einen Träger des Namens Rhodocanakis beweisen sollte, oder daß der ebenso fingierte Inhalt des betreffenden Werkes für einen genealogischen oder geschichtlichen Nachweis gebraucht wurde. Daß alle diese Büchertitel freie Erfindungen des Adelsabenteurers sind, hat Legrand auf das eingehenste

nachgewiesen.[51] Auch macht Kekule von Stradonitz in der Zeitschrift für Bücherfreunde darauf aufmerksam[52], daß in der Büchersammlung des Rhodocanakis, die bei Rossi in Rom versteigert wurde, kein einziges jener von dem Abenteurer zitierten Bücher sich vorfand. Rhodocanakis hat außerdem drei alte anonyme Werke eingebildeten oder erfundenen Mitgliedern seines Geschlechts zugeschrieben. Er beruft sich auf zwei alte Handschriften freier Erfindung. Seine eigenen Arbeiten, die er in Druck gab, sind voller Fälschungen: Es werden geschichtliche Personen anderer Geschlechter mit erfundenen Personen des Namens Rhodocanakis verheiratet; es werden geschichtliche Träger des Namens Rhodocanakis mit erfundenen Personen anderer Geschlechter verheiratet; es werden Nachweise erfunden oder gefälscht, die einer wirklichen oder erfundenen Person des Namens Rhodocanakis die Titel König, Fürst, Kaiserliche Hoheit, Hoheit usw. beilegen; es werden Stücke tatsächlich erwiesener Genealogien durch erfundene Zwischenglieder oder durch Fälschungen genealogisch miteinander verbunden (VJH 1910).

Die ältere familiengeschichtliche Literatur bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts.[53]

Die ältere familiengeschichtliche Literatur. Das „alte Buch“.

      In genealogischen Dingen ist das sogenannte „alte Buch“ gewöhnlich die unbrauchbarste Sache von der Welt.[54] Als ein abschreckendes Beispiel: jener Lügenhistoriographen, die sich dem Adel gegenüber in Schmeichelei und Unterwürfigkeit überboten, sei der aus Lauban gebürtige Abraham Hosemann erwähnt (gräzisiert Knemiander 1561—1617); hungrige Literaten seines Schlages fertigten teils auf Bestellung, teils um ein literarisches Trinkgeld zu erhaschen, jeder beliebigen adeligen Familie einen bis in die entfernteste Vorzeit reichenden Stammbaum an und erhoben dabei die einzelnen Familienglieder, nicht nur solche, die einst wirklich gelebt, sondern auch rein erdichtete, bis in den Himmel. Da sich die der genealogischen Nachweisungen bedürftige Stiftsmäßigkeit bis zu einem gewissen Grade mit der Hoffähigkeit und selbst mit der Landstandschaft kombinierte, so gewannen im ganzen Deutschen Reiche völlig kritiklose Kompilationen von der Geltung eines Bürgermeisters hohes Ansehen. Heute noch kann der auf dem Gebiete der Adelsgeschichte tätige Forscher dazu verurteilt sein, die künstlich angelegten Irrgänge, mit denen

ihn tendenziöse Skribenten des 17. und 18. Jahrhunderts beglückt haben, durchwandern zu müssen; und es mag die Klage Roths von Schreckenstein nicht unbegründet sein, daß viele Leute eitle Sagengeschichte der Wahrheit vorziehen und es übelnehmen, wenn man sie darauf aufmerksam macht, daß ihre mit Vor- und Zunamen, zuweilen auch mit Wappen ausgerüsteten Vorfahren, die in Werken der genannten Art dem 12., 11., wohl gar dem 10. Jahrhundert zugewiesen werden, völlig aus der Luft gegriffen sind.[55] Es muß nachdrücklich betont werden, daß in allen auf genealogische Buchliteratur bezüglichen Angelegenheiten der neuere und neueste Darsteller fast stets eine größere Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen kann als der alte, wenn man von demselben eine gewissenhafte Arbeitsweise voraussetzen darf, weil das heute zur Verfügung stehende urkundliche Material in genealogischen Dingen erheblich größer ist als dasjenige, welches selbst den besten Schriftstellern älterer Zeit vorgelegen hat.

      Gerade die Genealogien sind von jeher ein wahrer Tummelplatz teils sagenhafter, teils ganz bewußt erfundener Fälschung gewesen. Familien- und Nationaleitelkeit haben in der Zurückführung der Stammbäume auf Heroen und Helden das Unglaublichste geleistet. Der Wunsch, lückenlose Ahnenreihen zu besitzen, das Bestreben der Gelehrten, unbestimmte Verwandtschaftsbeziehungen sicherzustellen und recht vollständige genealogische Linien zu gewinnen, sind kaum minder verhängnisvoll geworden. Als ein Beispiel großer Entstellung der tatsächlichen Überlieferung können die fränkischen Königslisten angeführt werden, welche Joh. Hübner in seinen „Genealogischen Tabellen“ (1708, später öfter neu aufgelegt) veröffentlicht hat. Nicht selten suchte man genealogische Fälschungen durch gefälschte oder erfundene Quellennachweise zu unterstützen. Als ein Beispiel hierfür diene das genealogische Werk von Jérôme Vignier, La véritable origine des très-illustres maisons d'Alsace, de Lorraine, d'Autriche etc. 1649, worin der Vater der heiligen Odilia als Stammherr hingestellt und zum Nachweise angeblich vom Verfasser entdeckte Fragmente einer Biographie der Heiligen erfunden sind, vgl. Julien Havet, Questions mérovingiennes, in Bibliothèque de l'école des chartes 1885, Bd. XXXXVI, 261 ff.[56]

Turnierbücher

      Besonders bedürftig einer kritischen Nachprüfung sind die Angaben der Turnierbücher.[57] Daß in diesen namentlich in heraldischer Beziehung, wenn

die kritische Sondierung das Echte vom Falschen geschieden hat, manch interessante Überlieferung verborgen ist, soll nicht geleugnet werden. Daß aber die Literatur unseres deutschen Turnierwesens noch manchen Wunsch unerfüllt läßt, wird hauptsächlich durch die dem einst hochberühmt gewesenen, nun aber mit Fug und Recht verrufenen Turnierbuche des pfälzischen Herolds Georg Rüxner beschiedenen Erfolge verschuldet. Durch dieses opulent ausgestattete und sich schon hierdurch empfehlende Werk ist den Ritterspielen und den Familien, die sie besucht haben, im Gegensatze zu anderen Geschlechtern eine viel zu große Bedeutung beigemessen worden. Die Ritterschaft nahm leider die der Eitelkeit Tür und Tor öffnenden, dreisten Erfindungen eines Schwindlers so begierig auf und berief sich so selbstgefällig auf dieselben, daß sie lange Zeit als historische Wahrheit galten und der Verbreitung richtiger Ansichten hemmend entgegenwirkten. Was Rüxners Schrift in gewissen Kreisen besonders empfahl, ist absolut unstichhaltig: die Vorstellung nämlich, daß der kleine Reichsadel im 10. und 11. Jahrhundert mit Fürsten und Herren auf der Stechbahn und auch außerhalb derselben beinahe wie mit seinesgleichen verkehrt hätte. Turniere hat es bekanntlich im 10. und 11. Jahrhundert nicht gegeben. Erwägen wir, daß die Erteilung des Druckprivilegiums (1527) für das Turnierbuch nur wenige Jahre nach dem 1522 von Franz v. Sickingen zu Landau abgehaltenen Rittertage erfolgte, so ist es gewiß sehr begreiflich, daß die politisch erregten, sich bis zum Untergange Wilhelms v. Grumbach mit großen Dingen tragenden Reichsritter, die es dem hohen Adel gleichtun wollten, sehr dazu geneigt waren, alles zu glauben, was ihrem Größenwahn den Schein historischer Berechtigung verlieh. Zwar wurden schon im 16. Jahrhundert wohlbegründete Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Turnierbuches mehrfach ausgesprochen. Aber diesen Bedenken fehlte die erforderliche Verbreitung hauptsächlich in jenen Schichten, die sich hätten belehren lassen sollen, während

das Turnierbuch von 1530—1750 eine Reihe von Auflagen erlebte und zu weiterem Überflusse durch eine Übersetzung ins Lateinische sowie auch durch gedruckte und handschriftliche Auszüge fortwährend im Kurs blieb und heute noch in manchen Werken gespensterhaft erscheint, die sich ein gelehrtes Ansehen geben möchten. Nur wenige Edelleute der sogenannten guten alten Zeit besaßen die erforderlichen Kenntnisse und die nötige Unbefangenheit, um das Turnierbuch nach seinem wahren Werte, will sagen Unwerte, beurteilen zu können. Was sie in Pagenhäusern, auf Ritter- und Jesuitenschulen gelernt hatten, diente gewiß nicht zur Weckung kritischer Bedürfnisse. Auch auf den Universitäten herrschte die Methode des sich besonders im theologischen und juristischen Gebiete breitmachenden Probabilismus, bei dem es bekanntlich mehr auf die Häufung von Aussprüchen anerkannter Autoritäten als auf Gründe ankommt. Wer sollte aber, wenn es sich um das wie ein Palladium der Ritterschaft angestaunte Turnierwesen handelte, ein Autor probabilis sein, wenn es der durch kaiserliche Druckprivilegien geschirmte Vater Rüxner nicht war?

16. Jahrhundert

      Man würde den genealogischen Schriftstellern des 16. Jahrhunderts unrecht tun, wenn man sie alle für so minderwertig wie Rüxner halten wollte. Schon bei Franz Irenicus aus Ettlingen (Exegesis Germaniae Hagenau 1518 fol.)[58], offenbart sich eine richtige Ansicht und Methode der genealogischen Untersuchung und eine angemessene Benutzung ihrer Resultate; aber im ganzen ist doch die mühsame, oft geräuschvolle, mit beträchtlichem Kostenaufwande verbundene Kraftanstrengung der damaligen deutschen Genealogen von einem unverhältnismäßig geringen Erfolg begleitet gewesen. Kein deutsches Fürstenhaus kam dem österreichischen in Begünstigung und tätiger Unterstützung der genealogischen Studien gleich; schon unter K. Friedrich III. fingen sie an zu gedeihen, aber weit angelegener läßt sich Maximilian I. ihre Förderung sein. Johann Stabius († 1510) und Ladislaus Suntheim mußten Deutschland und andere Teile Europas bereisen, um für die Geschichte des Habsburgischen Geschlechtes Materialien und Urkunden zu sammeln, wovon vieles in dem unruhigen Zeitalter gegen das Ende des 16. und im Anfange des 17. Jahrhunderts untergegangen, zerstreut und verfälscht worden ist; Suntheims Schriften bleiben als Denkmäler gelehrter Emsigkeit

achtungswert[59], und die Aufklärungen, welche Cuspinian unter Anschluß an Suntheim über mehrere Probleme des Mittelalters verbreitete, verdienen dankbare Erwähnung; ohne vielfache mühsame Vorarbeiten hätte Hans Jakob Fugger sein ungedrucktes prachtvolles Werk[60] nicht zustande bringen können.

      G. Spalatins genealogische Forschungen, die er im Dienste und auf Begehren des Kurfürsten Friedrichs des Weisen von Sachsen 1514 begann und bis zu seinem Tod mit Unterbrechungen fortführte, sind noch sehr unreif. Über den Ursprung der alten Landgrafen von Thüringen und der Markgrafen von Meißen verbreitete er am kursächsischen Hofe falsche Ansichten, die als Haustraditionen bis tief in das 19. Jahrhundert hinein nicht zu tilgen waren. Vorsichtiger ging er beim Studium der adeligen Geschlechter zu Werke, wobei er Urkunden zur Hand nahm. Ebenso ermangelt des Straßburgers Hieronymus Gebwiler Epitome regii ac vetustissimi ortus Caroli V. et Ferdinandi omniumque Archiducum Austriae et comitum Habsburgensium (Straßburg 1527, mit Holzschnitten, vollständiger 1530, in 4° und Löwen 1650 in 8°, ohne Holzschnitte), sowie des Flamländers Jacob Meyer Flandricarum rerum tomi X de origine antiquitate nobilitate ac genealogia comitum Flandriae (Brügge 1531, in 4° und Antwerpen 1531 in 8°) der Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Sie enthalten alle noch Märchen und Legenden der Geschlechter. Unsicherheiten und Fabeleien behielten auch in Ph. Melanchthons Theatrum genealogicum (Magdeburg 1598), in den genealogischen Versuchen Kasp. Peucers und Lazius (Latzens) Schrift: De aliquot gentium migrationibus (1555 und Frankfurt 1600) und in Chyträus Chronicum Saxoniae die Oberhand. Der Pfälzer Kurfürst Ludwig VI. spielte mit den Geschlechtsregistern seiner Familie derart, daß er Reime mit Prosa vermengte.[61]

      Erst Reiner Reineccius (Reineck) aus Helmstedt brachte mehr wissenschaftliche Methode in die Genealogie, die er in ihrem ganzen Umfange zu bearbeiten unternahm. Er erregte unter seinen Zeitgenossen Aufsehen durch sein Syntagma de familiis quae in monarchiis tribus prioribus rerum potitae sunt (Basel 1574—1580, 4 Bde.) und durch seine Historia Julia seu syntagma heroicum (Helmstedt 1594—1597, 3 Bde.). Wie Reineccius erwarben sich auch Hermann Hammelmann und Andreas Engel unleugbares Verdienst um die Geschlechterkunde. Die Genealogie der bayrischen Fürsten fand an Aventin und Hund treffliche Bearbeiter.

      Unter denen, welche mehrere Teile der deutschen Spezialgeschichte behandelt haben, ist seines seltenen patriotischen Fleißes wegen, und weil er anderen den Weg bahnte, beachtenswert: Cyriacus Spangenberg[62] aus Nordhausen (geb. 1528, gest. 1604); dieser war unermüdet tätig, um sich über einzelne Gegenden, Orte und Geschlechter urkundliche Nachrichten zu verschaffen und dieselben in Chroniken zusammenzustellen; besonders ließ er sich die Aufklärung der Genealogie angelegen sein. Sein Erzählungston ist treuherzig und kräftig, die Sprache rein und wohlklingend. Auch Johann Letzner[63], Prediger zu Iber im Grubenhagischen, aus Hardegsen (geb. 1531, gest. 1613), sah viele Handschriften, Diplome und Familienpapiere ein und klärte manches auf. Beider Männer Sammlungen sind aber zu unkritisch, sodaß man ihren Angaben nicht ohne strengste Nachprüfung folgen kann.

17. Jahrhundert.

      Alles in allem war noch immer im einzelnen viel zu wenig vorgearbeitet, um allgemeine genealogische Werke, wie solche von Hieronymus Henninges[64] aus Lüneburg (starb 1598) und von dem Jenaischen Professor Elias Reusner[65] unternommen wurden, gelingen zu lassen. Bei beiden ist die Anlage fehlerhaft und die Ableitung der neueren Familien voll willkürlicher Voraussetzungen und unerweisbarer Kombinationen; die Observanz hatte Behauptungen geheiligt, deren Beibehaltung alles Streben nach genealogischer Wahrheit vereiteln mußte. In Reusners Bahnen arbeitete auch Andreas Hiltebrand (starb 1638). Seine Tabulae genealogicae continentes Pomeranorum ducum modernorum progenitores (Sedini 1618) besitzen die Königl. Bibliothek zu Berlin und die Königl. und Universitätsbibliothek zu Breslau, das Stamm- und Geburtsregister der Könige von Schweden (Stettin 1632) die Universitätsbibliothek zu Greifswald. Sehr selten scheinen seine Genealogia illustrissimorum Pomeraniae ducum (Sedini 1622), über die Otto Heinemann in den Monatsblättern, herausgegeb. von der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde, 1905, S. 110ff., berichtet, und seine Genealogia comitum ab Eberstein (Stettini 1623) zu sein. In Deutschland wurde die Genealogie zuerst von Nikolaus Rittershausen[66],

Professor der Rechtsgelehrsamkeit zu Altorf (geb. 1597, gest. 1670), nach den Regeln der historischen Kritik wissenschaftlich bearbeitet und von abenteuerlichen Sagen und Grillen gereinigt; er ging bei der Ableitung der Geschlechter vom 15. christlichen Jahrhundert aus und ließ ein höheres Altertum der Familien nur als seltene Ausnahme zu; sein Verfahren ist vorsichtig und auf Zeugnisse gestützt. Positive Aufstellungen für die dunkleren Jahrhunderte lagen außerhalb seines Gesichtskreises.

      Der ehrwürdige Theolog Philipp Jacob Spener[67] aus Rappoltsweiler im Elsaß (geb. 1635, gest. 1705) brachte wissenschaftliche Methode in die von ihm aus historischem Gesichtspunkte betrachtete und mit der Genealogie in engere Verbindung gestellte Heraldik; seine Schriften, besonders das System der Heraldik, haben durch Vollständigkeit, Klarheit in der Anordnung und technische Präzision Epoche gemacht und genossen lange klassisches Ansehen. Spener gab dem heraldischen Mystizismus den Todesstoß, er erläuterte die einzelnen Teile des Wappens historisch, indem er sie selbst als geschichtliche Gebilde betrachtete. Die erste Frucht seiner heraldischen Studien war der Kommentar zum sächsischen Wappen (1660). Eine vollständige theoretische Übersicht über die Wappenwissenschaft und Wappenkunst ist die Historia insignium, deren pars specialis 1680, deren pars generalis 1690 erschien. Auch sein Theatrum nobilitatis Europeae ist ein monumentales Werk, das für sich allein genügen würde, den Verfasser zum berühmten Manne zu machen. Speners Werke werden auch noch heute mit Nutzen zu Rate gezogen und dürfen in keiner Fachbibliothek fehlen[68].

18. Jahrhundert.

      Äußerst unkritisch und pflichtgemäßer Treue und Sicherstellung der oft willkürlich hingeworfenen Angaben ermangelnd sind die bändereichen Kompilationen des Benediktiners Gabriel Bucelin[69]) zu Weingarten (geb. 1599, gest. 1681). Wie ungereimt man noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts in genealogischen Dingen nicht selten verfuhr, beweist eine sauber gearbeitete Stammtafel der Landgrafen von Hessen, die deren Ursprung bis auf Adam zurückführt und die angibt, daß der erste Landgraf Heinrich das Kind, welcher 1306 starb, im 91. Gliede von Adam abstammt. Nachdem dann Joh. Ehrenfr. Zschackwitz aus Kosen mit seinem historisch-genealogischen Schauplatze usw. (Lemgo 1724, 4) einen unglücklichen Versuch gemacht hatte, trat Joh. Hübner zu Hamburg mit seinem Lexicon genealogicum

portatile (Hamburg 1729) und den genealogischen Tabellen auf, die zwar allgemein verbreitet und bekannt wurden, die Wissenschaft aber an Gründlichkeit und Zuverlässigkeit der Forschung wie an Vollständigkeit des Stoffes um keinen Schritt weiter brachten und außerordentlich vieles noch zu wünschen übrig ließen. Die Tabellen erschienen in Leipzig 1708—1730, Querfol., 4 Bände, nebst den kurzen Fragen aus der Genealogie, ebendaselbst 1719—1737, 12°, 4 Bände, neue Auflage beider Werke durch Krebel ebendaselbst 1737—1766.

      Hieran schließen sich Sam. Lenz's (aus Stendal) historisch-genealogische Untersuchungen und Erläuterungen dieser Hübnerschen Tabellen (Köthen 1756, 4°) und der Königin Sophie von Dänemark mit Fleiß und Zuverlässigkeit ausgearbeitete Supplemente zu jenen sechs Lieferungen (Kopenhagen 1822—1825, Querfol.). Hierzu kommen noch Cp. Saxii Tabulae genealogicae (Utrecht [Leipzig] 1783 fol.), die wieder in Faseleien zurückfielen, mit mehr Verdienst aber Gatterers Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur europäischen Staaten- und Reichshistorie (Göttingen 1790, gr.4).

      Im emsigen und vorsichtigen Sammeln und historischen Anordnen und Benutzen der Materialien zur allgemeinen neueuropäischen Geschlechterkunde versuchte sich Jacob Wilhelm von Imhof[70]. Sein Hauptwerk beschränkt sich verständigerweise auf Deutschland und behandelt mit Sachkunde und Einsicht die Genealogie der großen und vornehmen Fürsten und Herren vom Kaiser bis zu den reichsfreien Grafengeschlechtern; auch die geistlichen Fürsten sind berücksichtigt. Die übrigen genealogischen Schriften Imhofs, die sich mit den Stammbäumen der großen und kleinen Geschlechter in England, Frankreich, Italien, Spanien usw. beschäftigen, beruhen auf unzulänglichen Hilfsmitteln.

      Von entschiedenem Gewinn war die schriftstellerische Tätigkeit des berühmten Johann David Köhler aus Colditz. Auf eine dankbare Nachwelt hat Köhler um deswillen gerechte Ansprüche, weil er der erste war, der alle wissenschaftlichen Bedingungen, unter welchen die historische Forschung gelingen kann, zum Gegenstand des Unterrichts erhob, in Lehrbüchern und Vorträgen bearbeitete und durch einzelne Erörterungen und Untersuchungen oder Folgerungen auf gelungene Weise veranschaulichte. So bearbeitete er die Genealogie kritisch, führte sie auf Urkunden und authentische Zeugnisse

zurück und setzte die Heraldik damit in angemessene Verbindung. Von seinen Werken seien genannt: Der durchlauchtigsten Weltgeschichte-, Geschlechts- und Wappen-Kalender (Nürnberg 1722—55), Historische Münzbelustigungen usw. (Nürnberg 1727—65, 22 Teile), eine Reihe von Dissertationen über die Genealogien römisch-deutscher Kaiser (Altdorf 1721—31). Er gab Weberi Examen artis heraldicae (Göttingen 1753, 8) mit vielen Vermehrungen heraus.

      Die ersten genealogischen Veränderungen verzeichnete der rüstige Sammler Michael Ranft[71], Prediger zu Gr.-Stechau im Altenburgischen (geb. 1700, gest. 1774), im Genealogisch-Historischen Archivarius, „welcher alles“, wie es auf dem Titelblatt heißt, „was sich unter den jetzt lebenden in der Welt an Geburten, Vermählungen, Avancements und Todes-Fällen veränderliches zuträgt. Mit Einrückung vieler Lebens-Beschreibungen sorgfältig anmerket“ (Leipzig 1731—38, 8 Bände, 8°; Geneal.-histor. Nachr. L. 1739 ff., 126, 8, und Neue Geneal.-histor. Nachr., 1752 ff., 12 Bände, 8°); von anderen fortgesetzt bis 1772. Ein Generalregister zu allen Bänden des vorgenannten „Genealogischen Archivarius“ steht am Schluß des 8. Bandes. Aus dem mannigfachen genealogischen und biographischen Inhalt dieses Werkes seien hier noch eine Reihe von Listen hervorgehoben, die man hier nicht sucht: Band VI: „Vollständiges Verzeichnis aller heutigen Ritter des Heiligen Geistes, samt einigen neu ernannten“, „Die heutigen österreichischen Ritter des güldenen Vließes“, „Verzeichnis aller Marschalle von Frankreich“, „Die Herren-Meister des Johanniter-Ordens in der Marck, Sachsen, in Wendenland, samt denen unter den jetzigen Herrenmeistern zu Sonnenburg geschlagenen Ordensrittern“. Band Vll: „Die jetzigen Kayserl. würckl. Geheimbden Räthe nach dem Alphabet“; „Die jetzigen Mitglieder des neuen königlich dähnischen Ritter-Ordens de la Fidelité wie auch die jüngst ernannten sowohl als jüngst verstorbenen Stern-Creutz-Ordens-Damen“.

      Die Wappenkunde fand zwar mehrere Bearbeiter[72][GWR 3], welche Lehrbücher verfaßten und sich zum Teil in unsicheren Überlieferungen und in dreisten Voraussetzungen und Vermutungen gefielen, aber an den wackeren Spener schlossen sich nur Eucharius Gottlieb Rink, Professor zu Altdorf (gest. 1745), und Joh. D. Köhler in der historischen Behandlung und Benutzung des heraldischen Studiums an; der letztere[73] besorgte auch die erste größere Wappensammlung.

      Gatterer, Johann Christoph (1727—1799), entrollte in seiner

Genealogischen Geschichte der Herren von Holzschuher[74], eines Nürnberger Patriziergeschlechtes, die Vergangenheit einer bedeutenden Familie wohl zum erstenmal auf urkundlicher Grundlage und in erschöpfender Weise; er erörtert dabei die Entstehung des städtischen Adels mit spezieller Beziehung auf das Nürnberger Patriziat, allerdings inbetreff der Turnierfähigkeit desselben in der früheren Zeit eine zu nachsichtige Kritik übend. Besondere Verdienste erwarb er sich um die Diplomatik[75]. Für den Familienforscher kommen namentlich seine genealogischen und heraldischen Arbeiten[76] in Betracht. Er hatte bereits 1767 eine Sammlung von etwa 18000 Wappen zusammengebracht.

      Die Theorie Gatterers wird durch eine unglückliche Art von mathematischer Betrachtung wesentlich beeinträchtigt. Nach Gatterer besteht der Kern der Heraldik in der Austüftelung der geometrisch-mathematischen Grundlagen der Heroldsbilder. Gatterer selbst schreibt: „Die ganze Theorie der Wappen und insbesondere des Wappenschildes gründet sich vermöge der Erfahrung fürnämlich auf die Veränderungen, welche der Gebrauch der geraden und krummen Linien verursacht.“ Diese „Theorie“ wird mit einer Feinheit, Gründlichkeit und mit einer Geduld durchgeführt, die einer für solche Theorie weit besser geeigneten Sache würdig wäre.

      Zu den Zeitgenossen Gatterers gehörten Damian Hachard von Hattstein, Die Hoheit des teutschen Reichs-Adels etc. Das ist: Vollständige Probe der Ahnen unverfälschter Adlicher Familien, ohne welche keiner auf Ertz-, Dhomb-, hoher Orden- und Ritter-Stiffter gelangen kann oder angenommen wird 3 Bände. (Fulda 1729—40, Großfol.), Johann Ludwig Levin Gebhardi[77] aus Braunschweig (geb. 1699, gest. 1764), Professor in Lüneburg, ein behutsamer und vielbelesener Forscher, dem die Geschichte der deutschen Fürstenhäuser mannigfaltige Aufklärung verdankt, und sein Sohn Ludwig Albrecht Gebhardi (geb. 1735, gest. 1802), welcher mit noch schärferem Blicke, nach des Vaters Grundsätzen, in demselben Fache fortarbeitete.

      Die Braunschweigischen Annalen besaßen mehrere treffliche Forscher von anerkannter wissenschaftlicher, fruchtbarer Gründlichkeit.

Christian Ludwig Scheidt[78] aus Waldenburg im Hohenlohischen (geb. 1709, gest 1761), Bibliothekar in Hannover, begründete mit kritisch-gelehrter Benutzung der Leibnitz-Eccardschen Vorarbeiten die Geschichte des uralten Guelfen-Geschlechts urkundlich und legte in diesem Werke einen für das ganze Mittelalter, besonders Deutschlands, reichen Schatz tiefer Forschungen nieder. Mehrere andere genealogische und staatsrechtlich-historische Arbeiten verfolgte er mit deutscher Beharrlichkeit, umfassender Belesenheit, reifem Scharfblicke und folgerechter Prüfung.

      Auf bayrischem und vogtländischem Gebiete arbeitete mit emsigem Fleiße Joh. Gottfr. Biedermann, dessen Bücher zwar nur mit steter Kritik, aber doch auch noch jetzt mit Nutzen benutzt werden können.[79]

      In Kursachsen gab seit 1727 der königlich polnische und kurfürstlich sächsische Akziseinspektor zu Kohren, Valentin König, eine dreibändige genealogische Adelshistorie heraus „derer im Chursächsischen und angrenzenden Ländern — zum Theil ehemals, allermeist aber noch jetzt in gutem Flor stehenden adelichen Geschlechter“. Es sind in diesem großen Werke gegen 200 Familien abgehandelt, also nur ein ziemlich kleiner Teil der im Kurfürstentum und in den Herzogtümern Sachsen, sowie im Fürstentum Anhalt, das auch hineingezogen ist, damals noch vorhandenen Adelsgeschlechter. Die Unzuverlässigkeit der Königschen Arbeiten, insbesondere ihrer die ältesten Zeiten behandelnden Abschnitte, ist durch Vergleichung mit urkundlichen Daten leicht zu erweisen; vornehmlich sind die Ahnentafeln, die er in überaus

großer Zahl aufgestellt, geradezu als Produkte krasser Unwahrheiten und heilloser Erdichtungen konstatiert worden. Wir nehmen, was die Stemmatographien anlangt, wahr, daß nicht etwa die Urkunden der Archive ihm bei dem Entwurfe seiner Stammtafeln gedient haben, sondern bei einzelnen Familien selbst befindlich gewesene handschriftliche genealogische Nachrichten und meistens Leichenpredigten. König beginnt die meisten seiner Genealogien mit dem 15. Jahrhundert und hat hierbei nicht selten früher gedruckte Vorgänge nur reproduziert; und die hier und da in völlig inkorrektem Abdrucke eingestreuten Urkunden des 13. bis 16. Jahrhunderts dürfen nicht den Schein erwecken, daß er sie sämtlich den Privatarchiven selbst entlehnt habe; vielmehr sind sie Publikationen aus den nur mit großer Vorsicht zu benutzenden handschriftlichen „Familienchroniken“ und aus den bei den betreffenden Familien selbst entstandenen schriftlichen Aufzeichnungen, als deren Urheber sich nicht selten ein Candidatus ministerii oder Pastor loci zu erkennen gibt. Ganz besonders sieht der nach archivalischen Quellen Arbeitende, daß jede der Ahnentafeln, von denen Königs Werk strotzt, zum größeren oder geringeren Teile auf willkürlicher Erfindung und Erdichtung beruht. König wollte jedem der von ihm behandelten Geschlechter eine großartige Ahnenprobe zuteil werden lassen; und wo für die in die letzten Fächer der Ahnentafeln hineinragende Generation die Quellen versiegten, da nahm er zu Erfindungen, um nicht zu sagen Lügen, seine Zuflucht.[80]

Ältere genealogische Literatur in Österreich.

      Für Österreich sei, der Fabeleien Heinrichs von Gundelfingen (1476), Schönlebens D. Lequile's und anderer zu geschweigen, aus der älteren Literatur die unreife Leistung von Wolfgang Latz in seinen Commentationum in genealogiam Austriacam libri II (Basel 1564 Fol.) genannt. Bereits Gerhard von Roo (Annales rerum belli domique ab Austriacis Habsburgicae gentis principibus a Rudolpho I. usque ad Carolum V. gestarum, Innsbruck 1592) verwarf die genealogischen Fabeleien seiner Vorgänger. Ferner sind zu erwähnen Abrah. Hosmann in seiner Genealogia Austriaca (Leipzig 1612, 4), Sigm. v. Birkens Ehrenspiegel des Erzhauses Österreich (Nürnberg 1668 Fol.); ferner des Pater Marq. Herrgott, seine Vorgänger übertreffende Genealogia diplomatica aug. gentis Habspurgica (Wien 1737, 3 Bde. Fol.) mit Fried. Kopp's Vindiciis actorum Mur. (Münser 1750, 4), und außer dem Werke des Fürsten Lichnowsky (1836) noch Jac. A. F. Hyrtl's Fürstliche, gräfliche und freiherrliche Familien des österreichischen Kaiserstaates (Wien 1851). An Leupolds Allgemeines Adelsarchiv in Österreich (zu Wien in 3 Bänden 1789 erschienen) schloß sich Megerle's v. Mühlfeld Österreichisches Adelslexikon des 18. und 19. Jahrhunderts (Wien 1822—1824, 2 Bde.).[81]

      Die Öffnung zahlreicher, früher dem Forscher unzugänglicher Archive, die Rankesche Schule, sowie zahlreiche andere Gelehrte, unter ihnen vor

allem O. Lorenz, die Herausgabe der Monumenta Germaniae Historica und vieler anderer Werke brachten der Genealogie mannigfache Anregungen.[82]

      Insbesondere war es Ottokar Lorenz, der in einer Reihe von Schriften die Genealogie wieder zu Ehren gebracht hat.[83] Man wird zwar nicht verkennen können, daß gegen manche von Lorenz' Aufstellungen sich gewichtige Einwendungen machen lassen.[84] Aber soviel steht fest: In den Jahren, seit seine Aschenurne auf dem Jenaer Friedhofe steht, ist die Bedeutung seiner vielseitig anregenden Arbeit in größerem Umfange gewürdigt worden, als er wohl selbst erwartet hat; und die Forschung ist auf den von ihm angedeuteten Bahnen ein gutes Stück fortgeschritten.[85]

Neuere Arbeiten über deutsche Herrscherhäuser.

      Die neueren Arbeiten über die deutschen[86] Fürstenhäuser.

      Adlersfeld-Ballestrem, Eufemia v., Ahnentfln. z. Gesch. europäischer Dynastien, Großenhain 1901 (enthält viele Druckfehler, Versehen u. Ungenauigkeiten, vgl. Fr. Wecken, HV 1902, S. 561).

      Behr, K. v., Genealogie der in Europa regierenden Fürstenhäuser. Leipzig 1854. 2. Afl. 1870. Dazu : Wappenb. 1871. Spl. z. 2. Afl. 1890.

      Broemmel, Genealogische Tabellen z. Gesch. des MA bis z. J. 1273

mit sorgfältiger Angabe d. Zeit u. d. Besitzes. Basel 1846; drs., Fürstenb. d. europäischen Staaten. Regensburg 1846.

      Cohn, L. A., Stammtafeln z. Gesch. der deutschen Staaten u. der Niederlande. Braunschweig 1871 (neue Bearbeitung des Deutschland betreffenden Teils von Tr. G. Voigtel unter dem Titel: „Genealogische Tabellen zur Erläuterung der Europäischen Staatengeschichte“. Halle 1811. Spl. 1829).

      Crailsheim, Max Freiherr v., Unmittelbare Abstammung im Mannesstamm der Dynastien von Baden, Bayern, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Hessen, Hohenzollern, Norwegen, Österreich, Rußland, Königreich Sachsen, Sachsen-Altenburg, -Coburg und Gotha, -Meiningen, -Weimar und Württemberg. Mit Wappen und Erläuterungen dargestellt und gezeichnet. Görlitz, Verlag von C. A. Starke 1908.

      Damberger, J. F., Sechzig genealogische, auch chronologische u. statistische Tabellen zu Fürstentafel u. Fürstenb. d. europäischen Staatengesch. Regensburg 1831 (jetzt veraltet).

      Dungern, Otto Freiherr v., Thronfolgerecht u. Blutsverwandtschaft der deutschen Kaiser seit Karl dem Großen, Papiermühle S.-A.; drs., Der Herrenstand im Mittelalter. 1. Bd. Papiermühle, S.-A., 1908. Hier S. 28 ff. Verschwägerungen dynastischer Familien in d. Zeit v. 1150—1450. a) Heute regierende Familien, b) Heute standesherrliche Familien. — S. 57 ff. Die Stellung der einzelnen verschwägerten Familien ehemals unfreien Standes. — S. 107 ff. Andere gleichgestellte ehemals dienstmännische Familien. Verschiedene Grade der Annäherung dienstmännischer Familien an den hohen Adel. — S. 151 ff. Übergang v. hohen z. niederen Adel. — S. 251 ff. Die Neubildung d. Herrenstandes während d. staufischen Periode. Verwandten Inhalts ist: Borch, Frhr. L. v., Ritter u. Dienstmannen fürstl. u. gräfl. Herkunft. Lindau 1877, vgl. auch unten unter: Genealog. Tafeln.

      Einen Beitrag zu den von Freiherrn v. Dungern in seinem Buch über den Herrenstand behandelten Gegenständen bietet Kurd v. Strantz, Die dynastische Frage, DH 1909 Nr. 12.

      Friedrich, F. A. Freiherr v., Die jetzt herrschenden christl. europ. Regenten-Stämme, Darmstadt 1857.

      Hellmann, Die Heiraten d. Karolinger. Festgabe f. v. Heigel. München 1903. S. 1—99.

      Hopf, K., Historisch-genealogischer Atlas. Bd. 1, 2, 1—4. Gotha 1858.

      Lorenz, O., s. o. Seite 24.

      Oertel, Fr. Max, Genealog. Tafeln z. Staatengesch. des 19. Jht. 2. Afl. 1857. 3. Afl. m. genealog. Einl. v. Fr. Th. Richter. Leipzig 1877.

      Kekule von Stradonitz, Stephan, Ahnentafel-Atlas. Ahnent. d. Regenten Europas u. ihrer Gemahlinnen. Berlin 1898—1904 (grundlegendes Hauptwerk).

      Richter, F., Geschlechtstafeln z. Erläuterung der allgemeinen Gesch. Leipzig 1853—56.[87]

      Herb. Koch, Regententafeln. Halle a. S. 1910.

      Schenk zu Schweinsberg, G. Freiherr, Genealog. Studien z. Reichs-Gesch., Arch. f. hessische Gesch. N. F. 3, separat, Darmstadt 1905.

      Hiort-Lorenzen, Hans Rudolf, 1. Généalogie des maisons princiéres regnantes dans l'Europe depuis le congrès de Vienne en 1815. Leipzig, Alb. Fritsch, 1871. 2. Annuaire généalogique des maisons souveraines en Europe depuis le commencement du XIX. siècle I—V. Kopenhagen 1882—86.

      Max Kemmerich, D. Lebensdauer u. d. Todesursachen innerhalb d. deutschen Kaiser- und Königsfamilien. Erweiterter Sonderdruck aus Alfred v. Lindheim, „Saluti senectutis“. Leipzig u. Wien 1909, vgl. dazu B. Schmeidler, HVJ 1910, S. 133 ff.

      Berner, F., Die Abstammung u. älteste Genealogie d. Hohenzollern, FBK 6.

      Bertouch, Ernst v., Ahnent. Ihrer Maj. Auguste Viktoria, Kaiserin u. Königin d. Deutschen Reiches u. v. Preußen. Mit historisch-genealog. Erläuterungen. Wiesbaden, Verlag von Bechthold & Co.

      Dungern, Otto Freiherr v., Ahnen deutscher Fürsten, I. Haus Zollern, Ahnen d. Deutschen Kaiser, Könige u. Herzoge v. Preußen, Kurfürsten v. Brandenburg aus d. Hause Zollern u. ihre Gemahlinnen. Papiermühle S. A. 1906.[88]

      Ahnentafel Kaiser Wilhelms II., Extrabeil. des Jg. 16, H. 2 der Zeitschr. „Vom Fels zum Meer“.[89]

      Grossmann, J., Berner, E., Schuster, G., Ziegeler, K. Th., Genealogie d. Gesamthauses Hohenzollern. Berlin 1905.

      Kekule von Stradonitz, Stephan, Die Ebenbürtigkeit d. preußischen Königshauses, Grenzboten, 59. Jg. Nr. 6 v. 8. Febr. 1900; abgedruckt in desselben Ausgew. Aufs, aus d. Gebiete d. Staatsrechts u. d. Genealogie, I, 1905, 33 ff. — Die Ebenbürtigkeit der Kaiserin, Die Zukunft, 8. Jg., Nr. 50 v. 15. Sept. 1900, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufs. aus d. G. d. Staatsrechts u. Geneal. I, 1905, 43 ff. — Die Abstammung d. Kaisers v. Admiral Coligny, Berliner Tagebl., Nr. 528 v. 17. Okt. 1902, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufs. aus d. G. d. Staatsrechts u. d. Geneal. I, 1905, 137 ff. — Kaiser Wilhelms Abstammung v. Cid, Berl. Tagebl. Nr. 616 v. 31. Dez. 1903, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufs, aus d. Geb. d. Staatsr. u. d. Geneal. I, 1905, 149 ff. — Die Ahnen des Prinzen Georg v. Preußen, Jahrbücher d. Königl. Ak. gemeinnütziger Wftn.

zu Erfurt, N. F. H. XXIX, Erfurt 1903, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufs. aus d. Geb. d. Staatsr. u. d. Genealogie, 11, 1907, S. 153 ff.

      Kekule von Stradonitz, Ahnentafeln zu 32 Ahnen d. Königs Friedrich I. in Preußen u. seiner drei Gemahlinnen. DH 1901, S. 2. Drs., Ü. diejenigen Ahnen, welche d. Kronprinz Wilhelm d. Deutschen Reiches u. v. Preußen mit seiner hohen Braut, d. Herzogin Cecilie v. Mecklenburg, gemeinsam hat. DH 1904, S. 174. Drs., Bedeutende Ahnfrauen Friedrichs d. Gr. DH 42, S. 27. Drs., Hohenzollern als Ritter des Ordens v. Goldnen Vlies in alter Zeit. HZJ 1907.

      Maercker, Die Stammütter der deutschen Herrschergeschlechter vom Blute der Hohenzollern. Berlin 1856.

      Maltzahn, Axel Albrecht Freiherr v., Die 4096 Ahnen Sr. Maj. des deutschen Kaisers, Königs v. Preußen Wilhelm II. Berlin 1911.[90]

      W. C. v. Arnswaldt, Von den Ahnen des Kaisers, Leipziger Neueste Nachrichten, 24. Aug. 1912, Feuilleton.

      Riedel, Die Ahnherren d. Preußischen Königshauses, Berlin 1854 (Stzungsber. der Ak. der Wissenschaften).

      Rottenhoff, A. v., Stammfolge d. glorreichen Hohenzollernschen Hauses v. Friedrich I., Markgraf zu Brandenburg, bis auf d. heut. Tag. 3. Afl. Berlin 1839.

      Schuster, Georg, Stammtfl. d. Kurfürsten v. Brandenburg, d. Markgrafen v. Ansbach u. Bayreuth u. d. Herzöge in Preußen, HZJ 5. — Konsanguinitätstfl. d. Häuser Hohenzollern u. Mecklenburg, HZJ 8. — D. Urstamm Zollern u. d. Burggrafen v. Nürnberg-Zollern, ebd. — Konsanguinitätstfl. der Häuser Hohenzollern u. Braunschweig, HZJ 9. — Konsanguinitätstfl. d. Häuser Hohenzollern u. Schleswig-Holstein, HZJ 10. — Die Verwandtschaft d. Häuser Hohenzollern u. Wettin, hierzu 3 Konsang.-Tafeln, HZJ 1907. — Drs., Verwandtschaft d. Häuser Hohenzollern u. Hessen, HZJ 1909. — D. Verwandtschaft d. Häuser Hohenzollern u. Askanien, HZJ 15, 245—286.

      Schwartz, E., Stamm-Tafel des preußischen Königshauses. Breslau 1898.

      Ütterodt zu Scharffenberg, Vom Hohenstaufen zum Hohenzollern, deutsche Kaiserstammtfl. v. Kaiser Friedrich Barbarossa bis auf S. M. Kaiser Wilhelm II. 41 Bl. heraldische Tafeln mit begleitendem genealogischen Texte. Dresden, v. Grumbkow, 1888.

      Nordenskjöld, O. v., Genealogie d. deutschen Kaiserpaares Wilhelm I. u. Augusta, zurückgeführt auf d. Kaiser Sigismund. Hrsg. v. Wiese. Berlin 1871.

      Stillfried, R. Graf, Stammtfl. d. Gesamthauses Hohenzollern. Berlin 1869 f.

      Vgl. Schmid, L., Der Urstamm der Hohenzollern u. seine Verzweigungen. Tübingen 1884. — Drs., Die Könige von Preußen sind Hohenzollern, nicht Abenberger. Berl. 1892 (richtet sich gegen Ch. Meyer, Die Herkunft d. Burggrafen v. Nürnberg, der Ahnherren d. Deutschen Kaiserhauses. Ansb. 1889). — Märcker, Albrecht d. Schöne. Mit Stammbaum u. Biographie. Dazu Anhang: Genealogische Übersicht der Oranien-Stuart-Welfisch-Hohenzollerischen Alliancen. Berlin 1858. — Schmid, L.,

D. Stammutter d. deutschen Herrscher-Geschlechter v. Geblüt d. Hohenzollern. Berlin 1856. — Borges, O., D. Ursprung d. Hohenzollerngeschlechts. Leipzig 1911. — Die älteste Gesch. d. erlauchten Gesamthaus d. Königl. u. Fürstl. Hohenzollern. 3 Tl. Tüb. 1884—88.

      Soltau, W., Ist unser Kaiserhaus aus Zollernstamm entsprungen? ZOR XLV = N. F. Vl.

      Reiner, J., Genealogie d. hochfürstl. Hauses Hohenzollern. Stuttgart 1893. — Der oberrheinische Adel unter d. Ahnen d. Kaisers. HGBAB 1908, Nr. 9. — Scheuffler, Aus d. Ahnentafel Wilhelms II., Jubiläumsschrift des Ver. Roland, 1912.

      Zingeler, Th., Carl Anton v. Hohenzollern u. d. Beziehungen d. Fürstl. Hauses Hohenzollern zu d. Hause Zähringen-Baden. Sigmaringen 1884.

      Haeutle, Genealogie des erlauchten Hauses Witteisbach, München 1870.[91]

      Leidinger, Georg, Chronik u. Stamm d. Pfalzgrafen bei Rhein u. Herzöge in Bayern 1501. Straßburg, J. H. Ed. Heitz (Heitz & Mündel) 1902.[92][GWR 4] Vgl. auch Aretin, C. M. Freiherr v., Altertümer u. Kunst-Denkm. d. bayerischen Herrscherhauses. München 1853 ff.

      Hofmeister, E., Das Haus Wettin von seinem Ursprung bis zur neuesten Zeit in allen seinen Haupt- und Nebenlinien. Leipzig 1889.

      Posse, O., Die Wettiner. Leipzig 1897.

      Witzleben, M. E. J. v., Stamm-Baum des erlauchten Hauses Wettin. Meißen 1855.

      Weiland, L., Handschriftliches zur Genealogie der Wettiner, NASG 8.

      Lippert, W., Zur Genealogie d. Wettiner im 15. Jahrh., NASG 15, 317—321.

      Ermisch, H., Noch einige Berichtigungen z. Stammbaum d. Hauses Wettin, ebd. Seite 322.

      von Stieglitz, Über den ältesten Ursprung des durchlauchtigsten Hauses zu Sachsen, Mitteilungen d. Kgl. Sachs. Altertumsvereins IV, 28—85.

      Burkhardt, C. A. H., Stammtafeln der Ernestinischen Linien des Hauses Sachsen-Weimar 1885.

      Devrient, Ernst, Die älteren Ernestiner. Eine genealogische Charakteristik. VJH 25, 1. Vgl. dazu meine Besprechung, NASG 18.

      Velden, A. v. d., Die sechzehn Ahnen der Durchl. Braut Sr. K. H. d. Großh. v. Sachsen-W.-E., Ihrer Hoheit der Prinzessin Karola Feodora v. Sachsen-Meiningen. DH 1909.

      Kekule von Stradonitz, Stephan, Die Thronfolge in Sachsen-Coburg

und -Gotha. Die Grenzboten, 58. Jahrg., Nr. 40 vom 5. Okt. 1899, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufsätzen a. d. Gebiet d. Staatsrechtes u. d. Genealogie. 1,4 ff.

      Pick, B., Stammbaum der älteren Ernestiner in Münzen und Medaillen (mit einer Tafel). Heimatblätter. Aus dem coburg-gothaischen Lande. Hrsg. v. R. Ehwald, H. 4. Gotha 1906.[93]

      Apfelstedt, F., D. Haus Kevernburg-Schwarzburg v. dessen Ursprunge bis auf unsere Zeit. Dargestellt in d. Stammtfl. der Haupt- u. Nebenlinien u. mit biograph. Notizen über d. wichtigsten Glieder derselben. Sondershausen 1890.

      Erichsen, J., Die Anfänge d. Hauses Schwarzburg. Sondershausen 1909. Vgl. Devrient, HV 1913, S. 131 f.

      Hellbach, Joh. Christian, Grundriß der zuverlässigeren Genealogie des Fürstl. Hauses Schwarzburg. Rudolstadt 1820.

      König, Hnr. Oskar, Genealogie des hochfürstl. Hauses Schwarzburg. Rudolstadt 1865.

      Vater, Oskar, Das Haus Schwarzburg. Rudolstadt 1894.

      Werneburg, A., Beitr. z. Genealogie u. Gesch. d. fürstlich. Hauses Schwarzburg. Nebst e. Anhange: Ü. d. Kevernburg-Schwarzburgische Wappen. Erfurt 1877.[94]

      Werneburg, A., Beitr. z. Genealogie d. Grafen v. Henneberg bis z. Ausgang d. 13. Jht. ZTG 9 Nf. 1.

      Rein, W., Berichtigte Stammtfl. d. Grafen v. Weimar-Orlamünde. Mit historischen, genealogischen, monumentalen u. heraldischen Zusätzen, ZTG 6.

      Haeutle, Christian, Landgraf Hermann 1. v. Thüringen u. seine Familie, ZTG 5.

      Diemar, H., Stammreihe d. thüring. Landgrafenhauses u. d. hessischen Landgrafenhauses bis auf Philipp d. Großmütigen, JHG NF 27.

      Knetsch, Carl, Beiträge z. Genealogie d. hess. Fürstenhauses bis auf Philipp d. Großmütigen, JHG NF 30.

      Giefel, J., Schön, Th., und Kolb, H., Stammbaum des württembergischen Fürstenhauses. Nebst Textheft. Stuttgart 1895.

      Gaisberg-Schöckingen, Friedrich Freiherr von, Das Königshaus u. d. Adel v. Württemberg, unter Mitwirkung v. Theodor Schön u. G. A. Cloß, seit 1909. Vgl. auch Spittler, Z. Gesch. d. Mißheiraten im württembergischen Fürstenhause 1837.[95]

      Bertouch, E. v., D. badische Fürstengeschl. d. Zähringer. Wiesbaden 1885.

      Schaller, Das fürstl. Haus Zähringen-Baden. Stammtafeln. Karlsruhe 1906.

      Chrismar, E. v., Genealogie d. Gesamthauses Baden v. 16. Jht bis heute. Gotha 1892.

      Heyck, Ed., Geschichte der Herzöge von Zähringen. 1891.

      Gisi, W., D. Ursprung d. Häuser Zähringen u. Habsburg, ASGA. V. Bd., Jg. 1886—89, Bern, S. 265.

      Leichtlen, E. J., Die Zähringer. Freiburg 1831.

      Krüger, Zur Herkunft der Zähringer, ZOR NF 6, 7.

      Roller, O. K., Ahnentafeln der letzten regierenden Markgrafen von Baden-Baden und Baden-Durlach. Heidelberg 1902.

      Vgl. Dungern, Otto Frhr. v., DH 1908, 141 ff. — Roller, O. K., DH 39, 60, DH 1908, Nr. 3, u. Witte im Register zu Festers Regesten der Markgrafen v. Baden u. Hochberg (Innsbruck 1892 ff.).

      Hoffmeister, J., Histor.-genealog. Handbuch über alle Linien d. hessischen Regentenhauses. 1861, 3. Aufl. 1874.[96]

      Knetsch, Beitr. z. Genealogie d. hessischen Fürstenhauses. 1907. — Drs., Wilde Triebe am Stammbaum d. hessischen Landgrafen. Hessenland, 25. Jhrg., 1911. 1912.

      Schenk zu Schweinsberg, Gustav Frhr., Angebliche Seitenzweige d. Hauses Brabant in d. Niederlanden. DH 1909.[97]

      von Bippen, Genealogie der älteren Grafen von Oldenburg, BJ 9.

      Kekule von Stradonitz, St., Das Haus Oldenburg. Neue Preußische (Kreuz-)Zeitung, Nr. 133 v. 19. März 1904, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufsätzen a. d. Gebiet d. Staatsrechts u. d. Geneal. II, 1907, 11 ff.

      Tezner, Friedrich, Die Successions- u. Verwandtenrechte d. Prinzen Alexander v. Oldenburg, genannt Graf v. Welsburg, auf Grund d. derzeitigen Oldenburgischen Staats- u. Hausrechtes. Berlin W. 8, Carl Heymanns Verlag.

      Lisch, G. C. F., Stammtafeln d. Herzöge v. Mecklenburg-Schwerin, 1857.

      Wigger, F., Stammtafeln d. großherzogl. Hauses von Mecklenburg, VMG 50. — Ü. d. Stammtfl. d. alten Grafen v. Schwerin, VMG 34. — Ü. d. Verwandtschaft d. Mecklenburgischen Fürstenhauses mit d. Königen v. Schottland, VMG 41.

      Techen, F., Die Geburtstage der Herzöge Ulrich u. Georg, VMG 76.

      Beyer, W. G., König Kruto u. sein Geschlecht. Eine histor. Untersuchung ü. d. Abstammung d. großherzogl.-mecklenburgischen Fürstenhauses, VMG 13.

      Lisch, Ü. d. Verbindungen d. fürstl. Hauses Werle mit d. herzogl. Hause Braunschweig-Lüneburg, VMG 18. — Genealogische u. chronologische Forschungen z. Gesch. d. mecklenburgischen Fürstenhäuser, VMG 23. — Ü. d. Töchter u. Schwiegertöchter des Fürsten Johann II. v. Werle-Güstrow, VMG 26.

      Lisch, Mooyer u. Masch, Zur Genealogie d. Grafen v. Schwerin, VMG 15. — Witte, Hans, VMG 72.

      Feske, C., D. Wappen d. großherzogl. Hauses Mecklenburg in geschichtl. Entwicklung. Mit 23 Tfl. u. vielen Textabb. Dazu e. Anlage: Stammtfl. d. Großherzogl. Hauses Mecklenburg. Schwerin 1893.

      Von älteren Arbeiten seien genannt: Courcelles, Chev. de, Généalogie de la maison de Mecklenbourg. Paris 1823.— Steiner, D., Verwandtschaften d. großherzogl. Häuser Hessen u. Meckl.-Schwerin. Darmstadt 1864.

      Behne, C. A. J., Genealog. Tabelle d. Hauses d. Guelphen. Hannover 1850.

      Böttger, H., Die Brunonen, Vorfahren u. Nachkommen d. Herzogs Ludolf in Sachsen (775—1117) nebst Voreltern überhaupt von ca. 450 an. Hannover 1865.

      Zimmermann, Paul, Stammtafel d. Hauses Braunschweig mit einigen kognatischen Beziehungen. Braunschweig 1909. — Drs., D. Haus Braunschweig-Grubenhagen, e. genealogisch-biographischer Versuch. Wolfenbüttel 1911.

      Krüger, Emil, D. Ursprung d. Welfenhauses u. seine Verzweigung in Süddeutschland. Wolfenbüttel 1899 (vgl. Devrient, DH 1900, S. 173 f.).

      Schmidt, Friedrich, D. Anfänge d. welfischen Geschl. T. 1. D. welfischen Grafen d. westl. u. d. östl. Bar. T. II. Vier Exkurse. Hannover 1900 (vgl. Roller, HV 1901, 440 ff.).

      A. Mn., Beitr. z. Genealogie d. welfischen Fürsten v. Beginn d. Karolingischen bis z. Salischen Zeit. Leipzig 1901.

      Eichhorn, J. G., Urgeschichte d. erlauchten Hauses d. Weifen v. 449—1055 Mit Anhang: regierende Häuser welf. Abstammung vor 1055 in sieben Geschlechtstafeln. Hannover 1816[98].

      Wäschke, H., Die Askanier in Anhalt[99]. Dessau 1904 (vgl. Suhle, L. 414 ff.).

      Hagelgans, Nassauische Geschlechtstfl. 1753.

      v. Witzleben, Genealogie u. Geschichte des Fürstenhauses Nassau. Stuttgart 1855.

      Schliephake, Von d. Ursprung d. Hauses Nassau. Stuttgart 1857.

      Vorsterman van Oyen, Het Vorstenhuis Orange-Nassau, 1882.

      Schmidt, B., Die Reußen. Schleiz 1903. — Drs., Arnold v. Quedlinburg u. d. ältesten Nachrichten z. Gesch. d. Reußischen Hauses, ZTG NF 3, 401—498, u. in: Vogtländische Forschungen, Dresden 1904. S. 1 ff. (mit e. Stammtfl.); Berichtigungen u. Zusätze z. Genealogie d. Reußischen Hauses, JVH 56. 57. — Drs., D. Blutsverwandtschaft d. Fürstenhauses Reuß mit d. Kaiserhause d. Hohenstaufen, ASW 1912.

      Cohn, A., Beitr. z. älteren deutschen Geschlechtsku.: Die Vorfahren d. fürstl. Häuser Reuß z. d. staufisch. Zeit, FDG 9, 529.

      Voß, v., D. Ahnen d. Reußischen Hauses mit bes. Rücksicht auf Weida u. d. Voigtswürde. Lobenstein 1882, vgl. dazu Ernst Wülcker, ZTG NF 3, S. 397 f.

      Hoffmeister, Histor.-geneal. Handb. ü. alle Grafen u. Fürsten v. Waldeck u. Pyrmont. Kassel 1883.

      Vorsterman van Oyen, Het Vorstenhuis van Waldeck en Pyrmont, benevens de uitsgestorven en grafelijke takken van dit stamhuis. Utrecht 1876.

      Glogau, Hnr., Stammtafeln d. Schleswig-Holsteinschen Fürstenhauses v. 1460 bis auf d. Gegenwart. Kassel 1864.

      Lisch, Ü. d. letzten Herzöge v. Holstein-Sonderburg v. d. Linie Franzhagen, VMG31.

      Buchwald, G. v., Beiträge zur Geschichte der letzten Schauenburger, SHL 10.

      Schmidt, G., Stammbaum d. fürstlichen Häuser Lippe u. Schaumburg-Lippe, sowie d. gräfl. Häuser Lippe-Biesterfeld u. Lippe-Biesterfeld-Weißenfeld. 1900. Dazu Ergänzungen u. Verbesserungen, DH 1901, S. 49.

      Weerth, O., Z. Genealogie d. lippischen Fürstenhauses. Mtlg. aus d. lippischen Gesch. u. Landesk. VI, 1908.

      Kekule von Stradonitz, Stephan, Untersuchungen z. Lippischen Thronfolge. Angestellt im Auftrage d. Fürstlich Schaumburg-Lippischen Staatsregierung. Berlin, Carl Heymanns Verlag 1897. I. H.: Der Fall Fontanier. II. H.: D. Ahnen d. Modeste v. Unruh. III. H.: Der Status d. Modeste v. Unruh. — Drs., D. staatsrechtliche Stellung d. Grafen zu Dohna am Ende d. 17. u. Anfang d. 18. Jhts. Rechtsgutachten, der Fürstl. Schaumburg-Lippischen Staatsregierung erstattet. Berlin, Carl Heymanns Verlag 1896. — Drs., D. Reichsverfassung u. d. Lippesche Thronfolgestreit. Drei Entgegnungen gegen Prof. Max von Seydel. Berlin, Carl Heymanns Verlag.

      Reuling, W. O., Das Ebenburtsrecht d. Lippeschen Hauses nach Hausgesetzen u. Hausobservanz. Rechtsgutachten Sr. Durchl. d. Fürsten zu Schaumburg-Lippe erstattet. Mit e. Anlagehefte. Vgl. Triepel, Der Streit um d. Thronfolge im Fürstentum Lippe. Leipzig 1903.

      Klempin, R., Stammtafeln d. Pommersch-Rügenschen Fürstenhauses u. snr. Nebenlinien, herausgeg. v. G. v. Bülow. Stettin 1876[100]. (Vgl. O. Heinemann, Zur Geschichte Herzog Barnims III. Ein Beitrag z. Genealogie d. Pomm. Herzoghauses. Balt. Stud. NF. VI, 1902, S. 133—148.)

      Grotefend, H., Stammtafeln d. Schlesischen Fürsten bis 1740. Breslau 1875. 2. Aufl. Ebd. 1889[101].— Über polnische Genealogien vgl. weiter unten.

      Doerr, August v., Die legimitierten Nachkommen der letzten Herzöge v. Teschen aus Piastischem Geblüt, JAW NF Bd. 18, 1908, S. 242 ff.

      Wutke, Konrad, Stamm- u. Übersichtstafeln der schlesischen Fürsten. Breslau 1912.

      Suhle, Beitr. z. Genealogie d. Grafen v. Stolberg. Mit 1 Tabelle zu d. verwandtschaftlichen Beziehungen d. Grafen v. Stolberg, Hohnstein u. Beichlingen, ZHV XLI, 1908, S. 27—68.

      Heinemann, O. v., Z. Genealogie u. Gesch. d. Billungischen Herzogshauses. Ztschr. d. hist. Ver. f. Niedersachsen. 1865, 138 ff..

      Chestret de Haneffe, Hist.de la maison de la Marck. Lüttich 1898 (hier genaue Genealogien der Grafen v. d. Mark u. Herz. v. Cleve).

      Ilgen, Th., D. ältesten Grafen v. Berg u. deren Abkömmlinge, d. Grafen v. Altena, ZBG 36.

      Oidtman, E. v., Die letzten lebenden direkten Nachkommen d. Herzogs Wilhelm v. Jülich u. Berg, DH 1909, 235.

      Forst, Otto, Die Ahnentafel d. letzten Herzogs v. Cleve, Jülich u. Berg, ZBG 1911.

      Dachenhausen, Alex. Freiherr v., Stammtfl. d. Grafen v. d. Mark u. Herz. v. Cleve. Brüssel 1908 (nach Chestret de Haneffe gearbeitet).

      Wertner, Moritz, Glossen z. fränkischen Kaisergenealogie, VJH 1886. Z. Genealogie d. Karolinger, JAW 1884.

Haus Habsburg.

      Schulte, A., Studien zur ältesten und älteren Geschichte der Habsburger und ihrer Besitzungen, vor allem im Elsaß (MJÖG 7. 8). Erweit. Abdr. u. d. T.: Geschichte der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten. Innsbruck 1887.[102]

      H. v. Liebenau, D. Anfänge d. Hauses Habsburg. Wien 1883. — E. Krüger, Zur Herkunft d. Habsburger (Jb. f. Schweizer Gesch. 13). — W. Gisi, D. Ursprung d. Häuser Zähringen u. Habsburg (Anzeiger f. Schweiz, 9. Jg. 1888). Dagegen: A. Schulte, Zur Herkunft der Habsburger (MJÖG 10). — H. Witte, Zur Abstammung des österr. Kaiserhauses (ebd. 17). — H. Bloch, Ü. d. Herkunft d. Bischofs Werner I. v. Straßburg u. d. Quellen z. ältesten Gesch. d. Habsburger (ZOR NF 23).

      Steinacker, H., Z. Herkunft u. ältesten Gesch. d. Hauses Habsburg (ZOR 58, NF 19).

      Dinzenhofer, W., XXVIII genealogische Tafeln d. böhmischen Fürsten, Herzöge u. Könige, nebst e. chronolog. Tfl. d. böhm.-mähr. Fürsten u. Markgrafen. Prag 1806.

      Häcker, V., Der Familientypus der Habsburger (Zeitschr. f. indukt. Abstammungs- u. Vererbungslehre 6, 1911). — Drs., Die Habsburger Unterlippe (Verhandl. der D. zool. Ges. 1911).

      Strohmayer, Die Vererbung des Habsburger Familientypus, ARG 1911, H. 6 u. 1912, H. 2.

      Forst, Otto, Ahnentafel Sr. Kaiserl. u. Königl. Hoheit d. durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Ferdinand von Österreich-Este. Wien u. Leipzig 1910. — Drs., Die Abstammung d. heute regierenden Dynastien v. Kaiser Ferdinand I., FB 1910. — Drs., Ahnenverlust u. nationale Gruppen auf d. Ahnentafel d. Erzherzogs Franz Ferdinand. Wien 1912.

Genealogien außerdeutscher Herrscherhäuser.[103]

      Berlien, Stammtfl. d. Oldenburgischen Königshauses. Kopenhagen 1849.

      Koch, M. de, Tables généalogiques des maisons souveraines du Nord et de l'Est de l'Europe, publ. par F. Schoell, Paris 1815/18.

      Königsfeld, Geneal. hist Tab. over de Nord. Rigers Konigerslægter. Kopenhagen 1856.

      Rosenhane, S., Freih., Svea rikes Konunga-laugd. Stockholm 1789.

      Wertner, A Kôzepkori délizlóv uralkodók genealogiai tôrténete (Genealogische Gesch. d. südslavischen herrschenden Familien im MA), Temesvar 1891; Drs., Familiengesch. d. Arpaden (ungarisch), Nagy Becskerek 1892; Drs., Die Allianzen d. Arpaden. Politisch-genealogische Studien, JAW 1886; Drs., Glossen z. Genealogie d. Arpaden, VJH 1887 (teilweise im Turul); Drs., Die letzten Arpaden, JAW 1888 (zugleich mit e. Abschrift ü. d. Grafen de Champagne, aus JAW 1888 separat erschienen, mit zahlreichen Stammtafeln älterer französischer Dynastenhäuser); Drs., Schlesisch-ungarische Allianzen, JAW NF III, 1893.

      Dussieux, Généalogie de la maison de Bourbon. 2. Afl. Paris 1872.

      V(idal), L(udwig), Genealogya domu królewskiego de Bourbon oraz domów królewsk hiszpansk, Obojga-Sycylit i xiazecego Parmenskiego. Warszawa 1857.

      Anselme, Généalogie de la maison de France. (Zahlreiche Ausgaben.)

      Grenser, A., Die Ahnen d. Bonaparte, JAW 1.

      Schallern, H. v., Bemerkungen ü. d. Ursprung d. Hauses Bonaparte. MAW 1911.

      Nagel, Die Napoleoniden. Leipzig 1860.

      Angeli, Storia de la casa Savoia. Mailand 1906.

      Carutti, Regesta comitum Sabaudiae, Turin 1889.

      Guichenon, Histoire de la maison de Savoye. Lyon 1660, 2 Bde.

      Esteban, Arbol genealógico de los sobranos de España 1898.

      Sousa, G. C. de, Hist. geneal. da Casa Real Portugueza. Lissabon, 20 Bde., 1735—1749.

      Thornston, The Stuart dynasty. 1906.

      Searle, Anglosaxon bishops, Kings and nobles. Cambridge 1899 (grundlegend).

      Schenti, Rodoslobnija zarej i knasej Russkich i litowskich i mongolskich chanow, Tiflis 1888 (grundlegend: Stammtafeln des Zaren[104], der russischen und litauischen Fürsten und der Mongolenkhane).

      Wlasjew, G. A., Potomstwo Riuryka (Die Nachkommenschaft Ruriks). 6 Bde. St. Petersburg 1906—1907.

      Eksempljarskij, Die Groß- u. Teilfürsten des nördlichen Rußlands in der tartarischen Periode 1238—1505. Hrsg. v. Graf Tolstoi. Petersburg 1889 u. 1891 (russisch).

      Wolff, Josef, Kniaziowie litewsko-ruscy (Die russisch-litauischen Fürsten), Warschau 1895 (behandelt die in Litauen-Polen zwischen 1400 und 1600 lebenden Nachkommen Ruriks u. Gedymins, dann die litauischen Teilfürsten vorgedyminisch-dynastischer Abkunft (Holszański etc.) u. Tartarenfürsten (Glihski etc.); Drs., Ród Gedymina (Das Haus Gedymin). Krakau 1886 (d. i. eine Monographie ü. d. Gedyminiden, ausführlicher als die Kniazowie und bietet eine gute Genealogie des litauischen Fürstentums bis etwa 1500; die Jagellonen sind nicht mit behandelt).

      Balzer, o Genealogia Piastów. Lemberg 1895.[105]

      Du Cange, Illyricum vetus et novum. Preßburg 1789; Drs., Familiae Byzantinae. Paris 1860; Drs., Les familles d'Outre-Mer, hrsg. v. Rey. Paris 1869 (enthält die Kreuzzugsdynastien des Orients).

      Lecca, Octave-George, Familie le boereştî române (Rumänische Bojaren-Geschlechter). Bukarest 1899; 2. Aufl. Bukarest 1911.

      R[angabé], E. R., Livre d'or de la noblesse Phanariote et des familles princières de Valachie et de Moldavie. Athènes 1904 (2. Aufl.).

      Stanley, Lane-Pole, The Mohammadan Dynasties, Westminster 1894.

      Lethbridge, The golden book of India. London 1893.

      Justi, Iranisches Wörterbuch 1895 (enthält Stammtafeln der Dynasten von Armenien, Syrien, Persien, Kaukasus, Transozeanien aus Altertum, MA u. Neuzeit).

      Eine Stammtafel des chinesischen Herrscherhauses ist DH 1904 veröffentlicht.

      Bahnson, Wilh., Stamm- u. Regententafeln zur politischen Geschichte. 1. Bd.: Asien, Afrika, Amerika, Ozeanien, Europa, Balkan-Halbinsel. Berlin 1912. (3 weitere Bände sollen folgen. Ohne Quellenangaben. Nur mit Vorsicht zu benutzen).

Zusammenfassende,gedruckte Arbeiten über die Familien einzelner Städte.

Zusammenfassende, gedruckte Arbeiten über die Familien einzelner Städte.[106]

      v. Baumgarten, Genealogische u. heraldische Notizen über Regensburger Bürgergeschlechter, Regensburger Tageblatt 1888.

      Beck, Aus der Qeschlechtergeschichte Ravensburgs. FB 1912.

      Berger, Otto, Bürger-Rolle der Stadt Staßfurt v. J. 1576 bis z. J. 1854. Staßfurt 1884.

      Blavignac, J. D., Armorial Genevois. Essai hist. sur les armoiries, sceaux, bannières et monnaies de Genève. Orné de 290 fig. sur 46 planches. Gen. 1840.

      Bosizio-Thurnberg, Alexander von, Goritiensia (Landesfürstliche Verwalter in Görz; die Verwalter der gefürsteten Grafschaft Gradisca; d. autonome Landesverwaltung; die Bürgermeister der Landeshauptstadt Görz; die Kirchen- u. Justizverwalter; Görzer Adelsgeschl. u. Patrizierfamilien etc.) JAW NF XIX 1909.

      Braakenburg, Lambertus Johannes Apollonius, Aanteeckeningen omtrent de Wapens van eenige Amsterdamer Familien, Nederlandsche Leeuw, 1886, Nr. 7.

      Buek, F. G., Genealog. u. biogr. Notizen ü. die seit d. Reformation verstorbenen Hamburg. Bürgermeister. Hamb. 1840.

      Bursian, Gustav, Die Freiberger Geschlechter. MFA 2 (die sonstige Literatur ü. d. Familien der Bergstadt Freiberg in Sachsen habe ich zusammengestellt in meinem Bibliographischen Repertorium ü. der Gesch. der Stadt Freiberg, ebd. 1885, Nr. 813—1280).

      Büttner, Genealogie oder Stamm- u. Geschlechtsregister der vornehmsten Adlichen Lüneburgischen Patriziergeschlechter. Lüneburg 1704.

      Calvi, F., 1. Il Patriziato Milanese, secondo nuovi documenti depositi negli archivi publici e privati. Milano 1865. 2. Familie notabili Milanesi. 4 voll. Milano 1875—85.

      Du Chastel de la Howarderies-Neuvireuil, Paul Armant comte du, Notices généalogiques Tournaisiennes (drei Bände mit Porträts, Siegel- u. Wappenbildungen). Tournai 1881—87.

      Choisy, Albert, Livres de famille genévois [alph. Verz. v. Genfer Familiengeschichten] AHS 25 (1911) S. 119.

      Chatelin, Victor, État de la Noblesse de Metz et de la Lorraine Allemande aux élections pour les États généraux (1789) vgl. JBL 8.

      Christomanos, Genealog. Studien ü. d. Archontengeschl. Athens im späteren MA. Athen 1887.

      Covelle, A. L., Le Li vre des Bourgeois de l'ancienne République de Genève, publié d'après les registres officiels 1339—1792. Genève 1897.

      Deeke, Historische Nachrichten von dem Lübeckischen Patriziat, VMG 10.

      Dellion et de Mandrot, Armorial historique du canton de Fribourg. Neufchâtel 1865.

      Deneke, Günther, Beitr. z. Gesch. einiger alter Ratsgeschl. in Magdeburg. MG 46, 103—113.

      Dieth-Locher, F., Bürgerbuch der Stadt St. Gallen bis 1886. St. Gallen. 1887.

      Dietz, A., Frankfurter Bürgerbuch. Gesch. Mitteil. über 600 bekannte Frankfurter Familien aus der Zeit vor 1906. Frankfurt a. M. 1897.

      Dittmar, Genealogische und biographische Nachrichten über Lübeckische Familien aus älterer Zeit. Lübeck 1859. Dazu Wehrmann, ZLG 5.

      Dony, Pierre, Les sceaux de Verdun. Verdun, Laurent 1888.

      Dreher und Kiefer, Wappen der ältesten Friedberger Familien. FG IV.

      (Drehmann), Die ältesten Giengener Familien, in: Der Brenztalbote, Giengen an der Brenz (Württemberg) 1902 ff.

      Eggers, H. K., Der Stadt Hamburg Bürgermeister, Ratsherren, Oberalte, Syndici, sowie Secretaire des Raths u. der Oberalten, v. d. ältesten Zeiten bis z. J. 1820.

      Egli, J., Der ausgestorbene Adel von Stadt u. Landschaft Zürich. Zürich 1865.

      Ehrsam, N., Der Stadt Mülhausen[GWR 5] privilegiertes Bürgerbuch bis zur Vereinigung dieser Republik[GWR 6] mit Frankreich i. J. 1798. Mülhausen[GWR 7] 1850.

      Engelhard, J. Fr. L., Der Stadt Murten Chronik u. Bürgerbuch. Bern 1828.

      Feith H. O., Kort verhaal[GWR 8] van de afkomst der prinsipaalste Edelen van de stad Groningen en Ommelanden tot op deze tegenwoordige eeuwe, insonderheid hare dappere dooden, wapens, namen en toenamen, bij een vergadert uit onderscheidene auteuren, geschreven boeken en brieven door Wilhelm[GWR 9] Conders van Helpen[GWR 10]. Anno 1660. 's-Gravenhage, 1886.

      Ferry, Edouard, et Save, Gustav, Sigillographie[GWR 11] de Saint-Dié, Bulletin de la Société philomatique[GWR 12] Vosgienne 1889.

      Feyerabend, Sigism., Augspurg, Der löblichen[GWR 13] Kais. Reichsstadt Geschlechterbuch[GWR 14]. Frankfurt a. M., 1580.

      Fricke, Chronik Bielefelder[GWR 15] Familien. Bielefeld[GWR 16] 1887.

      Frise, W., Einbecker Familien[GWR 17] im 15. u. 16. Jht., FB VI, 1908.

      Fritsch, Alte[GWR 18] Görlitzer[GWR 19] Geschlechter[GWR 20] u. die Wappen derselben[GWR 21], nebst einem Verz. aller[GWR 22] bisherigen Bürgermeister von Görlitz[GWR 23]. Görlitz 1891 (auch NLM 68, 1892).

      Fürth, Hermann Ariovist, Freiherr v., Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien. 2 Bände. 1882.

      Galiffe[GWR 24], J. B. G. et A. de Mandrot, Armorial[GWR 25] historique Genévois. Genf 1859.

      Galiffe[GWR 26], J. A., Notices généalogiques[GWR 27] sur les familles[GWR 28] genévoises depuis les Premiers temps jusqu' à nos jours. 2me edition. Genève 1892.

      Galiffe[GWR 29], J. A., et J. B. G. Dufour, L. Ritter, Eug. etc., Notices généalogiques sur les familles[GWR 30] genévoises. Geneve 1892ff.

      Gallandi[GWR 31], Königsberger Stadtgeschl.[GWR 32] 1883 (in der Altpreuß. Monatssch. Bd. XIX u. XX).

      Gautier, A., Familles genévoises d'origine italienne[GWR 33]. Giornale araldico di Pisa t. 21, Nr. 7. 1893 und Bari 1893.

      Gradl, Hnrch., Die Chroniken der Stadt Eger (= Deutsche Chroniken aus Böhmen, hsg. v. Schlesinger[GWR 34] II) Prag 1884, S. 61 flg. Verz. der Egerer Geschl.[GWR 35], hierzu S. 390 ff. Daten zum Verz. d. Egerer Geschl.[GWR 36]

      Hahn, G., Ueberlinger[GWR 37] Geschlechter[GWR 38] Buch 1225 bis 1595. Nach d. Hs. in d. Hausbibl.[GWR 39] S. M. d. Königs v. Württemb., hsg. von H. Levin. Mit 120 Wappentfln. Ueberlingen 1889.

      Haller[GWR 40], Berchtold[GWR 41], Bern in seinen Ratsmanualen 1465 — 1565. 3 Bde. Bern 1900—1902. Der Herausgeber hat nicht die vollständigen[GWR 42] Ratsmanuale[GWR 43] gegeben, sondern das, was er nach eigener Auswahl für kulturhistorisch[GWR 44] interessant erachtete. Bd. I behandelt u. a. Wappen u. Siegel[GWR 45]. In Bd. II sind Stellen[GWR 46] ü. e. Reihe v. Adelsgeschl.[GWR 47] zusammengestellt[GWR 48]. In Bd. III[GWR 49] findet sich e. Personenverz. aller[GWR 50] drei Teile[GWR 51].

      Hartmann-Franzenshuld[GWR 52], Ernst E. v., Geschlechterbuch[GWR 53] der Wiener Erbbürger. Wien, Verlag[GWR 54] von Georg Paul Faesy (vorzüglich[GWR 55], leider[GWR 56] unvollendet geblieben[GWR 57]).

      Heer, Gottf., Zur Gesch. der glarnerischen[GWR 58] Geschlechter. Jb. d. hist. Ver. d. Kts. Glarus[GWR 59]. 23 Hefte. Glarus 1878 ff,

      v. Hefner, O. T., Die Siegel u. Wappen der Münchener Geschlechter; historisch, heraldisch erörtert, OBA 11.

      Höfflinger[GWR 60], Heinr. W., Ein offizielles Verz. d. Stadtadels[GWR 61] von St. Pölten[GWR 62] aus d. J. 1643. JAW NP XIX, 1909, S. 98.

      Jäcklin[GWR 63], D., Wappen d. anno 1887 leb.[GWR 64] Bürg. d. Stadt Chur. Chur o. J.

      Jenni, Fr., Wappen der anno 1857 lebenden[GWR 65] Geschlechter[GWR 66] der Stadt Solothurn[GWR 67]. Zürich (selten, o. J.).

      Just de la Paisières, Jonkheer H. A., Les citoyens nobles[GWR 68] de Perpignan et de Barcelone[GWR 69] et leur[GWR 70] noblesse transmissible[GWR 71]. NL 1912.

      Kaindl[GWR 72], Weißenburger Familien in Galizien, 6. Jahresber. d. Ver. z. Erhaltung der Altertümer in Weißenburg in B.

      Kauffungen, Kunz v., Das Engelhart'sche Mühlhäuser[GWR 73] Wappenbuch (hier u. a. Wappen und Hausmarken von Familien der Stadt Mühlhausen[GWR 74] i. Th.) MGB, V, 79—91.

      Kiefer, Karl, Herborner Familienwappen. Frankfurt a. M. 1910.

      Kindler von Knobloch[GWR 75] [GWR 76], Das goldene Buch v. Straßburg[GWR 77]. 2 Teile, Wien 1885/86.

      Kleemann[GWR 78], S., Familiennamen Quedlinburgs[GWR 79]. Quedlinburg[GWR 80] 1891.

      Klose[GWR 81], Sam. Benj., Darstellung[GWR 82] d. innern Verhltn.[GWR 83] d. Stadt Breslau[GWR 84], hsg. v. Gust. Ad. Stengel[GWR 85] (= Scriptores rerum Silesiacarum[GWR 86] Band 3, 1847) bietet S. 399 ff. eine Zusammenstellung[GWR 87] um Breslau[GWR 88] verdienter Männer. Vgl.[GWR 89] Bruch und Neefe, Breslauer Bürgerbuch, 1878—1896.

      Knüfli[GWR 90], C., Wappen der Ortschaften u. Rhoden des Kantons Appenzell, 1881.

      Koch, Ernst, Saalfelder[GWR 91] Familiennamen[GWR 92] und Familien[GWR 93] aus d. 16. u. 17. Jht. Saalfeld[GWR 94]. Progr. A— K 1877, L— Q 1878. Drs., Pößnecker Familiennamen.

      Koerner, Bhd., Hamburger Geschlechterbuch[GWR 95], I. Bd. zugleich 18. Bd. des Genealogischen Handbuches bürgerlicher Familien. Mit Zeichnungen von Ed. L. Lorenz-Meyer. Görlitz 1910.

      Kolar[GWR 96], Martin, Die Siegel[GWR 97] der Patrizier-Geschlechter[GWR 98] der Stadt Tabor, Progr. der Taborer K. K. Staatsmittelschule[GWR 99] 1867.

      Krenner, J. N. G. von, Siegel Münchener Geschlechter[GWR 100], Historische Abhandlungen der k. bayer. Akad. d. Wftn. München 1813. S. 1—202.

      Lambert, E. M., Das Hallische[GWR 101] Patriziat. Halle 1866.

      Lehmann, H., Namenbüchlein[GWR 102] der bürgerlichen[GWR 103] Geschlechter[GWR 104] der Stadt Zofingen seit d. J. 1200. Zofingen 1884.

      Lisch, Ü. d. Rostocker Patriziat, VMG 11. 13. Drs., Patrizier u. Rittergeschl.[GWR 105] d. Stadt Plau[GWR 106], VMG 17.

      Loziński, Ladislaus Ritter, Das Lemberger Patriziertum im 16. u. 17. Jht., nach ausschließlich[GWR 107] unbek. handschriftl.[GWR 108] Quellen[GWR 109] bearb. Lemberg 1890.

      (Lutz, M.), Baslerisches Bürgerbuch[GWR 110], enth. alle[GWR 111] gegenwärtig in der Stadt Basel eingebürgerten Geschlechter[GWR 112] nebst der Anzeige ihres Ursprungs. Basel 1819.

      Macco, Herrn. Frdr., Aachener Wappen u. Genealogien[GWR 113]. Ein Beitrag zur Wappenkunde u. Genealogie[GWR 114] Aachener, Limburgischer und Jülicher[GWR 115] Familien. 1. Bd. Aachen 1907. 2. Bd. Aachen 1908.

      Mandrot, A. de, et G. du Bois-de Pury, Armorial[GWR 116] historique de Neufchâtel[GWR 117]. Neuchatel 1864.

      Meier, H., Z. Genealogie d. Braunschweigischen Stadtgeschl.[GWR 118] BM XI, 1905.

      Meininger, E., Les anciennes armoiries bourgeoises de Mulhouse. Mulhouse 1911.

      Meyer, Dietrich, Waapenbuch der wolgebornen Edlen[GWR 119] u. Bürgerlicher[GWR 120] Geschlächter[GWR 121] so Anno 1605 entweder mit einer loblichen[GWR 122] Statt u. Herrschaft Zürich durch Burgrecht verwandt oder daselbst[GWR 123] geregiert u. gewonet haben. Zürich 1605.

      Meyer,Ed. Lor., u.Tesdorpff, Hamburgische Wappen u.Geneal. Hamburg 1890.

      Meyer-Kraus, B., Wappenbuch der Stadt Basel[GWR 124]. Basel[GWR 125] 1880.

      Montgrand, Godefroy comte de, Armorial[GWR 126] de la[GWR 127] ville de Marseille[GWR 128], recueil[GWR 129] officiel[GWR 130] dressé pas les ordres de Louis XIV., publié[GWR 131] pour la première fois d'après les[GWR 132] manuscrits de la Bibliothèque[GWR 133] impériale. Marseille[GWR 134], Gueidon 1864.

      Müller, E., Le Magistrat de la ville[GWR 135] de Strasbourg, les stattmeistres et ammeistres de 1674—1790, les préteurs royaux de 1785—1790 et notices généal. des familles. Straßburg 1862.

      Mushard, Luneberg, Monumenta nobilitatis[GWR 136] antiquae familiarum illustrium imprimis ordinis equestris in ducat. Bremen & Verden. Bremen 1708. Von diesem noch heute lehrreichen Buch erschien Bremen 1720 e. 2. Afl. unter d. Titel: Brehmisch-Verdischer Ritter-Saal, oder Denkmahle d. uhralten Hochadl. Geschlechter in denen Hertzogthümern Bremen u. Verden[GWR 137], und Anfang des 20. Jahrhunderts ein Neudruck.

      Neupert, Plauische Familiennamen. Das Geschlecht der Canise—Canse—Kanze durch sechs Jahrhunderte u. andere Beitr. z. Gesch. Plauischer Familien. Druckerei Neubert, Plauen i.V.

      Nottbeck, Eugen v., Die älteren Ratsfamilien Revals. Reval 1875. Siegel aus d. Revaler Ratsarchive nebst Sammlung von Wappen d. Revaler Ratsfamilien.

      Ondrusch, Die Familiennamen in Neustadt (O.-S.). 1894.

      Pratje, H. J., Altes und Neues aus den Herzogtümern Bremen u. Verden. Stade 1769-1781. Bd. II, 120: „Allgemeine Nachrichten von dem Bremischen Adel“.

      Praun, M., Ausführliche Beschreibung d. Herrlichkeit, Ehr, Stand, Würden, auch Alterthum der Adelichen und erbaren Geschlechtern in den vornehmsten Freyen Reichs Städten. Ulm 1667.

      v. Prittwitz und Gaffron, Breslauer Ratsfamilien. „Schlesiens Vorzeit“, 42. Bericht.

      Pyl, Theod., Stralsunder u. Greifswalder Patrizierfamilien in: Pommersche Geschichtsdenkmäler. 3. Bd. hrsg. v. Th. Pyl, Greifswald 1870, S. 122 ff.

      Reichert, Laubaner Bürgermeister u. Ratsherren 1222—1845, ASW XII, Nr.6, S.82 ff.

      Reinwald, G., u. J. Rieber, Beitr. zur Gesch. d. Geschl. u. d. Bürgertums in Lindau (mit Wappentafel), in: Gesch. d. Stadt Lindau am Bodensee. Im Auftrag der Stadtgemeinde hrsg. von Wolfart, Bd. II 1909, S. 103 ff (wieder abgedruckt aus den Schriften d. Ver. f. Gesch. des Bodensees, Bd. XIII, 1884).

      Roller, vgl. Register.

      Schalch, Fr., Wappen der löblichen Bürgerschaft in Schaffhausen, o. J. (ca. 1840). Sehr viele genealog. Angaben u. Stammbäume ü. Familien v. Schaffhausen gibt Rueger, J. J., Chronik der Stadt u. Landschaft Schaffhausen, hrsg. v. d. historisch-antiquarischen Gesellschaft. 2 Bde. Schaffhausen 1884—92.

      Schenk zu Schweinsberg, Beiträge zur Kenntnis der in Frankfurt begütert gewesenen Adelsfamilien. Frankfurt a. M. 1878.

      Schmidt, G., Hallische Geschlechter. Hallischer Kalender, 1912. 1913.

      Schön, Th., Nachr. ü. adlige Geschlechter … der Reichsstadt Reutlingen seit 1500, VJH 1910.

      Schoenhaupt, Louis, Livre d'or de la bourgeoisie de Mulhouse, 1883.

      Schott, Sgm., Alte Mannheimer Familien. Ein Beitr. zur Familienstatistik des XIX. Jht. Mannheim, Bensheimer.

      Schumacher, K., Verz. der in Baar verpfründeten Geistlichen, sowie aller aus Baar stammenden Kapuziner und Aebtissinnen. Zug 1885.

      Seelig, G., Geschichtliche Entwickelung der Hamburger Bürgerschaft u. der Hamburger Notabeln. Hamburg 1900.

      Sprecher v. Bernegg, Wappen d. anno 1854 leb. Geschlechter d. Stadt Chur. Zürich.

      v. Steiger-Münsingen, Über die erblichen Gesellschaften im alten Freistaat Bern und Über Adelsverhältnisse im alten Freistaat Bern, JAW 1882. 1888.

      Stetten, P. v., Geschichte der adelichen Geschlechter der freyen Reichsstadt Augsburg. Mit 228 in Kupfer gestochenen Wappen und Siglen. Augsburg 1762.

      Stocker, F. A., Basler Stadtbilder. Alte Häuser u. Geschlechter. Basel 1890.

      Strombeck, Hilmar v., Alter Braunschweigischer Stadtgeschlechter Erlöschen, VNS Jhr. 1867, S. 216 ff. Hannover 1868.

      Stromer v. Reichenbach, Genealogisches Handbuch d. z. Z. lebenden Raths- und gerichtsfähigen Familien d. vormaligen Reichsstadt Nürnberg. Nürnberg 1878. Für Nürnberg sind die sogenannten Nürnberger Diptychen eine besonders wertvolle Quelle. Der volle Titel dieses umfangreichen u. ziemlich seltenen, in Nürnberg selbst vorhandenen Werkes lautet: Diptychorum ecclesiarum Norimbergensium succincta enucleatio d. i. Ausführl. Beschr. aller u. jeder Kirchen, Klöster, Kapellen u. der annoch in denenselben befindl. merkwürdigen Monumenten usw. in Nürnberg, als ein kurzer Ausz. aus d. großen Werke des Herrn Karl Christian Hirsch, Diac. Laur.,

fortgesetzt u. vollendet v. Andreas Würfel, Pfarrer in Offenhausen. Nebst beygefügten benöthigten Kupfertafeln. Nürnberg 1756. 57. 59. 4° mit Kupfern. Es enthält der I. Bd. die Beschr. d. Sebalder u. Lorenzer Hauptkirchen mit den Lebensläufen u. Bildnissen ihrer Prediger u. Diakonen; der II. Bd. beschreibt die übrigen Kirchen, Klöster u. Kapellen in Nürnberg; der III. Bd. enthält die eingepfarrten Vorstädte u. Dörfer. Als IV. Bd. ist die v. d. Nürnberger Juden- oder Hospitalprediger G. E. Waldau in zwei Teilen herausgeg. Fortsetzung dieses Werkes: Diptycha ecclesiarum Norimbergensium continuata u. Dipl. eccl. in oppidis et pagis Norimbergensibus zu betrachten, die mit d. J. 1778 bzw. 1779 abschließen u. in d. J. 1779/80 gleichfalls in Nürnberg im Druck erschienen. Hierzu kommt: Nürnbergisches Zion oder Nachr. v. allen Nürnbergischen Kirchen, Kapellen, Klöstern u. lateinischen Schulen in und außer d. Stadt u. d. daran bedienten Personen, verbessert und bis auf unsere Zeiten fortgesetzt v. G. E. Waldau. Nürnberg 1787. — Genealog. Handb. d. lebenden Raths-, Gerichts- u. Aemterfähigen Adels zu Nürnberg, 1795. — Ferner vgl. oben S. 22 unter: Biedermann.

      Tobler-Meyer, W., Gesch. d. 65 Schilde d. Schildnerschaft z. Schneggen seit 1559 nach den von G. v. Wyss bearb. Übersichten ergänzt u. hrsg. v. Tobler-Meyer u. eingel. d. e. kurze Nachricht über die Anfänge d. Schildnerschaft von H. Zeller-Werdmüller. Zürich 1900.

      Tournon, Comte de, Le livre d'or du Capitole. Catalogue officiel de la noblesse romaine. Paris 1864.

      Tribolati, F., Gli stemmi Pisani. Giorn. Arald. geneal. dipl. II, Pisa 1875.

      Vallardi, Antonio, Famiglie Notabili Milanesi 4 vol.

      Vannérus, Les armoiries et les anciens seigneurs de Latour-en-Ardenne (Publications de l'institut archéologique de Luxembourg 1904, T. XXXIX des Annales).

      Velden, A. v. d., Genealogische Nachrichten über einige d. ältesten Familien d. Neustadt Hanau. Weimar 1901.

      Verz. d. Ingolstadter Bürgerfamilien. Ingolstadt 1877.

      Vivis, G. v., Die Wappen der noch lebenden „Geschlechter“ Luzerns. Sep. Abdr. 1899 aus dem Schweizer. Archiv f. Heraldik, m. interesssanten familiengeschichtl. Notizen.

      Vlaminck, Alph. de, Het guldenboek van Dendermonde. Geslachtsboomen van eenige familien van Vlaanderen. Gent 1872.

      Weiß, J. H., Verzeichnis d. seit dem J. 1700—1821 mit ihren Frauen u. Kindern neu angenommenen als ausgestorbenen Bürger-Geschlechter in Basel. Basel 1822 (ebensolche Verzeichnisse erschienen von demselben Verfasser 1829 u. 1836).

      Weyermann, Neue biographisch-historisch-artistische Nachrichten von Familien der vormaligen Reichsstadt Ulm. Ulm 1829.

      Weyersberg, Solinger Schwertschmiede-Familien, ZHW, 5. Bd., 4. H.; drs., Steyrer u. Solinger Meisternamen, ZHW, 5. Bd., 7. H.

      Widmann, J., Bürger-Familienbuch von Liestal. Alphabetisch und nach den Verwandtschaften geordnet. Liestal 1860.

      Wikart, Paul Anton, Die Geschl. der Stadt Zug, nach ihrem Ursprung od. Herkommen. Geschichtsfreund XXIII, 1868.

      Wimmer, Eduard, Sammelbl. zur Gesch. der Stadt Straubing. Straubing 1882/4. H. 1—4 (enthält u. a. e. Beschr. v. Wolf Freymann's Wappenbuch der Straubinger Geschl. u. e. Zusammenstellung der im Karmeliterkloster zu Straubing befindlichen zahlreichen wertvollen alten Grabdenkm. angesehener bayerischer Geschl. aus d. 15—19. Jht.).

      Zillner, F. V., Salzburgische Geschlechterstudien, MGSL XVII. XIX. XXI. XXII.

      Ferner mögen noch folgende anonyme Schriften verzeichnet werden: Wappen d. löbl. Bürgerschaft Baden. Zürich 1855. — Wappenb. sämtl. in der Stadt Bern verbürgerten Geschl., 1829. — Wappenb. gesamter Bürgerschaft der Stadt Bern aus d. J. 1836. — Livre d'or du Canton de Fribourg. Nomenclature des bourgeois de la ville de Fribourg, des anciennes familles patriciennes et des notabilités et célébrités du canton. Fribourg 1898. — Alph. Verz. d. lebenden u. ausgestorb. Bürgergeschl. d.

Stadt Solothurn. Solothurn. 4°. — (Sprecher, A. v.), Slg. rhätischer Geschl. Chur 1847. — Triesener Adels- u. Bürgergeschl. werden behandelt im Jb. d. histor. Ver. f. d. Fürstent. Liechtenstein. 2. Bd. 1902. — Wappen der löbl. Bürgerschaft von Winterthur. Zürich 1855. — Neues histor. Wappenb. d. Stadt Zürich. Nach den besten Quellen bearbeitet. Zürich 1860. Hierzu Spl.: Die seit 1859 in d. Stadt Zürich eingebürgerten Geschl. 4°. Neues histor. Wappenb. d. Stadt Zürich, 2. Afl. Zürich 1869. — Ferner sei erwähnt, daß v. Arx u. Tatarinoff, D. histor. Ver. d. Kantons Solothurn, Festschr. zur Erinnerung an sein 50jähriges Jubiläum, 1853—1903, Solothurn 1903, auf e. Reihe v. Vorträgen über Solothurner Geschl. verweisen, die nicht im Drucke erschienen sind u. z. Tl. im Archiv des genannten Ver. liegen od. im Prot. d. Ver. teilweise Aufnahme gefunden haben. — Armorial Neufchatelois, Galerie historique du château de Neuchatel cont. les armoiries des comtes et princes de Neufchatel, des gouverneurs qui ont administré le pays en leur nom, ainsi que les quatre Bourgeoisies acc. de notes histor. et héraldiques. Berne et Neufch. 1857.

Genealogische Tafeln

von Otto Forst.

Die beiden Grundtypen genealogischen Denkens.

Jede genealogische Betrachtung der Menschheit muß von der natürlichen genealogischen Grundtatsache ausgehen, daß zwischen zwei Personen das Verhältnis von Erzeuger, resp. Gebärerin einerseits, Erzeugtem resp. Geborenem andererseits besteht. Von diesem Urphänomen der Genealogie, wonach aus einem Individuum der Species Mensch im Wege der geschlechtlichen Fortpflanzung ein neues Individuum hervorgeht, muß jeder Versuch, Systematik in die Fülle von Erscheinungen zu bringen, welche das Leben als Folge der zwischen den Menschen bestehenden, auf ihrer gegenseitigen Abstammung voneinander oder von einem gemeinsamen Dritten beruhenden Beziehungen hervorruft, seinen Anfang nehmen.

      Zwei Personen sind also im wechselseitigen Verhältnis Erzeuger und Erzeugter. Betrachten wir die aktive Seite dieser Beziehung, nehmen wir vom Erzeuger den Anfang und suchen wir alle Personen zu ermitteln, die er unmittelbar oder, als Nachkommen seiner eigenen Deszendenz, mittelbar erzeugt hat, so erhalten wir die eine Form der Darstellung genealogischen Denkens: die Deszendenztafel.

      Die Deszendenztafel umfaßt alle Personen, die von einer anderen Person, dem Stammvater oder der Stammutter, abstammen, in gerader Linie, wie der treffende juristische Ausdruck lautet. Es macht dabei keinen Unterschied, ob diese Abstammung eine rein agnatische ist, nur durch Zeugungen vermittelt wird, ob die Bindeglieder zwischen dem Deszendenten und seinem Stammvater nur Männer bilden; oder ob die Abstammung auch durch Geburten vermittelt wird, ob also auch Frauen als Bindeglieder zwischen Stammvater und Nachkommen erscheinen.

      Der zweite Grundtypus genealogischen Denkens ergibt sich, wenn wir die passive Seite, das Erzeugtwerden, in den Vordergrund stellen. Suchen

wir zu ermitteln, von wem ein Mensch abstammt, wobei es wiederum keinen Unterschied macht, ob die betreffenden Vorfahren Frauen oder Männer sind, so haben wir die Azendenztafel, die Darstellung aller Personen, von denen jemand in gerader Linie abstammt.

      Um das bekannte Bild vom Blut zu gebrauchen, die Deszendenztafel umfaßt alle Personen, in denen das gemeinsame Blut einer anderen Person, des Stammvaters, fließt; die Aszendenztafel umfaßt alle Personen, deren Blut in einer anderen Person, dem Probanten, fließt.

      Wenden wir uns der näheren Charakterisierung der beiden Grundtypen und dann ihrer zahlreichen Abarten zu, um dann die beiden Arten gemeinsame Erscheinung des Implexes zu besprechen.

Die Deszendenztafel

      Die Deszendenztafel in ihrer theoretischen Reinheit wird praktisch fast nie vorkommen. Eine Darstellung aller Nachkommen einer Person hat für die historische Seite der Genealogie keinen besonderen Wert und ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Anders steht es vom naturwissenschaftlichen Standpunkt aus. Hier ist die Darstellung der gesamten Nachkommenschaft von größter Wichtigkeit, weil es sich darum handelt, die Spuren einer vererbten Anlage auch über den Kreis der Familie im engeren Sinn, der agnatischen, zu ermitteln. Ebenso ist in jenem Zweig der Genealogie, wo uns diese Wissenschaft praktisch am häufigsten, wenn auch unbewußt, vor Augen tritt, im Rechtsleben, die Deszendenztafel von großer Bedeutung. Unser Erbrecht fordert im Gegensatz zur altrömischen und altgermanischen Agnatensukzession, die also auf der Stammtafel basiert (wie gleich später zu zeigen sein wird), die Erbberechtigung aller Deszendenten, auch derjenigen der weiblichen Linie. Die Gesamtheit der im Sinne des geltenden Rechts berufenen (gesetzlichen) Erbfolgeberechtigten findet sich also in der Deszendenztafel.

Stammtafel

Weit häufiger aber als die reine Deszendenztafel ist bis vor kurzem die Stammtafel gewesen. Bis in die jüngste Zeit hat man diesen Ausdruck in völlig unklarer Terminologie für sämtliche Arten genealogischer Darstellung verwendet, ohne sich des Gegensatzes bewußt zu werden, der zwischen den einzelnen Typen besteht.

      Da bisher die Genealogie meist nur als Hilfswissenschaft der Geschichte fungierte oder als „l'art pour l'art“ Selbstzweck der Genealogie eines Geschlechts, eben die Genealogie dieses Geschlechts war, so ist es natürlich, daß die Stammtafel in der Literatur dominiert. Was ist die Stammtafel theoretisch? Es ist ein Auszug aus der Deszendenztafel, der nur jene Personen umfaßt, die von einem gemeinsamen Stammvater durch Zeugung in gerader Linie abstammen, wo also nur Männer als Bindeglieder zwischen Stammvater und Nachkommen fungieren. Für den Juristen ist die Abgrenzung klar gegeben, die Stammtafel ist die tabellarische Darstellung der Agnaten. Für Nichtjuristen bildet sich ein Anhaltspunkt im äußerlichen Charakteristikum, daß — heutzutage — die Glieder einer Stammtafel den gleichen Familiennamen führen müssen. Die Stammtafel ist daher die tabellarische Darstellung der Nachkommen einer Person, von welcher dieselben

durch Zeugung in gerader Linie abstammen. Die Stammtafel ist für das Rechtsleben nur bei Familienfideikommissen und beim Lehensrecht von Belang, da heute das Agnationsprinzip sonst nirgends mehr praktische Geltung im Privatrecht hat. Die größte Rolle kommt der Stammtafel in der Geschichte und im Thronfolgerecht zu, da ja die Erbfolgeordnung in unseren modernen Monarchien auf der Stammtafel beruht, den Thron stets, bis zum Aussterben des Mannesstammes, bei einer agnatischen Familie beläßt.

      Nicht zu leugnen ist ferner das Überwiegen der sozialen Bedeutung der Stammtafel. Im gesellschaftlichen Leben der unteren und mittleren Schichten spielt die Herkunft des Vaters, also die Stammtafel, die ausschlaggebende Rolle, weil man ja die verschiedenen weiblichen Ahnen nur in den seltensten Fällen kennt. Anders steht es freilich auch heute noch im Kreise des Hoch- und Hofadels.

Regententafel

      Spielarten der Stammtafel sind die Regententafel, welche nur die zum Thron gelangten Glieder eines Herrscherhauses verzeichnet, ferner ein noch des Namens entbehrender Typus, der nur die männlichen Glieder einer Familie berücksichtigt.

      Ein wesentliches Charakteristikum der Deszendenztafel und all ihrer Unterarten, natürlich auch der Stammtafel, ist ihre vollständige Unregelmäßigkeit. Keine Deszendenztafel gleicht der andern, die fortwährend wechselnde Zahl der Glieder einer Generation läßt dem Aufbau der Deszendenztafel sein individuelles Gepräge, während die Ahnentafel in ein festes Schema gepreßt ist.

      Äußeres Kennzeichen der Deszendenztafel ist ferner die Tatsache, daß hier von der ersten Generation, vom Stammvater an, zeitlich vorwärtsgeschritten wird, ganz natürlich, da ja die Nachkommen immer späteren Zeiten angehören als ihre Vorfahren.

Ahnentafel

      Das Gegenstück zur Deszendenztafel bildet die Aszendenztafel. Für sie ist der deutsche Ausdruck Ahnentafel üblich. Die Ahnentafel nimmt ihren Ausgangspunkt von einer Person, dem sogenannten Probanten, zählt dann dessen Eltern auf, dann die (4) Großeltern, die (8) Urgroßeltern usw. Das erste Charakteristikum der Ahnentafel ist ihr streng gesetzmäßiger Aufbau. Da jeder Mensch zwei Eltern, vier Großeltern usw. hat, gleicht im äußeren Habitus eine Ahnentafel vollständig der anderen. Mit jeder Generation verdoppelt sich die Zahl der Ahnen. Wir erhalten als erste Regel für die Ahnentafel: die Ahnenzahl in jeder Generation ist gleich 2 zur Potenz der betreffenden Generation erhoben (wobei also der Koeffizient der Potenz gleich der Zahl der jeweiligen Generation ist). Z. B. jedermann hat acht Urgroßeltern, nach unserer Regel (die Urgroßeltern bilden die 3. Generation) 23 = 8.

      Die Ahnentafel beruht auf der Betrachtung der passiven Seite des Ahnenverhältnisses. Wir wollen wissen, von wem eine Person abstammt Die Ahnentafel läßt das Zusammenfließen der einzelnen Vererbungsmassen erkennen, als deren Resultat der Probant erscheint, die Deszendenztafel, sie löst die Gesamtheit der von einer Person vererbten Masse in ihre einzelnen Bestandteile und in ihrer Verteilung auf die Deszendenz auf.

      Ein äußeres Merkmal der Ahnentafel bildet der Umstand, daß wir, vom Probanten ausgehend, natürlich zeitlich rückwärtsschreiten müssen, da wir vom Nachkommen zu den Vorfahren uns wenden.

      Die Ahnentafel spielt in allen Teilen der Genealogie eine gleich wichtige Rolle. Sie hat, gleich der Stammtafel, praktische genealogische Bedeutung und eine literarische Tradition.

      Naturwissenschaftlich überragt die Ahnentafel an Bedeutung auch die Deszendenztafel, da, beim streng gleichmäßigen Schema der Ahnentafeln, hier viel leichter aus dem an vielen Einzelfällen gewonnenen Tatsachenmaterial allgemeine Schlüsse gezogen werden können. Juristische Bedeutung hat die Ahnentafel im Erbrecht, da bekanntlich unser gesetzliches Erbrecht zur Grundlage seiner Erbfolgeordnung nach Stämmen die Ahnentafel macht. Weit größer war die Rolle der Ahnentafel im deutschen Recht des Mittelalters. Da war für die Zugehörigkeit zu einem Geburtsstand direkt die Ahnentafel entscheidend. Die Ritterbürtigkeit ist ja nichts anderes als der Nachweis einer qualifizierten Ahnentafel. Die Spiegler fordern für die Zugehörigkeit zu den Geburtsständen Ahnentafeln von gewissen Qualitäten, und es ist bekannt, wie von der großen Rolle, welche die Stammtafel im deutschen Recht als Kriterium der Standeszugehörigkeit bildete, in späteren Zeiten die Institution der Ahnenprobe, d. h. des Vorweisens einer Ahnentafel, bei der alle erscheinenden Glieder gewisse Voraussetzungen erfüllen mußten (adlige, eheliche Geburt usw.), übrig blieb. Heute noch eröffnet nur die Ahnenprobe den Zutritt zum österreichischen Hof, zu den adeligen Stiftern, zur Kämmererwürde, zu den Ritterorden; nicht geringer ist die Bedeutung der Ahnenprobe im volkswirtschaftlichen und sozialen Sinn, die ihr die Bestimmungen vieler Fideikommißstiftungsurkunden und hochadligen Hausgesetze sichern, welche für die volle Rechtsfähigkeit Ahnenprobe verlangen.

Deszent

      Auch von der Ahnenprobe gibt es Unterarten. Die wichtigste ist das Deszentorium. Darunter verstehen wir einen Auszug aus der Ahnentafel, welcher uns die ein- oder mehrmalige Abstammung des Probanten von einer der in der Ahnentafel erscheinenden Personen dartut. Die einzelnen Abstammungsreihen nennen wir Deszente.

Deszentorium

So ist im Beispiel IX die Abstammung des Erzherzogs Franz Ferdinand von Ostyk, dem Stammvater des Fürstenhauses Radziwill, dargestellt, das Ganze bildet ein Deszentorium, die einzelnen Abstammungsreihen, die Ostyk und den Erzherzog verbinden, sind die Deszente.

Ahnenbezifferung

      Bei der Ahnentafel ergibt sich noch ein Problem, das durch ihre streng gesetzmäßige Konstruktion bedingt ist. Es liegt nahe, der Einfachheit halber die einzelnen Ahnen mit Ziffern zu belegen, zwischen denen dann, bedingt durch den merkwürdigen Aufbau der Ahnentafel, gewisse mathematische Beziehungen bestehen. Es gibt da verschiedene Systeme. Die wichtigsten sind die Systeme Kekule und Hager, deren Unterarten durch die Systeme Roller, Sommer und Seyler gebildet werden. Dem System Lorenz kommt heute keine praktische Bedeutung mehr zu.

      Kekule gibt dem Probanten Nr. 1, seinem Vater Nr. 2, der Mutter Nr. 3,

dem Großvater väterlicherseits Nr. 4 usw. Dieses System hat den gewaltigen Vorzug der Einfachheit und Klarheit. Man vermeidet das Schreiben von zwei Ziffern, das den anderen Systemen charakteristisch ist, was bei größeren Arbeiten viel Raum und Zeit erspart. Auch fehlen dem System Kekule nicht die Vorzüge anderer Systeme. Zunächst läßt die Ahnenziffer sofort erkennen, welchem Geschlecht der betreffende Vorfahre angehört. Die Männer führen gerade, die Frauen ungerade Nummern. Auch die Generation ist leicht zu erkennen, denn man erhält sie sofort, wenn man die der betreffenden Nummer nächstniedere Potenz von 2 nimmt und aus ihr die Wurzel zieht. Praktisch wird man ja nach kurzer Übung sofort wissen, welcher Generation eine Nummer angehört, da ja die Potenzen von 2 jedem Ahnenforscher in Fleisch und Blut übergehen. Ferner besteht im System Kekule die Beziehung, daß der Vater immer die doppelte, die Mutter die um eins vermehrte doppelte Nummer ihrer Kinder führt. Auf unserem Beispiel Tafel 11 führt Kaiser Friedrich Nr. 4, sein Vater Wilhelm I. 2 × 4 = 8, seine Mutter, Kaiserin Auguste 2 × 4 + 1 = Nr. 9.

      Das System Hager operiert mit römischen und arabischen Ziffern. Jeder Ahne erhält zwei Ziffern. Die römische bezeichnet die Generation, der er angehört, die arabische Nummer gibt, in jeder Generation neu beginnend und dann fortlaufend, die Stelle an, die der betreffende Ahne in dieser Reihe einnimmt. Obwohl das System Hager für eine rein wissenschaftliche Behandlung viele Vorteile bietet, ist es doch bei nicht streng wissenschaftlichen kleinen Ahnentafeln lieber nicht zu verwenden. Für die darstellende praktische Genealogie empfiehlt sich unbedingt das System Kekule. Der Verein „Herold“ und die Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte haben es auch angenommen und es wurde seither in allen größeren Publikationen, vor allem von Dungern und Forst, angewendet. Interessant ist, daß schon 230 Jahre vor Kekule der große spanische Genealoge Sosa in seiner vortrefflichen Riesenahnentafel „Noticia de la gran casa de Villafranca“ dieses System angewandt und verteidigt hat, daß also hier wieder ein bedeutender Forscher, wie so oft, alte Wahrheit neu entdeckt hat.

      Die anderen Systeme hier einzeln zu schildern, würde zu weit führen. Über die Systeme Roller und Seyler findet sich eine zusammenfassende Übersicht im „Deutschen Herold“ 1905 Nr. 10, über das System Lorenz vergleiche man dessen Lehrbuch, über das System Sommer, dem für medizinische Zwecke große Vorzüge innewohnen, das aber für rein genealogische Zwecke weder in Betracht kommt, noch in Betracht kommen will, siehe das ausgezeichnete Werk des Gießener Psychiaters: „Familienforschung und Vererbungslehre“ (1907).

Implex (Ahnenverlust)

      Es ist nun einer Erscheinung zu gedenken, welche bei allen Arten der genealogischen Tafeln gleichmäßig vorkommt, speziell aber bei der Ahnentafel bedeutsam ist: der sogenannte Implex.

      Jede praktische Beschäftigung mit genealogischen Dingen zeigt, wie rasch der Kreis der miteinander in verwandtschaftlichen Beziehungen stehenden Menschen wächst, wenn wir vom bloßen Mannesstamm abgehen und auch alle weiblichen Verwandten ins Auge fassen.

      Betrachten wir die Nachkommenschaft einer Person, und nehmen wir an, daß jeder Mensch im Durchschnitt, die Menschen ohne Nachkommenschaft sind da schon eingerechnet, je zwei lebensfähige, fortpflanzungsfähige Nachkommen hinterläßt, die ihrerseits natürlich wieder je zwei Nachkommen am Leben lassen — in Wirklichkeit ist natürlich diese Zahl, besonders bei günstigen hygienischen, sittlichen und sozialen Verhältnissen viel größer — so werden wir nach dem Gesetze der geometrischen Progression bald zu ungeheuren Zahlen kommen.

      Rechnen wir die Generation zu 30 Jahren, so wird der supponierte Stammvater, wenn wir einen Menschen aus der Zeit Christi als Beispiel annehmen, im Jahre 30 zwei Kinder haben, im Jahre 60 vier Enkel, im Jahre 90 acht Urenkel usf. Im Jahre 990, also 33 Generationen später, müßte er schon 233[GWR 138] Nachkommen haben, im Jahre 1880 also 266, das wären ungefähr 300 Billionen × 1 Million × 1 Million Deszendenten. Nun ist es ganz klar, daß es nie so viele Menschen gab, auch nie so viele geben kann, andererseits lehrt die vielfältige Erfahrung, daß eine Zahl von zwei Kindern weit unter dem Durchschnitt bleibt. Es taucht hier das Problem auf, das einem russischen Gelehrten so viel Kopfzerbrechen machte: Er sagte, jeder Stör legt unleugbar jedes Jahr Millionen Eier; wenn nur ein geringer Bruchteil davon zu ausgewachsenen Tieren wird, und diese in der Progression fortschreitend weiter laichen, müßte schon längst das ganze Schwarze Meer in einen Berg von Kaviar verwandelt sein. Warum geschah dies nicht?

      Ebenso stellt sich das Problem beim Menschen. Der scheinbare Widerspruch zwischen der ungeheuren theoretischen Nachkommenzahl und der beim heutigen Bevölkerungsstand der Erde höchstmöglichen erklärt sich durch folgende Erscheinung. Es muß einmal der Fall eintreten, daß Personen, die von dem gemeinsamen Stammvater abstammen, einander ehelichen. Je mehr wir uns vom Stammvater entfernen, je größer die Zahl seiner Nachkommen wird, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß zwei Personen, die miteinander in geschlechtliche Verbindung treten, schon durch ihre gemeinsame Abstammung von dem Ahnherrn miteinander verwandt sind. Die Nachkommen dieser Verbindung erscheinen dann zweimal in der Deszendenztafel des Stammvaters, da sie von ihm doppelt abstammen. Je weiter wir uns vom Ahnherrn entfernten, um so häufiger werden dann die Verwandtenehen, so daß dann einzelne Personen immer öfter, zum Schluß hunderte und tausende Male als Nachkommen des betreffenden Ahnherrn erscheinen. So erklärt sich dann die theoretisch große Zahl. Der Zeitgenosse Christi hat heute eine unfaßbar große Zahl Nachkommen, aber das sind nicht lauter von einander verschiedene Personen, sondern einzelne Personen erscheinen tausende Male auf dieser Deszendenztafel.

      Ähnlich wirkt dieses Phänomen, das wir Implex nennen wollen, bei der Ahnentafel. Auch hier finden wir umgekehrt, daß bald die sich stets verdoppelnde theoretische Ahnenzahl nicht mehr lauter verschiedene Personen als Ahnen zuläßt. Auch hier stoßen wir auf die Wirkung der Heiraten von

Personen, die schon von einem gemeinsamen Vorfahren abstammen, der dann 2 mal in der Ahnentafel der Kinder dieses Paares erscheint. In der beigegebenen Tafel VIa findet sich als Beispiel für den Deszendetenimplex die Prinzessin Elisabeth von Hessen, die von der Königin Viktoria 2 mal abstammt. Beispiel für Ahnenimplex zeigt die Tafel VII, wo in der Reihe der 32 Ahnen Erzherzog Karl und Gattin, Wilhelm V. von Bayern und Gattin, Rudolph von Anhalt und Gattin je 2 mal vorkommen. Man hat diese Tatsache des Implexes lange nicht beachtet. Lorenz hat zuerst auf der Ahnentafel diese Erscheinung besprochen und ihr den nicht glücklichen Namen Ahnenverlust gegeben. Hager brachte den richtigen Ausdruck Ahnenimplex. Die Allgemeingültigkeit dieser Erscheinung auch für die Deszendenztafel wird zum ersten Male hier nachgewiesen. Ein Beispiel für die Größe des Ahnenimplexes bietet die untenstehende Anmerkung.[107]

      Der Implex bei der Ahnentafel ist von besonderer Wichtigkeit, weil man früher, ohne natürlich das Kind beim richtigen Namen zu nennen, der Größe des Implexes schädlichen Einfluß auf die Nachkommenschaft zuschrieb und damit die angebliche Abneigung der Naturvölker vor der Blutschande und die Berechtigung der Verwandteneheverbote in der Manier des Naturrechts dartat. Heute wissen wir, daß das bloße Vorhandensein eines größeren Ahnenimplexes gar nichts schadet, ebensowenig wie das Nichtvorhandensein nützt[108], daß sogar die Ehe von Verwandten von Vorteil sein kann, wenn der gemeinsame Ahne günstige Vererbungsmassen mitbringt (Rassenreinzucht).

Es erübrigt noch, jener Arten tabellarischer Darstellung zu gedenken, welche die genealogische Grundtatsache der Verwandtschaft, das heißt gegenseitige Abstammung oder gemeinsame Abkunft von einem Dritten, in keiner der beiden Grundformen zum Ausdruck bringen.

Konsanguinitätstafel.

Da ist vor allem die Konsanguinitätstafel. Sie umfaßt Ahnentafel und Deszendenztafel zugleich. Sie ist die tabellarische Darstellung aller Verwandten einer Person (diese Begriffe im Sinne des § 1589 des deutschen,

des § 40 des österr. bürgerlichen Gesetzbuches). Man nimmt eine Person zum Ausgang, stellt alle deren Nachkommen dar, entwirft dann die Ahnentafel dieser Person, und verzeichnet schließlich alle Nachkommen der in der Ahnentafel erscheinenden Vorfahren. Die Konsanguinitätstafel ist die genealogische Grundlage unseres gesetzlichen Erbfolgerechts (siehe oben). Sie umfaßt alle Personen, die zur gesetzlichen Erbfolge aus dem Titel der Verwandtschaft berufen sind.

      Für die praktische Genealogie hat diese Darstellungsform, schon aus äußeren Gründen, dann wegen der ungeheueren Schwierigkeiten einer erschöpfenden Bearbeitung geringe Bedeutung. Das einzige Beispiel einer ungeheueren Konsanguinitätstafel ist das Monstrewerk der „Tabulae Jablonovianae“, (1747) Konsanguinitätstafeln der Kinder des berühmten Mäzens der Genealogie und Ideals aller genealogischen Schwindler, des Fürsten Joseph Jablonowski. Ein kleineres Paradigma bildet die hier beigegebene Konsanguinitätstafel des Kronprinzen Wilhelm von Preußen. Sie besteht aus der 8-Ahnen-Tafel, die zugleich diese Gattung darstellen soll, und aus den Deszendenztafeln jedes der 4 Urgroßelternpaare, schließlich umfaßt sie noch die Nachkommen des Kronprinzen selbst.

Sippschaftstafeln.

      Die zweite Art besonderer genealogischer Tabellen bilden die von Crzellitzer erfundenen Sippschaftstafeln. Sie stellen ein wichtiges Hilfsmittel für die Forschungen auf dem Gebiete der Vererbungslehre dar, für die reine Genealogie kommen sie nicht in Betracht.

Die Sippschaftstafeln stellen eine Konsanguinitätstafel dar, bei der von jeder einheiratenden Person noch deren Konsanguinitätstafel aufgestellt wird.[109]

      Zur Sippschaft eines Neugebornen im Sinne der Crzellitzerschen Sippschaftstafeln gehören: seine Eltern, deren Geschwister (also Onkel und Tanten) samt Kindern (also Vettern und Basen), die Großeltern und deren Geschwister (also Großonkel = Onkel der Eltern und Großtanten = Tanten der Eltern) samt Kindern (Großeltern); schließlich die Urgroßeltern. Außerdem die Geschwister des Neugeborenen, die aber, da für sie dieselbe Sippschaftstafel gilt wie für jenen, logischerweise nicht auf die Tafel placiert werden, sondern unter dieselbe, wo auf einer horizontalen Liste alle Besitzer derselben Sippschaftstafel oder, um mit Crzellitzer zu reden, „die im Sippschaftszentrum stehenden Personen“ dargestellt sind.

      Zur Erläuterung[110] dieser Art tabellarischer Darstellung sei auf die beigegebene Tafel Nr. VIII verwiesen : Figur 1 stellt eine schematische Sippschaftstafel dar, welche sich als die zeichnerische Vereinigung von vier Deszendenztafeln

darstellt. An den vier Enden stehen die vier Urgroßelternpaare, in der Mitte das „Sippschaftszentrum“ oder die „Zentralperson“, für welche die Tafel gelten soll. Links über der Zentralperson steht deren Vater, rechts darunter die Mutter, über dem Vater und unter der Mutter die vier Großeltern so, daß diese vier Personen ein Quadrat bilden. Nur diese Form der Zeichnung gibt die Möglichkeit, neben jedes Sippschaftsglied seine Geschwister zu stellen, und zwar in der Geburtenfolge von links beginnend.

      Die von Crzellitzer vorgeschlagene Sippschaftsbezifferung der Sippschaftstafel schließt sich eng an die von Kekule von Stradonitz an; nur beginnt Crzellitzer, da niemand sein eigener Verwandter sein kann, mit 1 nicht bei der Ausgangsperson, sondern bei deren Vater. Die Mutter ist 2, Vatersvater 3, Vatersmutter 4, Muttersvater 5 und sofort. Zur Bezeichnung der Geschwister fügt Crzellitzer zu jeder Zahl einen Buchstaben (a, b, c), und zwar vor die Zahl gesetzt, wenn es sich um ältere Geschwister handelt, dahinter, bei jüngeren. Die ganze Chiffre steht in Klammern, und zwar in eckigen, wenn sie einen Mann, in runden, wenn sie ein weibliches Wesen bedeutet. So gibt [a 2] = ältester Bruder von 2, d. h. der Mutter, ist also = Onkel der Ausgangsperson. Entsprechend bedeutet (4 c) eine jüngere Schwester von 4, d. h. d. Vatersmutter, also = Großtante. Zugleich kann man aus der Chiffre ersehen, daß diese Großtante das vierte Kind ihrer Eltern war, da ihr „4“ selbst, sowie a und b vorausgehen müssen. Die Kinder dieser Personen werden durch Anfügen eines griechischen Buchstabens gekennzeichnet; so ist z.B. [[a2]α] der älteste Sohn von [a2]. Meine ([3 b]γ) ist das dritte, und zwar weibliche Kind von [3 b]; sie ist also die Tochter des jüngeren Bruders meines Großvaters, mit anderen Worten: eine Kusine meines Vaters väterlicherseits.

      Figur 3 stellt die Sippschaftstafel des Kaisers Wilhelm II. dar, die 75 Personen umfaßt. Da bei dieser tabellarischen Darstellungsform die Geschwister mit dargestellt sind, läßt sich bereits in wenigen Generationen ein Bild der „Reinrassigkeit“ geben. Trägt z. B. die ganze linke und obere Hälfte der Tafel ein und dieselbe Kolorierung, so können wir sagen: in diesem Punkte, d. h. in bezug auf die Eigenschaft, die durch die Kolorierung angedeutet ist, sei der Vater reinrassig. Ist nur das linke Viertel einfarbig, so ist nur der Vatersvater von reiner Rasse und so fort.

      Figur 4 zeigt die tabellarische Darstellung für die Vererbung von Eigenschaften. Auf dieser Crzellitzer'schen Sippschaftstafel bedeutet <math>\blacksquare</math> unmusikalisch, () sehr musikalisch, () etwas musikalisch, <math>\Box</math> unbekannt.[111]

      Den von Dr. Crzellitzer veröffentlichten Sippschaftstafeln macht Dr. Devrient[112] den Vorwurf der Unvollständigkeit: es genüge nicht, Eltern, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder des Probanten zu kennen; man

müssen auch die Sippen der Gatten berücksichtigen, um diejenigen Belastungen ausscheiden zu können, welche Eltern von Ahnen erstehen, die mit dem Probanten nicht blutsverwandt sind. Aufzunehmen seien „die Ahnen etwas bis zu 8, die sämtlichen Nachkommen der 8 Ahnen, die Gatten dieser Nachkommen, deren Ahnen bis zur gleichen Generation und wieder von diesen Ahnen sämtliche Nachkommen mit Gatten usw.“ Eine solche vollständige Sippschaftstafel nennt Devrient das Ideal für die Darstellung der ganzen genealogischen Stellung einer Person. Von der auf solche Art erweiterten Sippschaftstafel bringen wir ein Beispiel: die Sippschaftstafel Ottos von Bismarck und verweisen zur Erläuterung auf die ausführliche Begründung bei Devrient, Familienforschung, Seite 103 ff.


Sippschaftstafel Ottos von Bismarck, nach Devrient.
Aus Devrient, Familienforschung (Aus Natur und Geisteswelt, Nr. 350),
Verlag von B. G. Teubner, Leipzig und Berlin 1911.


      Der Begriff der Sippschaftstafel ist also bei Devrient und Crzellitzer[113] verschieden. Tatsächlich haben ja beide Typen ihre Berechtigung. Der Deutlichkeit halber wird man jeweils die einzelnen Typen als restringierte Sippschaftstafel (Crzellitzer) und komplette Sippschaftstafel (Devrient) sondern.

Konsanguinitätstafelauszüge

      Einer kleinen Gruppe von genealogischen Tabellen wäre noch zu gedenken, der Konsanguinitätstafelauszüge, welche die Verwandtschaft zweier

Personen darstellen sollen und aus zwei oder mehreren Deszenten der betreffenden Personen auf den gemeinsamen Ahnen gebildet sind. Diese Art von Tabellen hat ihre wichtigste Bedeutung bei der Berechnung der Verwandtschaftsgrade, die in mittelalterlichen Ehedispensen angegeben sind.

      Für alle Arten der hier besprochenen genealogischen Darstellungsweise sind nunmehr Beispiele zu geben.

Beispiele genealogischer Tafeln.       Es geschieht dies in einfacher Weise. Zunächst werden zwei Arten in Textform vorgeführt, ein Vorgehen, das sich bei großen Tafeln empfiehlt und bei sehr großen unbedingt nötig ist; dann wird die hergebrachte und unleugbar für kleinere Tafeln weit bessere tabellarische Form gezeigt. Tafel VII bildet ein Paradigma für eine größere Ahnentafel. An ihr kann man auch den Ahnenverlust studieren (s. oben). Als Ahnenbezifferungssystem ist hier das System Kekule gewählt, die Zahlen des Systems Hager stehen bei den ersten drei Generationen in Klammern unter denen des Systems Kekule. Tafel XI bringt eine typische Stammtafel in der hergebrachten Form, allerdings ohne ausführliche Daten.

      Am Ende dieses Abschnittes wäre noch zu erwähnen, was eigentlich an Angaben und Daten von jeder Person in den genealogischen Tafeln zu erwähnen ist. Bei all den Tafeln, die mehr naturwissenschaftlichen Zwecken dienen, sind jene Momente hervorzuheben, die eine Person genealogisch besonders zu Untersuchungen über Vererbungslehre charakterisieren. Das sind also Titel (abgekürzt), Vor- und Zuname, Ort und Tag der Geburt, des Todes und der geschlechtlichen Verbindung. Vermählungsdaten per procurationem sind hier ebensowenig von Belang, wie die Legitimität oder Illegitimität der Verbindung; es ist vielmehr nach Möglichkeit Ort und Tag des ersten geschlechtlichen Verkehrs zu ermitteln. Die eben geforderten Daten gehören also in die Ahnen- und Deszendenztafel, eventuell in die Sippschafts- und Konsanguinitätstafel. Bei der Stammtafel, als dem Typus staatsrechtlich historischer Hilfstabellen, gehören zu den oben erwähnten Daten noch der volle Titel, alle Vornamen, Ort und Tag der Taufe und des Begräbnisses, Name und Stand der beiden Eltern der Ehegattinnen; illegitime Deszendenten sind in der Regel bei Stammtafeln nur unter Hervorhebung ihrer Unehelichkeit selbst anzuführen, ihre Deszendenz ist beiseite zu lassen.

      Bei Deszenten endlich und anderen kleinen Spielarten ist die Angabe von Daten nur zur Identifizierung der Personen nötig.


      Der vorstehenden Abhandlung von Otto Forst über genealogische Tafeln füge ich noch einige diesbezügliche Literaturangaben hinzu:

      Lorenz, Lehrbuch der Genealogie. Berlin 1898. Drs., Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen u. Aufgaben. Berlin II 1891, S. 272 ff. — Kekule von Stradonitz, Ü. e. zweckmäßige Bezifferung der Ahnen, VJH 1893, S. 64 ff.; drs., Genealogische Abkürzungen u. Zeichen. Görlitz 1912; drs., Literarische Hilfsmittel f. d. Aufstellung von Ahnentafeln, VJH 1910. — v. Schoenermarck, Familienverbindungen innerhalb einer Ahnentafel, VJH 1910. — Schulz, Hans, Kulturgeschichtliche Streifzüge auf einer Ahnentafel, FB 1913. — Otto Frhr. v. Dungern, Über Ahnenforschung, ASW 1910. — Dehms zerlegt in der Schrift „Stammbuch, Stammbild u. anderes. Mit e. Tafel“ (Potsdam 1910) die Stammtafel in einzelne Gruppen oder engere Familien, beruhend

auf einer Art von Zettelkatalog mit zweckmäßigen Verweisungen. Das Ganze nennt Verf. ein Stammbuch. Dieses Verfahren ermöglicht das Auffinden aller möglichen genealogischen Beziehungen für jede im Stammbuch enthaltene Person, ist aber unübersichtlich, so daß man auch neben dem Stammbuch eine schnell zu übersehende Tafel nicht wird entbehren wollen. — W. Graebner, Ü. Ursprung u. Art bildlicher Darstellungen von Stammtafel u. Ahnentafel mit besonderer Berücksichtigung d. deutschen genealogischen Kunst des 16. bis 19. Jhts., VJH 1902. — J. O. Hager, Über Ahnenbezifferung, DH 1905, 184 ff.; drs., Ein Kapitel aus der Deszentorik, ASW 1907, 65 ff. Hager rühmt besonders DH 1905, S. 188 das System Felsmeer; dasselbe ist in einer zehnstufigen Ahnentafel (Kaiser Wilhelm II.) angewandt, welche als Extrabeilage zum 2. Heft des XVI. Jgs. der Zeitschrift „Vom Fels zum Meer“ hrsg. worden ist. — A. von den Velden, Wert u. Pflege der Ahnentafel, ZPF 1; drs., Ahnentafeln einst u. jetzt, ZPF 3. — J. Gröber, Die Bedeutung d. Ahnentafel für biologische Erblichkeitsforschung, Archiv f. Gesellschafts-Biologie, 1. Jg., 5. Heft. Berlin 1904. — W. Graebner, Genealogie u. Politik. Danzig 1910. Hierin: Der Baum als genealogisches Bild, profane Stamm- u. Ahnentafeln. — Außer den im vorliegenden Buche anderwärts genannten Werken üb. spez. Geschlechter oder Länder seien hier noch vermerkt: Forst, Otto, Die Ahnenproben der Mainzer Domherren (= Quellen u. Studien z. Genealogie l). Wien u. Leipzig 1913. — Hierüber Frh. v. Dungern. FB 1913. — Wegele, Ahnentafeln der Trierer Domherren i.d.Beitr, z. Spezialgesch. d. Rheinl. 2. Bd. — Nedopil, Deutsche Adelsproben aus d. deutschen Ordens-Zentral-Archiv. 4 Bde. Wien 1868—81. — Fehrentheil u. Gruppenberg, Ahnentafeln d. gesamten jetzt lebenden stiftsfähigen Adels Deutschlands. Regensburg 1864. — Estor, J. G., Praktische Anleitung zur Ahnenprobe, so bei den teutschen Erz- u. Hochstiften, Ritterorden u. Ganerbschaften gewöhnlich. Marburg 1750. — v. Stojentin, Ahnentfln. d. Domherren d. Stifts Naumburg, DH 17, 485 ff. — A. von den Velden, Die Ahnentafeln v. Schiller, Moltke, Werner Siemens als dekorative Wandteppiche, FB 1910. — W. C. von Arnswaldt, Die Ahnentafel des Philosophen G. W. Leibniz, ZPF 8. — E. Devrient, Das Problem der Ahnentafel. Pol. anthr. Rev. 1903. — Das Werk von Le Laboureur „Tableaux Généalogiques ou les Seize Quartiers de nos roys. Paris 1673“ enthält Ahnentafeln zu 16 Ahnen der Könige von Frankreich, u. zwar von Ludwig dem Heiligen bis auf Ludwig XIV. u. von einer Anzahl hoher geistlicher u. weltlicher Würdenträger, alle mit Wappen, und ist wichtig wegen des grundlegenden traité préliminaire von Menestrier. Weitere Literatur über die Ahnentafeln findet sich in Forsts Arbeit über Genealogie in Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft (unter der Presse).

      Für praktische Arbeiten, die die Herstellung von Ahnentafeln bezwecken, empfiehlt sich die Benutzung gedruckter Formulare. Ahnentafel-Formulare gibt es im buchhändlerischen Verkehr mehrere: solche nach dem Entwurf Graebner, in 8 verschiedenen Ausführungen (zu 8, 16, 32 und 64 Ahnen), Görlitz, Verlag von C. A. Starke; Ahnentafeln zu 16 Ahnen mit Wappenschildern, gezeichnet von L'Estocq, Görlitz, ebd.; Ahnentafel-Formular Kiefer, entworfen v. K. Kiefer, d. i. eine 256stellige Ahnentafel in Heftform, mit einer Haupttafel, 16 Nebentafeln u. Register, jede Tafel mit Schablonenwappen bedruckt, einzelne Blätter zu 16 Ahnen, Verlag von Gebr. Vogt in Papiermühle (S.-A.); E. Weißenborn, Ahnentafel- u. Stammtafelvordrucke ebd.; kreisrunde Formulare (ein Beispiel bei Devrient, Familienforschung, S. 72) sind bei Rich. Leonhardt in Elberfeld (Humboldtstr. 25) erschienen. Erläuterungen zum Gebrauch von Ahnentafel-Formularen sind verfaßt von W. Graebner, Wegweiser zur Benutzung der Ahnentafeln, Görlitz 1900, und von Weißenborn, Anleitung zur Aufstellung von Stamm- und Ahnentafeln, Verlag von Gebr. Vogt in Papiermühle (S.-A.).

Leichenpredigten.       Leichenpredigten. Schon im 16. Jahrhundert entstand bei den Protestanten[114] der Gebrauch, von verstorbenen Personen von einiger Bedeutung

nicht nur eine weitläufige Trauer- (Lob-) Rede oder Parentation zu halten, sondern solche auch dem Drucke zu übergeben. Dieser Gebrauch erreichte während des 17. Jahrhunderts seine größte und allgemeinste Ausdehnung, verlor sich aber alsdann nach und nach. Solchen Leichenpredigten wurden regelmäßig sogenannte Personalien angehängt, die den Lebenslauf des Verstorbenen, seine Familienverhältnisse, insbesondere auch seine Abkunft, seine Vorfahren, seine Ahnen beibrachten; ja oft dehnten sich diese Predigten zu einer völligen Genealogie der betreffenden Familie aus. In der sächsischen Oberlausitz war es noch vor einigen Jahrzehnten allgemein üblich, daß der Geistliche am Grabe den Lebenslauf des Verstorbenen vorlas. Solche Lebensläufe finden sich handschriftlich an einzelnen Orten, z. B. in den Pfarrarchiven von Frankenthal und Mülsen-St.Michael. Daß die Sitte, bei Beerdigungen Lebensläufe vorzulesen, eine ziemlich allgemeine war, beweist das Erscheinen eines Schriftchens mit dem Titel: „Noth- und Hülfs-Büchlein für Schuldiener auf dem Lande, welche in Abfassung der gewöhnlichen Lebensläufe, so nach gehaltenen Leichenpredigten pflegen abgelesen zu werden, nicht allzu geübt sind, auf Verlangen herausgegeben von Friedrich Wilhelm Baumelburg, Pastore zu Reurieth und Beinerstadt. Hildburghausen, bey Johann Gottfried Hanisch, 1796.“

      Die größte und bekannteste Sammlung von Leichenpredigten ist die sogenannte „Funeralien-Sammlung“ auf dem Schlosse Stolberg a. H. Sophie Eleonore von Stolberg-Stolberg (1669—1745) brachte aus Interesse für die Behandlung der Predigttexte gegen 40000 Leichenpredigten zusammen. Nach 1870 hat Heinrich Beyer die Sammlung neu und zweckmäßig katalogisiert. Doppelstücke sind den Bibliotheken zu Roßla — dort sind jetzt 9000 Stück —, zu Wernigerode — dort befinden sich 6635 — sowie elf anderen öffentlichen Bibliotheken der Provinz Sachsen überwiesen worden; vgl. die näheren Angaben in ZHV, 10. Jg. 1877, S. 343 bis 352. Die drei Sammlungen sind vollständig katalogisiert, und die Kataloge gestatten eine bequeme Benutzung der Bestände. Ein „Register zu den adeligen Leichenpredigten auf der gräflichen Bibliothek zu Stolberg a. H." ist gedruckt, VJH, 12. Jg. 1884, S. 159 bis 214; es werden darin die Predigten für 3810 Personen und 2346 Familien behandelt. Eine andere beträchtliche Sammlung befindet sich in der Stadtbibliothek zu Braunschweig: katalogisiert sind 8279 Stück; doch sind dies noch nicht alle vorhandenen. Sie stammen zum größten Teile aus Mittel- und Norddeutschland und umfassen die Jahre 1560—1747. Einen Katalog dieser Sammlung hat Freiherr von Eschwege, VJH, 7. Jg. 1879, S. 21 ff., 99 ff., und 15. Jg. 1887, S. 97 ff., bearbeitet. Auf die Sammlung in der Bibl. des Gymnasiums z. grauen Kloster in Berlin hat zuerst Schwebel 1889 aufmerksam gemacht; vgl. MGBn 6, 86. Hermann Nohl hat dann

in der Beil. z. Jahresber. d. Berlinischen Gymnasiums z. grauen Kloster, Ostern 1902, den ersten Teil eines alphabetischen Katalogs veröffentlicht. Dieser Druck ist antiquiert, nachdem Nohl das um 100 neu aufgefundene Nummern vermehrte Register vollständig VJH., 31. Jg. 1903, S. 191 ff., mitgeteilt hat. Die älteste der aufgeführten rund 2600 Predigten ist von 1546. Die Bibliothek der Marienkirche zu Frankfurt a. O. besitzt eine Sammlung, die Amtsgerichtsrat Arno Bötticher VJH, 35. Jg. 1905, S. 21 ff., bezüglich aller vorkommenden Namen beschrieben hat. Von den rund 1000 Leichenpredigten ist die älteste aus dem Jahre 1585; wenige gehen über 1740 herab. Über eine Anzahl Leichenpredigten dieser Sammlung handelt Bötticher, ZHGP, 19. Bd., 1904, S. 61—74. Eine kurze Obersicht über die in der Bibliothek des Gymnasium Albertinum zu Freiberg im Königreich Sachsen enthaltene Sammlung von Leichenpredigten habe ich veröffentlicht in meinem Bibliographischen Repertorium über die Geschichte der Stadt Freiberg und ihres Berg- und Hüttenwesens (Freiberg in Sachsen 1885) Nr. 935—1199; ebenso veröffentlichte Rantzau ein „Register der in der ehemaligen Universitäts-Bibliothek zu Wittenberg befindlichen Leichenpredigten“ VI, 1875, S. 110 ff. Über „Leichenpredigten an der Frankfurter Stadtbibliothek“ handelt Karl Kiefer, FBF 1908, Nr. 7. — In der Kgl. und Provinzialbibliothek, dem Staats- und Stadtarchiv in Hannover befinden sich etwa 20000 hannoverscher Leichenpredigten, über die ein Gesamtkatalog von Wilhelm Linke bearbeitet ist unter dem Titel: „Niedersächsische Familienkunde. Ein biographisches Verzeichnis. Auf Grund der Leichenpredigten und sonstigen Personalschriften der Kgl. Bibliothek zu Hannover und anderer hannoverscher Sammlungen herausgegeben“ (Hannover 1912). Über einen Band Leichenpredigten in der Freiherrlich von Bredow'schen Bibliothek zu Schloß Wagenitz in d. Mark vgl. DH 1909, 239. — O. Frhr. v. Rodde, Verzeichnis von Leichenpredigten aus dem 16.—18. Jahrhundert, betreffend adelige und bürgerliche Personen mit umfangreichen Personalien, welche den Abonnenten auf Wunsch zugänglich gemacht werden. FB, III. Bd. — Die Bibliothek der Gesellschaft für Pommerische Geschichte u. Altertumskunde in Stettin (deponiert im Kgl. Staatsarchiv) besitzt eine ansehnliche Sammlung von Leichenpredigten und Hochzeitsgedichten. Im Staatsarchiv zu Magdeburg ist die v. Gustedtsche Sammlung zu erwähnen. Über die Leichenpredigten in der Bibliothek des Domkapitels zu Merseburg handelt Rob. Winckler FG 10. Ein „Verzeichnis der in dem a. d. Winckel'schen Familienarchiv befindlichen Leichenreden“ wird von A. aus dem Winckel, DH 1912 vorgelegt. — Zu nennen ist in diesem Zusammenhange auch das Buch von Edmund Lange: Die Greifswalder Sammlung Vitae Pomeranorum, alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet (Greifswald, Julius Abel, 1898, 406 S.). Eine „Ergänzung“ dazu ist erschienen in den „Baltischen Studien", Neue Folge, 9. Bd. Stettin 1905), S. 55 ff. Auf der Leipziger[115] Stadtbibliothek

sind die sämtlichen Leichenpredigten, deren Zahl sich auch nicht annähernd bestimmen läßt, katalogisiert und der Katalogabteilung „Biographien" eingeordnet. In der Ratsbibliothek zu Zwickau ist der Katalog zu den über die ganze Bibliothek zerstreuten Leichenpredigten noch in der Entstehung begriffen. In der Landesbibliothek zu Kassel ist die Zahl sehr beträchtlich, aber nicht genau festgestellt. Hier finden sich bemerkenswerterweise auch nicht wenige Stücke aus dem 19. Jahrhundert; und die Bestände der dortigen Stadtbibliothek besitzen ebenfalls eine größere Anzahl solcher jüngeren Leichenpredigten. In der Stadtbibliothek zu Nürnberg befindet sich eine 697 Stück umfassende Sammlung, die der Altdorfer Professor Will angelegt hat, aber außerdem sind in anderen Abteilungen eine Menge einzelner Predigten, im ganzen wenigstens noch einmal soviel zu finden, die nicht sämtlich nürnbergischen Ursprungs sind. 1614 gab Jo. Eichhorn eine Sammlung der von M. Christophorus Neander gehaltenen Leichenreden heraus unter dem Titel: Orationum funebrium in illustri Marchiae Brandenburgicae Academia a M. Christophoro Neandro philosophiae moralis professore habitarum decades quinque ed. Jo. Eichhorn. Schließlich sei noch auf eine Sammlung von etwa 700 Stück in der Gymnasialbibliothek zu Zerbst hingewiesen, die von Professor Sickel inventarisiert ist.

      Was die Beurteilung der in den Leichenpredigten enthaltenen Personalangaben betrifft, so ist zu unterscheiden zwischen denjenigen Personen, die der Prediger persönlich kannte oder über die er doch wenigstens von Zeitgenossen Mitteilung empfing, und zwischen den Personen der vorhergehenden Generationen.

      Bisweilen läßt sich der Todestag nicht erkennen, sondern nur der Begräbnistag. Nicht ohne Interesse ist, daß nicht eben selten neben dem Trauungstage auch der Verlobungstag[116], und zwar als der wesentliche, genannt wird. Bei Auszügen ist da Sorgfalt anzuwenden, damit nicht ein falscher Tag exzerpiert wird. Was die chronologischen Angaben betrifft, so ist zu beachten, daß die Menschen der früheren Jahrhunderte die uns heute geläufige Genauigkeit bei derartigen Angaben überhaupt nicht kannten. In einer von Tille besprochenen[117] Leichenpredigt des Jahres 1650 wird als Todestag der Elisabeth Lindner „am vergangenen Dienstag früh um 8 Uhr" angegeben; der Begräbnistag, der 15. September, fiel 1650 auf einen Sonntag, mithin war der vorhergehende Dienstag der 10. September. Trotzdem lesen wir in dem lateinischen Nachruf des Rektors der Universität, der Todestag sei „Montag, der neunte laufenden Monats", gewesen, und dieselbe Angabe findet sich auf dem Titel der beigefügten Trostgedichte. An einer Stelle muß

ein Irrtum vorliegen; denn an eine Unsicherheit in den Tagesangaben, wie sie verständlich ist, wenn der Tod um Mitternacht erfolgt, ist hier nicht zu denken. Auch die Schreibung der Eigennamen war in den früheren Jahrhunderten von der heutigen Genauigkeit weit entfernt. Schwankungen in der Schreibweise der Namen kamen früher fortwährend vor. So ist z. B. in einer von Tille an der zuletzt angeführten Stelle behandelten Leichenpredigt des 17. Jahrhunderts von Frau Barbara geborenen Leidnerin die Rede, aber ihr Vater wird 13 Zeilen weiter als Adam Leutner bezeichnet. Daß es sich in diesen beiden Fällen um denselben Namen handelt, ist in diesem Zusammenhang ohne weiteres klar. Ebenso schwankt die Schreibung der Vornamen von Matthias, Matthäus, Matthes etc.

      Während es sich bei den Angaben der Leichenpredigten über den Verstorbenen, seine Ehefrauen und Kinder im allgemeinen für den Prediger um Zeitgenossen handelte, war er über die Vorfahren des Verstorbenen auf Nachrichten angewiesen, die ihm zum Ruhme der betreffenden Familie zugetragen wurden und über deren Glaubwürdigkeit der Prediger ein Urteil häufig gar nicht haben konnte und bei seiner nicht seltenen Abhängigkeit von dem Verstorbenen oder seiner Familie gelegentlich auch nicht zu haben wünschen konnte. Was in den Leichenpredigten über die womöglich bis in das graueste Altertum zurückreichende Ahnenreihe gesagt wird, ist entweder naive Familiensage oder auch bewußte lobhudelnde Fälschung, im günstigsten Falle kritiklose Kompilation von mündlichen Mitteilungen und etwa vorgefundenen schriftlichen Aufzeichnungen. Durch die gläubige Benutzung solcher Leichenpredigten ist mancher Irrtum in die Genealogie vieler Familien gebracht worden.


      Die Trauergedichte (Epicedien)[118], die bei dem Begräbnis hervorragender Persönlichkeiten teils separat, teils als Beigabe zu den Leichenpredigten Trauergedichteerschienen, wurden auch gesammelt. Und wenn natürlich viele dieser poetischen oder poetisch sein wollenden Ergüsse sich nur in Allgemeinheiten ergehen, so finden sich doch gelegentlich auch speziell familiengeschichtliche oder biographische Beziehungen verwendet. Deshalb soll man auch dieses, allerdings recht kritisch zu prüfende Hilfsmittel nicht unbesehen beiseite werfen, wenn man solcher Trauergedichte habhaft werden kann. Als ein Beispiel von Sammlungen derselben nenne ich: Taurellus, Nic., Carmina funebria, quae magnorum aliquot clarorumque virorum felici memoriae dicavit (Nürnberg 1602). Diese Sammlung enthält unter anderen Gedichte auf Phil. Geuder † 1581, Wolfg. Haller † 1591, Barth. Poemer † 1590, Andr. Duditius † 1589, Seb. Welser † 1589, Geo. Palm † 1591, Karl Chr. v. Ortenberg † 1591 usw. Eine gute Sammlung von Trauer- und Hochzeitsgedichten befindet sich in der „Koninklijke Bibliotheek“ im Haag.

Ordnungen bei Trauungen, Einholungen, Begräbnissen und Einholungen und anderen Feierlichkeiten      Ordnungen bei Trauungen, Einholungen, Begräbnissen und Einholungen und anderen Feierlichkeiten[119]. Bei wichtigen familiengeschichtlichen Vorkommnissen fürstlicher Häuser oder vornehmer Familien pflegte seit alter Zeit ein großer Prunk entfaltet zu werden. Bei Trauungen, Einholungen, Begräbnissen und sonstigen feierlichen Gelegenheiten wurde ein genaues Programm aufgestellt, welches allen Teilnehmern des Festes eine bestimmte Stellung, ein spezielles Geschäft zuwies. Es wurden nach Namen und Stand die Personen verzeichnet, welche z. B. den Sarg oder die Fahne oder die Fackeln tragen sollten. Hierbei wurde eine große Anzahl von Personen, häufig unter Angabe auch der Vornamen, als adelig bezeichnet, wodurch für solche Familien, deren Adelsstand zweifelhaft ist, eine Zeitbestimmung gewonnen wird, wann sie von der betreffenden Behörde und dem betreffenden Landesherrn für adelig angesehen worden sind. Aber auch bürgerliche Familien werden in dergleichen „Prozessionen", wie sich solche Programme gelegentlich nennen, aufgezählt, z. B. bei der Dienerschaft, besonders häufig aber wurden viele Geistliche aufgeführt, die dem Sarge folgten. Eine wie reichhaltige Quelle für familiengeschichtliche Forschungen solche „Ordnungen“ oder „Prozessionen“ sind, zeigt folgendes Werk: „Die Personalien und Leichen-Prozessionen der Herzoge von Pommern und ihrer Angehörigen aus den Jahren 1560 bis 1663. Gesammelt von Ulrich Grafen Behr-Negendank-Semlow und Julius Freiherrn von Bohlen-Bohlendorf. Halle, Druck der Buchdruckerei des Waisenhauses, 1869." Während die hier abgedruckten Leichenpredigten Material über die Pommerschen Herzöge und ihre Angehörigen bieten, haben die Herausgeber durch zahlreiche Anmerkungen wertvolle Beiträge zur Geschichte der bei den Prozessionen beteiligten Familien geliefert, leider aber ein Register zu diesem lehrreichen Quartanten nicht beigefügt.

      Eine nützliche Sammlung solcher „Ordnungen“ veranstaltete Hans von Schweinichen, geboren 1552, der sich als Fürstlich Liegnitzscher Rat, Marschall und Hofmeister, als Autobiograph und Sittenschilderer einen wohlbekannten Namen erworben hat. Wie die Tagebücher[120] dieses Mannes für die schlesische Genealogie von großer Bedeutung sind, so nicht minder seine Sammlung von Ordnungen und Prozessionen. Auf seinen Wanderfahrten mit Herzog Heinrich XI. durch das deutsche Reich, Polen usw. sah er vieles Merkwürdige an fremden Höfen. Er interessierte sich dabei besonders

für Festlichkeiten. Als fürstlicher Marschall und Hofmeister konnte er ja selbst in die Lage kommen, eine solche Festlichkeit arrangieren zu müssen. Um solche Solennitäten recht geschmackvoll und glänzend zu veranstalten, legte er sich ein Verzeichnis von solchen Prozessionen, die ihm vorkommenden Falles zur Richtschnur dienen könnten, an. Wenn er auch nicht alle Prozessionen aufnahm, bei denen er beteiligt war, so brachte er doch ein stattliches Material zusammen. Dasselbe ist zum ersten Male von Konrad Wutke unter dem Titel „Merkbuch des Hans von Schweinichen“ (Berlin, Stargardt 1895) herausgegeben. Gleich die erste Ordnung[121] dieser Sammlung aus dem Jahre 1582 bietet eine Fülle von Namen sowohl aus dem Adel, der die Trinkmarschälle, Vorschneider, die „Trucksassen von der Fr. Tafel“ stellte, die Stühle bei der Fr. Tafel anwies und bei den Tischen aufwartete, als auch aus dem Bürgerstand, den wir im Bier- und Weinkeller bedienstet finden und „auf der Fürsten und Herren Zimmer zu Aufwärtern bestellt worden“. Als eine besondere Art der Quellen, die Hans von Schweinichen benutzte und gelegentlich abdruckte, seien die „Futterzettel" erwähnt, die nicht nur Wagen und Rosse der höchsten Herrschaften verzeichneten, sondern auch angaben, wieviel Pferde für die einzelnen, mit ihren Vornamen verzeichneten „Landjunker“ zu füttern waren.[122] Das „Personen-, Orts- und Sachregister“ der Wutke schen Ausgabe, Seite 240—273, gibt eine für den Familienforscher sehr nützliche Übersicht über die in diesen Ordnungen vorkommenden Personen.

Hochzeitseinladungen      Eine beachtliche Quelle sind Hochzeitseinladungen. Diesen pflegen genaue Personalangaben über die Brautleute und den Hochzeitstag zu verzeichnen. Der Reichtum dieser Quellenart ist ersichtlich aus Emerich v. Zenegg, Hochzeitseinladungen der steirischen Landstände, JAW 1910 u. 1912.

Urkundenbücher und Regestensammlungen      Für die ältesten Zeiten, in die eine rationelle Familienforschung, von der Gegenwart ausgehend, vordringen kann, sind von den bibliothekarischen Hilfsmitteln die Urkundenbücher und Regestensammlungen die wichtigsten. Sie pflegen, von den Staatsverträgen abgesehen, zumeist höchstens bis etwa 1600 zu gehen; der größte Teil endigt wenn nicht früher, etwa mit dem Jahre 1500. Eine gute Zusammenstellung solcher Werke findet sich bei Dahlmann-Waitz, Quellenku. d. deutschen Geschichte. 8. Afl., hrsg. v. P. Herre. Leipzig 1912, S. 68 ff. Hier seien von dieser Quellenart beispielshalber die folgenden verzeichnet:

      J. Ch. Lünig, Deutsches Reichsarchiv, 24 Bde., Leipzig 1710—22 (hiervon Bd. 24 Register). — (E. Birk), Verzeichnis der Urkunden zur Geschichte des Hauses Habsburg

(bis 1493); als Beilage zu v. Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg. – Monumenta Boica, ed. academia scientiarum Maximil.-Boica. München 1763 ff. – Monumenta Zollerana. UB. z. Gesch. d. Hauses Hohenzollern, 7 Bde. u. Reg., hrsg. v. R. v. Stillfried u. T. Märker. Berlin 1852–66. Dazu Ergänzungsbd. v. J. Großmann u. M. Scheins, ebd. 1890. – Wirtembergisches UB., hrsg. v. Kgl. Staatsarchiv in Stuttgart. Stuttgart, seit 1849. – Regesten der Markgrafen von Baden u. Hachberg, hrsg. v. d. Badischen hist. Kom., bearbeitet v. R. Fester u. H. Witte. Bd. 1 ff. Innsbruck 1892 ff. – Urkunden und Akten der Stadt Straßburg. 1. Abt. UB. Bd. 1–7. 2. Abt. Politische Korrespondenz Straßburgs aus der Reformationszeit. Bd. 1 ff. Straßburg 1897 ff. – Hessisches Urkundenbuch. Leipzig 1879 ff. – Regesta diplomatica necnon epistolaria historiae Thuringiae, hrsg. v. O. Dobenecker. Jena, seit 1896. – Westfälisches UB. Münster 1847 ff. – UB. zur Gesch. d. Herzöge v. Braunschweig u. Lüneburg u. ihrer Lande, hrsg. v. H. Sudendorf. 10 Bde. Dazu Registerbd. v. C. Sattler. Hannover 1859–83. – Codex diplomaticus Saxoniae regiae, hrsg. v. E. G. Gersdorf, K. F. v. Posern-Klett, O. Posse u. H. Ermisch. Leipzig, seit 1864. – Mecklenburg. UB. Bd. 1–23. Schwerin 1863 ff. – Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen u. angrenz. Gebiete. Hrsg. v. d. hist. Komm. d. Prov. Sachsen. Bd. 1–36, 38–43. Halle 1870 ff. – Codex diplomaticus Lusatiae superioris, hrsg. v. G. Köhler. Görlitz 1851 ff. Fortsetzung unter d. Titel: Codex diplomaticus Lusatiae superioris II, hrsg. v. R. Jecht, ebd. 1896 ff. – Codex diplomaticus Brandenburgensis, hrsg. v. A. F. Riedel. 1. Haupttl. 25 Bde. 2. Haupttl. 6 Bde. 3. Haupttl. 3 Bde. 4. Haupttl. (Chroniken). 1 Bd. 1 Splbd. Berlin 1838–65. Chronolog. Register, 2 Bde. Namensverzeichnis, bearbeitet v. A. W. Heffter. 3 Bde. Ebd. 1867–69. – Codex Pomeraniae diplomaticus. Ed. K. F. W. Hasselbach u. J. G. L. Kosegarten. Bd. 1. Greifsw. 1862. – Pommersches UB., hrsg. v. K. Staatsarchiv zu Stettin. Bd. 1,1: R. Klempin, Regesten, Berichtigungen u. Ergänzungen zum Codex Pomeraniae. Bd. 1,2 2. 3. hrsg. v. R. Prümers; Bd. 4 hrsg. v. G. Winter. Bd. 5. 6. hrsg. v. O. Heinemann. Stettin 1868–1907. – Codex diplomaticus Silesiae, hrsg. v. Ver. f. Gesch. u. Altert. Schlesiens. Bd. 1–24, Breslau 1857 ff. – C. Grünhagen u. H. Markgraf, Lehns- u. Besitzurkunden Schlesiens u. snr. einzelnen Fürstentümer im MA. Leipzig 1881, 83. – Regesta diplomatica necnon epistolaria Bohemiae et Moraviae (ed. C. J. Erben et J. Emler). 4 Bde. Prag 1855 ff. – P. Georgisch, Regesta chronologico-diplomatica, in quibus recensentur omnis generis monumenta et documenta publica. 4 Bde. Leipzig 1740–44. – Codex diplomaticus anecdotorum res Moguntinas illustrantium, hrsg. v. V. F. de Gudenus. 5 Bde. (5. Bd. hrsg. v. F. C. v. Buri u. J. D. v. Olenschlager). Göttingen 1743. Frankfurt u. Leipzig 1747–58. – Hansisches Urkundenbuch (hrsg. v. Höhlbaum, Kunze, Stein). Halle 1876 ff. – UB. d. Stadt Lübeck. Lübeck 1843–1905. 11 Bde. – Hamburger UB. Hamburg 1842–1911. 11 Bde. – UB. der Stadt Hildesheim, hrsg. v. R. Doebner. 8 Bde. Hildesheim 1887–1901. – Liv-, Esth- u. Curländisches UB. nebst Regesten, Bd. 1–6, hrsg. v. F. G. v. Bunge; Bd. 7– 9 fortgesetzt v. H. Hildebrand; Bd. 10 u. 11 v. Ph. Schwartz (bis 1499). Bd. 12 v. Ph. Schwartz u. A. v. Bulmerincq. Reval 1852–73; Riga 1881 bis 1909. 2. Abt. von dens. u. L. Arbusow, Bd. 1–2 (1494–1500). Ebd. 1900–5.– UB. z. Gesch. d. Deutschen in Siebenbürgen, hrsg. v. F. Zimmermann, C. Werner u. G. E. Müller. Hermannstadt 1892 ff. – Niederösterreich. UB. Wien 1851 ff. – Oberösterreich UB. Linz 1852 ff. – Salzburger UB. v. W. Hauthaler, seit 1898. – Schweiz: Monuments de l'hist. de Bâle, Porrentruy 1852–1867. 5 Bde. – Recueil dipl. du cant. de Fribourg. 7 Bde. Freib. i. S. 1839–1863. – UB. d. Landsch. Basel. Bas. 1881, 1883. 2 Bde.– UB. d. Stadt Basel. Bas. 1890–1910. 11 Bde. – UB. d. Abtei St. Gallen. St. Gallen. 5 Bde. 1863–1911. – UB. d. Stadt u. Landsch. Zürich. Zür. 1888–1912. 9 Bde. – Die großen Urkundenwerke über die allgemeinen Angelegenheiten von Staat und Kirche (z. B. die Acta imperii, die Regesta regum atque imperatorum, Stumpfs Reichskanzler, die Regesta pontificum Romanorum u. a. vgl. Dahlmann-Waitz-Herre 1912. S. 68, 324) bieten für die spezielle Geschichte einzelner Familien verhältnismäßig wenig. Ertragreicher sind in dieser Beziehung diejenigen vatikanischen Urkunden, welche die Dispense enthalten, und die aus vatikanischen Urkunden geschöpften Urkundenbücher

einzelner Provinzen oder Länder, vgl. z. B. Sauerland, Urkunden und Regesten z. Gesch. der Rheinlande aus dem vatikanischen Archive. Bonn 1902—1912.

Stammbäume      Von den Stammbäumen[123] aus alter und neuer Zeit sind sehr viele mehr oder weniger unzuverlässig.[124] Urkundliche Belege für die Richtigkeit der einzelnen Angaben eines Stammbaumes sind durchaus notwendig; denn da erfahrungsgemäß bei Stammbäumen sehr leicht Irrtümer unterlaufen, so hat der Benutzer eines Stammbaumes das volle Recht, zu verlangen, daß ihm auch von Autoritäten auf genealogischem Gebiet für jede Angabe die Quelle angegeben wird. Stammbäume ohne Quellenangabe sind für eine exakte Familienforschung so gut wie wertlos und können höchstens durch die wissenschaftliche Autorität ihres Verfassers relativen Wert erhalten. Was im allgemeinen über den Wert der meisten Stammbäume zu halten ist, mögen die der freiherrlichen Familie von Friesen dartun. Unter den zahlreichen Stammbäumen dieser Familie ist der im Jahre 1853 gelegentlich der Feier des 200jährigen Freiherrnjubiläums derer von Friesen von Dr. Leo Bergmann verfaßte im Druck erschienen. Er war seinerzeit der reichhaltigste und ausführlichste Stammbaum, den es in der genannten Familie gab, deckte sich auch mit den Angaben in Valentin Königs Adelschronik und reichte bis zum Jahre 1488 zurück. Aber bei der Mehrzahl der darin angeführten Mitglieder waren Angaben über ihren Geburts-, Verheiratungs- und Todestag nicht vorhanden. Eine urkundliche Kontrolle der Stammbaumangaben fehlte. Als nun Ernst Frhr. von Friesen, der Verfasser der berühmten „Geschichte der reichsfreiherrlichen Familie von Friesen“ (Dresden, Verlag von Heinrich, 2 Bde.), von mehr als 100 Geistlichen und Kirchenbuchführern des In- und Auslandes das einschlagende urkundliche Material herbeizog,

ergab sich, daß Bergmanns Stammbaum so viel Fehler enthielt, daß er eigentlich unbrauchbar war. Einer war zum Sohne seines Bruders gemacht, wodurch dessen Sohn wieder zu seinem Enkel verwandelt wurde; ein jüngerer Bruder zum älteren verwandelt, wodurch dessen Nachkommenschaft die ältere Linie wurde, und dergleichen mehr; Geburts- und Todesdaten waren aber nur selten richtig. Infolgedessen war Ernst Freiherr von Friesen genötigt, auf Grund von Kirchenbuchnachrichten einen vollständig neuen Stammbaum aufzustellen.[125]

      Als ein Muster, wie Stammtafeln zu bearbeiten sind, sei empfohlen das klassische Werk: Die Wettiner. Genealogie des Gesamthauses Wettin Ernestinischer und Albertinischer Linie[126], im Auftrage des Gesamthauses herausgegeben von Otto Posse. Leipzig und Berlin 1897. Posse begnügt sich hier nicht, auf Grund eines mit unendlichem Fleiße zusammengebrachten, weitverstreuten und oft schwer zugänglichen Materials die Zeit der Geburt, der Heirat und des Todes der verschiedenen Glieder des Hauses genau, soweit irgend möglich war, festzustellen, sondern er gibt auch in einem Anhange die Quellen für sämtliche, auf der Stammtafel enthaltenen Daten an. „Diese Neuerung, welche in dieser Weise meines Wissens noch nie vorher bei Herstellung der Stammtafeln eines souveränen Hauses eingeführt worden ist, sollte,“ wie Theodor Schön (DH XXIX, 1898, Nr. 12, S. 168) sehr richtig bemerkt, „fortan bei ähnlichen Publikationen zur Regel werden. Mit dem gleichen Rechte, wie der Leser eines historischen Werkes vom Verfasser den Nachweis der Quellen verlangt, kann der Leser einer Stammtafel von dem Verfasser eine genaue Angabe verlangen, woher derselbe etwaige neue, von den bisher bekannten abweichende Daten geschöpft hat. Erst wenn der Autor diesem nachgekommen ist, kann der Leser entscheiden, was auf Rechnung der Kombinationsgabe des Autors und was auf wirklich neue Forschungen bei diesen neuen Daten zu setzen ist.“[127][GWR 139]

Kalender und Almanache      Kalender und Almanache. Eine für den Familienforscher sehr beachtenswerte Quelle sind die Kalender und Almanache.[128] Der älteste gedruckte deutsche Kalender wurde 1439 von Johannes de Gamundia herausgegeben (Holztafeldruckwerk, vgl. Gottfr. Zedler in Nr. I der Veröffentlichgn. der Gutenberg-Gesellschaft). Ihm folgten bald eine Menge anderer. In diese Kalenderausgaben trug man hier und da Aufzeichnungen über Dinge ein, die dem Besitzer des Kalenders wichtig erschienen. Durch leer gelassene Blätter wurde von vornherein dafür gesorgt, daß für solche Niederschriften Raum vorhanden war. So trug z. B. in das Exemplar des „Calendarium historicum vom Jahre 1559 (Wittenberg in officina haeredum Georgii Rhann), das auf der Hofbibliothek in Wien aufbewahrt wird und die Signatur 49, M. 13 trägt, der steierische Landschaftssekretär Caspar Hirsch verschiedene Aufzeichnungen ein.[129] Seinem Beispiele folgte sein Sohn Siegfried. Diese Eintragungen betreffen teils die Familie Hirsch, teils allgemeine Angelegenheiten. Hier eine Probe: „22. Jänner. Anno 1579 nata est mihi prima filia Dorothea ex Susanna uxore. Compatres dominus pastor D. Homberger, dominus de Sarau Erasmus, Ordinarius et d. Joh. Leib, uxor domini Wagneri, uxor domini Wilhelmi Ratmanst(orffer) archigrammatici Graecensis, Pangriessers uxor ... 16. Februar. Hohenberterin Pragam profecta est. Anno 1578 duxi secundam meam uxorem Susannam Pragensem. 17. Februar. Vendidi meas aedes, quas in urbe Vienna habui, Stephano Wolf pro 1500 Fl. Anno 1567. 19. Februar. Imp. Ferdinandus accepit coronam et gladium dono datum a papa in templo Augustini. 1600 Pastor Eferdicensis me accusavit apud dominum Erasmum de Starhemberg propter sanam doctrinam universalis electionis et excommunicavit.“

      Die ältesten Kalender[130] enthalten die sogenannten Kalenderpraktiken, d. h. Angaben, an welchen Tagen man zu purgieren, Ader zu lassen, Medizin

zu nehmen, zu baden usw. habe. Eine wesentliche Erweiterung ihres Inhaltes weisen die Kalender seit dem Ende des 18. Jahrhunderts auf. Man erkannte im Kalender das geeignete Mittel, gemeinnützige Kenntnisse und Aufklärung unter den niederen Volksschichten zu verbreiten. Es bildete sich mit der Zeit eine förmliche Kalenderliteratur aus, welche allgemeine Belehrung und Unterhaltung als Hauptzweck verfolgte. Diese Belehrung erstreckte sich auch auf gewisse Beamtengruppen, z. B. auf die Geistlichen, Stadtväter und Stadtverordneten eines bestimmten Ortes oder einer bestimmten Gegend. Es können solche Angaben dem Familienforscher gelegentlich recht gute Dienste leisten.

      Almanache nannte man kalenderartige Tafeln mit astrologischen und sonstigen Notizen. Der erste gedruckte war der von Regiomontan 1474 für die Jahre 1475—1506 herausgegebene und später bis 1551 fortgesetzte Almanach, der in Nürnberg in lateinischer Sprache erschien. Jährliche Almanache scheinen erst im 16. Jahrhundert aufgekommen zu sein. Im 17. Jahrhundert fing man an, den astrologischen und meteorologischen Kalendernotizen anderweitige Nachrichten hinzuzufügen. So gab der A. royal, der seit 1679 in Paris erschien, Notizen über den Postenlauf, die Hoffeste, die Messen und Märkte usf., seit 1679 wurden auch die Genealogie des Königlichen Hauses, ein Verzeichnis der höheren Geistlichkeit u. dgl. hinzugefügt. Hiermit ist familiengeschichtliches Material gegeben. In Deutschland fand dies bald Nachahmung und seit 1730 auch in England.[131]

Kalendarien der Domstifter      Einer besonderen Hervorhebung wert sind die Kalendarien der Domstifter.[132] In früheren Zeiten pflegten mehrere deutsche und ausländische Stifter, bei denen die Präbendare adeliger Abkunft[133] sein mußten, alljährlich Kalender oder Almanache herauszugeben, die zu den interessantesten und zugleich auch authentischsten heraldischen Dokumenten gehören. Diese Almanache, in der Form von mehr oder minder großen Tafeln gedruckt, geben nämlich stets außer dem Kalendarium und einigen damit zusammenhängenden

Beisätzen die Wappen, Namen und Titel sämtlicher zur Zeit in dem betreffenden Stifte lebender Glieder an, und zwar in der Regel mit großer Genauigkeit.[134] Als ein Beispiel solcher Stiftskalender sei der für Osnabrück vom Jahre 1758 erwähnt. Der Antiquariatskatalog von Ferdinand Schöningh Nr. 97, 1908, der diesen Kalender für 50 Mark anbietet, beschreibt ihn wie folgt:

      „Calendarium Cathedralis Ecclesiae Osnabrugensis. Stifts-Calender a. d. J. 1758. Kupferstich J. W. Baumgartner del., Klauber sc. mit reich. figürlichen und ornamentalen Darstellungen. Oben in Wolken die hl. Dreifaltigkeit, darunter der hl. Joseph, Petrus, Paulus, Bischof Wiho, Crispinus, Crispinianus, Karl d. Gr. u. d. Wappen d. Bischofs Clemens August. In der Mitte befindet sich das Kalendarium, umgeben von den Wappen der derzeit. Domherren. Unten in reicher Cartouche eine hübsche Ansicht von Osnabrück. Höhe 123 cm. Breite 64 cm. Die Wappen sind die derer v. d. Asseburg, zur Hindenburg, v. Spies, v. u. z. Weichs, Stael zu Sutthausen (3 mal), v. Wachtendonk, v. Oer, v. d. Eggelborg, v. Meschede z. Alme, Wolfr. Metternich z. Werden u. Gracht, v. Roll, v. Beververde-Stockum, v. d. Bussche-Hunnefeld, v. Hacke, v. u. z. Weicht z. Wenne (3 mal), v. Korffgen, Schmising-Patenhausen, v. Ketteler z. Harcotten, v. Landsberg, v. Galen zu Dincklage, v. u. z. Weichs z. Roesberg, Droste z. Hülshoff, v. Kerckerinck z. Stapel.“

Berufskalender      Es gibt jetzt für alle möglichen Berufsarten Kalender, von denen einige, wie z. B. der Universitätskalender und der Kalender für Eisenbahntechniker, zum Teil mit Beiheften versehen, durch die Bearbeitung des Materiales und die Gediegenheit ihrer Beiträge wissenschaftliche Bedeutung gewonnen haben. Die hier dargebotenen Personenstandvermerke sind dem Familienforscher gelegentlich nützlich.[135] Wegen der zahlreichen, scharf und gut ausgeführten Photographien, die in Verbindung mit Biographien alljährlich von Mitgliedern der sächsischen Geistlichkeit in ihm veröffentlicht werden, verdient eine besondere Erwähnung der „Amtskalender für evangelisch-lutherische Geistliche im Königreich Sachsen“ (40. Jhrg. 1910). Herausgeg. v. d. Niedererzgebirgischen Predigerkonferenz.

Münchener Kalender      Eine Besonderheit in der Kalenderliteratur ist der seit 1885 unter dem Münchener Einfluß der Wiederbelebung der deutschen Renaissance erscheinende „Münchener Kalender“ von O. Hupp, der sich in seinem farbigen Bildschmuck, in der Form der Typen und in der Anordnung des Satzes an die deutschen Druckwerke des 16. Jahrhunderts anschließt. Seit 1895 bringt er regelmäßig Wappen, nachdem er schon (nicht in der heutigen Größe und Ausstattung) 1890 die Wappen der deutschen Staaten und 1894 die des Papstes und des bayerischen Episkopates gebracht hatte.

Hof- und Staatskalender      Eine besondere Gattung bilden die Hof- und Staatskalender, deren erster der „Status particularis regiminis Ferdinandi II“ (Wien 1637) war. Sie enthalten auch Angabe der Personen, die bei Hoffesten Dienst getan haben, und fügen nicht selten auch Stand und Vornamen derselben hinzu. Viele Geschlechter finden daher in diesen Hof- und Staatskalendern eine Reihe ihrer Mitglieder vertreten.[136] Beispielshalber sei der Königlich Preußische Genealogische Kalender genannt, der durch C. v. Bardeleben eine vorzügliche Wertschätzung erfahren hat.[137]

Adreßbücher       Von den sächsischen Adreßbüchern bringt das Leipziger die Behörden seit 1701, die Haushaltungen seit 1730. Der „Dresdener Residenz-Kalender“ hat kürzlich[138] sein 100 jähriges Jubiläum gefeiert. Schon 1797 gab G. W. Ferber „Dresden, zur zweckmäßigen Kenntnis seiner Häuser und deren Bewohner“ heraus, ein nach den Stadtteilen und Straßen geordnetes Verzeichnis der Einwohnerschaft mit besonderer Aufzählung der Ratsbeamten, Geistlichen, Innungen, Fabrikanten und Boten. Beigegeben war ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner. 1799 folgte eine zweite Ausgabe, deren Inhalt gerade umgekehrt angeordnet war: dem Verzeichnis der Ratsbeamten u. dgl. folgte ein alphabetisches Verzeichnis der Einwohner mit Wohnungsangaben; eine Zusammenstellung der Hof-, Staats- und Militärbeamten fehlte. Nun gab es zwar schon seit 1728 den regelmäßig erscheinenden Kgl. Polnischen und Churf. Sächsischen, seit 1765 den Churf. Sächsischen Hof- und Staats-Kalender, aus dem 1807 der Kgl. Sächsische wurde; doch waren diese Quartbände zu teuer. Für das Dresdner höhere Publikum war ein Verzeichnis der in Dresden lebenden Hofbeamten erwünscht. Daher ließ der Buchhändler Arnold 1809, trotz der schlimmsten Kriegsjahre seinen Dresdner Adreß-Kalender nach Ständen geordnet erscheinen, ein Staatshandbuch für Dresden. Eigentliche Hofnachrichten fügte Josef Friedrich Dorn hinzu, der von 1804 bis mit 1808 den „Dresdner Residenz-Kalender“ erscheinen ließ und ihm 1809 bis mit 1822 den Titel „Kalender zum Gebrauche der Residenz“ gab. Der Kalender enthielt außer unterhaltenden Aufsätzen eine Genealogie des gesamten Chur- und Sächsischen Hauses und seit 1808 die Genealogie der Kaiser und Könige. Das Erscheinen des Kalenders war nicht regelmäßig: es finden sich Lücken und falsche Zählungen. Seit 1876

hat den Residenz-Kalender die Kgl. Sächs. Hofbuchhandlung H. Burdach (Warnatz & Lehmann) in eigenen Verlag übernommen und bis jetzt fortgeführt. Der Jahrgang 1827 enthält auf Seite 131—199 ein „Genealogisches Verzeichnis des im Königreich Sachsen bediensteten und ansässigen Adels. Mit Angabe der resp. Rittersitze desselben“. Seit 1886 hat Frhr. v. Zedtwitz die Wappen der Adelsfamilien des Königreichs veröffentlicht mit kurzen Erläuterungen, die 1899 zu einem Sächsischen Wappenbuch zusammengestellt wurden. Die Jahrgänge seit 1900 brachten hierzu Ergänzungen.

Die preußischen Adreßkalender.      Die preußischen Adreßkalender[139] sind durch ihre authentischen Behörden- und Beamtenverzeichnisse für die Familienforschung von hohem Wert, besonders dann, wenn der gegenwärtige Bestand der Personalakten lückenhaft ist. Dann aber leisten sie uns zuweilen auch mit ihren Wohnungsangaben willkommene Hilfe; für alle diejenigen jüngeren Beamten, die bei ihren Eltern wohnten, gibt uns die Adresse unverzüglich erwünschten Aufschluß über ihre Herkunft; so manches interessante Verwandtschaftsverhältnis ist uns lediglich aus einer derartigen Notiz bekannt.

Periodische Behördenverzeichnisse.      Das erste periodische Behördenverzeichnis ist der „L'Etat de la France“, der seit 1650 bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts erschien. Wichtig ist das päpstliche Handbuch „La gerarchia cattolica“.

Staatshandbücher.      Mehr Glück als das bald sehr voluminöse Jahrbuch L'Etat de la France hatte der „Almanach“, den der Buchhändler Laurent d'Honay seit 1684 jährlich neu herausgab. Er stellte das älteste wirkliche Staatshandbuch dar. Dem Büchlein widerfuhr 1699 das Glück, daß der König nach ihm verlangte; seitdem führte es den Titel „Almanach Royal“. Mit jeder Verfassungsänderung wechselte es seinen Titel: aus dem „Almanach Royal“ wurde in der großen Revolution ein „Almanach National“, aus diesem nach der Krönung Napoleons ein „Almanach Imperial“ und nach der Februarrevolution von 1848 wiederholten sich diese Umnennungen in derselben Weise. Auch das noch heute bestehende österreichische Hof-und Staatshandbuch reicht ins 17. Jahrhundert zurück; es ist hervorgegangen aus dem Wiener „Staats- und Standes-Calender“ und führte seit 1776 den Titel „Hof-und Staatsschematismus der röm. Kais. auch Kais. Königlich und ertzherzoglichen Haupt- und Residenzstadt Wien etc. etc.“ Hier findet man eine Übersicht über alle Hof-, Zivil- und Militärbehörden nicht nur in Wien, sondern überhaupt im ganzen Bereich der Monarchie.

      Wie es die Gleichartigkeit ihres Zweckes mit sich brachte, zeigten alle diese Staatskalender, die deutschen[140] sowohl wie die außerdeutschen, untereinander eine mehr oder weniger weitgehende Übereinstimmung in der äußeren Einrichtung und der Anordnung des Inhalts. Teilweise entsprechen sie schon ganz unseren modernen Staatshandbüchern; vielfach war aber dieser Begriff noch nicht so scharf ausgebildet wie heute: wo die Residenz schon

damals eine ansehnliche und weitläufige Stadt war, pflegte man mit dem eigentlichen Behördenverzeichnis zugleich ein Adreßbuch für die Residenz zu verbinden, indem man auch einige Privat- und Geschäftsleute aufnahm und durchgängig die Wohnungen angab. Dies Moment tritt nirgends stärker hervor als bei den preußischen Adreßkalendern. Bei ihnen kommt außerdem hinzu — und darin stehen sie vollkommen allein —, daß sie sich niemals und in keiner ihrer Arten auf das ganze Staatsgebiet erstreckten. Sie können aus diesen Gründen nicht den Anspruch machen, als eigentliche Staatshandbücher zu gelten; wenn sie auch für diese ein brauchbares Surrogat bilden, so tragen sie ihrer Entstehung und ihrem Inhalt nach doch mehr den Charakter eines systematisch angelegten städtischen Adreßbuches. Sie gehören in diesem Sinne einer seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts in Deutschland weit verbreiteten Literaturgattung an. Für eine ganze Reihe größerer Städte besitzen wir solche Bücher, die gewöhnlich den Titel „Das itztlebende...“ oder das „jetztflorierende...“[GWR 140] führten. Obwohl vorzugsweise die öffentlichen Ämter und Kollegien berücksichtigend, waren sie doch weniger für den Gebrauch der Behörden als vielmehr für die „polite Welt“, insbesondere die durchreisenden Fremden bestimmt, die nicht nur über „die Verfassung des Regiments und Kirchenstaats", sondern auch über den genauen Namen und Titel der berühmtesten Persönlichkeiten einer Stadt unterrichtet sein wollten. Das Beispiel, das diese oder jene besonders bedeutende Stadt in dieser Hinsicht gab, fand in anderen Städten bald Nachfolge. Der schon erwähnte Wiener Kalender wurde nicht nur für den Berliner Adreßkalender, sondern auch für verschiedene andere ähnliche Bücher, wie namentlich das „itztlebende Breslau“ vorbildlich, dessen direkte Fortsetzung die „Schlesische Instanzien-Notiz“ bildet. An das Muster des „Itztlebenden Leipzig" schloß sich das 1701 erschienene „jetztlebende Halle“ an, das wahrscheinlich als das älteste Adreßbuch einer preußischen Stadt überhaupt zu betrachten ist.

      Die Anfänge des Berliner Adreßkalenders gingen von der brandenburgischen Sozietät der Wissenschaften aus, der durch das Patent vom 10. Mai 1700 die Herausgabe aller Kalender im ganzen Umkreis des Staatsgebietes übertragen worden war. Ein erster Versuch erschien 1704 unter dem nicht völlig zutreffenden Titel „Das jetztlebende Königlich-Preußische und Curfürstlich-Brandenburgische Haus", ein zweiter im Anschluß an den Wiener Hofkalender und an das in Hamburg erscheinende europäische genealogische Handbuch „Die durchläuchtige Welt“.[141] In der 1704 erschienenen Form ist dann der Berliner Adreßkalender bis auf die Gegenwart fortgeführt worden. 1838—1846 entwickelte er die Tendenz, sich zu einem brandenburgischen Provinzial-Adreßkalender auszuwachsen: nicht nur daß 1843—1845 und 1847 ein Verzeichnis der Patrimonialgerichte der Mark Brandenburg hinzutrat, vor allem wurde von Jahr zu Jahr eine Stadt nach der anderen hinzugezogen,

zuerst 1838 Charlottenburg, im nächsten Jahre Frankfurt a. O., dann Neu-Ruppin usw., bis schließlich von 1842—1845 der Adreßkalender außer den drei Residenzen noch Frankfurt, Neu-Ruppin, Prenzlau, Spandau, Oranienburg und Schwedt umfaßte. 1848 wurde der Adreßkalender in einen Provinzial-Adreßkalender für die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt verwandelt und in zwei Bände zerlegt, von denen aber in den folgenden Jahren nur der erste, Berlin und Potsdam enthaltende fortgesetzt wurde. Neben dem Berliner wurden noch Provinzial-Adreßkalender von der Akademie herausgegeben. Doch erschienen diese nicht regelmäßig und gingen ein, als 1794 ein Staatshandbuch geschaffen wurde. Die Adreßbücher standen in dem Ruf, höchst unzuverlässig zu sein. Die Akten sind voll von Klagen und Beschwerden nicht nur über die vielen Druckfehler und die Mangelhaftigkeit des Registers[142], sondern vor allem über die zahlreichen unzutreffenden und irrigen Angaben. Da gab es falsch geschriebene Namen, unrichtige Vornamen, Titel und Dezernate; manche Beamten waren schon bei der Herstellung des Manuskripts verstorben gewesen, andere fehlten ohne Grund und wieder andere waren vorzeitig befördert worden. Umgekehrt ereignete sich auch oft der peinliche Fall, daß jemand in seinem Rang und Titel herabgesetzt wurde.

Schlesische Instanzien-Notizen.      Neben den von der Akademie der Wissenschaften herausgegebenen Adreßkalendern gehen in völliger Selbständigkeit die unter dem Namen „Schlesische Instanzien-Notizen“ bekannten besonderen Behördenverzeichnisse für Schlesien her.[143] Das „itztlebende Breslau", das 1701 von Christian Runge herausgegeben wurde, war der unmittelbare Vorläufer der Instanzien-Notiz; es ist während der österreichischen Zeit zu wiederholten Malen, später unter dem veränderten Titel: „Schlesischer Almanach oder Tagregister“ in neuer Bearbeitung erschienen. 1710 erhielt der Breslauer Buchhändler Brachvogel ein kaiserliches Privileg zur Herausgabe des „itztlebenden Breslau“ und eines „Instanzien- und Titulaturen-Buches“ für ganz Schlesien. So erschienen für das letzte Jahr der österreichischen Herrschaft 1741 zwei gesonderte Handbücher, die sich zwar äußerlich sehr ähnlich sahen und auch in den Anfangsworten ihres Titels, „Schlesischer Almanach oder Tagregister“, übereinstimmen, von denen jedoch das eine nur das „florierende Breslau“, das andere sämtliche kaiserliche Behörden für Schlesien enthält, und zwar nicht nur die, welche im Lande selbst ihren Sitz haben, sondern auch die sonst für Schlesien in Betracht kommenden, wie vor allem die böhmische Hofkanzlei. 1742 erschien ein preußisches Privileg, das den Fortbestand der Brachvogelschen Behördenverzeichnisse sicher stellte. Doch traten in jenen unruhigen Zeiten allerhand Unregelmäßigkeiten ein. Erst als 1780 ein neues Privileg für Korn erschien, wurde die Instanzien-Notiz immer aufs neue aufgelegt. Seit 1861 hieß das Buch „Handbuch der Provinz Schlesien“.

      1794 erschien mit königlicher Autorisation die erste Ausgabe des „Handbuchs über den preußischen Hof und Staat“; es war das erste wirkliche Staatshandbuch in Preußen. Zwar gab es nirgends Vornamen und Wohnungen an und verzichtete auf Anführung der Unterbeamten, war aber sehr übersichtlich und umfaßte das ganze Staatsgebiet einschließlich der neuerworbenen Provinzen. Daneben kamen neue provinzielle Staatshandbücher auf, so für Ansbach und Bayreuth, so für Erfurt und das Eichsfeld. Die Bücher sind noch heute zum Nachschlagen nützlich, und zwar die brandenburg-pommerschen[144] hauptsächlich wegen der vollständigen Aufzählung aller auf dem Lande angesessenen adligen und bürgerlichen Familien, das magdeburgische[145] wegen seiner genauen Angaben über Patrimonialgerichtsbarkeit und Patronat in jeder Ortschaft. In einigen Provinzen kamen solche Provinzialhandbücher erst später zur Ausgabe, zuletzt in Posen 1901. Freilich wurden diese Bücher nicht regelmäßig fortgeführt, bieten aber teilweise Ergänzungen zu der Reihe der Staatshandbücher. Nur in Hannover ist in Anschluß an das ehemalige Staatshandbuch des Königreichs auch seit 1866 ein preußisches Provinzial-Staatshandbuch ununterbrochen jährlich erschienen.

      Ein bibliographisches Verzeichnis der preußischen Adreßkalender und der schlesischen Instanzien-Notizen hat Martin Haß FBP 29 Seite 325 ff., ein Verzeichnis der Jahrgänge des „Hof- und Staatshandbuches“ Conrad DH 37 (1906), Seite 68 ff. veröffentlicht. Eine ältere, noch immer brauchbare Zusammenstellung bietet Schwarzkopf, Über Staats- und Adreßkalender, Berlin 1792. Eine ansehnliche Sammlung deutscher Staatskalender befindet sich in der Handbibliothek des königlichen Hausarchivs in Charlottenburg.

Staatshandbücher für Deutschland      Für das heutige Deutsche Reich ist in diesem Zusammenhang zu Deutschland, nennen: Handbuch für das Deutsche Reich, Berlin, Carl Heymanns Verlag, und Kürschners Staats-, Hof- und Kommunalbuch des Reichs und der Einzelstaaten (nebst Anhang: Die außerdeutschen Staaten), nach Kürschners Tod von Gerhard Reuter fortgesetzt, jetzt Verlag von E. Ertel in München. Für das alte deutsche Reich hat die Varrentrappsche Buchhandlung in Frankfurt a. M. seit 1742 ein Genealogisches Reichs- und Staatshandbuch herausgegeben, das bis 1805 regelmäßig jedes Jahr, danach aber nur in größeren Zwischenräumen erschien. Der zweite Teil enthält ein ziemlich ausführliches Beamtenverzeichnis der zahlreichen großen und kleinen deutschen Territorien.

Österreich      In Österreich existieren Amtskalender der einzelnen Kronländer und ein Staatshandbuch für ganz Österreich-Ungarn (siehe oben S. 67) sowie ein Handbuch des Kaiserlichen Hofes (Ordensbesitzer, Geheimräte, Kämmerer etc., Hofstaaten, Hofbeamte und Genealogie des Kaiserhauses, dazu ein alphabetisches Register). Ferner erscheint in Wien der „Lehmann“ in 2 Bänden, 56. Jg. 1913 (Adreßkalender aller Einwohner u. Behörden).

Staatskalenderwesen in Holland und England.      Am vielgestaltigsten ausgebildet war das Staatskalenderwesen in Holland und England. In Holland hatte jede Provinz und jede Landschaft, ja fast jede größere Stadt, selbst mehrere überseeische Kolonien, wenigstens in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ihr eigenes „Naamregister“. Das wichtigste war das „Naamregister van alle de Heeren Leeden der Regeering in de Vereenigde Provincien“, das sich auf sämtliche europäische Provinzen erstreckte; hinsichtlich der Zentralbehörden ist man aber auf den „Almanach de la Cour“ angewiesen. In England konkurrierten eine Anzahl privater Unternehmungen. Das bedeutendste Werk in England war der etwa 1730 begründete „Royal Kalendar or complete and correct annual Register for England, Scotland, Ireland and America“, der in seinem ersten Teile auch ein statistisch-chronologisches Taschenbuch und in einem seit 1747 hinzugefügten Supplementband unter anderm das Wichtigste für und über die Parlamentsmitglieder enthielt. Zu den Staatshandbüchern gehört auch der seit 1765 herausgegebene russische „Adreßkalender von den verschiedenen Gouvernements“ und der 1761 begründete schwedische „Historisk Almanach“. Am üppigsten schoß die Einrichtung der Staatskalender in dem bunten Staatengewirr des alten deutschen Reiches ins Kraut. Hier besaßen um die Mitte des 18. Jahrh. fast alle irgendwie nennenswerten reichsständischen Territorien, weltliche sowohl wie geistliche, als Abbild ihrer Souveränität solch einen Staatskalender.

      Was verfing es auch, wenn das Land nur klein und winzig war; man ließ dann eben — besonders in den Krummstabslanden — das „grimmige Kriegsvolk“ womöglich bis zum Unteroffizier recht stattlich paradieren und führte im Hof- und Zivilstaat jedes Schneiderlein, ja jeden Lakaien und Stallburschen mit Namen auf.

      Der berühmteste unter allen Kalendern ist der „Gothaische genealogische Hofkalender nebst diplomatisch-statistischem Jahrbuch“. In stetiger Vervollkommnung ist er bis zum 149. Jahrgang (1912) vorgeschritten. Nach dem eigentlichen Kalender nebst kalendarischen Beigaben bringt dieser Kalender ein genealogisches Jahrbuch in drei Teilen: 1. Genealogie der europäischen Regenten in alphabetischer Reihenfolge, 2. Genealogie der deutschen Standesherren in alphabetischer Reihenfolge, 3. Genealogie von anderen, nicht souveränen fürstlichen Häusern Europas in alphabetischer Reihenfolge. Darauf folgt ein diplomatisch-statistisches Jahrbuch; Reihenfolge der Staaten und Verzeichnis der obersten Zivil- und Militärbehörden der wichtigsten Staaten der Welt, einschließlich der diplomatischen Vertreter, sowie statistische Nachrichten über diese Länder. Die hier dargebotenen Beamtennamen, denen auch Vornamen beigegeben sind, stellen ein weitverzweigtes Material dar zur Geschichte bürgerlicher und adeliger Familien. Der neueste Jahrgang zählt allein 1167 Seiten mit engem Drucksatz. Daneben erscheint auch eine französische Ausgabe unter dem Titel: „Almanach de Gotha. Annuaire genealogique diplomatique et statistique. Gotha, Justus Perthes.“ Die Einrichtung und Reichhaltigkeit ist dieselbe wie bei der deutschen Bearbeitung.

Jubiläumsschriften.      Eine namentlich in neuerer Zeit stark vermehrte Literaturgattung, die sehr wertvolle genealogische Mitteilungen enthält, sei hier besonders hervorgehoben: die Jubiläumsschriften, die gelegentlich des 25-, 50- und 100jährigen Bestehens von kaufmännischen und industriellen Firmen veröffentlicht werden. In ihnen spielen die Personen der Besitzer und ihre Herkunft eine große Rolle. Ein Verzeichnis von 60 solchen Festschriften hat Tille in seinem Buche „Wirtschaftsarchiv“ (Berlin 1905, S. 41 ff.) veröffentlicht. Als Beispiel einer derartigen Arbeit sei genannt: Denkschr. z. Feier des hundertjährigen Bestandes der Firma P. A. Schlechta & Sohn in Lomnic a. d. Pop. Traditionen e. alten Geschl. verfaßt v. dem gewesenen k. k. Bezirkshauptmann Schlechta. Prag 1908.

Verzeichnisse der Berufsangehörigen.

      Eine andere Art von Druckschriften, die für den Genealogen wertvoll ist, sind Verzeichnisse der Berufsangehörigen, d. h. periodisch erschienene Listen aller Vertreter eines Berufes mit näheren Angaben über ihre Persönlichkeit, z. B. für Ärzte, Apotheker, Geistliche, Bibliothekare. Namentlich die älteren Jahrgänge sind besonders wertvoll. Auch zusammenfassende Werke dieser Art und entsprechende Abhandlungen in Zeitschriften gibt es, z. B.:

      Arbusow, Leonid, Livlands Geistlichkeit v. Ende d. 12. bis ins 16. Jht. JGM 1900 (1902) bis 1902 (1904).

      Arnold, Daniel Heinrich, Kurz gefaßte Nachr. v. allen seit d. Reformation an den Lutherischen Kirchen in Ostpreußen gestandenen Predigern, hrsg. v. Friedrich Wilhelm Benefeld, Königsberg 1777.

      Biederstaedt, Herm., Beitr. z. Gesch. d. Kirchen u. Prediger in Vorpommern. T. 1—4. Greifswald 1818; ders., Nachtr. z. d. Beiträgen. Ebd. 1818.

      Blanck, A., Die Mecklenburgischen Ärzte von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Schwerin 1874. Eine Neuausg. unter gleichem Titel, veranstaltet von Axel Wilhelmi, erschien Schwerin 1901.

      Bösken, W., Die Prediger d. luth. Gemeinde zu Cleve 1612—1831, MRK I 1907.

      Brennsohn, J., Die Ärzte Kurlands 1825—1900, in d. Sitzungsber. d. Kurländ. Gft. f. Literatur u. Kunst v. J. 1901; Die Ärzte Livlands v. d. ältesten Zeiten bis z. Gegenwart. E. biogr. Lex. nebst e. histor. Einleitung ü. das Medizinalwesen Livlands 1905.

      Cleemann, F. J. C., Syllabus Parchimensium od. biogr. Verz. d. Parchimschen Superintendenten u. sämtl, geistl. u. kirchl. Beamten 1809; Historisches u. hauptsächlich genealogisch-biographisches Archiv-Lex. d. Geistlichkeit u. Kirchen in Mecklenburg. Parchim 1819.

      Diehl, Beitr. z. Gesch. hessischer Pfarrer-Familien Jg. 3, H. 1, 1910.

      Dietmann, Die gesamte der ungeänderten Augspurgischen Confession zugethane Priesterschaft in d. Churfürstent. Sachsen bis 1752 (5 Bde. Dresden u. Leipzig 1752 bis 1763).

      Dreves, A., Gesch. d. Kirchen, Pfarren, geistl. Stiftungen u. Geistlichen d. Lippischen Landes. Lemgo 1881.

      Ehrhardt, Siegm. Justus, Schlesische Presbyterologie. Liegnitz 1780.

      Elvius, Sofus, Danmarks Præstehistorie i Aarene 1869—1884. Kopenhagen 1885—87.

      Elze, Th., Die evangelischen Prediger Krains im 16. Jht. Jb. d. Gft. f. d. Gesch. des Protestantismus in Osterreich 21, 159 ff., 22, 53 ff.

      Ferchl, Georg, Bayerische Behörden u. Beamte 1550—1804. München 1908/1912.

      Gonzenbach, Wlh. Eugen, Mtlg. z. G. Sulzbergers biograph. Verz. d. Geistlichen aller evangel. Gemeinden des Kantons Thurgau. Frauenfeld 1865.

      Hartmann, Georg Karl, Die Ulrichsteiner Pfarrer von 1569—1877. FBF 1911.

      Hirsch, C. Chr., Lebensbeschr. aller Herren Geistlichen, welche in Nürnberg seit d. Reformation gedienet. Fortgesetzt v. A. Würfel. Nürnberg 1756 (mit Titelkupfer, 4 Ansichten v. Kirchen u. 219 Porträts).

      Kallmeyer, Die evangelischen Kirchen u. Prediger Kurlands, ergänzt, bis zur Gegenwart fortgesetzt u. im Auftrag d. Kurländischen Gft. f. Literatur u. Kunst bearbeitet v. Otto. Mitau 1890. 2. Ausg. Riga 1910.

      Kayser, Die hannoverschen Pfarren und Pfarrer seit d. Reformation. Braunschweig, seit 1905. Unter Leitung des Göttinger Superintendenten Kayser sind erschienen: Inspektion Clausthal, bearbeitet v. G. Schreiber 1905; Stadt u. Inspektion Einbeck v. Th. Wedekind 1905; Inspektion Springe v. Th. Warnecke 1906; Inspektion Osterode v. Karl Kayser 1907; Inspektion Groß Berkel von demselben 1908, vgl. ZPF 5.

      Kiefer, Ldw. Alb., Pfarrerbuch der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Straßburg 1890. Dazu ein Reg. v. Ludw. Alb. Kiefer u. Karl Kiefer 1907.

      Kobolt, A. M., Bairisches Gelehrten-Lex. Landshut 1795; drs., Lex. bairischer Gelehrten u. Schriftsteller, hrsg. Ende des 18. Jht. Mit Nachtr. v. Gandershofer. Landshut 1825.

      Könnecke, G., Hessisches Buchdruckerbuch. Marburg 1894.

      Krause, Schlesische Priesterquelle.

      Kreyssig u. Wilsdorf, Album der evang. luther. Geistlichen im Kgrch. Sachsen v. d. Reformationszeit bis z. Gegenwart. 2. Afl. Crimmitschau 1898.

      Krüger, G., Die Pastoren im Fürstentum Ratzeburg seit d. Reformation. Schönberg 1899. Drs., Die Pastoren im Lande Stargard seit d. Reformation. JM 69 (1904). 8°. 1—270.

      Lipowsky, F. J., Bairisches Künstler-Lex. 2 Bde. München 1810.

      Machholz, Ernst, Die in d. Kgl. Schloßkirche zu Königsberg i. Pr. in d. Jahren 1721—1854 ordinierten evangelischen Geistlichen, VJH 1909. Drs., Materialien z. Gesch. d. Reformation in Altpreußen u. im Ermlande. Lötzen (Ostpr.) 1912. Enth. S. 129—174 Biographien der ref. Prediger.

      Mantzel, J., Schediasma historico-literarium de Superintendentibus Parchimensibus iu ducatu Megapolitano. Edidit vitamque auctoris et praefationem adjecit G. Caspari. Rostock u. Leipzig 1717.

      Niehenck, G. V. H., Die v. d. Schulen z. Kirchen berufene Rostocksche Prediger in kurze Lebensbeschr. derselben entworfen. Rostock 1765.

      Otto, G., Kurländisches Ärzte-Lex. v. J. 1570—1825 in: Sitzungsber. d. Kurländ. Gft. f. Lit. u. Kunst, I. Bd. 1897. Fortgesetzt v. Brennsohn (s. unter diesen).

      Paulus, Nachr. v. Hess. Schaumburg. Superintendenten. Rinteln 1786. — Vgl. Historie d. Herren Superintendenten u. Diakone zu Oschatz 1722. — Histor. Lebensbeschr. d. Merseburger Superintendenten. Zeibisch 1732. — Lebensbeschr. Nürnberger Geistlicher 1756—89. Hirschberg. 3 Bde.

      Personalstatus der evangel.-luth. u. der evangel.-ref. Kirche in Rußland. St. Petersburg, Vrl. v. Eggers u. Co. 1907.

      Die evangelischen Geistlichen Pommerns v. d. Reformation bis z. Gegenwart. Auf Grund des Steinbrück(-Berg)schen Mskr. bearb. Tl. 1: D. Reg.-Bez. Stettin, v. Hans Moderow, Stettin 1903, Tl. 2: D. Reg.-Bez. Köslin, v. Ernst Müller, ebd. 1912.

      (Ramming) Handb. d. Kirchenstatistik f. d. Kgr. Sachsen. Vrl. d. Rammingischen Buchdruckerei in Dresden (21. Aug. 1910). In demselben Verlag erscheint auch e. Handb. d. Schulstatistiken f. d. Kgr. Sachsen.

      Reershemius, Ostfriesländisches Prediger-Denkmahl, Aurich 1796. Nachtr. 1823.

      Rhesa, Ldw., Kurzgefaßte Nachr. v. allen seit 1775 an d. evangel. Kirchen in Ostpreußen angestellten Predigern als Forts. d. Arnoldschen Presbyterologie. Königsberg 1834; Nachr. v. allen seit d. Reformation an d. evangel. Kirchen in Westpreußen angestellten Predigern. Königsberg 1839.

      Rische, A., Verz. d. Bischöfe u. Domherren v. Schwerin mit biogr. Bemerkungen. Ludwigslust 1900.

      Roth, F. W. E., Gesch. u. Bibliographie der Heidelberger Buchdruckereien 1485 bis 1510. Neues Archiv f. d. Gesch. der Stadt Heidelberg IV, 4, 1901, S. 197 ff.

      Rotscheidt, W., Bergische Prediger seit d. Gründung der Provinzialsynode MRK1, 1907.

      Schlichthaber, Ant. Gottl., Mindischer Prediger Gedächtnis. 3 T. Frankfurt u. Leipzig 1749.

      Schmid, Ferd., Katalog der Pfarrer zu Ernen 1214—1848. Walliser Monatsschrift f. vaterl. Gesch. Sitten 1864.

      Schröder, O., Wismarische Prediger-Historie od. Verz. d. Prediger, so v. Anfang d. Reformation d. Pabsttums in Wismar d. Evangelium geprediget. Vormahlen aufgesetzt von D. Springinsguth. Wismar 1734.

      Steinmetz, Rudolf, Die Generalsuperintendenten v. Calenberg, in d. Zeitschr. d. Gft. f. niedersächsische Kirchengesch., XIII., Braunschweig 1908.

      Sulzberger, Gust., Verz. d. Geistlichen aller evangel. Gemeinden des Kantons Thurgau. Thurgauische Beitr. z. vaterl. Gesch. H. 4 u. 5. 1863.

      Verzeichnis d. Pfarrherren z. St. Martin in Chur vor der Reformation. Bündner Monatsbl. 1896, dgl. v. d. Reformation bis 1778. Ebd. 1897.

      Volbehr, Friedr., Die Prediger d. schleswigschen General-Superintendentur 1848—1865. Kiel 1866.

      Walther, Frdr., Unsere Landesgeistlichen 1810—68. Biographische Skizzen sämtlicher Mecklenburg-Schwerinischen Geistlichen. Penzlin 1889.

      Werner, A., Gesch. d. evangel. Parochien in d. Provinz Posen (mit zahlreichen Pastorenreihen) überarbeitet v. J. Steffani. Posen 1898. Vgl. hierüber H. Kleinwächter ZHGP 13.

      Willoh, K., Gesch. d. kath. Pfarreien im Herzogtum Oldenburg. 5 Bde. Köln 1898.

      Winkelmann, L. v., Neues Malerlex. nebst d. Monogrammen. 2. Afl. v. Jos. Heller. Augsburg 1830.

      Zahn, W., Die altmärkischen Dorfkirchen u. ihre Geistlichen im MA. (34. Jahresber. d. altmärk. Ver. f. vaterl. Gesch. zu Salzwedel. Magdeburg 1907, S. 33 bis 116).

      Zimmermann, Das sogenannte „Rote Buch“. Ein kurpfälzisches Pfarrer- u. Lehrerverz. aus d. Ausgang des 16. Jht. (= Q. u. Studien z. hessischen Schul- u. Universitätsgesch., hsg. v. Diehl, H. 7.

      Über Dänemark sind zu nennen: Den danske civile Centraladministrations Embedsetat 1660—1848. Kopenhagen 1889. — Über Juristen: V. Richter, Juridisk og statsvidenskabelig Stat. Kopenhagen 1881; drs., Juridisk Stat. Odense 1902; drs., Meddelelser om Examinati juris 1820—94. Odense 1903. — Über Postbeamte: V. Richter, Danske Postembedsmænd 1750—1906. Odense 1907. — Über Forstbeamte: Poul Bredo Grandjean, Kgl. danske Forstembeds mænd 1660—1790. Kopenhagen 1907. — C. S. de Roepstorff, Meddelelser om danske Forstkandidater 1798—1897. Kopenhagen 1898. — Über Ärzte: V. Ingerslev, Danmarks Læge og Lægevæsen I—II, Kopenhagen 1873. — Caroe Kristian, I, Den danske Lægestand. Kirniger 1738—85. Kopenhagen 1906. II. Den danske Lægestand 1786—1838. Kopenhagen 1905. — Derselbe u. Gordon Norrie, Den danske Lægestand. 7. Udgave. Kopenhagen 1901. — Caroe Kristian, Den danske Lægestand, Supplementband. 7. Udgaue. Kopenhagen 1904. — John Johnsson u. Karl Dahlholm, Den danske Lægestand 1901—7. Kopenhagen 1907. — Über Apotheker: Holger Bördam, Apotheker væsenets Oprindelse og Udvikling særlig i Danmark. Kopenhagen 1899. — Historisches Taschenbuch über die Entstehung der Apotheken in dem Königreich Dänemark und den Herzogtümern Schleswig-Holstein-Lauenburg, von Schmidt. Flensburg 1835. — C. L. Erichsen, Pharmaceutik Stat. Kopenhagen 1843. — F. S. Lassa, Pharmaceutisk Stat. Kopenhagen 1856. — Über Polytechniker: J. J. Voigt, Statistiske Aplysninger angaaende den polytekniske Læreanstaltskandidater samt Fortegnelse over dens

Lærere 1829—90. Kopenhagen 1899. — Über Geistliche: S. V. Wiberg, Personalhistoriske, statistiske og genealogiske Bidrag til en almindelig dansk Præstehistorie I—III, Odense 1870.— Über Küster und Volkslehrer: Anders Petersen: Sjællands Stifts Degnehistorie. Kopenhagen 1899. Drs., Den jonstrupske Stat. Kopenhagen 1884.— C. M. C. Koolsgaard, Seminariet i Snedsted (1812—48) og Ranum (1848—98). Aalborg 1898. — Über Doctores theologiae, juris, medicinae et philosophiae: F. E. Hundrup, Biographiske Efterretninger om dem, der ved Kjøbenhavns Universitet have erholdt de høieste akademiske Værdigheder. Roeskilde 1854—59. — Levnedsbeskrivelser af de ved Kjøbenhavns Universitets Firehundredaarsfest promoverede Doktorer og Licentiater meddelte af dem selv. Kopenhagen 1879. — Über Buchhändler: Andreas Dolleris: Danmarks Boghandlere. Odense 1906.

      Norwegen. Über Geistliche: Andreas Erlandsen, Biographiske Efterretninger om Geistligheden i Trondhjems Stift. Christiania u. Levanger 1844—55. Drs., Biographiske Efterretninger om Geistligheden i Tromsö Stift. Christiania 1857. — P. J. F. Lampe, Bergens Stifts Biskoper og Praester efter Reformationen I—II. Christiania 1895—96. — S. H. Finne-Grönn, Arendals Geistlighed. Christiania 1897—98. — Gabriel Smith Faye, Bidrag til Hölands Menigheds og Praesters Historie. Christiania 1866. Drs., Stange Menighed og dem Praester. Christiania 1869. — Thorvald Boeck, Geistlig Stat og Kalender for Kongeriget Norge. Christiania 1868.— F. C. Kix, Norges Laeger i det nittende Aarhundrede (1800—1886). Christiania 1887—90.

Konzilien- und Synodalbücher.      Konzilien- und Synodalbücher enthalten durch die Anwesenheitslisten familiengeschichtliches Material. So bietet z. B. das Werk: Acta et decreta sacrorum conciliorum recentiorum. Collectio Lacensis. Friburgi Brisgoviae, Sumtibus Herder. I. 1870 in den Präsenzlisten nicht nur die Namen von Erzbischöfen und Bischöfen, sondern auch von judices querelarum et excusationum, promotores secretarii, praefecti hospitiorum et disciplinae, coadjutores, oratores, theologi, patres, decretalistae, historici et chronologici sacri (z. B. S. 610: Perillust. et Adm. R. P. Bartholomaeus Adami canon. eccl. Metrop.; Adm. R. P. Nicolaus Bardi soc. Jesu; Adm. R. P. Joannes Hieronymus Paccaroni Cong. Orat. S. Philippi Nerii), magistri caeremoniarum. Wie zahlreich die in diesen Konzilsakten vorkommenden Eigennamen sind, erhellt aus dem index personarum am Ende der einzelnen Bände. Von den Personenlisten, die auf den Konzilien aufgeschrieben wurden, sei hier nur noch eine kleine Probe aus den Präsenzlisten des synodus provincialis Ruthenorum 1720 mitgeteilt (das genannte Werk II 1876, S. 10):

      Episcopatus Luceoriensis. Pater Nicolaus Rasowiecki, decanus Luceoriensis. Pater Matthaeus Hostylewski, decanus Lesnioviensis. Pater Theodorus Czeszkiewicz, decanus Lancoviensis. Pater Basilius Zarubkiewicz, decanus Zukoviensis etc.

      Sammlungen von Konzilienakten verzeichnen Scheeben in Wetzer und Welte, Kirchenlex. III², S. 810 und Hauck in Herzog-Hauck Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche 193, S. 262. Auch die nicht katholischen Synodalbücher enthalten Präsenzlisten. Als Beispiel diene eine kurze Probe aus dem „Synodalbuch, Die Akten der Synoden und Quartierkonsistorien in Jülich, Cleve und Berg 1570—1610“ hrsg. v. Eduard Simons (Neuwied 1909, Seite 704):

      „Anno Domini 1594 den siebenden junii ist der neunzehende synodus zu Elberfeldt gehalten worden. Die anwesende brüder seind gewesen Theodorus ab Horn, Joannes Apothecarius, Fridericus Keppell, Fridericus Hollwegius, Joannes Kalmannus, Joannes Eilbrachti, Joannes Viti, Casparus Luneslath, Richardus Badenöel, Lutgerus

Cullerus, Joannes Gossmannus, Thomas Kollhagius, Henricus Leplerus, Conradus Velthusius, Wilhelmus Burensis. Absentes der Zeit Joannes Plangenius, Adolphus Idiander und Arnoldus Pollichius.

Arbeiten über Visitationen.      Auch die Arbeiten über Visitationen einzelner Berufsstände liefern familiengeschichtliches Material. Vieles hiervon liegt ungedruckt in den Archiven. Besonders interessant sind die Akten, die sich auf die Pfarrvisitationen beziehen; diese sind „eine Fundgrube für Lokal-, Spezial- und namentlich Kulturgeschichte“[146]. Insbesondere ist auch das in ihnen enthaltene familiengeschichtliche Material sehr wertvoll. Schon das älteste, uns erhaltene Visitationsprotokoll des Bischofs Erchambert von Freising (835 bis 854) enthält auch eine eingehende Beschreibung des Pfarrhauses mit seinen Bewohnern[147]. Insbesondere zur Gelehrtengeschichte bieten die Visitationsberichte ein prächtiges Material. So konnte z. B. auf Grund der Zschopauer Visitationsberichte festgestellt werden, daß der „Schwärmer" Valentin Weigel in seiner Amtstätigkeit zu Ausstellungen bezüglich der Kirchenlehre keine Veranlassung gab und als völlig korrekt geschildert wurde. Eine sehr reichhaltige Literaturübersicht über die kirchlichen Visitationen, alphabetisch nach Landschaften geordnet, hat Georg Müller DGB VIII (1907) S. 305 ff. veröffentlicht. Hierzu kommt K. Hahn, Visitationen und Visitationsberichte aus d. Bistum Straßburg, ZOR NF XIII 1911.

      Für den Familiengeschichtsforscher kommen in diesen Visitationsberichten nur die Abschnitte über die Personalien in Betracht. Zwei Proben mögen den Reichtum dieser Quellengattung erläutern. Über Salzfurt in der Ephorie Bitterfeld heißt es bei Pallas, Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sächs. Kurkreise (= Geschichtsqu. d. Prov. Sachsen, Bd. 41), Abt. 2, Teil 2, S. 80:

      „Saltzfurt, Filial von Cappel in Anhalt. Erbherren: Die Junker Christopf und Jobst Zantires. Pastor Casparus Pauli, 1577: 24 Jahre hier, 1578: von Eisleben, 52 Jahre alt: ein alter, gelehrter und wohlberedter Mann. Kustos Laurentius Dratzschke (Trantschke) von Henichen (1578: wohnet auch in Cappell) ist fleißig etc., soll aber seines zänkischen Weibes wegen, wenn die sich nicht bessert, seines Amtes entlassen werden.“

      Über Gräfenhainichen meldet die Registratur unter anderen (Magdeburg, St.-Arch.Rep.A29b Cap.II, alte Nr. 19, Bl. 422 fg., bei Pallas Seite 104. 105):

      „Pfarrer Magister Christophorus Wustehof Westvalus, ein wolbetagter, gelarter, gotfurchtiger man, hat 9 iar in universitate Witebergensi studirt und in der latinischen schul doselbst fast 2 iar der iugent gedienet und ist nachmals anno 40 zu Witeberg ordinirt uf das diaconat zu Grevenhenichen, doselbst er bei dem alten pfarrer Antonio Ottone Hertzbergensi, der ietziger Zeit zu Northausen ad D. Nicolaum pfarrer ist, dritthalb iar gedienet und ist nach desselben abziehen von dem radt und der gemein zum pfarrampt berufen, welchem er bis uf diese Zeit treulich vorgestanden ist, hat im sterben weib und alle seine kindle verlohren, und von der andern frawen wider einen sohn bekommen. Diaconus Magister Johannes Niderstetter von Torgau, ist ein iunger, wolberedter, sittiger man, hat in die 8 iar zu Witteberg studirt, ist anderthalb iar uf

diesem dienst gewesen und doruf zu Witteberg ordinirt; hat 2 kinder; bald aber nach der gehaltenen Visitation ist er gen Freiberg zu einer pfarr berufen. Schulmeister Johannes Kraus von Querfurt, ein zimlich betagter mann, der ein guter grammaticus und musicus ist und wolgeubt in lingua latina, daneben wolberedt und vorstendig, ist vier und zwentzik iar zum Henichen Schulmeister gewesen und der iugent wol vorgestanden, ist vor einem iar vom radt und der gemeine umb seiner geschickligkeit willen zum bürgermeister erkorn und hat diß iar das regiment, hat 4 kinder. Cantor Johannes Hopf, des statschreibers zum Heinichen, eins frommen mans sohn, ist selb auch frum und sittig, aber noch iung und ungeübet, ist zwey iar am dienst gewesen, hat wenig ansehens bei der iugent, derhalb bitt er, desgleichen der vater und die gemein: man wölle in anderswo versorgen und die schul mit einem eldern und ansehlichern cantor bestellen. Custos Christoff Sommerstein, ein bürger und curßner, muß zugleich das dorf Gremin helfen versorgen.“

      Warm empfohlen werden darf Wilhelm Schmidt, Die Kirchen- und Schulvisitationen im sächsischen Kurkreise vom Jahre 1555 (= Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, Heft 90 u. 92). Halle, in Komm. v. Rudolf Haupt 1906. Vgl. auch H. Volk, Visitationsprotokolle von 41 Pfarreien des Niederstiftes Trier aus den Jahren 1772 bis 1773 in: „Das Triersche Archiv“, Heft 12. — W. Fabricius, Visitationsregister des Archidiakonus Johann von Vinstingen in: „Das Triersche Archiv“, Heft 9.

Schüler- und Lehrerverzeichnisse

      Die Schüler- und Lehrerverzeichnisse unserer Gelehrtenschulen[148], denen sich einige ähnliche Arbeiten, besonders in den Veröffentlichungen der historischen Vereine anschließen, sind ein nicht zu verachtendes Hilfsmittel. In neuerer Zeit sind diesbezügliche Listen gedruckt worden, wobei mancher Herausgeber nach Kräften bemüht gewesen ist, Nachrichten über die späteren Lebensschicksale der Betreffenden zu sammeln. Von derartigen Arbeiten seien in alphabetischer Reihenfolge der Orte, wo sich die betreffenden Schulen befinden, genannt:

      Altenburg. Geyer, Mor., Verz. d. Abiturienten d. Gymn in Altenburg seit 1808. Altenburg, Progr. 1891.

      Anklam. Sander, Max., Stammb. d. Anklamer Gymn. 1847—97 z. 50jährigen Stiftungsfeier herausgeg. Anklam, Gymn. Progr. 1897.

      Arnstadt. Kroschel, Joh., Verz. d. seit 1867 entlassenen Abiturienten d. Arnstädter Gymn. Arnstadt, Progr. 1896. — Drs., D. Erziehungsanstalt zu Arnstadt u. Arnstädter Abiturienten d. 16. u. 17. Jht. Arnstadt, Gymn. Progr. 1890.

      Bautzen. Totenschau ü. d. i. d. Schuljahren 1896 ff. verstorbenen ehemaligen Schüler d. Anstalt. Bautzen, Gymn. Progr. 1897 ff. — Needon, R., Die ältesten nachweisbaren Schüler der Bautzener neuen Realschule. Bautzener Geschichtsbl. III (1911), S. 3f., 12f., 22f., 30f. Dazu Ergänzungen von Joh. Scheuffler, ebd. S. 31, 35f.

      Berlin. Schüler- u. Lehrerverzeichnisse. Beil. z. Festschr. Berlin, Friedrich-Wilhelm Gymn. 1891. — Bahn, Ernst, Die Abiturienten d. Joachimsthalschen Gymn. Tl. 1: 1789—1870. Berlin, Progr. 1902, Tl. 2: 1871—1904, ebd. 1905. Nachtr. u. Erg., ebd. 1907. — Fritze, Ernst, Biographisch-bibliographisches Verz. d. Lehrer d. Joachimsthalschen Gymn. v. d. Gründung der Anstalt bis 1826. 1900. — Simon, O., Verz. d. Schüler d. Kgl. Realschule u. d. Kgl. Realgymn. zu Berlin, welche 1861—1892 das Schulzeugnis d. Befähigung z. einjährig-freiwilligen Militärdienst erhalten haben. Berlin 1893.

Todt, Carl, Biographisch-bibliographisches Verz. d. Lehrer d. Joachimsthalschen Gymn. seit 1826. Berlin, Progr. 1899. Nachtr. u. Erg. im Progr. 1907. — Zelle, Klosteralbum des 19. Jht., Verz. d. Lehrer u. Schüler d. Berlinischen Gymn. z. grauen Kloster 1804—1903. Berlin 1904.

      Bingen. Walter, Theod., Verz. d. Binger Realschüler v. Ostern 1889 bis Ostern 1894. Bingen a. Rh., Progr. 1894.

      Brandenburg. J. D. Arnold, Gesch. d. Ritterakademie zum Dom Brandenburg 1704—1805. Brandenburg 1805; darin Schülerverzeichnis des märkischen Adels.

      Brassó vgl. Kronstadt.

      Braunsberg. (Braun), Geschichte d. Kgl. Gymn. zu Braunsberg. Braunsberg, Progr. 1865. Enth. Abit.-Verz. v. 1816—64 (S. 135—151). — Lühr, Georg, D. Schüler d. Rößeler Gymn., nach d. Album d. Marianischen Kongregation 1631—1748. 1906. 2. Tl.: 1749—1797. Anhang: Nachtr. z. 1. Tl. 1908. Braunsberg.

      Braunschweig. Koldewey, Karl Friedrich Ernst, Verz. d. Direktoren u. Lehrer d. Gymn. Martino-Katharineum zu Braunschweig seit d. J. 1828. Biographisch u. biblio­graphisch zusammengestellt. Braunschweig 1894.

      Bremen. Entholt, Die Bremische Hauptschule v. 1817—1858. BJ 1911. — Wellmann, Das Privatinstitut d. Dr. W. C. Müller in Bremen. BJ 1911.

      Breslau. Stief, Ldw., Chronolog. Verz. d. Direktoren u. Lehrer d. Anstalt v. Ostern 1849 bis Ostern 1899. Festschr. Breslau 1899. — Drs., Verz. d. Abiturienten 1855—99. Festschr. Breslau 1899.

      Cöslin.[GWR 141] Steinbrück, Franz, Verz. d. a. d. hiesigen Gymn. (Ost. 1825 bis Mich. 1897) entlassenen Abiturienten. Cöslin, Progr. 1898.

      Dorpat. Schüler-Album d. Dorpatischen Gymn. 1804—1879. 8°. 310 Seiten.

      Dresden. Ver. alter Vitzthümer u. (Bernhard), Rektor d. Gymn., Entwurf, e. Verz. d. ehemaligen Zöglinge d. Blochmann-Bezzenbergerschen Erziehungsanstalt u. d. Vitzthumschen Gymn. aus d. Jahren 1824—1890. Dresden 1901. — Menzel, Paul, D. Schüler d. Kgl. Gymn., in: Das Kgl. Gymn. zu Dresden-Neustadt 1874—99. Dres­den 1899.

      Erfurt. Brünnert, Gust. Otto, Verz. d. Abiturienten seit 1870. Gymn. Progr. 1896. — Festschr. z. 350jährigen Jubiläum d. Kgl. Gymn. zu Erfurt 1911. Umschlagtitel: Kgl. Gymn. Erfurt 1561—1911. Erfurt. Hierin u.a.: Wolterstorff, Gottfr., D. Lehrer d. Erfurter Gymn. 1561—1820; Cramer, Adolf, D. Lehrer d. Kgl. Gymn. zu Erfurt 1820—1911; Lange u. Goldmann, D. Abiturienten 1820—1911. — Verz. derjenigen Schüler, die in d. Zeit v. 1. Jan. 1861 bis Ende Juni 1911 in d. Kgl. Gymn. zu Erfurt aufgenommen worden sind. Hrsg. vom geschäftsführenden Ausschuß f. d. Feier des 350jähr. Jubiläums (Karl Wittsack). Erfurt 1911.

      Eschwege. Pontani, Bhd., Schülerverz. u. vergleichende Zusammenstellungen. Festschr. 1890.

      Essen. Welter, Franz, Verz. d. Abiturienten d. Realschule u. derjenigen Schüler, die mit d. Zeugnis f. d. einjährigen Dienst d. Realschule u. d. Realgymn. verlassen haben. Festschr. 1890.

      Frankfurt a. 0. Bachmann, Ottomar, D. Abiturienten d. Friedrichsschule u. d. Friedrichs-Gymn. Ostern 1789 bis Ostern 1904. Frankfurt a. O., Kgl. Friedrichs-Gymn. Progr. 1904.

      Fredrikshald. Arnesen, Martin, Biogr. Nachr. ü. 830 Schüler, welche v. 1823—72 d. Lateinische u. Realschule in Fredrikshald besuchten. Fredrikshald 1874.

      Freiberg. Preuß, Frdr. Emil, Die im Kirchenjahr 1894/95 verstorbenen früheren Angehörigen der Anstalt. 1896. Ebenso f. d. späteren Kirchenjahre 1897 ff.

      Freiburg i. Br. Rebmann, Edm., Verz. d. Lehrer d. höheren Bürgerschule u. späteren Realschule während der ersten 50 J. ihres Bestehens 1841—94. Freiburg i. B. 1892.

      Friedberg i. H. Augustinerschule, Prätorius, Ehemalige Schüler 1548 ff. FG III. — Abiturientenliste d. Augustinerschule (Gymn. u. Realschule) zu Friedberg 1851 bis 1902. Hsg. v. d. Direktion d. Augustinerschule. Friedberg 1912.

      Fulda. Koerber, Jos., Die Lehrer d. Anst. v. 1835—1885. Fulda, Gymn. Progr. 1885. — Rathmann, Hnr., D. Abiturienten d. Anstalt v. 1835—85. Fulda, Gymn. Progr. 1885.

      Gernsheim. Familien- u. Gemeindenbuch der Realschule Gernsheim a. Rhein. Z. Einweihung d. neuen Realschulgebäudes, 26. April 1911.

      Gießen. Buchen, Otto, u. Otto Bindewald, Verz. d. Lehrer u. Schüler d. Real­schule u. d. Realgymn. Gießen, Progr. 1887.

      Goslar. Hormann, G., Übersicht ü. d. Lehrer d. Realschule 1. O., d. Realgymn. u. d. Gymn. zu Goslar seit 1868. Progr. — Leimbach, Karl Ldw., Album d. 1. u. 2. Klasse d. Progymn. (1840—1868), der Realschule 1. O. (1868—1883), des Realgymn. (seit 1883) u. d. Gymn. (seit 1884) mit biogr. Skizzen. Goslar, Progr. 1888.

      Gotha. Schneider, Max, Die Abiturienten d. Gymnasium illustre zu Gotha 1768 bis 1859. Gymn. Gotha, Progr. 1905/06. — Ders., Die Abiturienten d. Gymn. Ernestinum zu Gotha 1859—82. Gymn. Gotha, Progr. 1908. — Ders., Neue Studien z. älteren Gesch. d. Gymn. zu Gotha P. II. Mtlg. d. Ver. f. Gothaische Gesch. u. Altertum 1908/9. 1911.— Ders., Die Abiturienten d. Gymnasium illustre zu Gotha aus M. Andreas Reyhers u. Georg Hessens Rektorat 1653—1694. Progr. d. Herzogl. Gymn. Ernestinum zu Gotha 1911.

      Göttingen. Pauer, Philipp, Schülerliste des Gymn. u. d. Realgymn. in Göttingen. 1886.

      Greifswald. Lehmann, H., Geschichte d. Gymn. zu Greifswald. Gr. 1861, enth. Verzeichnisse u. Biographien d. Rektoren u. Lehrer v. 1561—1861. — Cantzler, R. F. B., Verz. d. Abiturienten d. Gymn. zu Greifswald (1821—61). Gr. 1861. — Wildenow, Eugen, Verz. d. Lehrer u. Abiturienten s. 1861. Festschr. z. Feier d. 350jähr. Bestehens d. Gymn. zu Greifswald, ebd. 1911, S. 61—124.

      Greiz. Zippel, Ldw. Verz. derj. Schüler, die d. Zeugnis ü. d. wissenschaftl. Befähigung f. d. einjährig-freiwilligen Dienst auf d. Anstalt erhalten haben. — Schlund, Aug., Verz. d. Abiturienten. Greiz, Festschr. 1897.

      Grimma. Porschel, Felix Johannes, D. Kollegium der Fürsten- u. Landesschule Grimma 1849 bis 1900. Z. Feier d. 350jährigen Bestehens der Anstalt. 1900.

      Guben. Wagler, Schüler d. Gubener Gymn. 1710—1721 ASW 1910. November.

      Halberstadt. Verz. d. Abiturienten des Stephaneums in Halberstadt in der zwei­ten Hälfte d. XIX. Jht. Überreicht v. d. Vereinigung ehemaliger Schüler d. Domgymn. Halberstadt (geht von 1851—1900).

      Halle. Lange, Adalbert, Verz. sämtl. Lehrer d. Lateinischen Hauptschule u. d. Kgl. Pädagogiums seit Ostern 1833 u. Lange, Adalbert, Merklein, Theodor, Weiske, Karl, Verz. d. Abiturienten d. Lateinischen Hauptschule u. d. Kgl. Pädagogiums in d. Frankeschen Stiftungen zu Halle a. S. seit Ostern 1848, sowie d. Abiturienten aus früherer Zeit, welche als noch lebend ermittelt worden sind. In d. Festschr. der Lateini­schen Hauptschule z. 200jährigen Jubelfeier d. Frankeschen Stiftungen 1898.

      Hamburg. Friedländer, Konr. Tob. Sam. Eberhard, Verz. sämtl. Schüler, die v. Ostern 1875 bis Mich. 1895 an d. Realgymn., früher Realschule 1. O., d. Johanneums zu Hamburg d. Zeugnis der Reife erhalten haben. Hinzugefügt ist d. Angabe, in welcher Stellung sich d. hier verzeichneten ehemaligen Schüler gegenwärtig befinden. Hamburg, Realgymn. d. Johanneums. Progr. 1896. — Sillem, Die Matrikel d. Aka­demischen Gymn. in Hamburg 1613—1883. Herausgabe d. Bürgermeister Kellinghusen-Stiftung. Hamburg 1891, 238 S. fol.

      Hanau. Braun, Philipp, Illustris Scholae Hanoviensis leget et album civium academicorum inde ab anno 1665 usque ad annum 1812. Particula II 1724—1812. Gym­nasium, vordem „die hohe Landesschule“ genannt. Hanau, Progr. 1896. — Drs., Z. Gesch. d. Han. Gymn. Mtlg. ü. d. Matricula illustris paedagogii Hanoviensis von 1648 bis 1748. Hanau 1907.

      Hannover. Ramdohr, Ernst, Verz. d. Lehrer v. 1874—1899 u. d. Abiturienten 1883/4 bis 1898/9. Städtische Leibnizschule. Hannover 1899.

      Herford. Festschrift z. 350jähr. Jubelfeier d. evang. Friedrichs-Gymn. Herford 1890. Enth. auch Biographien der Lehrer (S. 31—45) u. Verz. d. Abiturienten v. Mich. 1826 bis Ost. 1890 (S. 46—67).

      Herlufsholm. Wad, G. L., Meddelelser om Rektorerne paa Herlufsholm (Mtlg. ü. d. Rektoren auf Herlufsholm). Nästved 1878.

      Hildesheim. Fischer, G. O., Gesch. d. Gymn. Andreanum. Hildesh. 1862. Enth. Biographien d. Rektoren.

      Holzminden. Lentz, Franz Frdr. Uffo Herm., Album d. Herzogl. Gymn. zu Holz­minden 1826—94. Holzminden, Progr. 1894. Dazu Ergänzungen u. Berichtigungen von F. Neukirch. Progr. 1895.

      Ilfeld. Meyer, Georg, Verz. d. Ilfelder Schüler 1853—1903. Göttingen 1903. — Mücke, Rudolf, Die Feier d. Erinnerung an jüngst verstorbene Angehörige d. Kloster­schule am 19. Nov. 1898, am 25. Nov. 1899. Kgl. Klosterschule Ilfeld 1899. 1900.

      Koburg. Einladungsschr. d. Gymn. Casimirianum zu Koburg z. Schlußfeier am 26. März 1907. Hierin: Verz. d. Lehrer d. Gymn. v. d. Gründung an.

      Königsberg i. N. Devanter, Verz. d. s. Gründung d. Gymn. bis Ostern 1827 entlassenen Abiturienten. Königsberg i. d. Neumark 1892.

      Königsberg i. Pr. Babucke, Hnr., Verz. d. Abiturienten v. 1814—1889. Festschr. Königsberg 1889. — Große, Hnr. Frdr. Emil, Lehrer u. Abiturienten d. Kgl. Wilhelmsgymn. zu Königsberg i. Pr. in den ersten 25 Jahren. 1874—1899. Kgl. Wilhelmsgymn. Königsberg i. Pr. 1900.

      Kronstadt. Groß, Chronistische Aufzeichnungen aus d. Matrikel d. Honterus gymn. in: Quellen z. Gesch. der Stadt Brassó. 5. Bd. (Chroniken u. Tagebücher 2. Bd.) Brassó 1909.

      Leipzig. Bischoff, Ernst Friedrich, D. Lehrerkollegium d. Nicolaigymn. 1816 bis 1896/7. Biographisch-bibliographische Beitr. z. Schulgesch. Nicolaigymn., Leipzig 1897.— Richter, Max, Verz. d. 1871—1896 an der 1. Realschule tätig gewesenen Lehrer. 1896. — Sorgenfrey, D. Abiturienten d. Rektors J. H. Lipsius 1866—77. Beitr. z. Gesch. d. Nikolaischule zu Leipzig (Leipzig 1904). — K. Tittel, Die Nikolaischule 1512—1912. 1912. — Voigt u. Scholze, Die Abiturienten d. Nikolaischule 1830—1911. — Die Lehrer d. Thomasschule zu Leipzig 1832—1912, die Abiturienten d. Thomasschule zu Leipzig 1845—1912. In Verbindung mit Rich. Sachse u. Karl Ramshorn zusammengestellt von Rnht. Herz. Leipzig 1912.

      Leitmeritz. Ankert, Hnch., Sächsische Studenten am ehemaligen Jesuitengym­nasium. NASG 1910, 145.

      Lippstadt. Schröter, Fr., Verz. sämtl. Abiturienten d. Anstalt. 1883.

      Lissa. Wotschke, Theod., D. Lissaer Gymn. a. Anfang des 17. Jht. ZHGP21.

      Magdeburg. Paulsiek, Karl, Verz. sämtl. Schüler, welche an d. ehemaligen höheren Gewerbe- u. Handelsschule in Magdeburg, sowie an d. ehemaligen Realschule 1. Ord­nung u. d. gegenw. Realgymn. d. Reifeprüfung bestanden haben. Nebst Mtlg. ü. d. Nationale u. d. späteren Lebensstellungen derselben, soweit sie sich haben ermitteln lassen. Magdeburg, Progr. 1891. — Gebler, Hrm., König Wilhelm-Gymn. Verz. d. Abiturienten v. Ostern 1889—1911. Magdeburg, Progr. Ostern 1911. — Urban, Karl, Verz. d. Abiturienten d. Klosters (1780—1897). Dazu Nachtr. u. Berichtigungen. Jahrb. d. Pädagogiums z. Kloster U. L. Fr. Magdeburg, Heft 62 u. 63. 1898. 99. — Laeger, Otto, Lebensskizzen d. Lehrer d. Kgl. Dom-Gymn. zu Magdeburg. Tl. 1: 1675—1704, Tl. 2: 1705—26, Tl. 3: 1727—52, Tl. 4: 1753—66. Magdeburg, Progr. 1702—05.

      Marburg i. H. Aly, Friedr., D. Album d. akadem. Pädagogiums. Jahresber. d. Kgl. Gymn. Philippinum LXX. Marburg 1905. — F. Engelhardt, Verz. d. Direktoren u. Lehrer d. Marburger Gymn. (1833—1910). JB. LXXVII, ebd. 1910. — Drs., Die Abi­turienten d. Marb. Gymn. (1833—1910). JB. LXXVIII, ebd. 1911.

      Meiningen. Emmrich, Lehrer- u. Schülerverzeichnisse. Festschr. Realgymn. Mei­ningen, Progr. 1888.

      Neustettin. Beyer, Th., D. ältesten Schüler u. Gönner d. Neustettiner Gymn. Neustettin I 1893. II 1894. III 1896. IV 1898. V (dazu Reg. ü. alle Teile) 1902.

      Nordhausen. Förstemann, E. G., Mittlgn. zu e. Gesch. d. Schulen in Nordhausen. Nordhausen 1824. Enth. Biographien d. Rektoren u. Lehrer.

      Osnabrück. Böhle, Steph. A., Verz. d. in d. ersten fünfzig Jahren (1830—79) seit Erlaß d. Hannoverschen Maturitätsprüfungsordnung am Karolinum entlassenen Abiturienten. Osnabrück, Progr. 1880. — Jaeger, J., Verz. d. Schüler d. Oymn. Karo­linum zu Osnabrück 1625—1804. Osnabrück 1903.

      Paderborn. Hense, Jos., Verz. d. Direktoren u. Lehrer d. Kgl. Gymn. Theodorianum (1802—1912). Festschr. z. Feier d. 300jähr. Jubil., S. 82—95. — Drs., Verz. d. Abiturienten (1821—1912). Festschr. usw., Beil. I.

      Patschkau. Adam, Franz, Verz. d. Abiturienten d. Gymn. Patschkau mit Angabe d. beim Abgange gewählten Studiums. Verz. d. Lehrer, die an d. Anstalt bis z. Jubi­läum unterrichtet haben. Stadt. Kath. O. Patschkau 1896.

      Pforta. Bittcher, C. F. H., Pförtner Album. Verz. sämmtl. Lehrer u. Schüler 1543—1843. Leipzig 1843. — M. Hoffmann, Pförtner Stammbuch 1543—1893. Berlin 1893. Dazu 2 Nachtr. — Angermann, Vogtländische Schüler. Schulpforta 1564—1648 in: Bunte Bilder aus d. Vergangenheit d. Vogtlandes v. A. Reupert gewidmet z. 19. März 1911, S. 33—36.

      Putbus. Loebe, Viktor, Lehrer u. Abiturienten d. Kgl. Pädagogiums zu Putbus 1836—1911. Putbus, Schulpr. 1912.

      Quedlinburg. Dihle, August, Verz. d. Lehrer u. Abiturienten 1840—90. Quedlinburg 1890.

      Recklinghausen. Uedinck, G., Verz. d. seit Oktober 1829 v. Gymn. zu Recklinghausen entlassenen Abiturienten. Recklinghausen 1880.

      Remscheid. Petry, Otto, Personalnachr. aus d. Gesch. d. Anstalt 1870—95. Realprog. mit Realschule Remscheid. Progr. 1895.

      Reval. Haller, Bernh., Album d. Estländischen Ritter- u. Domschule zu Reval. Reval 1893.

      Riga. Bienemann, Die Matrikel d. Rigaischen Lyceums 1675—1709. JGM 1901 (Milau 1902) S. 161 ff. — 5. Jahresber. d. Albertschule d. deutsch. Ver. in Livland zu Riga f. d. Schulj. 1910/11, hierin u. a. Verz. d. Schüler d. Albertschule v. August 1906 bis August 1911.

      Rochlitz. Wolf, Friedrich Franz, Totenfeier f. d. seit 1878 verstorbenen ehe­maligen Lehrer u. Schüler d. Anstalt. Rochlitz, Realgymn. mit Progymn. Progr. 1896,

      Rössel. Lühr, Georg, Die Schüler d. Rösseler Gymn. nach d. Album der Ma­rianischen Kongregation. Ein Beitr. z. Gesch. der einzelnen Nation etc. in Ermland. Braunsberg 1911.

      Roßleben. (J. G. L. Hesekiel), Album der Schüler zu Kloster Roßleben v. 1742 bis 1854. Halle 1854. — Heilmann, Joh. August, Die Vigilie f. d. verstorbenen ehemaligen Klosterschüler. Klosterschule Roßleben, Progr. 1896—98. — Knobloch, Rich., Vigilie z. Andenken ehemaliger Klosterangehöriger. Klosterschule Roßleben, Progr. 1899. — Matthes, Karl Christian Aug., Verz. d. Lehrer u. Schüler 1554—1639. Klosterschule Roßleben, Progr. 1896. — Sorof, Gustav Johann Franz, Vigilie f. verstorbene ehe­malige Angehörige der Klosterschule. Roßleben, Progr. 1900.

      Saaz. (Katzerowsky, Wenzel), Abiturienten d. Saazer Gymn. 1853—1872. Saaz 1890.

      Sagan. Nieberding, Robert Adolf, Verz. derjenigen Schüler, die das Gymn. m. d. Zeugnis d. Reife verlassen haben. Kgl. kathol. Gymn. Sagan 1896.

      Schleiz. Böhme, Gesch. d. Fürstl. Gymn. Ruthenum zu Schleiz (Schleiz 1901), verzeichnet Seite 131—166 d. Lebensgang der Leiter u. Lehrer der Anstalt und S. 169 bis 196 die Abiturienten v. 1658—1906.

      Schleusingen. Bader, Th., Verz. d. Abiturienten d. Hennebergschen Gymn. zu Schleusingen aus d. letzten 50 Jahren. Schleusingen, Progr. 1877.

      Schwerin. Latendorf, Frdr., Nekrologium. Gymn. Fridericianum. Progr. 1892 ff. — Münnich, Fr., Verz. d. Abiturienten 1879—87. Schwerin 1886.

      Segeberg. Jellinghaus, Herrn., Verz. d. Schüler seit 1869. Realprogymn. Sege­berg, Progr. 1895.

      Sonneberg. Martin, Rich., Verz. d. bisher mit d. Zeugnis d. Reife v. hier ent­lassenen Schüler, Rsch. mit Handelsabtlg., Sonneberg 1893.

      Stettin. (Lehrer der Anstalt), Verz. d. Abiturienten d. Kgl. Marienstift-Gymn. in Stettin aus d. letzten 50 Jahren, sowie d. Abiturienten aus früherer Zeit, die noch als lebend ermittelt sind. Festschr. Stettin 1894.

      Trarbach. Barlen, Karl, Verz. d. Schüler, die die Anstalt seit ihrer Verstaat­lichung Ostern 1888 bis jetzt besucht haben. Progr. Trarbach 1893.

      Wasselnheim. Plattner, Phil. Alph., Verz. über sämtl. Schüler seit Gründung d. Realschule. Wasselnheim 1890.

      Wernigerode. Friedel, Wilh. Otto, Lehrer d. Gymn. 1863—1900. Die Seminar­mitglieder 1890—1900. Die Abiturienten 1864—1900. Festschr. Gymn. Wernigerode 1900.

      Wetzlar. Verz. d. Lehrer d. Oberschule u. d. Gymn. 1799—1899. Kgl. Gymn. Wetzlar, Progr. 1900.

      Wien. Eder, Georg, Catalogus rectorum et illustrium virorum archigymnasii Viennensis. Wien 1859. — Gemmelt-Flischbach, Max, Freiherr v., Album d. K. K. Theresianums 1746 bis 1880. Wien 1880.

      Wiener-Neustadt. Svoboda, Joh., Die Theresianische Militärakademie zu Wiener-Neustadt u. ihre Zöglinge v. d. Gründung d. Anstalt bis auf unsere Tage. Wien 1894. 2 Bde.

      Wiesbaden. Fries u. a., Verz. d. Abiturienten 1847—95. Festschr. Realgymn. Wiesbaden 1895. — Spiess, Bernh., Verz. aller Lehrer d. Pädagogiums (1817—1844) u. d. Gymn. (1844—94). Festschr. Gymn. Wiesbaden 1894.

      Wittenberg. Bernhardt, Wilh., Verz. d. Abiturienten d. Gymn. Wittenberg 1817 bis 1888. Festschr. Gymn. Wittenberg. 1888.

      Zittau. Friedrich, Album d. Gymn. zu Zittau. Zittau 1886. Dazu e. Nachtrag. — Schütze, Joh., Die Gedächtnisfeier f. d. 1897/98 gestorbenen ehemaligen Schüler. Realgymn. Zittau. Progr. 1898. — Seeliger, Frdr. Konr., Zur Erinnerungs­feier der verstorbenen ehemaligen Schüler d. Anstalt. Seit 1896. Gymn. Zittau.

      Vgl. auch Mone, Zur Gelehrten- u. Schulgeschichte 14. bis 17. Jhrt. ZOR 8. — J. R. Grunert, Lehrer-Schematismus Böhmens (Prag 1879), enthält die Bezirksschul­räte u. Lehrer an d. Volks- u. Bürgerschulen.

Ecce.

      Die neuerdings an einer Anzahl von Schulen aufgekommene schöne Sitte, den verstorbenen früheren Lehrern und Schülern einmal im Jahre ein sogenanntes Ecce zu halten, d. i. eine Gedächtnisfeier mit ausführlicher Biographie, hat manche Schulverwal­tung in den Besitz eines umfangreichen biographischen Materials gesetzt. Eine allerdings nur geringe Anzahl Schulen findet ihre verstorbenen ehemaligen Lehrer und Schüler in solcher Weise auch im Druck alljährlich dargestellt. Das Afranische Ecce (St. Afra, Fürstenschule Meißen) gibt Russ, das Grimmaische (mit Porträts) Scheuffler, das Pförtner ein Lehrer der Landesschule Pforta heraus (alle drei käuflich in der Geschäftsstelle des Vereins ehemaliger Fürstenschüler, Dresden, Altmarkt 6 II bei Rechts­anwalt Brückner & Hientzsch). Für die Fortsetzung und Ergänzung dieser Arbeiten ist durch Einsetzung eines Stammbuchführers seitens des Vereins ehemaliger Fürsten­schüler gesorgt worden; der „Stammbuchbote“ (jährlich 4 Nummern, hsg. v. Pfr. Kühn, Hof bei Stauchitz, Selbstverlag des Vereins, gedruckt bei Philipp in Dresden, auch durch die Buchhandlung von G. Gensel in Grimma zu beziehen) teilt die neu bekannt gewordenen Tatsachen mit, aber vor allem wird auf die unter den einzelnen Zöglingen der Anstalten bestehende Verwandtschaft aufmerksam gemacht, wodurch unmittelbar eine große Fülle von Tatsachen erschlossen und bei gleichnamigen Personen sofort die richtige verwandtschaftliche Beziehung aufgedeckt wird. Ein „Ecce der Crucianer“ (Schüler des Gymn. z. heiligen Kreuz in Dresden) erscheint seit 1910. Über die drei sächsischen Fürstenschulen existieren außerdem folgende Werke: Lorenz, Grimmenser Album 1850.

Im Jahre 1900 erschien als Neubearbeitung und Fortsetzung das „Grimmenser Stamm­buch“, bearbeitet von Fraustadt. Das Afraner Album von Aug. Herm. Kreyßig erschien 1876 (Meißner Afraner-Album. Verz. aller Schüler d. Landesschule von 1543 bis 1875 an der Zahl 8422. Meißen 1876). Dazu liegen zwei Nachtr. aus d. Jahren 1893 u. 1900 vor. Das „Pförtner Stammbuch 1543—1893“, bearbeitet v. Hoffmann, wurde 1893 veröffentlicht; hierzu erschienen zwei Nachträge.

      Andere Gymnasien bringen wenigstens kurze Personalien verstorbener Schüler.

      Es kommt auch vor, daß die ehemaligen Schüler einer und derselben Anstalt sich zu Vereinen zusammentun und Drucksachen veröffentlichen, die personengeschichtliches Material enthalten. Dahin gehört z. B. der Jahresbericht des Vereins ehemaliger Schüler des Kgl. Gymnasiums zu Schneeberg 1908/09 ff.

      Eine Fundgrube personalgeschichtl. Notizen ist das Verz. der an d. Gymnasien u. d. Realgymnasien d. Kgr. Sachsen tätigen wissenschaftl. u. technischen Lehrer sowie d. Lehrer im Ruhestande. Nach der Lage vom 1. Juli 1909 hrsg. v. Vorstande d. Säch­sischen Gymnasiallehrervereins, Dresden 1909 (95 Seiten in Quart). Es werden hier über jede einzelne Persönlichkeit die Vornamen, Ort u. Angabe d. Schule, der sie zu­gehört, Geburtszeit u. Angaben üb. d. Lehrerlaufbahn angegeben.

      Über den germanischen Norden seien hier noch verzeichnet: F. E. Hundrup, Biographiske Efterretninger om de Candidater, som have underkastet sig philologisk Embedsexamen. Roeskilde 1849 u. 51. — C. H. Sthyr u. H. F. Øllgaard, Filologog Magister-Stat. Kopenhagen 1907. — C. G. Koefoed, Alfabetisk Fortegnelse over de danske lærde Statsskolers Lærerpersonale siden 1818. Rønne 1906. — F. E. Hun­drup, Skole-Calender. Kopenhagen 1845. Drs., Lærerstanden ved de lærde Skoler i Nakskov, Nysted og Rønne. Roeskilde 1866. Drs., Lærerstanden ved de nedlagte Latinskoler i Ebeltoft, Grenaa, Hobro, Mariager og Skive. Randers 1876. Drs., Laerer­standen ved de nedlagte Latinskoler i Hjørring, Nykjøbing paa Mors, Skagen, Sæby og Thisted. Aalborg 1871. Drs., Lærerstanden ved Aalborg Kathedralskole. Aal­borg 1869 u. 70. — J. N. Schultz, Personalhistoriske Optegnelser om Rectorerne ved Frederiksborg lærde Skole. Frederiksborg 1897.— F. E. Hundrup, Lærerstanden ved Heisingers lærde Skole. Roeskilde 1860. Drs., Laererstanden ved Metropolitanskolen (in Kopenhagen). Kopenhagen 1872, 73 u. 75. Drs., Lærerstanden ved Randers lærde Skole. Randers 1871 u. 1872. — P. N. Thorup, Blandede Efterretninger angaaende Ribe Cathedralskole. Ribe 1824 ff. — F. E. Hundrup, Lærerstanden ved de nedlagte Latinskoler i Korsør, Nestved, Nykjøbing i Odsherred, Præsta, Skjelskør, Slangerup, Storehedinge og Stege. Roeskilde 1871. — S. N. J. Bloch, Bidrag til Roskilde Domskoler Historie. Roskilde 1842—1844 u. 46. — F. W. Wiehe, Kort Tilbageblik paa Slagelse lœrde Skoles Historie. Kopenhagen 1852.— F. E. Hundrup, Lærerstanden ved Viborg Kathedralskole. Viborg 1875. — Samling af biografiske Notitser om nogle af de fra Aalborg Kathedralskole til Universitetet dimitterede Disciple. Kopenhagen 1840. Studenten aus der Schule zu Aarhus 1805—36 im Schulprogramm für 1836. — J. F. Lampe, Fortegnelse over de Kandidater, der ere dimitterede fra Bergens lærde Skoler 1756—1780 u. 1781—1825. Bergen 1868 u. 69 (Bergen in Nor­wegen). — P. F. J. Dahl, Historiske Efterretninger om den kgl. lærde Skole ved Frederiksborg. Kopenhagen 1836 (als Beilage: Fortegnelse over Disciple, der ere dimitterede fra den Kongelige lærde Skole i Frederiksborg 1690—1835). In den Schul­programmen für 1892, 1893, 1895 u. 1896 sind alle Studenten aus der Frederiksborg-Schule 1634—1883 angeführt. — J. N. Schultz, Personalhistoriske Optegnelser om Realdimittender fra Frederiksborg lærde Skole 1869—1891. Frederiksborg 1892, — Albert Leth u. G. L. Wad, Meddelelser om Dimitterede fra Herlufsholm 1565—1875. Næstned 1875. — G. L. Wad, Meddelelser om Dimitterede fra Herlufsholm (Ergän­zungen bis 1886). Næstved 1882—87. — S. Hennings, Meddelelser om Dimitterede fra Herlufsholm 1887—1905. Kopenhagen 1907, 1820—1866. Kopenhagen 1908, 1867 bis 1886. Kopenhagen 1909. — S. Hennings u. Otto Jensen, Meddelelser om Herlovianere, der ikke ere dimitterede fra Herlufsholm 1849—1900. Kopenhagen 1904—08. —


Hier fehlen noch S. 84-257


Gegenstände im Paulusmuseum bieten verhältnismäßig nur wenig familiengeschichtliches Material.

      Zürich. Das Schweizer Landesmuseum enthält eine Fülle von Wappen, die für die Geschichte von Schweizer Familien wichtig sind. Über diesen Stoff vgl. das „Schweizer Archiv für Heraldik“. Die größte Masse dieser Wappen ist auf Glasscheiben angebracht (Wappenscheiben), doch findet sich heraldischer Schmuck auch hier auf Glasgemälden, Ofenkacheln, Trinkschalen, Teppichen, Gerät- und Möbelstücken aller Art, insbesondere Schränken, Truhen, Chorstühlen. Außerdem verwahrt das Museum Totenschilde, Grabplatten, Grabsteine und größere Epitaphe, Wappentafeln, Medaillen und Bildnisse. Nähere Nachweise, besonders über die Wappenscheiben und Glasgemälde, enthält der „Führer durch das Schweizerische Landesmuseum in Zürich“, hrsg. v. d. Direktion. Zürich, Verlag des Schweizerischen Landesmuseums 1910.

Das Porträt[149]

Wichtigkeit des Portraits für Staat u. Familie.

      Das Porträt ist hinsichtlich des Publikums zweifach wichtig: für das Staatsleben und für das Familienleben. Der Staat bedarf der Porträtstatuen und Gemälde nicht nur des Ruhmes, sondern auch der Selbsterhaltung wegen; denn er braucht seine Geistesheroen, seine Staatsmänner und Feldherren als geistige Stützen und die Erinnerung an dieselben. Es handelt sich sowohl darum, die Toten zu ehren, als auch die Lebenden zu erinnern, daß das staatliche Gebäude, in dem sie wohnen, die Frucht der Bemühungen jener Männer sei, deren Leben Jahrhunderte zurückreicht und auch Jahrhunderte nachwirkt. Alle gebildeten Nationen haben daher, solange sie ein Bewußtsein ihrer Größe und Würde sich erhalten haben, das Andenken solcher Männer nach ihrem Tode durch Porträtstatuen zu ehren gesucht.

      Noch viel bedeutsamer aber ist die Stellung der Familie zum Porträt. Es hat in ihr einen noch größeren Rückhalt; denn jede echte Kunst muß auf wirklichen, nicht erkünstelten Bedürfnissen aufgebaut sein und in diesen mächtige Wurzel schlagen können. Das Porträt als solches ist der Familie

ein Bedürfnis; es ist nicht geschaffen, in dieser der menschlichen Eitelkeit zu fronen, sowenig wie im öffentlichen Leben der Wohldienerei. In der Familie hat das Porträt neben seinem absoluten Kunstwerte noch eine besondere edlere Mission zu erfüllen. Es hält die Pietät in der Familie und die fortlaufende Erinnerung an die Familie aufrecht. Der bürgerlichen und der adligen Familie, den Hohen wie den Niedrigen müssen diese Erinnerungen heilig sein. Die alten deutschen und holländischen Bilder z. B., die wir kennen, mit den Zügen voll Treue, voll Ehrbarkeit und Kraft, zeigen uns deutlich, daß in den vergangenen Jahrhunderten diese moralischen Mächte in der Gesellschaft lebendig gewesen sind, und wir sehen, daß diese guten Eigenschaften des Lebens auf die Kunst, auf die Künstler förderlich eingewirkt haben und daß diese Bilder in erster Linie nicht der bloßen Eitelkeit, der müßigen Schaulust der Salons gedient haben.

Anfänge bildnisartiger Schöpfungen in der deutschen Malerei.

Die Anfänge bildnisartiger Schöpfungen auf dem Gebiete der deutschen Malerei sind in den Handschriften zu finden. Bereits die ältesten der uns bekannten Buchillustrationen enthalten figürliche Darstellungen. Anfangs in roher und kindlicher Auffassung, später in seltsamen Verschnörkelungen, sind sie nichts anderes als ein häufig wiederkehrendes, ein ornamentales Schema, das Symbol einer menschlichen Gestalt, und selbst da, wo in den besseren Arbeiten aus charakteristischen Attributen oder einem beigeschriebenen Namen ersichtlich ist, daß mit diesem Symbol eine ganz bestimmte Persönlichkeit gemeint ist (Dedikationsbild, Autoren- und Schreiberporträt), kann von einem menschlich-individuellen Zug noch nicht gesprochen werden. So hat sich, um nur eines der zahlreichen Beispiele aus früherer Zeit zu nennen, in einer Handschrift des 8. Jahrhunderts (St. Gallen, Stiftsbibl. Handschrift 736) der Schreiber derselben, Wandelgarius, abkonterfeit, aber die Linien, die seine Physiognomie bezeichnen sollen, unterscheiden sich schlechterdings nicht von denen der anderen Köpfe dieser Handschrift.[150]

Noch in die Lebenszeit Karls des Großen fallen die ersten schüchternen Versuche, der Realität der Physiognomie ein wenig nahe zu kommen, so z. B. in den kleinen Porträtköpfen der Alcuinbibel in Bamberg, und augenfälliger wird der Fortschritt in den Bildnissen der leges barbarorum, die in prächtig ausgestatteten Handschriften die kurz nach dem Tode des Kaisers gesammelten, im karolingischen Reiche geltenden Volksrechte enthalten. In dem ihnen beigegebenen Bilderschmuck sind die einzelnen Gesetzgeber in großen Vollbildern dargestellt, unter ihnen auch Karl der Große. In den ältesten dieser Handschriften, in der 820 bis 832 in einer Schreibstube zu Fulda angefertigten Sammlung, stimmt das Bildnis des Kaisers mit der ausführlichen Personalbeschreibung Einhards überein: ein runder dicker Kopf, glattes Kinn und Schnurrbart, auffällige Merkmale, die in noch schärferer Ausprägung die berühmte Reiterstatuette im Museum Carnavalet zu Paris zeigt.

      In den ersten Jahrzehnten des 11. Jahrhunderts beginnt, bei steigender Produktion, der Verfall der künstlerischen Buchillustration. Die fränkischen[GWR 142] Kaiser erscheinen bei ganz schwacher Individualisierung als derbe, leidenschaftliche, aber recht plumpe und ungeschlachte Gestalten, fast ohne eine Spur der alten Imperatorenwürde, und selbst in der Zeit des abermaligen Aufschwunges der Buchmalerei nach der Mitte des 12. Jahrhunderts, der dem neuerwachten geistigen Leben auf dem Fuße folgte, wo die Heldensagen germanischer Vorzeit gesammelt und zu dem mächtigen Sange der Nibelungen vereinigt wurden, wo die Blüte des Volksepos und der höfischen Dichtung sich zu entfalten begannen, schreitet die Entwickelung des Bildnisses nur wenig vorwärts.

      Wir sind mit dieser Periode der Buchmalerei bei jener für das gesamte Mittelalter so bedeutungsvollen Zeit angelangt, wo die starre Gebundenheit der Geister einer freieren Gestaltung des Kulturlebens weicht, bei jenem Scheidepunkte, der das Mittelalter in zwei Hälften gliedert, von denen die zweite bei ihren künstlerischen Darstellungen, um mit Karl Lamprecht (Deutsche Geschichte III, S. 6 ff.) zu sprechen, „gleichsam die Mitte hält zwischen der massiven Typik der Vergangenheit und dem ausgeprägten Individualismus des 16. Jahrhunderts“. Und wenn auch das eigentliche Bildnis in dieser Epoche keine wesentliche Förderung erfährt, so wird doch von nun an der Gesamteindruck der Handschriften-Illustration ein ganz anderer, indem in den schlanken Figuren, den jetzt wieder mehr rundlich werdenden, nicht mehr manieriert ovalen Köpfen, dem kleinen Mund mit den vollen Lippen und dem hellblonden, bis auf die Schultern herabwallenden Haupthaar, wenigstens scheinbar, eine ganz entschiedene, bisher unerhörte Zuwendung der Maler zur Naturbeobachtung zum Ausdruck kommt.

      Nachdem die Maler einmal begonnen hatten, mit der überlieferten typischen oder konventionellen Darstellung des Menschen bzw. des Heiligen zu brechen und ihn mit Zügen aus dem wirklichen Leben zu begaben, lag der Versuch nahe, auch eine ganz bestimmte Persönlichkeit auf dem Altarbilde erscheinen zu lassen, so wie sie leibt und lebt, mit ihren individuellen Eigenarten und mit all den Zufälligkeiten ihrer äußeren Gestalt: ein folgerechter und ruhiger Schritt in der Entwickelung der Bildnismalerei, der uns heute natürlich und selbstverständlich erscheint und der doch den Menschen des 15. Jahrh. als ein ganz unerhörter Wagesprung in Erstaunen, manche wohl auch geradezu in Erschrecken versetzt haben muß. Welch ein seltsames Gefühl mag der Meister gehabt haben, dem ein solches Porträtexperiment einigermaßen gelungen war, und wie mag der Beschauer überrascht gewesen sein, als er sich selbst oder einen seiner Freunde auf den ersten Blick im Bilde wiedererkannte.

Plastische Menschenbildungen.

      Die in Deutschland während des 13. Jahrhunderts entstandenen plastischen Menschenbildungen verdienen in einer Reihe mit den größten künstlerischen Leistungen aller Zeiten und aller Völker genannt zu werden, nicht eben in ihrer Eigenschaft als Abbilder des wirklichen Lebens, wohl aber als freie, ideale Schöpfungen von gewaltigster Kraft und zwingender Wirkung.

      Schon seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts, seit den Tagen Bernwards von Hildesheim, war in den alten sächsischen Landen Erzguß und Steinbildnerei lebhaft betrieben worden, und aus diesen Anfängen einer noch wesentlich zu dekorativen Zwecken arbeitenden Kunst entwickelte sich um die Mitte des 12. Jahrhunderts ein großer monumentaler Stil, dessen Ruf bald die lokalen Grenzen überschritt und dessen Schöpfungen in alle Lande gingen.

      Im östlichen Sachsen entstanden zum Beginn des 13. Jahrhunderts die großartigen Triumphkreuze von Wechselburg und Freiberg, die Statuen Heinrichs des Löwen und seiner Gemahlin Mathilde im Dome zu Braunschweig und gegen 1270 die Stifterfiguren im Dome zu Naumburg. Mit einem Schlage erscheint hier all das Kindlich-Rohe und Unbeholfene überwunden, das uns in den gleichzeitigen Darstellungen der menschlichen Gestalt im Buche wie an der Kirchenwand entgegengetreten war. Mit freiem Blicke haben diese Künstler ins Leben geschaut und das, was sie dort fanden, mit tüchtigem technischen Können im Bildnisse wiedergegeben, oft auch, wie die Braunschweiger, mit einem großen Zug idealer Verklärung.

      Streben nach typischer Schönheit zeigen auch die berühmten Meister, die an dem steinernen Bilderschmuck des Bamberger Domes gearbeitet haben. In den machtvollen Prophetenköpfen der älteren Gruppe ist zudem bei aller Idealität eine Naturwahrheit und Schärfe der Charakteristik erreicht worden, wie man sie sonst in der gesamten deutschen Kunst romanischer Periode vergeblich suchen wird.

      Müssen wir auch die Bamberger Skulpturen künstlerisch höher bewerten als die Naumburger, so kommt doch bei diesen die Annäherung an das nüchtern Porträthafte mehr zum Ausdruck als bei jenen, wie das ja auch der den Bildwerken zugrunde liegende Gedanke rechtfertigt: hier ein realistisch-monumentaler, dort ein ideal-kirchlicher. Vor den Markgrafen und Edelfrauen im Naumburger Dom haben wir das Gefühl, vor einem einfachen, tüchtigen, bodenwüchsigen Menschengeschlecht zu stehen, das in seiner wahren, ein wenig hausbackenen Alltagserscheinung im Gedächtnis der Nachwelt fortzuleben wünscht.

      Teils der Richtung der Bamberger Meister, teils jener der sächsischen Schule folgen eine große Anzahl von Grabsteinen der nämlichen Zeit, die einen mit geringerer, die anderen mit stärkerer Neigung zum Porträtartigen; die letztere gewinnt im 14. und noch mehr im 15. Jahrhundert, der materialistischen Strömung in allen Künsten folgend, die Oberhand, freilich auf Kosten des künstlerischen Inhaltes, jedoch sind es jene Grabfiguren, in denen uns die ersten wirklichen Porträts begegnen.[151]

      Einzelbildnisse, die nicht als Grabfiguren, sondern als Ehrendenkmäler

im modernen Sinne bestimmt waren, sind auch noch im 15. Jahrhundert verhältnismäßig selten; als eines der vorzüglichsten sei die Büste des großen Baumeisters Peter Parler von Gmünd in der Chorgalerie des Prager Domes aus dem Jahre 1390 genannt, die erste ganz lebenswahre Porträtdarstellung eines deutschen Künstlers.

      Daß man im späten Mittelalter Grabmäler zu Lebzeiten oder bei Eheleuten nach dem Tode eines Gatten bestellte, erhellt auch daraus, daß zuweilen die Todesdaten nicht ausgefüllt sind. Allgemeine Sitte war dies jedoch nicht, die meisten Grabmäler sind erst nach dem Tode ausgeführt worden, gewiß zumeist nach Erinnerungsbildern, oft ohne solche.

Totenmasken.

      Totenmasken wurden bei Aufbahrungen vornehmer Personen angewandt, ja Abformungen nach dem Leben wurden schon früh gemacht. Die früheste Nachricht stammt aus dem 14. Jahrhundert: 1350 wurden das Gesicht und die Hände Philips VI. von Valois abgeformt, damit der Künstler, der das Denkmal des Königs machen sollte, eine vollkommene Ähnlichkeit erreichen möchte. 1422 wurde die Abformung des Gesichts Heinrichs V. von England in gekochtem und dadurch erweichtem Leder ausgeführt und reich bemalt. Später wurde Wachs angewandt.

Streben nach Wirklichkeit.

      Die Tafelmalerei hat, in der Hauptsache für Antependium und Altaraufsatz bestimmt und beschränkt auf das religiöse Stoffgebiet, gleich der Wandmalerei und zäher als die beweglichere Kunst der Illuministen, bis etwa zum 3. Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts an den altherkömmlichen Typen festgehalten. Nur gegen das Ende dieser Epoche hin macht sich, dem Vorgange der Buchmalerei folgend, eine Vorfrühlingsstimmung der neuen Zeit auf ihren Tafeln bemerklich: mit einem gleichsam schüchtern auf die Natur schielenden Blicke bahnt sich eine neue Darstellung zunächst des menschlichen Umrisses an —, sowie sie gefunden ist, wird sie allerdings sofort ihrerseits wieder zur Konvention. Diese Neuerung erstreckt sich nur auf die Gestalt, vor dem Physiognomischen macht sie Halt: im Schwunge des Körpers, in einer künstlichen Biegung der Hüften, einer seitlichen Neigung des Kopfes und in der Gebärde suchen die Maler Leben und innerliche Empfindung der Dargestellten zum Ausdruck zu bringen. In jenem denkwürdigen dritten Dezennium wendet sich der Blick der Maler ab von den Typen der älteren Buchillumineure und den alten Vorbildern auf der Kirchenwand und geht mit voller Entschiedenheit auf den Urquell aller Kunst, auf die Natur, zurück. An allen Orten, fast gleichzeitig und unabhängig voneinander, gleichsam aus unsichtbaren Keimen einer neuen Luftströmung sich entwickelnd, treten die individuellen Gestalten mit individuellen Gesichtszügen in den Tafelbildern auf, wie man sie vordem nie geschaut hatte, in Köln, in Niedersachsen, am Oberrhein, in Schwaben, Franken, Tirol, hier vereinzelt wie ein schüchterner, unbeholfener Versuch, dort zahlreicher und in vollendeten Persönlichkeiten von Mark und Bein.


      Von nun an wächst das Streben nach Wirklichkeit mehr und mehr, verwandelt in Gestalten von leibhaftiger Lebensform die aus Überlieferung und Konventionen geborenen Schemen und führt schließlich, mächtig gefördert

durch die Kunst Italiens einerseits und die Flanderns andererseits, zur vollen Aufnahme der äußeren Natur, wie sie sich dem neuerschlossenen, aber mit Bewußtsein auswählenden und aus Neigung komponierenden Künstlerauge darbot, bei der einen Stammesgröße mit stärkerer Betonung des ästhetisch Anmutenden, bei der anderen mit gleichartiger Wiedergabe aller Zufälligkeiten, oft gerade mit Hervorhebung des Herben und Häßlichen, ja selbst zuweilen des Grausigen und Abstoßenden, — führt zu dem großen Phänomen der Wiedergeburt der Natur, zu dem mehr oder minder verklärten sogenannten Realismus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, aus dem heraus die nach dem höchsten Idealismus, im reinsten Sinne des Wortes, ringende Kunst eines Dürer und eines Holbein sich erheben sollte.

Stifterfiguren.

      So gering die Zahl der als Porträts gemeinten Zuschauer oder Handelnden auf den bildlichen Darstellungen des 15. Jahrhunderts ist, so unermeßlich ist auf Votivgemälden, Kirchen- und Hausaltären die Gesamtsumme der Stifterfiguren. In allen Größen, in allen Lebensaltern, in jeder Art stümperhafter, selten künstlerischer Ausführung, treten sie uns dort entgegen: Insekten vergleichbar an Wuchs, als Däumlinge, Zwerge, in halber bis zur vollen Menschengestalt, Kinder, Jünglinge und Jungfräulein, Männer und Frauen, Greise und Matronen, vom kaum lesbaren kakographischen Schnörkel oder Monogramm einer menschlichen Figur bis zum mehr oder minder lebensgleichen Konterfei.

      In der Regel erscheint der Stifter knieend und betend, den Rosenkranz mit den Fingern abzählend, ohne Pathos in Gebärde oder Ausdruck, mit dem Kleide seines Standes angetan, der Ritter in seiner Rüstung, die Frau in der Kirchentracht. Brustbilder, die von unten her aus dem Rahmen emportauchen, sind seltene Ausnahmen. Zuweilen werden bandartige, flatternde Streifen mit einer kurzen Gebetformel oder einem frommen Spruch beigegeben, die oft, besonders in der Frühzeit, geschickt als Ornament verwertet werden, ferner auch das Familienwappen. Namensbeischriften sind sehr selten.

      Der künstlerische Wert der deutschen Stifterbildniswelt ist im großen und ganzen sehr gering. Selbst die besseren Meister haben, ganz im Gegensatz zu italienischem oder niederländischem Kunstgebrauch, die Donatoren auffällig flüchtiger behandelt, als die übrigen Personen der Darstellung. Auf Porträtähnlichkeit scheint es selbst da, wo ein größerer Maßstab angewendet worden ist, kaum abgesehen zu sein.

Rosenkranzbilder.

      Das Rosenkranzbild zeigt in der Regel die heilige Jungfrau von einem Ring roter und weißer Rosen umgeben, ein Sinnbild der Freuden und Leiden Maria, welcher Repräsentanten aller Stände den Rosenkranz überreichen, ein Gedanke, der mit der Stiftung der Rosenkranz-Brüderschaften in Verbindung steht. In recht guten Bildnissen der männlichen Ständevertreter werden wir Porträts erkennen dürfen.

Schutzmantelbilder.

      Die Mater Misericordiä, auch Maria Schutz oder Schutzmantelbild genannt, zeigt die Madonna, wie sie ihren weiten, oft von Engeln oder Heiligen gehaltenen Mantel über die ihrer Obhut sich Anvertrauenden ausbreitet.

Der schöne Gedanke, der einer solchen Auffassung der Königin des Himmels zugrunde liegt, ist der nämliche, der in dem Gebete seinen Ausdruck findet: sub tuum praesidium confugimus. Als etwas Neues mag dann später das Porträtelement hinzugetreten sein. Die Gelegenheit, sich selbst und seine geistlichen und weltlichen Oberherren an so bevorzugter Stelle zu sehen, war doch zu verlockend, als daß man sie hätte unbenutzt vorübergehen lassen, und so erscheinen denn bald hin und wieder ganz bestimmte Persönlichkeiten an Stelle der typischen Stand es Vertreter unter dem himmlischen Gnadenmantel.[152]

Franzosen.

      Die Wirklichkeitsforderung des italienischen Publikums wurde modifiziert durch das die Renaissance durchziehende tiefe Verlangen nicht bloß nach dem Menschen, sondern nach dem „schönen“ Menschen. Das Ähnlichkeitsbedürfnis des französischen Auftraggebers unter Ludwig XIV. und Ludwig XV. wurde bezeichnet und eingeschränkt durch das allgemeine Streben, jedes Gesicht, auch das des kleinbürgerlichsten Individuums, soweit zu vergewaltigen bzw. zu erhöhen, bis es dem herrschenden Menschentypus, dem Fürstenkopfe, angeähnelt war. Man wollte porträtiert werden, ähnlich sich selbst, aber in sich ähnlich dem vollkommenen Menschen.

      Man darf infolgedessen von diesen französischen Porträts nur sehr vorsichtig Rückschlüsse ziehen auf das wirkliche Aussehen der Menschen; stellte die Kunst doch weit weniger die Menschen dar als die Ansprüche der Menschen an sich selbst.

Holländer.

      Der nüchterne, praktische Sinn einer bürgerlichen Generation, die stets in irgend einer Form des Rationalismus die ihr gemäße Weltansicht findet, ist tief durchdrungen von der unantastbaren Gültigkeit und Vernunft alles Wirklichen. Diese Gesinnung verlangt von der Welt nicht mehr als sie bietet, und erwartet auch von der Kunst nur ein getreues, ein wirklichkeitsgemäßes Abbild des Seienden — aber das fordert sie auch ganz. So kann das Porträt solchen Geschlechtern, wie z. B. den Holländern des 17. Jahrhunderts, nicht wahrheitsgetreu, nicht ähnlich genug sein. Ohne innere Schwungkraft, den Alltagsboden zu verlassen, ohne Bedürfnis nach irgend einem Ideal, im Sinne eines Vorbildes, nach dem man sich in bewußter Arbeit an sich selbst bildet, stellt man auch der Kunst das uralte Bürgerverlangen, im Lande zu bleiben und sich redlich zu nähren. Mit solcher Genügsamkeit verbindet sich aber stets ein reichliches Maß von Selbstzufriedenheit. Man begnügt sich deshalb damit, so zu sein und so auszusehen, wie man ist, weil jeder völlig zufrieden mit sich selbst ist.

Anton Graff.

      In Deutschland ist Anton Graff durch seine bürgerliche Porträtmalerei berühmt. Wir sind über diesen Künstler unterrichtet durch das Werk von Prof. Dr. Julius Vogel: Anton Graff, Bildnisse von Zeitgenossen des Meisters in Nachbildungen der Originale, ausgewählt und erläutert (Leipzig 1898,

erste Veröffentlichung der Kgl. Kommission des Königreichs Sachsen für Geschichte, Snr. Majestät dem König von Sachsen gewidmet). Für den Ruhm Graffs war es von entscheidender Bedeutung, daß er 1766 eine Stellung in Dresden antrat. Man muß sich die Bedeutung Dresdens, die Jahrhunderte alte Kunstliebe der sächsischen Fürsten, das Streben nach glanzvoller Entfaltung ihrer Hofhaltung, den Umfang und die Pracht der Bauten des 18. Jahrhunderts, die allein der Stadt einen unvergänglichen Reiz verliehen haben, sowie endlich das ganze große Kapitel kursächsischer Kunstpflege, der alles Kleinliche, alles Minderwertige fremd, dagegen alles Großartig-Prächtige, Kostbar-Luxuriöse, künstlerisch Bedeutsame Bedürfnis war; man muß all diese Erscheinungen sich vor Augen führen, um zu verstehen, welcher Glanz es war, der diese Stadt wie ein Nimbus umstrahlte.

      Die Zahl der Bildnisse, die aus Graffs Hand hervorgegangen sind, ist sehr bedeutend. Nach einem vom Meister selbst geführten Verzeichnis hat er etwa 1240 Bildnisse gemalt. Ihrem künstlerischen Werte nach waren naturgemäß diese Bildnisse, von denen z. Z. nur etwa 300 nachweisbar sein dürften[153], sehr verschieden. Neben Meisterwerken finden wir mittelmäßige Leistungen, wie sich leicht erklären läßt: bald waren diejenigen, die seine Kunst auf die Leinwand bringen sollte, Leute vom Schlage derer, von denen Hagedorn sagte, an gewissen Seelen würde auch der beste Bildnismaler nichts auszudrücken finden, bald waren es geistig bedeutende Menschen und solche, die dem Künstler persönlich nahe standen. So begreifen wir, warum gerade die Porträts von Lessing, Sulzer, Chodowiecki, Reich, Hagedorn, Körner, um nur einige zu nennen, Meisterwerke der Porträtkunst ersten Ranges sind.

Miniaturen.

      Das Geben und Nehmen kleiner Porträts gehörte für die Gesellschaft des 18. Jahrhunderts zu den Bedingungen und Freuden des Lebens. Man ließ sich gerne malen, immer für andere, für Eltern und Kinder und Freunde. Die Großen zeichneten durch Übersendung ihres Bildnisses jene aus, denen sie Dank und Anerkennung erweisen wollten. Miniaturen wurden verliehen wie Orden, und manchmal wurden sie wie Orden am Bande getragen. Häufig ließen die Damen sie in ihren Schmuck ein. Dosen wurden bis ins 19. Jahrhundert damit geschmückt Man zierte Schreibpulte und Tische mit Miniaturen. Überall war man umgeben von ihnen und hütete sie als kostbare Erinnerungen an teure Menschen und als Schöpfungen bedeutender Künstler, die man unaufhörlich in Tätigkeit setzte.

Silhouetten.

      Die Silhouette ist französischen Ursprungs und benannt nach dem französischen Finanzminister Etienne de Sylhouette, dessen wenig erfolgreiche

Finanzreformen man lächerlich zu machen suchte. Von Frankreich kam die Silhouette nach Deutschland und sie hat hier mehr als zwei Menschenalter neben der Miniatur eine große Rolle gespielt, nicht nur in bürgerlichen Kreisen, für welche die Miniatur zu teuer war, auch in den hohen Familien fand sie Eingang[154]. Der Klassizismus mit seiner Strenge und seinem Streben nach Einfachheit leistete ihr Vorschub. Und es ist sehr glaublich, daß auch die Entdeckung der schwarzfigurigen antiken Vasen hier mitgewirkt hat.[155] Ich möchte mit Leisching[156] meinen, daß auch Lavators physiognomische Studien, die bekanntlich wie auf Goethe, so auf die ganze Epoche einen ungeheuren Eindruck machten, an der Verbreitung des Schattenrisses ebenfalls Anteil haben. Wertvolle Silhouettensammlungen sollten häufiger, als bisher geschehen ist, veröffentlicht werden. Vorbildlich für solche Publikationen ist das Buch von Ernst Kroker, Die Ayrerische Silhouettensammlung. Eine Festgabe zu Goethes hundertundfünfzigstem Geburtstag, Leipzig 1899. Die Silhouettensammlung von Georg Friedrich Ayrer, über dessen Familie Kroker wertvolle Mitteilungen macht, enthält, zahlreiche Dubletten eingerechnet, 1370 Stück. Die meisten sind von seiner eigenen Hand umrissen und geschnitten und auf der Rückseite mit dem Namen der dargestellten Persönlichkeit, zuweilen auch mit der Jahreszahl bezeichnet, einige wenige sind geschenkt oder gekauft. Die Silhouette war damals, was jetzt die Photographie ist. Freunde schickten sich ihre Schattenrisse zu; die Schattenrisse berühmter Männer wurden für Liebhaber und Sammler mit dem Storchschnabel oder durch den Kupferstich vervielfältigt. Georg Friedrich Ayrer war ein eifriger Silhouetten-Schneider. Diese Ayrerischen Silhouetten gehören der glanzvollsten Zeit der deutschen Literatur und zugleich der Blütezeit der Silhouette an.Die Technik der Silhouette hat ihrem Ursprung und ihrem Wesen nach etwas Schlichtes und Ernstes, sie verfällt aber bald der Spielerei und Künstelei. Dem einfachen Umriß, wie er mit dem Federmesser ausgeschnitten wird, wurden die Haare, die Spitzen der Halskrausen und andere Einzelheiten in Tusche oder Farbe hinzugemalt; es wurden sogar Innenlinien eingezeichnet, und die Geschicklichkeit der Silhouettenschneider macht sich in aufdringlicher Weise geltend. Die bei Kroker abgebildeten Schattenrisse halten sämtlich den Charakter der ersten strengen Zeit der Silhouette fest.[157]

Engländer.

      Wo das Bildnis nicht gepflegt wird, oder wo es leichtsinnig, oberflächlich oder im niederen Sinne liebedienerisch ist, da dürfen wir auf ein mangelhaft entwickeltes Selbstbewußtsein des Staates und des Individuums

schließen. Ein Blick auf England zeigt uns ansprechende Zustände. Seit Jahrhunderten ist dort die Bildnismalerei der feste Pol der heimischen Kunst. In den Epochen, wo die politischen, kommerziellen, wissenschaftlichen und literarischen Interessen derart überwogen, daß eine englische Malerei großen Stils sich nicht entwickelte, zog man vom Kontinent die großen Porträtisten herüber. Holbein, Moro, Rubens, Van Dyck, Lely, Kneller bis auf die Hamburger Denner und van der Smissen bilden eine lange Kette, an die sich schließlich die großen, einheimischen Bildnismaler anreihen. In der Geschichte der Malerei in England trat der Import fremder Kräfte, der auf musikalischem Gebiet ein Seitenstück hat, überall ein, wo die eigene Produktion eine Lücke ließ. Aber es waren in der Malerei wie in der Musik in erster Linie Künstler der verwandten germanischen Stämme, die dort hoch kamen, und es ist ein Zeichen von der Kraft des Bodens, daß die zugewanderten Künstler nicht nachließen, sondern ihre Kräfte so frei und groß entwickelten, wie es ihnen in ihrer Heimat nicht in jedem Falle möglich gewesen wäre. Es ist ein schöner Zug im englischen Volkscharakter, daß der Träger einer großen Leistung, einerlei, welchem Gebiet sie angehört, von allen Ständen hochgehalten wird.[158] Der gefeiertste Führer für die englische Porträtkunst wurde Reynolds (1723-92). Kein Schmeichler, aber auch kein Henker, ein schulmeisterlich veranlagter Pastorssohn, aber ohne falsches Pathos, nicht bloß ein begeisternder Lehrer und Verkünder überlieferten Kunstvermögens, sondern selbst ein ebenso gewaltiger Arbeiter wie gewandter und geistvoller Redner, dem es keine Anstrengung verursachte, in einem Jahrfünft vierhundertachtzehn Bildnisse zu malen. Sein großer Nebenbuhler Gainsborough (1727-1788) machte dem theatralischen Repräsentationsstil, der Anlehnung an geschichtliche und allegorische Überlieferungen, von denen sich Reynolds noch nicht hatte befreien können, ein Ende. Gainsborough, Romney, Peters, Opie, Hoppner, Raebnon, Lawrence — eine unübersehbare Fülle lieblicher Gesichter in ihrer ungeschminkten Frische, wie der Garten in der Obstblüte, umgibt uns bei diesen Namen, ein Preislied der Natur und Schönheit, strenge und sittige, lose und lockende, immer uns bannende Augen, duftige Farben, Frühling in Schleiern, in leicht und leise die Gestalt verhüllenden Stoffen, Frühling in der Landschaft des Hintergrundes. Es ist der ersehnte Rückschlag gesunden Landlebens gegen städtische Überkultur, die erfrischende Seeluft der Insel, die alle theatralische Zutat verweht hat.

Reaktion gegen die englische Malerei in Deutschland.Von Englands Vormundschaft begann man auf dem Kontinent sich loszuarbeiten. Es trat eine kräftige Abwendung ein von der überzuckerten Liebenswürdigkeit der hochgestellten Lawrencemodelle. An Stelle des bisher allein Kunst fördernden Hofes und Adels, oder doch gleichgewichtig ihm zur Seite, tritt die Bürgerschaft in innigere Beziehung zur Kunst denn je zuvor. Aus ihrem urkräftigen Boden erwachsen führende Männer wie Schwind,

Danhauser, Steinle, Schindler, Waldmüller. Man hatte andere Ideale als zur Zeit Napoleons. Jetzt ließ man Griechen Griechen sein und begeisterte sich für Schiller und Raimund, Schubert und Lanner. Man forderte vom Porträtisten sachliche Darstellung, nicht ohne Hinweis auf des Lebens beste Güter, auf die Liebe zur Natur, zu literarischem und musikalischem Schwung, auf die Verehrung guter Sitte und auf Frömmigkeit.

Das Porträt und die Vererbungslehre.      Die Bildnisse setzen uns in den Stand, besondere Eigenschaften einer einzelnen Person zu erkennen und auch einen Familientypus durch die Jahrhunderte zu verfolgen. Hierdurch ist auch die Wichtigkeit des Porträts für medizinische Untersuchungen begründet. Allerdings läßt sich bei nur manchen Familien ein erblicher Typus feststellen, nicht bei allen. Diesbezüglich ist der Vortrag interessant, den Graf Theodor Zichy, ein Schüler von Ottokar Lorenz, über „Familientypus und Familienähnlichkeiten" gehalten hat (Korrespondenzblatt der deutschen anthropologischen Gesellschaft 1898, N. 6 ff.). Auf Grund einer Sammlung von 4000 Bildnissen ist Graf Zichy zu dem Schluß gekommen, daß in manchen Familien sich ein durch längere Geschlechtsfolgen erblicher Typus feststellen läßt, in anderen nicht. Zu denen, wo es der Fall ist, gehören die Habsburger, die Württemberger, Zähringer, Oranier, zu den anderen die Bourbonen, die Hohenzollern, die Wittelsbacher. Mit Recht bemerkt Friedrich Keutgen in seinem noch heute lesenswerten Aufsatz über die Aufgaben der Genealogie (Zeitschrift für Kulturgesch, VI., 1898, S. 169), daß „Ahnenverlust" zur Erklärung dieser Erscheinung nicht ausreicht. Die Porträtkunst kann ohne Kenntnis anatomischer, physiologischer und pathologischer Tatsachen nicht erfaßt werden; die Ärzte sind daher ausgezeichnete Kritiker und Kenner des Porträts. Ein Nachteil der Porträtkunst für den Arzt liegt, wie Dr. Kronfeld in der K. K. Gesellschaft der Ärzte in Wien ausführte, darin, daß die Porträtkunst das individuelle Relief des Gesichts und pathologische Details nicht selten unterdrückte. Trotzdem ist die Ausbeute an pathologischen Porträts, welche kranke, leidende Menschen zum Objekt haben, sehr groß. Doch muß man sich hüten, stilistische Eigentümlichkeiten als pathologische zu deuten. Eine große Rolle in der Porträtkunst spielt der Gesichtsausdruck bei Wucherungen im Nasenrachenraum; an Porträts kann man die sichere Diagnose auf dessen Zustand stellen. Auch finden sich unter berühmten Porträts Darstellungen von Ohren- und Nierenkranken, von Blutarmen und Tuberkulösen, sowie von Geisteskranken. In den Kreis merkwürdiger Erscheinungen im Gesicht gehört auch die sogenannte Habsburger Lippe. Dieser Habsburger Typus ist eines der wichtigsten Beispiele der Vererbung eines menschlichen Merkmales, sowohl was die Zahl der betroffenen Individuen als auch die Möglichkeit ihres Nachweises durch glaubwürdige Abbildungen betrifft.

Der Habsburgische Familientypus.      Bei einer großen Anzahl von Gliedern des Habsburgischen Hauses ist der vorstehende Unterkiefer (Prognathismus inferior) und die herabhängende Unterlippe zu bemerken. Das erkennt man ausgezeichnet aus dem mit zahlreichen Porträts ausgestatteten Werke von Osw. Rubbrecht, l'origine du type familial de la maison de Habsbourg (Bruxelles 1910). Beide Erscheinungen

waren vielfach, was aber nicht so bekannt ist, verbunden mit halbgeöffnetem Munde und auch besonders dicker Zunge.[159]

      In deutlich nachweisbarer und ausgeprägter Form findet sich die Habsburger Unterlippe bekanntlich bei dem Kaiser Maximilian und seinem spanischen Enkel vor. Zwar gibt es eine Vermutung, daß auch schon Rudolf von Habsburg eine starke Unterlippe gehabt hätte; doch ist weder bei ihm noch bei seinen Nachkommen von einer Anomalie im eigentlichen Sinne die Rede, wie sie seit Maximilian allerdings als solche bezeichnet werden kann.

      Dieses Lippenkennzeichen ist ausführlich behandelt in dem umfangreichen Werke von Galippe, L'hérédité des Stigmates de Dégénerescence et les familles Souveraines, Paris 1905. In deutscher Sprache würde der Titel etwa so lauten: „Die Vererblichkeit der Kennzeichen der Entartung und die regierenden Familien“. Die vorstehende Unterlippe und der hervortretende Unterkiefer sind für Galippe ein Kennzeichen der Entartung überhaupt. Wie beim Hunde im Typus der englischen Bulldogge, so beim Menschen. Schon in dieser Einleitung offenbaren sich Methode und Ziel! Galippe verfolgt die „Habsburger Lippe“ von ihrem ersten Auftreten durch die Jahrhunderte bis zur Gegenwart. Er untersucht ihre Herkunft und ihre Verzweigung in die von den Habsburgern im Weiberstamm sich ableitenden Familien. Auch abgesehen von den Fehlern in der Methode und dem Gewimmel der tatsächlichen Irrtümer in genealogischer Beziehung verdient dieses umfangreiche Buch nach keiner Richtung hin als eine wissenschaftliche Leistung angesehen zu werden. Es ist einfach ein Pamphlet gegen die regierenden Häuser Europas. Überall, wo Galippe die Habsburger Lippe findet, und er findet sie überall, liegt nach seiner Ansicht Entartung vor. Immerhin hat Galippe ein gewisses Verdienst in zwei Richtungen. Einmal darin, daß er einen außerordentlich großen Stoff an Bildnissen beigebracht hat. Zwar ist dieser Stoff nicht gründlich gesichert. Es ist nicht unterschieden zwischen gleichzeitigen und späteren Bildnissen, zwischen verläßlichen und unverläßlichen. Aber es ist doch auf diese Weise auf eine Unzahl von Bildnissen aufmerksam gemacht, die allerdings in getreuer Nachbildung durch Photographie dem Leser vor Augen geführt sein müßten, nicht durch Klischees, bei denen man nicht ohne weiteres wissen kann, inwieweit sie mit den Originalen übereinstimmen. Das zweite Verdienst Galippes, und dieses ist ein wirkliches, ist, aufmerksam gemacht zu haben auf eine Stelle in Brantômes „Memoiren“, die von der Herkunft der Habsburger Unterlippe spricht und den Bearbeitern dieses Gegenstandes bisher entgangen war.

      Über die Herkunft der Habsburger Lippe gibt es mehrere Theorien. Nicht ernst zu nehmen ist diejenige Theorie, die sie auf Margarete Maultasch, die letzte Herrin von Tirol, † 1369, zurückführt, und ebenso diejenige Theorie, die von einer „Jagellonen-Lippe“ spricht und sie als durch Anna Jagello, † 1547, Gemahlin Ferdinands I, auf die Habsburger vererbt hinstellen

will. Margarete Maultasch nämlich hatte nur einen Sohn, Meinhard, dieser starb 1363 kinderlos, und Margarete trat darauf Tirol durch Erbvertrag an die Habsburger ab. Durch Erbvertrag kann sie aber die Unterlippe doch nicht an die Habsburger gebracht haben. Ebensowenig kann die Jagellonin die Urquelle der Unterlippe sein; denn diese findet sich bereits ganz ausgeprägt bei ihrem Schwager: Kaiser Karl V., dem Bruder ihres Gemahls Ferdinands I.

      Scheinbar begründeter ist es, wenn Ottokar Lorenz (Handb. S. 403) die Habsburgische Unterlippe von Cimburgis von Masovien, † 1429, der Gemahlin Ernst des Eisernen von Steiermark, † 1408, der Mutter Kaiser Friedrichs III., herleiten will.

      Seine Ansicht stützt sich auf eine Stelle im „Spiegel der Ehren des Erzhauses Österreich“, den Johann Jakob Fugger im Jahre 1555 geschrieben und Siegmund von Birken 1662 zu Nürnberg in Druck gegeben hat.

      Hier wird von Cimburgis von Masovien berichtet, sie sei von außergewöhnlicher Größe, Kraft und Stärke gewesen, und hinzugefügt: „Auch soll die starke Unterlippe durch sie in die Familie gekommen sein“.

      Nun liegt es auf der Hand, daß das, was selbst ein Gelehrter, wie Johann Jakob Fugger, 126 Jahre nach dem Tode der betreffenden Person in dieser Art berichtet, namentlich wenn er es mit einem „soll“ versieht, nicht gerade als erwiesen gelten kann, wenn keinerlei Bildnisse nach dem Leben zur Nachprüfung der Angabe überliefert sind. Solche fehlen aber bei der Cimburgis durchaus.

      Nun hat allerdings Graf Theodor Zichy in seinem geistvollen Vortrage „Familientypus und Familienähnlichkeiten“, erschienen im 29. Jahrgang des „Korrespondenz-Blattes der Deutschen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte“ Nr. 6 vom Juni 1898, die Vermutung aufgestellt, die Habsburger Lippe rühre von den zwei Portugiesischen Urgroßmüttern Karls V. her, nämlich von Eleonore von Portugal, † 1467, der Gemahlin Friedrichs III., † 1493, und Isabella von Portugal, † 1496, der Gemahlin des Königs Johann II. von Castilien und Leon, † 1454. Allein Graf Zichy hat für die Richtigkeit dieser seiner Annahme überhaupt keine Überlieferung zur Unterlage, sondern nur Ähnlichkeiten auf Bildern, so daß man auch hier von einer unbewiesenen Hypothese sprechen kann.

      Die Stelle bei Brantôme, die Galippe ans Licht gezogen hat, lautet in deutscher Übersetzung wörtlich:

      „Um nun zu unserer großen Königin Marie zurückzukehren, so blieb sie, nach dem großen Unglück des Königs, ihres Gemahls, als sehr junge und schöne Witwe zurück, wie ich es von mehreren Personen habe erzählen hören, und wie es auch ihre Bildnisse ausweisen, die ich gesehen habe und die sie als solche vorstellen. Sie hat auf diesen Bildern nichts Häßliches oder woran man Anstoß nehmen könnte, es sei denn der große und vorstehende Mund auf österreichische Art, der aber nicht von dem österreichischen Hause kommt und herrührt, sondern von dem Burgundischen; wie ich es habe von einer Dame des Hofes aus jener Zeit erzählen hören, daß einmal die Königin Eleonore auf der Durchreise durch Dijon ihre Andachten im dortigen Kartäuserkloster verrichten ging. Bei dieser Gelegenheit besuchte sie auch die verehrungswürdigen Grabstätten ihrer Vorfahren, der Herzöge von Burgund, und begehrte, sie

öffnen zu lassen, wie es ja auch mehrere Könige mit den Grabstätten ihrer Ahnen gemacht haben. Sie fand einzelne davon so wohl und ganz erhalten, daß sie die Formen genau erkennen konnte, darunter auch die Mundform ihres Angesichts. Worauf sie plötzlich ausrief: ‚Ha! Ich glaubte, daß wir unsere Mundform von den Österreichern hatten, aber, wie ich sehe, haben wir sie von Marie von Burgund, unserer Ahnfrau, und den anderen Burgundischen Herzögen, unseren Ahnen. Wenn ich den Kaiser, meinen Bruder, wiedersehe, werde ich ihm das erzählen, auch werde ich es ihm mitteilen‘. Jene Dame, die damals dabei war, sagte mir, daß sie das selbst gehört habe.“

      Brantôme ist um 1540 geboren gewesen und † 1614. Die große Königin Marie mit dem Habsburgischen Gesicht, von der er spricht, ist Marie aus dem Geschlechte der Medici, Witwe König Heinrichs IV. von Frankreich, der bekanntlich 1610 einem Mörder zum Opfer fiel. Sie selbst † 1642. Sie war eine Enkelin Kaiser Ferdinands I. Die Königin Eleonore, Schwester des Kaisers, von der Brantôme spricht, ist die Tochter Philipps des Schönen, Schwester Kaiser Karls V., Enkelin also der Maria von Burgund, im J. 1530 mit Franz I. von Frankreich vermählt, der 1547 †. Sie selbst † 1558. Brantôme kann also sehr wohl eine Dame des Hofes, die bei der Gruftöffnung in Dijon Ohren- und Augenzeugin war, persönlich gekannt haben. Daß jedenfalls Philipp der Schöne, der Sohn der burgundischen Maria, entgegen der in diesem Punkte völlig irrtümlichen Ansicht des Grafen Zichy ganz außergewöhnlich starke Lippen gehabt hat, geht aus mehreren zeitgenössischen Gemälden und Miniaturen erster Meister hervor.

      Es wäre ein bemerkenswertes Zusammentreffen, wenn dem Habsburgischen Hause von dem Burgundischen nicht nur der gewaltige Reichtum und die Ländervermehrung, nicht nur die ganze, feine niederländische Kultur, nicht nur das Hofzeremoniell, nicht nur das „Goldene Vlies“, sondern auch ein Familientypus überkommen wäre, dessen Spuren sich bis in die Gegenwart deutlich verfolgen lassen.

      Das bereits genannte Buch von Rubbrecht, L'origine du type familial de la maison de Habsbourg bestreitet die burgundische Herkunft des vorgeschobenen Unterkiefers.

      Auch der Haller Universitätsprofessor Haecker, Verfasser eines Werkes über Allgemeine Vererbungslehre (2. Aufl., Braunschweig 1912) sowie eines Aufsatzes „Der Familientypus d. Habsburger“ (Zeitschr. f. induktive Abstammungs- u. Vererbungslehre, Bd. 6, 1911) und eines Vortrages über die Habsburger Unterlippe (Verhdlgn. d. deutschen zoologischen Gsft., 1911) ist der Ansicht, daß die „Habsburger Lippe“ nicht von der burgundischen Verwandtschaft stammt, sondern eine ausschließlich habsburgische Eigenschaft ist. Schon ein Bild Ernsts des Eisernen, des Vaters des römisch-deutschen Kaisers Friedrich III., weist die beiden besonders hervortretenden Merkmale, die dicke Unterlippe und den starken Unterkiefer, auf. Von ihm ab findet sich dieser Familientypus mehr oder minder deutlich bei allen männlichen Habsburgern bis ins 19. Jht. hinein; besonders stark trat er hervor bei den spanischen Habsburgern, bei Kaiser Leopold I. (1658-1705) und bei dem Erzherzog Albrecht, dem Sieger von Custozza (1866).

      Im Gegensatz zur Annahme von Lorenz zeigen auch zahlreiche weibliche

Mitglieder der Dynastie den Familientypus und zwar als verfeinerte, abgeschwächte Kopie des männlichen Typus, so z. B. Eleonore, Tochter Philipps des Schönen und Gemahlin Franz' I. von Frankreich und Maria von Österreich, Tochter Karls V. und Gemahlin Maximilians II.

      Auch fand durch die weiblichen Familienglieder vielfach eine Übertragung in andere Dynastien statt, so durch Anna, Tochter Ferdinands I., in das Haus Bayern, durch ihre Schwester Maria in das Haus Jülich-Cleve, durch Eleonore Maria, Tochter Ferdinands III., und durch Maria Theresia in das Haus Lothringen, durch Maria Luise, Tochter Franz' I., in das Haus Bonaparte.

      Die Ursache dieser Gesichtsbildung bleibt vorläufig noch unklar. Nach einigen Forschern (Wilh. Meyer, Bloch) würde es sich um Vererbung eines skrophulösen bezw. adenoïden Habitus handeln, nach anderen (Galippe) um eine milde Form von Akromegalie als Wirkung einer erblichen Hypophysenstörung. Nach der Ansicht anderer Forscher sind neuere Versuche Torniers über künstlich erzeugte Mopsbildung bei Fischen zur Erklärung heranzuziehen. Auch von Seiten dieser Forscher werden die Bilder Karls V., insbesondere das berühmte Porträt Ambergers im Berliner Kaiser-Friedrich-Museum als besonders gute Illustrationen für diese Bildungen herangezogen.

      Die z. B. von Galippe verteidigte Ansicht, daß die beiden Charaktere (Lippe und Unterkiefer) nur Glieder einer ganzen Kette von Stigmen oder Degenerationszeichen darstellen und also das Wahrzeichen einer abnormen, die Degeneration der Familie fast unabänderlich herbeiführenden Gesamtkonstitution seien, ist nach Haecker vom Boden der neueren Erblichkeitsforschung aus als unwahrscheinlich zu bezeichnen.

      Haecker erklärt die sogenannte Habsburger Lippe auf Grund der sogenannten Mendelschen Vererbungsregeln. Diese beherrschen seit etwa 10 Jahren die zoologische und botanische Erblichkeitsforschung. Nach Haecker sind zur Erklärung der habsburgischen Gesichtsbildung die beiden letzten Mendelschen Vererbungsregeln zu berücksichtigen, die Spaltungs- und Unabhängigkeitsregel, denen zufolge der Habsburger Typus sich als selbständiges, unabhängig „wandelndes“ Merkmal verhält und daher nicht notwendig mit einer Degeneration der Familie zusammenzuhängen braucht.

      Gleichzeitig mit Prof. Dr. Haecker in Halle hat Prof. Dr. Strohmayer[160] in Jena auf Grund der überaus reichhaltigen Porträtsammlung Sr. Exzellenz des Grafen Theodor Zichy in Budapest, der Porträtsammlung des Erzherzogs Ferdinand und der Medaillensammlung des Erzhauses Österreich im kunsthistorischen Museum zu Wien die Vererbung des Habsburger Typus untersucht In manchen Punkten ist Strohmayer anderer Ansicht als Haecker; und das ist natürlich, wo es sich um Urteile des Auges dreht, die sich von Subjektivität nicht losmachen können. Ober den Begriff einer dicken Unterlippe und den Punkt, wo man ein Gesicht bereits als prognath

ansprechen darf, läßt sich ja streiten. Wie weit man gehen kann, dafür ist Galippe ein Beispiel, der die Anwendung des Prädikats „prognath“ auf eine unsinnige Spitze trieb. Aus den Strohmayerschen Arbeiten mögen hier noch folgende Einzelheiten erwähnt werden:

      Bereits bei Karl V. erreicht die Prognathie und Üppigkeit eine geradezu aus dem Rahmen jeglicher Ordnung fallende Höhe. Nach Strohmayer liegt die Vermutung nahe, daß hier ein erblicher Familientyp durch pathologische Prozesse (adenoide Wucherungen) zur vollständigen Mißbildung des Gesichts gesteigert worden ist. Sein Bruder Ferdinand I., nicht viel weniger „adenoid“ und offenmäulig als Karl V., ist wenig prognath, aber ungemein lippig. Die Erhaltung des Habsburger Typus hat sich nicht in unveränderter Form, sondern in offenbarer Abwandlung der Merkmalsausprägung vollzogen. Die erste Hauptetappe umfaßt die spanischen Habsburger und reicht bei den Österreichern bis auf Leopold I. Seine Kinder- und Enkelgeneration markiert sich durch den weittragenden Einfluß von Frauen blutsfremder Herkunft als die zweite Etappe. Die dritte wird inauguriert durch die Vereinigung habsburgischen und lothringischen Blutes. In ihrem Mittelpunkte steht Leopold II., dessen gleichartige Deszendenz in die Augen springt.

      Der verwandtschaftliche Zusammenhang zwischen den Habsburgern und Wittelsbachern ist ein alter, und besonders im 16. und 17. Jahrhundert sehr enger. Zwischen beiden besteht eine Inzucht, die nur in der im Erzhause Habsburg selbst geübten ein vollwertiges Seitenstück besitzt. Überblickt man die lange Reihe wittelsbachischer Bildnisse, so ergibt sich, daß sich die älteren Bayern in ihrem Familientypus so eng an die Habsburger anlehnen, daß man sie als eine physiognomische Untergruppe dieser Dynastie bezeichnen darf. Mit der Einheirat der ersten Habsburgerin Anna, der Tochter Ferdinands, erscheint anstatt des bisherigen der habsburgische Gesichtstypus in eindeutiger Stärke. Dann können wir den Typus durch sechs Generationen verfolgen. Nach langer Pause haben neuerdings die Wechselheiraten zwischen den Häusern Habsburg und Wittelsbach wieder begonnen; und wieder sehen wir die Herrschaft der Merkmale des Habsburger Typus. Die „Habsburger Lippe“ hat sich auch heute noch als stark genug erwiesen, sich bei der Übertragung durch eine Frau in eine andere Familie dort geltend zu machen.

      Auch bei den Wettinern ist die Wirkung des Habsburger Typus zu bemerken. Maria Josepha, Tochter Josephs I. und Gattin Friedrich Augusts II. von Sachsen war, obwohl selbst nicht prognath, sondern nur Lippenträgerin, doch imstande, bei fünf Söhnen Physiognomien zu schaffen, die auf Habsburg deuten. Darunter ist ein Vollblut-Habsburger, Clemens Wenzel, Kurfürst von Trier. Zwei weitere Brüder (Franz Xaver und Albert) haben ihren analogen Habsburger Vertreter in Joseph II.

      Auch nach Strohmayer unterliegt es „wohl keinem Zweifel, daß der Familientypus der Habsburger ein Hauptkriterium für mendelnde dominierende Charaktere erfüllt: er wird nur durch affizierte Individuen, hauptsächlich durch stark affizierte männliche, aber auch durch schwächer gezeichnete weibliche übertragen“. Dabei verschweigt Strohmayer keineswegs die Schwierigkeiten

dieser Untersuchung. So bleibt es unklar, ob sich Prognathie und Unterlippe als ein Komplex oder als zwei Erbeinheiten vererben. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, daß starklippige Frauen in die Familie einheirateten und daß man nicht weiß, ob ihre Lippen vererbungsgeschichtlich der Habsburger Unterlippe gleich zu setzen sind. Sehr beachtlich ist, was Strohmayer S. 785 sagt: „Hier, wo wir es nicht mit einem eindeutigen Merkmal, wie bei Spalthand, Hypophalangie, Daltonismus oder Hämophilie zu tun haben, gibt es so fließende Übergänge, daß uns das Problem aus den Händen gleitet, wenn wir uns ernstlich daran machen, nach Mendelschen Proportionen zu suchen.“ Damit sind zugleich die Grenzen der Bedeutung des Porträts für die Vererbungslehre angedeutet. Es gibt Fälle, wo das Bild, insbesondere das nicht durch Photographie hervorgebrachte, nicht ausreicht, wo vielmehr am Körper selbst Messungen notwendig werden, wenn die Untersuchung zu einem zuverlässigen Abschluß gebracht werden soll.

      Ganz neuerdings ist Kekule von Stradonitz (Leipziger Neueste Nachrichten vom 23. Febr. 1913) dafür eingetreten, daß die Vererbung der Habsburger Lippe nicht in der von den Medizinern behaupteten Weise einfach nach Mendelschen Proportionen, sondern in einer komplizierteren Art vor sich gegangen ist. Es müssen weitere Untersuchungen über diesen Gegenstand unternommen werden, ehe er einigermaßen als wissenschaftlich abgeschlossen gelten kann.

Porträtausstellungen.       Wie wertvoll aber immerhin das einzelne Porträt vom künstlerischen Standpunkt oder vom Standpunkt der Vererbungslehre aus ist, im Interesse der Pietät mag die Familie auch das minder wertvolle emsig sammeln und treulich behüten! Unglücksfälle aller Art, schwierige Verhältnisse in der Gesellschaft und Unverstand haben den Schätzen, die in den Bildnissen vorhanden sind, oft sehr übel mitgespielt. Darum ist ihnen ein schützendes und bleibendes Heim von Staats- oder Stadtwegen, wie es unsere Museen bieten, dringend zu wünschen. Man möchte auf diese oft wandernden Zeugen der Familiengeschichte das Wort aus Schillers Huldigung der Künste anwenden:

Wir kommen von fernher,
Wir wandern und schreiten
Von Völkern zu Völkern,
Von Zeiten zu Zeiten;
Wir suchen auf Erden ein bleibendes Haus.

      Es ist daher mit heller Freude zu begrüßen, daß unsere Museen angefangen haben, durch Sonderausstellungen von Porträts auch aus den Kreisen der einzelnen Familien das Interesse an diesen Kunstschöpfungen anzuregen. Von größtem Erfolge ist z. B. die Sonderausstellung gewesen, die der Direktor des Leipziger Stadtgeschichtlichen Museums, Prof. Dr. Kurzwelly, mit den Werken Leipziger Bildnismaler veranstaltet hat. Der erschienene Katalog[161] weist deutlich nach, welch ein Reichtum an Porträts in unseren Bürgerhäusern

noch vorhanden ist. Der langandauernde Andrang des Publikums zu der genannten Ausstellung und den sie erläuternden Vorträgen ihres Veranstalters hat offenkundig gezeigt, wie empfänglich die gebildeten Kreise unseres Volkes für Belehrung in dieser Richtung sind. Durch solche Sonderausstellungen wird hoffentlich auch die schändliche Unsitte verdrängt werden, wonach bisher vielfach gute Porträtbilder über das Weltmeer verkauft wurden, damit sie in Amerika den Salon irgend eines Parvenüs schmücken. Möge unser deutsches Volk festhalten, was es an Porträts besitzt und sich durch diese Bilder allezeit antreiben lassen, vorbildlichem Wirken der Ahnen nachzueifern, zum Segen der Familie, zum Heil des Vaterlandes!

Porträtsammlungen.      Sammlungen von Porträts berühmter Personen des griechischen und römischen Altertums, namentlich von Büsten und geschnittenen Steinen, sind schon im Anfang der Renaissancezeit in Italien angelegt worden. Von da verbreitete sich diese Liebhaberei nach dem Norden, und im 16. Jahrhundert fertigten Kupferstecher und Holzschneider bereits ganze Reihen von Bildnissen geschichtlicher Personen der Vergangenheit und hervorragender Zeitgenossen an. Die künstlerisch bedeutendste Sammlung dieser Art ist die „Ikonographie“ des van Dyck (um 1630 bis 1640). Van Dyck gab nämlich eine Sammlung seiner Porträts heraus, wozu er elf eigenhändig radierte, während die andern von den besten Stechern Antwerpens ausgeführt wurden. Das Werk erschien zuerst von 1632 an bei M. van den Enden in 84 Blättern, dann 1645 bei Gillis Hendricx, der die Zahl der Blätter auf 100 brachte, unter dem Titel: „Icones principum, virorum doctorum etc. numero centum ab Antonio van Dyck pictore ad vivum expressae eiusque sumptibus aere incisae“. Es erlebte später noch verschiedene Auflagen (vgl. F. Wibiral, L'iconographie d'Antoine van Dyck d'après les recherches de H. Weber, Leipzig 1877). In neuerer Zeit ist das Sammeln von Porträts und ihre wissenschaftliche Bearbeitung wieder sehr in Aufnahme gekommen. Vgl. Visconti, Iconographie grecque (Par. 1808, 3 Bde.) und Iconographie romaine (das. 1818–33, 4 Bde.); Bernoulli J. J., Römische Iconographie (Stuttgart 1882–94, 3 Tl.); Winter, Ü. d. griechische Porträtkunst (Berlin 1894); Gudeman, Imagines philologorum, Leipzig 1911; Marquet de Vasselot, Histoire du portrait en France (Paris 1880); Pinset et d'Auriac, Histoire du portrait en France (Paris 1884); Imhof-Blumer, Portätköpfe auf römischen Münzen (Leipzig 1879) und auf antiken Münzen hellenischer und hellenisierter Völker (Leipzig 1885).

      Eine ansehnliche Galerie von Porträts aus den Jahren 1740–1790 ist in der Benediktinerabtei zu Kremsmünster vorhanden. Als die Kaiserin und Königin Maria Theresia durch ein aus Wien den 14. September 1744 erlassenes Diplom in Kremsmünster eine adelige Akademie gegründet hatte, mehrte sich in der Abtei der Besitz von Porträts, und es entstand eine bedeutende

Sammlung in Öl gemalter, lebensgroßer Brustbildnisse, welche die adeligen Jünglinge der Akademie darstellten. Diese meist gut ausgeführten Gemälde, etliche Hunderte an der Zahl, von denen manche mit Familienwappen geziert sind, zeigen uns einen nicht unbedeutenden Teil des damaligen österreichischen Adels aus allen Ländern des Reichs in jener mit Spitzen und Tressen reich geschmückten Tracht, wie sie in jener Zeit bei den Gala- und Staatskleidern eines jungen Edelmannes der Sitte und Mode nach üblich war.[162]

      Eine Porträtsammlung von etwa 2000 Tafeln befindet sich auf Schloß Gripsholm bei Mariefred unweit Stockholm. Auch im damals Wrangelschen Schlosse Skoklosten unweit Upsala sind sehr viele interessante Porträts vorhanden. Ähnlich steht es mit anderen schwedischen Rittersitzen. — Die Porträtsammlung des Erzherzogs Ferdinand von Tirol ist in d. Jb. d. kunst-histor. Slg. des öst. Kaiserhauses, Bd. XIV, XV, XVII, XVIII u. XIX (Wien 1893-98, mit vielen Tfln. u. mehreren 100 Abbild, im Text) beschrieben worden.

      Im Fürst-Otto-Mus. zu Wernigerode (Burgstraße 37) befindet sich in e. gesonderten Raume, der mit den übrigen Räumen nicht in Verbindung steht, eine Porträtsammlung (vgl. d. v. Harzklub, Zweigver. Wernigerode, herausgeg. Büchlein „Wanderung durch Wernigerode“, 8. Afl., S. 38) von etwa 30000 Stück. Man kann etwa folgende Gruppen unterscheiden: Glieder regierender Häuser, deutsche Fürsten und Grafen, deutsche Edelleute (meistens 17. bis 19. Jahrh.), außerdeutsche Edelleute (namentlich englische und französische), Hofleute, Geistliche der Reformationszeit, Nürnbergische Porträts, Theologen, Juristen, Agronomen, Forstmänner, Buchdrucker, Buchhändler, Kaufleute, Handwerker, Techniker, Militärs, Staatsbeamte, deutsche Volksmänner, Magistratsbeamte (Augsburg, Breslau, Danzig, Frankfurt, Leipzig, Lübeck, Lüneburg, München, Nürnberg, Osnabrück, Regensburg, Rostock, Straßburg und andere Städte), Professoren der evangelischen und katholischen Theologie, Kardinäle, Kurfürsten von Mainz, Bischöfe und Erzbischöfe, Schulmänner, Schriftsteller, Bibliothekare, Archivare, Mediziner, Musiker, Maler, Kupferstecher, Frauenbildnisse (adelige, fromme und gelehrte Frauen).

      Eine Porträtgalerie aus allen Ständen ist die Holtzmannsche Bildersammlung im König-Albert-Museum neben dem Dom zu Freiberg im Königreich Sachsen, angelegt von dem Dresdner Maler Karl Friedrich Holtzmann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und beschrieben von Wappler in den Mitteilungen vom Freiberger Altertumsverein, 43. Heft 1907. — Das Sammeln von Porträts kann als eine besonders lohnende Aufgabe unserer Altertumsvereine bezeichnet werden. Als mustergültig für historische Museen ist das Beispiel des Dresdner Stadtmuseums zu bezeichnen; dieses hat sich von vornherein eine Sammlung von Porträts bedeutender Dresdner zur Aufgabe gemacht. Auf dieser Sammlung beruht das vorbildliche Werk von

Georg Beutel, Bildnisse hervorragender Dresdner aus fünf Jahrhunderten. Mit kurzen Lebensbeschreibungen (1. Reihe = Veröffentlichung des Vereins für Geschichte Dresdens. Dresden 1908).

      Ähnlichen Bestrebungen dient F. Schwarz, Verzeichnis der in der Stadtbibliothek Danzig vorhandenen Porträts Danziger Persönlichkeiten, ZWG 50 (1908). Vgl. auch Weiss, E., Aussteilung v. Bildnissen. (Verz. der Dargestellten auf d. vom Mannheimer Altertumsverein 1909 veranstalteten Sonder-Ausstellung v. Werken d. Kleinporträtkunst).

      In der Schweiz hat man folgende Sammlungen veranstaltet: Galerie berühmter Schweizer der Neuzeit. In Bildern von Fr. und H. Hasler mit biogr. Text von A. Hartmann. 2 Bände mit 100 Porträts in Stahlstich u. 3 Tafeln Autographen. Baden 1868—71. Neue Ausg., Zürich 1882. — Portrait-Galerie, Schweizerische, Zürich 1888 ff. Bereits 1797 erschien in Zürich: David Herrliberger, Bildnisse berühmter Schweizer. Vgl. dazu: Neujahrsbl. d. Stadtbibl. in Zürich 1875, Slg. von Bildnissen Züricher Gelehrter, Künstler usw. d. Stadtbibl. Zürich.

      Veröffentlicht sind außer den Porträts gewisser verdienter Persönlichkeiten, die schon lange unsere gedruckte Literatur zieren, auf Grund eingehender Nachforschung neuerdings eine Anzahl einzelner Personen aus fürstlichen, adeligen und bürgerlichen Familien. Eine Reihe Hohenzollernbildnisse hat zuerst Georg Friedrich Kasimir von Schad gesammelt, meist jedoch nur Stiche und andere Schwarz-Weiß-Reproduktionen (veröffentlicht in dessen Versuch einer brandenburgischen Pinakothek, Nürnberg und Leipzig 1792). Einzelne im Lande verstreute oder in preußischen Schlössern versteckte Portrats hat dann Graf Stillfried in seinen Kunstdenkmälern und Altertümern des erlauchten Hauses Hohenzollern (Berlin 1839 ff.) reproduziert, allerdings in einer Technik, die den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Neuerdings hat Paul Seidel außerordentlich dankenswerte Studien veröffentlicht über die ältesten Bildnisse der brandenburgischen Hohenzollern, HZJ 1902, ebensolche Koser, Die historischen Denkmale in der Siegesallee des Berliner Tiergartens, HZJ vom 2. Jahrgang (1898) an, Koser und Seidel über „Die äußere Erscheinung Friedrichs des Großen“ im HZJ 1897, Seidel über die „Bildnisse der brandenburgischen preußischen Herrscher vom Großen Kurfürsten bis zu Kaiser Wilhelm II.“, HZJ 8, Bailleu über Königin Luise von Preußen, HZJ 3. 5. 6, Campbell Dodyson, in „The Buslington Magazine“ (A newly discovered portrait drawing by Dürer, II, VI, 1903, Seite 286 ff.) und Friedrich H. Hofmann (HZJ 1905, S. 67 ff.) über Porträt-Darstellungen der fränkischen Hohenzollern. Die Arbeiten von Beierlein, Kull, Widmer und Zimmermann bieten Material zur Kritik der Porträts von Mitgliedern des Hauses Wittelsbach (vgl. oben S. 232. 238). Es mögen ferner verzeichnet werden; Bildnisse von Herzögen und Herzoginnen des neuen Hauses Braunschweig. Biogr. Text von H. Mack. Braunschweig 1896. — Frankenberg und Ludwigsdorf, E. v., Anhaltische Fürstenbildnisse, B. 1. 2. Dessau 1894—96. — Über die Bildnisse anßerdeutscher Fürstenhäuser vgl. F. U. v. Wrangel, Die souveränen Fürstenhäuser Europas. Porträtsammlung nebst geneal. Notizen.

2 Bde. Stockholm 1899. — Porträtgalerie der regierenden Fürsten und Fürstinnen Europas, herausgegeben von K. F. von Schlichtegroll u. E. von Zoller. Berlin 1889—92. — Alhard v. Drach und Gustav Könnecke, D. Bildnisse Philipp d. Großmütigen. Festschr. z. Feier seines 400. Geburtstages (13. Nov. 1904). Marburg 1905.

      Eine beachtenswerte Porträtsammlung ist: „Iconographie française ou portraits de personnes les plus illustr. qui ont paru en France depuis François I. jusqu'à 1790“. Paris 1828 gr. fol. Die Porträts sind von David, Gerard, Guérin, H. Vernet u. a. gezeichnet und von Hesse, Dupré und Maurin meisterhaft lithographiert. Das Werk erschien in 50 Lieferungen, jede zu je 4 Porträts und Faksimiles. Ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis findet sich bei Joh. Günther u. Otto Aug. Schulz, Handb. f. Autographensammler, Leipzig 1856, Seite 60 ff. Eine andere Porträtsammlung führt den Titel: Thane, J., British Autography. A collection of Fac-Similes of the Handwritings of Royal and illustrious personages, with their authentic Portraits. 3 vols. London 1788. 4. Dieses Werk umfaßt 250 gut ausgeführte, auf rötlichem Grund gedruckte, mit einer Randleiste umgebene Porträts in Kupferstich und darunter befindlichen Faksimiles der Namen, zum Teil auch einigen Worten und mehrfach beigefügten Wappen. Die Sammlung erschien im Selbstverlag des Herausgebers und kommt selten in den Handel.

      Ein treffliches Vorbild, wie das Portrait wissenschaftlich zu behandeln ist[163], hat über das Geschlecht der Wettiner der frühere Direktor des Kgl. Sachs. Kupferstichkabinetts, jetzige Direktor des Grünen Gewölbes in Dresden, Professor Sponsel, aufgestellt, in dem durch größte Gediegenheit der Vorstudien und durch Vornehmheit der allen modernen Anforderungen gerecht werdenden Reproduktionstechnik ausgezeichneten Werke: „Fürstenbildnisse aus dem Hause Wettin. Herausgegeben vom Königlich Sächsischen Altertumsverein. Bearbeitet von Jean Louis Sponsel.“ (Mit 100 Tafeln in Lichtdruck und 74 Abbildungen im Texte, Dresden, Wilhelm Baensch, 1906). Die Bedeutung dieses Werkes[164] für sächsische und deutsche Geschichte, für Kunstgeschichte und Kostümkunde kann hier nur leise angedeutet werden. Für den Genealogen ist die Erhaltung des Familientypus im Mannesstamme sehr merkwürdig, noch merkwürdiger aber die trotz gemeinsamer Züge sehr bald eintretende Verschiedenheit zwischen Ernestinern und Albertinern.[165]

      Eine besonders reichhaltige Fundgrube sind die Porträtschätze, welche die großen deutschen und außerdeutschen Kupferstichkabinette[166] als ein wertvolles Erbteil früherer Jahrhunderte bewahren. Es ist eine dankbare Aufgabe, diese Bildnisse und namentlich die berühmter, in die Geschicke der Welt kräftig eingreifender Männer und Frauen zu studieren und psychologisch zu analysieren, mit der dargestellten Physiognomie den überlieferten Charakter in Zusammenhang zu bringen und aus dem letzteren die erstere zu erklären und zu begründen. Wenn man dabei nicht ausschließlich die porträtierte Person, sondern auch die Künstler, die sie dargestellt haben, im Auge behält, so wird man gewahr, daß in bezug auf die Auffassung von Bildnissen bestimmte Anschauungen herrschten, von denen der Künstler vollständig beeinflußt wurde. Mit Hilfe der zu einer hohen Vollkommenheit gebrachten Phototypie hat es Friedr. Brinkmanns Verlag in München unternommen, eine Sammlung von Porträts von berühmten Personen aller Völker und Stände seit 1300 in Faksimile-Reproduktionen herauszugeben und zu jedem Porträt kurze biographische Daten hinzuzufügen. Das Werk erschien seit 1883 unter dem Titel: „Allgemeines Historisches Porträtwerk. Eine Sammlung von 600 Porträts“ und umfaßt 6 Bände in Großquart. Die Auswahl leitete Woldemar von Seidlitz. Das verdienstvolle Werk bedarf der Nachprüfung. W. von Seidlitz bemerkt im Nachwort im Schlußband (1890) selbst, daß seit Beginn des Werkes „für manche der Dargestellten sich bessere Vorbilder haben auffinden lassen“.[167]

      Mit Recht haben zahlreiche, in neuester Zeit veröffentlichte Familiengeschichten adliger und bürgerlicher Geschlechter auf eine Beigabe einer Reihe guter Porträts Wert gelegt. Ich nenne in dieser Beziehung beispielshalber die Geschichten der Familien von Altrock[168], Baetke[169], der Grafen von Hohenthal und Bergen[170], v. Klitzing[170], der Lentze[171], Luther[172], Reepmaker[173], von Schönberg[174], Seinsheim[175], von Tümpling[176], von Wulffen[177] und von Wuthenau[178].

      Ich stelle hier Porträtwerke zusammen, die bisher nicht erwähnt wurden:

      Barlandius, Hollandiae comitum historia et icones. Multis cum figuris. Frankfurt 1585. — Bechstein, L., Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen u. Lebensbeschr. Leipzig 1854. — Benavides, Illustrium juris consultorum imagincs ex museo Marci Mantuae Benavidii. Romae 1566. — Blanckmeister, Ahnenbilder. Z. Pflege d. Familienkunde in „Das Pfarrhaus“ 1908, Nr. 2, wieder abgedr. ASW VIII 1908. — Boissardus, J. J., Bibliotheca chalcographica illustrium virtute atque eruditione in tota Europa clarissimorum virorum. Frankf. 1650—52 (mit vielen Porträts). — G. v. Bose, Verz. d. auf d. Rittergute Ober-Frankleben befindl. Porträts u. sonstigen Kunstwerke aus d. 17. u. 18. Jht., DH 1903, 94. — D. Castos, Icones X illustr. baronum ex Fuggerorum gente qui domicilia Augustae Vind. constituta habent. Aug. Vind. 1592; drs., Fuggerorum et Fuggerarum quae in familia natae quaeve in familiam transierunt. Aug. Vind. 1618. — Dethier, Ph. A., Historisch-chronologische Galerie od. Porträts-Slg. d. berühmtesten Manner aller Zeiten u. Völker, enthaltend: in 24 großen Tfln. an 1500 echte Porträts nach Jhtn. geordnet. Cöln 1832. — Erithraeus, J. Nicius (Jo. Victor Rossi), Pinacotheca imaginum illustrium doctrinae vel ingenii laude virorum qui auctore superstite diem suum obierunt. Köln 1643—48. — Frankfurter Bildnisse. Eine Slg. von Porträts Frankfurter Persönlichkeiten. Bd. I, 16 Bildnisse mit biographischen Notizen auf Mattkunstdruck in eleganter Mappe mit Schnur. Die Reproduktionen meist nach Originalaufnahmen von Hofphotograph Ad. Krauth, Text von Hans Lafrenz. Frankfurt, H. Nimjow Verlag. — Gädecke, 300 Bildnisse u. Lebensabrisse berühmter deutscher Männer. 5. Afl. 1891. — Gerstmann, B. E. Hugo, Beitr. z. Kulturgesch. Schlesiens, 14.—20. Jht. Aus den Familiengeschichten d. Mentzel- u. Gerstmannschen Nachkommenschaft usw. (Leipzig 1909. Selbstverl. Mit Porträts). — Graff, A., Bildnisse v. Zeitgenossen. Ausgewählt u. erläutert v. J. Vogel. Leipzig 1898. — Greving, Korrespondenzbl. WZ 1899, 2 u. 3, üb. Bildnisse d. Pfarrers v. S. Columban. — Hart, Charles Henry, Thomas Sullys Register of Portraits, 1801—1871, in: The Pennsylvania Magazine of history and biography, vol. XXXIII, 1909. — Hasler, Galerie berühmter Schweizer d. Neuzeit. Mit Text v. Hartmann. Zürich 1884. — Hess, Discursus inauguralis de pot. personarum .. equestr. ordinis Teuton. historia nee non 48 magnorum magistrorum iconibus. Herbipoli 1720. — Hofstede de Groot, Meisterwerke d. Porträtmalerei auf d. Ausstellung im Haag. 1903. — Holbein, H., Bildnisse v. berühmten Persönlichkeiten d. englischen Gesch. aus d. Zeit Heinrichs VIII. Mit e. geschichtl. Einleitung von R. R. Holmes. München 1895. — Jouin, Henry, Musée de portraits d'artistes. Paris 1888. — Kilian, Wolfg., Pinacotheca Fuggerorum, ed. nova. Ulm 1754. — Krones v. Marchland, Galerie historischer Porträts mit biograph. Text. Wien 1882 ff. — Lallier, J., Album contemporain européen; biogr. histor., avec portraits photographiques des personnages illustres du XIXe siècle. Avec 403 photographies en format de timbre-post. Paris 1865. — Landmann, O.,

Bach-Porträts. D. Musik XXVII, 1907(8), 216—228. — Lenbach, F. v., Zeitgenössische Bildnisse in Photogravüre. München 1895. — Letzner, Joh., Stammb. od. Chronik d. Uhralten Adelichen u. Gedenkwürdigen Geschl. d. v. Berlebsch [Berlepsch] 1593. — Lund u. Andersen, Danske malede Portraeter. Kopenhagen 1899 ff. — Mack, H., Bildnisse v. Herzögen u. Herzoginnen d. neuen Hauses Braunschweig. Braunschweig 1895. — Mádl, K. B., 21 Porträt-Büsten im Tresorium d. St. Veit-Domes zu Prag. Prag 1894. — Matejko, J., Polens Könige u. Herrscher. Porträtgalerie nach Originalzeichnungen. Wien 1889 ff. — Medig, K., Aus der Residenz Dresden. 25 Zeitgenössische Porträts (in Gravüre). Eingeführt von W. v. Seidlitz. Dresden 1896. — Memorie imprese, e ritratti de signori academici gelati di Bologna. Raccolta nel principato del signor conte Valerio Zani il ritardato. Bologna 1672. 406 pagg. 4°. Mit 33 blattgroßen Porträts. — Memorie istoriche per servire alla vita di piu nomini illustri della Toscana. (Mit Porträts.) Livorno 1757/58. — Mertens, K., Bildnisse d. Fürsten u. Bischöfe v. Paderborn v. 1498—1891. Mit erläuterndem Text. Paderborn 1892. — Moehsen, J. C. W., Verz. einer Slg. v. Bildnissen, größtenteils berühmter Ärzte. Berlin 1771. — Müller, H., Badische Fürstenbildnisse. Karlsruhe 1888. — Sauerhering, Vademecum f. Künstler u. Kunstfreunde. Tl. 3. Stuttgart 1904. (Hierin ein Verz. d. hervorragendsten Bildnisse.) — Schrenk v. Notzing, J., D. Kayser, Königen, Erzherzogen, Fürsten, Grafen, Herren u. Adel, Kriegshelden usw. wahrhaftige Bildnissen, Waffen u. Rüstungen v. Ferdinanden Ertzherzogen von Österreich in der Rüstkammer von Schloß Ambras aufgehalten, in d. teutsche Sprach transfer. v. J. E. Noyse v. Campenhouten. Innsbruck 1601. — Schröckh, J., Abb. u. Lebensbeschr. berühmter Gelehrten. Mit 49 Portr. Leipzig 1764/9. — Seidel, M. F., Bilder-Slg., in welcher 100 größtenteils in der Mark Brandenburg gebohrene wohlverdiente Manner angestelet werden, mit beygefügter Erläuterung, in welcher desselben Lebens-Umstände u. Schriften erzehlet worden. (D. Porträts sind d. Wappen vieler hervorragender Familien beigegeben.) Berlin 1751. — Seyfried, Philos. Herbipol. aeter. episcop. 1712. (Mit 70 Porträts). — Siebert, G., Porträts berühmter Naturforscher. Wien, Pichlers Witwe, 1892. — Strunk, A., Samlinger til en beskrivende Catalog over Portraiter af Danske, Norske og Holstenere. 1—2 (Bd. 2 nur d. Kgl. Haus). Kopenhagen 1865—82. — Tardieu, Dictionnaire iconographique des Parisiens, c'est-à-dire liste générale des personnes nées à Paris dont il existe des portraits gravés et lithographies, avec une biographie intéressante de chaque nom cité. — Tomasinus, J. P., lllustrium virorum elogia iconibus illustrata. (Mit Wappen u. Medaillen-Abb.) 4. Patavii 1630. — Ursinus, F., Illustrium imagines ex antiquis marmoribus, numismatibus et gemmis expressae quae extant Romae, major pars apud Fab. Ursinum: editio altera aliquot imaginibus et J. Fabri commentano auctior. Antverpiae ex officina Plantin 1606 (mit 168 Porträts v. Galle). — Verheiden, J., Imagines et elogia praestantium aliquot theologorum. Mit 50 Porträts in Kupferstich. Hagae 1725. — Vosmer, M., Principes Hollandiae et Zelandiae, domini Frisiae (mit 36 Porträts). Antwerpen 1578. — Warnecke, F., Sammlung histor. Bildnisse u. Trachten aus dem Stammb. d. Katharina v. Canstein. Berlin, H. S. Hermann, 1886. — Werckmeister, R., Das 19. Jht. in Bildnissen. 5 Bde. (mit 600 Porträts nebst biogr. Text). Berlin 1898—1901. — Woods, F. A., Mental and moral heredity in royalty, a statistical study in history and psychology, with 104 portraits. New-York 1906. — Hierzu noch folgende anonyme Schriften: Porträt-Galerie d. akademischen Lehrkörper Deutschlands, Österreichs u. d. Schweiz. Mit biogr. Text. Leipzig, Warnecke, 1895. — Helden d. d. Reformation. Antike historische Porträt-Slg. Klausenburg 1887. — Porträts berühmter Pädagogen. 2. Afl. Wien 1892. — Porträtkatalog z. Gesch. d. Theaters u. der Musik. München 1894 ff. — Porträts berühmter Österreicher. Wien 1898. — Bildnisse aus d. Fürstenhause Schwarzburg-Rudolstadt. Dessau, Kahle, 1897.[GWR 143]

Physiognomische Deutung des Porträts.       Betreffs der physiognomischen Deutung des Porträts ist vor Lavaters Werk „Schweizerische Fragmente zur Beförderung der Menschenkenntnis und Menschenliebe“ (Leipzig 1775—78) zu warnen. Nicht sowohl die Schädellehre als das Studium der Mimik ist wichtig. Mimische, durch Leidenschaften

und Stimmungen hervorgerufene Züge werden durch häufige Wiederholung allmählich zu bleibenden physiognomischen Zügen. Doch liegen falsche Schlüsse nahe, da Krankheiten, Art der Lebensbeschäftigung und andere Ursachen den physiognomischen Ausdruck beeinflussen. Vgl. Piderit, Mimik u Physiognomik. 2. Aufl. Detmold 1886. — Mantegazza, Physiognomik und Mimik (Deutsch, Leipzig 1890. 2 Bde.). — Ledos, Traité de la physionomie humaine. Paris 1894. — Borée, Physiognomische Studien (deutsche Ausgabe, Stuttgart 1900; 119 Autotypien). — Gessmann, Katechismus der Gesichtslesekunst. Berlin 1896.




Die mündliche Tradition.

DIE mündliche Tradition ist diejenige Geschichtsquelle, die vermöge ihres Charakters den stärksten Trübungen ausgesetzt ist.[179] Eine Tradition, die durch keine urkundlichen Unterlagen gestützt wird, erweist sich häufig als eine schädliche Nebelgestalt oder, um mit Niebuhr zu reden, als eine Fata Morgana, deren Urbild uns unsichtbar bleibt. Wahr bleibt das Wort W. von Humboldts, daß nichts so selten ist als eine buchstäblich wahre Erzählung. Schon bei ursprünglicher, einfacher Überlieferung mischen, wenn nicht die größte Vorsicht im Wählen und Abmessen der Ausdrücke geübt wird, kleine Bestimmungen über das Vorgegangene hinaus sich ein, woraus Falschheiten und Unrichtigkeiten entstehen. Selbst die Sprache trägt dazu bei, da ihr, die aus der ganzen Fülle des Gemütes quillt, oft Ausdrücke fehlen, die von allen Nebenbegriffen frei sind. Außer der Ungenauigkeit der Auffassung einer mitgeteilten Erzählung, die bis zu völligem Mißverständnis derselben gehen kann, spielt bei der Entstellung der historischen Treue einer mündlichen Tradition die Phantasie und ein gewisses damit verbundenes ästhetisches Bedürfnis eine vielgestaltige Rolle. Dazu kommen die mannigfaltigsten Affekte der Subjektivität hinzu: persönliche und korporative Eitelkeit und Ruhmsucht, patriotische Begeisterung und parteiischer Haß, religiöse Schwärmerei und konfessioneller Fanatismus. Endlich bewirken auch der Verstandestrieb, Neugier und Wißbegier starke Entstellungen im Nacherzählen.

      Die Anfänge der Geschlechter waren entstellender Legende besonders ausgesetzt. So hat die aller Wahrscheinlichkeit nach von Levold von Northof[180] erfundene Legende, als ob das Geschlecht von Altena der Stamm gewesen sei, aus dem der Zweig der Grafen von Berg hervorgewachsen wäre, ein halbes Jahrtausend die Literatur beherrscht. Jetzt wissen wir aus der kritischen Untersuchung von Ilgen[181], der an der Hand der Urkunden alle sonstigen einschlagenden Quellen scharf beleuchtete, daß das genealogische Verhältnis in Wahrheit das umgekehrte war.

      Wie unzuverlässig die Berichte über die Anfänge unserer Adelsgeschlechter sind, dafür bietet ferner das Geschlecht derer von Carlowitz einen schlagenden Beweis. Die einen führen dasselbe auf einen der vornehmsten Räte Karls des Großen zurück, andere auf Karl I. von Anjou, König von Neapel und Sizilien, noch andere auf den bulgarischen Helden Marko Carlowigo oder Kraljewitsch, über den noch viele Heldenlieder existieren. Und doch gibt es für keinen dieser Berichte einen Anhalt. Die von Carlowitz standen wahrscheinlich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Burggrafen von Dohna, und mögen wohl ältere Nachweise bei der Zerstörung der Burg von Dohna verloren gegangen sein.[182]

      Das ehrgeizige Bestreben zahlreicher Adelsgeschlechter, ihre Ahnen mindestens bis in die Zeit der Kreuzzüge, wenn irgend möglich aber bis auf Karl den Großen oder gar noch weiter zurück zu verlegen, hat die Adelsgeschichte stark in Verruf gebracht. Unglaubhaft ist, daß der Ahnherr derer von Löben, wie die Familientradition meldet, von der Mohrenkönigin Pelusa in ihrer Residenzstadt Meroe 733 zum Ritter geschlagen wurde (Graesse S. 96), oder daß die von Schönburg ihr Wappen deshalb führen, weil Karl der Große mit dem Blute seines Lebensretters über dessen Wappenschild zwei rote Streifen gezogen habe (Graesse S. 151). Vollends die Anknüpfung an die Römer ist völlig abzulehnen, so die Behauptung, daß das Geschlecht der Grafen und Freiherren von Flemming von der römischen Adelsfamilie der Flaminier herstamme, oder die Anschauung, die Herren von Anhalt wie die Stammer seien aus Italien eingewandert, die Askanier oder Bäringer, nach ihrem Wappentier, dem Bären (ursus), Ursinier genannt, stammten von den Orsini, die Stammer aber, auch Stammeier genannt, von dem altrömischen Geschlecht Balbus ab[183], oder der Bericht, daß das Geschlecht derer von Salhausen ihren Namen von der Stadt Saluzzo habe, die der Kaiser Julian II. einem Mitgliede dieses Geschlechtes zur Belohnung dafür geschenkt, daß er ihn, als er einst auf der Flucht in einem Flusse in Lebensgefahr geraten war, rettete und auf sein Pferd hob.

      Die Familiensage arbeitet nicht nur auf dem Gebiete der Zeit, indem sie Familien älter macht als sie sind, sondern auch räumlich, indem sie fremden, ausländischen Ursprung behauptet, wo sich vielmehr die Autochthonie der betreffenden Familie nachweisen läßt. Die noch heute im Rheinland blühende, aus dem Limburgischen stammende Familie Hoesch z. B. soll nach einer Legende aus der Schweiz stammen. Dieser Überlieferung muß aber „jede Art von Glaubwürdigkeit abgesprochen werden". „Die Nachricht über den Züricher Ursprung der Familie Hoesch ist weiter nichts als die ahnen- und wappensüchtige Erfindung eines frisch Geadelten."[184]

      Die Gefahr falscher Übertragung von einer Familie auf die andere liegt bei mündlicher Tradition nahe. Ein Beispiel bildet die Sage, daß die von Nostitz fünf rote Linksschrägbalken im silbernen Schilde seit der Schlacht auf dem Marchfelde besitzen. Hier soll nämlich nach vollbrachtem Kampfe Rudolf von Habsburg einem Nostitz die Hand gereicht haben. Ehe dieser mit seiner von Wunden blutigen Rechten dieselbe ergreifen konnte, habe er sie eilig über seinen weißen Waffenrock gezogen, und die fünf von seinen blutigen Fingern herrührenden roten Streifen, die sich auf diesem zeigten, blieben fortan das Wappen dieses Geschlechtes. Hier liegt eine Verwechslung mit dem Wappen der Familie v. Aiswein vor, die das letztgedachte Wappen führt. Die von Nostitz, auch die Freiherren und Grafen dieses Namens, führen vielmehr im blauen Schilde zwei rot und weiß abgeteilte, auswärts gekehrte Hörner.[185]

      Manche falsche Familientradition mag im 16. und 17. Jahrhundert durch die Informatoren der jungen Edelleute entstanden sein, die nach der Rückkehr von der üblichen Kavalier-Reise in den adeligen Häusern die Stelle der geistlichen Beistände, Schreibverständigen und Hausfreunde ausfüllten, in ihren Mußestunden die Geschichte der Familie bearbeiteten und das was sie nicht fanden, den Ursprung des Geschlechtes, dazu erfanden.[186]

      Daß es auch richtige Familienüberlieferungen gibt, selbst wenn die betreffende Familie darüber nichts Schriftliches in Händen hat, dafür diene als Beispiel[187] die dem ältesten irischen Adel angehörige, im Staatsdienst des großbritannischen Reiches und in der Literatur hochangesehene Familie Baron O'Byrn,[188] deren Angehörige seit 1724 im kurfürstlich bzw. königlich

sächsischen Kriegs- und Hofdienst stehen. In den heutigen, im Königreich Sachsen lebenden Vertretern dieser Familie hat sich die Tradition erhalten, daß während des Mittelalters Glieder der Familie bis zur bischöflichen Würde aufgestiegen sind. Aus dem großen Werke von Gams über alle bekannten Bischöfe der katholischen Kirche lernen wir, daß diese Tradition vollständig richtig ist, ja daß sogar die Jahre der Amtierung jener Bischöfe aus dem Geschlecht O'Byrn[189] bekannt sind.[190]

Die Personennamen und der Gebrauch des Wortes „von“.

Mit einer Übersicht über Dialekt-Wörterbücher.

Alter und Geschichte der Namen. DIE Namen haben etwas Dauerndes. Sie reichen in Zeiten zurück und sind unter Verhältnissen entstanden, über die vielleicht gar keine oder doch nur spärliche Nachricht auf uns gekommen ist. So ist der Reiz, aus den Namen selbst Kunde aus jenen Zeiten und Verhältnissen zu erhalten, groß; und mannigfache und erfolgreiche Unternehmungen dieser Art liegen vor. Solche Deutung der Namen ist aber immer schwierig; und so konnte es nicht wohl ausbleiben, daß durch vorschnelle und unrichtige Deutung der Namen vielfach auch Irrtum verbreitet wurde. Die Verwertung unserer Personen- und Ortsnamen für die familiengeschichtliche

Forschung erfordert genaue Kenntnis der Lautgesetze und gründliches Studium der einschlagenden germanistischen Literatur.

      Die Tatsache, daß uns die Bedeutung zahlreicher Familiennamen gegenwärtig entschwunden ist, liegt vor allem in ihrem Alter. Dieselben sind vor einem halben Jahrtausend festgeworden. Die Namen aber, die sich damals als Familienbezeichnungen festsetzten, sind nicht erst damals auch entstanden, sondern gehen als Personennamen meist höher hinauf, bis in die Zeiten der Völkerwanderung. Nun haben aber die Eigennamen mit der stetigen Weiterentwicklung der Sprache nicht gleichen Schritt gehalten, sie sind je länger, je weniger mitgegangen, zumal seit sie als Familiennamen fest geworden. Die Veränderungen, welche die Sprache zu erleiden gehabt, haben sie als das geheiligte Eigentum des einzelnen nicht gleichzeitig mitgemacht, sie sind stehen geblieben; die Stürme der Zeiten, welche die alten Sitten und Weisen hinweggefegt, haben sie nur wenig berührt So stehen die Namen da, gleich den Ruinen der Ritterburgen, als Zeugen einer längst vergangenen Zeit. Als die Namen sich bildeten, waren die verschiedenen Mundarten Deutschlands noch in voller Blüte, eine allgemein herrschende Schriftsprache war noch nicht vorhanden. So setzten sich die Familiennamen für jede Landschaft zunächst in der dort verbreiteten Mundart fest Dazu kommen bei den deutschen Familiennamen zahlreiche slavische und romanische Einflüsse.

      Seit dem Ende des 10. Jahrhunderts wurden in Deutschland und Frankreich die Personen in den Urkunden oft durch Anmerkung ihrer Heimat, meist mit de, selten im Adjektiv, näher bestimmt, z. B. Herbertus Britto, Thomas de Maila. Dieser Zusatz wurde zuerst in den oberen Kreisen allgemeiner, wo er nicht nur den Wohnsitz, sondern auch die Herrschaft bezeichnet und mit dieser auf die Nachfolger überging.

      Diese neue Sitte der Zunamen machte zunächst eine Zeit des Tastens und Suchens durch. Der Markgraf von Este wird mit de Italia als einzigem Zunamen bezeichnet, natürlich nur, wenn er nicht in Italien weilt; ebenso heißt Graf Theobald von Champagne: comes de Francia und Albrecht der Bär comes de Saxonia. Die Benennung nach Ländern, Gegenden oder Städten wird im 12. Jahrhundert durch die Benennung nach Burgen verdrängt. Herzog Otto von Schwaben nannte sich nach seinem Hauptsitz Markgraf von Schweinfurt, sein Schwiegersohn und Erbe in der Markgrafschaft Markgraf von Hildryhausen, seinem heimatlich schwäbischen Burgsitz (+ 1078). Neben der Bezeichnung nach Burgsitzen kommen andere individualistische Zunamen auf, wie Weiso, Pris, Luegel. Seltenere Vornamen wurden zu Zunamen, so Welfo bei den Welfen, so Espin im uradeligen Hause derer von Haag. Persönliche Zunamen und Burgnamen wurden kombiniert. Häufig wird in den Urkunden des 12. Jahrhunderts ein Zeuge ohne Zunamen, aber als Sohn eines anderen erwähnt, der mit Zunamen angeführt wird; Chonradus filius Adelberonis de Feistriz. Da ist der Zunamen noch nicht zum erblichen Zunamen geworden, sondern es herrscht noch der Gedanke, daß nur der tatsächliche Herr von Feistriz (der Vater Adelberos)

darnach bezeichnet werden kann. Vergleiche zeigen, daß diesbezüglich das persönliche Empfinden des Kanzlisten maßgebend war.[191]

      Wenn man erwägt, daß sehr viele Burgnamen in verschiedenen Gegenden Deutschlands vorkommen und oft ein Name von zwei, drei und mehr Familien angenommen wird, daß selbst nur entfernt ähnlich klingende Namen infolge der unsicheren Schreibweise, in die sich gern der Dialekt der betreffenden Kanzlisten mischt, gleichartig geschrieben erscheinen, daß endlich jeder Burg-, Stadt- oder Landname, den ein Dynast übernahm, wohl ausnahmslos einem oder mehreren, oft einer ganzen Gruppe von Dienstmannen, Burgmannen usw. als Zuname diente, so ergibt sich klar, daß irgendwelche Arbeit aus urkundlichen Quellen des 12. und 13. Jahrhunderts, die sich an Zunamen hält und mit der modernen Idee der Namenfamilien operiert, unrettbar Irrtümern verfallen ist. Die Genealogie findet im 12. und noch bis in das 13. Jahrhundert in Zunamen nur ein bedingtes, sekundäres Mittel für die familienmäßige Gruppierung der Menschen.[192]

      Man muß beachten, daß es Familien gleichen Namens gab, die keine Verwandtschaft miteinander hatten. Noch im 11. Jahrhundert begnügten sich in den Urkunden sehr viele mit Titel und Taufnamen, auch Grafen und Edle. Erst seit Mitte des 12. Jahrhunderts waren Familiennamen bei diesen die Regel.[193] Doch war ein solcher die Örtlichkeit bezeichnender Familienname ursprünglich noch nicht so befestigt, daß bei einem Wechsel des Besitzes die Familie ihn beibehalten hätte; vielmehr wurde in solchen Fällen auch der Name vertauscht. So führten z. B. die Freiherren von Attinghausen diesen Namen erst seit ihrer Übersiedelung nach Uri; vorher hießen sie nach ihrer Stammburg im Emmental die Freien von Schweinsberg. So hießen die von Löwenstein früher Bischofshausen von Bischofshausen, jetzt Bischhausen an der Schmalm; als sie aber im 13. Jahrhundert ihre neue Burg erbauten, nahmen sie ebenfalls die neumodische Benennung an. Diese Weise wurde aber auch von Leuten nicht ritterlichen Standes frühzeitig befolgt, indem sie sich nach ihrem Stammorte oder ihrem Wohnsitze benannten. Wer aus einem fremden Orte zuzog, wurde beim Eintragen in die Bürgerrollen am einfachsten nach dem Orte bezeichnet, aus dem er kam. So sind in den Bürgerrollen von Nordhausen aus dem 13. und 14. Jahrhundert Personennamen, aus von (oder lateinisch de) und einem Ortsnamen gebildet, die gewöhnlichste Bezeichnung, z. B. Henricus de Erfordia, Ludovicus de Molhusen. Das „von" fiel später nach und nach weg. In Nordhausen z. B. hatten von 27 Mitgliedern des Rates im Jahre 1385 noch 13 das „von" mit einem Ortsnamen, dagegen 1401 nur 7, 1421 nur 2, 1475 noch einer, endlich 1484 keiner, obwohl nicht weniger als sieben einen Ortsnamen als Familiennamen führten.

      Seit dem frühen Mittelalter herrscht in Deutschland vielfach die Gewohnheit, daß die einzelnen Geschlechter bestimmte Namen immer wieder ihren Sprossen geben. Man hat diese Namen leitende Namen genannt. Ein Forscher, der in Aufzeichnungen des 12. Jahrhunderts auf einen bayrischen Grafen Otto, einen schwäbischen Grafen Hugo, einen rheinfränkischen Grafen Emicho stößt, wird in erster Reihe den ersten für einen Wittelsbacher, den zweiten für einen Tübinger, den dritten für einen Leininger halten.[194]

Das Wort „genannt“ bei Familienbezeichnungen.      Hauptsächlich vom 12. bis 16. Jahrhundert war das Wort „genannt" bei Familienbezeichnungen üblich. Viele der damals blühenden Familien, die es führten, sind ausgestorben, andere ließen „genannt" ohne weiteres fallen oder ersetzten es, wenn es zwischen zwei Familiennamen stand, durch einen Bindestrich, was zu der Entstehung von Doppelnamen führte. Im allgemeinen fällt die Einführung der Familiennamen zusammen mit dem häufigsten Vorkommen des Wortes „genannt" und das letztere findet seine hauptsächlichste Erklärung daher in der Einführung der Familiennamen. Wie heute das Wort „sogenannt" vor allen möglichen Substantiven steht, so in der Zeit des Aufkommens der Familiennamen das Wort „genannt", „geheten", „anders geheten", „anders geheißen", „heten", „geheißen", „dictus", „dit". Diese Fälle sind daran erkennbar, daß der ganze Name besteht aus den Vornamen, dem Worte „genannt", das dem Vornamen unmittelbar folgt, und dem Familiennamen, dem mitunter noch der Gutsname folgt.

      Die nicht völlig richtige Meinung, daß „genannt" als Prädikat alten Adels aufzufassen sei, findet ihre einfache Erklärung darin, daß die Familiennamen zuerst beim Adel Eingang fanden, dessen Gutsname meist Familienname wurde. Der Adel bedurfte der Familiennamen zur öffentlichen Beurkundung und Bezeugung häufig, was vom unteren Volke nicht behauptet werden kann. Wurde einmal ein bürgerlicher Name schriftlich gebraucht, so wurde ihm in der ersten Zeit des Entstehens der Familiennamen für gewöhnlich ebensogut das Wort „genannt" eingeschoben, wie den adligen, wobei zu berücksichtigen ist, daß es sich dabei meistens um Namen höherer Bürgerlicher, freier Bauern, städtischer Bürgerlicher handelt, also solcher Volksgenossen, die dem Adel verhältnismäßig nahe standen. Als aber dann die bürgerlichen Familiennamen zu einem großen Teil gesetzlich zur Einführung kamen, ging diesen der Charakter des Neuartigen bereits ab, die Blütezeit des „genannt" war vorüber. Wenn somit „genannt" ein eigentliches Adelzeichen nie gewesen ist, so kann doch nicht in Abrede gestellt werden, daß in vielen Fällen aus seinem Vorkommen bei dem Träger auf die Adelseigenschaft geschlossen werden darf, um so sicherer, je weiter die Zeit zurückliegt, die in Betracht kommt.[195]

Beinamen.      Die Beifügung von unterscheidenden Beinamen verdrängte mitunter den Familiennamen. So entstanden Bezeichnungen wie Burkhard von Seckendorf

1349 (Looshorn, Geschichte des Bistums Bamberg III, 215) oder Konrad von Seckendorf, Abardar genannt, Landrichter zu Nürnberg 1380. Ferner Johannes Rosenthal dictus de Plesse 1306 (Riedel, Codex dipl. Br. I, 2, 371), Johannes Hildebrand alias dictus Duvel 1404 (ebd. I, 6, 360), Haintz Klemm genannt Kläbsattel 1380 (Reutl. Gesch.-Bl. 1892, S. 41), Henne von Ockenheim, den man nennt Heiseweck 1403 (Reg. Ruperti Nr. 1471). Eine zunächst ohne Zutun des Beteiligten entstandene Namensänderung ist bei dem ersten Rektor der Universität Frankfurt a. O. festzustellen. Dieser, Konrad Koch, wurde nach seiner Heimat Wimpfen als Konrad Vimpina bezeichnet und 1517 ließ er selbst seinen Sohn als Sebastian Heinrich Vimpina in die Matrikel eintragen.

      In Gegenden, in denen die Zahl der seit Urzeiten angesiedelten Geschlechter eine beschränkte blieb, wurde man dazu gedrängt, die einzelnen Familien durch Beifügung des Wappenbildes oder der Heimstätte auseinander zu halten. So finden wir in Zürich nach dem Wappen: Escher vom Luchs, Escher vom Glas, Keller vom Schlüssel (jetzt Steinbock), Wolken-Keller, Rosen-Meyer und Hirschen-Meyer, oder nach der Zunft: Weggen-Meyer. Nach dem Hause unterschied man dann weiter: Escher im Brunnen, Escher im Wollenhof, v. Muralt im Schwarzen Garten, Pestalozzi in Thalhof, v. Schultheß-Rechberg, Stocker im Brag, Ziegler im Pelikan.

Doppelte Vornamen      Ähnlich wie die Familiennamen ist auch ein zweiter Vorname zum Teil ganz unbeabsichtigt hervorgerufen worden. Man bezeichnete Söhne bekannter Männer gern durch Zufügung von ihres Vaters Namen. Looshorn, Geschichte des Bistums Bamberg 3, 159 gibt eine Liste adliger Knaben, die 1339 Kanoniker von Bamberg wurden; wir nennen daraus:

Eberard, Sohn Eberhards v. Randeck,
Ludwig, Sohn Ludwigs v. Hohenloch,
Albert, Sohn Leupolds v. Wolfstein.

      Hierdurch mag mancher doppelter Vorname entstanden sein. Nicht selten mögen ferner Erbnamen oder Namen, die in einer bestimmten Familie besonders häufig vorkommen, die Zufügung eines zweiten Vornamens an erster oder zweiter Stelle herbeigeführt haben. Solche Namen sind Otto bei dem Straßburger Geschlecht Friedrich, Eitel bei den Hohenzollern, Heinrich bei den Fürsten von Reuß, Eitel und Bilgeri bei den Hödorff, Blicker bei den Landschaden u. a. m.[196]

      Zum Entstehen der Doppelvornamen trug ferner der Wunsch, alte Lieblingsnamen der Familie fortzuführen, und die Notwendigkeit, die verschiedenen Familienmitglieder im täglichen Leben auseinander zu halten, bei. Auch die Rücksicht auf die Vornamen der Paten war vielfach maßgebend.[197]

      Auch dieselben doppelten Vornamen kehren, wie die einfachen, häufig in einer und derselben Familie wieder. Bei der Familie von Einsiedel z.B. begegnen wir häufig den doppelten Vornamen[198] „Hans Haubold". Noch vor kurzem hat Alexander Graf von Einsiedel, Leutnant im 1. Garde-Dragoner-Regiment, seinen Erstgeborenen so getauft.

Berufsbezeichnungen und Personennamen.      Berufsbezeichnungen und Personennamen auseinander zu halten, ist in älteren Archivalien häufig recht schwierig. Eine Zusammenstellung wie z. B. Arnold becker läßt verschiedene Deutungen zu. Arnold kann sowohl Taufname als auch der ohne Vornamen gebrauchte Familienname sein. Der Zusatz des bestimmten Artikels gibt kein Kriterium, da das Setzen und Weglassen des Artikels unwillkürlich geschieht. Die Behauptung Büchners (Bevölkerung Frankfurts im 14./15. Jahrhundert I, S. 73/74), wirkliche Familiennamen von Berufsnamen gebildet, seien höchst selten, unterliegt den schwersten Bedenken (Reichert, Die deutschen Familiennamen, Breslau 1908, S. 109).

Hausnamen und Familiennamen.      Zugleich mit der Entstehung der Hausnamen kommt in den älteren Städten der Brauch auf, den Besitzer nach seinem benannten Haus zu nennen; gerade so wie die Adelsgeschlechter nach ihren Rittersitzen heißen und der Bauer vielfach nach seinem Hof benannt wird. Der äußeren Form nach zerfallen diese Namensbildungen in zwei Gruppen. Hier wird die Präposition „von" (bzw. „van") bevorzugt, dort überwiegt „zu", der Besitzer wird als zu dem Haus gehörig bezeichnet, das seinerseits durch den Hausnamen repräsentiert wird. Die erste Gruppe ist in Nordwestdeutschland, die andere besonders in Oberdeutschland verbreitet. Bezeichnungen wie in Trier 1363 „Katharina in der Montzen; Katrine Londewichs wijff was von dem Spairwer; Mathise, der da waint zu dem Han" bleiben teils auf dieser Stufe stehen, teils bilden sie sich durch längeren Gebrauch schließlich zu Familiennamen aus. Viele dieser Benennungen neigen gleich zu Beginn ihres Erscheinens stark nach dem Familiennamen hin, besonders wenn Patrizier Träger solcher Namen sind. Als Geschlechternamen zeigen diese Namenbildungen auch eine größere Dauer und Festigkeit, wie als einfache Bürgernamen, besonders wenn der dem betreffenden Familiennamen zugrunde liegende Hausname einem Patrizierhaus angehört, das dem Stadtbild Jahrhunderte hindurch unverändert verbleibt, und dessen Inwohner längere Zeit in der Stadt eine bedeutende Stellung einnehmen. Doch stehen diese Geschlechtsnamen noch lange zum Hause in engerer Beziehung als zur Familie, indem sie sich vielfach nicht vererben, sondern nur dem Familienglied anhaften, welches das Stammhaus bewohnt; während die anderen Zweige der Familie sich je nach ihren eigenen Häusern neu benennen. Die Vielheit der Namen in einer und derselben Familie ist besonders augenfällig in der Familie Wiss zu Limpurg, die sich freilich auch durch eine große Zahl von Mitgliedern auszeichnete. In ihr kommen folgende Familiennamen vor, nach denen sich einzelne Sprößlinge meist ohne wirkliche Beifügung des Familiennamens benannten: „zum

Wedel, zum Frommelin, zum Gissübel, zur Landskrone, zum Wissen, zum Wetterhahn, zum Hirschhorn, zum Knobelauch, zum Löwenstein, zum Lämchen, zu Weißenfels, zum Kranich". Zur Scheidung der einzelnen Linien eines zahlreichen Geschlechtes kam es in Mainz häufig vor, daß die Kinder den Geschlechtsnamen ihrer Mutter als Beinamen annahmen, und besonders dann, wenn die Mutter von vornehmer Herkunft war oder eine bedeutende Mitgift mit einbrachte. Diese Sonderbenennung geschah meist auf Grund eines Hausnamens, zumal wenn die Mitgift auch den Besitz eines bekannten und benannten Hauses in sich schloß. Das bekannteste Beispiel bietet der Name Gutenbergs, der eigentlich „Henne Gensfleisch" hieß, der aber den uns geläufigen Namen nach dem Hause trug, das nach dem Familiennamen seiner Mutter benannt war. Schon früh begegnet uns das Streben, die Präpositionen „von" und „zu" wegzulassen und den Hausnamen selbst als Familiennamen zu übernehmen. Auf dem Lande hat sich der Gebrauch, den Hausnamen auf den Hausbewohner zu übertragen, bei Gasthausnamen bis in die neuere Zeit erhalten, So wird in Roseggers „Adlerwirt von Kirchbrunn" der junge Wirt wiederholt mit dem Namen seines Gasthauses „der schwarze Adler" genannt.[199]

Hofnamen und Familiennamen.      Von erheblichem Einfluß auf die Geschichte der Familiennamen sind auch die Hofnamen gewesen. Mit Vorliebe übernahmen Einzelhöfe den ursprünglichen örtlichen Flurnamen als Hofbenennung. Diese Hofbenennungen besitzen eine Lebenskraft und Zähigkeit, an welche die bürgerlichen Hausnamen nicht heranreichen. Sie gleichen darin ganz den Namen der Burgen und Rittersitze. Wie diese dem Geschlecht, das darin haust, den Familien- und Heimatsnamen geben, der von vornherein eine größere Festigkeit besitzt als ähnliche Namenerscheinungen bei den Bürgern, so benennt sich auch der Bauer nach seinem Hof. Geht der Hof an einen andern Besitzer über, so gibt dieser in vielen Gegenden seinen alten Familiennamen auf und benennt sich fortan nach dem Hof. So wird im Lüneburgischen der Hofname unveränderlich beibehalten und der Bauer danach benannt, während sein eigentlicher Familienname im gemeinen Leben oft ganz unbekannt ist Ebenso trägt im Oldenburgischen das Haus einen feststehenden Eigennamen, den der Hausbewohner, auch der neue Erwerber, als den seinigen führt. Er ist meist von einem Männernamen abgeleitet. In der Schweiz, in Tirol und Westfalen zeigt die Beeinflussung der Familiennamen jedesmal ein ganz verschiedenes Bild. In Westfalen, insbesondere der Gegend von Dortmund und Soest wird insgemein der Hofname direkt als Familienname übernommen, in der typischen Zusammensetzung mit „-haus"; so in Dortmund Bernh. Grotehuys 1400, Hilb. Hiddinghus 1361, Dietr. Nederhus 1500, Herrn. Rodenhuse 1319, Herrn. Waterhues 1430 und in Soest N. Appelhus 1480, Th. Walthus 1480, Ant Withus 1500. In Niedersachsen begegnet uns dieselbe

Namenserscheinung, aber mit ,,-hof" zusammengesetzt, wie Althoff, Aschhoff, Grasshoff, Sandhoff, Müllenhoff, Fehrhoff usw. In der Schweiz und in Tirol sind diese Namenbildungen nicht anzutreffen, dafür überwiegt die Ableitung von Flurbezeichnungen. Diese können direkt übernommen sein oder durch Vermittelung eines Hofnamens, auf den der Flurname vordem übergegangen war. Ein charakteristisches Beispiel dafür findet sich in der Lebensbeschreibung des Schweizers Thomas Platter, eines Zeitgenossen Zwingiis und Calvins. „Mein Vater", so heißt es da, „hieß Antoni Platter von dem alten Geschlecht der Platter. Sie haben ihren Namen von einem Haus auf einer breiten Platte, genannt das ,Haus an der Platten«, das ist ein Felsen auf einem hohen Berg".[200] Ferner heißt Roseggers Vater volkstümlich der „Waldbauer" und sein Hof der „Waldhof", und in Jeremias Gotthelfs Erzählung „Uli der Knecht" wird der Hof des Bodenbauers als Bodenhof bezeichnet.

Alte Verwandtschaftsbezeichnungen.      Es ist nicht immer und zu allen Zeiten notwendig gewesen, daß die verheiratete Frau nach dem Manne und die unverheiratete nach dem Vater genannt wird; auch die verheiratete konnte den Vatersnamen behalten. So findet sich z. B. Heinrich Felleberg, Anne Thomas Krichinne seine Frau (vgl. unser „geborene"). Es kommt auch vor, daß eine Frau, die sich zum zweiten Male verheiratet, weiter nach ihrem ersten Manne heißt: Mathis gurtelers Frau Jutte wird nach seinem Tode als Frau des Heinrich de Hawilswerde noch Jutte gurtelerinne genannt; die Frau des Heynke clugil heißt Katharina Gysmeisterinne, weil ihr erster Mann gysmeister hieß (vgl. unser „verwitwet gewesene"), Durch solche Willkürlichkeiten läßt sich gelegentlich erklären, daß bei Mutter und Sohn verschiedene Namen auftreten (Reichert, Die deutschen Familiennamen, S. 158). Bemerkenswert ist ferner die auffallende Erscheinung, daß noch im 17. Jahrhundert der Jungfername der Mutter zuzeiten auf eheliche Kinder übergeht. Die sozialgeschichtliche Bedeutung des Schwankens der Familiennamen ist noch vielfach unerforscht. Man kann z. B. beobachten, daß bei einem Familienzweig, der wirtschaftlich und sozial eine Blütezeit erlebt, auch der Familienname verhältnismäßig früh fest wird, während andere minder begünstigte Linien derselben Familie unter den alten Schwankungen noch fortgesetzt zu leiden haben. Diese Vorgänge waren zeitlich und örtlich verschieden. Daß namensgeschichtliche Studien für den praktischen Genealogen von allergrößter Bedeutung sind, lehrt beispielsweise die Tatsache, daß noch im 16. Jahrhundert für zweifellose Angehörige einer und derselben Familie in den verschiedenen Quellen ein halbes Dutzend verschiedene „Familiennamen" in Gebrauch sind, daß also ein Stammbaum, der etwa nur die heute erhaltenen „Familiennamen" berücksichtigen würde, sich als durchaus lückenhaft herausstellt. (Hashagen WZ 1910, S. 544.)

      Bezüglich der Geschichte der Namen sind alte Kulturstätten vor jüngeren ein gutes Stück in der Entwicklung voraus. So ist z. B. der ganze

Zuschnitt des Namenwesens in Basel schon im 13. Jahrhundert so, wie in Breslau erst im 14. Jahrhundert.[201]

Personenbenennung in Skandinavien.      Die in Skandinavien volkstümliche Art der Personenbenennung, die noch uralte Züge aufweist (oft Taufname + Spitzname), und neben der im täglichen Leben die „offiziellen" Namen (früher Taufname + des Vaters Taufname im Genetiv mit -son oder -dotier, nunmehr Taufname + Geschlechtsname) fast nicht zur Geltung kamen, ist von Lundell (S. v. Landsm. LX 1889), Djurklou (Om vedernamn och Kanningsnamn, Fornn. Tidskr. IX 1896), Feilberg (Navnestik, Dan. III 1896), Olrik (Falsterske tilnavne fra Idestrup sogn. Dan. V 1898) behandelt. Seit 1828 wurde in Dänemark (schon seit 1771 in Schleswig) laut Gesetz bei der Taufe auch der Geschlechtsname genannt, der Regel nach des Vaters Vornamen mit -sen (aus son). Das gab zu unerträglicher Verwirrung Anlaß; es gibt eine Anzahl von Sørensen, Pedersen, Jensen usw. Im Jahre 1898 wurde von der Regierung eine Kommission eingesetzt zum Begutachten der Frage, inwiefern die Aufnahme der nicht offiziellen Namen als Geschlechtsnamen zu fördern sei. Das Gutachten der Kommission: Dansk Navnestik. 1899 (von Fr. Nielsen, A. Olrik, J. Steenstrup) gibt ausführlichen Aufschluß über die gegenwärtig und früher in verschiedenen Teilen des Reiches obwaltenden Gewohnheiten.[202]

Mittelnamen.      Die Amerikaner geben ihren Kindern sogenannte Mittelnamen, die weder Vornamen noch Familiennamen sind, die aber dem Gesamtnamen Rundung und Fülle verleihen. Ein Kind mag den Familiennamen der Mutter erhalten, ein anderes den eines geschichtlichen Helden, in welchem Falle meist Vorname und Familienname des Helden dem eigenen Familiennamen des Kindes vorgesetzt werden: etwa Theodore Roosevelt Brown, George Washington Bings u. dergl. Der Vater des Georg von Lengerke Meyer, des amerikanischen Botschafters (früher in Rom), der als Generalpostmeister in Roosevelts Kabinett berufen wurde, hatte einen Geschäftsteilhaber des Namens von Lengerke, und diesen Namen gab er seinem Sohn als Mittelnamen.[203] Dabei ergibt sich aber eine Schwierigkeit: Der Mittelname wird meist nur mit dem Anfangsbuchstaben geschrieben und so kommt es, daß der genannte Meyer jun. meistens als Georg von L. Meyer erscheint. Auf diese Weise können die ältesten und stolzesten Namen in amerikanischer Verjüngung nach Europa zurückgelangen; jeder Schmidt kann seinem Sohn ein „von Bismarck" als Mittelnamen geben. Auch dem Hochstaplertum eröffnen sich

hierdurch neue Möglichkeiten. Hier liegt offenbar eine Lücke im amerikanischen Naturalisierungsgesetz oder doch in seiner Handhabung vor.

      Das Gesetz verlangt, daß adelige Einwohner auf erbliche Titel und ihren Adel verzichten, ehe sie das Bürgerrecht erhalten. Kein naturalisierter Deutscher kann sich also als Amerikaner Graf oder Baron nennen, wohl aber behält er häufig das Adelsprädikat „von" bei, als ob es wie das holländische „van" nur ein Teil des Familiennamens wäre, nicht schon an sich den Namen adelte. Wüßten die amerikanischen Gerichte oder der Kongreß, daß in solchen Fällen kein völliger Verzicht auf den Adelsstand geleistet wurde, so würden sie vermutlich einschreiten.

      Mittelnamen sind auch in England, bei den Skandinaviern und in Ostfriesland gebräuchlich. So findet sich z. B. in „Slaegtstavle over Familien Klem. d. Udgave, Kristiania 1889", S. 61: Sophie Magdalena Lewetzau Schafalitzky de Muckadd Klem, die sich Schaffa nennt und mit ihrem Vetter Peter Grönbach Klem verheiratet ist. Den Mittelnamen hat sie von ihrer Großmutter Sophie Magdalena (v.) Lewetzau und von deren Mutter Gräfin Schafalitzky de Muckadd, 1749-1786, erhalten. Sehr häufig sind die Mittelnamen in Dänemark z. B. Paludan-Müller, Grove-Rasmussen, Dorph-Petersen; auf diese Weise sind die meisten dänischen Doppelnamen mit Bindestrich entstanden. Bei Adelserhöhungen und Fideikommissen entstehen adelige Doppelnamen; aber im Gegensatze zu den bürgerlichen Namen wird der neue Name hier angehängt, nicht vorgesetzt, z. B. Bille-Brahe-Selby, wo Bille der ursprüngliche Name ist.

Rückbildung von Familiennamen zu Vornamen.      Ein interessantes Gebiet ist die Rückbildung von Familiennamen zu Vornamen[204]. In einem großen Teile Norddeutschlands findet sich die Sitte, Familiennamen, auch wenn sie ursprünglich keine Vornamen gewesen sind, Kindern als Rufnamen beizulegen. Diese Sitte findet sich auch in England. In den meisten derartigen Fällen handelt es sich darum, daß ein Sohn den Familiennamen der Mutter als Rufnamen erhält, wenn diese die letzte ihres Geschlechts oder wenigstens ihrer Linie war und dem Sohne ihr väterliches Gut vererbte. Es laufen hier zwei ähnliche Erscheinungen, die namentlich in Westfalen stark hervortreten, nebeneinander her. Der Bauernstand vererbt den Hofnamen, wenn die Mutter eine Erbtochter des Hofes ist, in den meisten Fällen auf den Sohn, der eigentlich einen anderen Familiennamen trägt, als Familiennamen; der Adel aber hält den alten Familiennamen bei einer solchen Erbschaft fast stets aufrecht und vererbt den Familiennamen der Mutter als Vornamen auf die Nachkommenschaft Albert von Haxthausen (1370-1383) war mit Jutta von Elmeringhausen vermählt, eine Schwester Alberts heiratete einen Bruder Juttas. Infolge dieser doppelten Verschwägerung beider Familien schlossen sie untereinander einen Erbvertrag, nach dem die Familie, welche die andere überlebte, deren Güter erbte und den Familiennamen der zuerst erloschenen als Vornamen annehmen sollte. Die Emeringhausen starben erst nach 1470 aus, infolgedessen wurde ein Ururenkel

Alberts Elmerhaus von Haxthausen (+ 1587) genannt, der Vorname Elmerhaus hat sich noch bis in die Jetztzeit bei den Haxthausen erhalten und ist durch Heirat auch vorübergehend in einige andere Familien, in die Haxthausensche Töchter geheiratet haben, übergegangen.

      Werner Todrank (1427-1470) starb als Letzter seines Namens und hinterließ nur eine Tochter, Leneke Todrank, die 1479 mit Jürgen Spiegel zu Peckelsheim verheiratet war. Ihr Sohn, der 1520-1522 urkundlich erwähnt wird, hieß Todrank Spiegel zu Peckelsheim. Aus derselben Familie Spiegel war Hermann Spiegel zum Desenberg um 1435 mit Jutta Edlen von Schöneberg verheiratet. Ihr Sohn Schöneberg Spiegel zum Desenberg (1454-1472) brachte den Vornamen Schöneberg in die Spiegeische Familie, der sich dort lange Zeit erhalten hat.

      Johann Völschow, Ratsherr zu Greifswald 1552, heiratete Anna Stevelin. Deren zweiter Sohn Stevelin Völschow starb als Ratsherr in Stralsund 1591. Nach ihm wurden Mitglieder der Familie Völschow häufiger Stevelin getauft. Der Bürgermeister Thomas Brandenburg in Stralsund (+ 1619) heiratete in erster Ehe Gertrud Stevelin, deren Sohn und später auch der Enkel Stevelin Brandenburg genannt wurde.

      Eine Erscheinung, die zwar nicht so häufig ist, aber doch Beachtung verdient, ist die, daß Söhne einer Familie ihren eigenen Familiennamen als Vornamen tragen. Kanne Kanne kommt 1371-1430 in Paderborner Urkunden, sein Enkel Kanne Kanne 1448-1474 vor; dieser hatte eine Schwester Elisabeth Kanne, die 1467 mit Friedrich Schwartz (von Braunenbruch) verheiratet war und deren Sohn Kanne Schwartz auf Fromhausen 1494-1547 lebte. Raven Raven, Hans Ravens Sohn, wurde 1491 und 1496 bei Einbeck belehnt.[205]


Das Wort „von“.       Für den Adel war es durchaus unmaßgeblich, ob sein Name mit oder ohne „von" gebildet war. Es gab eine große Anzahl adeliger Geschlechter, die dieses Prädikat, der Bedeutung ihres Namens gemäß, nicht führten, ohne daß deshalb der geringste Zweifel an ihrer adeligen Stellung entstanden wäre. Seit etwa 1350 ward es langsam üblich, daß auch diejenigen Geschlechter, die ein „von" vor ihrem Namen führten, dies wegließen und sich einfach mit ihrem Vornamen und direkt nachgestelltem Nachnamen nannten. Die Ursache hierzu war vermutlich das Aufblühen des Bürgertums und Städtewesens zu jener Zeit, die Übersiedlung altadeliger Geschlechter in die Städte und Übernahme der städtischen Regierung durch dieselben. Beispiele für ein solches Nichtführen ihres Adelsprädikates bieten z. B. folgende Geschlechter, deren Namen sinngemäß das „von" verlangten: Carlowitz, Eichendorff, Gersdorff, Miltitz, Nauendorff, Seidewitz, Wolfersdorff, Zeschau und viele andere. Dieser Umstand trug dazu bei, daß der Unterschied zwischen

dem niederen Adel und dem vornehmen Bürgerstande, dem Patriziate[206], eine Zeit lang fast aufgehoben war. Zur Reformationszeit trat eine Reaktion ein. Nach und nach nahmen während der folgenden 200 Jahre nicht nur viele derjenigen Familien, die sich vor 1350 des Prädikates „von" bedient hatten, dieses wieder auf, sondern überhaupt fast alle Familien, die sich zu dem Adel gerechnet wissen wollten, selbst wenn das Prädikat „von", das doch den Besitz eines Ortes oder die Herkunft von einem Orte ausdrückt, widersinnig vor ihrem vielleicht einen bürgerlichen Beruf bezeichnenden Namen war. Die Ursache zu dieser Reaktion lag, abgesehen von der ohne Zweifel vorhandenen Überzeugung des Adels, daß sie zur Selbsterhaltung notwendig sei, noch besonders in der Initiative der Höfe.[207]

      Heutzutage scheint vielen das Prädikat „von" als die zuverlässige und vollkommene internationale, weil bereits vor den Namen fast aller Nationalitäten, die rumänische, griechische und japanische nicht ausgenommen, zu findende Adelsbezeichnung. Allein diese Anschauung, als beweise das Wörtchen „von" den Adel, ist durchaus irrig. Wie das französische „du" und „de la" und das niederländische „van" äußerst häufig bei rein bürgerlichen Familien vorkommt, so gibt es auch in Deutschland, besonders in den nordwestlichen Gegenden, gegenwärtig nicht weniger als 100000 bürgerliche Familien[208] mit dem Wörtchen „von". In Chemnitz gibt es zum Beispiel eine bürgerliche Familie „von der Horst", in Berlin eine adelige gleichen

Namens. Die Ranglisten der Preußischen und Sächsischen Armee bezeichnen das Adelsprädikat mit „v.", schreiben dagegen bei bürgerlichen Familien das Wort „von" aus, z. B. „von Aspern" (vgl. Genealog. Handbuch bürgerlicher Familien, Band IV, Berlin 1896). Es kommt auch vor, daß das Wort „von" mit dem darauf folgenden Wort zu einem neuen Wort zusammengenommen wird, so bei der bürgerlichen Familie „Vonhof", die sich auch durch die Schreibweise am Ende des Namens von der adeligen Familie „von Hoff" unterscheidet. Dies ist speziell in Bayern Praxis. Bei den Ladinern in Tirol bestand die Sitte, sich des Wörtchens „de" zu bedienen. In der Zeit von ca. 1780-1815 wurden aber die Bewohner Ennebergs usw. durch Zutun der politischen und Gerichtsbehörden bewogen, das „de" oder „von" entweder wegzulassen oder es mit dem Hauptnamen zu einem Worte zusammenzuziehen, also z. B. statt de Metz zu schreiben Demetz oder nur Metz.[209]

Familiennamen des Briefadels.      Eine besondere Erwähnung verdient der Brauch, der bei der Erteilung von Briefadel von der Wiener Kanzlei geübt wurde, da ohne Kenntnis dieses Brauches jemand leicht bei dem Bestreben, seine Familiengeschichte aufzuhellen, auf Irrwege geraten kann. Es war nämlich Praxis, daß, wenn Personen geadelt wurden, ihrem Namen ein Ortsname, ich möchte lieber sagen ein örtlicher Name, angefügt wurde. Und zwar galt die Bestimmung, daß das immer ein erdichteter Ortsname sein mußte. Auf diese Weise sollte einer Verwechslung vorgebeugt werden. Also z. B. wenn ein Müller geadelt wurde und wünschte den Namen Müller von Rosenberg, so ging das nicht, weil es Orte dieses Namens gab; wenn er aber Müller von Rosenstein heißen wollte, so wäre das bewilligt worden, wenn Orte dieses Namens im Reiche nicht existierten. Es war sehr gebräuchlich, solche erdichteten Ortsnamen dem Familiennamen anzuhängen. Diese Idee des erdichteten Herrschafts- und Ortsbegriffes ist freilich in der Praxis der Wiener Kanzlei so weit geschwunden, daß man dazu gekommen ist, Namen wie „Kadich Edler von Pferd" zu bilden, weil der Betreffende sich für Pferdezucht interessierte; wenn aber ein Ort „Pferd" zufällig in dem Bereiche der österreichisch-ungarischen Monarchie vorhanden gewesen wäre, so würde man auch diese Namensform vermieden haben.[210]

Die Adelspartikel im südlichen Europa.      Im südlichen Europa ist zwar die Adelspartikel dieselbe wie im übrigen Europa: de, di, aber sie kommt hier offiziell beinahe aus dem Gebrauch. 1890 bedienten sich, nach dem Gothaischen Hofkalender, von den 70 Provinzialpräfekten in Italien nur 2 des Vorwortes, in Spanien von den 51 Gouverneurs 5. Was Italien angeht, kann man hier Venedig als Spiegel für das ganze Land annehmen, teils weil hier der Begriff von Adel durch das Goldene Buch scharf bestimmt war, teils weil hier die Data hoch hinaufreichen. Die Namen der 12 nobili, die im Jahre 692 den ersten Dogen wählten, waren alle einfach. Wohl führten mehrere von ihnen während der Blüte

Venedigs auch auswärts hohe Titel, Catharina Cornaro war sogar Titularkönigin von Zypern. In Venedig blieb aber der Name einfach, wenn die Familie auch noch so angesehen, wenn sie auch mehrmals bis zur Herzogswürde aufgestiegen war. Und so oder ähnlich war es auch in Genua und in den anderen Republiken und auch bei den Dynastien im mittleren Italien; das de, di kommt wohl vor, aber niemals als Zeichen des Adels, sowohl bei den Medici als bei den Visconti usw. Auch noch heute legen die Nachkommen, wenn auch hoch in Rang und Ehre, Wert darauf, die einfachen Namen ihrer Vorfahren unverändert zu behalten. Es heißt einfach: Don Giovanni Doria Pamphili Landi, Fürst von Molfieto, Don Philippo Orsini, Herzog von Gravina, Don Giovanni Antonio Colonna, Herzog von Cesaro, ebenso all die höchsten Familien.

      In Frankreich finden wir für das Mittelalter dasselbe Verhältnis. Die Namen der alten normannischen Ritter waren alle einfach, aber am Ende des Mittelalters kam das Vorwort mehr und mehr auf, es ward Privilegium des Adels.

      In Spanien sind die mittelalterlichen Namen einfach: Maurique, Henrique, auch der Cid, in dem im 12. Jahrhundert das Rittertum seinen Gipfel erreichte, führte keinen weiteren Namen als Ruy (Rodrigo) Diaz; das hinzugefügte de Bivar bedeutet nur seinen Geburtsort, den Flecken dieses Namens. In der Neuzeit findet sich hier, ebenso wie in Frankreich, der Gebrauch, die Adelsqualität der Familien durch ein dem Namen angehängtes, und zwar vorgesetztes Zeichen auszudrücken, und zwar mit demselben Vorwort, dem modernen de, das im Latein sowohl mit ab als mit de korrespondierte. Die Sitte hat sich hier so festgesetzt, daß selbst die Kaiserin Eugenie sich nicht Guzman, sondern „de Guzman" unterschrieb.[211]

Literatur über deutsche Namenkunde.      Die sehr ausgebreitete Literatur über deutsche Namenkunde findet man verzeichnet an folgenden Stellen, die sich gegenseitig ergänzen:

      Förstemann, E., Altdeutsches Namenbuch. H. I. Personennamen. 2. Afl. Bonn 1900, Vorwort.

      Socin, A., Mittelhochdeutsches Namenbuch. Basel, Hilbing & Lichtenhahn, 1903.

      Bahder, H. v., Die deutsche Philologie im Grundriß. Paderborn 1883.

      Jahresbericht über die Erscheinungen auf dem Gebiete der germanischen Philologie, herausgegeben von der Gesellschaft für deutsche Philologie in Berlin. Dresden und Leipzig. Verlag von Reissner.

      Richter, Bibliotheca geographica Germaniae. Literatur der Landes- und Volkskunde des Deutschen Reiches. Leipzig 1896, S. 462 ff.

      unter den Zeitschriften, die einschlagende Arbeiten bringen, ragen hervor:[212]


      Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur, herausgegeben von E. Schroeder und G. Roethe.

      Zeitschrift für deutsches Altertum, herausgegeben von Haupt. Leipzig 1841 ff.

      Zeitschrift für deutsche Philologie, herausgegeben von Höpfner und Zacher. Halle 1869 ff.

      Zeitschrift für deutsche Sprache, herausgegeben von D. Sanders. Hamburg 1887 ff.

      Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur[213] von Paul und Braune. Halle 1874 ff.

      Bericht über die Erscheinungen auf dem Gebiete der germanischen Philologie. Leipzig, Reisland.

      Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, herausgegeben von P. Bailleu. Berlin.[214]

      Zahlreiche Beiträge zur Namenkunde sind auch in den Veröffentlichungen der Altertumsvereine enthalten.[215]

Sprachliche Schwierigkeiten      Hier soll noch, im Anschluß an Lorenz, Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie, S. 180 ff., auf einige sprachliche Schwierigkeiten hingewiesen werden, die sich dem Genealogen bei der Aufstellung seiner Stammtafeln besonders häufig ergeben.[216]

      1. Die Geistlichen führen nicht nur in den Klöstern lediglich einen Vornamen, der oftmals beim Eintritt in den geistlichen Stand erst angenommen worden ist. Weltgeistliche führten auch im Mittelalter zuweilen einen Familiennamen, aber der hohe Klerus bediente sich in der neuesten Zeit offiziell lediglich des geistlichen Vornamens.

      2. Der Mangel an Interpunktion in Urkunden führt leicht zu dem Irrtum, daß zwei oder drei Namen als einer Person zugehörig betrachtet werden. Doppelte Vornamen sind aber in Deutschland bis zum 13. Jahrhundert sehr selten, etwas häufiger schon im 13. Jahrhundert, so begegnet in Mühlhausen in Thüringen 1220 Heinrich Bote von Frauenstein, 1286 Hermann Wolf von Hagen, 1296 Berthold Gulo von Eckardsberge. Nach dem deutschen Norden verbreitet sich der Gebrauch zweier Vornamen nur ganz allmählich. So liefert uns das Verzeichnis der pommerschen Stände,

die im Jahre 1500 dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg und seinem Hause die Erbfolge sicherten, auch nicht ein einziges Beispiel. Aus Sachsen finden wir die neue Sitte beim Adel befolgt in folgenden Namen: um 1500 Hans Sigmund von Feilitzsch, 1510 Hans Georg von Reitzenstein und Thomas Otto von Schönberg, 1517 Georg Friedrich und Hans Heinrich von Krockow, 1519 Josef Levin Metzsch, Meissnischer Rat, später Pastor in Milau.[217]

      3. In den älteren Urkunden werden die Taufnamen, selbst die der höchsten Personen, meist nur als Sigle verzeichnet. Auch die Zeugen werden nur nach ihrem Standescharakter unter bloßer Anführung eines Anfangsbuchstabens als Bezeichnung für den Namen mitgeteilt. Hierüber kann nur die Spezialdiplomatik und die aus sonstigen Quellen und Schriftstellern zu schöpfende Familiengeschichte Aufschlüsse geben.[218]

      4. Das immer wiederholte gleichmäßige Vorkommen desselben Vornamens in vielen Familien hat sehr viele Irrtümer in den Genealogien veranlaßt, die nur durch die größte Sorgfalt vermieden werden können. Es genügt, auf die Namen Berthold bei den Zähringern, Hermann bei den älteren Badensern und Heinrich bei den Reußen hinzuweisen.

      5. Schwankende Schreibart der Tauf- und Familiennamen, Anwendung von Abkürzungen und zahlreiche Koseformen machen die genealogische Überlieferung oft so schwierig, daß sich Gatterer veranlaßt gesehen hat, ein „Alphabetisches Verzeichnis von gekürzten oder auf andere Weise entstellten und unkenntlichen Taufnamen" zusammenzustellen. Dasselbe genügt den heutigen Anforderungen und dem jetzt vorliegenden Quellenmateriale nicht mehr.

      Der Vorname war schon im Mittelalter nicht immer der des Taufpaten.[219] In manchen Familien waren, wie noch jetzt, einzelne Vornamen vorzugsweise beliebt und kamen daher immer wieder vor. Dies war jedoch im Mittelalter mehr als heutzutage der Fall. Damals konnte in amtlichen Schriften ein Mann bloß mit seinem Vornamen genannt werden. So erscheint in Frankfurt a. M. bei den Knoblauchs in vier Generationen nacheinander der Vorname Jakob, bei denen von Schwarzenberg in sieben Generationen Walther, bei denen von Rückingen in vier Generationen Claus, bei den Stalburgern in sechs Generationen nacheinander ebenderselbe Vorname, bei denen vom Rhein in ebensovielen Heinrich, bei den Neuhaus in sechs Generationen Ulrich, bei den Frosch in ebensovielen Wicker, bei den Orths endlich in sechs Generationen Philipp.

      Nicht selten kommt es vor, daß zwei Geschwister einen und denselben

Vornamen erhielten, und zwar gab man einem Sohne nicht bloß den Vornamen eines bereits gestorbenen Bruders, sondern auch den eines noch lebenden. Man unterschied solche Geschwister durch Zusätze, wie der alte und der junge, der erste und der andere voneinander. So kommen z. B. in der Familie der Herren von Kronberg um 1400 zwei Brüder Hartmuth vor. Andere Beispiele, aus der Frankfurter Patriziergeschichte entnommen, sind folgende: Der Stadtschultheiß Sifried zum Paradies hatte einen gleichnamigen jüngeren Bruder, der fast ebensolange lebte, als er; Jakob Knoblauch, der Freund der Kaiser Ludwig IV. und Karl IV., hatte unter seinen Söhnen zwei, die wie er Jakob hießen, und beide ihn um mehrere Jahrzehnte überlebten; in der Familie Schwarzenberg kommen im 15. Jahrhundert zwei Brüder Walther vor; in der Familie Rorbach gab es 1471 zwei Schwestern, die Anna die Erste und Anna die Andere hießen; sogar noch im 18. Jahrhundert hießen drei Brüder Orth, welche die letzten Sprößlinge dieser Familie und alle drei Rechtsgelehrte waren, Johann Philipp.

      Der im deutschen Mittelalter bei Leuten aller Stände am häufigsten vorkommende Vorname war Johann. Bei ihm war deshalb auch oft die Hinzufügung eines Vorworts üblich, nicht bloß um Brüder, sondern auch um Nichtverwandte, die diesen Namen trugen, voneinander zu unterscheiden. Man bediente sich hierzu meistens der vorgesetzten Wörter „groß" und „klein", und aus diesem Gebrauche sind dann die Familiennamen Groß-johann, Großhenne und Kleinhenne entstanden.

      Die Vornamen hatten im Mittelalter eine größere Wichtigkeit als heutzutage, weil es damals in den Städten ebenso wie noch unlängst in vielen Dörfern üblich war, daß die Leute einander nicht mit den Familien-, sondern mit den Vornamen anredeten, ja sogar, wenn sie vor einer dritten Person jemand erwähnten, sich des letzteren bedienten. Beides war nicht bloß in den unteren und mittleren, sondern auch in den höheren Ständen gebräuchlich. Sogar in amtlichen Schriften und in den Korrespondenzen städtischer Regierungsbehörden findet sich diese Sitte. In den Frankfurter Bürgerbüchern des 14. Jahrhunderts z. B. werden die regierenden Bürgermeister zuerst bloß mit ihren Vornamen angeführt. Noch im 16. Jahrhundert, findet sich in den Frankfurter Ratsprotokollen der Syndikus Doktor Adolf Knoblauch stets nur als Doktor Adolf angeführt. In seinen Briefen redete der Frankfurter Rat bis zum Schlusse des Mittelalters die Adressaten, wenn diese nicht etwa Fürsten, Grafen oder Edelleute waren, stets mit ihrem Taufnamen und dem vorgesetzten Worte „Lieber" an. Noch auffallender zeigt sich die damalige Bedeutung des Vornamens darin, daß man auch die alphabetischen Namensverzeichnisse, die zum Nachschlagen amtlicher Bücher angefertigt wurden, nicht nach den Familiennamen, sondern nach den Vornamen (natürlich mit Beifügung von jenen) machte. In den alphabetischen Registern der Frankfurter Beedbücher von 1600-1608 sind die Leute nach ihren Vornamen eingetragen. Ja noch im 18. Jahrhundert findet sich alphabetische Anordnung nach den Vornamen in amtlichen Büchern, z. B. in den Stettiner Kirchenbüchern.

      Die Verwandtschaftsverhältnisse der einzelnen waren den Menschen des Mittelalters bei ihrem beschränkten Gesichtskreise so bekannt, daß sie mitunter einen Mann, der keinen Familiennamen hatte, nicht etwa durch Anführung einer individuellen Eigentümlichkeit bezeichneten, sondern durch Angabe seiner Verwandtschaft mit irgend einer anderen Person. So nennt z. B. in einer Urkunde von 1318 sogar der Reichs- und Stadtschultheiß zu Frankfurt die beiden Verkäufer bloß „Harplo genannt der Reynhern Eidam und Hedwig seine Gattin". Es gab aber damals und selbst noch über hundert Jahre später gar manche Leute, die keinen Familiennamen hatten, sondern bloß ihren Taufnamen führten. Sogar in einem Frankfurter Ratsprotokoll von 1453 kommt in betreff zweier Männer, die städtische Söldner zu werden wünschten, der so abgefaßte Beschluß vor: „den czweien knechten, die nit namens han, den dienst abeslagen".

      Selbst Brüder kommen mit verschiedenen Zunamen vor, weil jeder von ihnen sich nach seinem Wohnhause benannte. Manche behielten, sogar nachdem sie ihr Haus verkauft hatten, den Namen desselben bei, während auch der neue Besitzer sich nach diesem benannte.

      Noch ist zu bemerken, daß die Feststellung des Wortbegriffes und der Herleitung vieler mittelalterlicher Namen durch den Umstand erschwert wird, daß, weil man damals nicht so viel wie jetzt schrieb, die Form eines Namens im Munde der Menschen sich leicht umwandelte. Am Schluß des 14. Jahrhunderts befand sich unter den weltlichen Richtern in Frankfurt einer, dessen Name in folgenden drei Formen vorkommt: Krauesel, Krauweyse, Krauisen. Ferner ist im Beedbuch von 1495 ein Schreiner mit dem Namen Hans von Castel eingetragen, in denen der nächsten zwei Jahre aber heißt er Hans im Casten. Der Frankfurter Gastwirt, bei dem Luther 1521 eingekehrt war, führte die beiden Namen Wolf Parentes und Johann Bronner, und in zwei vorhandenen Briefen desselben ist der eine mit Johann Bronner, der andere mit Johann Bronnel unterschrieben, welche doppelte Schreibung Sprachkennern leicht erklärlich ist. Noch sei erwähnt, daß ein im Beginn des 15. Jahrhunderts oft genannter Kustos des Bartholomäus-Stiftes, der jahrelang mit dem Rat in erbittertstem Streite lag, bald Clas Gerstung (wie er eigentlich hieß), bald Clas Gerstenesel heißt. Die letztere Benennung beruhte offenbar nicht auf Mißverständnis, sondern auf Haß und auf der am Ende des Mittelalters herrschenden Neigung zum Spotte.

      Wie häufig bei Nachforschungen sprachgeschichtlicher Art, so ist ganz besonders bei der Namenforschung, wie schon kurz bemerkt wurde, auf die Verschiedenheiten der Dialekte ein sorgsames Studium zu verwenden.[220] Wenn festgestellt ist, wo die Heimat der Familie lag und wie die ursprüngliche Gestalt ihres Namens beschaffen gewesen ist, wird man sich die Frage vorzulegen

haben, welchem Dialekte die Namengebung zuzuweisen ist. Dann wird sich an der Hand des einschlagenden Dialektwörterbuches und unter genauer Beachtung der Gesetze der Lautverschiebung die ursprüngliche Bedeutung des Namens mit mehr oder weniger großer Sicherheit feststellen lassen. Wie notwendig das Studium der Dialekte für den Familienforscher ist, möge folgendes Beispiel andeuten: Ein eingewanderter Kolberger Schulrektor bemerkte zu den Worten: „Henrik van dages decanus“ einer Urkunde, eine Familie van Dages könne er nicht nachweisen. Er wußte nicht, daß „van (wan) dages“ im Niederdeutschen soviel bedeutet wie „weiland“ oder „vor Zeiten“.[221] Die Dialektwörterbücher gehören also zu dem notwendigsten Handwerkszeug des Familienforschers. Deshalb folgt hier eine Zusammenstellung der einschlagenden Literatur.

Dialektwörterbücher.

I. Deutschland.

Dialektwörterbücher Deutschland      Mentz, Ferd., Dialektwörterbücher und ihre Bedeutung für den Historiker, DGB 5.

      Mentz hat auch ein möglichst vollständiges Verzeichnis der Literatur über die deutschen Mundarten („Bibliographie der deutschen Mundartenforschung") 1892 als 2. Band der von Otto Bremer herausgegeb. „Sammlung kurzer Grammatiken deutscher Mundarten" (Leipzig, Breitkopf & Härtel) erscheinen lassen und in der Zeitschrift „Deutsche Mundarten" (Wien, Fromme) fortgesetzt. Vgl. auch Diefenbach, Lor., u. Wülcker, Ernst, Hoch- und niederdeutsches Wörterbuch der mittleren u. neueren Zeit. Zur Ergänzung der vorhandenen Wörterbücher, insbesondere des der Gebr. Grimm. Basel 1885.

Hochdeutsches Gebiet.

(Ober- und mitteldeutsche Mundarten.)

      Über hochdeutsche Lexika sei auf Dahlmann-Waitz-Herre, Quellenkunde der deutschen Geschichte, Leipzig 1912, Nr. 267 ff., verwiesen. Hier nenne ich nur die beiden großen epochemachenden Werke: Mittelhochdeutsches Wörterb. Mit Benutzung des Nachlasses v. Georg Friedrich Benecke ausgearbeitet v. Wilhelm Müller, l 1854. II u. III v. Wilh. Müller u. Frdr. Zarncke. II 1863. III 1866. Leipzig. — Math. Lexer, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch. Zugleich als Suppl. u. alphabetischer Index zum mittelhochdeutschen Wörterb. v. Benecke-Müller-Zarncke. Leipzig 1872—78.

      Schweiz. Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch d. Schweizer-Deutschen Sprache. Gesammelt auf Veranstaltung d. Antiquarischen Gsft. in Zürich unter Beihilfe aus allen Kreisen d. Schweizervolkes. Frauenfeld 1882 ff.

      Dieses umfangreichste aller bis jetzt vorhandenen mundartlichen Wörterbücher umfaßt das Gebiet der deutschen Schweiz und ihre Kolonien im Süden des Kantons Wallis. Außer der gegenwärtigen schweizerischen Volkssprache ist auch die ältere schweizerdeutsche Literatur berücksichtigt. Das Werk sammelt u. a. auch solche Eigennamen, deren appellative Natur noch deutlich erkennbar ist, sowie die Kose- oder Kurzformen der Personennamen.

      Stahler, Frz. Jos., Versuch eines Schweizerischen Idiotikon mit etymologischen Bemerkungen untermischt. Samt Skizze e. schweizerischen Dialektologie. I, II (Basel und Aarau 1806; Aarau 1812). — Hunziker, J., Aargauer Wörterb. in d. Lautform d.

Leerauer Mundart. Im Auftrage der Kantonalkonferenz verfaßt. Aarau 1877. — Tobler, Titus, Appenzellischer Sprachschatz. Eine Slg. appenzellischer Wörter, Redensarten, nebst analogischer, historischer u. etymologischer Bearbeitung einer Menge v. Landeswörtern. Zürich 1837. — Schmidt, Sam., Idioticon Bernense. Mitgeteilt von Titus Tobler. Nürnberg 1857. Erschien zuerst in der Zeitschrift „Die deutschen Mundarten", Bd. II—IV. — Bühler, V., Davos in seinem Walser Dialekt I. Lexikographischer Teil. Heidelberg, Selbstverlag, Aarau 1870. — B. Brandstetter, D. Luzern. Kanzleisprache 1250—1600, Geschichtsfreund XLVII, 227. — Ad. Socin, Wie man zu Basel vor 600 Jahren geredet hat. Allgemeine Schweizer-Zeitung 1893, 290—300.

      Elsaß-Lothringen. Martin, E., u. Lienhart, H., Wörterb. d. elsässischen Mundarten. Im Auftrage der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen. Straßburg 1897 ff. — Scherzius, Johannes Georgius, Glossarium Germanicum medii aevi potissimum dialecti Suevicae, ed. Jer. Jac. Oberlinus. Argentorati 1781, 1784. Fleißige Benutzung der damaligen Straßburger Handschriften.

      Schmidt, Charles, Histor. Wörterb. d. elsässischen Mundart mit bes. Berücksichtigung d. früh-neuhochdeutschen Periode. Aus d. Nachlaß. Straßburg 1901.

      Trotz großer Lücken und trotzdem, daß der Verf. kein geschulter Germanist war, ist das Werk für jeden, der sich mit älteren elsässischen Texten beschäftigt, unentbehrlich.

      Schmidt, Charles, Wörterb. d. Straßburger Mundart. Aus d. Nachlaß. Straßburg 1896.

      Mit reichlicher Zuziehung älterer Schriftsteller und Urkunden. Ergänzungen zu Schmidts Wörterbuch bei Ed. Halter, Die Alemannische Mundart Hagenau-Straßburg (Straßburg 1901, Wörterverzeichnis, S. 135 — 197). Vgl. auch das Glossar zu den Straßburger Chroniken von C. Schröder (Die Chroniken d. deutschen Städte IX, S. 1079—1134).

      Henry, Victor, Le dialecte alaman de Colmar (Haute-Alsace) en 1870. Grammaire et Lexique. (Université de Paris. Bibliothèque de la Faculté des lettres XI.) (Paris 1900.)

      M. F. Follmann, Wörterbuch der deutsch-lothringischen Mundarten. Leipzig 1909.

      Baden. Heilig, Otto, Beitr. zu e. Wörterb. d. ostfränkischen Mundarten des Taubergrundes. Progr. d. Großherzl. Bad. Realsch. zu Heidelberg (Leipzig 1894). — Lenz, Der Handschuhsheimer Dialekt, I. Wörterverzeichnis (Progr.-Beilage Konstanz 1887). Nachtrag in Progr.-Beil. v. Heidelberg (Darmstadt 1892).

      Württemberg. Fischer, Herm., Schwäbisches Wörterb. Auf Grund der v. Adalbert v. Keller begonnenen Slgn. u. mit Unterstützung d. Württembergisch. Staates bearbeitet. Tübingen. Seit 1901.

      Das Wörterbuch umfaßt das Königreich Württemberg, die Hohenzollerischen Fürstentümer und Teile von Baden, Bayern und Tirol und verzeichnet neben der heutigen Mundart dieser Gegenden auch die ältere Sprache vom 13. Jahrh. an. Diejenigen Mitlaute, die in der Mundart zusammenfallen, z. B. anlautendes b und p, werden zusammen behandelt: die mundartliche Form hochdeutsch mit p beginnender Wörter ist unter b zu suchen.

      Schmid, Joh. Chrph. v., Schwäbisches Wörterbuch, mit etymologischen und historischen Anmerkungen. 2. Ausg. Stuttgart 1844.

      Berücksichtigt auch die ältere Mundart.

      Birlinger, Anton, Schwäbisch-Augsburgisches Wörterb. München 1864.

      Hier hauptsächlich älteres Material zum Sprachschatz derjenigen schwäbischen Lande, die jetzt unter bayer. Krone stehen oder des alten Augsburger Bistumgebietes.

      Für Augsburg ist auch zu "vergleichen das Glossar zu den Augsburger Chroniken von Math. Lexer (Die Chroniken der deutschen Städte IV, 357—400; V, 441—488) und Fr. Roth (Bd. XXII, 530—549; XXIII, 471-513; XXV, 410—442).

      Bayern. Schmeller, J. Andr., Bayerisches Wörterb., Slg. v. Wörtern u. Ausdrücken, die in d. lebenden Mundarten sowohl als in d. älteren u. ältesten Provinzialliteratur des Kgr. Bayern, bes. snr. älteren Lande, vorkommen u. in d. heutigen allgemein-deutschen

Schriftsprache entweder gar nicht oder nicht in denselben Bedeutungen üblich sind, mit urkundlichen Belegen. Stuttgart u. Tübingen 1827—37. 2. Aufl., bearbeitet von G. Karl Frommann. München 1872—77. Vgl. F. Keinz, Ergänzungen z. Bayerischen Wörterb., bes. aus der Gegend v. Passau. Sitzungsber. der Akademie. München 1887. Die Akademien der Wissenschaften in Wien und München haben den Plan gefaßt, Schmellers Werk bedeutend zu erweitern u. als österreichisch-bayrisches, also bajuvarisches Wörterbuch herauszugeben; die Oberleitung der Neuredaktion erhielt Prof. Dr. Lassiak an der Prager Universität. Vgl. über den Plan Georg Queri in der Wochenschrift „März" vom 12. Dzbr. 1911 (V. Jg., H. 50), S. 441—443.

      Rockinger, Ludw., Wörterb. zu d. Urkundenwerke „Die altbaierischen landständischen Freibriefe mit den Landesfreiheitserklärungen". München 1853.

      Wichtig für die juristisch-technische Ausdrucksweise des Mittelalters.

      Stocker, P. Bernh., Erklär. altdeutscher Wörter vom 12.—17. Jahrh. Donauworth 1798.

      Westenrieder, Laur. de, Glossarium Germ.-Lat. vocum obsolet. primi et medii aevi, in primis Bavaricarum. Monachii 1816.

      Ferner kommen für Bayern in Betracht die Glossare zu den Chroniken v. Nürnberg (von Math. Lexer in: Chroniken d. deutschen Städte I, 477—501; II, 535—574; III, 417—442; IV, 821—859), Regensburg, Landshut, Mühldorf, München (von Albr. Wagner, ebd., XV, 584—607).

      Pfalz. Autenrieth, Pfälzisches Idiotikon. Ein Versuch. Zweibrücken, Lehmann, 1899. Ein Wörterbuch der pfälzischen Mundarten stellt Prof. Dr. Küffner in Ludwigswigshafen a. Rh. zusammen.

      Österreich. Höfer, M., Etymologisches Wörterb. d. in Oberdeutschland, vorzüglich aber in Österreich üblichen Mundart. I—III Linz 1875. — Mareta, H., Probe e. Wörterb. d. österreichischen Volkssprache mit Berücksichtigung d. älteren deutschen Mundarten. Progr. d. Schottengymn. in Wien (1861, 1865). — Scheuchenstuel, C v., Idiotikon d. österreichischen Berg- u. Hüttensprache. Wien 1856.

      Tirol. Schöpf, J. B., Tirolisches Idiotikon. Nach dessen Tod vollendet von Anton J. Hofer. Hrsg. auf Veranl. u. durch Unterstützung d. Ferdinandeums. Innsbruck 1866. Hierzu kommt d. Glossar v. Jos. Egger in: Die tirolischen Weistümer, im Auftr. d. Kais. Ak. d. Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle u. K. Theodor von Inama-Sternegg, Bd. 4. Wien 1888.

      Salzburg. Ein Salzburgisches Idiotikon von K. E. Frhr. v. Moll findet sich in L. Hübners Beschr. des Erzstiftes u. Reichsfürstenthums Salzburg III (Salzburg 1796), S. 955—984. Hierzu kommt d. Glossar zu: D. Salzburgischen Taidinge (Österr. Weistümer I). Im Auftrage d. K. Akad. d. Wiss. hrsg. v. Hnrch. Siegel u. Karl Tomaschek (Wien 1870).

      Niederösterreich. Castelli, J. F., Wörterb. d. Mundart in Österreich unter der Enns. Wien 1847.

      Eine Sammlung der Wörter, Ausdrücke und Redensarten, die, von der hochdeutschen Sprache abweichend, dem niederösterreichischen Dialekte eigentümlich sind, samt beigefügter Erklärung und so viel möglich auch ihrer Abstammung u. Verwandtschaft, beigegeben sind grammatische u. dialektologische Bemerkungen über diese Mundart überhaupt.

      Kärnten. Lexer, M., Kärntisches Wörterb. Leipzig 1862. Dazu d. Glossar v. Ant. Schönbach zu: Steirische u. kärnthische Taidinge, im Auftrage d. K. Ak. d. Wiss. hrsg. v. Ferd. Bischoff und Ant. Schönbach (Österr. Weist. VI, Wien 1881).

      Steiermark. Unger, Theod., Steirischer Wortschatz, als Ergänzung zu Schmellers bayerischem Wörterb. gesammelt, für den Druck bearb. u. hrsg. v. Ferd. Khull. Graz 1903.

      Mit reicher Benutzung auch der älteren Literatur u. bes. der handschriftl. Materialien des steiermärk. Landesarchivs.

      Über deutsche Sprachinseln im italienischen Sprachgebiet handeln:

      Schmeller, Joh. Andr., Sogenanntes Cimbrisches Wörterb., d. i. deutsches Idiotikon der VII. u. XIII communi in d. venetianischen Alpen. Mit Einleitung u. Zusätzen im Auftrage der Kais. Ak. d. Wiss. hrsg. v. J. Bergmann. Wien 1855 u. Zingerle, Ignaz V., Lusernisches Wörterb. Innsbruck 1869.

      Gottschee. Schröer, Karl Julius, Wörterb. d. Mundart von Gottschee (aus dem Oktoberhefte d. Jg. 1868 u. d. Maihefte d. Jg. 1870 der Sitzungsber. d. philos.-hist. Kl. der Kais. Ak. d. Wiss. bes. abgedruckt. Wien 1879.

      Ungarn. Schröer, Karl Julius, Beitrag zu e. Wörterb. d. deutschen Mundarten d. ungrischen Berglandes. Sitzungsber. der Kais. Ak. d. Wiss. in Wien 25, 1857, S. 213—272; 27, 1858, S. 174—218; auch bes. ersch. Wien 1858; Nachtrag dazu ebd. 31, 1859, S. 245—292, u. bes. ersch. Wien 1859.

      Siebenbürgen. Siebenbürgisch-sächsisches Wörterbuch, mit Benutzung der Sammlungen Joh. Wolffs hrsg. v. Ausschuß d. Ver. f. siebenb. Landesku., bearbeitet v. A. Schullerus. Straßburg 1908ff. — Keintzel, Gg., Nösner Idiotismen. Festgabe d. Stadt Bistritz 1897, S. 45-80. — Kisch, Gust., Nösner Wörter u. Wendungen. Ein Beitrag zum siebenbürgisch-sächsischen Wörterb. Progr. des ev. Obergymn. Bistritz 1909; drs., Vergleich. Wörterb. d. Nösner u. moselfränk.-luxemb. Mundart (F. z. Volkskunde in Siebenbürgen, H. 1). Hermannstadt 1906. — Kramer, Frdr., Idiotismen des Bistritzer Dialektes. Beitr. zu e. siebenbürgisch-sächsischen Idiotikon. Progr. d. ev. Obergymn. in Bistritz 1876—77.

      Böhmen. Neubauer, Joh., Altdeutsche Idiotismen d. Egerländer Mundart. Mit e. kurzen Darst. d. Lautverhältnisse dieser Mundart. E. Beitr. zu e. Egerländer Wörterb. Wien 1887. Neue [Titel-] Auflage 1898.

      Rheinland. Müller, Jos., u. Weitz, Wilh., D. Aachener Mundart. Idiotikon nebst e. poetischen Anhange. Aachen u. Leipzig 1836. — [Wegeler, J.,] Wörterb. d. Coblenzer Mundart (Rhein. Antiquarius III, 14, 1869, 698—759, auch bes. ersch. Coblenz 1869). — Tonnar, Aug., u. Evers, Wilh., Wörterb. d. Eupener Sprache, mit sprachvergl. Worterklärungen v. W. Altenburg. Eupen 1899.— Hönig, Fritz, Wörterb. d. Kölner Mundart. Nebst Einleitung v. F. W. Wahlenberg. Köln 1877. Hierzu kommt das Glossar von Ant. Birlinger zu den Kölner Chroniken. (D. Chroniken d. deutschen Städte XII, S. 388—430 u. XIV, 967—1007.) — Heinzerling, Jak., Probe e. Wörterb. d. Siegerländer Mundart. Beil. z. 54. Jahresber. des Realgymn. zu Siegen 1891. — Schmidt, Karl Chrn. Ldw., Westerwäldisches Idiotikon od. Slg. d. auf d. Westerwalde gebräuchlichen Idiotismen, mit etymologischen Anm. u. d. Vergleichung anderer alten u. neuen german. Dialekte. Hadamar & Herborn 1800.

      Hessen. Vilmar, Aug. Frdr. Chrn., Idiotikon v. Kurhessen. Marburg u. Leipzig 1868. Neue billige Ausg. Marburg 1883. Als Ergänzungen dazu sind erschienen: Bech, Fedor, Beiträge zu Vilmars Idiotikon v. Kurhessen. Progr. d. Kgl. Stiftsgymn. zu Zeitz 1868. — Pfister, Herm. v., Mundartliche u. stammheitliche Nachträge zu A. F. C. Vilmars Idiotikon v. Hessen (Marburg 1886) u. Vilmar u. Pfister, Idiotikon v. Hessen, 1. u. 2. Erg.-H. durch Herm. v. Pfister. Marburg 1889—94. — Kehrein, Jos., Volkssprache u. Volkssitte in Nassau. E. Beitr. zu deren Kenntnis (Weilburg 1860); drs., Volkssprache u. Wörterb. v. Nassau. Leipzig 1891. — Crecelius, Wilh., Oberhessisches Wörterb. Darmstadt 1897. Nachträge dazu v. A. Roeschen (in: Quartalsbl. d. histor. Ver. f. d. Oroßh. Hessen 1901, S. 857—860). — Schröner, Gust., Spezialidiotikon d. Sprachschatzes v. Eschenrod (Oberhessen). (Gießner) Inaug.-Diss. Heidelberg 1903. SA aus: Zeitschr. f. hochd. Mundarten 1902 u. 1903. — D. Saul, E. Beitr. z. Hessischen Idiotikon. Marburg 1901.

      Thüringen. Schultze, Martin, Idioticon d. Nord-Thüringischen Mundart. Nordhausen 1874. Hertel, L., Thüringer Sprachschatz. Slg. mundartlicher Ausdrücke aus Thüringen, nebst Einleitung, Sprachkarte u. Sprachproben. Weimar 1895. — Reinwald, W. F. H., Hennebergisches Idiotikon od. Slg. d. in d. gefürsteten Grafschaft Henneberg gebräuchlichen Idiotismen, mit etymologischen Anm. u. Vergleichung

anderer alten u. neuen german. Dialekte. Berlin u. Stettin 1793, 1801. — Frank, Julius, D. Frankenhäuser Mundart. Leipziger Mundart. Dissert. Halle a. S. 1893. — Kürsten, Otto, Phonetik u. Vokalismus d. nordostthüringischen Mundart v. Buttelstedt bei Weimar. Diss. Leipzig 1901. — Regel, K., Die Ruhlaer Mundart. Weimar 1868. — Hentrich, Knr., Wörterb. der nordwestthüringischen Mundart d. Eichsfeldes. Göttingen 1912.

      Provinz Sachsen (vgl. auch Niederd. Gebiet). Jecht, Rich., Wörterb. d. Mansfelder Mundart. Im Selbstvrl. d. Herausgebers. Görlitz 1888. — Hennemann, H., D. Mundart d. sogen. Grunddörfer in d. Grafschaft Mansfeld. Dissert. Heidelberg 1901. — Bruns, Karl, Volkswörter d. Prov. Sachsen (Ostteil) nebst vielen geschichtlich merkwürdigen Ausdrücken d. sächsischen Vorzeit. Hrsg. im Auftr. des Zweigver. Torgau d. Allg. Dt. Sprachvereins. Torgau 1901. — Hierher gehört auch das von Hertel bearbeitete Glossar z. 2. Bd. d. Magdeburger Chroniken (D. Chron. d. deutschen Städte XXVII, S. 237—265).

      Königreich Sachsen. Albrecht, Karl, D. Leipziger Mundart . Grammatik u. Wörterb. d. Leipziger Volkssprache. Zugleich e. Beitr. z. Schilderung d. Volkssprache im allgemeinen. Mit e. Vorwort v. Rud. Hildebrand. Leipzig 1881, S. 1—69 Grammatik, S. 71—243 Wörterb. — Anton , Karl Gottlieb, Alphabetisches Verz. mehrerer in d. Oberlausitz üblichen, ihr z. Tl. eigentümlichen Wörter u. Redensarten, Stück 1—9. Görlitzer Progr. 1824, 29, 32—33, 35—39, 42, 48. Görlitz. Sple. dazu v. Dornick NLM 44. Bd. (1868), S. 46—66. — Böhme, O., Beitr. z. e. vogtländischen Wörterb. 38. Jahresber. des Progymn. zu Reichenbach i. V. 1888. — Göpfert, E., Dialectisches aus d. Erzgebirge. 29. u. 30. Ber. ü. d. Progymn. Annaberg, 1872, 73. — Karl Müller-Fraureuth, Wörterb. d. obersächsischen u. erzgebirgischen Mundarten. Dresden 1908 ff.

      Schlesien. [Berndt, Joh. Georg,] Versuch zu e. slesischen Idiotikon, nebst e. großen Anzahl anderer veralteten Worte, welche in Documenten u. sonderlich bey alten slesischen Dichtern angetroffen werden. Stendal 1787. Zusätze in der Lit. Beil. z. d. Schles. Prov.-Bibl. 1787. — Weinhold, Karl, Beitr. zu e. schlesischen Wörterb. Sitzungsber. d. K. Ak. d. Wiss. in Wien 14, 1855, Beil. S. 1—56, u. 15, 1855, Beil. S. 57 bis 110. Auch bes. ersch. Wien 1855. — Petters, J., Lexikalisches im Anschlusse an Weinholds Beitr. etc. in: D. Deutschen Mundarten 5, 1858, S. 472—479. — Weinhold, Karl, Proben aus d. schlesischen Wörterb. Mtl. d. schles. Ges. f. Volkskde. VII, 2, 1900, S. 19—26. — Hoffmann v. Fallersleben, [H.], Beitr. zu e. schlesischen Wörterb. (D. deutschen Mundarten 4, 1857, S. 163—192 [vgl. auch 6, 1859, 83—84, 372—373], auch bes. erschienen, Nürnberg 1857). — Klesse, A., Aus d. Wortschatze d. Grafschafters. Mundartliches Vokabularium. Vierteljahrsschr. f Gesch. u. Heimatsk. der Grafsch. Glatz 3, 1883-84, 224—235, 311—320; 4, 1884—85, 152—160, 245—253; 5,1885-86, 39-44, 113—121, 212—215; 6, 1886—87, 38-46. — Knothe, Fr., Wörterb. d. schlesischen Mundart in Nordböhmen. Hohenelbe 1888. — Erich Jäschke, Lateinisch-romanisches Fremdwörterb. d. schlesischen Mundart. Breslau 1908 (= Wort u. Brauch, Volksmundliche Arbeiten hrsg. v. Siebs u. Hippe, 2. H.).

      Posen. Bernd, Chr. Sam. Theod., Die deutsche Sprache in d. Großherzogt. Posen u. e. Tl. d. angrenzenden Kgr. Polen mit Vergleichungen sowohl d. Mundarten, als auch anderer Sprachen, u. mit eigenen Forschungen. Bonn 1820. Sprachwissenschaftl. Einleitung u. Wörterb.

Niederdeutsches Gebiet.

      Ein den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechendes neuniederdeutsches Gesamtwörterbuch fehlt.

      Kosegarten, J. G. L., Wörterb. d. Niederdeutschen Sprache älterer u. neuerer Zeit . Greifswald 1855—60. Nur A—Angetoget erschienen. Verfasser tot.

      Berghaus, H., Der Sprachschatz der Sassen. E. Würterb. d. Plattdeutschen Sprache in d. hauptsächlichsten ihrer Mundarten I, A—H. Brandenburg 1880; II, I—N. Berlin 1883.

      Nicht recht zuverlässig, daher mit Vorsicht zu benutzen.

      Schiller, Karl, u. Lübben, Aug., Mittelniederdeutsches Wörterb., 6 Bde. Bremen 1875—81. D. Werk umfaßt d. Wörterschatz d. niederdeutschen Sprache etwa von 1300—1600. Vergriffen. Bei historischen Nachforschungen in mittelniederdeutschen Quellen unentbehrlich. — Eine kleinere Bearbeitung ohne Quellenbelege erschien unter dem Titel: Mittelniederdeutsches Handwörterbuch von Aug. Lübben. Nach dem Tode des Verfassers vollendet von Christoph Walther (Wörterbücher, hrsg. v. Verein f. niederd. Sprachforschg. II. Norden u. Leipzig 1888). Sehr praktisch zum Handgebrauch. — Hierher gehört auch d. Glossar v. P. Feit z. 1.—3. Bde. d. Hansischen Urkundenb., enthalten im 3. Bd. des Hans. Urkundenb., S. 533—585.[222]

      Niederlande. Hier ist zunächst zu nennen das große Woordenboek der nederlandsche taal. Bewerkt door M. de Vries en A. Kluyver, met medewerking van A. Beets, J. W. Muller, W. L. de Vreese en G. J. Boekenoogen. 's Gravenhage en Leiden seit 1864. Entspricht für das Niederländische dem Wörterbuch der Gebr. Grimm, berücksichtigt die Schriften seit dem Erscheinungsjahre 1637 der unter der Autorität der Generalstaaten verfaßten niederländischen Bibelübersetzung. — Verwijs, E., en Verdam, J., Middelnederlandsche woordenboek. 's Gravenhage seit 1885. — Umfaßt die Niederländische Sprache etwa von 1200—1500. — Stallaert, K., Glossarium van verouderde rechtstermen, kunstwoorden en andere uitdrukkingen uit vlaamsche, brabantsche en limburgsche oorkonden. Leiden, seit 1886.— Cornelissen, P. Jozef, en Vervliet, J. B., Idioticon van het Antwerpsch dialect (stad Antwerpen en antwerpsche kempen [Gent 1899—1900]).— Draaijer, W., Woordenboekje van het Deventersch dialect (Haag 1896). — Dijkstra, W., Friesch woordenboek (Lex. Frisicum). Leeuwarden 1900, 1903. Das Werk umfaßt die heutige Volkssprache der niederl. Provinz Friesland. — Gallée, J. H., Woordenboek van het Geldersch-Overijsselsch dialect. 's Gravenhage 1895. — Molema, H., Wörterb. d. Groningenschen Mundart im 19. Jht. (= Wörterb., hrsg. v. Ver. f. nd. Sprachforschg., III [Norden u. Leipzig 1888]). — Schuermans, L. W., Algemeen Vlaamsch-Idioticon (Leuven 1865 bis 70). Dazu ein Bijvoegsel 1883. — De Bo, L. L., Westvlaamsch Idioticon. Brugge 1873. Ein neuer Abdruck in kleineren Typen, hrsg. v. Jos. Samyn, unter Verwendung der Zusätze aus De Bo's Handexemplar, erschien 1892 in Gent bei Siffer. — Boekenoogen, G. J., De Zaansche volkstaal. Bijdrage tot de kennis van der woordenschat in Noord-Holland. Leiden 1897.

      Westfalen. Woeste, Fr., Wörterb. d. Westfälischen Mundart. [Nach d. Tode d. Verf. hrsg. v. Crecelius u. Lübben.] (Wörterb., hrsg. v. d. Ver. f. niederdeutsche Sprachforschung I. Norden u. Leipzig 1882. Bezieht sich vorwiegend auf die Mundart der Grafschaft Mark. — Köppen, Heinr., Verz. der Idiotismen in plattdeutscher Mundart, volkstümlich in Dortmund u. dessen Umgegend. Dortmund 1877.

      Waldeck. Bauer, Karl, Waldeckisches Wörterb. nebst Dialektproben, hrsg. v. Herm. Collitz (Wörterb., hrsg. v. Ver. f. ndrd. Spracht. IV. Norden und Leipzig 1902).

      Braunschweig. Damköhler, Ed., Probe e. nordostharzischen Idiotikons. Wiss. Beil. z. d. Schulnachr. des Herz. Gymn. zu Blankenburg a. H. 1893. — Beck, H.,

Idiotikon von Nordsteimke bei Vorsfelde. Jb. d. Ver. f. niederd. Sprachforschg. 23, 1897, 131-154 u. 24, 1898, 113-128. — Vgl. auch die Glossare zu den Chroniken von Braunschweig von Karl Schiller (Die Chroniken der deutschen Städte VI, 482-510) und von Hänselmann (ebd. XVI, 567—640).

      Hannover. Schambach, G., Wörterb. d. niederdeutschen Mundart d. Fürstentümer Göttingen u. Grubenhagen od. Göttingisch-Grubenhagensches Idiotikon. Hannover 1858. Nachträge dazu von Sprenger im Jb. d. Ver. f. niederdeutsche Sprachforschg. 8, 1882, 27—32, ferner im Korrespondenzbl. desselben Vereins 14, 1889-1890, 77-78, u. 18, 1894-1895, 26-27. — Hierzu kommt d. Glossar v. Herm. Brandes ü. d. ersten vier Bde. d. Urkundenb. d. Stadt Hildesheim in Bd. IV [Hildesheim 1897].— Strodtmann, Joh. Chr., Idioticon Osnabrugense. Leipzig u. Altona 1756. — Stürenburg, C. H., Ostfriesisches Wörterbuch (Aurich 1862). — Doornkaat-Koolman, J. ten., Wörterb. d. ostfriesischen Sprache etymologisch bearbeitet . Norden 1879-84. Ergänzungen dazu v. W. Lüpkes Jb. d. Ges. f. bild. Kunst u. vaterl. Altertümer zu Emden 11, 1895, 157-171. — Richthofen, Karl Frhr. v., Altfriesisches Wörterb. Göttingen 1840.

      Bremen. [Tiling u. Dreyer], Versuch eines Bremisch-Niedersächsischen Wörterbuchs, hrsg. von der brem. deutschen Gesellschaft. 6 Bde. Bremen 1767—1869. Hierin sind nicht nur die in und um Bremen, sondern auch fast in ganz Niedersachsen gebräuchlichen mundartlichen Eigentümlichkeiten nebst den schon veralteten Wörtern und Redensarten in bremischen Gesetzen, Urkunden und Diplomen gesammelt, zugleich auch nach einer behutsamen Sprachforschung und aus Vergleichung allerhand neuer verwandter Dialekte erklärt. Vor Erscheinen des mittelniederdeutschen Wörterbuches von Schiller und Lübben das beste Hilfsmittel zum Verständnis des Mittelniederdeutschen.

      Lübeck. C. Schumann, Wortschatz v. Lübeck (Z. f. dt. Wortforschung Beih. zu B. 9). Straßburg 1907.

      Hamburg. Richey, Michael, Idioticon Hamburgense od. Wörterb. z. Erklärung d. eigenen, in u. üm (sic!) Hamburg gebräuchlichen, Nieder-Sächsischen Mundart. Hamburg 1754. Neue Ausg. 1755. Diese ohne Anhänge abgedruckt in: Thesaurus iuris provincialis et statutarii illustrati Germaniae I. Giesen (!) 1756.

      Schleswig-Holstein. Schütze, Joh. Frdr., Holsteinisches Idiotikon, e. Beitr. z. Volkssittengesch. od. Slg. plattdeutscher, alter u. neugebildeter Worte, Wortformen, Redensarten, ... der alten u. neuen Holsteiner. Bd. 1—3. Hamburg 1800—1802, Bd. 4. Altona 1806.

      Mecklenburg. [Chytraeus, Nathan,] Nomenclator Latino-saxonicon. Latinisch vnde Pladdütsch Vokabelnboek (Rostok 1582 u. öfter). Berücksichtigt besonders die Mecklenburger Mundart. Über die versch. Ausg. vgl. Lisch 23, 1858, 139-142. — Mi [Pseudonym für Sibeth, C. G.], Wörterb. d. Mecklenburgisch-vorpommerschen Mundart. Leipzig 1876.

      Pommern. Dähnert, Joh. Carl, Platt-Deutsches Wörterb., nach d. alten u. neuen Pommerschen u. Rügischen Mundart (Stralsund 1781). Für damalige Zeit vortrefflich.

      Altmark. Danneil, Joh. Frdr., Wörterb. der altmärkisch-plattdeutschen Mundart. Salzwedel 1859. — Parisius, L., Zusätze zu J. F. Danneils Wörterb. d. altmärkischplattdeutschen Mundart (Jahresber. d. altmärk. Ver. f. vaterl. Gesch. u. Industrie, Abt. f. Gesch. 19, 1879, 37-80).

      Provinz Sachsen (vgl. auch Hochdeutsches Gebiet). Sprenger, R., Versuch e. Quedlinburger Idiotikons (Jb. d. Ver. f. niederd. Sprachf. 29, 1903, 139-160). — Hierher gehört auch das Glossar von Janicke zum 1. Bd. der Magdeburger Chroniken (Die Chron. der deutschen Städte VI, 434—484).

      Mark Brandenburg. Meyer, Hans, Der richtige Berliner in Wörtern u. Redensarten, 5. Afl. (Berlin 1904). — Kollatz, C., und Adam, P., Berliner Wortschatz zu d. Zeiten Kaiser Wilhelms I. (Schriften des Ver. f. d. Gesch. Berlins 33, 1897, 69-196).

      Preußen (Provinz). Frischbier, H., Preußisches Wörterb., Ost- u. westpreußische Provinzialismen in alphabetischer Folge. 2 Bde. Berlin 1882, 83. — Hennig, G. E. S., Preußisches Wörterb., worinnen nicht nur d. in Preußen gebräuchliche, eigentümliche Mundart u. was sie sonst mit d. niedersächsischen gemein hat, angezeigt, sondern auch manche in preußischen Schriftstellern, Urkunden, Dokumenten u. Verordnungen vorkommende veraltete Wörter, Redensarten, Gebräuche u. Altertümer erklärt werden, im Namen der Kgl. Deutschen Gsft. zu Königsberg herausgeg. Königsberg 1785. — Trautmann, R., D. altpreuß. Sprachdenkmäler. Einleitung, Texte, Grammatik, Wörterbuch, 2 T. Göttingen 1909-10. — Fischer, E. L., Grammatik und Wortschatz der plattdeutschen Mundart im preußischen Samlande. Halle 1895.

      Russische Ostseeprovinzen. Gutzeit, W. v., Wörterschatz d. deutschen Sprache Livlands. Riga 1859 ff.

      [Hupel, Aug.Wilh.,] Idiotikon d. deutschen Sprache in Lief- u. Ehstland. Riga 1795.

      Abgedruckt aus Hupels Neuen Nordischen Miscellaneen St. 11, 12, 1795. Nachträge ebd. Stück 17, 225—235, und in J. C. Petri, Esthland und die Esthen, II (Gotha 1802, 82—104).

      Sallmann, Karl, Lexikalische Beitr. z. deutschen Mundart in Estland (Leipzig 1877); drs., Neue Beitr. z. deutschen Mundart in Estland. Gedruckt mit Unterstützung der estl. literar. Gsft. (Reval 1880); drs., E. Nachlese zur deutschen Mundart in Estland (Baltische Monatsschr. 34, 1888, 463—471).

      Über die Erforschung der deutschen Dialekte verweise ich behufs weiterer Orientierung auf Paul, Grundriß der germanischen Philologie, Straßburg I, 1896, 2. Afl. 1901. Dieser Band enthält außer anderen Beiträgen die folgenden: Kluge, Vorgesch. d. altgermanischen Dialekte; Behaghel, Gesch. d. deutschen Sprache; Jan te Winkel, Gesch. d. niederländischen Sprache; Theod. Siebs, Gesch. d. friesischen Sprache; Anhang: D. Bearbeitung der lebenden Mundarten. Allgemeines von Philipp Wegener; Skandinavische Mundarten v. J. A. Lundell; Deutsche u. niederländische Mundarten v. Friedr. Kauffmann.

      F. Kluge, Seemannsprache: Wortgeschichtl. Handb. deutscher Schifferausdrücke ält. u. neuer Zeit. Halle 1908 ff. — H. Klenz, Schelten-Wörterbuch. D. Berufs- bs. Handwerkerschelten u. Verwandtes. Straßburg 1910.

II. Außerdeutsche Länder.

A. Deutsches Sprachgebiet.

Dänemark      Dänemark. C. Molbech, Dansk Dialect-Lexikon. Kopenhagen 1841. — H. F. Feilberg, Bidrag til en Ordbog over jyste Almuesmål I, A—H. Kopenhagen 1886 bis 1893. II, I—P. Kopenhagen 1894—1904.

      Hagerup, Om det danske Sprog i Aagel 1854 (Gramm, u. Wörterb. 2. Aufl. 1867 von Lyngby hrsg. mit Sprachproben. — Kok, Det danske Folksprog i Sønderjylland I. II. 1863—67 (Gramm., Wörterb., Personen. u.Ortsnamen).— Seit 1890 erscheint im Verlage von „Universitets-Jubilæets danske Samfund“ die Zeitschrift „Dania“, der Erforschung der dänischen Sprache und Literatur, der dänischen Mundarten und Folklore gewidmet. — Weitere Literatur über dänische Mundarten bei Paul, Grundriß der german. Philol. I² 1489 ff.

Schweden      Schweden hat unter den skandinavischen Ländern die größte Menge von Dialektmonographien aufzuweisen, vgl. Paul, Grundr. d. germ. Philol. I² 1494 f. Lexikographische Zusammenfassungen sind: v. Möller, Wörterb. des Halländ. (1858). — Gadd, Wörterb. d. Mundart v. Östra Härad in Småland (Progr.-Abh. 1871). — Rääf's v. d. schwed. Ak. belohntes Wörterverz., aus Ydre in Östergötland (1859) u. Nilson's, Wörter u. Redensarten aus Bleking 1907. — Ein Wörterb. d. helsingschen Mundart (1873) ist v. Ver. f. Helsinglands Altertümer herausgeg. — Rietz, Ordbok öfver svenska allmoge-språket 1867. Wörterbücher mit phonetischer Schrift wurden von Noreen (Wermländ. aus Fryksdalen 1878) und Nilén (Bohuslänisch aus Sörbygden 1879) veröffentlicht. — Die Zeitschrift Nyare bidrag till kännedom om de svenska

Landsmålen ock svenskt folklif (von Bd. XI ab: Bidrag etc.), hrsg. v. J. A. Lundell mit Subvention der Regierung, bildet den Mittelpunkt der dialektologischen und folkloristischen Studien in Schweden.

Finnland      Finnland. Freudenthal und Vendell, Wörterb. d. estländisch-schwedischen Mundarten (hrsg. v. der schwedischen Literaturgsft.) 1887. — Eine Übersicht der ostschwed. u. finnländ. Dialekte gibt O. F. Hultman, De östsvenska dialekterna. 1894.

Norwegen      Norwegen. Aasen, Ordbog over dat norske Folkesprog. 1850, 2. Afl. u. d. T.: Norsk Ordbog med dansk Forklaring. 1873. — H. Ross, Norsk Ordbog 1890—95. — Über dialektologische Einzelschriften, Norwegen betreffend, vgl. Paul, Grundr. d. germ. Philol. I² 1498 f.

England      England. J. Wright, The English Dialect Dictionary. London 1896ff. — W. E. A. Axon, English Dialectic Words of the Eighteenth Century. London 1883. — Etymological Dictionary of the Scottish Language von Joh. Jamieson, 4. Bde. Edinburgh 1808—25, neue Auflage besorgt von J. Longmuir und J. Donaldson 1880—82; e. verkürzte Ausg. v. J. Johnston, revidiert v. J. Longmuir. Edinburgh 1867. — A General Dictionary ot Provincialisms von W. Holloway. Leues 1839. — A Glossary of Provincial and Local Words used in England v. F. Grose mit e. Spl. v. S. Pegge. London 1859. — A Dictionary of Archaic and Provincial Words, obsolete Phrases etc. v. J. O. Halliwell. London 1847, 2. Afl. 1850 (die folgenden Ausgaben sind Wiederabdrucke der zweiten; durch Vollständigkeit ausgezeichnet). — A Dictionary of Obsolete and Provincial English. London l857. Ältere Werke und Dialektwörterbücher über einzelne Teile Englands hat J. Wright, „Englische Mundarten“ in Herm. Paul, Grundriß der germanischen Philologie I 1896, S. 1532 ff. veröffentlicht .

B. Romanisches Gebiet.

Frankreich      Frankreich. Die ersten Beiträge zur französischen Mundartenkunde in lexikalischer Form[223] kommen aus Südfrankreich. Sie beabsichtigten aber lediglich die Landschaftsgenossen über den schriftgemäßen französischen Ausdruck zu belehren. So André Pellas im Dictionn. provenç franç. (1722), Pierre Sauvages († 1795) im Dictionn. languedoc.-franç. (1756), J. Cambrésier im Dictionn. walon.-franç. (1787). Die von dem Konventmitglied Henri Grégoire seit 1790 gesammelten Berichte über Frankreichs Patois (s. Rev. des Lang. rom. Bd. 5 ff.) bezweckten nicht sowohl deren Kenntnis zu verbreiten, als festzustellen, wo das Patois noch zu bekämpfen und die französische Sprache durch Regierungsgewalt einzuführen sei. Jene Bekanntschaft zu vermitteln, schrieb zuerst der Straßburger Professor Johann Oberlin († 1806) seinen nach vielen Seiten umblickenden und gründlichen Essai sur le patois lorrain du Ban de la Roche (1775) und Gabriel Hécart (1775—1838) sein mit großem Verständnis der Aufgabe ausgeführtes Vocab. rouchi-franç. (1812; 1826 etc.). Einer Anregung Napoleons I. (1807) zur Erforschung der französ. Mundarten verdanken des Geschichtsforschers Jacques Champollion-Figeac († 1867) Recherches sur les patois de la France (1809) ihre Entstehung (hierin auch ein Wörterbuch u. e. Erörterg. der sprachgesch. Verhltn. der Dauphiné). Unter den älteren Dialektwörterbüchern über die französische Sprache ragt ferner hervor des Grafen Hippolyte Jauberts Vocab. du Berry (1838) und Glossaire du Centre (1855). Ferner sind zu nennen: F. Avril, Dictionn. prov.-franç. (1839); E. Garcin, Nouv. dictionn. prov.-franç. (1841); das Wörterbuch des Abbé Gary (Dict. pat.-franç. 1845) für Tarn; Simon Honorat, Dictionnaire prov.-franç. (1846) für Languedoc; die normannischen Wörterbücher von Du Méril (Dictionn. du pat. norm. 1849), von Eugène Decorde, Dictionn. du pat. du pays de Bray 1852), von Louis Dubois (Gloss. du pat. norm. 1856), die Sammlung für Castres in Südfrankreich vom Abbé P. Couzinie (Dictionn. de la langue rom. Castraise 1850); Tarbé, Recherches sur l'hist. du pat. de Champagne (1851); des Abbé J. Corblet, Gloss. du patois picard (1851); des Orientalisten Jean Humbert

(1792—1851) Nouv. gloss. genevois (1851), dem eine ältere Arbeit (1820) des Genfers Gaudy zugrunde liegt, P. Legrand, Dictionn. du pat. de Lille (1853), Jaclot de Saulny, kleines Vocab. pat. du pays messin (1854), Th. Mignard, Histoire de l'idiome bourguignon (1856), R. de Montesson, Vocab. des mots usités dans la Haut-Maine (1857), R. Monnier, Wörterb. d. gemeinen Sprache zwischen Jura u. Vogesen (Vocab. de la lang, de Séquanie 1857).

Italien.      Italien.[224] Kunstmäßige Erzeugnisse in mailändischer (Collezione delle opere stritte in dial. mil., 1816) und venezianischer Mundart (Collez. usw. in dial. venez. 1817) stellte in großer Reihe B. Gamba nebst einer Übersicht (Serie degli scritti impressi in dial. ital. 1832) über die Mundartliteratur zusammen. Die Mundartwörterbücher, die z. T. auf Sammlung des gesamten landschaftlichen Sprachschatzes aller Bevölkerungsklassen aus sind, ordneten den Stoff auch wohl nach Begriffen, wagen sich auf das etymologische Gebiet, berücksichtigen landschaftliche Eigennamen usw. In großer Zahl sind solche Wörterbücher vorhanden für den Norden. Das Piemontesische bearbeiteten L . Capello (1814), der Priester Casimiro Zalli (1815) und Michele Ponza (1830); das Mailändische Francesco Cherubini (1814); das Brescianische Giovanbattista Melchiori (1817); das Bolognesische Claudio Ferrari (1820); das Mantuanische F. Cherubini (1827); die Sprache von Parma Mario Peschieri (1828) und Carlo Malaspina (1856); von Pavia Carlo Gambini (1829), des venezianischen Gebiets Giuseppe Boccio (1829), von Reggio G. Ferrari (1832), von Sardinien der Priester Vissentu Porru (1832) und Giovanni Spano (1851); die Sprache Piacenzas Lorenzo Foresti (1836); die Siziliens Vincenzo Murtillaro (1838) und Giuseppe Biundi (1851); die der Romagna Antonio Morri (1840); die von Cremona Angelo Peri (1847), von Genua Giovanni Casaccia (1851), von Crema Bonifazio Samarani (1852), von Bergamo Gabriele Rosa (1855); von Ferrara Carlo Azzi (1857) usw.

Die Schweiz      Die Schweiz.[225] Die franko-provenzalischen Mundarten der Schweiz behandelten F. Häfelin (Rom. Mundarten der Südwestschweiz 1872; Le Patois du canton de Fribourg 1879), dessen Arbeiten später J. Girardin durch eine Untersuchung der Freiburger Mundart im 15. Jht. (1900), früher J. Cornu in Phonologie du Bagnard (1879), J. Gilliéron in Le Patois de Vionnaz (1880) u. a. ergänzten.

Slavische Wörterbücher, Glossare, Genealogien.

Von Konrektor Prof. Dr. Mucke in Freiberg i. Sa.

      Bei den slavischen Sprachen sind für den vorliegenden Zweck neben den Genealogien und Heraldiken die hauptsächlichsten Wörterbücher der Literatursprache ebenso wichtig und notwendig wie die Dialektwörterbücher, Speziallexika und dergl. Aber auch mehrere größere slavische geographische Lexika und Ethnographien bilden eine Fundgrube für die slavische Familiengeschichte. Die hier gegebene Zusammenstellung ist ein erster Versuch und macht keinen Anspruch auf auch nur annähernde Vollständigkeit, da derselben große Schwierigkeiten entgegenstanden.

I. Altslavisch bzw. Allgemeinslavisch.

altslavisch bez. Allgemeinslavisch.      1. Fr. Miklosich, Lex. Palaeoslovenico-Graeco-Latinum. Vindobonae 1862 bis 1865.

      2. Fr. Miklosich, Etymologisches Wörterb. d. slavischen Sprachen. Wien 1886.

      Im Erscheinen begriffen:

      3. Erich Berneker, Slavisches Etymologisches Wörterb. (In der Indogermanischen Bibl., 1. Abt., 2. Reihe: Wörterbücher 2. Heidelberg 1908—1912. 9 Hefte A—L).

      4. V. Jagić, Arch. f. Slavische Philologie. Berlin 1877—1912. 34 Bde.

II. Westslavische Sprachen.

a) Sorbenwendisch (Oberwendisch, Niederwendisch).

Sorbenwendisch.      1. Pfuhl, Łužiski-Serbski Słownik (Oberlausitzisch-Wendisches Wörterbuch). Budyšin — Bautzen 1866.

      2. Zwahr, Niederlausitzisch-Wendisch-Deutsches Wörterbuch. Spremberg 1847.

      3. E. Muka, Statistika a ethnografija łużiskich Serbow (Statistik u. Ethnographie der Lausitzer Wenden). Budyšin — Bautzen 1884—86.

      4. E. Mucke, Historische und vergleichende Laut- und Formenlehre der niedersorbischen (niederlausitzisch-wendischen) Sprache. Leipzig 1891.

      5. Časopis Maćicy Serbskeje. Budyšin. (Zeitschr. d. Maćica Serbska in Bautzen.) 1847—1912. 65. Jg. in 11 Bänden.

      Im Druck:

      6) E. Mucke, Vollständiges Wörterbuch der niederwendischen Volks- und Schriftsprache. Im Verlag der Kais. russ. Ak. d. Wftn. i. St. Petersburg.

b) Polabisch-Pomoranisch-Kaschubisch.

Polabisch-Pomoranisch-Kaschubisch.      l. Paul Rost, D. Sprachreste d. Dravāno-Polaben im Hannöverschen gesammelt, herausgeg. u. mit Wörterverz. versehen. Leipzig 1907. (Wörterverz. S. 370—451).

      2. K. E. Muka, Szczątki języka polabskiego Wendów Lüneburskich. Kraków. Nakladem Akademii Umiejętności. 1903. (Reste d. polabischen Sprache d. Lüneburger Wenden. Krakau 1903). Familiennamen besonders auf S. 408—420.

      3. A. Schleicher, Laut- u. Formenlehre d. Polabischen Sprache. St. Petersburg, Ak. d. Wftn., 1871.

      4. Burmeister, Ü. d. Sprache d. früher in Mecklenburg wohnenden Obotriten-Wenden. Rostock 1840. (Ins Russische übersetzt in den „Arbeiten der russ. Akad.“ 1841, IV.)

      5. Stef. Ramult, Słownik języka pomorskiego czyli Kaszubskiego. W Krakowie. Nakladem Akademii Umiejętności. 1893. (Wörterbuch der pommerschen oder kaschubischen Sprache. Krakau 1893.)

      6. Friedr. Lorentz, Slovinzisches Wörterb. 1. Tl. A—O. St. Petersburg 1908. Der 2. Teil ist unter der Presse. Slovinzisch bedeutet hier soviel wie pommersch-kaschubisch.

      7. Mongrovius, Słownik polsko-niemiecki i niemecko-polski (polnisch-deutsches und deutsch-polnisches Wörterb. Danzig 1823.

      8. Florian Cenôa, Sbornik osnovnych slov kašebskago narèčija (Sammlung der besonderen Wörter des Kaschubischen Dialekts). St. Petersburg 1853.

      9. Fl. Cenôa, Skôrb kaszebskosłovjenskje mòvé (Wortschatz der Kaschubisch-slovenischen Sprache). 1—3. 1866—68.

      10. Leon Biskupski: 1. Beiträge zur slavischen Dialektologie. I. Die Sprache der Brodnitzer Kaschuben im Kreise Karthaus. Leipzig 1883. — 2. Słownik kaszubski porównawczy (Vergleichendes kaschubisches Wörterbuch) in: Prace filologiczne t. III (Philol. Arbeiten, Bd. 3). Warschau 1891.

      11. G. Poblocki, Słownik Kaszubski z dodastkiem idyotyzmów chelmińskich i kociewskich. Chelmno 1887. (Kaschubisches Wörterb. mit e. Anhang d. Culmer u. Kotschewer Idiotismen. Culm 1887.)

      12. G. Bronisch, Kaschubische Dialektstudien. 1896.

      13. Baltische Studien. Zeitschr. d. Gft. für Pomm. Gesch. u. Altertumsku. in Stettin.

      14. Roczniki towarzystwa naukowego w Toruniu (Jahrb. d. Gesellsch. d. Wftn. in Thorn).

c) Polnisch.

      1. Sam. B. Linde, Słownik języka polskiego (Wörterbuch d. polnischen Sprache). 6 Bde. 2. Afl. Lemberg 1854-60.

      2. Maur. Orgelbrand, Słownik języka polskiego. 2 Bde. Wilna 1861.

      3. F. Booch-Arkossy, Nowy dokładny słownik polsko-niemiecki i niemieckopolski (Neues vollständiges polnisch-deutsches u. deutsch-polnisches Wörterb.). 2 Bde. Leipzig 1866—67.

      4. Karłowicz, Słownik Gwar Polskich (Wörterb. d. polnischen Dialekte). 2 Bde. Krakau 1900 ff.

      5. Bronisław Chlebowski, Słownik Geograficzny Królestwa Polskiego i innych Krajów słowiańskich (Geographisches Lex. d. Kgr. Polen u. d. anderen slavischen Länder). 15 große Bde. in Lex.-Oktav. Warschau 1895ff. E. Fundgrube f. polnische Familiengesch. u. Heraldik.

      6. S. Orgelbrand, Encyklopedyja powszechna (Universal-Encyklopaedie v. S. Orgelbrand). Warschau. 1877 ff.

      7. Fr. Piekosiński, Czasopismo naukowe ilustrowane poświęcone heraldyce i sfragistyce polskiej wychodzące w zeszytach kwartalnych (Wissenschaftliche, illustrierte Zeitschrift, gewidmet der polnischen Heraldik u. Sfragistik, erscheinend in Vierteljahrsheften). Krakau. 1897 ff.

      8. J. Bystroń, Wokabularz łacińsko-polski z polowy wieku XVI-go. (Lat.-poln. Vokabular aus der Mitte des 16. Jht.) Aus d. Zeitschr.: Prace filologiczne (Philol. Arbeiten), hrsg. v. Baudouin de Courtenay, Karłowicz, Kryński u. Malinowski, v. J. 1885 ab in Warschau erscheinend, die überhaupt viele wichtige Arbeiten betr. polnische Dialektologie u. Wortforschung enthält.

      9. Ziemba, Słownik prowincyjonalizmów powiatu Będzińskiego (Wörterb. d. Provincialismen d. Kr. Bendzin). Prace filol. 1889—90, Bd. 3.

      10. Z. Glogez, Słownik gwary ludowej w Tykocińskim (Wörterb. d. Volkssprache im Kr. Tykocin). In Prace filol. 1893, Bd. 4, Heft 3.

      11. Jungfer, Słowniczek do Kroniki St. Chwalczewskiego (Wörterbüchlein zur Chronik d. St. Chwalczewski). In d. Ber. d. sprachwiss. Komm. d. Ak. d. Wftn. in Krakau, Bd. 4. 1891.

      12. Br. Dembowski: a) Spis wyrazów i wyraźeń uźywanych na Podhalu (Verzeichnis der Ausdrücke u. Redensarten von Podhale [in der Tatra]). — b) Słownik gwary podhalskej (Wörterbuch der podhalschen Mundart) in d. Ber. d. sprw. Komm. Bd. 4 u. 5. Krakau 1894.

      13. Kar. Matyas, Słowniczek gwary ludu z okolic Nowego Sązcza (Wörterbüchlein der Volksmundart aus der Gegend von Neu-Sandez) in d. Ber. d. sprw. K. Bd. 4. 1891.

      14. Siarkowaki, Słowniczek gwary ludowej z okolic Pinczowa in d. Ber. d. sprw. Komm. d. Ak. d. Wftn. in Krakau, Bd. 4. 1891.

      15. Złoża, Zbiór wyrazów używanych w okolicach Chocholowa (Slg. v. Ausdrücken aus d. Gegend von Chocholow) in d. Ber. d. sprw. Komm. d. Ak. d. Wftn. in Krakau, Bd. 4. 1891.

      16. Rzezowski, Spis wyrazów ludowych z okolycy Żywca (Verz. v. Volksausdrücken aus d. Gegend v. Żywec) in d. Ber. d. sprw. Komm. d. Ak. d. Wftn. in Krakau, Bd. 4. 1891.

      17. Matłakowski, Słownik wyrazów ludowych zebranych w Czerskiem t na Kujawach (Wörterb. d. Volksausdrücke, gesammelt in d. Landschaft Czersk u. in Kujavien) in d. Ber. d. sprw. Komm. d. Ak. d. Wftn. in Krakau, Bd. 4. 1891.

      18. Wasilewski, Słowniczek wyrazów ludowych we wsi Jaksicach (Wörterbüchlein von Volksausdrücken aus Jakschitz) in d. Ber. d. sprw. Komm. d. Ak. d. Wftn. in Krakau, Bd. 5. 1891.

      19. Pracki, Przyczynek do słownictwa ludowego z okolic Krakowa (Beitr. z. Dialektwörterb. aus d. Gegend v. Krakau) in Prace filol. Bd. 5. 1895.

d) Tschechisch.

Tschechisch      1. J. Jungmann, Slovník česko-německý (Tschechisch-deutsches Wörterb.). V Praze (Prag). 5 Bde. 1835—39.

      2. J. Rank, Nový slovnik kapesní jazyka českélio i německého (Neues Taschenwörterb. d. böhmischen u. deutschen Sprache). 3. verbesserte u. vermehrte Afl. Prag 1875.

      3. V. Brandl, Glossarium illustrans bohemico-moravicae historiae fontes. Pragae 1876.

      4. Fr. Kott, Česko-německý slovník zvlaště grammaticko-fraseologický (Böhmisch-deutsches, hauptsächlich grammatisch-phraseologisches Wörterb.). 7 Teile. Prag. 1878—93.

      5. V. Kotyška, Uplný Mistopisný Slovnik Královstvi českého (Vollständiges topographisches Wörterb. d. Kgr. Böhmen). Prag 1895. Fundgrube bes. f. Gesch. d. Adelsgeschl. in Böhmen.

      6. Jan Gebauer, Slovnik Staročeský (Alttschechisches Wörterbuch). Nakladem české grafické společnosti „Unie“ (Verl. d. tschechischen graphischen Gsft. „Union“). Prag. 1. Bd. A—J. 1903. Der 2. Bd. im Druck.

      7. Ottův Slovnik nančný. Illustrovaná encyklopaedie obecných vědumostí (Otto's Reallexikon. Illustrierte Enzyklopaedie der allgemeinen Wissenschaften). Prag. 1888 ff.

      8. Fr. Bartoš, Dialektologie moravská (Mährische Dialektologie). 1. Bd. Brünn 1886. 2. Bd. Brünn 1895.

      9. V. J. Dušek: a) Hláskoslovi nárěčl jihočeských (Lautlehre der südböhmischen Volksdialekte). Prag 1894.

      10. Fr. Bartoš, Dialektologický slovnik moravský (Wörterb. d. mährischen Mundarten). Näkladem Českó Akademie (Vrl. d. tschechischen Ak. d. Wftn). Prag 1906.

      11. Fr. Hruška, Dialektologický slovník Chodský (Wörterb. d. Böhmerwaldmundarten). Vrl. d. tschech. Ak. d. Wftn. Prag 1904.

      12. V. Prasck, Sbírečka slov moravských (Slg. mährischer Ausdrücke). Olmütz 1873.

      13. J. Smola, Provincialismy z Blatenska. Škola a zivot čo. 6 (Provinzialismen aus d. südböhmischen Marschland. Aus „Schule u. Leben“ Nr. 6). Prag 1886.

      14. J. Soukal, Některé provincialismy z okoli Pernštýna (Einige Provinzialismen aus d. Gegend v. Pernstein) in „Světozor" 1875.

      15. Fr. Pruslk, Místopisné výklady (Topographische Erklärungen). In den „Památky archaeologické a místopisné (Archäol. u. topogr. Denkmäler)“, Bd. XIII.

      16. Tomáš V. Bilek, Dějiny konfiskací v Čechách po roku 1618 (Gesch. d. Konfiskationen in Böhmen nach d. J. 1618). Prag. In Komm.-Vrl. v. Fr. Řivnáč 1882. Dieses 1468 S. umfassende u. mit vollständ. alphab. Namenregister versehene Werk enthält sehr viel Nachrichten über (besonders nach Deutschland) ausgewanderte tschechische Adels- und Bürgerfamilien.

      17. Ceněk Zíbrt, Bibliografie České Historie (Bibliographie der böhmischen Geschichte). 4 Bde. Vrl. d. tschechischen Ak. d. Wftn. Prag 1900—1909.

      Dieses treffliche, weitschichtig angelegte Werk enthält im 1. Bd., S. 275 ff. („Genealogie“) u. S. 242 ff. („Heraldika“) e. vollständiges Verzeichnis aller hierhergehörigen, auf Böhmen bezüglichen Werke u. im 4. Bd. S. 544—571 e. alphabetisches Verz. aller hervorragenderen geistig u. literarisch tätigen böhmischen Exulanten.

      18. Libri citationum et sententiarum (Knihy půhonné a nálezové). Tomus I—VI (1872—1895), edidit V. Brandl; tomus VII (1911), edidit B. Bretholz. Brunae (Brünn in Mähren). Im ganzen bisher 10 Bde. Eine unschätzbare Fundgrube für Genealogie und Topographie.

e) Slovakisch.

      l. Ant. Bernolák, Slovár Slovenski Česko-Latinsko-Německo-Uherski seu Lexicon Slavicum Bohemico-Latino-Germanico-Ungaricum. Budae (d. i. Buda-Pest). 6 Bde. 1825-27.

      2. J. Palkovič, Böhmisch-deutsch-lateinisches Wörterb. mit Beifügung d.d. Slovaken u. Mährern eigenen Ausdrücke u. Redensarten. I. Bd. Prag 1820. II. Bd. Preßburg 1821.

      3. Jos. Loos, Slovnik slovenskej, madárskej a nemeckej reči (Wörterb. d. slovakischen, madjarischen, deutschen Sprache). Pest 1871.

      4. J. Victorin, Grammatik d. slovakischen Sprache. Mit ausführl. Wörterverz. u. e. Chrestomathie. 4. Afl. Budapest 1878.

III. Ost- und südslavische Sprachen.

a) Russisch.

      1. B. Dalъ, Tolkovyj slovarъ, živago russkago jazyka (W. Dahl, Erklärendes Russisch. Wörterb. d. lebenden russischen Sprache). 4 Bde. Moskau 1866. 2. Afl. St. Petersburg 1908.

      2. A. W., Slovarъ, cerkovno-slavjanskago i russkago jazyka (Wörterb. d. kirchenslavischen u. russischen Sprache). Hrsg. v. d. Kais. Ak. d. Wftn. 4 Bde. St. Petersburg 1867.

      3. I. J. Pawlowsky, Russisch-Deutsches u. Deutsch-Russisches Wörterb. 3. vollst. neu bearb. Afl. v. Semberg. 2 Bde. Riga. Verlag v. N. Kymmel. 1911.

      4. I. I. Sreznewsky, Slovarъ Drevne-russkago jazyka po pismennym pamjatnikam (Wörterb. d. altruss. Sprache nach d. schriftl. Denkm.). St. Petersburg. Vrl. d. Kais. russ. Ak. d. Wftn. 1. Bd. 1893. 2. Bd. 1902. Der 3. u. letzte Bd. ist im Druck.

      5. Jankovič de Mirievo, Sravnitelnyj Slovarъ, vsěch jazykov i narěčij (Vergleichendes Wörterb. aller Sprachen u. Dialekte). 2 Bde. 2. Afl. St. Petersburg 1790/91.

      6. Opyt oblastnago velikorusskago Slovarja (Versuch e. großrussischen Spezialwörterb.), hrsg. v. d. Kais. russ. Ak. d. Wftn. St. Petersburg 1852.

      7. Žlechovskyj, Malorusko-nimeckyj slovar (Kleinrussisch-deutsches Wörterb.). 2 Bde. Lemberg 1886.

      8. M. Moroschkin, Slavjanskij Imenoslov ili Sobranie slavjanskich ličnych imen v alfavitnom porjadkě. Onomasticon Slavicum seu Collectio personalium slavicorum nominum. Elaboratum a Sacerdote M. Moroschkin. St. Petersburg 1867.

      9.N. D. Čečulin, Ličnyja imena v piscovych knigach XVI v. (Personennamen in den Grundbüchern des 16. Jht.). St. Petersburg 1890.

      10. N.W. Gogol, Sbornik slov prostonarodnych, starinnych i malonpotrebitelnych (Slg. v. volkstümlichen, altertümlichen u. wenig gebräuchlichen Wörtern). Moskau 1890.

Hauptwerke zur russischen Genealogie (vgl. Register):

      11. Polovzov, Russkij biografičeskij slovarъ. (Russisches biographisches Wörterbuch), hrsg. unter Aufsicht des Vorsitzenden der Kais. russ. historischen Gft. A. A. Polovzov. St. Petersburg 1896 ff. Großschichtig angelegtes, vielbändiges Werk.

      12. W. I. Mežov, Russkaja istoričeskaja Bibliografija (Russ. histor. Bibliographie). St. Petersburg 1885 ff. Im 5. Bd., S. 211—222 Zusammenstellung der genealogischen Werke u. Schriften in russ. Sprache.

      13. P. N. Petrov, Dlja nemnogich: Sbornik slučajnych zamětov po genealogiji, i geraldikě, topografiji, istoriji, archeologiji, slovesnosti i iskusstvij (Für Wenige: Magazin für Genealogie, Heraldik, Topographie, Geschichte, Archäologie, Literatur u. Kunst). St. Petersburg 1871 ff.

      14. Die Zeitschriften: Russkij Archiv (Russisches Archiv) u. Russkaja Starina (Russ. Archäologie) enthalten in den einzelnen Jahrgängen verschiedene genealogische Artikel.

b) Slovenisch.

Slovenisch      1. O. Gutsmann, Deutsch-windisches Wörterb. mit e. Slg. d. verdeutschten windischen Stammwörter u. einiger vorzüglicheren abstammenden Wörter. Klagenfurt 1789.

      2. Valentin Vodník, Deutsch-Slovenisch-Lateinisches Wörterbuch. Laibach 1860.

      3. Murko, Slovenisch-deutsches u. deutsch-slovenisches Wörterbuch. Graz 1832/33.

      4. Pleteršnik, Slovensko-nemški slovar (Slovenisch-deutsches Wörterbuch).


       5. Janežić-Hubad, Slovensko-němški slovar. 3. Afl. Klagenfurt 1893.

       6. Hieronymi Megiseri Annales Carinthiae. Landshandvest des Ertzhertzogthums Khärndten. Gedruckt zu Leipzig durch Abraham Lamberg. Im Jahr 1612. Enthält die Genealogie vieler slovenischer Adelsfamilien.

c) Serbisch und Kroatisch (Serbo-Kroatisch).

Serbisch. Kroatisch.       1. Mathiae Petri Katancsich, Etymologicon Illyricum ad calcem index latinoillyricus et quaedam grammaticae observationes. Budae 1815.

       2. Vuk Stef. Karadžić, Lexicon serbico-germanico-latinum. Vindobonae 1852 Neue AM. Belgrad 1898.

       3. Daničič, Rječnik iz književnih starina srpskih (Wörterb. aus d. altserbischen Schriftdenkm.). 3 Bde. Belgrad 1863-64.

       4. Lavrovskij, Serbsko-russkij i russko-serbskij slovar (Serbisch-russisches u. russisch-serbisches Wörterb. 2 Bde. St. Petersburg 1870 u. 1880.

       5. Daničič-Budmani, Rječnik hrvatskoga ili srpskoga jezika. Na svijet izdaje Iugoslavenska Akademija znanosti i umjetnosti (Wörterb. d. kroatischen od. serbischen Sprache, hrsg. v. d. Südslavischen Ak. d. Wftn. u. Künste). Agram 1880-95.

       6. Zora, Paljetkovanje. Alfabetiski ukazatelj maloizvěstnyh ili-trebujušćih slov (Nachlese. Alph. Verz. wenig bekannter od. wenig gebrauchter Wörter). Agram 1892.

       7. Filipović, Novi Rjećnik hrvatskoga i njemaćkoga jezika (Neues Wörterb. d. kroatischen u. deutschen Sprache). 2 Bde. Agram 1875 u. 1877.

       8. A. Leskien: a) Ü. d. Dialekt der „Narodne pripovietke iz hrvatskoga primorja", im Slav. Archiv V, 181. — b) Zur kroatischen Dialektologie Dalmatiens, in d. Sitzungsber. der Kgl. Sächs. Gft d. Wftn. 1888.

       9. Strohal: a) Osebine današnjega riečkoga narječja (Eigentümlichkeiten der heutigen Fiumaner Mundart). Agram 1883. — b) Osebine današnjega stativskoga narječja. Agram-Karlowitz, 5 Programme 1887—91.

d) Bulgarisch.

Bulgarisch       1. A. Bogorov, Bulgarski rěčnik (Bulgarisches Wörtern.). Russe 1881.

       2. A. Duvernois, Slovarъ bolgarskago jazyka (Wörterb. der bulgarischen Sprache). Moskau 1885—89.


Familiengeschichte und Topographie

Ortsnamen als FamiliennamenES gibt eine sehr große Anzahl von Familiennamen, die mit Ortsnamen identisch sind, z. B. Leipzig, Mühlhausen, Weimar. Man wird in der Regel zu der Annahme berechtigt sein, daß eine solche Familie aus dem Orte stammt, dessen Namen sie trägt. Eine der ältesten Adelsfamilien des Königreichs Sachsen ist die Familie von Leipzig, eine Zeitlang von Leipziger geheißen, jetzt mit Allerhöchster Genehmigung den alten Namen „von Leipzig" führend.

Im Adreßbuch der Stadt Dresden begegnen die Familiennamen Altenberger, Altenburger, Arnstadt, Aurich, Berlin, Bodenstein, Braunsdorf, Danzig, Danziger, Delitzsch, Eger, Freiberg, Freiberger, Frankenthal, Frankfurter, Hartenstein, Hirschberg, Hirschberger und viele andere derselben Art ähnliche Ortsnamen begegnen als Familiennamen in allen Adreßbüchern.

      Bei Orten, deren Namen in verschiedenen Gegenden wiederkehren, wird man natürlich zunächst bei gleichlautenden Familiennamen im allgemeinen nicht ohne weiteres bestimmt wissen, welcher Ort als Heimat der betreffenden Familie anzunehmen sein wird. So gibt es z. B. mehrere Berge und Orte des Namens „Freiberg" in Deutschland und Österreich; man kann den Namen als den freigelegenen Berg oder als den von Grundlasten freien Berg oder als den heiligen Berg der Freya deuten; auf die Berghauptstadt Freiberg des Königreichs Sachsen z.B. passen die zwei ersten Deutungen, auf den Freiberg bei Meran wohl am besten die dritte Deutung. Wenn nun in Freiberg i. Sa. eine Familie Freiberger seit den ältesten Zeiten vorkommt, so ist damit natürlich noch keineswegs gesagt, daß diejenigen Familien „Freiberger", die nach Siebmachers Wappenbuch in Gries, Bozen, Kempten und Graz vorkommen, zu der sächsischen Familie Freiberger irgend eine verwandtschaftliche Beziehung haben.

      Es ist bekannt, daß die adligen Geschlechter des Mittelalters sich mit Vorliebe nach ihrem Stammsitz nannten.[226] So taten es, um nur wenige Beispiele anzuführen, die Herren von Salzwedel, von Krakau [dieses Cracau liegt in der Nähe von Magdeburg auf der slavischen Elbseite, vgl. von Ledebur, Märkische Forschungen, 3. Bd. 1847], von Jagow [„der Name ist ohne Zweifel dem in der Uckermark zwischen Prenzlau und Strasburg gelegenen Städtchen und Schlosse entlehnt", Ledebur a. a. o. S. 333 ff.]. Eine große Erschwerung der Forschung ist es, daß schon in früherer Zeit zahlreiche gleichnamige Ortschaften existierten. Mit Recht klagt Leopold von Ledebur: „Die Namen der Topographie, der die Mehrzahl der adligen Geschlechter ihre Namen zu verdanken hat, wiederholen sich so oft."

      Wie schwierig solche Herkunftsfragen häufig sind, dafür mag die Familie von Wedel als Beispiel dienen, die uns, zumal im 14. Jahrhundert, in den Landen über der Oder in einer Mächtigkeit und Bedeutung entgegentritt, die ihresgleichen in den Marken nicht findet. Die Orte Wedel bei Königsberg i.N., Alten-Wedel bei Reetz und Neu-Wedel sind ohne Zweifel nach ihnen benannt und auch von ihnen gegründet worden. Der Name selbst kann aber seinen deutschen Ursprung, das Sachsenland, als seine eigentliche Heimat nicht verleugnen. Wir wenden uns jedoch nicht an das im Holsteinischen an der Elbe gelegene Städtchen Wedel als die Wiege des Geschlechtes, wiewohl auch diesem Orte eine gleichnamige ritterliche Familie entsprossen ist. Nach Ledebur a. a. O. S. 109 ist das unfern Stendal gelegene Dorf Welle als Stammsitz des Wedelschen Geschlechtes festzuhalten. Jedenfalls finden wir in dieser Gegend den Namen des Geschlechts in den variierenden Formen Welle, Weddele, Wedele zuerst vor.

      Selbstverständlich dürfen in solchen Herkunftsfragen nicht die heutigen Formen der Familien- und Ortsnamen, sondern nur deren älteste Gestaltung maßgebend sein, wie wir solche in Urkunden und sonstigen alten Niederschriften finden.

In einer bestimmten Gegend besonders beliebte Familiennamen.      Es ist eine Tatsache, daß gewisse Familiennamen in einer bestimmten Gegend besonders beliebt waren. Wenn sich daher solche Namen an anderer Stelle finden, so wird die Annahme einer Auswanderung wahrscheinlich. Wie sehr sich dergleichen Namen auch in sehr entfernten Orten erhalten, dafür bieten die nach Georgia ausgewanderten Salzburger ein klassisches Beispiel.[227]

      Zufolge nämlich des Emigrationsediktes vom 31. Oktober 1731 wanderten zahlreiche Salzburger über den atlantischen Ozean nach Georgia aus und gründeten im nordamerikanischen Urwalde bei Savannah den Ort Ebenezer, zu deutsch Helfenstein.[228] Die Niederlassung ist jetzt längst verlassen, die Häuser sind eingestürzt, Gras und Gestrüpp überwuchern die wenigen Reste, nur die Kirche, in der die Nachkommen der alten Ansiedler sich aus den Farmen des Waldes versammeln, ist erhalten. Auch die Sprache ist vergessen, man spricht dort jetzt überall englisch. Wie aber in der Bauart der Häuser im Urwald sich der Salzburger Typus erhalten hat, so auch die heimischen Eigennamen der Bewohner. Der stimmungsvolle Berichterstatter, der den Spuren dieser Salzburger nachging und seine Eindrücke in den Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde veröffentlichte, sagt: „Auf den grasbewachsenen Straßen weiden die Rinder, und die halbnackte schwarze Jugend balgt sich johlend im selben Pfuhl mit Feder- und Borstenvieh. So beschaffen waren meine ersten Eindrücke von Savannah, und sie waren so neu und fremdartig, daß mir mein (Salzburger) Vaterland nie zuvor so ferne erschienen war. Allein bald blieben meine Blicke hier und da an den Firmentafeln der Häuser haften, und meine Gedanken wurden unwillkürlich mit Erinnerungen aus der fernen Heimat verknüpft. Da fanden sich Namen, die auf den ersten Blick ihre Abstammung aus unsern süddeutschen Alpengauen erkennen ließen, andere in wälscher Verkleidung, die sich aber leicht von dem unverfälschten Kern abschälen ließ. Und wenn noch ein Zweifel an meiner Entdeckung übrig blieb, dann wird er sich zerstreuen, wenn ich hier eine Blumenlese jener Namen folgen lasse, die ich bei meinen Wanderungen durch die Straßen Savannahs aufzeichnete. Da fanden sich Brandner, Haberfellner, Hasenecker, Herzog, Lackner, Lienlberger, Madreiter, Riedelsperger, Schappacher, Spielbichler, Stegmaier, Zittrauer." (XXII. Vereinsjahr 1882, S. 24.)

      Ehe die heutige Leichtigkeit des Verkehrs und die Freizügigkeit existierten, war es noch viel häufiger, als jetzt, daß gewisse Namen im wesentlichen

auf gewisse Gegenden beschränkt blieben. Man hat daher mit vollem Recht die Topographie eine „genealogische Hilfswissenschaft" genannt.[229]

Historisch geographische Wörterbücher.      Sehr häufig kommt daher der Familienforscher in die Lage, sich historisch-geographischer Wörterbücher bedienen zu müssen. Im allgemeinen muß für das deutsche Sprachgebiet diesbezüglich auf die reiche Literatur verwiesen werden, die bei Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte, 8. Aufl. von Herre, S. 8 ff. verzeichnet ist. Hier sei nur auf folgende Werke aufmerksam gemacht:

      Neumann, G., Geographisches Lex. d. deutschen Reichs, Leipzig, 4. Afl. 2 Bde. 1905, die neueste Auflage erschien u. d.Tit.: Meyers Orts- u. Verkehrs-Lexikon des Deutschen Reiches. 5. Aufl., hrsg. v. E. Uetrecht. 2 Bde. Leipzig u.Wien 1912-13; Brunkow, O., D. Wohnplätze d. deutschen Reichs, 8 Bde., Berlin 1880-1885, 2. Afl., Bd. 1-3, ebenda 1889; Ritter's Geographisch-statistisches Lex., 9. Afl. v. Johann Penzier, I. 1905; II. 1906, vgl. auch den Index zu R. Andrees Allgemeinem Handatlas; H. Oesterley, Historisch-geographisches Wörterbuch d. deutschen MA, Gotha 1881-83 (unvollständig); Beschorner, Hans, Stand u. Aufgaben d. histor. Topographie in Sachsen, 1900, S. 138 ff.; Allgemeines Ortschaftsverzeichnis der im Reichsrate vertretenen Königreiche u. Lander nach d. Ergebnissen d. Volkszählung vom 31. Dez. 1900, hrsg. von d. K. K. Statist Zentralkomm., Wien 1902 ff.; Topographie von Niederösterreich, hrsg. v. Ver. f. Länderku. v. Niederösterreich, Wien 1871 ff.; Vancsa, Max, Histor. Topographie mit besonderer Berücksichtigung Niederösterreichs, DGB III (1902), S. 97 ff.; 129 ff.

      Außer den genannten allgemeinen Handbüchern, die viele kleine Örtlichkeiten nicht mitverzeichnen, gibt es auch territoriale Wörterbücher topographischen Inhaltes. Das ausführlichste, das in Deutschland existiert, sind die 64 Bände der Oberamtsbeschreibungen Württembergs, die vom Jahre 1824-1886 erschienen sind. Die meisten anderen derartigen Unternehmungen wollen nur knapp gefaßte Handbücher bieten. Vorbildlich wurde Frankreich mit seinem Dictionnaire topographique de la France, das einerseits nach einzelnen Departements geordnet die Örtlichkeiten mit ihren urkundlich nachweisbaren Namensformen, andererseits diese Namensformen mit Rückverweis auf die ihnen heute entsprechenden Örtlichkeiten verzeichnet.[230] Einen Band dieses Werkes bildet das Topographische Wörterbuch des Ober-Elsaß

von G. Stoffel. 2. Aufl. Mülhausen 1876, das wieder die badische historische Kommission im November 1885 zur Herausgabe eines Topographischen Wörterbuches des Großherzogtums Baden anregte. Dieses ist 1898 von Albert Krieger herausgegeben, wobei auch Angaben über adelige Geschlechter aufgenommen wurden (2. Aufl. 1903-05). In Bayern erschien das elfbändige Sammelwerk: Bavaria, Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, bearbeitet von einem Kreise bayrischer Gelehrter. München, literar.-artist. Anstalt (J. G. Cotta) 1860-1868.[231] Für Preußen ist zu nennen: Gemeindelexikon f. d. Kgr. Preußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 bearbeitet vom k. Statist. Bureau. 13 H. u. 2 B. Generalregister. Berlin 1897-98. Desgl. auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 und anderer amtlicher Quellen bearbeitet vom Kgl. Preuß. Statist. Landesamt. Berlin 1908 ff.

       In Sachsen ist die historische Topographie, wie Beschorner („Stand und Aufgabe der historischen Topographie in Sachsen", NAS XXI. [1900], S. 138 ff.) mit Recht hervorhebt, auffällig vernachlässigt worden. Mit den vorgenannten Werken über andere Territorien können die alten geographischen Beschreibungen Sachsens von Merkel, Leonhardi, Schiffner u. a. ebensowenig verglichen werden, wie einzelne, häufig erschienene Ortsverzeichnisse. Einzig nennenswert ist das sogenannte Postlexikon, das in den zwanziger Jahren des 19. Jahrhunderts von A. Schumann angelegt, von A. Schiffner überarbeitet und unter Hinzufügung fünf besonders wichtiger Supplementbände zu Ende geführt wurde. „In Ermangelung von etwas Besserem", sagt Beschorner a. a. O. S. 139, „ist dieses mit bewundernswertem Fleiß und großer Sachkenntnis zusammengestellte Nachschlagewerk immer noch von großem Werte, da es nicht nur das äußere aller Städte und Dörfer, sowie die Naturschönheiten ihrer Lage und Umgebung anschaulich zu schildern versucht, sondern auch eine reiche Fülle historischen Stoffes in gedrängter Form bietet".

      Sehr nützlich sind dem Familienforscher die zum Dienstgebrauch der deutschen Postanstalten bestimmten Ortsverzeichnisse, die zum billigen Selbstkostenpreise abgegeben werden. Dieselben nennen jede Wohnstätte (einzelnes Haus, Wirtschaft, Försterei, Grube, Hütte usw.), die einen besonderen Namen führt. Der größte Teil dieses Ortsverzeichnisses ist in der Reichsdruckerei hergestellt.[232]

      Für Österreich sind zu nennen die von Martin Zeiller u. Matthäus Merian gearbeitete Topographia provinciarum Austriacarum Austriae Illyriae Carinthiae Carniolae Tyrolis 1649 (2. Aufl. 1656); Reiffenstuel, Germania Austrica seu Topographia Austriae Styriae (Wien 1752, 2. Aufl. von Brabeck 1759). Rein praktische Zwecke verfolgte der 1795 in zwei Bänden erschienene Topographische Landschematismus. Dieser fand eine Fortsetzung in dem Schematismus von Steinius 1822, von Gochnat 1838 und 1849 sowie in den modernen Ortsrepertorien, welche die statistische Zentralkommission herausgibt. Auch das Topographische Postlexikon aller Ortschaften der K. K. Erblinder ist in diesem Zusammenhange zu nennen. Von Werken provinziellen Charakters nenne ich: Gielge, Topographisch histor. Beschr. aller Städte, Märkte, Schlösser, Pfarren usw. d. Landes Österreich ob d. Enns bis z. Wiener Friedensschluß (3 Bde., Wels, 1809 u. 1814) u. Topographisch histor. Beschr. d. Landes Österreich ob der Enns (3 Bde., Wels, 1814-15); Pillwein, Gesch., Geographie u. Statistik d. Erzherzogtums Österreich ob d. Enns u. d. Herzogtums Salzburg (6 Bde., Linz 1827 bis 1839); Schmutz, Histor.-topograph. Lex. v. Steiermark (4 Bde., Graz 1822-23); Janisch, Topograph.-statistisches Lex v. Steiermark mit histor. Notizen u. Anm., Oraz 1878-1885; Staffler, Tirol u. Vorarlberg, statist.-topographisch mit geschichtl. Bemerkungen, 2 Bde., Innsbruck 1839-1844; Jaroslaw Schaller, Topographie d. Königr. Böhmen, Wien u. Prag 1775 bis 1791 (17 Bde.); Wolny, Die Markgrafschaft Mahren, Brünn 1835-42 (6 Bde.).

      Für die Geographie von Polen besitzen wir: Slownik geograficzny królestwa polskiego, herausg. von Chlebowski, 14 Bde., Warschau 1880 - 97. Suppl. 1900 ff.

Nach Wüstungen genannte Familien.      Es kann sehr leicht der Fall eintreten, daß ein Familienname nach einen untergegangenen Ortschaft genannt ist. Solche jetzt nicht mehr vorhandene Lokalitäten werden gewöhnlich Wüstungen (solitudines) genannt. Die neueste Geschichtsforschung ist mit großem Eifer daran gegangen, Wüstungsverzeichnisse anzulegen. Diesbezüglich sei hier auf folgende Literatur verwiesen: Wintzingeroda-Knorr, L. v., Die Wüstungen des Eichsfeldes, Halle 1903 (= Bd. 40 d. Geschichtsqu. d. Prov. Sachsen u. angrenzender Gebiete, hrsg. von d. histor. Komm. d. Prov. Sachsen); Hertel, G., D. Wüstungen im Nordthüringgau, Halle 1899 (= Bd. 38 d. Geschichtsq. d. Prov. Sachsen); Werneburg, A., D. Namen d. Ortschaften u. Wüstungen Thüringens, im Jb. d. Kgl. Ak. gemeinnütziger Wftn. zu Erfurt, NF XII (1884), S. 1-213; Gerbing, Luise, D. Flurnamen d. Herzogtums Gotha u. d. Forstnamen des Thüringer Waldes, Jena 1910 (hier sind auch die Wüstungen eingehend berücksichtigt); Wagner, D. Wüstungen im Großherzogt.Hessen, Darmstadt 1854; Wagner, Wüste Marken im Herzogtum Sachsen-Altenburg, in d. Mtlgn. d. Osterländ. Gsft. III (1853), 209-280; Löbe, ebd. IX (1887), S.78-118; Löbe, Wüstungen d. Amtsbezirkes Roda, in den Mtlgn. d. Kahla-Rodaer Geschichtsver. III (1885), 315-330; Jungesbluth, Verzeichnis wüst gewordener Ortschaften, Burgstellen, Umwallungen u. dergl. 1887. Vgl. auch den Aufsatz v. H. Beschorner,

Wüstungsverzeichnisse, DGB VI (1904), S. 1 ff. und die Literaturübersicht bei A. Grund, Die Veränderungen der Topographie im Wiener Walde, Leipzig 1901, S. 191 ff.; K. Kretschmar, Historische Geographie von Mitteleuropa, 1904, S. 540 ff.

      Zu den nach Wüstungen genannten Familien gehörten z. B. die Herren von Berwinkel, die sich nach einem jetzt wüsten Dorfe Berwinkel unfern Osterwiek nannten und in der Mark Brandenburg, im Magdeburgischen und an der Ohre vorkommen, und besonders um Letzlingen reichen Güterbesitz erwarben.[233] Das Geschlecht von Blankenowe, 1269 - 1338, nach einer Burg und einem Dörfchen Blankenau genannt, sah seine Heimstätte schon während der Kämpfe Friedrichs des Freidigen verwüstet [234]. Das uradlige mecklenburgische Geschlecht der Pentz, das bereits 1194 erwähnt wird, hatte ein Stammhaus, das schon bald nach dem ersten Auftauchen des Geschlechtes vom Erdboden verschwand.[235] Papperzhain (Papirczan), einst zwischen dem Gottesacker und dem Roten Vorwerke bei Grimma gelegen, jetzt verschwunden, war der Stammsitz eines gleichnamigen, aber bereits im 14. Jahrhundert erloschenen Rittergeschlechtes.[236] Nicht weit von Dessau bezeichnen halb oder ganz zerfallene Mauerreste den Ort, wo einst Dorf und Schloß Waldersee standen. Als das alte Geschlecht der Herren von Waldersee ausstarb, ließen die Fürsten von Anhalt das Schloß vollständig abtragen. Der der Vergessenheit fast völlig anheimgefallene Name des einstigen Rittersitzes sollte aber wieder aufleben. Leopold Franz Fürst von Anhalt-Dessau schloß einen morganatischen Bund zur linken Hand mit einer Dame seines Hofes, Johanna Eleonore v. Neitschütz. Dem Sohne, den sie ihm schenkte, gab er den Namen „von Waldersee". Diesem neuen Geschlechte entstammte in unserer Zeit der Oberbefehlshaber der gegen China ausgesandten Truppen,[237]

Flurnamen und Familiennamen.      Es empfiehlt sich für den Geschlechtsforscher, auch die Literatur über die Flurnamen zu berücksichtigen, wofür auf die vorzüglichen, ein weit ausgedehntes Material verarbeitenden Berichte von Beschorner in den letzten Jahrgängen des Korrespondenzblattes des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine zu verweisen ist.[238]

      Um nur ein Beispiel anzuführen: NO von Dessau am rechten Elb-Ufer,

N Vorkerode, SW Klieken finden sich in der von der Elbe gebildeten Schleife die Flurbezeichnungen Vor-Seidlitz (zwischen d. Oberhöfer und Unterhöfer Vorwerk), Hinter-Seidlitz. Inwieweit der Familienname Seidlitz hiermit zusammenhängt, bedarf noch der Untersuchung. Ebenso steht es bei einem Namen wie von Wiese (de Prato). Selbst wenn man annimmt, die Familie stamme von einem Orte Wiese oder Wiesa, so kann man weiter annehmen, daß dieser Ort nach einem Flurnamen benannt sei.

Familiennamen und Kirchenbücher.      Nicht nur die weltlichen Distrikte, sondern auch die kirchlichen Einteilungen erfordern die Aufmerksamkeit des Familienforschers. Gewisse Namen, z. B. Maria auch für Männer werden von den Katholiken bevorzugt, während sie von den Protestanten mehr gemieden werden. Die Geschichte der Vornamen hängt mit den konfessionellen Verhältnissen eng zusammen. So hören z. B. in Steiermark mit der Beseitigung des Protestantismus die jüdisch-biblischen Vornamen ganz auf, und die humanistischen nehmen ab. Dafür kamen eine Menge früher nie gekannter Heiligennamen[239] in Gunst, namentlich Ignaz, Cajetan, Dismas, Liborius.[240] Die protestantischen Gegenden bevorzugen überhaupt alttestamentliche Namen, und zwar bis ins 19. Jahrhundert hinein (Nathan,Chyträus, Josua Stegmann, Ahasverus Fritsch, Gotthold Ephraim Lessing, Justine Salome Lessing, seine Mutter, Dorothea Salome Lessing, seine Schwester, Rebekka Claudius, Abraham Voß, Methusalem Müller, David Friedrich Strauß). Die katholischen Gegenden meiden jene spezifisch hebräischen Namen ebenso ängstlich wie ihre Gegner die Jesuitennamen lgnaz und Xav(i)er; auch Namen wie Urban, Sylvester, Benedict, Dominik, Alois, Gregor, Augustin finden sich jenseits der katholischen Grenzen selten. Bei den Frauennamen scheint sich eine solche Scheidung allerdings nicht oder wenigstens nicht so deutlich ausgeprägt zu haben, doch ist wenigstens Veronica als ziemlich exklusiv katholisch anzusprechen.[241] Mit Rücksicht auf diese Umstände seien hier die folgenden Werke genannt: St. J. Neher, Kirchliche Geographie und Statistik mit steter Rücksicht auf die frühere Zeit 1864 ff.; Theologisches Hilfslex., Gotha, Vrl. v. F. A. Perthes, 1894, Bd. 2, die Abteilung: Kirchengeschichtl. Ortslex., S. 1-419; Grote, Lex. deutscher Stifter, Klöster u. Ordenshäuser. Osterwiek 1881-84; H. Hoogeweg, Verz. d. Stifter u. Klöster Niedersachsens vor d. Reformation. Hannover u. Leipzig 1908; Wolny, Kirchl. Topographie v. Mähren. Brünn 1855-1866, 9 Bde. Weitere Nachweise bei Comte de Mas Latrie, Trésor de chronologie, d'histoire et de géographie pour I'étude et l'emploi des documents du moyen âge. Paris 1889, S. 1841 ff.

      Mit Rücksicht auf die Kirchenbücher, die ja für die Aufstellung eines Stammbaumes als Ausgangspunkt der archivalischen Forschung dienen, muß es dem Familienforscher hochwichtig sein zu erfahren, wohin die für ihn

in Betracht kommende Ortschaft eingepfarrt ist. Als Hilfsmittel sind zu nennen: Das evangelische Deutschland, Jahr- und Adreßb. d. kirchl. Behörden u.d. gesamten evangel. Geistlichkeit. Nebst e. Anhang: Die evangel. Kirche in Österreich. M. Unterstützung d. kirchl. Behörden hrsg. (6. Jhrg. Leipzig 1907); Arthur Kolbe, Handb. d. Kirchenstatistik f. d. Kgr. Sachsen. Nach handschriftlichen Angaben und amtlichen Quellen (N. F. 16. Ausg., Dresden 1894, seitdem wiederholt neu aufgelegt). Mit Hilfe des alphabetischen Ortsverzeichnisses am Ende dieses Werkes kann man für jede Ortschaft das zustandige Pfarramt sofort feststellen. Vgl. ferner Bundschuh, Geographisch-historische Beschreibung Bayerns, Schwabens und Frankens (letztere allein 5 Bde.); Roppelt, Histor. top. Beschr. d. Fürstentums Bamberg; Steichele, A. v., Das Bistum Augsburg, historisch-statistisch beschrieben, fortgesetzt von A. Schröder, Bd. 1-7, Augsburg 1861-1910. Dazu kommen die Diözesanschematismen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Auch eine größere Anzahl unserer Kalender leistet in dieser Hinsicht, wenn auch nur für einen je nach der Art des Kalenders beschränkten Umkreis, brauchbare Dienste. Wenn es nicht gelingt festzustellen, an welchem Ort die einschlagenden Kirchenbücher lagern, dann versuche man durch ein Gesuch an die für den betreffenden Ort zuständigen Amtsgerichte den einschlagenden Pfarrort zu erfahren. Das zuständige Amtsgericht aber erfährt man am besten aus dem Buch von Lehnardt, Alphabetisches Ortsverzeichnis des deutschen Reiches. Auf Grund der neuen Gerichtsorganisation nach amtlichen Quellen bearbeitet. 3 Bde. 1881, 1882. Hier werden zu jedem Orte angegeben: Staat, Regierungsbezirk bzw. Kreis, Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgericht, bestellende Postanstalt. Für das Königreich Sachsen ist auch sehr praktisch der alljährlich erscheinende „Königl. Sachs. Kanzlei- und Judizial-oder Expeditions-Kalender", der unter anderem auch enthält ein „Alphabetisches Verzeichnis der im Königreich Sachsen belegenen Stadt- und Landgemeinden mit den zubehörigen besonders benannten Wohnplätzen, mit Angabe der ihnen vorgesetzten Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte und der Postanstalten, deren Bestellungsbezirk die betr. Orte zugewiesen sind."

Wahrscheinlichkeitsschlüsse über die Herkunft einer Familie aus der Art der Formenbildung.      Aus der Art der Formenbildung der Namen lassen sich über die Herkunft einer Familie Wahrscheinlichkeitsschlüsse ziehen. Voraussetzung ist dabei, daß über das Vorkommen der Geschlechtsnamen einer Gegend genügende statistische Unterlagen vorhanden sind, was allerdings keineswegs überall zutrifft. Auch in dieser Beziehung ist die Topographie eine Hilfswissenschaft der Familiengeschichte. Im Folgenden soll an einigen hauptsächlichen Formenbildungen im Anschluß an das bekannte Buch von Heintze, Die deutschen Familiennamen, 3. Aufl. von Cascorbi (Halle 1908, S. 74 ff.) diese Beziehung von Topographie und Familiengeschichte erläutert werden.

      Patronymische Geschlechtsnamen entstanden am häufigsten in den vom Weltverkehr abgelegenen Gauen. In Ostfriesland bilden die genetivischen Namen, wie Reiners, Gerdes, Gerjets — Focken, Rippen, Tjaden mit Anschluß der selteneren auf -sen (Bohlsen) in den Kreisen Aurich und Emden die Hälfte aller Namen, in Leer noch ein Drittel. Als ganz besonders charakteristisch

nur hier vorkommend, sind dabei die Namen auf a (Gen. plur.) hervorzuheben: Wiarda, Ebbinga, Ukena. Jene genitivischen Patronymika treten auch am nördlichen Küstenrande stark hervor, am stärksten (80 v. H.) im Kreise Jever, sie treten in Hannover merklich zurück. Ihre Zahl wächst erst wieder in Holstein (Ditmarschen: mindestens 40 v. H.). An der schleswig-holsteinischen Küste treten die bis dahin mehr vereinzelten Zusammensetzungen auf -sen, je weiter nach Norden, desto stärker hervor, namentlich im Herzogtum Schleswig, bis in den Kreisen Husum und Tondern die Hansen, Thomsen usw. alles so überwuchern, daß sie fast 90 v. H. aller Familiennamen füllen. Doch diese Bildungen greifen auch nach der Ostseite des meerumschlungenen Landes hinüber, zum Stamme der Angeln und bilden dort ebenfalls die Mehrheit, im Kreise Flensburg wiederum 90 v. H., im Kreise Schleswig noch die Hälfte, bis sie im daran grenzenden Kreise Eckernförde plötzlich nahezu verschwinden. Genitivische Patronymika bilden das Charakteristische auch am preußischen Niederrhein; von Kleve nach Aachen machen sie ungefähr die Hälfte aller Namen aus.

      Für die westfälische Namengebung sind Bildungen mit hövel (Hügel), brink (hochliegende Grasfläche), diek (Teich), brok (Brüche), horst (Gebüsch), kamp (umhegtes Feld), kennzeichnend, z. B. Windhövel, Hasenbrink, Buddendieck, Uhlenbrock, Hasselhorst, Lohkamp. Diese Bildungen reichen, wenn auch weniger zahlreich, bis an die slawische und hochdeutsche Sprachgrenze.

      Im niederdeutschen Nordosten Deutschlands, der Heimat Fritz Reuters, sind die Familiennamen im allgemeinen auch niederdeutsch, so Pieper statt Pfeifer, Voß statt Fuchs, ebenso die von Ortsnamen entlehnten auf -beck (statt -bach), -husen (statt hausen). Selbst der ursprüngliche niederdeutsche Name von Salzwedel: Soltwedel, als Ortsbezeichnung längst verhochdeutscht, hat sich noch als Familienname erhalten. Dazu treten die Verkleinerungen auf -ke (Lüdicke, Lemke, Wilke, Jahnke), die hier so recht ihre Heimat und Geburtsstätte haben. Doch überwiegt das Niederdeutsche hier im Osten, von Holstein und Mecklenburg abgesehen, nicht so wie im Westen. Es ist gerade in den Namen nicht mit solcher Entschiedenheit festgehalten worden, der Übergang in das Hochdeutsche ist merklich weiter vorgeschritten. Als ein auffallender Beweis bietet sich der Name Schulz, der in Westfalen meist noch Schulte lautet (auch in Mecklenburg häufig Schult), während dies in Brandenburg und Pommern eine seltene Form ist. Andererseits sind entschieden hochdeutsche Formen hier nicht selten, namentlich die Diminutivbildungen mit z und l: wie Barz, Kunze, Wetzel, Neitzel. Solche Namen auch in der Landbevölkerung weisen wohl darauf hin, daß die deutsche Einwanderung in diese dem Slawentum allmählich wieder abgenommenen Gaue, wenn auch überwiegend aus Niederdeutschland, doch teilweise auch aus oberdeutschem Sprachgebiet erfolgt ist.

      Im oberdeutschen Sprachgebiet nehmen die Ortsnamen, um Familiennamen zu werden, häufig die Endung -er an: Morschbacher, Straßburger, Dillinger. Je weiter nach Süden verdrängen diese Bildungen die einfache Übertragung der Ortsnamen fast vollständig. Den Reigen führt -inger:

Götzinger, Hottinger, Zähringer, demnächst -berger. Beide zusammen bilden zwei Drittel aller Namen im südlichen Baden. Das Suffix 1 nimmt in Baden die eigentümliche Form -le an, die im Unterrheinkreis (auf fränkischem Boden) noch gegen -el zurückstehend, je weiter nach Süden desto mehr an Zahl wächst, so daß südlich der Murg (auf alemannischem Boden) namentlich aber im Seekreise die Merkle und Bürkle, die Enderle und Eberle usw. eine fast unbestrittene Alleinherrschaft üben. Ahnliche Verhältnisse herrschen in Württemberg. Auch hier überwiegt als Verkleinerungsform -le. Schon im Nordosten, im Jagstkreise (auf fränkischem Boden) mindestens die Hälfte der Verkleinerungsformen mit dem Kern 1 bildend, füllt es im südlichen Württemberg (auf schwäbisch-alemannischem Boden) über 75 v. H. Schier endlos ist die Reihe dieser Schmelzte und Schwämmle, Bäuerle und Mayerle, Endele und Bendele usw.

      In Bayern erscheint wie im Schwäbischen in gewaltigen Mengen das Suffix -l, hier ohne e: Atzl, Hutzl, Simmerl. Ganz Bayern eigentümlich sind die vielen -eder (auch -öder geschrieben) Leute, die einst in der Öde wohnten, z. B. Amersöder, Hocheder, Kantensieder (Kantensöder), Obernetter, Scharfetter usw. In der Einleitung zu dem zweiten soeben (1910) erschienenen Bande der von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien herausgegebenen Sammlung österreichischer Urbare hat Dopsch über diese Namen auf öder ein neues und interessantes Material besprochen.

      Durch das Zusammentreffen von Oberdeutsch und Slawisch werden in Namen deutschen wie auch slawischen Ursprungs harte Zischlautverbindungen erzeugt: zsch, tzsch, nicht allein im Auslaute: Fritzsche, Klotzsch, Pietzsch, sondern auch im Anlaut: Zschinsky, Tzschachel.

      Da Schlesien wie eine langgestreckte Halbinsel in das slawische Sprachmeer, zwischen Tschechenland und Polen, hinausragt, so ist es natürlich, daß fast überall slawische Elemente auch in den Familiennamen hervortreten. Im Innern der Provinz ist dies freilich nur in geringem Maße der Fall, in desto größerem aber an den Rändern, besonders im Osten, wo Preußisch-Schlesien unmittelbar an das Polnische (in Posen und Russisch-Polen) und im Südosten, wo es an das sogenannte Wasserpolnische (in Oberschlesien) stößt, während im Westen noch ein Streifen deutscher Bevölkerung (in Österreich) vorgelagert ist. Am stärksten ist diese slawische Beimischung in der Ecke zwischen dem Posenschen (Rawitsch) und Oberschlesien (Kreuzburg), besonders in den Kreisen Namslau und Wartenberg, wo die -ek (Adamek) und -ak (Stepaniak), die -owski und -inski usw. 40 bis 50 vom Hundert ausmachen.

      In neuester Zeit hat sich das gedruckt vorliegende Quellenmaterial zur Erkenntnis der adligen Namensverhältnisse stark vermehrt. Eine ungeheure Fülle von Namen ist, um nur auf eine Quellenart hinzuweisen, in den Ausgaben von Urbaren weiten Kreisen zugänglich geworden. Von den Urbareditionen der letzten Jahre nenne ich hier beispielsweise nur die von Rudolph Kötzschke in den Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichte herausgegebenen Urbare der Abtei Werden an der Ruhr (Bonn 1906).

Diese Art von Quellen ist sehr zahlreich. Für den Niederrhein verweise ich auf das „Verzeichnis niederrheinischer Urbarialien, eine Vorarbeit zur Herausgabe der Rheinischen Urbare", das Karl Lamprecht im Programm der Marburger Universität 1890 veröffentlicht hat. Wie inhaltreich nicht nur für die Wirtschaftsgeschichte, der diese Quellen in erster Linie zugute kommen, sondern auch für die Familiengeschichte die Urbare sind, kann man aus dem 106 Spalten langen Namenregister am Ende des 3. Bandes (Seite 537-590) von Lamprechts „Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter" (Leipzig 1885) entnehmen.

      Bei Familiennamen, die von Ortsnamen hergeleitet sind, lassen sich, nach Maßgabe der im Vorstehenden geltend gemachten Gesichtspunkte, Wahrscheinlichkeitsschlüsse auf die Herkunft einer einzelnen Familie aus einer bestimmten Gegend ziehen. Man hat aber versucht, aus solchen Ortsnamen noch weiteres zu ergründen. Es ist zweifellos in den Ortsnamen ein wichtiges und unentbehrliches Hilfsmittel zu Feststellungen über die Stammessitze der einzelnen Völkerschaften und deren Verschiebungen gegeben; allerdings die sorgsame Beobachtung von Personen- und Flurnamen, Rechtsgewohnheiten u. a. muß hinzukommen. In neuerer Zeit hat besonders Wilhelm Arnold mit seinem Buche „Ansiedelungen und Wanderungen deutscher Stämme" (Marburg 1875) nachhaltigen Einfluß ausgeübt. Er glaubte aus dem Studium namentlich hessischer Ortsnamen die Erkenntnis schöpfen zu können, daß uns diese gleichsam schichtenweise, wie geologische Formationen, die verschiedenen Völker und Stämme anzeigen, die sich im Lande niedergelassen haben. Für die zweite von ihm aufgewiesene Periode glaubte Arnold eine Scheidung der in den Ortsnamen häufig begegnenden Endungen nach den Volksstämmen vornehmen zu können, indem er die auf -weiler, -bronn, -brunn, auch -ingen, -hofen u. a., wo sie häufiger vorkommen, für alemannisch, die auf -bach, -hein u. a. für fränkisch, die auf -büttel und -leben für sächsisch und thüringisch erklärte. Man hat indessen neuerdings eingewendet, daß die Ortsnamen nicht Merkmale eines Stammes, sondern einer Zeit seien, daß sie schon in den alten Stammesgebieten entstanden und dann auf Eroberungsland übertragen sein können. Es ist diesbezüglich auf die feinsinnigen Bemerkungen von Rudolf Kötzschke (Quellen u. Grundbegriffe der historischen Geographie Deutschlands u. snr. Nachbarländer, in Alois Meisters Grundriß der Geschichtswft. I) zu verweisen. Kötzschke sagt hier unter anderem: Die „Ortsnamentheorie Arnolds ist nicht in ihren wesentlichen Einzelergebnissen aufrecht zu erhalten. Indes enthält sie gewisse Grundwahrheiten: eine gewisse Gliederung der Ortsnamen nach Hauptperioden und der Gedanke, sie zur Aufhellung der Besiedelungs- und Stammesgeschichte zu verwerten, bestehen zu Recht. In Verbindung mit Forschungen über Siedlungsformen, Hausbau, Flurverfassung, Rechtsordnung und Mundart können sie dazu beitragen, Verbreitungsgebiete der Kolonisation abzugrenzen, wo nämlich Eigentümlichkeiten der Namengebung in weiteren Landstrichen gleichmäßig und zahlreich auftreten. Auf die Stammeszugehörigkeit der Siedler allein aus der Ortsnamenbildung zu schließen, wäre irrig; wohl aber wird

es möglich sein, festzustellen, daß in bestimmten Zeiten bei einzelnen Stämmen gewisse Arten der Ortsnamen bevorzugt waren. Für die Zeiten, wo Grundherrschaft ausgebildet und eine monarchische Staatsgewalt kolonisierend tätig war, hat man sich klar zu halten, daß die Herrschaft so gut wie das Volkstum der Siedler für die Namengebung maßgebend gewesen sein kann. Das gilt insbesondere auch für die Gegenden, wo Germanen und Volksfremde einander gegenüberstanden." „Für die feineren Probleme der Geschichte der Ausbreitung von Völkern und Stämmen ist es nötig, die Untersuchung auf die Flurnamen und die Personen-, insbesondere Familiennamen zu gründen, die gesicherte Schlüsse auf das Volkstum der Siedler und seine Wandlungen gestatten."

Kartographische Illustrierung von Familiengeschichten.      Die rein topographische Betrachtungsweise erweitert sich durch Hinzunahme historischer Gesichtspunkte zur historischen Geographie. Das Leben innerhalb der wechselnden Verwaltungsbezirke zeigt deutlich, wie wichtig die Geschichte einer einzelnen Familie für die Orts- und Landesgeschichte werden kann. Bei der kartographischen Illustrierung von Familiengeschichten, besonders wenn sie sich auf ältere Zeiten erstrecken, empfiehlt es sich daher, auch die ehedem so zerklüfteten territorialen Verhältnisse deutscher Kleinstaatenbildungen, soweit diese von Einfluß auf die Geschicke der betreffenden Familie waren, darzustellen. Ferner empfehlen sich Flurkarten, besonders dort, wo in den archivalischen Quellen die Bezeichnungen des Güterbesitzes mit Flurnamen gegeben sind. Bei den Besitzkarten ist anzuraten, für Lehens- und Allodialgüter verschiedene Farben zu wählen und je nach den besonderen Geschicken der Familie, z. B. bei drohenden Konfiskationen, für systematische Verkäufe, besondere Farbenbezeichnungen zu wählen. Als ein gutes Vorbild kartographischer Illustrierung empfiehlt sich das Buch: „Geschichte der Familie Hoesch, Karten zum ersten Bande entworfen von Fritz Brüggemann, Köln 1912." Die hier von Brüggemann dargebotene Einleitung gibt über die methodische Beschaffung des Materials zu derartigen Karten sehr beherzigenswerte Darlegungen. Die Anfertigung von Besitzkarten aus verschiedenen Zeiten für einzelne Familien ist von besonderem Reiz, wenn es sich dabei um Grund und Boden auf einem Kolonisationsgebiet handelt. Die Kapitalsanlage in den östlichen Kolonialgebieten Deutschlands war so gut, daß kaum besiedelte Länder nach ein oder zwei Generationen schon wieder ihrerseits von ihrem Kräfteüberschuß abgeben und neue Kolonisatoren weiter nach Osten senden konnten. Hierbei ist zu bemerken, daß es auch zum Teil dieselben Familien sind, die diese Expansionsfähigkeit zeigen. Die Pak und die Kamenz treten in der Lausitz, in Schlesien und in Preußen als Kolonisatoren auf, der Probst Heinrich von Sonnenberg im Ermland hat seine Eltern in Schlesien, die Großeltern in Zeitz; die von Heselech wandern aus Schlesien ins Kulmerland, aus dem Kulmerland ins Land Sassen, die Fullsteins von Niedersachsen nach Mähren, von Mähren nach Schlesien, von Schlesien nach Polen. Bei manchen alten Geschlechtern, z. B. bei den Dohnas und Eulenburgs, bei denen ein reiches urkundliches Material gesammelt ist, läßt sich die kolonisierende Ausbreitung der Familie von Westen nach

Osten leicht kartographisch darstellen. Wenn man sich einmal die Mühe machen wird, an der Hand der Familienforschung dieses etappenmäßige Vorrücken nach Osten weiter im einzelnen zu verfolgen, wird man zu höchst merkwürdigen Ergebnissen für die gesamte Kolonialgeschichte kommen. Der Vormarsch der askanischen Macht über die Oder, die deutsche Durchdringung der slawischen Länder an der Ostseeküste, die meißnischen Einflüsse bei der Besiedelung der Lausitzen, Schlesiens, Böhmens und Mährens werden in ganz anderer Weise wie bisher klargestellt werden können.[242]

      Es ist ein häufig begegnender Irrtum, daß aus gleichem Familiennamen und gleichem Wohnsitz auf Verwandtschaft geschlossen wird. Wie verfehlt ein solcher Schluß ist, geht schon aus der ungeheuren Verbreitung einzelner Familiennamen wie Müller, Schulze oder Lehmann hervor. Kein vernünftiger Mensch wird behaupten, daß alle Personen mit Namen Müller, die z. B. in Leipzig wohnen, auch nur entfernt miteinander verwandt sein müßten. Das trifft aber auch auf kleine Orte zu, in denen ja auch von jeher gleichnamige, aber nicht verwandte Personen nebeneinander gewohnt haben, zu denen dann später weitere gleichnamige Personen aus noch anderen Familien hinzugekommen sein können. So ist z. B. im sächsischen Erzgebirge der Name „Böhme" sehr verbreitet, der aber lediglich einen Hinweis auf die gemeinsame Herkunft aus dem Lande Böhmen, nicht aber eine Andeutung von Verwandtschaft enthält. Besondere Schwierigkeiten bieten in diesen Beziehungen die Gegenden mit polnischer Bevölkerung. Es saßen dort seit sehr langer Zeit 10, 20 und noch mehr verschiedene Familien in einem und demselben Dorfe und nahmen, der Sitte folgend, nach dem Dorfe den gleichen Namen an. Leider sind die Wappen des polnischen Klein-Adels den forschenden Heraldikern fast gar nicht bekannt geworden. Dieser Umstand erschwert es sehr, eine zutreffende Gruppierung der Familien herauszufinden.[243]

      Die familiengeschichtliche Forschung wird, je mehr sie sich mit den Zeiten des alten deutschen Reiches vor 1806 befaßt, um so mehr Anlaß haben, mit der territorialen Zerstückelung des alten Reiches zu rechnen und daher jene kleinstaatlichen Gebilde zu studieren, die der gegenwärtigen Generation angesichts der Einheit des deutschen Reiches und der Größe der meisten Einzelstaaten nur schwer begreiflich sind. Dabei aber kommen wir so recht eigentlich auf das Gebiet der Topographie und historischen Geographie. Ein einziges Beispiel anstatt vieler möge genügen. Ich folge dabei der vortrefflichen Abhandlung von Karl Heldmann, „Geschichte der Deutschordensbailei Hessen nebst Beiträgen zur Geschichte der ländlichen Rechtsverhältnisse und der Deutschordenscommendur Marburg und Schiffenberg" (in der Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, N.F. 20, Kassel 1895). In dieser Abhandlung, welche durch die mit biographischen Notizen versehenen Listen der Landcomthure der Bailei Hessen, der dortigen Pfarrer, Vögte, Priore, Pächter, Guts-, Hufen-, Haus- und Garteninhaber auch für die Genealogie sehr beachtenswert ist, werden die Teilgebilde,

welche die Besitzungen der Deutschordensballei Hessen begrenzten, wie folgt charakterisiert:

      „Werfen wir kurz mit der Betrachtung der damaligen Territorialverhältnisse des Oberlahngaus einen orientierenden Blick auf den Hauptschauplatz der Ordensgeschichte in Hessen. Ein Landstrich von der nördlichen Abdachung des Vogelsbergs bis ins Wohrathal war altes Königsgut. Davon war Seelheim mit Mardorf und Roßdorf fuldisch, Amöneburg Stadt und Amt mainzisch, das Gericht Kaldern nebst der Marburg mit ihren sog. 4 Hausdörfern, das Gericht Grünberg mit Niederohmen und Burg und Gericht Homberg a. d. Ohm zum Teil aus der gisonischen Erbschaft als Allod an die Landgrafen von Thüringen gefallen. Fronhausen mit einigen benachbarten Dörfern gehörte dem Reichsstift Essen. In Kirchhain (Werflo) hatte sich eine Reichsvogtei erhalten. Allen diesen Sonderbildungen stand die gräfliche Gerichtsbarkeit zu. Im Südwesten begrenzte dieses trennende und zerstückelte Gebiet die Grafschaft Rucheslo (Reuschel) mit der Dingstätte bei Oberweimar; sie gehörte den Dynasten von Merenberg. Die Cent Reizberg reichte bis an den Burgberg von Marburg, das Gericht Ebsdorf schloß sich an dieselbe auf dem jenseitigen Lahnufer an. Die westlich und nordwestlich anstoßende Grafschaft Stift war 1234 (April) von den Grafen von Wittgenstein und Battenberg an Mainz verkauft worden. Von ihren 10 Orten harten die Landgrafen die dem Gericht Kaldern zunächst gelegenen Lixfeld, Dautphe, Laasphe und Wetter an sich gerissen. Im Osten und Nordosten endlich grenzt die Grafschaft Jürgenhain an."

Identitätsnachweise bei Auswanderungen.      Häufig kommt der Familienforscher in die Lage, die Geschichte einer und derselben Familie in räumlich von einander sehr entfernten Gegenden verfolgen zu müssen. Dies trifft bei Auswanderungen regelmäßig zu. Selten genug lassen sich dann Abgangsgebühren in dem früheren Wohnort und Aufnahmegebühren in dem neuen einwandfrei nachweisen, da einschlagende Bücher nicht überall geführt wurden und, wo dies der Fall war, sich keineswegs immer dergleichen erhalten haben. Vor allem tritt hier die Heraldik helfend ein, wenn sich nachweisen läßt, daß die gleichnamige Familie in der alten und neuen Heimat dasselbe Wappen führte. Wenn sich einschlagende Siegel nicht erhalten haben, müssen alle sonstigen Hilfsmittel familiengeschichtlicher Forschung in Betracht gezogen und oft auf großen Umwegen das Beweismaterial herbeigebracht werden. Hier mögen zur Erläuterung, wie solche Nachweisungen geführt werden, zwei Beispiele folgen:

      Die Identität des in Breslau 1613 geborenen Georg Kirchpauer mit dem in Hamburg in der Mitte des 17. Jahrhunderts auftretenden Johann George Kirchenpauer läßt sich einwandfrei auf folgende Art nachweisen: Zunächst bescheinigt das Archiv der freien und Hansestadt Hamburg (unter dem 11. November 1909), daß Georg Kirchenbauer, der nach Ausweis des Hamburger Bürgerbuchs am 14. Januar 1648 das Großbürgerrecht erworben hat und nach Ausweis des Proklamationsregisters von St. Katharinen mit Elisabeth von Jerusalem aufgeboten worden ist, nicht aus Hamburg stammte. Denn in der vorerwähnten Eintragung im Bürgerbuch fehlt der Vermerk, daß er als civis filius Bürger geworden ist. Daß die Angabe nicht gemacht wurde, kann als sicherer Beweis dafür gelten, daß der genannte Georg Kirchenbauer außerhalb Hamburgs geboren ist. Herr Major Kirchenpauer von Kirchdorff in Obermeisa bei Meißen besitzt ein Familienbuch, das die Bezeichnung trägt: „Das Kirchenpauersehe Geschlecht-Register, aufgezeichnet von den vide

dieses Buchs Pag. 8 erwehnten Johann David Kirchenpauer nebst Nachricht von ein und anders Anno 1776 den 31. May." Dieses Buch enthält unter anderem folgenden Eintrag: „Anno 1613 d. 25. Sept. alten Stiehls ist mein Aelter Vater Johann George Kirchenpauer in Breslau gebohren, seine Eltern sind gewesen Hans Kirchenpauer und Anna Lantzolterinn. Ao. 1629 nach Hamburg gereiset und d. 26. Novbr. desselben Jahres bey Herr Hans von Jerusalem in Diensten gekommen.... 1640 d. 24. Janu./4.Febr. obiger Johann George Kirchenpauer in Hamburg Bürger geworden, und dafür 50 Rh Species bezahlt, ao 1647 d. 20./21. Novbr. hat er sich in Hamburg mit Jungfer Elisabeth von Jerusalem ehelich verlobt. Ao 1748 d. 11./20. Fbr. haben vorgedachte beyde Hochzeit gehalten." Das Archiv der freien und Hansestadt Hamburg bemerkt hierzu, daß das Datum des Erwerbs des Bürgerrechtes im Familienbuche verschrieben ist (nicht 24. Januar 1640, sondern 14. Januar 1648), aber in der Angabe über den Betrag des Bürgergeldes zwischen dem Familienbuche und dem amtlichen Bürgerbuche Übereinstimmung besteht. Denn 50 Reichstaler Species entsprechen 150 ß. „Hiernach kann", bemerkt das genannte Staatsarchiv, „über die Identität des im Familienbuche genannten Johann George Kirchenpauer, der angeblich am 24. Januar 1640 Bürger geworden ist und dafür 50 Reichstaler Species bezahlt hat, mit dem im Bürgerbuche genannten Georg Kirchenbauer, der am 14. Januar 1648 Bürger geworden ist und dafür 150 ß bezahlt hat, ein Zweifel nicht bestehen."

      Es soll ferner bewiesen werden, daß der im Jahre 1822 in Schneeberg i.S. wohnhafte Bergmagazinverwalter Maximilian Graff mit dem am 22. Juni 1786 zu Freiberg i. S. geborenen Maximilian Graff identisch ist.

      Diese Identität wird schon von vornherein durch das bergrechtliche Verhältnis von Schneeberg zu Freiberg wahrscheinlich. Der Rat zu Freiberg galt als der, wie es in einem Schreiben von 1476 heißt, „bey den man sich in uwer gnaden furstenthum obirsts und entlichs berkgerichts pfleget zu erholen" (Ermisch, Das sächs. Bergrecht des Mittelalters, 1887, S. CLXIII). Damit hängt es zusammen, daß die sächsischen Bergleute in Freiberg praktisch und, seitdem 1765 die Freiberger Bergakademie gegründet wurde, auch theoretisch vorgebildet wurden und vielfach dann im Lande Stellung suchten und fanden. Und gerade der Schneeberger Bergbau lockte zahlreiche Personen von Freiberg nach Schneeberg. Es findet noch heutzutage ein beständiger Zuzug von Personen, die in Freiberg berg- und hüttenmännisch vorgebildet sind, von Freiberg nach Schneeberg statt. Es ist nicht der geringste Grund vorhanden zu der Annahme, daß dies bei dem am 22. Juni 1786 zu Freiberg geborenen Maximilian Graff nicht der Fall gewesen ist. Es liegen aber auch mehrere positive Beweise für die genannte Identität vor. Zunächst in den Acten des Rates der Stadt Leipzig, Cap. 36, G. Nr. 1 vol. IX (Acta das Graffsche Legat betreffend) Blatt 163: Hier bezeichnet Johann Maximilian Graff, Obersteiger in Neustädtel bei Schneeberg, am 1. Fbr. 1855 in einem Brief an den Rat zu Leipzig den Vizebergmeister Graff zu Marienberg, durch dessen Tod die Kollatur über das Graffsche Familiengestifte zur

Erledigung gekommen sei, als seinen Vater. Am 28. Sept. 1853 unterzeichnete sich dieser als „Maximilian Graff, K. S. Vizebergmeister, d. Z. Collator der Graff'schen Stipendien" (die genannten Akten Bl. 153). Er war nach denselben Akten Bl. 149 der Bruder des Kgl. Polnischen pens. Bergraths Johann Jakob Graff, dieser wiederum war der Bruder Friedrich Wilhelm Graff's zu Freiberg, Sohnes des Kaufmanns Joh. Jak. Graff zu Freiberg (dieselben Akten Bl. 148, 82). Also war dieser Kaufmann Johann Jakob Graff in Freiberg der Vater des Vizebergmeisters Maximilian Graff in Schneeberg und der Großvater des Obersteigers Joh. Maximilian Graff in Neustädtel bei Schneeberg. Einen anderen Beitrag zu dieser Identitätsfrage lieferte der Stadtrat von Freiberg. Im Freiberger Einwohnerbuch für Nicolai und Jacobi (1752 bis 1815) ist unter „Hausgenossen" im Hause Nr. 649 folgender Eintrag gefunden worden: „Herr Johann Jakob Graf, Markscheider, und Bergscholar Maximilian Graf d. 23. Mart. 1805." In dem 1816 angelegten neuen Einwohnerbuche sind aber die Namen nicht eingetragen. Daraus kann, wie der genannte Stadtrat mit Recht bemerkt, geschlossen werden, daß beide Personen zu dieser Zeit verzogen waren. Kirchenbuchführer Niemeyer in Schneeberg bescheinigt, daß ein Maximilian Graff, Schichtmeister in Schneeberg, der hinterlassene Sohn des weiland Johann Jacob Graff, Kaufmanns in Freiberg war. Wie der stellvertretende Bürgermeister von Schneeberg weiterhin mitteilte, ist dieser Maximilian Graff in der Zeit 1815 bis 1819 in Schneeberg Bürger geworden: er findet sich im Repertorium zu den Listen eingetragen, während die Listen selbst für die Jahrgänge 1815 bis 1819 fehlen. Diese Auskunft aus Schneeberg stimmt vorzüglich zu der des Rates von Freiberg, daß Maximilian Graff im Jahre 1816 sich nicht mehr in Freiberg aufhielt.

      Schließlich kann für die genannte Identität auch noch angeführt werden, daß eine, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgestellte, allerdings urkundlich nicht beglaubigte Stammtafel der Nachkommen des Stipendienstifters Johann Jacob Graff, die den „Acta familiaria der Graffischen Stipendien und milden Familiengestifte s. w. d. a. betreffend, ergangen von dem Collator de anno 1837-1861" beiliegt, als Sohn des Johann Jacob Graff (des jüngeren) eingetragen ist: „Maximilian Graff, geb. z. Freiberg d. 22. Jun. 1786, Obereinfahrer und Bergamts-Assessor z. Schneeberg."

      Es erhellt aus den vorstehenden Ausführungen, wie sehr der Familien-forscher auf die Unterstützung der Topographen angewiesen ist, wie viel Hilfe ihm die Kunde der jetzigen und früheren menschlichen Einrichtungen und Verhältnisse in den verschiedenen Gegenden gewährt. Nichts ist verkehrter, als das bei genealogischen Dilettanten so häufig vorkommende Bestreben, mit den allernotdürftigsten historischen Kenntnissen aufs geratewohl eine Familiengeschichte zusammenstoppeln zu wollen. Es bleibt durchaus richtig, was Beschorner in seinem inhaltreichen, schönen Aufsatz über „Wesen und Aufgaben der historischen Geographie" (HV 1906, S. 14) bemerkt: „Ortsnamen- und Flurnamenkunde, Flur-, Dorf-, Haus-, Dialektforschung und Genealogie verirren sich nur zu leicht, wenn sie allein ihre Wege verfolgen, unbekümmert um verwandte, den gleichen Zielen zustrebende Wissenschaften."

Genealogie und Rechtswissenschaft.

Von Otto Freiherrn von Dungern, Professor an der Universität Czernowitz.

Genealogie und Rechtswissenschaft: Einleitung.MENSCHEN, die miteinander blutsverwandt sind, stehen sich näher wie die nächsten Freunde, wie Schicksalsgenossen oder langjährige nahe Nachbarn. Das ist eine uralte, allen Völkern fest eingewurzelte Empfindung. Wenn uns das Leben vor irgendeinen Fall stellt, in welchem diese Empfindung überwunden wird durch entgegengesetzte Maßnahmen — etwa daß ein Kaufmann seinen Teilhaber oder ein Kranker seine Pflegerin zur Erbin einsetzt und die Verwandten leer ausgehen —, so regt sich in uns bei allem Verständnis für derartige Rücksichtnahme doch immer etwas Widerspruchssinn; und wenn umgekehrt etwa der Tod einen Menschen aus einem intimen Hausgenossen- oder Freundeskreis herausnimmt und entfernte Verwandte erscheinen und den ganzen Nachlaß an sich nehmen, so scheint uns das gar nicht auffallend. Selbst im modernen Leben der Kulturvölker, das die nächsten Angehörigen je nach ihrem Beruf mitunter weit auseinander bringt und einander entfremdet, herrscht doch der Gedanke der Zusammengehörigkeit dem Blute nach. Jedenfalls tragen alle modernen Güterrechtsordnungen diesem Gedanken bis heute genau so deutlich Rechnung wie in früheren Zeiten, da eine Familie auch stets eine Besitz- und Wirtschaftsgemeinschaft bildete, da Verwandtschaft stets Nachbarschaft und Interessengleichheit zur Folge hatte.

      Auch strafrechtlich ist Verwandtschaft heute genau wie in ältesten Zeiten von Bedeutung; bald als Milderungsgrund, bald als erschwerendes Moment. Nicht minder nimmt das Prozeßrecht in einer Reihe von Bestimmungen auf Verwandtschaftsverhältnisse Rücksicht.

      Endlich spielen die Beziehungen des Blutes eine große Rolle im geltenden Verfassungsrecht der monarchischen Staaten. Das Thronfolgerecht ist heute überall aufgebaut auf Abstammung von einem bestimmten Souverän, Abstammung in männlicher oder wenigstens in weiblicher Linie. Auch für das Regentschaftsrecht ist meist die Zugehörigkeit zum regierenden Hause maßgebend. Selbst für die jüngeren Mitglieder des Hauses alle miteinander hat das moderne Staatsrecht vieler Staaten eine Sonderstellung geschaffen: Sitz im Parlament, Recht auf besondere finanzielle Bezüge, besonderen Rang usw.

      Überall, wo in dieser Weise Familienzugehörigkeit Rechte begründet, spielt die Genealogie eine Rolle. Sie lehrt uns ja nicht nur Filiationsnachweise aufzustellen und Verwandtschaftsgrade zu berechnen; sie sagt uns auch, wann eine Filiation, eine Verwandtschaft rechtsbegründend in Betracht gezogen werden muß, wann nicht; sie sagt uns dies in manchen Fällen, in denen der Wortlaut unserer Gesetze nicht genügen würde, um auftauchende Zweifel zu beheben. Zwar ist heute durch die deutsche bürgerliche Gesetzgebung

und ebenso durch die Gesetzgebung wohl aller zivilisierten Staaten scharf und unzweideutig festgestellt, wann wir es mit einer zivilrechtlichen vollkommenen, wann mit einer sogenannten natürlichen außerehelichen unvollkommenen Verwandtschaft zu tun haben. Allein schon im allgemeinen Adelsrecht tauchen dabei Fragen auf, die das bürgerliche Recht nicht überall entscheidet. Bei uns steht es fest, daß Adoption die besonderen Adelsprädikate eines Namens nicht ohne weiteres überträgt, aber im Ausland ist das mitunter der Fall. Wie nun, wenn der Nichtadlige, der im Ausland durch Adoption ein Adelsprädikat erworben hat, in Deutschland für sich den Adel beansprucht? Und ganz allgemein: ist das wohlerworbene ausländische Adelsprädikat unter allen Umständen bei uns ein Titel für den Anspruch auf Zugehörigkeit zum Adel? Das sind Fragen, die heute viel häufiger als allgemein bekannt zur Entscheidung kommen; z. B. wo für eine Fideikommißnachfolge adelige Ahnen verlangt sind, wo die Ehrenstellung eines Kämmerers, eines Johanniterordensritters u. dergl. Adel oder adelige Ahnen erfordert. Nur die Genealogie kann da an der Hand ihres reichen historischen Vergleichsmaterials und mit Hilfe ihrer Kenntnis jahrhundertealter bestimmter Übung bei uns und im Ausland die Rechtswissenschaft mit entscheidenden Gesichtspunkten und Maßstäben auf den rechten Weg führen.

      Unentbehrlicher noch sind genealogische Forschung und genealogische Kritik für das Fürstenrecht. Schon durch die vielumstrittene Einrichtung der Ebenbürtigkeit, die in jedem modernen Monarchenrecht eine Rolle spielt und in vielen Staatsverfassungen ausdrücklich aufgenommen ist, sieht sich die Fürstenrechtswissenschaft auf die Genealogie als wegweisende Hilfswissenschaft angewiesen; denn nur die Forschungen der Genealogen können hier den Rechtsgelehrten und den Richter vor Urteilen bewahren, die sich mit der traditionellen Rechtsüberzeugung, dem Rückgrat allen Adelsrechts, in Widerspruch setzen: im Adelsrecht sind eben heute noch Anschauungen und Grundsätze rechtserheblich, die das moderne Recht im übrigen durch die formelle Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Staatsbürger vor dem Gesetz hinweggeräumt hat.

      In allen diesen modernen Rechtsfragen ist die Genealogie immerhin nur ein methodisches Hilfsmittel der Rechtswissenschaft. Sie ist heute nicht mehr berufen, Rechtsregeln aufzubauen, sondern hilft nur die Sätze des geltenden Rechts richtig, sinngemäß anzuwenden; so vor allem, wenn sie hilft, einen gesetzlich verlangten Filiationsbeweis oder Verwandtschaftsbeweis aufzustellen in Fällen, in denen ein einfaches Zusammenstellen von Geburts- und Heiratsurkunden nicht ausreicht, um Rechte über alle Zweifel sicher zu begründen. Eine viel wichtigere Rolle spielt die Genealogie in der Rechtsgeschichte. Für die Verfassungsgeschichte ganzer Jahrhunderte, und zwar ganz besonders für die deutsche, liefert die Genealogie heute die Grundlage der historischen Rekonstruktion ehemaliger öffentlicher Rechtszustände. Man kann geradezu sagen, daß die ganze Entwicklung der deutschen Staatsverfassung bis weit über das Mittelalter hinaus eine fortwährende Verschiebung der ständerechtlichen Verhältnisse ist. Um zu sehen, wie diese Verschiebung

Schritt für Schritt vor sich gegangen ist, müssen wir für alle einzelnen Epochen unserer Geschichte die verschiedenen Ständegruppen genau unterscheiden. Und dabei sind wir ganz und gar auf die Genealogie angewiesen. Sie zeichnet uns das Bild der Geschlechter, die irgendeinmal in privilegierter Stellung waren; zeigt uns, wie das eine Geschlecht seine Privilegien steigerte, das andere sie verlor; lehrt uns die Anzahl der Familien in gleicher ständischer Lage je für eine bestimmte Zeit übersehen. Und auf dem Grund solcher Erkenntnisse müssen wir unsere Verfassungsgeschichte aufbauen; denn die präzisen, gesetzlich normierten Rechtsregeln, die heute unser Verfassungsleben beherrschen, gab es früher bei uns nicht. Wir haben, um zu sehen, was früher bei uns Verfassungsrecht war, keine alten Verfassungsurkunden und kaum einmal eine dürftige reichsgesetzliche Bestimmung oder gerichtliche Entscheidung, auf die wir uns stützen könnten. Aus der Erkenntnis der lebendigen Verkehrsregeln in den verschiedenen Jahrhunderten müssen wir die Gewohnheiten herauslesen, die mit der Kraft des Rechts das Leben der vergangenen Tage beherrschten. Die ganze deutsche Verfassungsgeschichte ist wie kaum eine andere auf subtile, indirekt folgernde, ungemein komplizierte Auslegungskunst angewiesen. Und diese Auslegungskunst ist nicht nur unmöglich ohne genealogische Beobachtungen und Anhaltspunkte: sie ist für wichtige Epochen geradezu identisch mit einer Durchforschung des überlieferten Quellenmaterials nach genealogischen Zusammenhängen. Die Genealogie ist für die deutsche Rechtsgeschichte nicht nur ein formeller Behelf, sondern materielle Grundlage.

      Diese wichtige Rolle der Genealogie im Rahmen der deutschen Rechtswissenschaft ist lange verkannt worden. Die Genealogie hatte bei uns sich selbst zu sehr wissenschaftlich diskreditiert. Erst in den allerletzten Jahren ist es in Deutschland wieder möglich geworden, mit dem vollen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit rein genealogische Gesichtspunkte für die Erforschung unserer Verfassungsgeschichte zu verwerten, die so unendlich reich an Gestaltungsformen ist; die viel mehr als heute der Fall grundlegend für unsere modernen Anschauungen vom Sinn und vom Wert bestimmter Verfassungsformen sein könnte; die aber erst gründlich aufgebaut und umfassend dargestellt werden muß, damit der ganze geschichtliche Beispielswert deutlich hervortritt, der in dieser unserer deutschen Verfassungsgeschichte für uns verborgen ist.

      Die folgenden Abschnitte sollen in kurzem Überblick zeigen, inwiefern während der verschiedenen Perioden der deutschen Vergangenheit die genealogische Wissenschaft rechtsgeschichtliche Untersuchungen leiten muß.[244] Eine Umschau über die positive Rechtslage des modernen Adels in Deutschland wird sich abschließend anreihen.

I. Die Genealogie im germanischen Recht.

Die Genealogie im germanischen Recht.      Zu der Zeit, wo die Germanen für uns Rückblickende auf dem Schauplatz der Geschichte auftauchen, waren in ihrem staatlichen Ordnungszustand bereits bestimmte genealogische Regeln maßgebend. Es gab privilegierte Geschlechter, aus denen die germanischen Völkerschaften ihre Präsidenten im Frieden, ihre Herzöge im Kriege wählten. Inwiefern diese Geschlechter eine rechtliche Sonderstellung einnahmen, läßt sich aus den dürftigen Quellen, vor allem den Bemerkungen Cäsars über die Germanen, nicht mit voller Bestimmtheit herauslesen. Wenn Cäsar von „principes" spricht, so haben manche daraus auf einen besonderen Adelsstand geschlossen; andere Gelehrte haben vorsichtiger übersetzt: die „ersten", die „vornehmsten" der Völkerschaft. Ein wenig Tendenz spielte da oft bei der Übersetzungskunst mit. Unter dem Einfluß der Ideen Rousseaus glaubte man zu Anfang des vorigen Jahrhunderts, als man begann, kritisch rechtshistorische Maßstäbe an die Nachrichten vom altgermanischen Leben anzulegen, im Staatswesen der germanischen Völkerschaft eine Art idealer Demokratie verwirklicht zu sehen: eine fortdauernd gleichmäßige Aufteilung der privaten und öffentlichen Rechte an die Volksgenossen. Unter dem Eindruck dieser Anschauungen kam man dazu, den Ursprung der im Mittelalter auftauchenden Markgenossenschaft in die älteste germanische Zeit zurückzuverlegen: in der Markgenossenschaft wollte man Reste einer solchen ideal-demokratischen Gütergemeinschaft erkennen. Für einen Adel in der ältesten Zeit blieb dann kein Raum.

      Neustens ist nun diese Theorie der alten Markgenossenschaft mehrfach als irrig angegriffen und (das Verdienst gebührt dem Wiener Historiker Dopsch) im wesentlichen als unhaltbar widerlegt worden. Damit wäre von neuem Platz geschaffen für einen Adel im germanischen Völkerschaftsstaat. Allein an eine juristische Struktur dieses Adels wird man deshalb doch nicht denken dürfen. Einen Adel, der an der Hand genealogischer Verknüpfung bestimmte Menschen (eben die Abkömmlinge der adeligen Geschlechter) in eine bestimmte, privilegierte Rechtslage brachte, bildeten jene germanischen principes gewiß nicht. Was wir als eigentlichen Inhalt des Adelsbegriffes heute (und seit langem schon und allgemein bei allen Völkern) ansehen: daß die genealogische Zugehörigkeit zu bestimmten Familien genügt, um den Abkömmlingen von Geburt an eine privilegierte Rechtsstellung zu geben, das ist eine Einrichtung, die einen kompliziert geordneten Rechtsstaat mit starkem Rechtsformalismus voraussetzt. Einen solchen Staat bildeten die wenig zivilisierten germanischen Völkerschaften vor der Zeit ihrer festen Ansiedelung, als sie noch Hirten- und Jägerstämme waren, nicht. Solange die wirtschaftliche Konsolidation, die privates Grundeigentum oder wenigstens regelmäßigen Ackerbau voraussetzt, noch nicht durchgeführt ist, fehlen auch die materiellen Grundlagen für einen öffentlich-rechtlich anerkannten und gesicherten Adelsstand. Wo immer sich eine Standesschicht mit besonderen, allgemein anerkannten Vorrechten ausbildet, geht voraus

die Bildung einer Gruppe in irgend einer Weise materiell gleich privilegierter Familien. Bei der Entstehung des deutschen niederen Adels im 12. und 13. Jahrhundert, des französischen Militäradels unter Napoleon I., der nordamerikanischen Millionärsaristokratie in letzter Zeit — überall ist der Anfang eine gesellschaftliche gleiche Sonderstellung irgendwie tatsächlich privilegierter Menschen, die sich bald als Familiengruppe fühlen und verbinden und gegen andere Volksgenossen möglichst abschließen. Die öffentlich-rechtliche Zuerkennung besonderer Rechte für alle, die aus einem solchen Kreise stammen, folgt nach; erst wenn sie erfolgt, kann man von einem wirklichen Adel sprechen. Bis sie erfolgt, ist es nur die Genealogie, die als formelle Handhabe dient, um zu bestimmen, wer zu der besonderen Gruppe gehört Die Genealogie ist aber Kenntnis der Vergangenheit. Sie verkörpert die Tradition. Sie hält fest und verbindet mit bestimmten lebenden Menschen, was die Vorfahren einst geleistet und erreicht haben. Wo die formelle Abschließung zum gesetzlich anerkannten Adel fehlt, ersetzt die Genealogie geradezu die anerkennende Staatsgewalt, bildet also einen wichtigen und mächtigen Faktor im Leben des Volkes; denn ohne Tradition und ohne fortwährendes Zurückblicken auf die eigene Vergangenheit und die Männer, die in der Vergangenheit bedeutend waren, kann kein Volk leben. In den ältesten deutschen Rechtsquellen ist Genealogie geradezu gleichbedeutend mit Geschlecht; oder besser mit Abstammung; denn auch die Söhne weiblicher Nachkommen eines bedeutenden Mannes gehörten bis in das Mittelalter hinein zu seiner Genealogie. Und „Genealogien" bildeten nur die bedeutenden Männer. Es ist ja ganz natürlich, daß in Perioden, die einen formalrechtlich ausgezeichneten Adelsstand nicht kennen, wirkliches und allgemein anerkannntes Verdienst dazu gehört, um als adelig zu gelten. Erst durch den Ritterschlag oder den Briefadel oder andere formelle Erhebungszeichen wird es dem Rechtsstaat möglich, ohne allgemeine Berufung und ohne die bereits als adelig Anerkannten zu fragen, Menschen in die privilegierte Adelslage einzuführen. Wenn also die germanische Aristokratie der Principes und ihrer Genealogien noch nicht ein Adelsstand in der modernen rechtlichen Bedeutung war, so kann man doch auch wieder sagen, daß diese germanischen „Vornehmsten" und „Ersten" des Volkes in besserem Sinne einen Adel darstellten: sie waren notwendig Abkömmlinge von Männern, die sich für den Stamm verdient gemacht hatten. Soweit war die Konsolidation des Adels schon fortgeschritten, daß die Völkerschaft ihre Führer im Frieden und, soweit irgend möglich, auch im Kriege aus den Abkömmlingen, den Genealogien ihrer früheren Anführer und Häuptlinge auswählte. Es war nicht jeder dieser Abkömmlinge zu einer besonderen Ehrenstellung, zu Rang oder Würde berufen; aber aus der Zahl der so traditionell qualifizierten Männer wählte man die, denen man gehorchen wollte.

      Es wird uns vielleicht heute schwer, uns in eine solche Anschauung hineinzudenken. Wir verbinden zu unwillkürlich Genealogie mit Erbrecht. Jeder Thron hat einen „Erben". Der Adel „stirbt aus", wenn es an Erben

fehlt. Die älteste Form der Aristokratie bei unseren germanischen Vorfahren dachte daran nicht. Der germanische Adel ergänzte sich — immer wieder. Er beruhte geradezu auf der beständigen Erneuerung der genealogischen Tradition durch neue Glieder der ausgezeichneten und allbekannten Familien, nahm auch sicherlich mitunter neue Mitglieder auf: der Herzog im Kriege war nicht immer der König; er wurde besonders gewählt und da konnte persönliche besondere Tüchtigkeit auch genealogisch Unbekannte in die Lage bringen, sich und den Nachkommen den Ruhm adeliger Qualität zu verschaffen.

      In der Zeit da wir zuerst imstande sind einzelne Geschlechter und Familienbeziehungen zu unterscheiden, das ist auf Grund der Berichte des Tacitus, finden wir, vielleicht infolge römischer Einflüsse, schon gewisse Herrscherneigungen bei den Mächtigsten im Volke, die mit der älteren Stellung der Aristokratie nicht mehr vereinbar sind. Es ist kein Zufall, daß Tacitus zuerst einige germanischen Häuptlinge »reges" nennt: dem Römer war „König" schon ein Begriff, der verknüpft war mit der Vorstellung von einer erblichen Sonderlage des Königshauses hoch über allen anderen Familien. Aber die Familien des „Königs" Armin und der anderen, die sich damals so nannten, hielten sich nicht in ihrer privilegierten Stellung. Die germanischen Könige, von denen wir in den folgenden Jahrhunderten hören, sind, soweit es möglich ist auf Grund der dürftigen Nachrichten zu urteilen, wieder aus edlen Geschlechtern gewählte Häuptlinge.[245]

      Erst in der Periode der Völkerwanderung tritt bei den germanischen Stämmen die alte Bedeutung der „Genealogie" zurück. Bei jedem der einzelnen Stämme brachte ein Geschlecht die Obergewalt an sich. Die Ursache lag nahe. Diese Könige der Völkerwanderungszeit gingen hervor aus den Herzögen; die Herzöge brachten bei den Eroberungen einen besonders großen Teil der Beute (an Landbesitz, unfreien Leuten und an Schätzen) in ihren persönlichen Besitz. Es bildete sich geradezu ein Recht des Erobererkönigs heraus, einen Löwenanteil der Beute zu behalten. So war eine materielle Grundlage für ein Königtum geschaffen: der König hatte eine Masse Leute, die ihm als Sklaven gehorchen mußten und hatte einen Schatz, aus dem er belohnen konnte. Und diese Möglichkeit, die ihn hoch über alle anderen Volksgenossen stellte, übernahm sein Erbe.

      Ganz deutlich sehen wir diese Wurzeln einer neuen Königsgewalt bei den Franken. Chlodwig stammte aus einem edlen Häuptlingsgeschlecht. Es gelang ihm, andere edle Häuptlinge in anderen Frankenstämmen mit Gewalt zu beseitigen. Er usurpierte überall die Häuptlingsstellung. Auf seinen Eroberungszügen brachte er dann ungeheure Schätze und Güter an sich. Von diesem Grundstock konnten seine Nachkommen jahrhundertelang verschwenden.

      Die ältesten erhaltenen fränkischen Gesetze stammen aus der Zeit der merowingischen Dynastie. Es ist darin den Königen und ihrem Geschlecht — und zwar ist offenbar ausschließlich an den Mannesstamm gedacht — eine exzeptionelle Stellung eingeräumt. Durch äußerliche Kennzeichen schon sind die Königssöhne vom übrigen Volk unterschieden. Man wird gut tun, diese gesetzlichen Merkmale nicht für zu ursprünglich zu halten. Ebenso wie die Überlieferung vom göttlichen Ursprung der germanischen Dynastien ist die rechtlich fest umrissene Sonderlage des Königshauses ein Produkt der tyrannischen Herrschaft, die das merowingische Geschlecht usurpiert hatte. Das lehren uns rechtsvergleichende Untersuchungen; jede Usurpation eines Thrones stützt sich, wenn irgend möglich, auf besonders vornehme Abstammungskonstruktionen oder wird von gleichzeitigen oder späteren Schriftstellern durch solche Konstruktionen unterstützt, aus denen sich in primitiven Epochen leicht eine Tradition nachträglich entwickelt Die altgermanische Anschauung vom Adel der Abkömmlinge ausgezeichneter Männer ist trotzdem nicht ganz ausgestorben. Wir finden Spuren davon wieder in der deutschen Kaiserzeit; in anderen germanischen Staaten sogar noch später. In gewisser Weise, kann man sagen, blüht sie noch heute fort in Island und einigen Gegenden Norwegens, wo bis auf unsere Tage Bauernfamilien, allein auf die Kenntnis weit zurückreichender genealogischer Blutszusammenhänge gestützt, sich als Adel fühlen, untereinander verbinden und gegen andere Familien streng abschließen.

      Es scheint und liegt ja auch nahe anzunehmen, daß Chlodwig mit den etwa außer ihm selbst bei den Franken vorhandenen Abkömmlingen edler Genealogien gründlich aufräumte; jedenfalls bekamen solche Aristokraten in seinem Reich (in den übrigen Germanenreichen ging es ähnlich her) keine privilegierte Stellung vor dem neuen Adel, den er schuf:[246] einen Beamten- und gleichzeitig Militäradel, den er erblich mit überaus stattlichem Grundbesitz dotierte. Schon für das 6. und 7. Jahrhundert können wir vereinzelt bei Franken, Angelsachsen und Langobarden einige solche Magnatenfamilien durch Generationen verfolgen und dabei feststellen, daß sie einen sehr deutlich über die Masse der Volksgenossen hervorragenden Stand bildeten, wenn auch ihre Sonderstellung rechtlich noch nicht fest umrissen erscheint; denn die Nachrichten von einem besonderen Wergeld des Adels sind sehr mit Vorsicht auszulegen. In der Form, wie die Überlieferung sie uns zeigt, sind sie sicher nicht wörtlich zu nehmen. Es ist unmöglich, sich vorzustellen, daß die Bestimmungen etwa des salischen oder bayrischen Gesetzbuchs über Wergeldstufen im frühen Mittelalter unter den damaligen Kulturzuständen praktisch hätten durchgeführt werden können. Tatsächlich

waren alle jene Aristokraten in allen Germanenstaaten bis zur Zeit Karls des Großen überaus mächtige, sehr selbständige Grundherren mit einer großen Menge von ihnen, nicht direkt vom König abhängiger Leute hinter sich, und oft genug mußte der König mit ihnen kämpfen oder verhandeln und Kompromisse schließen, weil seine Befehle nicht beachtet wurden. Vor allem waren sehr selbständig die stammfremden oder im fremden Stammesgebiet eingesetzten Herzöge und Grafen, deren Untertänigkeit unter dem Frankenkönig die Herrschaft des Franken über entfernte, nur oberflächlich unterworfene Völkerschaften sicherstellen sollte: die Herzöge der Thüringer, Bayern, Alemannen und einiger Stämme in Frankreich.

II. Genealogie und deutsche Rechtsgeschichte.

1. Die Karolingische Periode.

Genealogie und deutsche Rechtsgeschichte. Die Karolingische Periode.      Aus dem mächtigen großgrundherrlichen Beamtenadel der Merowinger ist das Haus der Karolinger hervorgegangen. Die direkten Vorfahren waren schon im 7. Jahrhundert ein bedeutendes Magnatengeschlecht.[247] Die Karolinger schufen sich bis zum Ende des 8. Jahrhunderts überall, wo sie erobernd und unterwerfend ihre Königsherrschaft durchsetzten, eine allen anderen Familien überlegene Sonderstellung zunächst wieder dadurch, daß sie etwa traditionell ebenbürtige Häuser radikal aus dem Wege räumten, so die Agilolfinger in Bayern, die Langobardenkönige. Die privilegierte Stellung der fränkischen Königsdynastie wurde bewußt und bestimmt an den Mannesstamm gebunden; so sehr, daß Söhne aus ebenbürtigen, aber von der Kirche nicht als Ehe anerkannten Verbindungen prinzipiell den entfernteren Stammesabkömmlingcn in der Nachfolge vorgezogen wurden (Arnulf; die Nachkommen Lothars II. von Frankreich). Das rein agnatische — also absolut auf den genealogischen Zusammenhang dem Mannesstamme nach gegründete Verwandtschaftssystem drang allerdings doch noch nicht ganz durch, wie die Ausschließung der Karolinger durch weibliche Nachkommen in Deutschland, Italien, Burgund, zuletzt sogar in Frankreich unter dem letzten aller Karolinger, Karl von Lothringen (durch die Capetinger, Deszendenten in weiblicher Linie), zeigt. Ein Fortschritt in dem System der rechtlichen Trennung des Königsgeschlechts von der übrigen Aristokratie ist also, trotz der deutlichen Bemühungen insbesondere Karls des Großen nach dieser Richtung, eigentlich nicht zu verzeichnen.

      Dagegen wurden die Magnaten des Reiches durch die Karolinger und zwar speziell durch Karl den Großen in eine rechtliche Sonderlage neuer Art gebracht.

      Unter den Merowingern war es selbstverständlich gewesen, daß der mächtige und reich dotierte Beamte Magnat blieb und seinen Reichtum behielt, wenn er auch sein Amt wechselte oder verlor (was bei den merowingischen Herzögen und Grafen oft vorkam). Karl der Große scheint es mit einem neuen System versucht zu haben — ganz genau sehen wir da nicht; denn gerade die bestimmtesten Verordnungen und Berichte sind mit Vorsicht zu behandeln: so völlig uniform und glatt können die Einrichtungen unter den mannigfaltig verschiedenen Verhältnissen des ungeheuren Kaiserreichs nicht gewesen sein. Immerhin berechtigen mancherlei Nachrichten zu der Annahme, daß Kaiser Karl sich die Schöpfung, Sicherstellung und Behandlung einer machtvollen Beamtenaristokratie, die er brauchte, so ausgedacht hatte, daß er überall an und für sich reiche und einflußvolle Männer persönlich zu Grafen (dem höchsten Beamtenposten) ernannte. Der Graf war höchster königlicher Richter und militärischer Führer in einem Gau. Der Einfluß, den der Graf brauchte, um für den König im Gau zu gebieten, sollte ihm gesichert werden durch Besitzungen, die ihm als Amtsdotation gegeben wurden. Dadurch, daß man zu solchen Grafen die Männer gerade ernannte, die so wie so mächtig, angesehen und reich an Grundbesitz waren, und zwar womöglich in ihrem Gau selbst, wurden gerade die Elemente in den Dienst der Krone hineingezogen, mit denen man schwer hätte fertig werden können, wenn man ihnen einen reinen Amtsgrafen in ihren Heimatsgau setzte. Man brauchte nun niemand mehr mit soviel Macht auszustatten, daß er über ihnen, den an und für sich schon Mächtigen im Lande, stand. Man machte die selbst zu den höchsten Beamten. Es lag darin entschieden theoretisch-staatsmännisch ein Fortschritt dem merowingischen Zeitalter gegenüber, das erfüllt gewesen war von Kämpfen der oft versetzten königlichen Herzöge und Grafen mit Großen des gräflichen oder herzoglichen Amtsbezirks. Eine Kontrolle der in dieser Weise außerordentlich gut ausgestatteten gräflichen Reichsbeamten wurde eingerichtet. Besondere zu diesem Zweck eigens delegierte Machthaber, die Kammerboten, die wieder aus den allermächtigsten weltlichen und geistlichen Großen ausgewählt wurden, sollten eine Oberaufsicht durchführen.

      Die Kehrseite dieser Einrichtung war, daß es nun sehr schwer wurde, überhaupt einen Grafen abzusetzen. Der Graf war ja der Mächtigste in seinem Gau; schickte man ihn unfreiwillig auf seine Güter in den Ruhestand, wie dann einen Nachfolger finden, der dem unzufriedenen Abgesetzten überlegen gewesen wäre? In der Tat hören wir viel von Klagen über Mißregierung und Gewalttaten der Grafen und wenig von einem energischen Einschreiten der Krone durch Kammerboten oder den König selbst. Und schon bald nach dem Tode Karls des Großen ist es klar, daß der Posten eines Grafen — dem Sinn und Zweck der Einrichtung ganz zuwider — erblich in einer Familie bleibt; und das Gegengewicht der Missi verschwindet schon im 9. Jahrhundert.

      Die karolingische als reiner Amtsadel gedachte Aristokratie ist auf diesem nicht vorhergesehenen und doch so natürlichen Wege sehr schnell

zu einer Geburts- und Besitzaristokratie geworden, die ganz bestimmte und zwar höchst bedeutsame Rechte ausschlieslich in ihrer Hand hielt. Natürlich wurde nicht von Anbeginn der unmündige Sohn Gaugraf als Nachfolger seines Vaters, sondern zunächst ließ man in solchen Fällen — das altgermanische System der Genealogie wachte wieder auf — einen anderen tauglichen Sohn des Geschlechts nachfolgen. Ob später eine Auseinandersetzung dieses Nachfolgers mit den nächsten Erben stattfand, mochten die Umstände Fall für Fall entscheiden.

      Genealogisch wichtig ist diese karolingische Aristokratie für uns nicht nur rechtshistorisch, sondern noch aus einem andern Grunde: Auf Familien, die in dieser Zeit zu hohen Ämtern und fürstlicher Macht kamen, lassen sich die ältesten unsrer deutschen Fürstenhäuser im Mannesstamm zurückverfolgen. Die Vorfahren der Häuser Capet, Lothringen, Hessen, Wittelsbach, der Welfen und des Hauses Salm-Reifferscheidt sind schon um das Ende des 9. Jahrhunderts als Grafen in recht imposanter Stellung nachzuweisen; und wenn wir die übrigen modernen Fürstenhäuser dynastischen Ursprungs auch nicht urkundlich ganz so weit — z. T. lange nicht so weit — zurückverfolgen können, so läßt sich doch mit ziemlicher Bestimmtheit sagen, daß sie alle genealogisch in männlicher Linie von Grafenhäusern der Karolingerzeit stammen. Anstatt einen Beamtenadel zu schaffen, hat Kaiser Karl eine Menge lokal mächtiger kleiner Dynastien gegründet, die zum Teil später in der deutschen Reichshälfte ihre gleichzeitig grundherrliche und Amtsgewalt dazu benutzten, sich eine souveräne Stellung zu gründen.

      Während in dieser Weise die rein genealogische Konsolidation des neuen Beamtenadels schon unter Kaiser Karl dem Großen begann, ist von einer bestimmten rechtlichen Abgrenzung dieser adeligen Familien anderen gegenüber noch nicht die Rede. Die „Genealogie" wieder und nun in erhöhtem formelleren Maße zur Trägerin besonderer Privilegien zu machen, blieb der nachkarolingischen Zeit vorbehalten.

2. Die Aristokratie der Kaiserzeit bis zur staufischen Periode.

Die Aristokratie der Kaiserzeit bis zur staufischen Periode.      Vom Beginn des eigentlichen deutschen Reiches bis in die Zeit der staufischen Kaiser hinein war der ganze Grund und Boden der ganzen damals deutschen Lande aufgeteilt zwischen dem König, den geistlichen Grundherren, der weltlichen Aristokratie und bäuerlich lebenden kleinen Grundbesitzern. Dabei bildeten König, Kirche und Aristokratie im Grunde eine einzige Gruppe; denn der König war seit Konrad I. einer von den Aristokraten, primus inter pares, dem allerdings zu seinem Hausbesitz noch das bedeutende Krongut zufiel, über das die Kaiser bis in das 11. Jahrhundert noch überall in Deutschland direkt verfügten; und von den ursprünglich jedem zugänglichen Bischofsitzen, Stiftern und Abteien waren die meisten im 9. Jahrhundert schon derart von der Aristokratie in Beschlag genommen, daß nur ein Abkömmling des großgrundherrlichen Adels dort die leitende Stelle einnehmen oder gar überhaupt

dort eintreten konnte; eine ganze Anzahl alter Klöster sind Familienstiftungen der Aristokratie, ihren Mitgliedern von vornherein vorbehalten. Außerdem waren alle geistlichen Herren für ihre Hintersassen von weltlichen Machthabern bevogtet, auf die damit zum Teil die Herrschaft überging. Die kleinen selbständigen Grundbesitzer bewirtschafteten zwar nicht wie einfache Bauern selbst ihren Acker und ihre Weiden, sondern hatten wieder abhängige Hörige als Knechte im Haus und regelmäßig wohl auch als Zinsleute auf Vorwerken. Sie waren bis in die staufische Zeit hinein zum Militärdienst für das Reich verpflichtet und wurden vom Grafen als Vertreter des Kaisers aufgeboten. Sie hatten auch urspünglich wohl überall im Grafengericht ihren Sitz als Schöffen. Aber die Kluft, die sie von den Großgrundherren — dem Adel — schied, war doch viel wesentlicher für die Gestaltung ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage, als die „landrechtliche“ Gleichstellung durch gleiche Militärpflicht, Freizügigkeit und Unterwerfung unter ein gleiches Zivil- und Strafrecht. Und das um so mehr, als sich gerade in diesen landrechtlichen Beziehungen praktisch der größte Unterschied zeigte. Die Dynasten (so nennt die rechtsgeschichtliche Forschung die adeligen Großgrundherren dieser Zeit und ihre Nachkommen bis in das spätere Mittelalter ohne Rücksicht auf etwaige besondere Titel — Graf, Markgraf —, die sie haben mochten) zogen zu Felde als Führer einer Schar von freien oder unfreien Leuten; der kleine freie Grundbesitzer dagegen war seinem Grafen zur Folge im Krieg für den König verpflichtet. Der Dynast war reich genug, um auf eigene Kosten in Deutschland zu reisen oder auch in den Kreuzzug zu ziehen; sein Besitz war oft weit verstreut; seine Verwandtschaft reichte bis ins Ausland. Der kleine Freie war wehrlos und hilflos, wenn er sein Gut verließ, war auf Klostergastlichkeit angewiesen, hatte außerhalb seiner engen Heimat nichts zu suchen und war froh, wenn ihn der Reichsdienst nicht zwang, fortzugehen. Das Recht für Mächtige wie für kleine Freie war das Landrecht, aber Gerichtsherr war für den kleinen der Graf, für den großen Herrn der König oder doch ein Gerichtsherr, der in anderer besonderer Weise den König vertrat: der Herzog, der Markgraf, der Pfalzgraf. Auch die Schöffen waren andere: ganz naturgemäß ließ sich der mächtige Grundherr nur von seinesgleichen Recht weisen. In die Reihe der kleinen freien Grundbesitzer konnte der freigelassene Hörige treten — die Kaste der Dynasten schloß sich ab; ich habe nicht die Spur eines Hinweises dafür gefunden, daß irgend ein Dynastengeschlecht der vorstaufischen Zeit ursprünglich unfreier Herkunft gewesen wäre. Auch später noch unterschied man ziemlich streng die Dynastenfamilien als „Herren“ von den ursprünglich unfreien Geschlechtern, mochten die auch, wie das im späten Mittelalter mehrfach vorkam, ganz und gar in die Stellung eines Dynasten aufgerückt sein. Nur selten und spät verwischte sich die Erinnerung an derartig mindere Herkunft: bei den mächtigen Herren von Bolanden erst im 15. Jahrhundert; bei anderen, wie den Waldburg, Dohna usw. noch später, so daß nicht ohne Berechtigung die moderne verfassungsgeschichtliche Theorie den Begriff Dynast nur für Familien verwendet, die von Anbeginn frei und großgrundherrlich

waren.[248] Weniger streng könnte wohl die Grenze zwischen diesen Dynastenhäusern und den kleinen Freien gewesen sein, so daß Übergänge durch Verarmung resp. durch Reichwerden denkbar wären; aber auch Beispiele dafür sind meines Wissens nicht überliefert, oder sind abzulehnen, wie die angeblich ärmliche Herkunft der Billunger.

      Eine Verschärfung der Sonderstellung der aristokratischen Kaste vollzog sich seit dem 9. Jahrhundert dadurch, daß zahlreiche Familien kleiner freier Gutsbesitzer als Zinsbauern in die Abhängigkeit des dynastischen Adels oder der Klöster traten. Die Zahl der übrig gebliebenen freien Großbauern war infolgedessen bis Anfang des 12. Jahrhunderts außerordentlich zusammengeschmolzen; hier mehr, dort weniger. In Friesland allein kamen diese Bevölkerungselemente geradezu zu einer Art Landeshoheit. Sie hatten durch Aussterben der eingeborenen Dynastenstämme, die es hier wie überall gab, eine große Selbständigkeit gewonnen, die glücklich bis in das spätere Mittelalter herübergerettet wurde, gegen die Unterdrückungsversuche mächtiger Nachbarn sich mit Erfolg allmählich auf angebliche kaiserliche Privilegien berief und erst einer neuen Unterordnung unter fürstliche Gewalt wich, als aus dem Kreise der bäuerlichen Geschlechter selbst heraus im 15. und 16. Jahrhundert Häuptlingsfamilien sich emporhoben, von denen eine schließlich fürstlichen Rang und Gebietshoheit über Ostfriesland davontrug.

      Während die Dynasten der vorstaufischen Periode verfassungsgeschichtlich lange wenig beachtet worden sind — wie überhaupt die an öffentlich-rechtlichen Bildungen sehr fruchtbare nachkarolingische Zeit bisher ein Stiefkind der rechtsgeschichtlichen Forschung war — haben sie für den Genealogen seit langem ein ungemein interessantes, wenn auch äußerst schwieriges Arbeitsgebiet gebildet. Bestimmte Rechtssätze über die Sonderlage der damaligen Aristokratie sind nicht überliefert oder nur indirekt und unsicher etwa aus der Formulierung der Friedensgesetze oder aus der Größe der königlichen Schenkungen herauszulesen. Die Adelsprädikate der Klasse (liber, ingenuus, nobilis und ähnlich) wurden auch für einfache freie Leute angewendet, sodaß die Klassifikationen der Zeugen in Urkunden zu Gruppen von liberi usw. nicht absolut brauchbar sind. Daß die Titel und damit die Ämter Graf, Markgraf, die Stellung als Klostervogt, als Heerführer den Aristokraten vorbehalten waren, steht nirgends geschrieben, gehört vielmehr gerade zu den Erkenntnissen, die uns die rechtsgeschichtliche Forschung erst erringen muß, und das kann sie nur mit Hilfe der Genealogie.

      Es ist in diesem Punkte wohl noch sehr viel zu tun.[249] Immerhin hat

die Genealogie (genau wie übrigens auch in Frankreich, England, Italien für die gleiche Epoche) schon Tüchtiges geleistet. So ungemein schwierig es ist, genealogische Beziehungen festzustellen für eine Periode, in der es noch keine nach agnatischen Stämmen unterschiedenen Familiennamen oder Wappen gegeben und aus der keine Grabsteine und wenig spezielle Literaturdokumente erhalten sind, so ist es doch neuerdings gelungen, einiges überraschende Licht auf die Familienbeziehungen, den Familienaufbau und damit mittelbar auf Besitzvererbung und Erblichkeit der Sonderstellung bei diesem vorstaufischen Adel fallen zu lassen. Die eingehenden Forschungen der älteren Genealogen des 18. und auch des 19. Jahrhunderts, die sich mit diesem Gebiet befassen, müssen wir allerdings heute durchweg ablehnen: sie arbeiten mit zu vielen Urkunden, die sich inzwischen als Fälschungen erwiesen haben. Die Verfassungsgeschichte war also mit ihrer großen Abneigung vor genealogisch begründeten Ergebnissen bisher ganz im Recht; auch heute ist noch manche Spreu im Weizen, der für diese Zeit von Genealogen geerntet wird. Aber es geht nicht mehr an, die genealogischen Resultate samt und sonders beiseite zu lassen.

      Verfassungsrechtlich wichtige Schlußfolgerungen aus den bereits vorliegenden genealogischen Arbeiten über die ersten nachkarolingischen Jahrhunderte ergeben sich aus Beobachtungen folgender Art: es wird z. B. genealogisch festgestellt, daß ein Vorname, der in Verbindung mit Grundbesitz in ganz verschiedenen Teilen Deutschlands auftritt, eine und dieselbe Person bezeichnet. Mehrere derartigen Ergebnisse lassen unter Umständen schon verschiedene bestimmten Schlüsse zu: dahin, daß der großgrundherrliche Adel Streubesitz hatte — nicht geschlossene Latifundien; daß er entlegenen Besitz festhielt, nicht (wie in späterer Zeit) abzustoßen suchte; daß er vom Kaiser sich nicht vorzugsweise in der Heimat, sondern in der Fremde — in Italien oder im slawischen Kolonisationsgebiet — dotieren ließ. Es kann, je nachdem ein und derselbe Besitz bei mehreren Generationen einer Familie nachweisbar ist oder sich nach einiger Zeit bei anderen Familien findet, festgestellt werden, inwiefern die Töchter mit den Söhnen erbten; oder auch ob ein Großer, der sich gegen den König aufgelehnt hatte, alles verlor, oder etwa nur Lehnsbesitz, dagegen Eigenbesitz nicht. Es läßt sich häufig nachweisen, daß die Nachkommen des Stifters eines Klosters die Vögte des Klosters waren, woraus wir erkennen, daß Klosterstiftung den weggegebenen Besitz doch nicht unbedingt der Familie entzog. Nur auf dem Grunde einer Rekonstruktion von Familienverbänden in Verbindung mit einer Feststellung der Besitzverhältnisse läßt sich zeigen, wie das Lehnrecht praktisch ausgestaltet war. Die Lehnsverhältnisse in Deutschland vom 9. - 13. Jahrhundert sind noch gar nicht methodisch untersucht worden. Ich kann auf die ungemein wichtigen Fragen, um die es sich da handelt, hier natürlich nicht eingehen. Es sei nur darauf hingewiesen, daß es sehr wertvoll wäre, zu wissen, wer alles in vorstaufischer Zeit Vasall sein konnte. Unfreie sicher nicht Vermutlich war der Kreis der zum Lehnrecht befähigten ein recht kleiner. Eine der wichtigsten Reformen der frühen staufischen Zeit war jedenfalls,

daß die Lehnsfähigkeit auf größere Volksbestandteile ausgedehnt wurde. Ohne genealogische Anhaltspunkte werden wir da nicht klarer sehen lernen. Ebenso wichtig ist die Frage nach der Vererbung der öffentlichen Ämter, vor allem des Grafen- und des Vogtamtes. Wann war die Erblichkeit so weit durchgedrungen, daß auch der Unmündige die Stellung des Vaters (natürlich unter Vormundschaft) einzunehmen pflegte? Auch da wird allein die Genealogie uns aufklären. Aber weiter: Vergleicht man die rekonstruierten Familien und ihren Grundbesitz und ihre Ämter mit der höchstmöglichen Zahl von Großgrundherrschaften, die es im dünnbevölkerten damaligen Deutschland überhaupt gegeben haben kann, so stellt sich heraus, daß der Kreis der dynastischen Grundherren recht klein war. Und dann rücken plötzlich die vielen Nachrichten in ein besonderes Licht, die uns sagen, daß der und jener Dynast ein Blutsverwandter (Consanguineus, Nepos) eines besonders bekannten Fürsten oder eines Kaisers gewesen sei; es war eben der damalige Adel eine recht kleine Gruppe durch (vermutlich ausschließliches) Connubium eng verbundener Familien, also eine Kaste in des Wortes strengstem Sinne; und Deutschland war damals viel eher eine Aristokratie als eine Monarchie.

      Durch einfaches Zusammenhalten der Ahnentafeln der verschiedenen deutschen Könige bis Ende des Mittelalters habe ich gefunden, daß sie alle relativ nah miteinander verwandt waren; relativ: man muß in Betracht ziehen, daß Verwandtenheiraten im Mittelalter selbst bei recht entfernter Blutsverwandtschaft von der Kirche nicht geduldet wurden. Die allgemeine tatsächliche Blutsverwandtschaft der Magnaten untereinander liegt also meist jenseits dieser Grenze — weiter zurück wie bei unserem heutigen europäischen Fürstenkreise. Jeder Kaiser aus neuem Hause, der auf den Thron kam, war ein „Vetter" des vorigen und vorvorigen. Auch das zeigt uns die Aristokratie, aus der einer — der gerade Bestgeeignete — zum König, also gewissermaßen zum Präsidenten gewählt wurde, ungefähr wie zur Zeit des alten germanischen Königtums! Ja selbst die altgermanische Regel, daß der König aus der edelsten „Genealogie" gewählt werden soll, glaube ich auch für die Kaiserzeit durch die einfache genealogische Feststellung nachgewiesen zu haben, daß tatsächlich alle Nachfolger Karls des Großen auf dem Throne in weiblicher Linie sehr wahrscheinlich wenigstens seine Nachkommen waren; und die Nachfolger Heinrichs I. aus dessen Blute hervorgegangen waren.[250] Es wird gewiß einmal gelingen, alle solche Beobachtungen und manche andere verwandte in systematischer Zusammenstellung zu vereinen, und dann werden sie das Rückgrat eines völlig neuen Aufbaues unserer Verfassungsgeschichte der früheren Kaiserzeit bilden.

3. Die Genealogie in der staufischen Periode.

Die Genealogie in der staufischen Periode.      Der große kulturelle Aufschwung, den Deutschland mit dem übrigen Europa im 12. und 13. Jahrhundert nahm, spiegelt sich natürlich im genealogischen Bilde; und da auch für diese Periode die bestimmten Nachrichten über Verfassungsverhältnisse dürftig sind, ist wieder das genealogische Bild Quelle mancher aufklärenden Schlaglichter — oder könnte es sein, und wird es sein, wenn die genealogische Forschung einmal ihre Aufgabe erfüllt haben wird. Sie hat es für das 12. und 13. Jahrhundert schon leichter; denn es beginnen die Familiennamen und Familienwappen. Andererseits komplizieren sich allerdings die Verhältnisse dadurch, daß sich die großen Geschlechter schnell ausbreiten und in einzelne, künftig selbständige Zweige teilen.

      Der wichtigste Umschwung im Verfassungsleben des 12. und 13. Jahrhunderts betrifft aber nicht die Dynastenklasse, sondern ganz andere Volksschichten. Das Emporkommen bisher unfreier oder kleingutsherrlicher Leute zum Rittertum und zur Lehnsfähigkeit drückt dieser Zeit den Stempel eines enormen verfassungsrechtlichen Fortschritts auf. Und wieder kann und muß uns die Genealogie beste und sicherste Führerin sein, wenn wir sehen wollen, wie dieser Umschwung sich vollzog.

      Materiell ist ja dieses Aufrücken zum Rittertum leicht erklärt: der König oder ein Dynast oder Bischof oder Abt gab einem Mann, der ihm tauglich schien, Ritterwaffen und Pferde und den Ritterschlag und Güter, von denen der ritterliche Lebensunterhalt bezogen werden konnte, als Lehen; so war der Ritter geschaffen und zugleich der Begründer eines künftig ritterlichen Geschlechts Allein dem standen formell Schwierigkeiten im Wege. Kein Reichsgesetz hatte die Entstehung eines Standes unfreier Ritter angeordnet. Wie kamen König und Fürsten dazu, diese Neuschöpfung zu unternehmen, an die bis dahin niemand gedacht? Das war doch eine tief eingreifende Neuerung. Als Lehnsträger, womöglich Lehnsherren von ihnen abhängiger ärmerer Mannen sollten die neuen unfreien Ritter mit den ganz großen Herren der exklusiven Dynastengruppe künftig im Lehnsgericht zusammensitzen? Da sollte sich nicht von irgendeiner Seite Widerstand gezeigt haben?

      Tatsächlich ist diese ganze kultur- und rechtshistorisch ungemein interessante Erscheinung des Aufkommens eines neuen von Anfang an sehr zahlreichen (niederen) Ritteradels im 12. und 13. Jahrhundert ein höchst komplizierter Vorgang; er ist erst möglich geworden durch einen Verfall der Dynastenkaste und durch ein bestimmt und bewußt förderndes Eingreifen der Regierung; zunächst der staufischen Kaiser, später der mächtigen Reichsfürsten. Noch lange nicht alles ist da geklärt, trotzdem gerade in letzter Zeit viel über diese Vorgänge geforscht und geschrieben worden ist. Es sei hier wenigstens auf einige wichtige Punkte hingewiesen, die in das Problem hineinspielen und bei denen insbesondere die feste genealogische Grundlage vonnöten ist, um auf den richtigen Weg zu führen. Die umfassende Adelsgeschichte, die alle Einzelbeobachtungen sammeln und das Material aus ganz

Deutschland verschmelzen müßte, kann noch nicht geschrieben werden, weil die genealogischen Einzelforschungen, die zu Grunde gelegt werden müßten, vielfach nicht kritisch genug durchgeführt worden sind oder ganz fehlen oder gar, weil überhaupt die erforderlichen kritischen Veröffentlichungen des Urkundenmaterials bisher nicht zustande gekommen sind.

      Problematisch ist einmal die Entstehung eines ganz Deutschland erfüllenden, überall merkwürdig gleichgestellten niederen Ritteradels als neue Einrichtung im Verfassungsleben, als neuer Stand während der staufischen Periode; außerdem der Ursprung der einzelnen Ritter und damit der durch sie begründeten niederadeligen heute teilweise noch blühenden Familien ihrer Herkunft nach: aus welchen Volksschichten sind sie hervorgegangen? Problematisch ist aber auch bis heute die Art der Abgrenzung der besonderen Rechte, die alsbald dem neuen Stand überall verfassungsrechtlich zugemessen wurden; man nennt das gewöhnlich: den Abschluß des neuen Adelsstandes. Auch da muß wieder unterschieden werden zwischen einem institutionellen Abschluß: wann und wie bildeten sich die Regeln aus, die in Zukunft nichtadelig geborene hindern sollten und wirklich hinderten, in die adelige Stellung den Befugnissen nach einzutreten; und weiter: entstanden diese Regeln überall gleichzeitig oder wurden sie etwa nicht überall in Deutschland gleichmäßig befolgt?

      Die Entstehung des niederen Adels als neue öffentlichrechtliche Einrichtung ist auf ein neues kulturelles Bedürfnis zurückzuführen. Die großen Herren (weltliche und geistliche) brauchten für ihre kriegerischen Unternehmungen geschulte schwerbewaffnete Reiter. Der Kaiser vor allem konnte seine Kriege nicht mehr mit dem Aufgebot führen, das ihm die lehnrechtliche Verpflichtung seiner Magnaten einerseits, die landrechtliche Militärdienstpflicht der kleinen freien Grundbesitzer andererseits zur Verfügung stellte. Die Zahl dieser kleinen Gutsherren war zu gering, auch waren sie nicht reich genug, um die Last der immer kostspieligeren Kampfart zu tragen, waren auch nicht willens, immer wieder ihre bäuerlichen Gutsbesitzerpflichten zu vernachlässigen. Schon im 12. Jahrhundert spielen sie in der Heereszusammensetzung keine Rolle mehr. Und die großen Lehnsherren waren unzuverlässig. Das Lehnrecht hat sich in Deutschland nicht wie etwa in England und in anderen Ländern während des 10. und 11. Jahrhunderts so fortgebildet, daß es neue den modernen Bedürfnissen angepaßte Regeln entwickelt hätte. Die Verpflichtung des Lehnsmannes, die dort mehr oder weniger genau für jeden einzelnen bestimmt war[251], blieb in Deutschland bis in das spätere Mittelalter eine diskretionäre, oder blieb besonderen Abmachungen vorbehalten. Das Lehnrecht bewahrte seinen ursprünglichen Charakter als Recht ehrenvollen Dienstes; die Dienstpflicht machte den Verpflichteten nicht zum ordentlichen Diener, sondern blieb gewissermaßen eine Anstandspflicht, die man freiwillig auf sich genommen und nach besten

Kräften leistete, wie sich das unter Gleichgestellten ziemt, von denen der eine dem anderen wegen materieller Vorteile, die er empfangen, Gegendienst schuldig ist — moralisch, aber nicht von Gesetzes wegen. Deshalb sind denn auch, obwohl der Ruf des Lehnsherrn zur Lehnsfolge nirgends so oft mißachtet wurde wie in Deutschland bis zur staufischen Periode, die Verfolgungen wegen formell erklärter Felonie bei uns selten gewesen, und die Strafen waren in der Regel lange nicht so hart, wie die alten Lehnsrechte sie androhten und wie sie in Nachbarländern verhängt wurden. Deshalb mußten aber auch der König und ebenso die anderen Großen trachten, sich unabhängig zu machen von der Notwendigkeit, an die Lehnspflicht ihrer Vasallen zu appellieren. Sie suchten sich lieber aus ihren unfreien, das heißt persönlich abhängigen, jedem Befehl gehorsamen Hintersassen ein Ritterheer zu organisieren.

      Solche unfreien Hintersassen waren vor allem die Ministerialen, die jeder Großgrundherr, ob weltlich oder geistlich, hatte. Das Charakteristikum der Ministerialen war durchaus nicht, wie man lange, durch den Ausdruck verleitet, angenommen hat, ihr Dienst, insbesondere nicht ihr Hofdienst: den besorgten Knechte. Wo wir Ministerialen als Kämmerer, Truchsessen, Schenken, Küchenmeister finden, da waren neben ihnen andere untergeordnete Elemente, die den wirklichen Dienst in Haus, Hof und Keller versahen, und der war dann durchaus nicht ganz besonders ehrenvoll. Wie eigentlich die Ehren-Hofämter der Ministerialen entstanden sind, ist heute noch nicht recht klar, außer beim Marschall, in dessen Hand — das ist urkundlich wenigstens für das 13. Jahrhundert bezeugt — die Organisation des militärischen Aufgebots der kaiserlichen, fürstlichen und herrschaftlichen Hintersassen lag. Auch die anderen dienstmännischen Hofbeamten werden ihren Titel als Inhaber eines Amts (nicht eines „Dienstes") an der Spitze der grundherrlichen Organisation geführt haben. Auf diese überaus komplizierten — vor allem auch durch böse Irrungen der rechtsgeschichtlichen Forschung erschwerten Probleme kann hier natürlich nur hingedeutet werden; aber es soll doch wenigstens gesagt werden, daß es absolut verfehlt und ein grobes Mißverständnis ist, von einem höfischen Lakaien- oder Stallknechtsdienst die rechtliche Emanzipation des niederen Adels im 12. und 13. Jahrhundert herzuleiten; wie man das lange gesagt und wie es sonst ernsthafte Forscher gedankenlos nachgeschrieben haben. Tatsächlich waren die alten Ministerialenfamilien im 11. Jahrhundert schon wirtschaftlich recht unabhängige Gutsbesitzer. Eben als kleine Gutsherren, die nur rechtlich abhängig waren, bildeten sie eine besondere Klasse der großgrundherrlichen Hintersassen, lebten auf vorgeschobenen Posten im neuerschlossenen großgrundherrlichen Rodungsgebiet, im Kolonialland, auf Grenz- Zoll- und Wachtburgen; oder als Meier auf Zentralwirtschaftshöfen; als Verwalter und Richter im Hofgericht auf den Pfalzen. Sie bildeten miteinander — je die Ministerialen eines Großgrundherrn — nicht nur faktisch eine Klasse für sich, sondern waren auch schon organisiert, hatten ihr eigenes Ministerialenrecht und wußten jedenfalls um 1100 schon ihren Willen sehr energisch im Rat des Herrn — und wenn

dieser Herr ein Herzog oder Erzbischof oder der König selber war — durchzusetzen. Diese Ministerialen waren ihrer Lage nach durchaus geeignet, den Grundstock eines neuen Standes von Ritterfamilien zu bilden.

      Die Entstehung des niederen Adels im 12. und 13. Jahrhundert ist nun dadurch erfolgt, daß einmal diese Dienstmannenfamilien alle, wer auch immer ihr Herr war und wie auch immer ihr Ministerialenrecht aussehen mochte, zu einer Standesklasse mit besonderen gleichen Rechten verschmolzen; und zwar zunächst nur dadurch — aber das war eben eine ungeheure Umwälzung —, daß man sie alle unter das Lehnrecht stellte. Ihre Besitzungen mochten Eigen- oder Amtsgut oder Leihgut des Herrn (sogenanntes Dienstlehen — unechtes Lehen) sein — danach wurde nicht mehr gefragt und unterschieden: im Moment, wo das allgemeine Lehnrecht auf sie angewendet wurde, fielen sie persönlich unter das Lehnrecht, bei dem das Hauptgewicht auf dem persönlichen ehrenvollen, rechtlich nicht deklassierenden Abhängigkeitsverhältnis zum Herrn lag. Ich habe gar keinen Zweifel, daß hierin das wichtige und entscheidende Moment zu sehen ist, und glaube, daß die ganze große rechtliche und wirtschaftliche Umwälzung, die — das ist keine Frage — im 12. Jahrhundert mit der Ausbildung des neuen Ritteradels eintrat, leichter verstanden und im einzelnen weiter klargelegt werden wird, wenn man erst allgemein von diesem Gesichtspunkt ausgeht.

      Ein anderes Moment kommt aber hinzu. Als man die Ministerialen lehnsfähig machte, genügten sie ihrer Zahl nach schon nicht mehr für das schnell wachsende Bedürfnis der Magnaten nach gutsgesessenen Rittern. Man verwendete deshalb zu Rittern alle Leute, die man dazu brauchen konnte — sei es weil sie vermögend genug waren, d. h. Grundbesitz hatten, der groß genug war, daß sie vom Ertrag das teure Ritterleben sich leisten konnten; sei es, daß sie als Knechte und Besatzungsmannschaften die nötige Waffenfertigkeit besaßen: dann gab man ihnen den erforderlichen Grundbesitz (das ritterliche Subsistenzgut, wie ich es genannt habe) aus dem Schatz des eigenen Besitzes; vielfach, wenn nicht in der Regel, ungerodetes Land zur Fruktifikation. Und alle diese unorganisierten Leute verschiedener Herkunft wurden nun auch unter das Lehnrecht gestellt und traten dadurch auf dieselbe Stufe wie die Ministerialen, für die ihr besonderes Dienstrecht als das Mindere bald verblaßte und in Vergessenheit geriet.

      Das alles ist natürlich nicht, wie man es heute machen würde, durch ein sauber paragraphiertes allgemeines Reichsgesetz geschehen, sondern man ging unmethodisch, ganz nach Bedürfnis vor. Tatsächlich finden sich schon im 12. und 13. Jahrhundert die größten Unterschiede unter den neuen Ritterfamilien. Den alten erprobten Ministerialengeschlechtern gab man gern noch recht viel Land zu dem, was sie bereits hatten, so daß manche von ihnen schon um 1200 selbst wieder Ritter als Lehnsleute unter sich haben konnten; um so besser für den Herrn, dem sie dann gleich ein kleines Aufgebot ins Feld mitbringen konnten. Solche mächtigen Dienstmannen dünkten sich natürlich mehr als die ärmeren Ritter. In Österreich bildeten sie wenigstens gesellschaftlich eine Sondergruppe, wurden bald Dienstherren

genannt und heirateten mit Vorliebe nur untereinander. Auch die großen Familien der staufischen Dienstmannen scheinen eine Zeitlang auf dem Wege zu einem ähnlichen Emporwachsen über die Geringeren. Aber zu rechtlicher Sonderung ist es nicht gekommen: das zeigt uns unzweideutig die genealogische Forschung über die einzelnen Familien. Die anscheinenden Merkmale rechtlicher Abschließung, von denen wir hören, sind der Ausdruck einer Ambition, die nicht wirklich erreicht wurde. Das Bedürfnis nach Rittern trat mit so elementarer Gewalt auf, daß es alle gesellschaftlichen Hemmungen überwand: in ganz Deutschland, auf großen und kleinen Herrschaften bildete sich eine überall doch im großen und ganzen gleichgestellte, rechtlich wenigstens nach oben und unten — dem Bauern und dem Dynasten gegenüber — in gleicher Weise abgesonderte ritterliche Standesklasse.

      Die Frage, aus welcher Bevölkerungsschicht die einzelnen Geschlechter dieses niederen Ritteradels entsprossen sind, ist damit eigentlich schon beantwortet. Viele der ältesten und angesehensten sind ehemalige Ministerialen gewesen; ganze Gruppen lassen sich aber auch als ehemals Hörige, Bauern und Zinsbauern nachweisen; oder als Bürger der damals emporblühenden Städte. Burgmannen, die wir ihrem Ursprung nach z. T. wohl zu den hörigen Knechten rechnen müssen, stellen in ganz Deutschland ein starkes Kontingent. Dann kamen aber auch in einzelnen Gegenden freie kleine Grundbesitzer in Frage. Für diese war damals eine unangenehme Entscheidungszeit angebrochen. Das Reich verlangte ihren Militärdienst nicht mehr und kümmerte sich nicht mehr um sie. Sie waren also dem, der als Graf ihr Gerichtsherr war, ausgeliefert. Der Graf oder Markgraf oder Herzog durfte sie allerdings vorläufig nicht für sich zum Militärdienst verwenden. Ziemlich unbehelligt, „frei", wie man noch lange sagte, haben manche von ihnen in angesehener kleingutsherrlicher Lage fortgelebt, bis sie in späteren Jahrhunderten durch die landesfürstlichen Beamten auf dem Wege der Steigerung der Steuern langsam zu bäuerlichen Untertanen herabgedrückt wurden. Andere aber zogen es vor, sich durch Ergebung an einen großen Herrn die Möglichkeit ritterlichen Lebens zu erkaufen. Aus zahlreichen Urkunden der geistlichen Herrschaften (in den weltlichen wurden keine derartigen Urkunden aufgenommen) wissen wir, daß solche Familien sich in die Abhängigkeit der Großgrundherren begaben. Sie wurden da freudig aufgenommen. Man reihte sie den Ministerialen, den vornehmsten und selbständigsten Hintersassen, bei, gab ihnen noch Gutsbesitz als Lehen zu dem, den sie mitbrachten, hinzu: sie wurden dafür Ritter ihres neuen Herrn.

      Diesen Vorgang, der in einzelnen Fällen ganz klar und zweiffellos festzustellen ist, hat ein neuerer Forscher, Wittich, derart verallgemeinern wollen, daß er meinte, die ganze große Masse des mittelalterlichen niederen Ritteradels stamme von solchen freien Grundbesitzern; eine Behauptung, die dadurch noch besondere Tragweite bekam, daß die Forschung bisher nicht prinzipiell zwischen den Dynasten und den kleinen freien Gutsbesitzern unterschieden, sondern die beiden Gruppen als eine institutionell, d. h. verfassungsrechtlich ungetrennte Klasse als freie Herren einander gleichgestellt

hatte.[252] Die Mehrzahl der deutschen Uradelsfamilien wäre danach ursprünglich den Vorfahren des einst dynastischen hohen Adels verfassungsrechtlich gleichgestellt gewesen und nur im Unterschied zu den altdynastischen Fürstenhäusern im 12. Jahrhundert „durch die Unfreiheit hindurchgegangen". Diese Ergebnisse beruhen auf Quellenstudien, die — wie das absolut nötig war — genealogisch sein sollten, aber nicht mit genügender genealogischer Kritik durchgeführt waren. Sie sind von Bode am gleichen Quellenmaterial einer streng genealogischen Kritik unterzogen und widerlegt worden.[253]

      Gänzlich verfehlt ist es aber andererseits und muß als unwissenschaftlich zurückgewiesen werden, wenn andere Forscher jenen deutschen niederen Adel der staufischen Periode den Sklaven der Mamelukenhäuptlinge gleichgestellt und geradezu von „Sklavenheeren" der Hohenstaufen gesprochen haben (Heinrich VI. führte bekanntlich seine Kriege fast ganz mit niederadligen Rittern). Nach allem, was oben über die institutionelle Ausbildung des niederen Adels gesagt wurde, kann von einem derartigen Vergleich gar keine Rede sein. Auch hier läßt sich durch genealogische Erforschung einzelner Geschlechter die Zeichnung leicht korrigieren.

      Die Frage des rechtlichen und des tatsächlichen Abschlusses der ritterlichen und niederadeligen Gesellschaft konnte erst in der nachstaufischen Zeit akut werden. Solange dieser Adel erst geschaffen werden mußte, wurde nicht lange nach den Ahnen und nach früherer rechtlicher Lage der Leute gefragt, die man zu Rittern machte, weil man Ritter brauchte.

4. Die Genealogie und das Ständerecht des späteren Mittelalters.

Die Genealogie und das Ständerecht des späteren Mittelalters.      Die Kaiser und die Großen des Reichs, die alle möglichen Leute zu Rittern machten und die ihre besten Dienstmannen gar nicht genug mit Besitz und Einfluß ausstatten konnten, kamen dabei in Konflikt mit den kleineren Dynasten: denen waren die mächtigsten der neuen Adeligen materiell vollkommen gleichgerückt, außerdem durch das gemeinsame Lehnrecht auch rechtlich ebenbürtig geworden; sie mußten sich in ihrem gesellschaftlichen Bestande bedroht fühlen. Das brachte sie in Opposition zu den Regierungen der größeren Fürsten, die den neuen Adel in jeder Weise förderten.

      Deshalb und auch noch aus manchen anderen Gründen war der alte dynastische Adel den Fürsten des Reichs im Wege; und obwohl es sich um ihre engsten Standesgenossen und teilweise um nahe Verwandte handelte, haben die Fürsten seit Mitte des 12. Jahrhunderts die weniger mächtigen

Dynasten, die mit ihren Herrschaften zwischen den fürstlichen Territorialgebieten eingekeilt lagen, möglichst beseitigt In allen großen Fürstentümern, vor allem in den Gegenden, wo die Staufer geschlossenen Besitz hatten, dann in den Herzogtümern Heinrichs des Löwen, in Österreich, sehen wir die Dynasten seit 1150 verschwinden. Nur wo die Einrichtung einer großen, geschlossenen, fürstlichen Landeshoheit nicht gelang, wie in der Schweiz und am ganzen Rhein entlang, oder wo sie wegfiel, wie im alten Sachsen und Thüringen 1190, im engeren staufischen Gebiet 1268 (tatsächlich schon unter Friedrich II.) hielten sich dynastische mindermächtige Familien neben einander in größerer Zahl. In den Fürstentümern aber traten an die Stelle der ausgestorbenen oder ausgewanderten Dynastenhäuser fürstliche niederadelige Beamte. Diesen dienstmännischen Beamten wurden anfangs wohl zu eigenem Recht (etwa wenn sie Erben ausgestorbener Dynastenhäuser waren oder pfandweise oder als Folge der Belehnung mit der Herrschaft) die ganzen Befugnisse des früheren dynastischen Herrn übertragen, vor allem also das Blutgericht, wenigstens auf den eigenen Gütern — bis dahin ausschließliches Recht der Dynasten. Am Rhein, in Niedersachsen, Thüringen; in Bayern, Österreich und den Alpenländern finden wir alsbald Dienstmannen als Blutrichter, z. B. die von Hagen, Bolanden, Wolfenbüttel, Haag, Kuenring, Taufers, Welsberg (ausgestorbenes Haus). Es liegt nahe, zu vermuten, daß infolge einer derart — wenn auch nur vereinzelt — praktisch gewordenen prinzipiellen Gleichstellung mit den Dynasten nun auch eine genealogische Verschmelzung der beiden Adelsschichten stattgefunden hätte. Die Genealogien der einzelnen Familien beweisen das Gegenteil. Wohl finden wir vereinzelt schon im 12. Jahrhundert, dann allmählich häufiger eheliche Verbindungen zwischen Abkömmlingen der beiden Adelsschichten, die es nunmehr in Deutschland gab. Aber nebenher läuft doch sehr deutlich ein starkes Gefühl für Unebenbürtigkeit. Ende des 15. Jahrhunderts verdichtet sich dieses Empfinden zu der Anschauung, daß eine regelrechte Ehe zustande kommen könne, ohne daß Frau und Kinder Stand, Rang und Sonderrechte des hochadeligen Mannes teilen und erben mußten. Man nannte dann eine solche Ehe morganatisch. Damit war eine neuartige Rechtseinrichtung zustande gekommen, die seither von der deutschen Staatsrechtswissenschaft oft — wenn auch meist im Anschluß an schwebende Streitfälle und selten in unbefangener Würdigung der tatsächlichen historischen Entwicklung — behandelt worden ist. Diese morganatische Ehe und das ihr zugrunde liegende Rechtsinstitut der Ebenbürtigkeit als Rechtsverhältnis im hohen Adel sind spezifisch deutsche Errungenschaften. Bis heute ist das Ebenbürtigkeitsrecht, das wegen seiner mangelhaften wissenschaftlichen Durchbildung immer wieder zu praktisch folgenschweren Mißverständnissen geführt, eines der wichtigsten Gebiete engster Beziehungen zwischen Genealogie und Rechtswissenschaft.

      Solange es nur einen Adel in Deutschland gab, ist es zu Streitfragen in bezug auf Ebenbürtigkeit nicht gekommen. Die Dynasten der vorstaufischen Zeit bildeten eine kleine, eng geschlossene Kaste. Eine Verbindung

mit einer Frau aus einer Familie, die nicht zur Kaste gehörte, war einfach nicht Ehe. Die Kirche stand vollständig unter dem Gesetz dieser Kaste. Kein Fall ist überliefert, in dem sie damals eine Dynastenverbindung, bei der die Frau aus geringerem Volkskreise stammte, eingesegnet hätte.

      Aber der Dynastenstand begann schon um 1100 sich aufzulösen. Es handelt sich da um eine bis heute wenig erforschte Entwicklung, die sich vorläufig nicht in kurzen Sätzen überzeugend klarlegen läßt.[254] Jedenfalls finden wir seit Mitte des 12. Jahrhunderts verarmte Dynastenfamilien, die offenbar aus ihrer Kaste ausschieden. Wir hören, daß sich Erbtöchter solcher Häuser mit Dienstmannen verheirateten und ihnen Grundbesitz ihres Hauses vererbten. Es scheint, daß damals auch schon in ganz vereinzelten Fällen eine verarmte Linie eines Dynastenstammes sich geradezu in die Dienstmannschaft eines Fürsten hat aufnehmen lassen (urkundlich zweifellos belegt ist allerdings bisher kein Fall). Außerdem scheint es, daß um diese Zeit die Anschauung aufkam, daß Verbindung eines Dynasten mit einer Frau aus dienstmännischem (unfreiem) Stande Ehe mit allen familien- und erbrechtlichen Folgen der Ehe sein konnte, doch unter Wahrung des sogenannten Grundsatzes der „ärgeren Hand", d. h. so, daß die Kinder dann Dienstmannen des Herrn der Mutter wurden. Das wäre dann ein Gegenstück zum Prinzip der morganatischen Ehe gewesen; praktisch von ganz anderer Bedeutung: denn die spätere morganatische Ehe wurde für die bedeutenden Fürstenhäuser geschaffen, während jene Art der Deklassierung eines Dynastenhauses nur die kleinsten, die herabgekommenen, traf. Es wäre sehr interessant, wenn die Genealogie hier noch einiges aufklären könnte, denn vollkommen urkundlich sichergestellt scheint mir auch da bisher kein Fall, wenngleich oft genug in der genealogischen und in der rechtshistorischen Literatur mit dem Ausdruck „entfreit" gearbeitet wird.

      Seit dem 13. Jahrhundert können wir dagegen deutlich verfolgen, wie die gesellschaftliche Gleichstellung des dynastischen mit bevorzugten Kreisen des niederen Adels zunahm, der, wie bereits betont, verfassungsrechtlich damals schon vereinzelt ganz in die Stellung des hohen Adels aufgerückt war. Wir finden, daß in immer zahlreichen Fällen Töchter angesehener niederadeliger Häuser in hochadelige Häuser hineinheirateten, ohne daß die Kinder solcher Ehen dadurch in das der Familie der Mutter anhaftende besondere Unterwerfungsverhältnis irgend einem Fürsten gegenüber eintraten.[255] Andererseits finden wir, daß man seitdem bei herabgekommenen Familien offenbar infolge von derartigen Heiraten den Nachkommen nicht mehr die besonderen Rang- und Titelehren gab, die man im allgemeinen auch dem verarmten Dynastensprößling im Unterschied zum niederadeligen Herrn zuererkannte: Vortritt, Anrede „Freier" oder auch nur „Herr". Daß auf diese Weise verfassungsmäßige Rechte verloren gingen, läßt sich wiederum nicht nachweisen.

      Mit den Rechten der Dynasten im späteren Mittelalter stand es überhaupt nicht ganz klar. Schon unter Barbarossa war der hohe Adel in Bezug auf seine verfassungsrechtliche Stellung formell gespalten worden: der Kaiser schied einige Familien aus, deren Chefs künftig als Fürsten galten, und zwar so, daß nur der Fürst war, der selbst oder dessen direkter Vorfahr dazu vom Kaiser gemacht worden. Aber schon Kaiser Friedrich II. stellte diesen Fürsten in Bezug auf ihre landesherrlichen Befugnisse (und das war das wichtigste) alle anderen gleich, die über ein reichsunmittelbares Territorium verfügten, während gleichzeitig unter den Fürsten eine weitere staatsrechtlich bedeutsame Auslese sich vorbereitete: die Kurfürsten konzentrierten auf sich Rechte, die nicht allen Fürsten zukamen.

      Überall wurde mehr und mehr die besondere Rechtslage der Familie, die man anfing sich durch ihren Chef repräsentiert zu denken, abhängig gemacht von den besonderen Verhältnissen ihres Territoriums: die fürstliche oder die reichsunmittelbare Stellung übertrug sich gewissermaßen auf den Gebietskomplex, der einer Familie zur Grundlage ihrer Stellung diente. Das hatte zur Folge, daß man schon Ende des Mittelalters es möglich fand, den Erwerber eines reichsunmittelbaren Gebietes selbst als reichsunmittelbar, eines reichsständischen Gebietes als reichsständisch anzusehen: ein weiterer bedeutsamer Schritt heraus aus dem alten Kastengeist des vorstaufischen Adels. Damit wurde dann die Auffassung langsam vorbereitet, daß man einem Mann irgend einen Titel geben könne, ohne ihn in die Rechtslage zu versetzen, die im allgemeinen mit dem Innehaben solcher Titel verknüpft schien. Die Entwicklung des Titelverleihungsrechts zu seiner heutigen Blüte gehört der neuen Zeit an, aber die Anfänge reichen in das 14. Jahrhundert zurück.

      Wie der Kaiser Karl IV. zuerst darauf gekommen sein kann, einen Menschen, der nicht Ritter noch von ritterlichem Stamme war, aus kaiserlicher Machtvollkommenheit für adelig zu erklären, ist bisher noch nie untersucht worden. Jedenfalls war dadurch der bereits bestehende Ritteradel gezwungen, sich über seine besondere Rechtslage Rechenschaft zu geben. Gesetzliche Voraussetzungen über Zugehörigkeit zum Adel waren nie aufgestellt worden. Der Abschluß hatte sich gesellschaftlich so vollzogen, daß man im allgemeinen alle als zugehörig zum Adel ansah, die väterlicher- und mütterlicherseits von ritterlich gebornen und erzogenen Eltern stammten. Ausnahmsweise nahm man wohl immer noch Nichtadelige auf; und eine strenge Ebenburtsregel bildete sich nicht aus. Aber im allgemeinen war doch Herkunft aus ritterlichem „Blute" bereits im 13. Jahrhundert, was die ritterliche Gesellschaft von denen voraussetzte, die sie als adelig anerkannte. Man verlangte in Zweifelfällen vier ritterliche Ahnen. Nun griff der Kaiser ein!

      Die älteren, nie geadelten, lediglich durch die Macht der Verhältnisse in das Rittertum hineingeführten Familien (Ritterschlag war nicht absolut notwendig; Herkunft aus ritterlicher Familie genügte) wehrten sich im Mittelalter merkwürdigerweise gar nicht gegen den neuen Briefadel, aber sie schlossen sich nun wenigstens gesellschaftlich gegen Kreise ab, die nicht

ganz aus gleichen Verhältnissen stammten. Ende des Mittelalters entstand eine scharfe Kluft zwischen dem Landadel und dem ritterlichen patrizischen Adel. Im Landadel selbst bildeten sich Genossenschaften, die später besondere politische Rechte gewonnen haben; ähnlich dem Verband — oder vielmehr den Verbänden — des westdeutschen reichsunmittelbaren Adels. Endlich verschärfte der Adel noch Ende des Mittelalters die Zulassungsbedingungen zu den Stiftern und Klöstern, in denen er statutenmäßig allein zugelassen war: die Zahl der geforderten Ahnen war schon um 1500 meist auf acht erhöht, während man früher mit vier sich begnügt hatte.

      Im allgemeinen ist die Geschichte des hohen wie des niederen Adels im späteren Mittelalter noch wenig erforscht. Das vorhandene massenhafte Urkundenmaterial ist nur zum kleinsten Teil gedruckt. Infolgedessen ist es schwer, sichere Genealogien aufzustellen, und ohne einen solchen sicheren Rückhalt läßt sich auch die Rechtslage im einzelnen wie im ganzen nur schwer feststellen, zumal so vieles damals in Wandel und Wechsel war.

5. Die adelsrechtliche Entwicklung seit Ausgang des Mittelalters.

Die adelsrechtliche Entwicklung seit Ausgang des Mittelalters.      Auch für die neue Zeit hat die adelsrechtliche Forschung in der Genealogie der einzelnen Familien einen sicheren und notwendigen Führer. Es läßt sich nur dadurch ein zuverlässiger Überblick über den vom deutschen Adel durchmessenen Entwicklungsgang gewinnen, daß man Einzelbeobachtungen über die allmählich wechselnde Rechtslage vieler Familien häuft. Die überlieferten Bestimmungen einiger Staatsverfassungen genügen nicht.

      Um 1500 haben wir in Deutschland einen hohen Adel, der noch immer durchweg — wenn auch schon nicht ganz ausnahmslos — altdynastischen Ursprungs ist vom Kaiser hinab bis zum kleinsten Grafen. Dem niederen Adel gegenüber hat er sich aber schon eine Grenze geschaffen, die ganz formeller Natur ist und mit Abstammung nichts zu tun hat: Graf ist der mindeste Titel eines hochadeligen Herrn geworden. Hochadelige Familien, wie die Hohenlohe, Isenburg, Mörs und andere, die den Grafentitel nicht zu führen pflegten, hatten ihn noch im 15. Jahrhundert unbehelligt angenommen. Andere Familien, die fürchten mochten, mit der Annahme auf gesellschaftliche Schwierigkeiten seitens des hochadeligen Kreises zu stoßen, hatten sich den Grafentitel vom Kaiser „bestätigen" lassen oder taten das noch im 16. Jahrhundert; sodaß man für das 16. Jahrhundert im allgemeinen (Ausnahmen hat es im vielgestaltigen deutschen Staatsrecht stets gegeben) als Regel aufstellen kann: Jedes hochadelige Haus, das auf seinem Territorium landesherrliche Befugnisse ausübte und im Reichstag vertreten war, führte den Grafentitel oder einen höheren Titel.

      Dagegen zählten zu den niederadeligen Häusern alle übrigen. Also einige wenige altdynastische Familien, die es nicht bis zu reichsständischer Stellung gebracht; dann der Adel, der von den dienstmännischen und den gleichgestellten Rittergeschlechtern der staufischen Zeit stammte, ergänzt

durch einige gesellschaftlich rezipierte jüngere Elemente; endlich der neue Briefadel. Die Sonderstellung des reichsfreien Adels in Schwaben, Franken und am Rhein beruhte auf der nahezu landeshoheitlichen Gewalt, die dieser Adel auf seinen reichsunmittelbaren Gütern ausübte, und auf seiner besonderen, positiv allerdings ziemlich bedeutungslosen Rechtsstellung im Reichsverband. Die Genealogie der einzelnen Familien zeigt uns, daß eine strenge gesellschaftliche Sonderung (ohne die ein Adel nichts bedeutet) zwischen den Reichsfreien und den sogenannten Landsässigen zu keiner Zeit bestanden hat Es ist also sicherlich übertrieben, wenn man aus der formellen verfassungsrechtlichen Sonderlage des reichsfreien Adels darauf schließen will, daß er eine Mittelstufe zwischen hohem und niederem Adel eingenommen. Das läßt sich eben nur formell-verfassungsrechtlich behaupten.

      Der Adel der einzelnen Territorien vom Kurfürstentum herab bis zur Grafschaft hatte noch im Mittelalter überall ziemlich gleichmäßig korporativ einen gewissen Einfluß auf die landesherrliche Regierung erlangt. Diese ständische Teilnahme an der Regierung hat in Deutschland während der Periode des Absolutismus überall nachgelassen, weniger durch verfassungsgesetzliche Einschränkung als tatsächlich. Dagegen entwickelte sich sowohl für den hohen wie für den niederen Adel eine eigentümliche Rechtseinrichtung: die Autonomie. Jede einzelne Linie eines adeligen grundherrlichen Hauses maßte sich mit Erfolg im Lauf der Zeit gewisse Befugnisse an, das Erbrecht und Familienrecht ihrer Mitglieder eigenmächtig ohne Rücksicht auf landrechtliche Regeln zu bestimmen. In Testamenten und Haus- und Stammgutsordnungen, später in Fideikommißstiftungen setzte sich dieser Anspruch durch.

      Dabei war es ganz allein der Genealogie überlassen, festzustellen, wer in jedem Fall nach den besonderen Bestimmungen zur „Familie" gehörte. Dies Recht der Autonomie verließ sich auch noch in anderer Beziehung auf die Genealogie: Es wurde allgemein anerkannt, daß der adelige Grundherr unter anderem die Nachfolge in seine Güter davon abhängig machen konnte, daß seine Besitznachfolger eine Anzahl (vier, acht, sechzehn) adelige Ahnen haben müßten — analog den Aufnahmebestimmungen der meisten adeligen Klöster und Stifter, oder daß er die Nachfolge in den Familienbesitz von einer adeligen Standeslage des betreffenden Anwärters abhängig machen konnte. Damit war materiell in jedem Fall ein besonderes Familienebenburtsrecht geschaffen; denn im einen Falle schloß die bürgerliche Frau oder die Frau ohne genügende adelige Ahnen ihre Kinder von der Erbfolge aus, im anderen Falle ging wenigstens die an einen Nichtadeligen verheiratete Tochter ihres Eventualerbrechts für sich und ihre Kinder verlustig. Ein allgemeines Ebenburtsrecht solcher Art entwickelte sich nicht. Dafür war der Adel schon viel zu wenig homogen der ursprünglichen Abstammung nach zusammengesetzt. Aber diese besonderen Familienebenburtsrechte bestanden fort. Im hohen Adel sind sie heute noch anerkannt, insofern unsere hochadeligen Häuser auch durch die neuste Gesetzgebung autorisiert sind, durch besondere Bestimmungen ihr Familienrecht mit Gesetzeskraft zu regeln. Ja

es besteht sogar die rechtliche Vermutung für alle unsere hochadeligen Familien, daß sie ihr Familien- und speziell ihr Ebenburtsrecht geregelt haben, so daß man, wenn eine solche Regelung nie ausdrücklich erfolgt ist, annimmt, sie ergebe sich aus den bisherigen Gewohnheiten des betreffenden Hauses. Es muß dann der Genealogie überlassen bleiben, festzustellen, an welche besondere Ebenburtsgrenze sich das Haus (z. B. das Haus Zollern) tatsächlich gebunden erachtet hat.

      Der niedere Adel hat zumeist in der napoleonischen Zeit, die ehemals reichsunmittelbaren Familien teilweise erst 1848, ja endgültig erst durch die Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches 1900, die Autonomie mit den Resten landesherrlicher Gewalt über Gutsangesessene verloren. Aber so gut wie in Stifts-, Klöster- und Ordensstatuten hat sich in den Fideikommißbestimmungen kraft des modernen Lehn-, Stammguts- und Fideikommißrechts dieses alte familienweise verschieden normierte Ebenburtsrecht bis heute erhalten, so daß, wo es statuiert worden ist oder noch statuiert wird, die Genealogie immer noch als unmittelbare Auslegungsquelle dient.

      Auch für das Titelrecht spielt die Genealogie als Recht weisende Wissenschaft in der neueren Zeit und bis heute weiter ihre alte Rolle. Der Adelstitel als Familienattribut ohne Rücksicht auf ein besonderes Amt ist in Deutschland im Anfang der staufischen Periode zur Entwicklung gekommen. Damals hat sich der Grafentitel in der Weise vom Grafenamt gelöst, daß auch Mitglieder der Familie eines Grafen, die selbst am Grafenamt gar nicht beteiligt waren — also die Gattin; die Kinder von der Geburt an — den väterlichen Titel führten, während andrerseits die Amtsfunktionen eines Grafen vielfach von Herren ausgeübt wurden, die sich nicht Grafen nannten. Endlich gab man den Burggrafentitel seit jener Zeit mitunter den Häuptern einer Burgmannschaft, selbst wenn mit der Burghauptmannsstellung ein gräfliches Amt überhaupt nicht verbunden war. Als im späteren Mittelalter der hohe Adel immer bestimmter sich an die Landeshoheit knüpfte, so daß der Begriff des reichsständischen Territoriums entstehen konnte, und gleichzeitig der Kaiser die Verleihung vererblicher Adelstitel zu einem Recht Ehren auszuteilen gestaltete, mußte es nahe liegen, immer höhere Titel zu verleihen, ohne Rücksicht darauf, ob die beehrte Familie auch die staatsrechtliche Stellung inne hatte, die ursprünglich in der Regel mit dem betreffenden Titel verbunden gewesen. Auf diesem Wege sind wir heute soweit gekommen, daß niederadeligen Herren sogar der Herzogstitel zuerkannt wird. Das Deutsche Titelrecht und das damit eng verbundene Recht auf besondere Prädikate, das schon unter dem alten Reich merkwürdige Blüten getrieben hatte, ist heute zu grotesken Formen gediehen, die nur in allen Variationen aufzuzählen eine eigene Abhandlung erfordert. Die Genealogie ist insofern bei den Rechten auf besondere Titel immer noch wichtig, als es ihr überlassen ist festzustellen, auf wen die erblich erteilte Berechtigung übergeht.

      Wo immer, sei es aus rein historischem oder verfassungsgeschichtlichem oder auch aus praktisch-juristischem Interesse Rechtsverhältnisse des deutschen Adels in früheren Jahrhunderten maßgebend erscheinen, ist die Genealogie

der einzelnen Familien die wichtigste, oft die einzige Quelle. Gesetzliche Regelungen irgendwelcher Adelsrechte hat es früher kaum gegeben. Alles war der lebenden täglich wechselnden Praxis überlassen. Wo ein Gelehrter (wie der berühmte Jakob von Andlau) versuchte, in moderner Manier zu systematisieren, kam gar leicht eine Formel heraus, die nicht allgemeingültig war. Jedenfalls können wir uns nirgends auf derartige Formulierungen verlassen, sondern müssen überall, um zu finden, was Adelsrecht war, nachforschen, wie von den einzelnen Familien ein besonderes Adelsrecht ausgeübt und eingehalten wurde. Und dabei ist eben das beste, für die mittelalterliche Zeit das einzige Hilfsmittel die Genealogie der adeligen Häuser.

III. Die rechtliche Lage des heutigen hohen Adels.

Die rechtliche Lage des heutigen hohen Adels      Der hohe Adel ist heute nicht mehr eine Gemeinschaft der Nachkommen solcher Geschlechter, die im Mittelalter dem niederen Ritteradel gegenüber die alte Adelskaste der Dynasten genealogisch fortsetzten. Zum hohen Adel gehören heute alle die und nur die Familien, die von unserem modernen Verfassungsrecht ausdrücklich als besonders privilegierter Adelsstand anerkannt werden. In dieser Lage sind zwei Gruppen von Familien: in erster Linie solche, deren Haupt in irgend einem Staate regiert; in der Regel rechnet man ihnen die Familien zu, die seit 1815 irgendwo regiert haben, aber momentan ihres Thrones verlustig sind; wie das Haus Hannover, das Haus Orleans, das Haus Braganza. Die zweite Gruppe umfaßt die deutschen standesherrlichen Häuser, das sind Familien, die seit dem Jahre 1815 ausdrücklich durch Beschluß der deutschen Bundesversammlnng als Standes herrlich anerkannt worden sind.[256]

      Die Verhältnisse der sogenannten regierenden Familien sind in den Staatsverfassungen geregelt, oder es ist den Familien verfassungsmäßig die Regelung durch eigenes Familiengesetz zugebilligt. Sie sind in der Lage und zum Teil durch das Thronfolgerecht verpflichtet, die Erbfolge für ihre Familienglieder abweichend vom allgemeinen bürgerlichen Recht zu regeln; ebenso das Familiengüterrecht; ferner den Großjährigkeitstermin, das Vormundschaftsrecht, das Eherecht. Außerdem gebühren ihnen meist besondere Einkünfte, ein besonderer Gerichtsstand und ein besonderer strafrechtlicher Schutz. Endlich sind ihnen zum größeren Teil besonderer Rang und besondere Titel vorbehalten. International ist ihre Stellung durch eine gewisse Exterritorialität privilegiert.

      Unklar und ungleichmäßig geregelt ist ihr eigentümliches Eherecht, das ihnen insofern eine Sonderlage gibt, als sie regelmäßig von den Frauen, die sie als Gattinnen in ihre Familie aufnehmen, eine besonders vornehme Herkunft verlangen müssen: nach dem sogenannten Prinzip der Ebenbürtigkeit.

      Die Tatsache der Ebenbürtigkeit wurde Jahrhundertelang, wenigstens soweit es sich um inländische Familien handelte, durch die Genealogie bestimmt Die Familien waren einander je nach ihrer Herkunft gleichgestellt oder nicht. Es ließen sich also durch Unterscheidung ständisch, d. h. staatsrechtlich verschieden gestellter Familiengruppen allgemeine Ebenburtsregeln aufstellen. Nach solchen allgemeinen Regeln hat man das ganze Mittelalter hindurch entschieden. Aber mit Beginn der neuen Zeit traten einige Fürsten mit dem Anspruch auf, selbst zu bestimmen, welche Frau für sie ebenbürtig sei. Diese Tendenz ist zwar in Deutschland wenigstens in vielen Fällen erfolgreich bekämpft worden, so daß sich ein eigenes Institut, die morganatische Ehe, für Fälle vollkommen gesetzmäßiger aber nach allgemeiner Anschauung unebenbürtiger Ehen ausbildete. Aber die „allgemeine Anschauung" darüber, wer als ebenbürtig zu gelten habe, war hinfort trotz aller Ebenburtsdefinitionen und -begriffe, die aufgestellt und verteidigt wurden, nicht einheitlich. Heute hat jedes regierende Haus und mitunter innerhalb eines Gesamthauses jede Linie ihren eigenen besonderen Ebenburtsmaßstab: entweder familiengesetzlich oder gewohnheitsmäßig bestimmt.[257] Das hindert nicht, daß in jedem zweifelhaften Fall leicht verschiedene Auffassungen verteidigt werden können. Der moderne hohe Adel ist eben dem Blute nach heute eine äußerst gemischte Gesellschaft. Wenn der Genealoge feststellen muß, daß eine Frau wegen unadeliger Ahnen nicht einmal in halbwegs strengen niederadeligen Damenstiftern aufnahmefähig wäre, so wird er dem Juristen ungern zugeben, daß diese Dame unter Umständen als formell ebenbürtig die ältesten Throne besteigen kann, während das für die meisten Mädchen mit tadellos „rein" adeligem Blut immer noch ausgeschlossen ist.

      So unerfreulich dieser Zustand für den Historiker und Genealogen ist, so muß doch zugegeben werden, daß auf diesem Wege die tatsächlich rapid zunehmende Vermischung der regierenden Familien mit niederadeligem und bürgerlichem Blute, die jedenfalls zeitgemäß ist, am leichtesten die Reste des mittelalterlichen Ebenburtsrechtes, das längst nur noch ein formales Leben führt, beeinflussen und ändern kann. Allerdings besteht dafür heute die Gefahr, daß einzelne Häuser für sich strengere Geburtsgrundsätze aufstellen, als sich historisch wissenschaftlich rechtfertigen läßt.

      Abgesehen von der Ebenburtsfrage wird die Zugehörigkeit zu einem regierenden Hause immer noch genealogisch bestimmt. Auch gelten Familien, von denen genealogisch nachgewiesen werden kann, daß sie gleichen Mannesstammes sind, als ein Haus, solange nicht eine morganatische Heirat die agnatische Zusammengehörigkeit rechtlich trennt. Aber auch in diesem Falle ist es nicht ausgeschlossen, daß die genealogische Einheit sich stärker erweist als das rechtliche Trennungsprinzip: das heutige regierende Haus Baden stammt von einer morganatischen Seitenlinie; das gleiche wird mit

dem Hause Schwarzburg nach dem Tode des jetzt regierenden Fürsten der Fall sein. Die Fürsten von Löwenstein, ein morganatischer Zweig des Hauses Witteisbach, können gewisse Ansprüche auf Sukzession nach Aussterben der regierenden Linien geltend machen. Die Fürsten von Ardeck, morganatische Abkömmlinge des Hauses Hessen, sind durch Entscheidung des höchsten Gerichts in dem Lippischen Thronfolgestreit ausdrücklich, trotz abweichender Namen, Titel und Wappen, als Mitglieder des regierenden Hauses Hessen anerkannt.

      Umgekehrt ist es aber nicht möglich, auf rein wissenschaftlich-genealogischem Wege die rechtliche Sonderklasse der regierenden Häuser zu ergänzen. Genealogische Forschungen haben neuestens ziemlich zur Gewißheit gemacht, daß die Häuser Lothringen (Österreich) und Leiningen ursprünglich agnatisch verwandt sind: eine rechtliche neue Verbindung ist dadurch natürlich nicht zuwege gebracht worden.

      Die Zugehörigkeit zu einem deutschen standesherrlichen Hause wird nicht genealogisch bestimmt. Durch die deutsche Bundesversammlung ist vielmehr genau festgestellt worden, welche einzelnen Familien oder Familienzweige als standesherrlich anerkannt werden sollten. In einem Falle, Schwarzenberg-Seinsheim, ist ausdrücklich entschieden worden, daß agnatische Stammesgemeinschaft nicht in Betracht komme; das Haus Schwarzenberg ist standesherrlich, das agnatisch verwandte Haus Seinsheim niederadelig. Niederadelige Seitenzweige haben noch eine Reihe standesherrlicher Häuser. In einem anderen Falle, Törring, ist allerdings neuestens ein niederadeliger Seitenzweig als Nachfolger in alle standesherrlichen Rechte durch die bayerische und durch die württembergische Regierung anerkannt worden.[258]

      Die besonderen Rechte des standesherrlichen Adels sind in den verschiedenen deutschen Staaten, in denen sie angesessen sind, ungleichmäßig statuiert. Es sind dies teils politische Rechte (Sitz im Parlament), teils besonderer Rang (Hofrang) und andere Ehrenrechte. Allen diesen Familien gemeinsam ist das von der neusten deutschen Reichsgesetzgebung festgestellte Recht, in bezug auf ihr Familiengüterrecht, Vormundschaftsrecht und Eherecht — jedes Haus für sich — besondere gesetzliche Bestimmungen zu haben und auch zu ändern (Autonomie). Außerdem ist ihren Mitgliedern in geringem Umfange ein besonderer Gerichtsstand im „Austrägalverfahren" zugebilligt.

      Die hausgesetzlichen Bestimmungen oder Gewohnheiten der Standesherren über Familiengüterrecht und über Vormundschaftsrecht bauen sich im großen und ganzen auf gemeinsamen Grundsätzen auf; nicht so die eherechtlichen Bestimmungen oder Gewohnheiten, die für einheiratende Frauen das Erfordernis der Ebenbürtigkeit aufstellen. Alle juristischen Bemühungen, da für die standesherrlichen Häuser eine einheitliche bindende Norm zu

konstruieren, scheitern an der genealogischen Feststellung, daß die Praxis der verschiedenen Häuser und selbst innerhalb eines Hauses von Fall zu Fall ungemein verschiedenartig ist. Genau wie bei den regierenden Familien ist man auch hier auf die formellen Bestimmungen der einzelnen Hausgesetze und auf die durch genealogische Forschung ermittelte Praxis der Familien angewiesen.

      Von der internationalen Anerkennung, die den deutschen Standesherren durch die Abmachungen des Wiener Kongresses 1815 gesichert werden sollte, ist heute nichts übrig geblieben. Der Anspruch der standesherrlichen Häuser, daß ihre Töchter international von den regierenden Häusern neben den Töchtern dieser Häuser selbst als ebenbürtig anerkannt werden müßten, ist unpraktisch geworden, sofern er überhaupt Anerkennung gefunden hatte. Die Zusammensetzung der standesherrlichen Adelsgruppe ist heute nach Reinheit des Blutes, Ansehen und Vermögen und allgemeiner gesellschaftlicher Wertung so wenig homogen, daß ihre einheitliche Behandlung oder gar einheitliche ausschließliche Bevorzugung, wo sie überhaupt noch stattfindet, vom genealogischen Standpunkt nicht mehr als begründet angesehen werden kann.

IV. Die Rechtlichen Verhältnisse des heutigen deutschen niederen Adels.

Die Rechtlichen Verhältnisse des heutigen deutschen niederen Adels.      Die rechtliche Stellung des niederen Adels im heutigen Deutschen Reich und in Österreich ist nicht ganz klar und nicht ganz einfach zu definieren. Eine Genossenschaft, die auf rein gewohnheitsmäßigem Wege, ohne gründenden Staatsakt zustande gekommen ist und die auf Grund ihres faktischen Bestandes dem modernen Verfassungsstaat mit dem Anspruch auf Anerkennung gegenübertritt, ist notwendig in heikler Position. Das moderne Staatsrecht und genau so das moderne bürgerliche Recht ist formalistisch. Wer Rechte, welcher Art auch immer, behaupten will, der muß sie beweisen können. Die Beweisführung muß derart sein, daß sie jeden Richter[259] überzeugt. Man wird es dem unter den Einflüssen des modernen Liberalismus herangebildeten Richter nicht übelnehmen dürfen, wenn er seine Entscheidung darüber, ob er die adelige Qualität einer bestimmten Persönlichkeit anerkennen und aussprechen soll, nur ungern davon abhängig macht, daß die direkten Vorfahren dieser Persönlichkeit rein gesellschaftlich vor Jahrhunderten als adelig anerkannt worden sind. Wonach soll er beurteilen, ob eine solche Anerkennung ehemals erfolgt ist und ob sie bis heute Geltung behalten hat? Bei Familien, die lange Zeit hindurch nachweisbar im Lande, dem der Richter angehört, ständische Vorrechte des Adels genossen haben, wird ein solcher Nachweis in Verbindung mit der genealogischen Filiationsprobe gewiß den Richter überzeugen, daß die Familie adelig war und noch

ist. Aber schon wenn die Ausübung solcher Rechte der Vorfahren in einem anderen Staate erfolgte, sieht sich der Richter durch die unangenehme Notwendigkeit beeinträchtigt, feststellen zu müssen, daß die im anderen Staat ausgeübten ständischen Rechte den Rechten, die der Adel im Inland hatte, gleichwertig waren. Eine alte briefadelige Familie, die ihre Diplomierung nicht urkundlich nachweisen kann, oder eine uradelige, die vorübergehend Adelsprädikate nicht geführt oder ihre ursprünglichen ständischen Vorrechte seit Jahrhunderten eingebüßt hat und sich zum Beweise ihres Adels nur auf fortdauernde gesellschaftliche Anerkennung berufen kann, mag unter Umständen sogar gute Kenner adeliger Gepflogenheiten älterer und neuer Zeit in Verlegenheit setzen; das um so mehr, als die Gesamtheit der adeligen Familien heute nicht wie früher gesellschaftlich selbst Kontrolle darüber führt, wer sich zu ihr rechnen darf. Der Mann, der sich adelig nennt und dessen Familiennamen man nicht allgemein als adelig kennt, wird von Fall zu Fall verschieden aufgenommen; er wird von dem einen lediglich nach seinem Auftreten beurteilt, von dem anderen ohne Rücksicht auf seine persönliche Lage um des unbekannten Namens willen mißtrauisch angesehen und ferngehalten. Die konservativsten Adelskreise selbst trauen sich oft ein Urteil nicht zu, sondern verlangen Beweise für die adelige Qualität. Daher kommt es, daß privaten Unternehmungen, die, wie die Gothaer Taschenbücher und die Adelslexika von Kneschke, Ledebur u. a., sich des Rufes der Unparteilichkeit erfreuen, eine große Autorität beigemessen wird; daher kommt es aber auch, daß heute, wo sich in Adelskreisen wachsende Bedenken gegen die Objektivität oder Zuverlässigkeit dieser privaten Nachrichtensammlungen regen, in ganz Deutschland und in Österreich immer mehr Wert auf eine staatliche formelle Kontrolle der Zugehörigkeit zum Adel gelegt wird.

1. Adelsmatrikeln. Adelsämter.

Adelsmatrikeln. Adelsämter.      Während der Rheinbundszeit tauchte in verschiedenen deutschen Staaten der Plan auf, von Amts wegen offizielle Verzeichnisse aller adeligen Familien anzulegen und nur diejenigen inländischen Familien als adelig anzuerkennen, die ihre Eintragung in das "Matrikel" genannte Verzeichnis erwirkten. Die Durchführung des Planes erforderte eine besondere permanente Behörde, da fortdauernd Geburten und eingewanderte Adelsfamilien einzutragen waren; mit der Einrichtung einer Adelsmatrikel war also notwendig die Schöpfung eines Adelsamtes verbunden, dessen endgültige Feststellungen vollen Beweis für die Berechtigung oder Nichtberechtigung zum Führen des Adels in dem betreffenden Staate lieferten.

      Die Immatrikulierung des gesamten inländischen (bayerischen) Adels ist in Bayern in den Jahren 1808—1819 durchgeführt worden.[260] Die Matrikel unterscheidet fünf Adelsklassen: Fürsten, Grafen, Freiherren, Ritter, Adelige, denen lediglich das Prädikat "von" zusteht

      Für die Eintragung unter den beiden ersten Rangklassen wurde und wird ausnahmslos der Nachweis eines zugunsten der Familie ergangenen Diploms verlangt. Alle deutschen Fürsten ohne Ausnahme führen heute den Fürstentitel auf Grund besonderer Verleihung. Das gleiche gilt von den deutschen Grafenhäusern des niederen Adels.

      Für die Eintragung in die Freiherrenklasse wurde bei der Anlegung der Matrikel verlangt: entweder ein Freiherrndiplom oder der Nachweis, daß die Familie entweder sich im 100jährigen unangefochtenen Besitze des Freiherrntitels befand, oder daß ein Abkömmling der Familie bei den ehemaligen Erzstiftern Mainz, Trier, Köln, den Hochstiftern Würzburg, Bamberg oder bei dem deutschen Ritterorden aufgeschworen war. Diese beiden letzten Nachweise genügen heute nicht mehr, doch sind die heute maßgebenden Grundsätze nicht allgemein bekannt gegeben worden.

      Bei dem erblichen Adel ist die einmalige Eintragung maßgebend für Rang und Titel aller Deszendenten. Die weiblichen Nachkommen verlieren durch Verheiratung mit einem Nichtadeligen ihren Adel ohne weiteres. — Die Eintragung der Deszendenten erfolgt von Amts wegen auf Grund von Registraturauszügen, die von den Standesämtern eingeliefert werden müssen.[261]

      Über die Matrikulierung des Adels in den übrigen deutschen Staaten ist der Abschnitt über Heroldsämter und verwandte Behörden im zweiten Bande des vorliegenden Werkes zu vergleichen.

2. Adelsrechte.

Adelsrechte.      Wo Immatrikulierungszwang besteht, ist der Adel insofern vor anderen Staatsangehörigen privilegiert, als er eine Bevölkerungsgruppe bildet, die unter besonderer behördlicher Kontrolle und Überwachung steht. Die Matrikelbehörde hat darüber zu wachen, ob irgend jemand, der sich eines adeligen Namens und Titels bedient, hierzu auch berechtigt ist, und hat unberechtigtes Führen adeliger Attribute zu verbieten und zu verfolgen. Es ergibt sich hieraus auch mitunter praktisch eine gewisse Kontrolle des ausländischen, nicht matrikelfähigen Adels im Lande. Jedenfalls hat der immatrikulierte Adel einen offiziellen besonderen Rechtstitel erworben: die Adelsmatrikel ist eine öffentliche Urkunde, die so lange unanfechtbaren Beweis für die Richtigkeit ihrer Einträge liefert, als diese Einträge nicht etwa durch einen der Behörde erbrachten Gegenbeweis abgeändert worden sind. Jede vom Eintrag abweichende Behauptung wird bis dahin durch den Eintrag widerlegt.[262]

      Das gute Recht jedes Adeligen, sich im Gegensatz zu anderen Staatsbürgern adelig zu nennen, wird auch in den Staaten ohne Adelsmatrikel geschützt: überall sind die Adelsämter in der Lage, Personen, die Adelstitel führen, aufzufordern, einen Adelsnachweis beizubringen, oder ihnen zu verbieten, bis zur Beibringung des Nachweises den Adel zu führen.

      Eine Sonderstellung des Adels kann man weiter daraus herleiten, daß naturgemäß nur Angehörige des Adels in die Lage kommen können, einen adeligen Namen oder Titel gegen Mißbrauch durch Unbefugte zu sichern. Allein es handelt sich hier insofern nicht um eine Sonderbefugnis aller Adeligen, als es einerseits zahlreiche Familien (insbesondere in Nordwestdeutschland, auch in der Schweiz) gibt, die das Wort "von" zu führen berechtigt sind, ohne adelig zu sein[263]; andererseits niederdeutsche und vor allem polnische Familien, die adelig sind, aber ihrem Namen keinerlei Adelsprädikat zufügen.

      Besondere gesetzliche Bestimmungen über Adelsverhältnisse finden sich in einigen Verfassungsgesetzen. Wo die Gesetzgebung aus der Zeit vor 1848 genaue Bestimmungen über die rechtliche Stellung des Adels enthält, wie z. B. in Preußen (Allgemeines Landrecht), in Bayern und vor allem in Württemberg und Baden, sind diese Regelungen größtenteils durch die neuere Reichs- und Landesgesetzgebung aufgehoben. Die älteren österreichischen Bestimmungen sind durch die österreichischen Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 aufgehoben, die wie die moderne reichsdeutsche Gesetzgebung nur eine gleiche Art von Staatsangehörigen kennen und nur zugunsten des hohen Adels Ausnahmen zulassen. Wenn abweichend von einigen Verfassungen des Jahres 1848 (Frankfurter Grundrechte, preußische Verfassung u. a.) das moderne Recht die Adelstitel und -prädikate anerkennt, so stellt es doch diese Rechte stets als besondere persönliche Auszeichnung der Berechtigten hin, die jeder Staatsangehörige erwerben kann, so gut wie im Prinzip jeder zu den höchsten Staatsämtern, Orden und Würden befähigt ist. Daraus ergibt sich vor allem, daß der älteste niedere Adel, der sogenannte Uradel, heute in keiner Weise vor dem Gesetz dem neuesten Briefadel gegenüber bevorzugt ist. Jeder Erbadel, auch der älteste in den jüngsten deutschen Staaten, gibt im Prinzip nur Rechte, die von der gegenwärtigen Regierung ausdrücklich bestimmten Personen zuerkannt werden. Ebendeshalb ist aber auch heute z. B. der uradelige Ausländer nicht etwa als Adeliger nur geduldet; er hat vielmehr kraft der inländischen Praxis bei der Kontrolle über die Adelsverhältnisse einen Anspruch, als adelig aufzutreten und zu gelten.

      In einigen deutschen Staaten gibt es noch ein allgemeines Recht des Adels, daß jeder, der behördlich als adelig anerkannt ist, beanspruchen kann: das Recht, sein besonderes Familienwappen und eine besondere Krone zu führen. So besteht in Bayern wenigstens teilweise noch die durch Titel 5, § 4 der Verfassungsurkunde statuierte Siegelmäßigkeit des Adels. In Österreich

haben die Adelsklassen bis zum Freiherrn herab das ausschließliche Recht, Kronen zu führen; die übrigen Adelsklassen haben ein Recht auf den mit der sogenannten Laubkrone gezierten Turnierhelm.[264] Alle Adeligen, auch in Deutschland, sind in der Lage, die mißbräuchliche Verwertung ihres Familienwappens durch Fremde im Prozeßwege zu verbieten.[265]

      Außer diesen Ehrenrechten gewährt die Zugehörigkeit zum niederen Adel ohne weiteres keine gesetzlich anerkannten Vorteile, nicht einmal irgendwie einen besonderen Rang. Alle derartigen Bestimmungen älterer Zeit sind abgeschafft. Keine deutsche Verfassung, kein deutsches oder österreichisches Gesetz gewährt dem Adeligen, nur weil er adelig ist, unter allen Umständen einen Vorzug vor anderen Staatsbürgern. Dagegen gibt es heute noch in Deutschland und in Österreich öffentliche oder privatrechtliche Vorzüge, die Zugehörigkeit zum Adel zur Voraussetzung haben. Manchen adeligen Familien ist erblich ein Sitz in den Kammern ihres Heimatsstaates gegeben, oder es sind Sitze in den Kammern adeligen Persönlichkeiten vorbehalten. Stifter und Orden verlangen von ihren Mitgliedern Zugehörigkeit zum Adel. Hof- und Ehrenämter verschiedener Art werden statutenmäßig nur Gliedern einer adeligen Familie verliehen. Ferner ist ein erheblicher Teil des Grundbesitzes durch Fideikommiß- oder Stammgutsgesetze oder durch fideikommißrechtlich anerkannte Stiftungs- und Testamentsbestimmungen adeligen Personen reserviert. Jeder Adelige hat infolgedessen heute noch ein Interesse daran, daß der Adel nur von den dazu Berechtigten geführt und behauptet wird, und der Staat selbst muß darüber wachen, daß die adelige Qualität, die er als Voraussetzung für gewisse öffentliche und private Berechtigungen statuiert oder in richterlichen Entscheidungen anerkennt, nicht usurpiert wird.

3. Der Adelsbeweis.

Der Adelsbeweis      Eine Verpflichtung zum Nachweis des Adels den Behörden gegenüber kann entstehen, wenn der Staat die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des Adels durchführt; ferner dann, wenn jemand Rechte beansprucht, deren Ausübung Adel voraussetzt, und ihm die persönliche Qualifikation zur Ausübung solcher Rechte abgestritten wird. Im letzteren Falle kann unter Umständen Nachweis der Berechtigung zum Führen eines besonderen Adelstitels oder der Zugehörigkeit zu einer besonderen Adelsklasse Gegenstand des Adelsbeweises bilden; z.B. wenn etwa ein Fideikommiß den freiherrlichen Linien einer Familie vorbehalten ist, oder wenn Stiftsplätze uradeligen Personen reserviert sein sollten.

      Soll dem Richter oder der Adelsbehörde gegenüber der Beweis briefadeliger Qualität geführt werden, so ist nach heutiger Praxis Vorlegen des Adelsbriefes notwendig. Bei Uradel liegt es in der Natur der Sache, daß Adelsbriefe nicht vorgelegt werden können, da der deutsche Uradel eben

schon als Adel bestand, ehe der Briefadel aufkam. Es gibt heute noch eine recht erhebliche Anzahl deutscher Familien, die agnatisch von alten adligen Geschlechtern abstammen und die nie ein bestätigendes, den Adel erneuerndes oder den Rang erhöhendes Diplom erhalten haben.

      Da es der Verfassungsgeschichte bisher nicht recht gelungen ist, überzeugend festzustellen, welche Familien wir heute als uradelig anzusehen haben, oder auch nur bestimmte Kriterien für die Abgrenzung zwischen dem Adel und anderen Volksschichten im Mittelalter zu geben, kann der Beweis schwierig sein. Insbesondere ist es oft zweifelhaft, ob wir ein aus privilegierten Kreisen des Bürgertums stammendes Geschlecht als uradelig anzusehen haben. Die Beweisführung wird hier in der Regel ganz in den Händen der Genealogie liegen, die durch Ermittlung der Allianzen, der Lehens- und der Besitzverhältnisse usw. Anhaltspunkte geben kann. Nachweis einer formalistisch gesicherten ununterbrochenen Stammreihe, die bis in die Zeit vor Aufkommen des Briefadels zurückreicht, kann nicht unter allen Umständen verlangt werden.

      Der Adelsbeweis kompliziert sich in neuerer Zeit vielfach durch die Notwendigkeit, freiherrlichen Rang und Titel nachzuweisen. Die Praxis der Behörden ist in Fällen, in denen dn besonderes Freiherrndiplom nicht vorgelegt werden kann, der Titel aber lange Zeit hindurch unangefochten geführt wurde, verschieden. Insbesondere sind Familien, die ehemals zur reichsunmittelbaren Ritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein gehörten, in solcher Lage; aber auch eine Anzahl thüringischer und westfälischer Familien. Im allgemeinen wird man heute immer strenger und will womöglich nur ein Diplom gelten lassen. Das entspricht durchaus dem Wesen des modernen Freiherrntitels, der nichts anderes ist als eine gnadenweise verliehene ehrende Auszeichnung ohne die materielle Unterlage besonderer Freiheit, wie sie im Mittelalter den freien Herren zustand. Die Familien der reichsfreien Ritterschaft bilden historisch ebensowenig die Fortsetzung jenes Standes mittelalterlicher Freien Herren (Dynasten). Allein materiellrechtlich kamen sie dem Reiche gegenüber wesentlich in die gleiche Lage, die jene Dynasten innegehabt, und waren jedenfalls bis 1806 die einzigen niederadeligen Geschlechter mit einer faktischen Freiherrlichkeit.

      Ein Punkt, der beim Adelsbeweis eine Rolle spielen kann, ist die Frage des Adelsverlustes. Genealogisch, d. h. durch Forschungen über die gewohnheitsmäßige Anerkennung von Nachkommen als adelig, können wir feststellen, daß voreheliche Geburt nicht notwendig — selbst bei hochadeligen Familien nicht — zum Verlust des Adels geführt hat und daß selbst uneheliche Geburt nicht immer gehindert hat, daß die Deszendenz in Namen, Titel und Rechte des unehelichen Vaters eintrat; allein die moderne Gesetzgebung steht der Möglichkeit einer solchen Nachfolge wenigstens der unehelichen Kinder schroff entgegen. Umgekehrt scheint die von dem geltenden Recht statuierte Regel, daß der Adel durch Adoption nicht auf den Adoptierten übertragen werden kann, in neuerer Zeit mehrfach durchbrochen worden zu sein.

      Mit Hilfe der genealogischen Forschung läßt sich leicht feststellen, daß

die bürgerlich geborene Frau eines niederadeligen Mannes dessen Adel und Adelstitel erhält, ebenso ihre Kinder; daß dagegen die Tochter eines adeligen Hauses durch Verheiratung mit einem Nichtadeligen ihren Adel und ihren Titel verliert.[266]

Schlußbetrachtung.      Die Unsicherheit der Rechtslage des niederen Adels und die Tendenz, alle Adelsberechtigung in unhistorischer Weise auf Ernennungsdekrete zu fundieren, bestätigt dem Genealogen, was ihm jeder Blick in die Stammtafeln und Ahnentafeln verrät: die alte deutsche Genossenschaft niederadeliger Familien befindet sich heute in einer zerstörenden Krisis. In Masse sind seit 100 Jahren neue Familien durch Erhebung in diese Genossenschaft eingeführt worden. Die älteren Familien haben es nicht fertig gebracht, sich des Ansturms zu erwehren. Sie selbst nehmen neuerdings mehr und mehr durch bürgerliche Heiraten fremdes Blut auf, ohne daß Regeneration des Blutes dabei den Impuls gibt. Die Genealogie, die lange geradezu die Adelswissenschaft war, ist infolgedessen heute nur mehr eine formelle Feststellungsmethode. Die alte Gemeinschaft gleich privilegierter deutscher Adelsgeschlechter hat sich materiell so gut wie formell aufgelöst An ihre Stelle ist eine Zufallsgemeinschaft rein äußerlich titelmäßig ausgezeichneter Personen getreten, nicht mehr zusammengehalten durch Bande des Blutes, gemeinsame Sonderrechte und gleiches Bewußtsein besonderer Verpflichtungen. Immer schwerer wird es darum denen, die noch in den alten Gewohnheiten und Anschauungen fortleben, das altüberkommene adelige Pflichtempfinden aufrecht zu halten, das mehr war als verfeinerter Anständigkeitssinn, das in der Überzeugung einer angeborenen besonderen Verantwortlichkeit bestand. Das Adelige in den Anschauungen des niederen deutschen Adels war von jeher die stete Bereitwilligkeit, sich dem Dienste großer politischer Ideen leidenschaftlich uneigennützig mit Gut und Blut hinzugeben. Das spezifisch germanische mittelalterliche Treueprinzip hat diesen Sinn für mehr als allgemein angemessenes Verantwortungsgefühl einst geboren. Nur eine starke und gemeinsame Tradition konnte den dadurch bedingten Opfermut erhalten. Staatliche Massenauszeichnungen, Anerkennungen und Titelverleihungen werden den lebendigen Geist dieser Tratition nicht sichern noch erzeugen.

Genealogie und Sozialwissenschaft.

Von Dr. Armin Tille (Dresden).

ALLE Wissenschaft bildet einen einheitlichen großen Bau, in dem jedes Steinchen alle anderen voraussetzt und bedingt. Die Spaltung in verschiedene Wissenschaften und deren Teildisziplinen hat lediglich ihre Ursache in der Unvollkommenheit alles Menschlichen, in der Unmöglichkeit, daß ein Mensch allenthalben aus eigener Erfahrung zu schöpfen, mit eigenen Gedanken zu arbeiten vermag. Da überdies die Begabung der Menschen in verschiedenen Richtungen verläuft und Jahrhunderte lang der auf das Praktische gerichtete Lehrberuf, die Vorbildung für bestimmte Aufgaben des Lebens, auf das engste mit der wissenschaftlichen Forschung verbunden gewesen ist, so haben wir uns an die Spaltung der Wissenschaft in viele Wissenschaften gewöhnt und pflegen die mehr oder weniger willkürlich gestalteten Grenzen zwischen den Forschungs- und Unterrichtsfächern wohl gar als etwas im Wesen der Sache Begründetes zu betrachten. Nur diese gewohnheitsgemäß geübte Irreleitung im systematischen Denken hat es verschuldet, daß überhaupt die Frage nach Wechselbeziehungen verschiedener Wissenschaften zu einander aufgeworfen werden konnte. Bei der jeweiligen Antwort handelt es sich in der Tat darum, die künstlich und oft recht willkürlich nach praktischen Bedürfnissen abgegrenzten Wissenschaftsgebilde wiederum in ihre natürliche organische Verbindung miteinander zu bringen, um dadurch die alten Fehler in der Systematisierung der Wissenschaft nach Kräften wieder gut zu machen.

      Unter diesem Gesichtswinkel wollen auch die folgenden Ausführungen, die im Grunde nur Selbstverständliches enthalten, betrachtet sein; sie sollen lediglich dem Leser zu Gemüte führen, daß die dem Genealogen geläufigen Gedankenreihen dem gründlichen Sozialwissenschaftler unentbehrlich sind, und daß umgekehrt kein wissenschaftlicher Genealog des sozialwissenschaftlichen Wissens entraten kann[267].


Sozialwissenschaften und Soziologie      Die Sozialwissenschaft, mit der die Worte Gesellschaftswissenschaft und Soziologie fast gleichbedeutend gebraucht werden, hat die Anschauung zur Voraussetzung, daß es eine „Gesellschaft“, „Gesellschaften“ oder „gesellschaftliche

Gruppen“ gibt. Diese Erkenntnis ist aber ziemlich jung, da nach Bluntschli und Tönnies „der ganze Begriff der Gesellschaft im sozialen und politischen Sinn... seine natürliche Grundlage in den Sitten und Anschauungen des dritten Standes“ findet[268]. Deshalb ist die Lehre von den Gesellschaftsformen als gesonderte Wissenschaft ein Geschenk des 19. Jahrh.; der Franzose Auguste Comte (gest. 1857) hat sie ausgebildet, wenn er auch manche ältere Gedanken verwerten konnte. Begreiflicherweise hängen die Erörterungen über den Begriff der Gesellschaft aufs engste mit der Ausbildung der Wissenschaft von ihr zusammen, und wenn die Soziologie als die „Wissenschaft von den Wechselbeziehungen der Menschen“[269], als "Wissenschaft von dem organisierten Zusammensein der Menschen"[270] oder als „Wissenschaft der menschlichen Wechselbeziehungen“[271] hingestellt wird, so ist damit zugleich im allgemeinen ausgedrückt, worin die betreffenden Forscher, in der Hauptsache übereinstimmend, das Wesen der Gesellschaft erblicken. Ist auch der abstrakte Begriff der Gesellschaft in deutlicher Unterscheidung vom Begriff „Staat“ und nicht minder von bestimmten gesellschaftlichen Gebilden noch nicht ein Jahrhundert alt, so gibt es doch seit wesentlich längerer Zeit Wissenschaften, die sich mit bestimmten Äußerungen gesellschaftlichen Zusammenseins beschäftigen, und deshalb redet die moderne Systematik der Wissenschaften mit Recht von mehreren Sozialwissenschaften, deren jede eine andere Gruppe menschlicher Wechselbeziehungen zum Forschungsgegenstande hat Staats- und Rechtslehre, Geschichte, Volkswirtschaftslehre, Statistik sind die bekanntesten und zugleich diejenigen, die am besten durchgearbeitet sind.

      Ob es bereits jemand versucht hat, durch planmäßige Gruppierung der einschlägigen Disziplinen die Gesamtheit der Sozialwissenschaften in ein System zu bringen und auf diesem Wege erschöpfend alle Arten von Wechselbeziehungen unter den Menschen darzustellen, weiß ich nicht. Aber wer sich dieser Aufgabe unterzöge, der müßte unweigerlich auch die Genealogie, die Wissenschaft von der Familie, unter den Sozialwissenschaften aufführen. Eine solche ist die Genealogie, weil sie uns Aufschluß gibt über die biologischen Bedingungen für das organisierte Zusammensein der Menschen, weil sie das Wesen, den Aufbau der kleinsten gesellschaftlichen Einheit, der Familie, erläutert und damit den Rahmen kennen lehrt, in dem sich die ersten und für den Einzelmenschen auf die Dauer wichtigsten psychischen Wechselwirkungen vollziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich das Wesen der Familie auch in geschichtlicher Zeit gerade so wie das jeder anderen gesellschaftlichen Bildung seinem Inhalt nach stark gewandelt

hat. Deshalb stellt die Familie begrifflich in verschiedenen Zeiten eine verschiedene Größe dar: das Wort, übrigens erst seit etwa 1700 in der jetzigen Bedeutung im Gebrauch, bezeichnet lediglich formal die engste auf natürlicher Grundlage beruhende Gemeinschaft, der eine Person angehört, und erhält je nach der Zeit, dem Volk und der Gesellschaftsschicht, von der die Rede ist, einen anderen Inhalt. Den Verlauf dieser Wandlungen zu bestimmen und für jedes Einzelwesen die seiner Zeit und gesellschaftlichen Lage nach sich ändernde Bedeutung der Familie kennen zu lehren, das ist eins der letzten Ziele der wissenschaftlichen Genealogie.

      Von deren Vorhandensein scheinen allerdings die Soziologen ebenso wie die Vertreter mancher anderen Wissenschaften zurzeit noch nichts zu wissen[272]. Deshalb darf es uns kaum wundern, wenn auch die systematischen soziologischen Werke von Tönnies, Simmel, Gumplowicz und Eleutheropulos, um von den älteren ganz zu geschweigen, die Genealogie völlig unbeachtet lassen und jede Auseinandersetzung mit ihr vermeiden. So läßt z. B. eine Äußerung Simmels[273] über die Erbmonarchie und der anschließende Exkurs über das Erbamt überhaupt erkennen, daß dem Verfasser die genealogische Betrachtungsweise völlig fremd geblieben ist[274].

Genealogie und Soziologie.      Im Gegensatz zu den Soziologen von Fach, die selbst lange um Anerkennung ihres Forschungszweiges als einer selbständigen Wissenschaft haben ringen müssen[275], wird hier die Anschauung vertreten, daß die Genealogie eine auf eigenen Füßen stehende Sozialwissenschaft ist, gerade so wie die Lehre vom Recht und der Volkswirtschaft. Als solche ist sie ihre eigenen Wege gegangen und hat ihre eigene Arbeitsmethode entwickelt. Wie oben gesagt, betrachten wir es als die Aufgabe der Genealogie, die biologischen Bedingungen für das organisierte Zusammensein der Menschen zu erforschen. Trifft dies zu, dann tritt sie in Parallele zu derjenigen Wissenschaft, die sich die Erörterung der psychologischen Bedingungen dieses Zusammenseins zum Ziele setzt, und das ist die Sozialwissenschaft im engeren Sinne oder die Soziologie.

      Die Unterscheidung zwischen Sozialwissenschaft im engeren und weiteren Sinne ist unerläßlich, und ihre Vernachlässigung trägt die Schuld daran, wenn die Ausführungen von Eleutheropulos[276] über die Stellung der Soziologie im System der Wissenschaften den Leser so wenig befriedigen. So begreiflich es ist, wenn bei einer jungen Wissenschaft zunächst die Worte einen etwas fließenden Inhalt haben, wenn jeder Forscher die Begriffe, die

er mit gewissen Ausdrücken decken will, abweichend von seinen Vorgängern bestimmt, so wenig ersprießlich ist das für diejenigen, die von den vorgetragenen Ansichten Kenntnis nehmen wollen. Deshalb ist es zweckdienlicher, die Worte Sozialwissenschaft und Soziologie nicht als gleichbedeutend zu betrachten, sondern mit Sozialwissenschaft, wofür allenfalls auch deutsch „Gesellschaftswissenschaft“ gesagt werden kann, den allgemeineren, mit Soziologie den engeren Begriff zu verbinden. Während es, wie oben gezeigt, viele Sozialwissenschaften gibt, ist nur eine Soziologie denkbar, gerade so wie sich nur von einer Volkswirtschaftslehre sprechen läßt.

      Worin das Wesen einer Sozialwissenschaft besteht, wurde schon oben auseinander gesetzt, aber wie sich die Soziologie zur Gesamtheit der Sozialwissenschaften verhält, bedarf noch der Erläuterung. Dabei können wir uns Ratzenhofer als Führer anvertrauen und finden auch bei Eleutheropulos brauchbare Gedanken. Die verschiedenen Sozialwissenschaften sind weit ausgestaltet, so daß die von der Systematik der Wissenschaften einer jeden von ihnen vorgeschriebene Arbeitsleistung, nämlich die, das organisierte Zusammensein der Menschen nach einer bestimmten Seite hin zu erforschen, im einzelnen zurücktritt. Deswegen aber erwies es sich als notwendig, von einem höheren einheitlichen Standpunkte aus die von den verschiedenen Sozialwissenschaften gewonnenen Ergebnisse zueinander in Beziehung zu setzen, organisch zu verbinden und so den Ursprung und die Entwicklung des organisierten Zusammenseins der Menschen samt den Bedingungen und Gesetzen, denen es unterworfen ist, sowie die möglichen und tatsächlichen Formen des Zusammenseins zu erforschen. So entstand die Sonderwissenschaft Soziologie, und zwar zunächst im Gegensatz zu älteren Sozialwissenschaften, vor allem zur Rechts- und Staatsphilosophie. Überzeugend hat das zwischen der Soziologie und diesen Wissenszweigen bestehende Verhältnis Eleutheropulos dargelegt und den Beweis erbracht, daß die Soziologie eine für jene notwendige Wissenschaft darstellt, da es eine philosophische Rechts- und Staatslehre „als Forschung mit dem Zwecke, sich über Idee und Wesen des Rechtes und Staates klar zu werden“, wissenschaftlich nicht geben könne. Der Staat stelle ja nur eine besondere Form menschlicher Wechselbeziehungen dar, und wenn diese begriffen werden solle, sei es unerläßlich, alle vorhandenen und möglichen Formen menschlicher Wechselbeziehungen unter die Lupe zu nehmen.

      Grundsätzlich genau dasselbe läßt sich über die Beziehungen zwischen Soziologie und Genealogie sagen, nur gilt es die Grundanschauungen der zwei innerhalb der Soziologie bestehenden Hauptrichtungen auseinander zu halten. Die ältere Richtung, die organizistische, deren Hauptvertreter Spencer, Schäffle und Lilienfeld sind,[277] betrachtet das Gesellschaftsleben als einen biologischen Vorgang, die Gesellschaft als einen Teil der Natur; die

jüngere, die positivistische, der Gumplowicz, Simmel und Eleutheropulos anhängen, lehnt dies ab, will nicht einmal den Vergleich der Gesellschaft mit einem (individuellen) Organismus gelten lassen und lehrt vielmehr: "die sozialen Erscheinungen sind und bleiben geistige Erscheinungen" (Eleutheropulos). Dem Organizisten ist natürlich die Familie der letzte Bestandteil der Gesellschaft, dem Positivisten das Einzelwesen. Man mag einer Theorie der ersten oder einer der letzteren Gruppe anhängen, in beiden Fällen ergibt sich eine nahe Beziehung zwischen Genealogie und Soziologie. Für den Organizisten ist die Familie gewissermaßen das Bindeglied zwischen der Natur und dem Gesellschaftsleben[278], und demgemäß müßte er logischerweise die Genealogie als Teilwissenschaft der Soziologie bewerten. Der Positivist dagegen würdigt die Familie überhaupt nicht als eine Form gesellschaftlichen Lebens, sondern nur als Anstalt zur Hervorbringung von Einzelwesen, die dann in verschiedenster Weise zueinander gesellschaftlich in Beziehung treten. Er müßte deshalb folgerichtig die Genealogie als eine der Soziologie eng parallel laufende Disziplin betrachten, insofern sie die natürlichen (biologischen) Bedingungen menschlichen Beisammenseins zu untersuchen hat, während sich die Soziologie nur mit den geistigen (psychologischen) Bedingungen menschlichen Beisammenseins abgibt.

      Wie es mir scheinen will, ist den namhaften Soziologen diese grundsätzliche Verschiedenheit in der Auffassung selbst nicht klar geworden. Eleutheropulos gibt anfangs (S. 10/11) ausdrücklich zu, daß die Soziologie auch die biologischen Beziehungen der Menschen zu untersuchen habe, läßt den Gedanken dann aber fallen und bezeichnet später die Familie als für das soziale Leben „belanglos“. Klarer äußert sich Tönnies. Er nennt das Ergebnis, das sich aus dem Zueinanderinbeziehungtreten der Menschen ergibt, Verbindung und unterscheidet nun reale und organische Verbindungen: Gemeinschaften (worunter die Familie begriffen wird) von ideellen und mechanischen Verbindungen: Gesellschaftsbildungen. Von Tönnies wird der künftige Verfasser einer genealogisch befruchteten Soziologie vielleicht die meisten Anregungen empfangen. Hätten die Soziologen nicht bisher die Genealogie vollständig außer acht gelassen, so hätte sich der Gegensatz zwischen der organizistischen und positivistischen Richtung überhaupt nicht so herausbilden können, wie es geschehen ist. Die Wahrheit liegt zweifellos in der Mitte, und die genealogische Wissenschaft ist berufen, die Gegensätze auszusöhnen, da sie von vornherein auf organizistischem Boden stehend doch den psychischen Kräften schon innerhalb der Familie einen beträchtlichen Einfluß zuweist und sich gerade darum bemüht, die Einzelpersönlichkeit als das Ergebnis des Zusammenwirkens von physischem und psychischem Familienerbe mit geistigem außerhalb der Familie erwachsenen Inhalt zu begreifen. Erkennt erst der Soziolog diese drei Kräfte als diejenigen, durch deren Zusammenwirken — individuell ist der

Anteil jeder der drei Kräfte verschieden! — aus dem Naturwesen Mensch der soziale Mensch entsteht, dann wird er auch begreifen, inwieweit die genealogische Betrachtungsweise sowohl die Erkenntnis der Urformen gesellschaftlichen Daseins zu fördern als auch das Wesen höherer Formen der Vergesellschaftung zu beleuchten vermag.

      Wenn heute der Genealogie die Anerkennung als selbständige Sozialwissenschaft von den maßgebenden Stellen, den Universitäten, noch bestritten wird, so beweist das nur, wie schwer sich deren Lehrkörper darein finden, daß auch auf anderem Boden als dem des akademischen Unterrichts neue Wissenszweige entstehen können; denn die Genealogie als Wissenschaft ist erwachsen aus der systematischen Zusammenfassung dessen, was die genaue Untersuchung einzelner Familien an Erkenntnissen zu Tage gefördert hatte. Ihren Anspruch auf Würdigung als Sonderwissenschaft — den äußeren Ausdruck findet dieser in dem Verlangen nach der Errichtung eines akademischen Lehrstuhls für dieses Fach — wird die Genealogie nur durchsetzen, wenn sie beweist, daß ihre neuen Erkenntnisse für die anderen Sozialwissenschaften wertvoll sind, d. h. wenn sie von deren Vertretern tatsächlich als ein unentbehrlicher Stein im einheitlichen Bau der Wissenschaft anerkannt wird. Zu dieser Anerkennung hat in allen ähnlichen Fällen — am auffallendsten ist es vielleicht bei der mehrerwähnten Soziologie — die Entwicklung einer besonderen Arbeitsmethode geführt, und deshalb ist es die wichtigste Aufgabe, die Eigenart genealogischer Forschungsweise nicht nur praktisch anzuwenden, sondern auch theoretisch zu analysieren.

      Die wissenschaftliche Genealogie fängt erst dort an, wo die vorher gesammelten genealogischen Tatsachen sachlich gruppiert und verarbeitet werden, während die reine Feststellung verwandtschaftlicher Zusammenhänge, so schwierig sie sein mag, doch nur eine geschichtliche Vorarbeit darstellt, die in demselben Verhältnis zur genealogischen Forschung steht wie die Sammlung und Herausgabe geschichtlicher Quellen zur geschichtlichen Forschung und Darstellung. Und der Grundgedanke, auf dem die genealogische Forschung ruht, ist der, daß der Einzelmensch eine gedankliche Abstraktion ist, daß nur die Sippe, die durch Geschlechtsverbindung entstandene Gemeinschaft, ein bleibendes Element und den sich unendlich oft in gleicher Weise wiederholenden Grundbestandteil der Gesellschaft darstellt. Trifft das zu, dann darf grundsätzlich in sozialwissenschaftlichen Erörterungen nie die Einzelperson für sich den Gegenstand bilden, auch nicht eine lediglich arithmetische Summe von Einzelpersonen, sondern immer die Familie oder wenigstens die Einzelperson als Vertreter einer Familie unter Berücksichtigung der gesamten Blutsverwandtschaft.

      Mit der grundsätzlichen Forderung, in sozialwissenschaftlichen Erörterungen überhaupt und im besonderen bei Beschreibung sozialer Bildungen das Einzelwesen stets als Glied der Familie, aus der es hervorgegangen ist, und nicht als allein stehende Größe zu betrachten, weiß vielleicht mancher zunächst nicht viel anzufangen. Deswegen soll hier an einigen Beispielen gezeigt werden, wie das gemeint ist, und dabei wird zugleich eine von der

landläufigen abweichende Darstellung der modernen Gesellschaftsschichtung zur genealogischen Untersuchung größerer Gesellschaftsgruppen anregen und sozialwissenschaftliche Aufgaben stellen, zum mindesten den Blick für die Bedeutung gewisser oft beobachteter Erscheinungen schärfen. Für die praktische Sozialpolitik sind die entsprechenden Gedankengänge nicht minder wichtig; denn wenn gut national gesinnte Politiker die zutreffende Meinung vertreten, die Familie sei die Grundlage unseres Staates und müsse deshalb in ihrem Bestände geschützt werden, bleibt es noch sehr fraglich, ob sich die Redner wirklich selbst darüber klar sind, welche Bedeutung die Familie und demnach alles, was sie fördert, was den Familiensinn und Familienzusammenhang stärkt, für den Staat besitzt und in welcher Richtung eine bewußte Familienpolitik, wenn das Wort als Bezeichnung einer besonderen Art Sozialpolitik erlaubt ist, unser öffentliches Leben beeinflussen könnte.

      Der Streit darüber, was früher war, das Ei oder die Henne, ist müßig. Aber wenn es sich um bestehende gesellschaftliche Verbindungen handelt, dann sind die einzelnen Menschen zweifellos nicht die letzten Einheiten, sondern die durch Geschlechtsverbindungen entstehenden Gemeinschaften, die Familien. Deren Glieder, die einzelnen Menschen, sind in einem gegebenen Zeitpunkte nur die Repräsentanten ihrer Sippe, der sie ihre körperliche und geistige Eigenart verdanken. Nur die Sippe trägt grundsätzlich die Fähigkeit zu ewiger Dauer in sich, und mehrere Sippen in ihrer Wechselwirkung gewährleisten erst den Bestand einer Gesellschaft, da die Dauer weit über die Lebenszeit eines Einzelmenschen hinaus das Grundmerkmal jeder Gesellschaftsbildung ausmacht. Im Verhältnis zur Gesellschaft ist das Individuum nur eine gedankliche Abstraktion, nicht eine konkrete Größe; denn Entstehung und Bestand der Gesellschaft ist erst durch eine geschlechtliche Verbindung einzelner Menschen, die nicht als solche, sondern als die Repräsentanten ihrer Sippe zu bewerten sind, gewährleistet. Da Geschlecht und Alter die Art der geschlechtlichen Verbindung begrenzen, so genügt eben nicht ein willkürliches Nebeneinandertreten von Individuen zur Entstehung einer gesellschaftlichen Gruppe. Kommt auch tatsächlich nur ein kleiner Bruchteil der an sich möglichen Verbindungen zustande, so machen sich bei diesen tatsächlichen Familiengründungen neben materiellen auch individual- und sozial-psychische Einflüsse geltend, die nunmehr wieder zu einem besonderen Bindemittel für die gesellschaftliche Schicht werden. Mit anderen Worten: jede gesellschaftliche Gruppe, mag sie nun Kaste, Stand oder Klasse heißen, entsteht nicht nur durch die Einflüsse des Berufs und der wirtschaftlichen Lage, sondern ebensosehr durch die verwandtschaftliche Verbindung, die, wenn auch stufenweise verschieden, doch selbst Millionen aneinander fesselt. Es ist ein wesentliches Merkmal der Klasse, daß die ihr angehörigen Söhne und Töchter vorwiegend untereinander heiraten und dadurch immer wieder zur Stärkung des Klassenbewußtseins beitragen.

      Als einfache Lebensbeobachtungen mögen dies Binsenwahrheiten sein, aber in den systematischen Darstellungen der Soziologie sucht man vergebens nach ihrer Würdigung und den daraus zu ziehenden Folgerungen;

noch weniger finden sie bei der Behandlung der verschiedensten Einzelprobleme Berücksichtigung. Der Soziologe darf nur dann von Einzelgliedern der Gesellschaft, von Einzelmenschen, sprechen, wenn er sich in jedem Augenblicke voll bewußt ist, daß eben diese Einzelwesen nichts anderes sind als die zufälligen gegenwärtigen Repräsentanten ihrer grundsätzlich immer fortdauernden — in Wirklichkeit wenigstens mit Rücksicht auf die Vergangenheit ewigen — Sippe. Wenn Gumplowicz (S. 282) das Individuum als Produkt seiner Gruppe bezeichnet, so hat er grundsätzlich recht, aber er vergißt, daß für die überwiegende Mehrzahl aller Menschen eben durch ihre Familienzugehörigkeit auch die Zugehörigkeit zu einer Gruppe bestimmt ist und daß eine frühzeitige Verpflanzung einzelner Menschen eine große Ausnahme bildet. So stehen, genau betrachtet, seine Anschauungen mit den hier vorgetragenen nicht in Widerspruch.


Stände und Klassen unter genealogischen Gesichtspunkten.      Als dasjenige, wodurch sich die moderne Gesellschaft, seit etwa 1789, von der früheren unterscheidet, pflegt man die Bildung von Gesellschaftsklassen hinzustellen, während vorher die Gesellschaft in feste Stände gegliedert gewesen sei. Den Unterschied zwischen Stand und Klasse erblickt man darin, daß ersterer zwar anfangs Leute gemeinsamen Berufs zusammenschließe, aber alsbald die Tendenz zeige, diese Berufsgemeinschaft rechtlich abzugrenzen und den einzelnen Menschen auch dann nach Möglichkeit seinem Stande zu erhalten, wenn er einen anderen Beruf ergreift; so hätten die alten Stände — Adel, Bürgertum, Bauerntum — bis über das 18. Jahrh. hinaus ihre Standeseigentümlichkeiten und deren rechtliche Festlegung bewahrt. Im Gegensatze dazu kenne die moderne, unter dem Geiste des Liberalismus groß gewordene Gesellschaft Standesvorrechte und eine rechtliche Abgrenzung der Stände überhaupt nicht mehr; an die Stelle der rechtlich anerkannten Gesellschaftsgruppen (Stände) seien viel freiere durch den Beruf, aber noch mehr durch Lebenshaltung und Einkommen, Sitte und sittliche Anschauung zusammengehaltene Klassen getreten.

      Diese Lehre enthält zwar manches Wahre, ist aber durchaus nicht unanfechtbar. Vor allem ist es nicht zutreffend, wenn als Ursache für die moderne Klassenbildung vorwiegend wirtschaftliche Dinge angeführt und die geistigen Bindemittel vernachlässigt werden. Die alten Stände waren auch tatsächlich durchaus nicht in dem Maße in sich geschlossen, wie es die Theorie verlangt; auch sie nahmen immer neue Elemente in sich auf, während andre abstarben, und so verringert sich der begriffliche Unterschied zwischen Stand und Klasse. Nur das eine ist richtig, daß die in Deutschland noch um 1800 allgemein gültige rechtliche Umgrenzung der Rechte und Pflichten eines Standes über die Standeszugehörigkeit einer bestimmten Person keinen Zweifel ließ. Aber schon zeigen sich heute die Ansätze einer neuen Standesbildung: die Klasse der Handarbeiter, die irrig noch immer als Proletariat bezeichnet wird, scheidet sich heute schon rechtlich von den höheren Schichten dadurch, daß alle ihre Glieder Anspruch auf Alters- und

Invaliditätsrente besitzen, und dieser Anspruch wiederum wird rückwirkend zum Kennmal dafür, ob eine Person dieser Klasse zugehört oder nicht. Schon ist die Versicherung der Privatangestellten in ihrer Hauptmasse auf anderer rechtlicher Grundlage Tatsache geworden; sollte sich etwa in ähnlicher Form eine Versicherung der selbständigen Personen mit niedrigerem Einkommen — der Mittelschichten, fälschlich "Mittelstand" benannt — anschließen, dann hätten wir wiederum drei große Gesellschaftsteile, die durch scharfe rechtliche Abgrenzung ganz ähnlich den früheren „Ständen“ geschieden wären, nämlich zwangsweise Versicherte mit staatlicher Unterstützung, zwangsweise Versicherte ohne staatliche Unterstützung und Versicherungsfreie. Würden aber darum die gekennzeichneten Gruppen aufhören „Klassen“ zu sein? Würden sie sich schon dadurch zu neuen „Ständen“ umwandeln? Das Aufwerfen dieser Fragen heißt sie verneinen, und die Verneinung rüttelt allein schon an dem zur Erklärung der gegenwärtigen Gesellschaftsgruppierung errichteten Gedankenbau.

      Zu den interessantesten sozialgeschichtlichen Aufgaben gehört es, die hier in Form der Behauptung aufgestellten Sätze, soweit sie Vergangenes betreffen, an der Geschichte einzelner Familien zu erhärten, zu widerlegen, einzuschränken oder zu erweitern. Für den, der Sinn für die Probleme der Sozialgeschichte besitzt und Quellen zu lesen versteht, liegt in den vielen schönen Familiengeschichten, deren wir uns freuen, eine Menge charakteristischer Fälle aus dem 16. bis 18. Jahrh. verzeichnet, aber weder die Soziologen noch die Geschichtsforscher haben sie sich bisher nutzbar gemacht. Sogar die Familienforscher haben nur in seltenen Fällen die Lehre daraus gezogen, daß es sich nicht um vereinzelte Fälle, sondern um allenthalben wiederkehrende Allgemeinerscheinungen, um typische Vorgänge handelt.

      Nur für den hohen Adel, für den die Einzeltatsachen verhältnismäßig leicht festzustellen waren, ist die regelmäßige Ergänzung seines Bestandes aus anderen Gesellschaftskreisen systematisch erwiesen worden, aber ganz bezeichnenderweise von Genealogen, und in das Allgemeinbewußtsein der Gebildeten sind deren Ergebnisse bis jetzt ebensowenig übergegangen wie in die soziologischen und geschichtlichen Darstellungen. Das Gegenstück jedoch: der Übergang hochadligen Blutes in die unteren Gesellschaftsschichten, ist m. W. für Deutschland noch nicht planmäßig untersucht worden.

      Ganz dieselben Vorgänge zeigen sich bei den übrigen Ständen. Namentlich der Eintritt von reichen Bürgern in den Stand des niederen Adels oder wenigstens in den Kreis der Rittergutsbesitzer (ohne Nobilitierung) war im 16. bis 18. Jahrh. etwas ganz Gewöhnliches, und die Lebenslage wohlhabender bürgerlicher Kaufleute erschien schon zu Anfang des 16. Jahrh. einem gelehrten Leipziger Juristen derjenigen des Adels so verwandt, daß er den bedeutungsvollen Satz schreiben konnte: dan auch ein erbar reicher burger ader kaufman, der wol und zeitlichen seine narunge hat, im rechte sich vorgleicht einem schlechten edelmanne des untersten Standes des adels. Innerhalb der Städte waren wiederum die gemeinen Handwerker weder nach unten von den Besitzlosen noch nach oben von den Kaufleuten und Patriziern so scharf

getrennt, wie es hingestellt zu werden pflegt. Sobald man zwei bis drei Generationen überschaut, finden sich überall Übergänge von einer Schicht in die andere, und zwar von unten geradeso wie nach oben — oft verbunden mit einer Übersiedlung aus einer Stadt in die andere. Ebensowenig waren Stadt- und Landbewohner ihrer Blutsverwandtschaft nach grundsätzlich geschieden; sie vermischten sich vielmehr fortwährend, wenn auch das Land in bei weitem höherem Maße gebender Teil war als die Stadt; besonders die Erneuerung der bürgerlichen Stadtbevölkerung nach dem 30 jährigen Kriege brachte so viele neue Elemente in die Bürgerschaft, daß diese selbst in den meisten Städten einen ganz anderen Charakter annahm.

      Die Familiengeschichten bieten schon heute viele einwandfrei festgestellte Tatsachen dieser Art, aber es fehlt noch an einer Benutzung dieses Wissensstoffes, weil er sich in einer Literatur findet, die von den wenigsten beachtet, ja meist geradezu verachtet und als nicht vorhanden betrachtet wird. Aber auch die Verfasser von Familiengeschichten trifft insofern eine Schuld, als sie auf allgemeinere Betrachtungen nicht einzugehen pflegen; ja sie merken offenbar oft gar nicht, welche allgemein lehrreichen Dinge sie in ihrer vom Familiensinn geborenen Arbeit darbieten. Wenn die ständische Gliederung unseres Volkes vom 16. bis zum 18. Jahrh. wirklich geschichtlich klargelegt werden soll — und das ist die Voraussetzung für eine systematische Zusammenfassung dieser Dinge durch den Soziologen —, dann muß planmäßig mit der genealogischen Methode gearbeitet werden. Es darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, ob die Vorfahren der oder jener einflußreichen Person zufällig in einer Familiengeschichte nachgewiesen sind, sondern für ganze Gruppen gilt es den Nachweis zu führen, wer ihre Ahnen durch drei bis vier Generationen waren. So wäre es z. B. eine geradezu dringende Aufgabe, daß man zunächst einmal in irgendeiner Stadt die mindestens seit 1500 ihrer Persönlichkeit nach genau bekannten Ratsherren ihrer Herkunft nach untersuchte. So gewiß die Verwandtschaft unter den gleichzeitig lebenden Personen eine recht erhebliche ist, so stark muß doch hervorgehoben werden, daß durch Vermittlung der weiblichen Glieder und durch Zuwanderung von außen immer viel neues Blut eingedrungen ist; in manchen Städten fand sich vermutlich um 1700 unter den ratsfähigen Personen kein einziger direkter Nachkomme der vor 100 Jahren der gleichen Vorzugsstellung teilhaftigen Männer.

      Welche Ergebnisse sich aus einer die Bevölkerung einer ganzen Stadt umfassen den genealogischen Untersuchung gewinnen lassen, das beweist das viel besprochene Buch von Otto Konrad Roller: Die Einwohnerschaft der Stadt Durlach im 18.Jahrh. in ihren wirtschaftlichen und kulturgeschichtlichen Verhältnissen, dargestellt aus ihren Stammtafeln (Karlsruhe 1907, 424 u. 272 S. 8°). Hier ist einmal die genealogische und historisch-statistische Methode organisch verbunden, die Genealogie in den Dienst der Sozialwissenschaft gestellt, und zwar durch eine Weiterbildung der Statistik oder wenigstens durch ihre Anwendung auf bisher unberücksichtigt gelassene Gebiete. Während die moderne Statistik immer nur Summen von Einzelpersonen vorführt, erscheint bei Roller jede Person innerhalb ihrer Familie, und den Gegenstand der statistischen Gruppierung bilden viel mehr die Familien, als ihre einzelnen Glieder. Wenn Žižek in seiner kleinen Schrift Soziologie und Statistik (München und Leipzig 1912) mit Recht

darüber klagt, daß die Sozialwissenschaft und die Statistik sich gegenseitig ungebührlich vernachlässigt haben, und wenn er die Berührungspunkte beider Gebiete für die Gegenwart beleuchtet, dann hätte er für die Vergangenheit auch Roller heranziehen sollen; vielleicht hätte er sein Urteil (S. 7, Anm.), daß die „historische Statistik" infolge des geringen vorhandenen Materials immer nur spärliche und mangelhafte Resultate erzielen könne, etwas gemildert. So gewiß die moderne statistische Aufnahme irgend welcher Verhältnisse viel vollständiger und gleichartiger ist als die statistische Bearbeitung zufällig vorhandener Quellen, so liefert die letztere doch unter Umständen Ergebnisse, die sich aus modernen Statistiken nicht gewinnen lassen. Um ein Beispiel herauszugreifen, so zeigt Roller an den sämtlichen Handwerkerfamilien, daß zwar innerhalb eines Jahrhunderts 17 Familien, in denen ein bestimmtes Handwerk vorherrscht, 14 solche gegenüberstehen, bei denen das Handwerk wechselt, aber er faßt sein Urteil in dem allgemeinen Satze zusammen, „daß die Erblichkeit für längere Zeiten, über ein bis zwei Jahrhunderte hinaus, wohl nur eine große Ausnahme bildete, daß also der Zwang des Besitzes, der Armut und der Gewohnheit auf die Dauer die Berufswahl der Städter nicht festlegte" (S. 313). — Hinsichtlich der Einwanderung vom Lande ergibt die in diesem Falle auf die Handwerker beschränkte Untersuchung das Folgende: „Im ganzen stammten aus Städten 748 gegen 212 vom Lande. Betrachtet man aber das Verhältnis der Eingewanderten allein und läßt die aus Durlach stammenden 626 dabei unberücksichtigt, so überwiegt der Zuzug der 212 vom Lande gekommenen Meister nicht unbeträchtlich den der 158 städtischen. Der Unterschied würde sich zuungunsten der letzteren noch mehr verschieben, wenn dem nicht alle die Gewerbe entgegenwirkten, welche, wie die der Gerber, Säckler und Kürschner, der Drechsler, Schlosser und ihrer Nebengewerbe, der Goldschmiede, Zuckerbäcker und ähnlicher, reine oder doch vorzugsweise städtische Gewerbe sind" (S. 318). — Vielleicht noch lehrreicher — ein Gegenstück zu den modernen Verhältnissen — sind die Ergebnisse bezüglich der im Fabrikgewerbe tätigen Bevölkerung. Von Bedeutung war als Fabrikbetrieb in Durlach allerdings nur eine Fayencefabrik, aber die in ihr beschäftigten Arbeiter kamen zu 32,2% aus dem Handwerk und zu 19,9% aus der Landwirtschaft, ja ein beträchtlicher Teil muß sogar dauernd auf dem Lande gewohnt und nur die Arbeit in der Stadt geleistet haben (S. 343/344) — gerade wie in der Gegenwart. Auch ist nachzuweisen, daß, sobald erst einmal die Fabrik gut ging, der Schule entwachsene Knaben sofort in ihr ihren Broterwerb suchten. Wieder andere Fabrikarbeiter, die in einer oder der anderen bald wieder eingehenden Fabrik Arbeit gefunden hatten, widmeten sich nach dem Ende dieser Beschäftigung wohl oder übel wiederum der Landwirtschaft Alles in allem ergibt sich unzweifelhaft, daß die Löhne der Fabrikarbeiter höher als die der landwirtschaftlichen Tagelöhner und der Handwerksgesellen waren, daß die Fabriken also die besten Arbeitskräfte an sich fesseln konnten.

Alle diese Beobachtungen decken sich mit denen, die wir in modernen Verhältnissen machen, obwohl jene Fabrikbetriebe keine Dampfkraft verwendeten und sich von den ihnen zunächst stehenden handwerksmäßigen Betrieben nur dadurch unterschieden, daß in ihnen Arbeitsteilung nach dem Prinzip der Arbeitszerlegung geübt wurde. Liegen uns hier auch nur Beobachtungen vor, die in einem ganz beschränkten Gebiete gemacht sind, so können wir doch viel daraus lernen, um die herrschenden Anschauungen über gesellschaftliche Wandelungen und im besonderen über die Entstehungszeit und Entstehungsursache der Arbeiterfrage wesentlich abzuändern. Dasjenige, was in diesem Falle und ebenso in zahlreichen anderen Roller zu seinen exakten Ergebnissen verhilft, ist der für jede einzelne Person gemachte Versuch, ihre verwandtschaftliche Zugehörigkeit zu einer Familie, Beruf, Alter usw. festzustellen. Die Angaben, die Roller für eine Stadt in mühseliger systematischer Arbeit bietet, und denen sich viele andere anreihen ließen, mögen die Überzeugung festigen, daß die theoretisch-schematische Darstellung sozialer Zustände durchaus nicht genügt, daß es darauf ankommt zu zeigen, wie sich eine Wandelung in der beruflich-sozialen Schichtung durch die häufige Wiederholung eines grundsätzlich gleichartigen

Vorganges in so und so viel individuellen Fällen vollzieht. Das kann die bloße Statistik nie und nimmer veranschaulichen, weil sie nur in der Lage ist, solche soziale Veränderungen zu erfassen, die innerhalb eines Lebens vor sich gehen, aber nicht diejenigen, die sich innerhalb zwei bis drei Generationen vollziehen, mit einem Worte, weil sie immer nur die Personen und nicht die Familien als die letzte soziale Einheit zu begreifen vermag. Da kann nur die individuelle Betrachtung ganzer Familien und ihrer Zweige ergänzend und erklärend wirken.

      Gilt das schon für die Zeit bis 1800, da die Absonderung der Stände noch zu Recht bestand, so noch viel mehr für das 19. Jahrh., in dem die ständischen Unterscheidungen tatsächlich und rechtlich untergingen und eine neue gesellschaftliche Schichtung entstand. Ihre Kennzeichen sind die so sogenannten „Klassen", deren Zahl jedoch nicht ohne weiteres feststeht; zweckmäßiger Weise unterscheidet man auch ihrer drei.

Das Bürgertum.      Als die alten Standesvorrechte des niederen Adels schwanden, so daß es nun für ihn ein Problem der Ebenbürtigkeit nicht mehr gab, vermischte er sich alsbald ziemlich stark dem Blute und dem Berufe nach mit städtisch-bürgerlichen Elementen, so daß sich nunmehr die gesellschaftliche Schicht, aus der sich Offiziere, höhere Staatsbeamte und Rittergutsbesitzer rekrutierten, verbreiterte und an Exklusivität verlor. War im 17. und 18. Jahrh. die Aufnahme der in dem einen Stande Geborenen in den höheren ziemlich häufig gewesen — zugleich eine Anbahnung des modernen Zustandes —, so verschwand nun der Standesunterschied als solcher, und die geistige Ausbildung[279], die sich ohne Lebenshaltung von gewisser Höhe nicht denken läßt, wurde nunmehr maßgebend für die Zugehörigkeit zu der neuen Oberschicht. Diese entstand aller Theorie von der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz zum Trotz und wird gegenwärtig nach dem Vorgange der Sozialisten „Bürgertum", „Bourgeoisie" genannt. Der Name ist vom alten Städtebürgertum entlehnt, und dieses hat der neuen Klasse wirtschaftlich den Stempel aufgedrückt, insofern sich der Geist des Unternehmertums auf sie übertrug. Aber in Lebensgewohnheit und sittlicher Anschauung (Reserveoffiziere) sind die Einflüsse des Adels und des höheren Beamtentums trotzdem nicht zu verkennen. Nachdem nun die Verschmelzung drei bis vier Generationen angedauert hat, ist die gesellschaftliche Einheit durch die mannigfaltigsten, nicht mehr an Landes- oder Provinzgrenzen gebundenen Familienverbindungen so weit gediehen, daß wir eine relativ einheitliche gesellschaftliche Oberschicht besitzen, an der alle deutschen Landschaften, und zwar Stadt und Land gleichmäßig, Teil haben und deren Glieder sich trotz großer räumlicher Entfernungen als zusammengehörig fühlen. Mögen die beruflichen Interessen — wie Landwirtschaft und Industrie und die Kosenamen „Krautjunker" und „Schlotbarone" — diese Kreise noch so sehr in feindliche Lager spalten, gesellschaftlich gehören sie trotzdem zusammen, und es kommt nicht selten vor, daß zwei Brüder (die beiden Reichstagsabgeordneten Richard und Gustav Rösicke dienen als klassisches Beispiel) eine durch ihre wirtschaftlichen Interessen bestimmte gegensätzliche

Politik treiben. Nur für das letztere ist der Beruf das Entscheidende, für die gesellschaftliche Zugehörigkeit dagegen Herkunft und Familienzusammenhang, durch die täglich der Bourgeoisie neue Elemente zuwachsen und ihr verloren gehen. Alle unsere politischen Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokratie sind in ihren Führern und in der Mehrzahl ihrer Mitglieder „bürgerlich", und die übliche Charakteristik, die ihnen von den Sozialisten zuteil wird als der „einer einzigen reaktionären Masse", kennzeichnet das gesellschaftlich Gemeinsame aller durchaus zutreffend.

Die Mittelschichten.      Als Rest des alten städtischen Bürgertums, soweit dessen Glieder nicht in der eben genannten einheitlichen Oberschicht aufgingen, erscheint das sogenannte Kleinbürgertum, dem sich in den selbständigen Landwirten, den Nachfolgern und teilweise Nachkommen der einst an die Scholle gebundenen Pferdebauern, sowie in den zahlreichen beruflich ausgebildeten öffentlichen und privaten Beamten neue Zweige zugesellt haben. Alle drei sind durch die Bande der Verwandtschaft, der Lebenshaltung, der sittlichen Anschauung eng verbunden und bilden den sogenannten „Mittelstand“, und erst in zweiter Linie übt der wirtschaftliche Gegensatz seine trennende Wirkung aus; dieser scheidet die Güterverbraucher (Beamten oder umfassender: Festbesoldeten) von den städtischen (Gewerbetreibenden, Kleinhändlern) und ländlichen Gütererzeugern (Bauern), während der Widerspruch der Interessen zwischen Stadt und Land wiederum die Verbraucher und städtischen Gütererzeuger vereint den Bauern gegenüberstellt.

      So weit zeigt der Mittelstand ein Gesicht, das grundsätzlich dem der Bourgeoisie gleicht, aber in einem Punkte unterscheiden sich beide scharf. Der Mittelstand ist zwar in allen deutschen Provinzen vorhanden, aber in jeder Landschaft ein anderer, der einen selbständigen Charakter trägt. Der Mittelstand als gesellschaftliche Bildung umfaßt nicht ganz Deutschland, und zwar ist der Beweis dafür, daß sich die normalen Familienverbindungen auf die engere Landschaft beschränken.

      Die Mittelstandsbewegung trug deshalb von vornherein landschaftlichen Charakter, und wenn sich auch 1911 die bestehenden landschaftlichen Organisationen zu dem Reichsdeutschen Mittelstandsverband zusammenschlossen, um sich namentlich in Angelegenheiten, die der Reichsgesetzgebung unterstehen, besser zur Geltung zu bringen, so haben sie doch ihre Selbständigkeit bewahrt Im Gegensatz zu diesem Vorgange steht die Bildung des Hansabundes, dessen führende Mitglieder durchaus der Oberschicht angehören: hier entstand zuerst die große das ganze Reich umfassende Gesamtorganisation und innerhalb dieser erst wurden Ortsgruppen und Landesverbände ins Leben gerufen.

      Gewiß führt der Verkehr auch manche einzelne Glieder der Mittelschicht in andere Landesteile, aber durch eine solche Verpflanzung pflegen sie den Zusammenhang mit ihren Vettern daheim zu verlieren und gleichen sich ihrer neuen Umgebung mindestens in der nächsten Generation vollständig an. Die Lebenshaltung und Lebensgewohnheit des Mittelstandes ist in den verschiedenen Provinzen nicht entfernt so gleichartig wie in der Oberschicht, sondern weist nach Sprache, Speisezettel und Hauseinrichtung, ja sogar in der Beurteilung gesellschaftlicher und sittlicher Zustände, erhebliche Abweichungen

auf. Aus dieser Schicht steigen meist durch den Erwerb einer höheren Berufsbildung die Söhne, vereinzelt die Töchter durch Heirat in die Oberschicht auf, aber noch immer findet sich der Fall, daß derselbe Mann, der im Mittelstande seine wirtschaftliche Laufbahn begann, selbst durch erfolgreiche Tätigkeit in vorgerücktem Alter mitten in der Oberschicht steht, ohne daß er sagen könnte, wann er eingerückt sei; seine Kinder werden dann schon als in ihr geboren betrachtet.

Die Handarbeiterschaft:      Dieses Aufsteigen läßt sich trotz häufigen Vorkommens in der Öffentlichkeit nicht so leicht beobachten, weil die Veränderung des Aufenthaltsorts der Beteiligten dabei störend einwirkt Dieser Umstand scheint beim Gegenteil weniger ins Gewicht zu fallen, d. h. beim Herabsinken sowohl einzelner Personen selbst als auch mancher Kinder in die gesellschaftliche Unterschicht, die der Handarbeiter, deren Klassenbewußtsein die Sozialdemokratie künstlich stärkt, indem sie ihnen die Lehre von der gemeinsamen proletarischen Lebenshaltung suggeriert. Gewiß ist das gewaltige Anwachsen dieser Schicht auf die allgemeine Einbürgerung der Unternehmung als Wirtschaftsform mit Arbeitszerlegung und Arbeitsverschiebung zurückzuführen, aber über die Herkunft dieser Menschen ist damit gar nichts ausgesagt. Für die Bildung der „Klasse" kommen diejenigen, die schon als Kinder industrieller Handarbeiter geboren wurden, nicht in Betracht, sondern nur diejenigen, die erst aus anderen Berufen übergetreten sind oder als Kinder in anderen Berufen tätiger Eltern früh in der Industrie ihr Brot suchten. Die letzteren Fälle waren natürlich früher, etwa bis 1860, häufiger als jetzt, und deswegen muß eine Untersuchung über die Entstehung der Handarbeiterklasse die Ahnen der jetzigen Generation bis zu den Urgroßeltern, und zwar auch in den weiblichen Linien verfolgen.[280] Man wird dann vier bis fünf verschiedene Berufsgruppen finden, aus denen sich die Industriearbeiterschaft einst zusammensetzte. Es waren das a) städtische gelernte Arbeiter (Handwerker und Handwerksgesellen), b) städtische ungelernte Arbeiter (Tagelöhner, Fuhrknechte), c) ländliche selbständige Wirte (Kleinbauern, Gärtner), d) ländliche Lohnarbeiter. Zu diesen aber gesellen sich als fünfte Gruppe noch alle diejenigen, deren Vorfahren in höheren Kreisen zu suchen sind und die in die unterste Schicht herabsanken. Das Bewußtsein für dieses Zusammenwachsen des sogenannten „vierten Standes" aus so verschiedenen Kreisen fehlt nicht nur unseren Sozialwissenschaftlern und Sozialpolitikern, sondern vor allem auch der Handarbeiterschaft selbst; ja schon das Wissen davon, wie und wo die Groß- und Urgroßeltern lebten, ist dem einzelnen Handarbeiter

abhanden gekommen. Das ist ein Unglück, weil dadurch der Handarbeiterschaft das Gefühl der Zugehörigkeit zu dem Volksganzen verloren gegangen ist, so daß die sozialistische Einflüsterung vom Schicksal der Enterbten und der Unmöglichkeit wirtschaftlichen Aufsteigens willige Aufnahme findet. Wenn jeder Fabrikarbeiter die Verzweigung seiner Familie über nur drei bis vier Generationen hinweg wirklich kennen würde, dann müßte er lachen über die Behauptung, das sogenannte Proletariat sei eine selbständige Klasse, die mit den übrigen Schichten des Volkes in keinerlei Verbindung stehe, und nicht minder über den angeblichen internationalen Charakter des Proletarierbewußtseins. Gerade der einzelne Fabrikarbeiter hängt in Wirklichkeit als Mensch so stark an seinem engeren Vaterlande und an seiner Heimatsprovinz, daß er sich selbst in einer anderen Gegend Deutschlands nur sehr schwer einlebt. Innerhalb der engeren Heimat ziemlich beweglich, geht er nur ungern in weitere Ferne; geschieht es aus äußeren Gründen doch, dann reißt gerade wie beim Kleinbürgertum die Verbindung mit der Heimat bald ab, und es erfolgt eine Angleichung an die neue Umgebung. In Wirklichkeit gibt es nicht einmal ein gemeindeutsches proletarisches Empfinden; es gibt keine gesellschaftlich einheitliche deutsche Arbeiterklasse, sondern nur in jeder Landschaft eine Handarbeiterschaft mit einem einheitlichen geistigen Gepräge, so daß sich die Glieder wirklich untereinander verstehen. Die grundverschiedene Stellungnahme der nord- und süddeutschen Sozialdemokraten zu den praktischen Aufgaben der Politik beruht im letzten Grunde auf der verschiedenen Lebensauffassung, kraft deren die Klassenabsonderung im Süden längst nicht so weit gediehen ist wie im Norden. Lediglich wirtschaftliche Gründe sind dafür nicht maßgebend, sondern in viel höherem Maße, als es zunächst scheinen will, die geistige Haltung, für deren grundsätzliche Einheitlichkeit in größeren Gebieten die Familienverbindungen ausschlaggebend sind; nur so weit sie reichen, reicht auch die Einheitlichkeit der Lebensauffassung.

      Dem Berufe nach ist die Klasse der Handarbeiter bunt zusammengewürfelt, aber Berufsgegensätze spielen gesellschaftlich nicht die geringste Rolle, weil dem Lohnarbeiter mangels der Fähigkeit zu abstraktem Denken das Interesse an seinem besonderen Berufe nicht zum Bewußtsein kommt. Eben deshalb fehlt es auch an dem oft gewünschten Solidaritätsgefühl zwischen industriellem und landwirtschaftlichem Arbeiter; der letztere hat Sinn und Interesse für seine Berufsarbeit. Dagegen gibt es einen neuen Gegensatz andrer Art, den zwischen gelernten und ungelernten Arbeitern, der dort, wo aus beruflichen Gründen die zweite Gruppe stark vertreten ist, zu einer schroffen Scheidung zwischen beiden und einem neuen Standesbewußtsein führt.

      Fragt man danach, wie das Klassenbewußtsein der Handarbeiterschaft entstehen und eine objektiv falsche Lehre von den Wechselwirkungen im Gesellschaftsleben zeitigen konnte, so läßt sich die Antwort nur finden auf Grund der geistigen und seelischen Stimmungen des einzelnen Handarbeiters innerhalb einer größeren Organisation und der sozialpsychischen Wirkung,

die daraus entsteht, daß der individuell fast gleiche Vorgang sich auf engem Raume hundert und tausendmal wiederholt. Der tatsichliche Sachverhalt läßt sich etwa folgendermaßen darstellen. Wo der moderne Handarbeiter auch tätig sein mag, da fügt er sich einem System ein und wirkt innerhalb eines feststehenden, gegebenen Rahmens. Sobald er nun seine Aufgabe technisch erfaßt hat, arbeitet er, selbst bei Verrichtungen, die an sich Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordern, mechanisch und hat keine Gelegenheit, wirtschaftliche Initiative zu entfalten. Dadurch aber schwindet ihm, dessen ganzes Denken nur konkrete Dinge zu fassen vermag, der Sinn für das Wirtschaften überhaupt; das, was für ihn subjektiv etwas Gegebenes ist, betrachtet er alsbald auch objektiv als gegeben und fühlt sich nun als durch das Schicksal an irgendeine Stelle geworfen, die ihm zwar Brot, aber keine geistige Befriedigung gewährt Aus dieser seelischen Stimmung heraus wächst das Bewußtsein, „nur“ Handarbeiter zu sein, entsteht der Gegensatz zum Unternehmertum und das Gefühl, ausgebeutet zu werden. Daß es tatsächlich ein soziales Aufsteigen auch heute noch gibt[281] und daß nur der Wirtschaftssinn einen solchen Aufstieg ermöglicht, will man nicht wissen und anerkennen, und so festigt sich die falsche Überzeugung, daß der als Proletarier Geborene dazu verurteilt sei, auch als solcher zu sterben und gerade so seine Kinder und Kindeskinder. Nur ein schwacher Trost leuchtet in der Ferne, daß sich nämlich die Verhältnisse auch einmal umkehren könnten, daß dann dem Handarbeitertum das Los zufallen könnte, die Herrscherklasse zu bilden. Dieses Gaukelbild des politischen Sozialismus muß jeden Kopf bestechen, der nicht gewöhnt ist, auch bei abstraktem Denken die Phantasie in ihre Schranken zu weisen.

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Sozialwissenschaftliche Aufgaben der Genealogie.      Die von der üblichen Kennzeichnung der modernen Gesellschaftsverfassung wesentlich abweichende Darstellung, die hier gegeben wurde, ist genealogisch begründet; sie ist durch Beobachtungen an vergleichsweise wenigen Einzelfällen gewonnen, aber jeder Einzelfall ist erhärtet durch einen annähernd vollständigen Überblick über eine ganze Familie durch mehrere Generationen hindurch, so daß sowohl die unmittelbaren Vorfahren jeder heute lebenden Person als auch die Geschwister jeder in der Stammreihe auftretenden Person nach Lebensstellung, Wohnort usw. bestimmt sind. Die Mannigfaltigkeit, die sich zunächst zeigt, schwindet zusehends, sobald typische Benennungen an Stelle der konkreten Berufsbezeichnungen treten und die Ortsnamen durch Entfernungsangaben, die von einem richtig gewählten Mittelpunkte aus berechnet sind, ersetzt werden. So oft neu bearbeitete Stammtafeln in dieser Weise geprüft wurden, immer wieder ergaben sich die nämlichen Zustände.

      Bisher sind bürgerliche Stammtafeln (für soziologische Zwecke hat die Ahnentafel wesentlich geringere Bedeutung) zumeist aus Liebe zum eigenen Geschlecht in mühsamer Forschung hergestellt worden ohne irgendwelche wissenschaftliche Nebenzwecke. Eben deshalb ist das Material für soziologische Betrachtungen brauchbar, da sich in der Fragestellung und Auswahl nicht vorgefaßte Meinungen widerspiegeln. Aber nachdem induktiv eine Reihe Vorstellungen gewonnen worden ist, wäre es wohl angebracht, der genealogischen Forschung gewisse soziologisch wertvolle Gesichtspunkte zu unterbreiten, die sich gelegentlich berücksichtigen lassen, und dann zu planmäßiger Bearbeitung von Stammtafeln fortzuschreiten mit der Absicht, bestimmte gesellschaftliche Beziehungen auf die Abhängigkeit von genealogischen Tatsachen zu prüfen. Die angezogene Untersuchung von Ehrenberg und Racine ist ein Anfang dazu.

      Eine wesentliche Aufgabe in dieser Richtung würde es sein, Stamm-und Ahnentafeln statistisch zu bearbeiten nach Rollers Vorgang, und zwar etwa in folgender Weise: ausgehend von den vielleicht 30 in einem beliebigen Dorfe um 1800 lebenden Bauern als Stammvätern werden in Stammtafeln deren sämtliche direkte Nachkommen, männliche und weibliche, bis zur Gegenwart zusammengestellt und die in diesen Stammtafeln vorkommenden Personen werden dann nach bestimmten in soziologischem Geiste entwickelten Grundsätzen gruppiert; die Fragen würden etwa lauten können: a) wieviele der Söhne, der Enkel und Urenkel von allen 30 Stammvätern wohnen in der Stadt? b) wieviele von ihnen hatten gelehrte Berufe? c) wieviele heirateten Städterinnen? d) wie verteilen sich die Aufenthaltsorte sämtlicher Söhne, Enkel und Urenkel erstens auf Stadt und Land, zweitens auf Entfernungszonen vom Urheimatsort? — Umgekehrt würde man etwa von den gegenwärtig in einer Fabrik beschäftigten Arbeitern ausgehen und zunächst deren Ahnentafeln aufstellen können, aber nur um alsbald in jeder Generation auch die Geschwister einzubeziehen und deren Nachkommen mit zu verfolgen. So würde man in rückläufiger Arbeit schließlich Stammtafeln gewinnen, die von zunächst unbekannten Groß- oder Urgroßeltern ausgehen. Hier würde dann, wenn wir Nutzen für das Verständnis der modernen Gesellschaftszustände daraus ziehen wollen, die Frage nach dem Beruf, Wohnort usw. der Väter, Großväter und Urgroßväter der in der lebenden Generation aufgeführten Personen zu beantworten sein.

      Methodisch und technisch würden durch solche Untersuchungen der Statistik neue Aufgaben erwachsen, aber auch ganz neue Erkenntnisse müßten die Folge sein, jedenfalls soziologisch viel umfassendere als sie die neueren Volkszählungslisten und der Vergleich mehrerer Zählungen liefern können. Aus diesen lassen sich nur Antworten auf die wenigen bestimmt gestellten Fragen gewinnen, während sich die Angaben vollständiger Stammtafeln in ganz beliebiger Weise zueinander in Beziehung setzen lassen. Um nur eins zu erwähnen, ist unser Volkszählungsmaterial insofern soziologisch unvollständig, als nur die lebenden Personen verzeichnet werden, während die verstorbenen wegbleiben. Aber für alle genealogisch-statistischen Untersuchungen

ist gerade die Berücksichtigung der früh verstorbenen Kinder unerläßlich, und es gilt für jede Person festzustellen, das wievielte Kind einer Mutter sie war. Das läßt sich wohl in einem einzelnen Falle ermitteln, aber es wäre von großem Vorteil, wenn eine entsprechende Einrichtung der Fragebogen zu einer Antwort für jede einzelne Person verhülfe! Es würde z. B. im Hinblick auf die mit dem Geburtenrückgang abnehmende Kindersterblichkeit recht wichtig sein zu wissen, in welchem Zahlenverhältnis unter der erwachsenen Bevölkerung Erstgeborene, Zweitgeborene usw. bis zu den Zehnt- und Zwölftgeborenen vorhanden sind, sowie exakt festzustellen, ob die Kindersterblichkeit etwa bei den Fünftgeborenen größer ist als bei den Erstgeborenen oder umgekehrt.

      Das sind einige willkürlich herausgegriffene Fragen, deren Beantwortung nur auf statistischem Wege möglich ist, sobald das Urmaterial nach soziologisch-genealogischen Gesichtspunkten eingerichtet worden ist. Das ist aber nur denkbar, wenn Soziologen und Statistiker wie von anderen, so auch von den Gedanken Kenntnis nehmen, welche die zurzeit ihnen unbekannte Wissenschaft Genealogie zutage gefördert hat.

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Familiengeschichtliche Quellenkunde im Gebiet der Psychiatrie und Anthropologie.[GWR 144]

Von Professor Dr. R. Sommer, Geh. Medizinalrath in Gießen.

Bedeutung der familiengeschichtlichen Quellenkunde für Psychiatrie und Anthropologie.Voraussetzung jeder Wissenschaft ist eine gründliche Methodenlehre. Dementsprechend ist in dem Gebiet der Psychiatrie und Anthropologie die familiengeschichtliche Quellenkunde von größter Bedeutung, da sie einen notwendigen Bestandteil im System der Methoden darstellt.

      Gehen wir von dem in einem klinischen Betrieb sehr häufigen Fall aus, daß dem Arzt eine akut geisteskrank gewordene Person ohne genauere Mitteilung über die Vorgeschichte zugeführt wird, so ist man zunächst lediglich an den Befund von Symptomen gebunden, den der Kranke bietet. Je genauer die objektive und psychologische Untersuchung in solchen Fällen ist, desto leichter wird es möglich sein, aus dem Befund Rückschlüsse auf die Entstehng des Leidens zu machen. Dies gilt, auch bei Unkenntnis über die persönliche und familiäre Vorgeschichte, besonders für die Krankheitsgruppen der Epilepsie, der fortschreitenden Paralyse, der Puerperalpsychosen, vielfach auch bei Katatonie und funktionellen Schwachsinnsformen. Auch lassen sich sehr oft aus dem bloßen Befund bestimmte Schlüsse über die Vorgeschichte, besonders Schulbildung, allgemaines Bildungsniveau und soziale Verhältnisse, ganz abgesehen von den subjektiven Angaben der Kranken über diese Punkte,

ableiten, z. B. ist es vielfach möglich, aus dem Untersuchungsbefund zu sagen, ob angeborener Schwachsinn oder eine später erworbene Geistesstörung vorliegt.

Persönliche Vorgeschichte von Krankheitserscheinungen.      Jedoch macht der unverkennbare Fortschritt in der objektiven Diagnostik aus dem bloßen Befund die Erhebung der Vorgeschichte durchaus nicht überflüssig, im Gegenteil ist es notwendig, auch in dieser Beziehung eine kritische Methode herauszubilden, die dem Fortschritt der differentialdiagnostischen Erkenntnis konform ist und diese ergänzt Es handelt sich also in dem angenommenen Falle und prinzipiell darum, die Vorgeschichte der Erkrankung, die ganze persönliche Entwicklung des Patienten sowie die biologischen Beziehungen innerhalb seiner Familie möglichst vollständig zu erkennen. In vielen Fällen sind Patienten, soweit sie nicht verwirrt, gehemmt oder verblödet sind, selbst imstande, eine Reihe von Aussagen in dieser Beziehung zu machen. Man muß sich jedoch vom Standpunkt einer kritischen Quellenkunde immer vor Augen halten, daß solche Aussagen von Kranken mit größter Vorsicht aufzufassen sind und in jedem Fall erst nachgeprüft werden müssen. Ein häufiger Fehler, den man bei den im psychiatrischen Fach nicht Bewanderten trifft, besteht darin, daß an Aussagen, die mit Besonnenheit und Ruhe gemacht werden, in der Regel nicht gezweifelt wird, während die psychiatrische Erfahrung lehrt, daß sie trotz dieser scheinbaren Zuverlässigkeit völlig falsch sein können. Dies gilt besonders für die Aussagen der mit Wahnideen behafteten Kranken, die häufig mitten in ganz richtigen Aussagen über ihr Vorleben völlig falsche, auf Wahnideen beruhende Angaben machen, die dann leicht geglaubt werden, weil die gesamten Äußerungen besonnen und vernünftig erscheinen, besonders wenn ihre Wahnideen innerhalb der Grenze der Möglichkeit liegen.

      Andere Beispiele dieser Art bilden Fälle mit tatsächlichen Erinnerungslücken, die in der öfter beobachteten Weise durch Assoziationen und Konfabulationen ausgefüllt werden, so daß der Tatbestand der Erinnerungslosigkeit verhüllt wird. Ferner finden sich solche falsche Aussagen über die Vorgeschichte oft bei Schwachsinnigen und besonders bei psychogenen Neurosen (Hysterie), wobei völlig unrichtige Aussagen vorkommen und gelegentlich auch Sachverständige zuerst täuschen können. Es bedarf also jedenfalls die Aussage von Kranken besonders auch über ihre familiäre Vorgeschichte im höchsten Grade der methodischen Nachprüfung.

Familiäre Vorgeschichte von Krankheitserscheinungen.      In der klinischen Praxis wird man zunächst immer versuchen, über die Vorgänge, die zu der Aufnahme in die Anstalt geführt haben, durch Vernehmung der betreffenden Personen, die den Ereignissen beigewohnt haben, Klarheit zu gewinnen und im Anschluß daran Mitteilungen über die ganze Vorgeschichte und die Familienverhältnisse zu erlangen. Hierbei sind in der Regel die Angehörigen die Berichterstatter. Jedenfalls muß prinzipiell verlangt werden, daß von dem untersuchenden Arzt die besondere Quelle, aus der bestimmte Mitteilungen stammen, namhaft gemacht werde, und daß methodisch die von bestimmten zu nennenden Personen erhaltenen Angaben von der eigenen Erfahrung und dem Untersuchungsbefund des Arztes getrennt

werden, so daß diese beiden Elemente, Bericht von anderen und eigene Untersuchung, deutlich unterschieden werden können.

Psychiologische Kritik von Krankheitsberichten.      Dabei stellt sich heraus, daß zwar in der überwiegenden Zahl der Fälle die Berichte der Angehörigen einen sehr wertvollen Einblick in die Entstehung der Krankheit gewähren, daß aber auch diese Referenten, nicht nur der Patient selbst, vom kritischen Standpunkt der Psychologie der Aussage betrachtet werden müssen. Die Hauptgruppen von Fehlern, auf die man bei den Angehörigen während der Ausfragung über die Entstehung der Krankheit trifft, sind folgende:

      1. Absichtliches Verschweigen von bestimmten psychiatrisch wichtigen Tatsachen, z. B. von Selbstmordversuchen, syphilitischer Infektion, Straftaten, Fällen von Geisteskrankheit in der Familie usw., wobei als Motive häufig eine dem Arzt gegenüber falsche Scham, geschäftliche Rücksichten, Bindung durch vorher in der Familie geschehene Besprechung usw. später zutage kommen. Durch solche Weglassungen in den Angaben der Angehöriger können für den behandelnden Arzt außerordentlich schwierige Situationen in praktischer und wissenschaftlicher Beziehung entstehen, da ihm alsdann wesentliche Voraussetzungen für die Beurteilung fehlen. Es ist daher immer notwendig, bei der Erörterung der Vorgeschichte den eigenen Untersuchungsbefund mit solchen Angaben zu vergleichen und den Fragen zugrunde zu legen. Häufig geben die Angehörigen erst bei der dringenden Stellung bestimmter Fragen auf Grund des Befundes die ihnen schon längst bekannten Tatsachen zu. Eine Abart dieses Fehlers ist der allerdings sehr seltene, daß aus irgendwelchen Absichten direkt falsche Angaben über den Patienten gemacht werden.

      2. Unbewußte Auslassungen, die entweder auf Mangel an Wahrnehmung oder auf dem Vergessen von bestimmten Tatsachen beruhen. Es ist geradezu erstaunlich, wie manchmal eine Reihe von Vorfällen, die für die diagnostische Auffassung sehr wesentlich sind, von den Angehörigen völlig ausgeschaltet werden und erst allmählich bei eindringlicher Erörterung zutage kommen.

      3. Erinnerungstäuschungen, die dazu führen, daß vergangene Dinge in falsche Reihenfolge gebracht, miteinander verwechselt oder fälschlich verbunden werden.

      4. Unrichtige Kausalvorstellungen über die Entstehung der Krankheit, die häufig auf bestimmten allgemeinen Auffassungen und Lebenserfahrungen der Referenten beruhen, die sie dann fälschlich auf die Frage der Entstehung von Krankheiten anwenden. Dabei ist deutlich erkennbar, daß im allgemeinen fast immer äußere Ursachen für den Ausbruch der Krankheiten verantwortlich gemacht werden, während der Gedanke an innere Ursachen, d. h. an die Bedeutung der angeborenen Anlage und der Vererbung in der Regel den Angehörigen fernliegen. Allerdings scheint sich dies in den letzten beiden Jahrzehnten unter dem Einflusse der ins Volk dringenden Hereditätslehre allmählich zu ändern, worin sich eine parallele Erscheinung zu der wissenschaftlichen Entwicklung zeigt Die volkstümlichen Auffassungen sind nachträgliche Wirkungen der wissenschaftlichen Lehren.

      In vielen Fällen ist es notwendig, die Aussagen der Angehörigen einer weiteren Nachprüfung zu unterziehen und von diesen selbst oder durch Befragung von anderen Personen Klarheit über bestimmte Punkte zu schaffen. Besonders notwendig ist dies in der psychiatrischen Praxis bei all den Fällen, wo es sich um die Zurückhaltung eines Geisteskranken in der Anstalt wegen Gemeingefährlichkeit handelt. Hier ist es durchaus erforderlich, auch die Aussagen der Angehörigen durch protokollarische Zeugenvernehmungen von Seiten der zuständigen Behörden speziell der Bürgermeistereien oder der Polizeiämter nachprüfen zu lassen. In das Regulativ der Klinik für psychische und nervöse Krankheiten in Gießen habe ich eine Bestimmung aufnehmen lassen, die mir die Möglichkeit gibt, in solchen Fällen behördliche Vernehmungen unabhängig von den Aussagen der Angehörigen und des einweisenden Arztes zu veranlassen, eine Einrichtung, die sich in den in Betracht kommenden Fällen besonders bei paranoischen und schwachsinnigen Geisteskranken sehr bewährt hat. Prozentuarisch sind die Fälle, bei denen diese Vorsichtsmaßregel angebracht ist, relativ selten, aber bei der vorhandenen Sachlage dann völlig unentbehrlich, wenn man den Kranken und seinen Arzt vor Ungerechtigkeit schützen will. Die Einrichtung beruht auf der Erkenntnis, daß auch die Aussagen von Angehörigen über Kranke manchmal, wenn auch in viel geringerem Grade als die der Kranken selbst, die genannten Fehlerquellen aufweisen.

Biologisch-familiengeschichtliche Betrachtungsweise.      Unter Beachtung der genannten Schwierigkeiten und Fehlerquellen wird es in der Regel gelingen, nicht nur die unmittelbare Entstehung der Krankheit, sondern auch die ganze persönliche Vorgeschichte unter andauernder Vergleichung mit dem Untersuchungsbefund ins Klare zu stellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um eine Klarstellung einerseits der angeborenen Anlage, andererseits der von außen kommenden Schädlichkeiten und der dadurch erworbenen Störungen. Besonders infolge der neueren Entwicklung der Keimzellenlehre ist diese scharfe Unterscheidung von äußeren und von inneren Momenten von größter Bedeutung und bildet die Voraussetzung zu einer biologisch-familiengeschichtlichen Betrachtungsweise, da im Sinne dieser als endogen, d. h. von innen entstanden, nur das gelten kann, was auf der Zusammensetzung der Keimzellen beruht. Schon das ganze embryonale Leben und besonders auch die Geburt gehört in diesem Sinne zu einer Lebensperiode, in der mannigfache äußere Schädigungen einwirken können, deren Resultat nach der Geburt dann als angeboren im weiteren Sinn erscheint. Man muß also von diesem Standpunkt die Begriffe endogen und angeboren trennen und deutlich aussprechen, daß es eine große Zahl von angeborenen Störungen gibt, die nicht endogen im Sinne der Keimzellenbeschaffenheit sind, sondern im embryonalen Leben oder bei der Geburt erworben wurden. Die Verwechslung der beiden Begriffe hat in der psychiatrischen Hereditätslehre außerordentlich viel Verwirrung gestiftet.

      Eine gründliche Trennung der Gruppen hat zuerst innerhalb des Gebietes des angeborenen Schwachsinnes stattgefunden, der auf pathogenetisch

völlig verschiedenen Ursachen beruht, so daß das ganze Gebiet der Idiotie (des angeborenen Schwachsinnes) in eine Reihe von wohl charakterisierbaren Krankheitsformen auseinander gefallen ist. Als Beispiel greife ich hier die hydrozephalischen Erkrankungen (Ansammlung von Flüssigkeit in den Hirnhöhlen) heraus, die öfter schon während der embryonalen Entwicklung, noch häufiger erst in den ersten Lebensjahren nach der Geburt einsetzen und zu charakteristischen Veränderungen am Schädel mit psychischen Störungen „angeborener“ Art verschiedener Grade (Idiotie, Imbezillität, Debilität) in der Regel führen. Meist wird bei der persönlichen Vorgeschichte der Lebensgang der betreffenden Patienten nur bis zu der Geburt zurück verfolgt. Im Sinne der biologischen Familienforschung ist es jedoch in manchen Fällen angebracht, den Zustand der Eltern zur Zeit der Zeugung zu beachten und dabei Krankheiten, ermüdende Momente, psychische Aufregungen, Alkoholexzesse usw. in Betracht zu ziehen. Die Punkte, auf die im Übrigen die Aufmerksamkeit bei der Erforschung der persönlichen Entwickelung zu richten ist, sind folgende:

      1. Verhalten und besondere Eigentümlichkeiten in den ersten Lebensjahren nach der Geburt und weiter bis zum Beginn der Schulzeit, Kinderkrankheiten, hervortretende konstitutionelle Züge in körperlicher und geistiger Beziehung.

      2. Von der Schulzeit bis zum Einsetzen der Pubertät, Leistungen in der Schule, besondere Interessen, Verhalten in Bezug auf Affekte und moralische Beziehungen, soziales Verhalten in der Gemeinschaft der anderen Kinder und in der Familie.

      3. Periode der Pubertät, Einsetzen der physischen Veränderung, periodische Blutung bei Mädchen, Stimmbruch usw. bei Knaben, auffallende Züge während der Pubertät, Schwärmerei, Romantik, auffallend läppisches Verhalten, d. h. Züge, die sich in gesteigerter Form bei vielen Psychopathien in dieser Zeit finden.

      4. Verhalten und Lebensführung zwischen der Pubertät und ungefähr dem 25. Jahr.

      In diese Zeit fallen besonders die mit dem Namen Dementia praecox oder primärer Schwachsinn bezeichneten Demenzprozesse, die nach der Ansicht einer Reihe von Forschern als endogen aufzufassen sind, d. h. also infolge der Beschaffenheit der Keimzellen, aus denen das betreffende Geschöpf hervorgegangen ist, allerdings nach einer schon geschehenen persönlichen Entwicklung ausbrechen.

      Um auszudrücken, daß in diesen Fällen der ausbrechende Schwachsinn ein primärer ist, nicht aber ein nach anfänglichen Affektpsychosen zustande kommender sekundärer, haben speziell Rieger und Sommer die Krankheit als primären Schwachsinn bezeichnet In neuerer Zeit ist dafür im Hinblick auf das Symptom der geistigen Zersetzung der Ausdruck „Schizophrenie“ gewählt worden.

      Was die Ursachen betrifft, so steht jedenfalls fest, daß die Krankheit, die in der Regel zu einem dauernden Schwachsinn führt, meist ohne erkennbare

äußere Ursachen ausbricht, was entschieden auf endogene Beschaffenheit deutet. Gerade diese prozentuarisch in den Beständen der Irrenanstalten außerordentlich häufige Krankheit erscheint also als Ausläufer am Stammbaum der Familie, als endogener Degenerationsprozeß, der auf der Beschaffenheit der Keimzellen beruht. Gerade diese Krankheit ist es, welche die Erforschung der Ascendenz und der Seitenlinien vom psychiatrischen Standpunkt erforderlich macht.

      5. Die Lebensgeschichte in den zwei Jahrzehnten vom ca. 25. bis 45. Lebensjahr, d. h. einer Periode, die sich bei Männern besonders durch das Auftreten von paralytischen Krankheiten kennzeichnet, die in der Regel auf syphilitischer Infektion, also auf einer von außen kommenden Infektion beruhen. Ferner spielt in diesem Lebensalter bei den Männern der Alkoholismus, also ebenfalls eine wesentlich exogen bedingte Störung, eine bedeutende Rolle. Bei Frauen steht die Beziehung zum ehelichen Leben, zur Gravidität und zum Puerperium inbezug auf die nervösen und geistigen Störungen während dieser Zeit im Vordergrund.

      6. Das Verhalten in den beiden Lebensjahrzehnten vom ca. 45. Jahr an. Bei Frauen kommt hier besonders das Klimakterium mit den dazu in Beziehung stehenden körperlichen und psychischen Veränderungen in Betracht, bei Männern die arteriellen Erkrankungen speziell des Gehirns, in denen sich eine Reihe von früher überstandenen Schädlichkeiten dokumentieren. Bei beiden Geschlechtern kommt mit zunehmendem Alter die Frage der senilen psychischen Veränderung in Betracht.

Psychiatrische Familienforschung.      Während der genannten Perioden ist andauernd die Unterscheidung von endogenen und exogenen Ursachen im Auge zu halten, und je mehr die Störungen psychischer oder nervöser Art unter Abwesenheit von äußeren Ursachen hervortreten, desto mehr läßt diese Erscheinung auf eine familiäre Anlage schließen. Jedenfalls ist die Erforschung dieser von der größten Wichtigkeit nicht nur für die psychiatrische Auffassung des Einzelindividuums, sondern für die Beurteilung der ganzen Familie und ihrer Bedeutung im Gefüge der menschlichen Gesellschaft. Es muß daher im Anschluß an die erhobene persönliche Anamnese die Familie des Betreffenden vom biologischen Standpunkt möglichst erforscht werden. Hier machen sich ganz ähnliche Schwierigkeiten geltend wie bei der Erhebung der persönlichen Vorgeschichte. Eine Menge von Tatsachen aus der Familie, z. B. Geisteskrankheit anderer Mitglieder, Kriminalität, sozialer Verfall, schädigende Einwirkungen durch bestimmte Umstände, werden vielfach verschwiegen und können nur allmählich durch Zusammenstellung einer Reihe von mühsam gewonnenen Aussagen klar herausgebracht werden. In vielen Fällen muß das Ausfragen der Angehörigen durch Erkundigungen bei Behörden und eventuell vorhandenes Aktenmaterial ergänzt werden. In diesen Punkten muß die psychiatrische Familienforschung im allgemeinen dieselben Quellen zu benutzen suchen, wie sie für die familiengeschichtlichen Studien im allgemeinen gelten, und die den Gegenstand der Hauptdarstellung dieses Buches bilden.

      An dieser Stelle kann nur erörtert werden, welche Methoden speziell im Rahmen der psychiatrischen Organisation eines Landes in dieser Beziehung in Betracht kommen. Zunächst müssen die einzelnen psychiatrischen Anstalten jedes Landes selbst nach Möglichkeit das Material aus ihren eigenen Beobachtungen in dieser Richtung festzustellen suchen. In Gebieten, die noch nicht sehr durch die Freizügigkeit den territorialen Charakter der Altangesessenheit verloren haben, ist besonders auf die Heimat und das gruppenartige Auftauchen der gleichen Namen zu achten. In einem Aufsatz über psychiatrische Untersuchung eines Falles von Mord und Selbstmord in einer Familie[282] habe ich dieses Verfahren systematisch ausgebildet und gezeigt, wie von einem bestimmten ursprünglichen Gebiet aus eine stark psychopathische Familie sich allmählich ausgebreitet hat und wie in ihrer Descendenz dann sich eine furchtbare Familientragödie auf Grund hereditär-psychopathischer Züge abspielte.

      Ferner ist zu fordern, daß bei Frauen nicht nur der Mannesname in die ärztlichen Akten eingetragen werde, sondern auch der Mädchenname.

      Es empfiehlt sich, wie dies neulich von Herrn Oberarzt Dr. Werner in der Heil- und Pflegeanstalt Heppenheim a. d. B. durchgeführt worden ist, für familiengeschichtliche Studien besondere Merkkarten in den Anstalten einzurichten.

      Wird dieses Verfahren in sämtlichen psychiatrischen Anstalten eines Bundesgebietes, eingeschlossen die betreffenden psychiatrischen Kliniken, in übereinstimmender Weise durchgeführt, wie dies vom Oberarzt Dr. Werner für das Großherzogtum Hessen mit großer Mühe in Angriff genommen worden ist, nachdem ich früher schon eine kombinierte Hereditätsforschung in diesen Gebieten angeregt hatte, so muß daraus im Laufe der Zeit mit Notwendigkeit ein deutlicher Einblick in bestimmte familiäre Beziehungen der Geisteskrankheiten und ihre Verteilung im ganzen Lande entspringen.

Vorschlag einer psychiatrischen Abteilung des Reichsgesundheitsamtes.      Die Verarbeitung und systematische Ordnung dieses ganzen Materials über psychiatrische Heredität kann entweder von geeigneten Mitgliedern des Irrenärztestandes in dem einzelnen Lande geschehen, oder man gliedert der Ministerialabteilung für öffentliche Gesundheitspflege eine besondere psychiatrische Abteilung für diese an oder betraut wenigstens einen psychiatrischen Referenten mit der systematischen Ordnung dieses Materials über Heredität. Zweifellos liegt dabei im weiteren Sinn ein wichtiger Teil der öffentlichen Gesundheitspflege vor. Diese in Hessen im Gange befindlichen Bestrebungen berühren sich vielfach mit den von Römer-Illenau für Baden gemachten Vorschlägen, und es ist jedenfalls notwendig, diesen ganzen Plan generell in allen Bundesstaaten durchzuführen, um zunächst in diesen Einzelzentren der praktischen Irrenpflege eine Organisation der psychiatrischen Familienforschung zu erlangen. Selbstverständlich müßte dabei, wie dies auch bei dem Kongreß für Familienforschung in Gießen im April 1912 von

Römer und mir betont worden ist, auf die ärztliche Diskretion sorgfältig Rücksicht genommen werden, und es empfiehlt sich bei Veröffentlichungen darüber, die Namen völlig zu ändern oder sie vielleicht, wie das in den Veröffentlichungen aus meiner Klinik geschieht, durch systematisch verstellte Anfangsbuchstaben zu ersetzen; der Kundige kann dann nach einem bestimmten Schlüssel die falschen Anfangsbuchstaben in die richtigen umsetzen. Man wird sich in psychiatrischen Veröffentlichungen, besonders wenn sie familiäre Gruppen betreffen, voraussichtlich immer mehr einer solchen Geheimbezeichnung bedienen müssen.

      Die psychiatrisch-genealogische Zentralisation innerhalb der einzelnen Bundesstaaten muß ihre naturgemäße Ergänzung finden in einer psychiatrischen Abteilung des Reichsgesundheitsamtes, wie ich sie im Anschluß an den Internationalen Kongreß für Psychiatrie von 1910 in der Psychiatrisch-Neurologischen Wochenschrift vorgeschlagen habe. Jedenfalls ist es notwendig, die zur Zeit bestehende geschichtlich bedingte Zersplitterung der psychiatrischen Organisation durch eine derartige Zentrale beim Reichsgesundheitsamt zu ergänzen, in welcher die psychiatrischen Fäden aus den betreffenden Abteilungen der einzelnen Bundesstaaten zum Zweck der Verarbeitung unter gemeinsamen Gesichtspunkten zusammenlaufen könnten. Eine sehr wichtige Aufgabe dieser Organisation ist eine systematische psychiatrische Familienforschung.

      Während diese Ausführungen sich auf die Frage der Heredität der wegen Geisteskrankheit in die Anstalt gelangenden Patienten beziehen, hat sich andererseits die Frage erhoben, wieviel von den nicht geisteskrank gewordenen Mitgliedern der Bevölkerung durch das Vorkommen von Geisteskrankheiten in der Blutsverwandtschaft als erblich belastet erscheinen. Diese Gegenfrage ist besonders von Diem aufgeworfen und bearbeitet worden. Dabei hat sich ergeben, daß bei diesen aus Schweizer Verhältnissen abgeleiteten Zahlen eine sehr erhebliche Menge von Geistesgesunden im statistischen Sinn als erblich belastet erscheinen oder, wenn man den Tatbestand biologisch anders wenden will: daß in Familien, in denen Geisteskrankheiten vorkommen, auch eine große Zahl von geistig Normalen vorhanden sind.

      Allerdings ist dabei auf die große Schwierigkeit von solchen Untersuchungen hinzuweisen, da es bei der Prüfung der Frage selbstverständlich sehr wesentlich auf das Alter der Betreffenden ankommt und man nicht wissen kann, ob der Einzelne, wenn er aus erblich belasteter Familie stammt, nicht doch noch später erkrankt, während er in der Statistik als geistesgesund auftritt. Ferner ist außerordentlich zu achten auf das besondere Material, aus welchem solche Schlüsse gezogen werden, wobei territoriale Verhältnisse, besondere Beziehungen des Untersuchenden zu den Gruppen der Untersuchten u.a. in Betracht kommt. Jedenfalls ist aber der von Diem durchgeführte Gedanke einer Untersuchung der Geistesgesunden vom Standpunkt der psychiatrischen Familienforschung an sich durchaus richtig und verdient hier als besondere Methode hervorgehoben zu werden.

      Prinzipiell ist für die psychiatrische Familienforschung zu fordern, daß

nicht nur statistisch festgestellt wird, wieviel Fälle von Geisteskrankheiten in einer Blutsverwandtschaft vorkommen, sondern daß genau qualitativ untersucht wird, wie das Auftreten der Geisteskrankheit im einzelnen Falle sich erklärt, ob bestimmte exogene Ursachen (Syphilis, Alkohol und sonstige Vergiftungen), ferner im Gebiet der Idiotie, ob im embryonalen Leben oder nach der Geburt erworbene Krankheiten das Wesentliche darstellen, so daß bei dieser Art der Betrachtung die Bedeutung einer Reihe von Einzelfällen sich für die Frage der familiären Heredität wesentlich abschwächt. Ferner ist dabei zu beachten, daß in der Blutsverwandtschaft eines Menschen vielfach Fälle von Geisteskrankheiten vorkommen, die genetisch bei Untersuchung der Ahnentafel und der Seitenlinien gar nicht mit dem betreffenden Fall zusammenhängen, sondern als eingeschleppt durch einheiratende Frauen aufzufassen sind. Jedenfalls muß die bloße statistische Feststellung der relativen Häufigkeit von Geistes- und Nervenkrankheiten in einer Familie, durch qualitative Untersuchung aller erreichbaren Fälle ergänzt und in vielen Fällen korrigiert werden.

      Bei der Darstellung der Blutsverwandtschaft oder der Sippschaft kann man sich entweder der Crzellitzer'schen Sippschaftstafeln oder in der Weise, wie ich es in dem Buch über Familienforschung ausgeführt habe, einer Kombination von Ascendenz- und Descendenzschreibung mit eindeutiger Bezeichnung der gemeinten Personen und ihrer Stellung im System der Blutsverwandtschaft bedienen.

      Auf die Resultate, die bei dieser psychiatrischen Familienforschung herausgekommen, speziell was das Thema der gleichartigen Belastung, der fortschreitenden Degeneration, der Degeneration durch Blutmischung und andere Themata betrifft, kann hier nicht eingegangen werden, da es sich in diesem Zusammenhang lediglich um die Quellenkunde handelt. —

Anthropologische Auffassung der menschlichen Gesellschaft.      Wer sich in dieser Weise mit psychiatrischer Familienforschung beschäftigt, kommt mit Notwendigkeit zu einer erweiterten anthropologischen Auffassung der menschlichen Gesellschaft. Es ergeben sich, abgesehen von den Vererbungserscheinungen im rein psychiatrischen Gebiet bei der vergleichenden Betrachtung der Mitglieder von einer Blutsverwandtschaft sehr häufig übereinstimmende Züge. Neben den speziellen psychiatrischen Erscheinungen dieser Art gibt es zunächst ein Übergangsgebiet in der Richtung des Nervösen, wobei sich vielfach familiäre Beziehungen und Gruppen ergeben. Es gibt vielfach Familien, in denen Typen von neurologisch bestimmt zu charakterisierender Art, z. B. hysterische, epileptoide, neurasthenische Typen, auffallend oft vorkommen, ohne daß schwere Krankheiten dieser Art vorhanden sind. Der Familientypus zeigt gewissermaßen Anklänge an diese Neurosen ohne ausgebildete Krankheitsformen. Vielfach beobachtet man einen ängstlichen, beeinflußbaren oder jähzornigen Zug mehrfach innerhalb einer Blutsverwandtschaft, auch finden sich in bezug auf Neigung zu Selbstüberschätzung, Mißtrauen, Willensschwäche, Leichtsinn usw. vielfach in einzelnen Familien eine ganze Reihe von übereinstimmenden Fällen.

Anthropologisches u. sozialpsychisches Familienstudium.      Das genaue Studium dieser Erscheinungen führt zu dem merkwürdigen Resultat, daß solche Familientypen in allen vier Gruppen der Individualpsychologie vorkommen, also nicht nur im Pathologischen, sondern auch im Normalpsychologischen, Überwertigen (Talent und Genie) und Kriminellen. In vielen Familien kann man beobachten, daß bestimmte, organisch bedingte Grundzüge, z. B. motorische Erreglichkeit, nach den drei Richtungen des Normalen, Pathologischen und Kriminellen hin variieren, je nach den besonderen Zutaten, die zu diesem Punkt der Anlage im übrigen hinzugetreten sind. Auf diesem Wege vollzieht sich der Übergang der psychiatrischen Familienforschung in die Anthropologie und Sozialpsychologie.

      Es ist hier nicht der Ort, um diese Beziehungen der angeborenen Anlage in den genannten Gebieten näher auszuführen; es soll hier nur gesagt werden, auf welchem Wege man zu einem einwandfreien Material über diese biologischen Phänomene gelangen kann. Abgesehen von den Quellen, die wir in den Berichten einzelner Familienmitglieder über ihre Angehörigen haben, ist es die Hauptaufgabe, die Mitglieder einer Blutsverwandtschaft (Sippe) in vergleichender Weise körperlich und geistig zu untersuchen, d. h. die Methoden der objektiven Registrierung, die in der Psychiatrie mit großem Erfolg angewendet worden sind, immer mehr ohne dogmatische Behauptung psychiatrischer Begriffe auf allgemeine anthropologische Gebiete zu übertragen. In dieser Richtung liegt schon eine große Zahl von brauchbaren Untersuchungen vor, vor allem ist in der vergleichenden Untersuchung von Schulkindern, und zwar von normalen und von Insassen der Hilfsschulen, unter Anwendung psychologischer und anthropologischer Methodik schon viel geleistet worden. Einen großen Fortschritt versprechen jedoch solche vergleichende Untersuchungen gerade innerhalb von Blutsverwandtschaften. Auch hier liegt in der Richtung der Sippschaftsuntersuchung schon jetzt eine Reihe von Resultaten vor, die besonders im Hinblick auf die Mendel'schen Regeln große Beachtung verdienen, wobei es sich darum handelt, ob innerhalb dieser Vererbungs- und Variationserscheinungen bestimmte Gesetze zutage kommen. Allerdings ist die Aufgabe einer vergleichenden Gesamtuntersuchung einer großen Zahl von blutsverwandten Personen vom Standpunkt der Vererbung ein sehr schwieriges Problem und erfordert eine viel größere methodische Arbeit als z. B. die Vergleichung einer einzelnen Eigenschaft, speziell eines Talentes innerhalb einer Sippschaft. Die weitere Ausbildung dieser vergleichenden Untersuchung von Blutsverwandten ist für die Entwickelung dieses ganzen Gebietes von der größten Bedeutung.

Biogenetisches Grundgesetz.      Zum Schlusse möchte ich einen prinzipiellen Punkt in dem Verhältnis von Anthropologie und Familienforschung darlegen. Infolge der entwicklungsgeschichtlichen Auffassung innerhalb der Anthropologie ist man gewöhnt, die Beschaffenheit des Einzelindividuums, gestützt auf die Ontogenese, speziell die Art der embryonalen Entwicklung, alsbald im Sinne der allgemeinen Naturgeschichte mit niederen Lebewesen und bestimmten Tierarten zu verknüpfen. Das von Häckel formulierte biogenetische Grundgesetz, wonach

sich in der Ontogenese die Phylogenese wiederholt, kann bei ungeschickter Anwendung auf das Gebiet der Anthropologie in psychiatrischer Richtung dazu führen, daß bestimmte Eigenschaften des Einzel-Individuums alsbald mit irgend welchen Vorfahren aus der biologischen Ahnenreihe in Verbindung gesetzt werden. Besonders im kriminal-psychologischen Gebiet hat Lombroso vielfach kriminelle Antriebe als Atavismen aus entwicklungsgeschichtlichen Beziehungen zu erklären versucht. Unter völliger Anerkennung der entwicklungsgeschichtlichen Auffassung, an deren Richtigkeit bei vergleichender Betrachtung der biologischen Tatsachen nicht gezweifelt werden kann, halte ich es jedoch bei der Erklärung von besonderen Eigenschaften einzelner Individuen für unrichtig, ohne weiteres solche weit zurückliegende entwicklungsgeschichtliche Stadien zur Erklärung heranzuziehen. Es muß vielmehr im Sinne der anthropologischen Familienforschung in erster Linie immer versucht werden, aus der besonderen Beschaffenheit der näheren Ascendenten, d.h. also aus der biologischen Vorgeschichte der einzelnen Familie die betreffenden Eigenschaften zu begreifen. Eine vorzeitige Anwendung allgemeiner phylogenetischer Begriffe auf die Analyse der geistigen Beschaffenheit einzelner Individuen ist in vielen Fällen nichts weiter als eine Paraphrase des Symptoms mit allgemeinen naturwissenschaftlichen Begriffen. Dem gegenüber liegt in einer methodisch durchgeführten Familienforschung im menschlichen Gebiet eine wirkliche Quelle anthropologischer Erkenntnis, besonders inbezug auf die Zusammensetzung der menschlichen Gesellschaft aus den Bausteinen bestimmter Familien.





  1. 1,0 1,1 Gräsel, A., Grundzüge der Bibliothekslehre, Leipzig 1890; drs., Handb. d. Bibliothekslehre, 1902. — Kleemeier, F. J., Handb. d. Bibliographie, Wien, Pest, Leipzig 1903. — Hortzschansky, Adalbert, Bibliographie des Bibliotheks- u. Buchwesens. Erscheint als Beiheft z. ZB, Leipzig 1905 und wird fortgesetzt. — Serapeum, Zeitschrift f. Bibliothekswissenschaft, Handschriftenkunde und ältere Literatur, hrsg. v. R. Naumann, Jg. 1—31, Leipzig 1870—71. (Reg. z. Bd. 1—12, 13—26. Vgl. R. Proctor, A classified Index to the Serapeum, London 1897). — Zentralblatt f. Bibliothekswesen, Jg. 1—2, hrsg. v. O. Hartwig und K. Schulz, Jg. 3—20 von O. Hartwig, Jg. 21—27 v. P. Schwenke, Leipzig 1884 ff., dazu „Beihefte“, ebd. 1885 ff.
  2. Vgl. auch Minerva, Jahrb. der gelehrten Welt, seit 1882 jährlich herausgeg., K. Trübner u. Fr. Mentz in Straßburg.
  3. Frdr. Wilkens, Gesch. d. Kgl. Bibl. zu Berlin, B. 1828. Seit Anfang 1892 wird der Druck der Akzessionen aus der neu erscheinenden Literatur bogenweise ausgegeben.
  4. Kat. der Bibl. d. deutschen Reichstags, hrsg. v. Aug. Potthast, Berlin 1882. — Kat. der Bibl. d. Reichstags, hrsg. v. Ed. Blömeke, Berlin 1890. — Der 3. Bd. d. Kat. d. Reichstagsbibl. enthält reiche Angaben ü. d. Literatur der deutschen Territorial- u. Ortsgesch. Berlin 1896.
  5. Keinz, Fr., Der Journalsaal u. d. neuere Periodische Literatur an d. Hof- u. Staatsbibl. zu München, München 1879. Catalogus codicum manuscriptorum bibliothecae regiae Monacensis, München 1868 ff. Hier liegt massenhaft aufgestapelt, was die Säkularisation den geistlichen Stiftern u. Klöstern 1803 abnahm.
  6. Druckschriften des Germanischen Nationalmus. Bd. 1, Abt. 1. Nürnberg u. Leipzig 1856, S. 171—484 (auch unter d. Titel: Bibl. d. German. Nationalmus. 1855. Zuwachsverzeichnisse im AKDV und seit 1884 im Anz. des German. Nat.-Mus.).
  7. Hottinger, Chr. G., D. Kaiserl. U. u. L. Bibl. in Straßburg. 2. Afl. Straßburg 1875.
  8. Ed. Bodemann, D. Handschr. d. Kgl. öff. Bibl. zu Hannover, Hannover 1867; drs., D. Briefwechsel des G. W. Leibniz u. d. Kgl. öff. Bibl. zu Hannover, ebd. 1889.
  9. F. A. Ebert, Gesch. u. Beschr. d. Kgl. öff. Bibl. zu Dresden, Leipzig 1822. — Karl Falkenstein, Beschr. d. Kgl. öff. Bibl. zu Dresden, Dresden 1839.
  10. Stälin, C. F., Z. Gesch. u. Beschr. alter u. neuer Büchersammlungen im Kgr. Württemberg. Württemberg. Jb. f. vaterländ. Gesch 1837.
  11. Hier die Slg. z. sächs. Gesch. v. G. Ch. Kreyssig († 1758) u. des Prof. Pölitz, vgl. Wagner, Kat. d. Pölitzschen Bibl. Leipzig 1839.
  12. M. Keuffer, Verz. d. Handschr. d. Stadtbibl. zu Trier. Trier 1888 ff.
  13. Förstemann, E., Die Gräfl. Stollberg. Bibl. zu Wernigerode, Nordhausen 1866.
  14. Schoenemann, C. P. O., Umrisse z. Gesch. u. Beschr. d. Wolfenbüttler Bibliothek, Serapeum IV, 1843, V, 1844, XVIII, 1857.
  15. Buchwald, G., Die Bedeutung d. Zwickauer Ratsschulbibl. f. d. Studium d. Reformationszeit, Ztschr. f. kirchl. Wissensch. IV, 1883, S. 658—662.
  16. Neigebaur, Die Stadtbibl. in Breslau, N. Anz. f. Bibl. 1865, S. 246 ff, 293 ff.
  17. Barack, K. A., Die Handschriften der Fürstl. Fürstenbergischen Hofbibl. zu Donaueschingen, Tübingen 1865.
  18. Gercken, Ph. W., Reisen durch Schwaben, Tl. 4, 1788, S. 174 ff.
  19. Irmischer, J. K., Diplomat. Beschr. der Mss., welche sich in der Kgl. Univ.-Bibl. zu Erlangen befinden. Nebst d. Gesch. dsr. Bibl. Erlangen 1829. Drs., Hand­schriftenkatalog der Kgl. Univ.-Bibl. zu Erlangen. Frankfurt a. M. u. Erlangen 1852.
  20. Heuser, E., Beitr. zur Gesch. der Universitätsbibl. Gießen, 6. Beiheft des ZB Leipzig 1891.
  21. Dähnert, J. C., Academiae Grypiswaldensis bibliotheca. Greifswald 1757 f. Zuwachsverzeichnisse seit 1836.
  22. Boehmer, Ber. über d. v. Ponickausche Bibl. d. Universität Halle-Wittenberg. Halle 1867.
  23. Katalog der Handschriften der Univ.-Bibl. Heidelberg, bearbeitet v. J. Wille, Bd. 1, 2, 1887, 1903.
  24. Mylius, John Chrph., Memorabilia bibl. acad. Jenensis, Jenae 1736. — A III. u. VIII. — In dieser Bibliothek ist viel Material zur thüringischen Geschichte vorhanden.
  25. Ratjen, H., Verz. d. Handschriften d. Kieler Univ.-Bibl., welche die Herzog­tümer Schleswig u. Holstein betreffen. Bd. 1—3. 1858—66.
  26. Schulze, Joh. Dan., Abriß d. Gesch. d. Leipziger Univers. Leipzig 1802. S. 128 ff.
  27. Reuss, Kurzer Abriß einer Gesch. d. Bücher- u. insbes. Hdss.-Sammlungen im vorm. Hochstifte Würzburg. Serapeum VI, 1845, S. 161—174, 177—186. — Zugangsver­zeichnisse seit 1850. — Reuss, Kurze Beschr. d. merkwürdigsten altdeutschen Hdss. d. K. Univ.-Bibl. zu Würzburg. Arch. d. hist. Ver. v. Unterfranken. Bd. IV, H. 3, 1838, S. 152—160. Vgl. dess. Beitr. z. dtsch. Hdss.-Ku., Ztschr. f. dtsch. Altert. III, 1843, S. 432—446; V, 1845, S. 453—463 u. Serapeum XIII, 1852, S. 11-16. — Arch. VII, 1839, S. 108—111. — Manuskriptenkat. d. vorm. Dombibl. zu Würzburg. Mitget. v. Reuss. Arch. d. hist. Ver. v. Unterfranken. Bd. VII, H. 2, 1842, S. 166—176. Abgedr. Serapeum III, 1842, S. 376 — 382. — Die Pergam.-Hdss. der K. Univ.-Bibl. Würz­burg in alphabetischer Reihenfolge verzeichnet. Würzburg 1886. — Handwerker, O., Gesch. d. Würzburger Univ.-Bibl. bis zur Säkularisation. Diss. Würzburg 1904.
  28. Hirsching, F. K. G., Versuch e. Beschr. sehensw. Bibl. II, 1787, S. 231—272; Spl. S. 222-224.
  29. Sosnowski, M. E., u. Kurtzmann, L., Kat. d. Raczynskischen Bibl. in Posen. Bd. 1—4. Posen 1885.
  30. Rump, H., Alphabet. Verz. sämtl. Bücher d. Bremischen öffentl. Bibl., Bremen 1833—34. Forts. 1859.
  31. Berghöffer, Ch., Die Einrichtung u. Verwaltung d. Frhrl. Karl v. Rothschildschen öffentl. Bibliothek während d. Jahre 1867—1890. Frankfurt a. M. 1891. Zugangsverz. seit 1891.
  32. Meiners, C., Beiträge z. Gesch. uns. Univ.-Bibl., in dess. Gött. akad. Annalen. Bdchen. l, 1804, S. 1—95. — Akzessionen 1844—47 s. in Nachrichten v. d. Ges. d. W. 1845—54. — Die Akzessionen d. Kgl. Univ.-Bibl. in Gött. währ. d. J. 1854—68. Göt­tingen (seit 1857 Braunschweig) 1856—69 (13 Hefte).
  33. Schulz, K., Katalog der Bibliothek des Reichsgerichts, Leipzig 1882. 1890.
  34. Katalog der Gehestiftung in Dresden, seit 1888.
  35. Veröffentlichungen der Stadtbibl. in Köln. H. 1: die Stadtbibl. in Köln, ihre Organisation u. Verwaltung v. A. Keysser. Köln 1886, H. 3, I. Der Büchererwerb d. Kölner Stadtbibl., v. A. Keysser. 2. Bestimmungen ü. d. Verwaltung u. Benutzung. 1890, H. 4. Zur geschiehtl. u. landeskundl. Bibliographie d. Rheinprovinz. Von A. Keysser, 1891. Zugangsverz. d. Stadtbibl. in Köln seit 1890.
  36. Dudik, Beda, Mährens Geschichtsquellen. Brünn 1850. — Wattenbach, W., Handschr. d. ständischen Sg. in Brünn aus Corwei's Nachlaß, in: Arch. f. alt. deutsche Gesch. 10, 1851, S. 685. — Chlumetzky, Peter v., u. Chytil, J., Ber. ü. d. mäh­rische Landesarchiv. 1857.
  37. Kat. d. Bibl. d. Franzensmuseums mit 8 Nachträgen, verfaßt v. Custos Mo­ritz Trapp, Brünn 1868—79, u. v. Bibliothekar W. Schram, Brünn 1885—96. — Katalog d. Handschr. des Franzensmuseums, verfaßt v. W. Schram, Brünn 1890. — Schram, W., Gesch. der Bibl. des Franzensmuseums (Annales musei Franciscei MDCCCXCVI, p. 41—77).
  38. Göth, D. Joanneum in Graz, geschichtl. dargestellt. Graz 1861. — Zwiedineck-Südenhorst, H. v., D. steierm. Landesbibl. am Joanneum zu Graz, Graz 1893. — Jahresber. des Joanneums Graz, seit 1812.
  39. Catalogus bibliothecae Leopold. 1795. — Dudik, Beda, Archive im Kgch. Galizien u. Lodomerien, AÖG 33, 113.
  40. Pertz, Aus d. Handschriftenverz. d. Böhmischen Mus. zu Prag, AG 477. — Petters, J., Deutsche Handschr. in Prag, AKD 2, 30. 141. 165. — Kelle, J., Alt­deutsche Handschriften aus Prager Bibl. im Serapeum 1868; Zeitschr. f. deutsches Altertum XV111. — Vokrosenskij, G., Die slavischen Handschr. d. Bibl. in: Abh. d. Petersburger Ak. XXXI, 1883, S. 16.
  41. [Weiß, K.,] Kat. der Bibl. der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Wien 1865.
  42. Bibliothekskat., erschien Wien 1890. Die früheren Jg. d. Jahrb. d. Ver. „Adler“ enthalten wertvolle Ber. ü. Erscheinungen familiengeschichtl. Inhaltes, bes. auch aus d. Auslande.
  43. Chmel, J., Die Handschr. der K. K. Hofbibl. in Wien im Interesse d. Gesch., bes. der österreichischen, verzeichnet u. exzerpiert. Wien 1840—41. — Hoffmann von Fallersleben, Verz. d. altdeutschen Handschr. d. K.K. Hofbibl. in Wien. Leipzig 1841. — Wattenbach, W., Handschriften d. K.K. Hofbibl. in: A. X, 1851, S.447. — Beer, Rudolf, Die K.K. Hofbibl. 1848—1898. In: Schnitzer, Ign., Franz Joseph I. u. seine Zeit. Wien 1898, Bd. I.
  44. Leithe, Fr., Die K. K. Universitätsbibl. in Wien. Wien 1877. — Grassauer, Ferd., Generalkat. d. laufenden Druckschr. an d. österr. Universitäts- u. Studienbibliotheken, hrsg. im Auftrage des K. K. Ministeriums f. Kultus u. Unterricht v. d. K. K. Universitätsbibl. in Wien. Wien 1898.
  45. Kataloge in lat. Sprache erschienen 1799—1815.
  46. Lateinische Kataloge der Handschriften 1889. 1894.
  47. Über Enzyklopädien vgl. Wolf, Einführung in d. Studium der neueren Gesch. S. 406 ff.
  48. Familiengeschichtlich wertvoll sind auch die Vereinsgeschichten, die teils in den Vereinsheften, teils separat erschienen sind: Die „Geschichte der Hamburgischen Gesellschaft zur Beförderung der Kunst und nützlichen Gewerbe (historische Gesellschaft), gestiftet im Jahre 1765. Im Auftrage der Gesellschaft verfaßt von Gustav Cowalewski“ (Hamburg 1867) enthält z. B. zahlreiche Personennachrichten und Porträts.
  49. Vgl. Instruktion für die alphabet. Kataloge der preuß. Bibliotheken usw. Berlin 1899.
  50. Verz. d. Handschriftenkataloge d. deutschen Bibl. v. A. Blau im ZB 1886. Bd. III, H. 1 u. 2; der schweizer Bibl. v. G. Meyer, ebd. 1887, Bd. IV; der österreichischen v. A. Goldmann, ebd. 1883, Bd. V; betreffs Frankreichs vgl. Catalogue général des manuscripts des bibliothèques publiques de France 1885 ff., auch Deutsche Zeitschr. f. Geschichtswft. 1892, Bd. VII, S. 342, G. Huet, Catalogue des manuscripts Allemands de la Bibliothèque Nationale. Paris 1895; betr. Spaniens vgl. R. Beer, Handschriftenschätze Spaniens, in: Sitzungsber. der K. Ak. d. Wftn. zu Wien, phil.-histor. Kl. 1891 ff., Bd. 124 ff.; betr. Italiens vgl. Mazzatinti, G., Inventari dei manoscritti delle biblioteche d'Italia 1885 ff.; betr. Englands vgl. R. Priebsch, Deutsche Handschr. in England, Bd. 1. 2. Erlangen 1896, 1901.
  51. Emile[GWR 2] Legrand, Dossier Rhodocanakis, Etude critique de Bibliographie et d'histoire littéraire, Paris 1895.
  52. Kekule von Stradonitz, Ein „bibliophiler" Adelsabenteurer der Neuzeit, Zeitschr. f. Bücherfreunde, 12. Jg. 1908/1909.
  53. Ü. d. außerdeutsche familiengeschichtl. Literatur älterer Zeit orientiert man sich am raschesten aus Wachler, Gesch. d. histor. Wftn., Göttingen 1812—1820, dem ich auch im folgenden teilweise mich angeschlossen habe. Vgl. auch Mayer, M., Versuch einer geschichtl. Entwickl. der Genealogie HGBAB. 1909.
  54. Lorenz, Lehrbuch der Genealogie S. 150.
  55. v. Wegele, Geschichte der deutschen Historiographie 1885, S. 558 ff.
  56. Bernheim, Lehrb. d. histor. Methode. 5. u. 6. Afl., S. 365.
  57. Hefner-Alteneck, J. H. v., Hans Burgkmaiers Turnierbuch (28 kolorierte T. mit Text). — Hans Burgmair des Jüngeren Turnierbuch von 1529 mit erklärendem Text, hrsg. von Heinrich Pallmann, Leipzig 1911. — Freydal, Des Kaisers Maximilian I. Turniere u. Mummereien, hrsg. v. Quirin von Leitner. Wien 1880—82 (vgl. MAW 1881 Nr. 3, S. 10). — Clamorinus, Barthol., Thurnierbüchlein, darinnen 36 Thurnier sind gehalten worden u. sampt Register vber 360 Deutsche vom Adel, wie sie in alten Thurnieren vor 700 Jahren gefunden werden. Dresden 1591. — Der sächsischen Kurfürsten Turnierbücher, hrsg. v. Erich Haenel, Frankfurt a. M. 1910 (Festschr. d. V. f. historische Waffenku. in seiner Hauptvers, in Coburg), vgl. auch Erich Haenel, Das Turnier am sächsischen Hofe im 16. Jht. Vortrag auf der Hauptvers. d. V. f. historische Waffenku. in Nürnberg 1906, Sonntagsbeil. d. Dresdner Anz. 1906, 31,32,33. — Vgl. auch: Nachrichten ü. d. Turniere zu Würzburg u. Bamberg in d. J. 1479 u. 1486. Wurzburg 1867. — Über Rüxner, dessen Turnierbuch; Simmern 1527, 1530, 1532 f. u. oft erschien, vgl. Roth v. Schreckenstein, Ritterwürde u. Ritterstand, S. 619; Wachler, Gesch. d. histor. Wftn. I, 304 f. — Appendix Joannia Hollandi et Jacobi Pütrichli rythmi saec. XV de familiis Bojoariae quae ludis equestribus (vulgo Torneamentis) interfuerunt ex MSS editi praemissis illarum ex iisdem MSS scutis gentiliciis in: Raymundi Duellii, Excerptorum General. Histor., Leipzig 1725, S. 249 ff. Johann Hollandt v. Eykhenfelden war „bayrischer Ehrenhold zu Zeiten Herzog Ludwigs v. Bayern, Grafen zu Martani". — Bellica progymnasmata duce Joachimo, S. R. d. Marchione Brandenb., et Heinrico Magnopolitano duce Novirupini celebrata et a P. Vigilantio latinitati donata Frankf. a. O. (Hochtrabende Beschr. e. zu Neuruppin v. obigen Fürsten 1512 gehaltenen Turniers. Mit Benennung aller Teilnehmer). — Turnierbuch Herzog Wilhelms IV. v. Bayern (1510—45) nach d. Originale der Kgl. Staatsbibl., hrsg. v. Schlichtegroll u. Sennefelder, München 1817. — Turnier bei Hochzeit des Churprinzen 1722. Von solchen im Turnierhaus zu München gehaltenen Hoffesten, sog. Turnieren, gibt es e. große Anzahl von Separatbroschüren v. 1717—63. Vgl. auch v. Gumpenberg, Die Gumpenberger auf Turnieren, 1862.
  58. Was die Gesch. des MA betrifft, so läßt sich die Überlieferung, der Mönch Alberich im 13. Jht. sei der erste gewesen, der e. Versuch mit Geschlechtsregesten machte, vgl. Röse, Artikel Genealogie, bei Ersch und Gruber, Allgem. Encyklopädie. I. Sektion, 57. T. speziell S. 366, nicht aufrecht erhalten. Ein genealogisches Interesse knüpfte sich im MA zuerst an das eigene Geschlecht, weiterhin an bedeutende, außerhalb des Geschlechtes stehende Personen. Der daraus entstehenden genealogischen Überlieferung liegen zwei seelische Anlagen oder Grundstimmungen zugrunde, die idealistische und die naturalistische. Eine Hauptart der idealistisch gerichteten Genealogie findet sich in der Edda, eine solche der naturalistisch bestimmten bei Jordanes. Vgl. Alfred Hönger, Die Entwickelung der literarischen Darstellungsform der Genealogie bei den germanischen Stämmen bis in die Karolingerzeit. Leipziger Dissertation 1912 u. ZPF, 11. H. 1912.
  59. Bauer, Josef Ritter v., Ladislaus von Suntheim u. d. Anfänge genealog. Forschg. in Österreich, JAW NF 14, 60ff. — Ägyd Kopriva, Die Suntheimer T. ebd. S. 84 ff. Hier auch ü. d. Ausg. dieser T. bei Hieron. Pez, Scriptores rerum Austriacarum, T. i. 1721.
  60. Wahrhaftige Beschreibung zweier in einem der alleredelsten uralten und hochlöblichsten Geschlechter der Christenheit des Habsburgischen und Österreichischen Geblüts 1555 mit wenigstens 10000 Wappen; s. v. Aretin, Beyträge. Leipzig 1803, Okt., S. 49 f.
  61. Herausgegeben v. Fischer in der Novissima scriptorum ac monumentorum rerum germanicarum collectio zu Halle 1781. 4°. 2 Bde.
  62. Leukfeld, S. J. G., Hist. Spangenbergensis etc. Quedlinburg, 1712. 4°. Adelspiegel. Schmalkalden das. 1591.
  63. Stammb. der von Berlepsch. Erfurt 1593. 4°. Plessisches Stammb. in Joach. Meier Origg. Pless.
  64. Genealogicarum Tabularam T. 1. 2. Uelzen 1584—1587; umgearbeitet: Theatrum genealogicum, ostentans omnes omnium aetatum familias etc. Magdeburg 1598. 4 Folianten. — Genealogiae aliquot familiarum nobilium in Saxonia etc. Uelzen 1587. verm. Hamburg 1590 f.
  65. Genealogicum Romanum de familiis praecipuis Regum, Principum Caesarum Rom., Frankfurt 1589 f. Opus genealogicum catholicum das. 1592 f. Stemma Wittichindeum. Jena 1592. 1597 f.
  66. Genealogiae imperatorum, regum, ducum, comitum praecipuorumque aliorum procerum orbis christiani. Altdorf 1653, Tübingen 1658; 1664; 1674, 1683 f. — Brevis exegesis hist. genealogiarum imp. etc. Tübingen 1674 f. — XIV. Tabulae chronologicae, quibus exhibentur praecipuae familiae hodiernorum Principum Imperii. Tübingen 1661; 1668; 1670; 1684 f. — Imhof, I. W. v., ergänzte u. erweiterte diese Schriften u. legte sie bei seinen Arbeiten zugrunde.
  67. Insignia serenissimae familiae Saxonicae, 1660.— Historia insignium Illustrium s. Operis Heraldici. Pars specialis. Frankfurt 1680. Pars generalis, das. 1690; 1717. — De insignibus familiae Saxoniae, das. 1668. 4. — Theatrum nobilitatis Europeae, das. 1668 f. — Sylloge genealogico-historica, das. 1675. 8. — Sanctitas, Majestas potentia et Nobilitas, Frankf. 1680. — Illustriores Halliae stirpes tab. geneal. comprehensae, das. 1689 f. — Henry Schwieger, Philipp Jacob Speners Familie. Hamburg 1911.
  68. Kekule von Stradonitz, Die Grenzboten, 60. Jg., Nr. 13 v. 28. März 1901, wieder abgedr. in seinen Ausgewählten Aufsätzen aus d. Gebiete d. Staaatsrechts u. der Genealogie. I. 1905, S. 181 ff.
  69. Zu seinen wichtigsten Schriften gehört die Germania topo-chrono-stemmatographica sacra et profana. 3 Teile. 1662—65. Dazu ein Index JAW 1878.
  70. Spicilegium Rittershusianum. Tübingen 1683—85. fol. — Notitia Procerum S. R. G. Imperii, das. 1684. 2. Bd. 8°; 1687, 4°; 1693; 1699 f.; verm. herausgeg. v. I. D. Köhler 1732. — Genealogiae familiarum Bellomaneriae, Claromontanae, de Gallerande et Memmiae. Nürnberg 1688. — Histor. Regum Pariumque M. Brittanniae, Nürnberg 1690; c. Append, das. 1691. — Genealogiae XX illustr. Italiae familiarum. Amsterdam 1700; 1710 f. — Hist. Ital. est Hisp. geneal. Nürnberg 1701. — Genealogiae hist. caesarearum, regiarum et principalium familiarum, quae in terris Europaeis post romanae extinctionem monarchiae hucusque imperarunt. Frankfurt und Leipzig 1701. 8. — Stemma regum Lusit. Amsterdam 1708 f. — Recherches Hist. et geneal. des Grands d'Espagne. Amsterdam 1707. 12. — Genealogiae XX. illustr. in Hisp. famil. Leipzig 1712 f. u. a. m.
  71. Mich. Alb. Ranft, Magister Michael Ranft, FB 1910; drs., Geschichte der Familie Ranft. Leipzig 1911.
  72. Am bekanntesten: Trier, J. W., Einl. z. Wappenkunst. Leipzig 1714; vermehrt v. C. J. Feustel, Leipzig 1744. 8. — Schmeizl, M., Einleit. z. Wappenlehre. 2. Afl. Jena 1734. 8. — Zschackwitz, J. E., Heraldica. Leipzig 1735. 8; voll unhaltbarer Behauptungen.
  73. Das große und vollständige, anfangs Siebmachersche, dann Weigelsche Wappenbuch in 17 Teilen, nebst einer Vorrede J. D. Köhlers, Nürnberg 1734. Q.-F.; Supplemente 1755—56; neue Afl. das. 1776—91. 6 Bd. u. 8 Spl.
  74. Historia genealogica dominorum Holzschuherorum etc. Patriciae gentis etc. (Nürnberg 1755; Text neben einem umfassenden Codex diplomaticus).
  75. Wegele, Franz X. v., Gesch. der deutschen Historiographie, 1885, S. 760.
  76. Handb. d. neuesten Genealogie u. Heraldik. Nürnberg 1759—1760. — Abriß der Genealogie 1788. — Von d. Evidenz d. Genealogie (1769) in d. allgemeinen histor. Bibl., 12, 3—17. Dazu in unmittelbarem Anschluß ein Beispiel (S. 46) z. Erläuterung Gattererscher Methode in d. Genealogie. — Abriß der Heraldik 1773. — Praktische Heraldik. Nürnberg 1791.
  77. Meusel, Lex., Bd. 4, S. 52. — Der europäischen Kaiser- u. Königl. Häuser historisch-genealog. Erläuterung (nach Gg. Lohmeier, Lüneburg 1731, 3 fol. — Reges Francorum Merovingici documentorum auctoritate asserti, das. 1736. 4. — Historisch-genealogische Abhandlungen, das. 1747 f., 4. Th. 8; den 3. u. 4. hat sein S. herausgegeben. Dieser ließ auch mit Benutzung des väterlichen Nachlasses erscheinen: Genealogische Gesch. der erblichen Reichsstände in Deutschland. Halle 1776—1785. 3 Bd., 4.
  78. Meusel, Lex., Bd. 12, S. 120f. — Origines Guelficae, quibus potentissimae gentis primordia, magnitudo variaque fortuna usque ad Ottonem . . deducuntur etc. Hannover 1750 flg., 5 fol, den 5. gab J. H. Jung 1780 heraus. Später ist der gewaltige, mit Exkursen und Vermutungen durchflochtene Apparat zu festeren u. anschaulicheren Ergebnissen verarbeitet worden in: Eichhorn, J. O., Urgesch. d. erl. Hauses der Welfen etc. Hannover 1817, gr. 4. — Histor. u. diplomat. Nachricht v. d. hohen u. niederen Adel in Deutschland, das. 1754; dazu Mantissa documentorum etc. 1755. 4.
  79. Biedermann, Joh. Gottfr., Genealogie der hohen Grafen-Häuser im fränkischen Creyse. Erlangen 1745; drs., Genealogie d. hohen Fürsten-Häuser im fränkischen Creyse. 1. Tl. Bayreuth 1746; drs., Geschlechts-Reg. d. Reichsfrey unmittelbaren Ritterschaft, Landes zu Franken Löblichen Orts an d. Altmühl. Bayreuth 1748; drs., Geschlechts-Reg. d. Reichsfrey unmittelbaren Ritterschaft, Landes zu Franken Löblichen Ortes Baunach. Bayreuth 1747; drs., Geschlechtsreg. d. Reichs-Frey unmittelbaren Ritterschaft, Landes zu Francken Löblichen Orts Gebürg. Bamberg 1747; drs., Geschlechts-Reg. d. Reichs-Frey Unmittelbaren Ritterschaft, Landes zu Franken Löblichen Ortes Steigerwald. Nürnberg 1748; drs., Geschlechtsreg. d. Hochadelichen Patriciats zu Nürnberg. Bayreuth 1748; drs., Geschlechtsreg. d. Reichs-Frey unmittelbaren Ritterschaft Landes zu Franken Löblichen Ortes Rhön u. Werra. Bayreuth 1749; drs., Geschlechts-Reg. d. Reichs-Frey unmittelbaren Ritterschaft, Landes zu Franken Löblichen Ortes Ottenwald. Culmbach 1751; drs., Geschlechts-Reg. der löblichen Ritterschaft im Voigtlande. Culmbach 1752. — Volckamer, Christof Friedrich Wilh. v., Johann Gottfried Biedermanns Geschlechts-Reg. d. Patriciates d. vormaligen Reichsstadt Nürnberg bis z. J. 1854 fortgesetzt. Nürnberg 1854. — (Will, Georg Andreas) Geschlechts-Reg. d. Nürnbergischen adlichen Familien der Herrn v. Pruan, v. Wölckern u. d. ausgestorbenen Herrn Schlandersbach. Beytr. zu d. Biedermannschen Tabellen des Hochadelichen Patriciats zu Nürnberg. Altdorf 1772.
  80. Mülverstedt, NASG 26, 48 ff.
  81. Über die weitere ältere genealogische Literatur in Deutschland u. Österreich unterrichtet gut Röse in Ersch u. Gruber, Allgem. Encyklopädie der Wissenschaften u. Künste, 1. Sektion, 57. Tl. Leipzig 1853, Artikel „Genealogie“, speziell S. 366 ff.
  82. Otto Forst, Die Renaissance der Genealogie, in: Die Kultur, 1909.
  83. Ottokar Lorenz, Lehrbuch der gesamten wissenschaftl. Genealogie. Stammbaum und Ahnentafel in ihrer geschichtlichen, sociologischen und naturwissenschaftlichen Bedeutung. Berlin 1898. Drs., Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen u. Aufgaben, zweiter Teil: Leopold von Ranke, Die Generationenlehre und der Geschichtsunterricht, Berlin 1891. Drs., Genealogischer Hand- und Schulatlas. Berlin 1892. 2. Afl. u. d. Titel: Genealogisches Handb. der Europäischen Staatengeschichte. Ebd. 1895. 3. Afl. v. Ernst Devrient. 1908.
  84. Vgl. z. B. Wilhelm Weinberg, Vererbungsforschung und Genealogie. Eine nachträgliche Kritik des Lorenzschen Lehrbuchs. ARG VIII, 1911, S. 753 ff; Ht. in der Wissenschaftl. Beilage der Münchener Neuesten Nachrichten v. 24. Juli 1908, Roller HV 1910, S. 378 ff; Kunz von Kauffungen ASW 1908.
  85. Heydenreich, Eduard, Genealogie als Wissenschaft, Allgemeine Zeitung, München 27. Juli 1912; Kekule von Stradonitz, Stephan, Ziele u. Aufgaben der Wissenschaftl. Genealogie, VJH 1900, H. 1/2, besondere Beilage, wiederabgedruckt in d. Ausgewählten Aufsätzen aus d. Gebiet d. Staatsrechts u. d. Genealogie I, 1905, S. 101 ff.; Keutgen, Frdr., D. Aufgaben der Genealogie, ZKu VI, 1899.
  86. Für Frankreich sei erwähnt: Le Sage (Graf Las Casas), Atlas historique généalogique, chronolog., geograph. Paris 1803, 1804, 1826. Dieses Werk ist ins Deutsche übersetzt und vermehrt von A. v. Dusch u. J. Eyselein. Karlsruhe 1831. Vgl. auch Koch, Chr. G. de et Schoell, F., Tables généalogiques des maisons souveraines de l'Europe 2 vols. Straßb. et Paris 1780—1815 (deutsch Berlin 1808). Hiort-Lorenzen, Livre d'or des souverains. Paris 1895. 2. Ausg. 1908 (p. 719—868 mariages morganatiques, enfants légitimés et naturels). — Tableaux généalogiques de la Dynastie Capétienne . . par le Comte Jules Boselli. Paris, Klincksieck. Das Buch kann denjenigen, welche französische Geschichte studieren, bestens empfohlen werden, weil es sie der Mühe überhebt, in den unhandlichen Folianten von Sainte-Marthe, Anselme, Moréri nachzuschlagen. Außerdem enthält es die unehelichen Seitenlinien, die in den sonst vorzüglichen, jedoch schon selten gewordenen Tableaux généalogiques des souverains de France et de ses grands feudataires (1863) von Garnier fehlen. Nur die portugiesische Linie ist nicht enthalten; sie ist allerdings für das Studium der Geschichte Frankreichs ohne Belang.
  87. Scheftlein, H., Genealogischer Schulatlas 1899. — Hölscher, F., Genealogische Stammtafeln f. d. Geschichtsunterricht Leipzig 1894.
  88. Dungerns Werk ist e. Slg. v. Ahnentafeln aller Kurfürsten, Herzöge, Könige u. Kaiser aus d. Hause Hohenzollern u. ihrer Gemahlinnen u. zw. zu je 32 Ahnen. Das ganze ist mit größter Genauigkeit unter sorgfältiger Benutzung aller Sonderliteratur u. unter Anwendung peinlichster Kritik zusammengestellt u. infolgedessen ein erfreuliches Zeichen des hohen Standes der genealog. Forschung in Deutschland im letzten Jahrzehnt. DH 1912, S. 165.
  89. Streng genommen nur d. Ahnentafel zu 128 Ahnen. DH 1912. S. 165. Über die Autorschaft vgl. J. O. Hager ebd. S. 203. Den ersten Versuch, e. weit hinaufgehende Ahnentafel des brandenburgisch-preußischen Königshauses aufzustellen, machte e. Ungenannter mit seinen „Tables généalogiques des 1024 quartiers de Leurs Altesses Royales les Princes de Prusse, petits-fils du Roi Frédéric Guillaume II“. Berlin 1796 (eigentlich nur e. „Ahnentafel zu 256 Ahnen“).
  90. Dieses mangelhafte Werk reicht lediglich bis zur Reihe der „128 Ahnen“, die Bezeichnung „4096 Ahnen“ ist irreführend. „Vom hohen Stand der genealog. Wissenschaft, namentlich in Deutschland, erhält man durch Maltzahns Werk bedauerlicherweise ein ganz falsches Bild.“ „Die Anerkennung der Fachgenossen muß ihm versagt bleiben.“ DH 1912, 166. Vgl auch die vernichtende Kritik von D in MAW 1912.
  91. Vgl. über dieses Werk JAW 1871, S. 11. — Vgl. Böhmer, Wittelsbachsche Regesten bis 1340 (Stuttgart 1854). — Wittmann, Monumenta Wittelsbacensia (Urkundenb., München 1857—61, 2 Teile). — Denkm. u. Erinnerungen d. Hauses Wittelsbach im bayerischen Nationalmuseum (= Kataloge des bayerischen Nationalmus., XI. Bd. Wittelsbacensia, mit 42 Tfln. u. 79 Textabb.). München 1909.
  92. Das von den Münchener Jesuiten zu Ehren d. Kurf. Maximilian II. Emanuel geschriebene u. ebd. 1680 herausg. „Theatrum Virtutis et Glorie Boicae" ist mit 61 Bildnissen bayerischer Herrscher ausgestattet; die Stammreihe wird v. Herzog Theodor abgeleitet — Gottfr. Ferd. Buckisch schrieb Historia genealogica Palatino-Neoburgica-Bavarica, welche zu Glatz 1687 in deutscher Sprache erschien; hier wird der Ursprung d. Hauses Scheyern-Wittelsbach von Karl d. Großen abgeleitet, der erste Tl. behandelt d. bayerischen Fürsten, d. zweite d. Pfalzgrafen bei Rhein. Von letzteren handelt ferner „Linea Electoralis Palatina Simmerensis extincta“. Schaffhausen 1693, bearbeitet v. Karl Ludw. Nik. Reiger. In d. Buche Formula Successionis Domus Palatinae (Jena 1726) des Burkhard Gotthelf Struve sind d. Kurlinie u. d. Linien zu Simmern-Veldenz u. Zweibrücken behandelt.
  93. Gottfr. Siegfr. Megander gab zu Altenburg 1655 das „Geschlechtsregister Christians II. Hertzogs zu Sachsen in 68 Tabellen“ heraus. Das Wittenberg 1672 erschienene Buch „Witekindus Magnus publicae luci expositus" des Konrad Samuel Schurzfleisch enthält e. Stammtafel der Nachkommen Wittekinds. Kleine genealog. Tabellen v. Hause Sachsen finden sich in Joh. Geo. Wilcken's „Der Sächsische Nepos“ (Leipzig 1682). „Des Chur- und Fürstlichen Hauses Sachsen Stammbaum“ von Israel Clauden enthalt keine Tabellen, sondern nur e. Verz. d. Namen, Geburts-, Vermählungs- u. Sterbetage d. Herzöge u. Kurfürsten. Mit Verwertung selbstgesammelter Q. schrieb Andreas Reyher seine Monumenta Landgraviorum Thuringiae et Marchionum Misniae Historico - Genealogica descriptione illustrata (Kiel 1692). Den Inhalt d. selten gewordenen Buches hat Mencke in seine Scriptores rerum Saxonicarum II 807 ff. aufgenommen. E. Reihe v. Fehlern sächs. Genealogen verbesserte Georg Paul Hönn, „Chur- u. d. Fürstl. Hauses Sachsen Wappens- u. Geschlechts-Untersuchung“ (Leipzig 1708). Das bedeutendste Werk ü. sächs. Genealogie aus jener Zeit ist Joh. Geo. von Eckard, Historia Genealogica Principum Saxoniae superioris (Leipzig 1722).
  94. Von älteren Werken ist noch immer wegen d. zahlreichen Abdrücke v. Urkunden gut zu gebrauchen: Heydenreich, Lebrecht Wilh. Hnr., Historia des ehemals gräflichen nunmehr Fürstlichen Hauses Schwartzburg. Erfurt 1743.
  95. Württembergische Stamm- u. Namensquelle. Stuttgart 1675. Von Joh. Georg Waltz. — Anonym erschien Kurtze Historische Ephemerides des Hochfürstl. Hauses Würtemberg. Ulm 1706. — Pregitzer, U., Wirttembergischer Cedern-Baum oder vollständige Genealogie des Hauses Wirttemberg. Stuttgart 1734. — Esbach, Fr. L., Das herzogl. Haus Württemberg zu Carlsruhe u. Schlesien. Stuttgart, W. Kohlhammer.
  96. Die Landgrafen von Hessen haben in Maximilian Precellus „Grünende Cedern“ oder Landgraf Karls zu Hessen und der Landgräfin Maria Anna geb. Herzogin von Curland Herstammung u. Verwandtschaft mit allen hohen Häusern in Europa (Marburg 1684) und in Joh. Just Winckelmann, „Hessen und Herßfeld“ (Bremen 1697), ihre Genealogen. In dem zuletzt genannten Buche findet man noch fünf weitere Tabellen der Grafen von Cazenelnbogen, Ohstein, Münzenberg, Ziegenheim und Schoenburg. — Herget, Das landgräfliche Haus Hessen-Homburg, 1903.
  97. Diese Abhandlung kommt zu d. Ergebnis: „Weder die Grafen v. Looz, noch die Familien v. Corswarem und de Block gehen die Genealogie des Hauses Brabant, dessen Mannesstamm im hessischen Fürstenhause blüht, etwas an.“ Vgl. auch Prince Edouard de Block, Armorial des Princes du sang royal de Hainaut et de Brabant Paris 1900. — C. Hegel, Die Grafen von Rieneck und Looz als Burggrafen von Mainz, FDG 19. — L. Vanderkindere in: La Formation territoriale des principautés Belges au moyen âge, tome II, Bruxelles 1902.
  98. Joh. Justus Winckelmann, Preißwürdiger Stamm- u. Regentenbaum d. Hertzoge zu Braunschweig-Lüneburg. Bremen 1688. — Heinrich Meibom, Commentatio Historica de Serenissimae Domus Brunsvicensis et Lüneburgensis. Helmstädt 1699. — Siegmund von Bircken, Quelfiß oder Nieder-Sächsischer Lorbeerhayn, dem Hochfürstlichen Uhralten Hause Braunschweig u. Lüneburg gewidmet, auch mit dessen alten u. neuen Stammtfl. bepflanzet. Nürnberg 1669. — Joh. Feller, Genealogische Historie d. Hauses Braunschweig-Lüneburg. Leipzig 1717.
  99. Von älteren Werken zur Genealogie des Hauses Anhalt sei das Buch „Staat von Anhalt“ von Hnr. Ldwg. Gude (Halle 1706) genannt, dessen genealog. Tabellen der alten u. neuen Linien d. anhaltischen Hauses zu Bernburg, Köthen, Zerbst u. Dessau gerühmt werden. — Joh. Christoph Beckman hat zu seiner, im Auftrage des Fürstlichen Hauses geschriebenen „Historie des Fürstentums Anhalt“, Zerbst 1710, 3 Teile. die fürstlichen Archive fleißig benutzt. Der erste Band enthält Beschreibungen und Porträts der fürstlichen Personen, der zweite behandelt den Adel des Landes, im dritten sind die genealogischen Tabellen vereinigt. Beckman's Accessiones historiae Anhaltinae, von unterschiedenen das Hoch-Fürstl. Hauß und Fürstenth. Anhalt belangenden Materien (Zerbst 1716) enthält außer Stammtafeln des Hoch-Fürstl. Hauses Anhalt von S. 583 ff. „Beschreibung etlicher Adelicher zu dem Fürstenthum Anhalt gehörigen Geschlechter“.
  100. Eine Seitenlinie d. alten Rügenschen Fürsten ist d. Geschl. d. Herren zu Putbus. Vgl. Viktor Loebe, Mitlg. z. Genealogie u. Gesch. d. Hauses Putbus. Beil. z. Jahresber. d. Kgl. Pädagogiums zu Putbus. 1895. — Drs., Z. Erinnerung an S. Durchl Wilhelm, Fürsten u. Herrn zu Putbus, Putbus. Druck von Rich. Decker 1907.
  101. Selten ist: Zepke, D., Gynaeceum Silesiacum Ligio-Bregense. Kurze historische Beschreibung u. Ausführung der Stamlinien von den hochlöbl. Ahnen etlicher fürstlicher Frewlin in Schlesien. Mit 2 Stammbäumen, 60 Ahnentafeln auf 8 Ahnen. Breslau 1626.
  102. Eckard, Joh. G. v., Origines Familiae Habspurgo-Austriacae ex monumentis veteribus demonstratae. Leipzig 1721. — Herrgott, Genealogia diplomatica s. o. S. 23. — Röpell, Die Grafen von Habsburg. Halle 1832. — Fürst Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg. 8 Bde. Wien 1836—44. — Ferner Regesta Habsburgica. Regesten der Grafen v. Habsburg u. der Herzöge v. Österreich aus d. Hause Habsburg. Hrsg. v. Institut f. österreichische Geschichtsforschung unter Leitung v. Oswald Redlich. I. Abt.: D. Regesten d. Grafen v. Habsburg bis 1281, bearbeitet v. Harold Steinacker, Innsbruck 1905. — Vgl. auch Belrupt, Carl Graf, D. Regenten-Familien in Österreich. Bregenz 1899 (XXXVII. Jb. d. Vorarlberger Museum-Vereins f. d. J. 1898, S. 1—36). — Unbedeutend sind Gensau, Geschlechtsfolge d. Beherrscher Österreichs, 1796; Gluckselig, Studien ü. d. Ursprung d. österr. Kaiserhauses, Prag 1860; Wöber, Franz-Xaver, Genealogie d. Hauses Habsburg v. d. ältesten Zeiten bis z. Aussterben d. Mannesstammes 1740, Wien 1883 (nicht im Handel); Hoernes, Österreich-Ungarn u. d. Haus Habsburg. Geographisch u. statistisch, geschichtlich u. genealogisch in Umrissen dargestellt, Teschen 1892; Weihrich, Franz, Stammtafel z. Gesch. d. Hauses Habsburg, Prag 1893; Köhler, C., Stammtafeln d. Hauses Habsburg u. Habsburg-Lothringen, Wien 1900.
  103. Zumeist nach Mitteilungen des Herrn Otto Forst in Wien.
  104. Almanach de St. Pétersbourg. Cour, Monde et Ville 1912, hrsg. v. Frederik von der Hoeven; Verlag v. M. O. Wolff in St. Petersburg; Generalvertrieb f. d. Länder außerhalb Rußlands: H. A. Ludwig Degener, Leipzig. Enthält u. a. eine Genealogie des Kaiserhauses v. Rußland, der e. Genealogie d. Hauses Romanowsky-Leuchtenberg unmittelbar angeschlossen ist.
  105. Die beste genealogische Orientierung über Polen ist die „Kritische Bibliographie der polnischen Literatur über Genealogie" von Otto Forst, MJÖG 1911, S. 697—724. Vgl. außerdem den zweiten Band des vorliegenden Werkes unter: Heroldsämter und verwandte Behörden. Über die Arbeiten von v. Doerr, Grotefend, Wutke u. Zepke vgl. oben Seite 33. Hier sei noch verzeichnet Forst, Wywód przodków Maryi Leszczyńskiej, erweiterte Ausgabe 1913.
  106. Wer zu wissen wünscht, was über die Familien einer bestimmten Stadt im Druck erschienen ist, sei auf das Gesamtregister zu dem vorliegenden Werke hingewiesen. Daselbst sind unter den Namen der einzelnen Städte diejenigen Seiten des vorliegenden Werkes zusammengestellt, wo einschlagende Literatur verzeichnet ist. Aus diesen verstreuten Stellen, namentlich aber aus den Zusammenstellungen über die in den einzelnen Stadtarchiven hinterlegten Archivalien, denen häufig Verweise über die gedruckte Literatur beigefügt sind, ergeben sich Ergänzungen zu der in obigem Text abgedruckten Liste.
  107. Ahnenimplex (Ahnenverlust) des Erzherzogs Franz Ferdinand aus Forst, Ahnenverlust und nationale Gruppen auf der Ahnentafel des Erzh. Franz Ferdinand. Wien 1912.
    Generation Theoretische Ahnenzahl Wirkliche Ahnenzahl
    I 2 2
    II 4 4
    III 8 8
    IV 16 12
    V 32 18
    VI 64 30
    VII 128 58
    VIII 256 101
    IX 512 174
    X 1024 234
    XI 2048 341
    XII 4096 526
    XIII 8192 867
    XIV 16348 1514
  108. Vgl. meinen Aufsatz ZBG 1911.
  109. Vgl. Devrient, Familienforschung, S. 102 ff. Die dort gegebene Definition wird richtig, wenn man statt „Stammtafel“ den allgemeinen Begriff „Deszendenztafel“ einfügt.
  110. Das Folgende nach Crzellitzer, Methodik der graphischen Darstellung der Verwandtschaft mit besonderer Berücksichtigung von Familien-Karten und Familien-Stammbüchern, im Bericht über den II. Kurs mit Kongreß für Familienforschung, Vererbungs- und Regenerationslehre, in Gießen vom 9. bis 13. April 1912, hrsg. von R. Pommer, Halle a. S. 1912.
  111. Zur Kategorie der „Unbekannten“, resp. Unbestimmbaren gehören vor allem, und zwar für alle Eigenschaften, diejenigen Sippschaftsglieder, die als Säuglinge gestorben sind; aus praktischen Gründen hat daher Crzellitzer für diese Individuen ein besonderes Zeichen, ein Kreuz mit zwei Querbalken, vorgeschlagen.
  112. Vgl. Devrient, Familienforschung, S. 102
  113. Vgl. „Jahresbericht üb. soziale Hygiene, Demographie u. Medizinalstatistik“ 11, 145 f.
  114. Leichenpredigten werden von der katholischen Kirche nur geduldet. Doch finden sich auch in katholischen Ländern dank dieser Duldung zahlreiche Leichenpredigten, z. B. in d. Stadtbibl. zu Augsburg, vgl. Zapf, „Augsburger Bibliothek“ 1795, I. Bd., S. 202—539 (in demselben Werke finden sich S. 539—553 Beschr. d. Augsburger Epitaphien, ferner Geschlechtergesch. u. Stammbäume). In Polen gab es im 17. u. 18. Jht. eine riesige Leichenpredigtliteratur. Diese ist in Estreichers Bibliografia polska verzeichnet. Den größten Bestand an Leichenpredigten über polnische Familien haben das Ossolineum in Lemberg und die Jagellonische Bibliothek in Krakau.
  115. Unter d. Titel: „Weinrich, G., Bethanisch Wunderwerck oder historia v. d. seligen Absterben vnnd fröhlicher Aufferweckung d. Lazari zu Bethania, Leipzig 1601 (ca. 700 Seiten 4°)“ sind Leichenreden auf 28 Leipziger Bürger vereinigt.
  116. Über das Verhältnis zwischen Verlobung und Trauung nach älterem deutschen Rechte vgl. Geffcken, „Die Zivilehe im Mittelalter", in d. Halbmonatsschr. „Deutsche Stimmen" (Köln 1900), S. 472 ff., u. ebenso die lehrreichen Mtl. ü. d. in d. Reichsgrafschaft Wartenberg in dieser Hinsicht im 18. Jht. geltenden Bestimmungen in d. Aufsatz „Verlobt, Ausgerufen, Verheiratet" v. Kleinberger in PfG 2 (Kaiserslautern 1906), S. 21 ff.
  117. Tille, ZPF 2, 77.
  118. In Polen „carmina na wesele“. Alle bedeutenden Autoren des 16. Jht. verfaßten drgl.
  119. Diese Quellenart kommt häufig in den Archiven und Bibliotheken vor, so z. B. in besonders reicher Anzahl in den Archiven zu Bamberg und Nürnberg. Im erstgenannten Archiv lagert auch eine beträchtliche Bändezahl sogenannter „Hofdiarien“, in denen alle das Hofleben berührende Vorkommnisse, wie Reisen, Empfänge, Feste, ganz eingehend geschildert werden und sehr viele Personen genannt sind.
  120. Hans von Schweinichens Tagebücher wurden zuerst von Büsching herausgegeben unter d. Titel: Lieben, Lust und Leben der Deutschen des 16. Jahrh., 3 Bde., Breslau 1821—23, jedoch in unvollständiger und mangelhafter Weise; dann von Hermann Oesterley: Denkwürdigkeiten des Hans von Schweinichen, Breslau 1878; eine populär gehaltene Überarbeitung, bis zur Gefangennahme Herzogs Heinrichs XI. reichend, gab Ernst von Wolzogen, Leipzig 1885, heraus.
  121. „Ordnung wie es auf des Durchlauchten Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Johann Georgen Herzog in Schlesien, zur Liegnitz und Brieg etc. hochzeitlichen Ehrenfest so mit Durchlauchten Hochgebornen Fürstin und Fräulin Anna gebornen Herzogin zu Wirttenberg etc. den 16ten Septemb. Ao. 1582 zum Brieg gehalten worden.“ — Knetsch, Von d. Hochzeit des hessischen Landgrafen Wilhelm d. Mittleren zu Kassel am 20. Okt. 1500, VJH 1901.
  122. Auf des Herzog Friedrichs Hochzeit 1594 waren 1157 Roß zu füttern „ohne d. F. G. eigene Roß“ (Ausgabe von Wutke S. 145).
  123. Hildebrand, T. H., De probatione per stemmata genealogica sive vom Beweiss durch Stamm-Bäume u. Geschlechts-Reg. Nürnberg 1719. — Über Stammbäume handelt näher Röse in d. Allgemeinen Encyklopädie d. Wftn. u. Künste v. Ersch u. Gruber, 1. Sektion, 57. Tl. 1853, S. 336 ff. — Max Conrat (Cohn), Arbor juris des früheren Mittelalters mit eigenartiger Kompilation. Abhdl. d. Kgl. Preuß. Ak. d. Wftn. 1909. Phil. hist. Kl. Anhang, Abh. II; drs. im Archivio storico italiano 1911. — Vgl. auch Hölscher, Franz, Genealogische Tafeln f. d. Geschichtsunterricht. Progr. Gymn. Attendorn 1894. — Scheftlein, H., Genealogischer Schulatlas. 1899. — Nützlich zu lesen, weil auf jahrzehntelanger Archivpraxis beruhend, ist Grotefend, H., Über Stammtafeln, mit e. Beispiel: Familie Wachenhusen, VMG. — Béringuier, Die Stammbäume d. Mitglieder d. französischen Kolonie. Berlin 1887.
  124. Hörschelmann, Slg. zuverlässiger Stamm- u. Ahnentafeln verschiedener jetzt florierenden adligen u. freiherrl. Familien. Coburg 1774. — Humbracht, Joh. Maxln., D. höchste Zierde Deutschlands u. Vortrefflichkeit d. Teutschen Adels, vorgestellt in d. Reichs-Freyen Rheinischen Ritterschaft, Auch auss derselben entsprossenen u. angränzenden Geschlechtern, so auff hohen Stifftenn aufgeschworen od. vor 150 Jahren Löblicher Ritterschafft einverleibt gewesen, Stammtafeln u. Wapen. Frankfurt a. M. 1707 f. — Seifert, Joh., Hochadlige Stammtafeln. 4 Bde. Regensburg 1721. — Weltrich, Rich., Schillers Ahnen. E. familiengeschichtl. Untersuchung. Mit 6 Stammtfln. u. 4 in den Text gedruckten Wappen. Weimar 1907. (Dazu „Schillers Ahnen“. Wiss. Beil. d. Leipziger Zeitung 1907, Nr. 52.) — Wie man Stammbaumbestrebungen verspottet hat, berichtet Rieber, Wachstum u. Altersentwicklung unserer Familien, HGBAB V 1908, S. 157.
  125. Familiennachrichten und Stammbaummaterialien in d. Zittauer Ratsbibl., NLM XXXI, 80. Vgl. auch: Magnus' genealogische Collectaneen, Inhaltsangabe zweier Bände, v. Fr. Schneider ebd. XVII, 294. – – Unbescheid, H., Chronik u. Stammbaum in Originalbeitr. deutscher Dichter, 1908 (vgl. auch die nette Gesangssammlung: Heroldslieder zum 40jährigen Stiftungsfest [des Vereins „Herold" in Berlin] gesammelt. Berlin 1909. Druck v. C. A. Starke, Görlitz); drs., Chronik u. Stammbaum in hundert Sprüchen (beide Arbeiten im Vrl. Gebr. Vogt in Papiermühle [S.-A.]; drs., Chronik u. Stammbaum im Bürgerhause in: „Aus d. Akten einer deutschen Familie. Ein Mahnwort an Haus und Herd“, I, 1900, S. 1 f. Kahla, A. Wellers Verlag.
  126. Ältere Darstellungen von Bircken (s. Register) u. Hönn, S. P., Des chur- u. Fürstl. Hauses Sachsen Wappen- u. Geschlechts-Untersuchung. Mit T.-Kupf., 48 Abb. (Siegel) u. Stammtfl. Leipzig u. Coburg 1704.
  127. Sehr gute Muster von Stammtafeln sind neben Posse die in Balzers Genealogia Piastów und die Arbeiten von Wertner (vgl. Register). — Eine beachtenswerte Art, Stammbäume drucken zu lassen u. zu erläutern, ist die, jeder Person eine Ziffer beizugeben, unter der dann im erläuternden Text die biographischen Einzelheiten dargelegt werden, sowie die, die Träger des Familiennamens, rot, die übrigen (angeheirateten, verschwägerten) aber schwarz zu drucken. So ist der Stammbaum behandelt z. B. in dem als Manuskript gedruckten Heft: „Erläuterungen zum Stammbaum der im 18. Jahrhundert aus Johanngeorgenstadt (Chur-Sachsen) ins Siegerland (Hanau a. d. Sieg) eingewanderten, jetzt meist im Bergischen (Rheinland) verbreiteten Familie Heinrich. Hrsg. 1908 von Christian Gottlieb Heinrich, Bürgermeister in Wald (Rheinl.).“ — Eine beachtliche Weise, Stammbäume für Druckwerke herzustellen, findet sich, wie Kekule von Stradonitz: „Die Geschichte des Geschlechts von Berg“, Neue Preußische Zeitung, 13. Spt. 1904, richtig bemerkt, in dem Werke: „Geschichte des uradligen Hauses Bary 1223—1903“ (von Ebrard u. v. Nathusius-Neinstedt, Frankfurt a. M. 1904). Die sehr ausgedehnten 5 Stammtafeln des Geschlechtes teilweise von ganz außergewöhnlichem Umfang, da sich die Berg in der Neuzeit ungewöhnlich stark verbreitet u. verzweigt haben, sind in technischer Beziehung musterhaft. Auf gutes Papier gedruckt, in der Weise von Landkarten aufgezogen, sind sie in das Buch eingebunden, und zwar derart, daß man die herausgeklappte Stammtafel neben dem aufgeschlagenen Buche hat, also beides gleichzeitig benutzen kann. Durch starke Papierfalze wird der Raum im Einband für die zusammengeklappten Stammtafeln gewonnen. — Ein großes Material (ca. 1500 Stück) von Stammbäumen erliegt bei dem Centraal Bureau voor Genealogie en Heraldiek in s' Gravenhage sowie bei allen Heroldsämtern.
  128. Menčik, Ferd., Sitzungsber. d. K. böhm. Gsft. d. Wftn. Prag 1885, S. 67.
  129. Menčik, Ferd., Caspar Hirsch u. seine Familienaufzeichnungen, Jb. d. Gsft. f. d. Gesch. d. Protestantismus in Österreich, 22. Jg. 1901, S. 18 ff.
  130. Die Braunschweigischen Anzeigen v. Jahre 1743 u. 1744 enthalten Nachrichten v. d. ältesten Kalendern. Bayrische Ordens-Almanache u. Ordens-Kalender sind zusammengestellt OBA 29, S. 256 f. Der Wappen-Almanach d. K. B. Haus-Ritter-Ordens v. heil. Michael enthält nicht nur Wappen u. Portraits, sondern auch Ahnenproben der Ritter u. genealogische Notizen; 1769–93 war der Titel: Nouveaux Calendrier du très illustre ordre equestre de Bavière sous le titre .. de Saint Michael-Archange. Von 1794 an fiel das Noveaux weg. – Frhr. v. Bruselle-Schaubeck, Wappenkalender der freien Reichs-Ritterschaft in Schwaben, HGBAB 1910.
  131. Champier, Victor, Les anciens almanachs illustrés, histoire du calendrier depuis les temps anciens jusqu'à nos jours, ouvrage accompagné de 50 planches hors texte en noir et en couleur, reproduisant les principaux almanachs illustrés ou gravés par Léonard Gaultier, Crispin de Passe, Abraham Bosse, de Larmessin, Lepautre, Cl. Audran, Gravelot, Corhin Quèverdo, Dorgez, Debucourt, Devéria etc. etc. Paris, bibliothèque des deux mondes. E. Frinzine et Cie., éditeurs. Rue Bonaparte 1, 1886. — Welschinger, Les almanachs de la Révolution. Paris 1834. — Grand-Carteret, Les almanachs français, édits à Paris 1600—1895, Paris 1896.
  132. Bormanns, Stanislaus, Über die Kalendarien der Domstifter, JAW 4, 8.
  133. In einigen Domstiftern finden sich neben adligen auch nichtadelige Domherren; diese mußten aber Doktoren sein und galten als personaladelig dem Stiftsadel gleich, sie legten sich ein (oft sehr unheraldisch zusammengestelltes) Wappen bei, falls ihre Familie nicht schon früher ein solches geführt hatte.
  134. Interessantes Material ist in den Kapitular-Protokollen enthalten. Den Inhalt solcher Protokolle (conclusions capitulaires) aus Lüttich hat Stan. Bormanns teilweise veröffentlicht in den Analectes pour servir à l'histoire ecclésiastique de la Belgique Tom. VI— XII (1869—1875). Es existiert davon auch ein Separatabdruck unter dem Titel : Répertoire chronologique des conclusions capitulaires du chapitre de St. Lambert à Liège, Tom. I, 1427—1650, Liège 1875. Die Wappen der dortigen Domherren befinden sich in dem Werke von F. X. de Theux, Le chapitre de St. Lambert à Liège. 4 vols. 4. Brüssel 1871.
  135. Knobloch, Die wichtigsten Kalender der Gegenwart. Wien 1885. — von Reinsberg-Düringsfeld, Katechismus der Kalenderkunde. Leipzig 1876.
  136. Als bes. reichhaltig verdient der Württemberger Hof- u. Staatskal. 1879 in WJB hervorgehoben zu werden, da er sich über eine lange Reihe von Jahren erstreckt (LXX Seiten Großquart). Man findet hier ein Verz. der Präsidenten d. Geheimen Rates u. d. Staatsministeriums, der Minister- u. Departementchefs seit d. 8. Nov. 1816; Verzeichnis der Mitglieder der konstituierenden Versammlungen von 1815—1819; ein Verz. d. Mitglieder der Kammer der Standesherren seit 1820 nach Aufzeichnungen von Bullinger u. Widmann; ein Verz. d. Mitglieder d. Kammern d. Abgeordneten seit 1820 nach Aufzeichnungen v. Bullinger u. Hartmann.
  137. Vgl. C v. Bardeleben, Die Kgl. preußischen Genealogischen Kal. von 1724 bis 1850, VJH 1908 (auch separat Berlin 1909).
  138. Dresdner Residenz-Kalender auf d. J. 1911. 100. Jg. Hierin P. E. Richter, E. Rückblick auf d. Gesch. d. Dresdner Residenz-Kalenders, dem der obige Text gefolgt ist.
  139. Das Folgende aus Martin Haß, Die preußischen Adreßkal. u. Staatshandb, als historisch-statistisches Lexikon. FBP 20. Drs., Der älteste Berliner Adreßkal. FBP 22 (1909).
  140. Das Staatshandb. f. d. Kgr. Sachsen erscheint im Verl. v. C. Heinrich.
  141. Die Durchläuchtige Welt, oder Kurtzgefaßte Genealogische, Historische und Politische Beschreibung meist aller jetzt lebenden Durchläuchtigen Hohen Personen, sonderlich in Europa. Hamburg, bei Benjamin Schiller, 1701 und 1704.
  142. Man kann darum auch, wenn eine Person im Register fehlt, nicht mit unbedingter Sicherheit den Schluß daraus ziehen, daß sie überhaupt nicht in dem betreffenden Jahrgang enthalten ist.
  143. Vgl. d. Aufsatz: Ü. d. Gesch. der Schlesischen Instanzien-Notizen, in d. Schles. Provinzialbl. Bd. 26 (1797), 11. St. S. 408—418.
  144. Berlin 1802 ff.
  145. Magdeburg 1803. Vrl. der Zeitungs-Expedition und in Kom. d. Buchhändlers Creutz. — In Schleswig-Holstein erschien das erste Provinzial-Handb. 1868, in Hessen-Nassau auf d. J. 1867. Das große Staatshandb. berücksichtigt diese neuen Provinzen erst vom J. 1871 ab.
  146. M. Lingg, Gesch. d. Institutes d. Pfarrvisitation in Deutschland, Kempten 1888, S. 4. Georg Müller, Visitationsakten als Geschichtsq. DGB VIII (1907) 11. u. 12. Heft, S. 287. G. Liebe, Die Herausgabe v. Visitationsprotokollen. KGV 51 (1903) S. 48.
  147. C. Meichelbeck, Historia Frisingensis, Augsburg 1724, Bd. I, S. 126.
  148. Über Schulschriften orientiert man sich aus Rud. Klußmann, Systematisches Verz. d. Abhandlungen, die in d. Schulschriften sämtlicher an dem Programmtausche teilnehmenden Lehranstalten erschienen sind (Leipzig, Teubner, 4. Bd. 1903, wird fortgesetzt).
  149. Waetzoldt, Wlh., Die Kunst des Porträts. Leipzig 1908. — Janitschek, Geschichte der deutschen Malerei. Berlin 1890. — Kemmerich, Die frühmittelalterliche Porträtplastik in Deutschland bis z. Ende d. 13. Jht.; drs., D. Anfänge d. deutschen Porträtmalerei. Leipzig 1906; drs., Die Porträts deutscher Kaiser u. Könige bis auf Rudolf v. Habsburg, NA 33. — Eitelberger, Kunsthistorische Schriften lll. — Lehmann, Alfr., D. Bildnis bei d. altdeutschen Meistern bis auf Dürer, 1900. — Woltmann, Holbein und seine Zeit. Leipzig 1874. — Leischnig, D. Bildnis im 18. u. 19. Jht Wien 1906; drs., D. Bildnis-Miniatur in Österreich 1750-1850. Wien 1907. — G. v. Bezold, Beitr. z. Gesch. d. Bildnisses, MGN 1909 f. — Burckhardt, D. Porträt in d. Malerei, in d. Beitr. z. Kunstgesch. in Italien, Basel 1898. — Schaeffer, Die Frau in der venetian. Malerei. München 1900; drs., Das Florentiner Bildnis. München 1903. — Woermann, D. italienische Bildnismalerei d. Renaissance. Eßlingen 1905. — Collies, J, The art of portrait painting. London 1905. — Dayos, Arm., L'image de femme. Paris 1900. — Williamson, History of portrait miniatures. London 1904, 2 Bde.
  150. Vgl. D. Studie u. d. deutsche Porträt von Karl Lamprecht im 3. Jahrg. des Museums, S. 21, wo dieses Beispiel durch Abbildungen erläutert wird.
  151. Lichtenberg, Reinhold Frhr. v., D. Porträt an Grabdenkmalen; seine Entstehung u. Entwickelung v. Altertum bis z. italien. Renaissance. Straßburg 1902. — Buchner, O., D. mittelalterlichen Grabstätten in Nord-Thüringen mit besonderer Berücksichtigung der Erfurter Denkmäler. Studien z. deutschen Kunstgesch., H. 37, Straßburg 1902.
  152. Ein solches Schutzmantelbild ist abgebildet bei Karl Graf Kuefstein. Studien zur Familiengesch., II. Teil. Wien u. Leipzig 1911, zu Seite 103 (Reproduktion aus Bd. I).
  153. Eine wesentliche Ergänzung des bisher bekannten, von Graff geschaffenen Porträtmaterials bietet das für Porträtstudien, insbesondere über Leipziger Familien höchst wichtige Werk: Stadtgeschichtliches Museum zu Leipzig. Das Bildnis in Leipzig vom Ende des 17. Jahrhunderts bis zur Biedermeierzeit. Aus Anlaß der vom Stadtgeschichtlichen Museum zu Leipzig 1912 veranstalteten Porträtausstellung herausgegeben von Prof. Dr. Albrecht Kurzwelly, unter Mitwirkung von Dr. Eugen Eysson, A. Walther Biet und Hildegard Heyne. Leipzig 1912.
  154. Scherenschnitt im Stammbaum, Bildnisse in Generationen
  155. Lichtwark, Das Bildnis in Hamburg, I, 172.
  156. Leisching, Die Bildnis-Miniatur in Österreich 1750-1850. Wien 1907, S. 50.
  157. Zur Literatur über die Silhouette vgl. F. Schwarz. E. Danziger Silhouettenslg., ZWG 51. — Ü. d. Schubertsche Silhouettenslg. handelt Nutzhorn in d. Hannoversch. Geschichtsbl. 1901, S. 312 ff. — Ü. d. Silhouettenslg. Chr. H. Esmarchs vgl. Langguth, Christian Hieronymus Esmarch u. der Göttinger Dichterbund. Berlin 1903. — Ü. J. A. Leisewitzens Silhouettenslg. berichtet Paul Zimmermann im Jb. d. Gesch.-Ver. f. d. Herzogt. Braunschweig. — Neuerdings hat L. Grünstein (Wien 1909) Silhouetten der Goethezeit aus dem Nachlaß Jon. Hnr. Mercks herausgegeben.
  158. Auch der Amerikaner hält etwas auf berühmte Leute, vgl. Chappel, Al., National Portrait Gallery of eminent Americains including orators, statesmen, naval and military heroes, jurists, aufhors, etc. from original full length paintings, with biogr. and bist, narratives by Ev. A. Duyckinck. 2 vols. With 151 engraved portraits (New-York).
  159. Jahresbericht des Thüringisch-Sächsischen Vereins f. Erforschg. d. vaterland. Altert. Halle 1912, Seite 107.
  160. W. Strohmayer, Die Vererbung des Habsburger Familientypus, Archiv für Rassen- u. Gesellschafts-Biologie 1911, 6. H, S. 775 ff., u. 1912, 2. H., S. 150 ff.
  161. Stadtgeschtl. Museum z. Leipz. Katalog d.Sonderausst. „Die Leipz. Bildnismalerei von 1700–1850“. Mit 18 Abb. Leipzig, Altes Rathaus, 9. Juni bis 28. Juli 1912. Stadtgeschtl. Mus. zu Lzg. Das Bildnis i. Leipz. v. Ende des 17. Jht. bis zur Biedermeierzeit. Aus Anlaß d. v. Stadtgesch. Mus. z. Leipzig 1912 veranstalteten Porträtausstellung hrsg. v. Kurtzwelly, unter Mitwirkung von Dr. Eyßon, Dr. Briel und Hildeg. Heyne. Leipzig 1912. – R. Ehwaldt, Ausstellung von Gothaer Porträts aus der Zeit von 1640–1850. Veranstaltet vom Kunstverein zu Gotha vom 19. April bis 10. Mai 1908.
  162. Verzeichnis der Bilder bei Pachmeyr, Historico-chronologica series abbatum et religiosorum monasterii Cremifanensis, Pars III, 1780, S. 747, und in der Herald. Geneal. Zeitschrift des Vereins „Adler“ II, 1872, S. 161. Ebenso enthält das seltene Buch „Series abbatum Mellicensium“ (Wien 1701) 53 Porträts d. Äbt. v. Melk, denen Biographien beigegeben sind.
  163. Könnecke, Bilderatlas zur Gesch. d. deutschen Nationalliteratur. 2. Afl. Marburg 1895. — Hans Holbeins exquisite original coloured drawings for the portraits of illustrious persons of the court of Henry VIII. engraved by F. Bartolozzi with biographical notes by E. Lodge. 90 coloured portraits with text. London 1884.
  164. Vgl. d. Besprechung dieses Werkes v. Ermisch in d. Wissenschaftl. Beil. der Leipziger Zeitung 1906, Nr. 4 u. v. Devrient, NASG 27, 152 ff.
  165. Ältere Porträtdarstellungen Wettinischer Fürsten finden sich in folgenden Büchern: Abb. der Durchlauchtigsten Hochgeborenen Herrn Hertzogen zu Sachsen etc. (Friedrich III. bis Kurprinz Johann Georg III.) ohne Angabe v. Jahr (ca. 1665) u. Ort. Die Porträts sind von Weishun gestochen. — Albinus, Petr., New Stammbuch u. Beschr. d. Uralten etc. Geschl. u. Hauses zu Sachsen. Mit 108 Porträts u. 59 Wappen. Leipzig 1602. — (Bircken, S. v.), Chur- u. Fürstl. Sächs. Helden-Saal od. Beschr. der Ankunft etc. u. vornemster Geschichten dieses höchst löblich. Hauses, samt deßen Genealogie, Wappen u. Kupfer-Bildnissen als eine Sächs. Chronik zusammengetragen durch e. Mitglied d. Fruchtbringenden Gesellsch. Nürnberg, 2. Afl., 1678 (neue Auflage von J. F. Fellern u. J. G. Horn, Nürnberg 1755).
  166. Beckh-Widmanstetter, Leopold v., Die Porträts in Kupferstichen der Steirischen Herren und Grafen von Stubenberg. Wien (Separatabdruck) 1883.
  167. Vgl. auch Allgemeines historisches Porträtwerk. Neue Ausg. nach Zeitaltern geordn. — von etwa 1300 bis etwa 1840. Nach Auswahl von W. v. Seidlitz. München 1895—97 und Manuel de bibliographie et d'iconographie des femmes célèbres, par un vieux bibliophile. Paris 1892. Das Manuel de bibliographie ist v. Ungherini, Aglauro, (anonym) herausgeg.
  168. Altrock, Const. v., Gesch. d. Geschl. v. Altrock. Berlin 1901.
  169. Baetke, A. J., Geschichte der Familie Baetke. Hamburg 1898.
  170. 170,0 170,1 Schmidt, G., Die Familie der Grafen von Hohenthal. Halle 1896; Drs., Die Familie v. Klitzing. 3 Bände. Charlottenhof u. Berlin 1891—1907.
  171. Kypke, Chronik d. alten Adelsgeschl. der von dem Lentcze nebst d. bürgerlichen Abzweigungen der Lenz (Lentze, Lentz). Halle a. S. 1904.
  172. Richter, D., Genealogia Lutherorum od. histor. Erzählung v. D. Mart. Lutheri heutigen Anverwandten.
  173. Genealogie der Familie Reepmaker samengesteld door Jacob Reepmaker. A. Aazn. Niet in den Handel. (Gebr. Tuinging-Rotterdam 1905); dies Buch ist auch durch eine anderweite Illustrierung (Wappen, Grabdenkmäler, Gebäude) in selten schöner Weise ausgestattet.
  174. Fraustadt, Geschichte des Geschl. von Schönberg meißnischen Stammes. Leipzig 1878.
  175. Fugger, E. v., Die Seinsheims und ihre Zeit E. Familien- u. Kulturgesch. von 1155—1890. Mit 25 Porträts, vielen Siegelabbildungen, Grabsteinen usw. Folio. München 1893.
  176. Tümpling, Wolf v., Gesch d. Geschl. v. Tümpling, 3 Bde. Weimar 1888 bis 1894.
  177. Wulffen, F. v., Nachr. v. d. Familie v. Wulffen vormals auf Haus-Neindorf im Halberstädt'schen. Frankfurt a. O. 1900.
  178. Schmidt, G., Die Familie von Wuthenau. Berlin 1893.
  179. Wolf, Einführg. i. d. Studium d. neueren Gesch. Berlin 1910, S. 23 ff. — Bernheim, Lehrb. d. Histor. Methode, 5. u. 6. Aufl., Leipzig 1908, S. 494 ff. — Engel, Ü. d. Arten d. unbewußten Geschichtsentstellung, Progr. d. städtischen höheren Bürgerschule zu Nauen 1879. — Steinthal, Die Sage v. Simson, in: Ztschr. f. Völkerpsychologie u. Sprachwft. 1862, Bd. 2, S. 168 ff. — Wachsmuth, Ü. d. Q. d. Geschichtsfälschung, in: Ber. ü. d. Verhandlungen der Kgl. Sächs. Gsft. der Wft. zu Leipzig, philol.-histor. Kl. 1856, Bd. VIII, S. 125 ff. — Zeller, Wie entstehen ungeschichtl. Überlieferungen? in: Deutsche Rundschau, herausgeg. v. J. Rodenberg 1893, Februarh. S. 201 ff. — Loebell, J. W., Das reale u. d. ideale Element in d. geschichtl. Überlieferung u. Darst., 1859, S. 311 ff. Vgl. d. Kritik d. hebräischen Stammbäume bei B. Stade, Gesch. d. Volkes Israel 1887, Bd. 1, S. 28 ff.
  180. Northof, L. v., Chronik d. Grafen von der Mark, veröffentl. v. Troß, Hamm 1859.
  181. Ilgen, Th., Die ältesten Grafen von Berg und deren Abkömmlinge, die Grafen von Altena (Isenburg-Umburg und Mark). Ein Beitrag zur Legendenbildung, ZBG NF 26, 14 ff.
  182. Graesse, Geschlechts-, Namen- und Wappensagen, S. 29. „Aus dem Archiv der Familie v. Carlowitz“. Dresden 1875, S. IV.
  183. Die Anschauung ist im Tageb. d. Fürsten Christian II. v. Anhalt (1630-1656) überliefert.
  184. Justus Hashagen, Gesch. d. Familie Hoesch, I. Bd., unter Mitwirkung von Fritz Brüggemann, Köln 1911, S. 13.
  185. Die Gestaltung der Schildfigur derer von Nostitz bedarf noch genauer sphra-gistischer Festlegung. In der Literatur wird sie bald als Elefantenzähne, bald als Steinbock- oder Gemsenhörner, bald als Wildschweinszähne, bald als musikalische Zinnhörner angesprochen. Kneschke, Adelslex. VI, 533; v. Hefner, Sächs. Adel, S. 40. Vgl. auch die theologisch-mystische Betrachtungsweise des Wappens bei Leonh. Dav. Hermann in seinem geistlichen Wappenbrauch, „denen Christ-Edlen Gemütern, so solche (Wappen) führen, kürtzlich und zufällig entworfen" (Jauer 1724).
  186. H. v. P.-G., Geschichten schlesischer Familien, VJH, III, 1875, S. 32. Hier S. 46 ff. Literaturnachweise zur Gesch. des schles. Adels.
  187. Das Folgende aus d. Wissenschaftl. Beil. d. Leipziger Zeitung 1905, Nr. 104.
  188. Das O im Namen O'Byrn ist irische Familienpartikel. Es bestand in Irland die Sitte „de prendre le nom de quelque homme illustre parmi leurs ancêtres et qui servait à exprimer l'honneur d'en être descendu"; diese Sitte „s'introduisit sous Brien-Boicoimbe, monarque au onzième siècle, c'est ainsi que les ô Neills expriment leur origine de Nial-le Grand, monarque de l'ile au quatrième siècle" etc. (R. comte (O'Kelly d'Aghrim, Essai historique sur l'Irlande, Bruxelles 1637 p. 2). Wenn auch o (ô) vielfach den Ausdruck einer gewissen Würde verleiht, weil der Ahnherr und sein Geschlecht sehr angesehen waren („O is equivalent to, son of′; and denotes progeny, or is a character of dignity", Webster), so kommt dieses o (ô) auch bei Leuten aus dem Volke vor.
  189. R. comte O'Kelly d'Aghrim, Essai historique sur l'I rlande, Bruxelles, 1837, S. 2. Dod, Peerage, Baronetage and Knightage of Great Britain and Ireland for 1893, S. 592. — Gams, Series episcoporum ecclesiae catholicae quotquot innotuerunt Ratisbonae 1873. Ein Mitglied der Familie O'Byrn, das lange in Indien gedient hatte, war 1881—88 Gouverneur von Helgoland. Ein anderes Mitglied der Familie schrieb „Parliamentary history of the Irishland question", London 1881. Nach der Reduktion Irlands gab es nur noch fünf privilegierte Familien, die im Besitz ihrer Güter blieben; und zu ihnen gehörten auch die O'Brien (= O'Byrn). — Nach Murray, The ecclesiastical history of Ireland, London 1848, S. 128, genoß die Familie einen speziellen gesetzlichen Schutz.
  190. Graesse, Th., Geschlechts-, Namen- und Wappensagen des Adels deutscher Nation. Mit 178 Wappenbildern von H. Brückner, Dresden. — Gaudy, Freiherr Franz v., Schildsagen, 1834. — Hesekiel, Wappensagen. Berlin, o. J. — Weininger, Hans, Deutschlands Schild- und Wappensagen. Herald. gnealog. Zeitschr. I, 1871, S. 99ff. Realis, Heraldische Blumen. Gesch. u. Sage. Wien 1840.
  191. Mehr ü. d. Aufkommen d. Zunamen bei Otto Frhr. v. Dungern, Die Entstehung d. Landeshoheit in Österreich, Graz 1910. S. 96 f.
  192. Otto Frhr. v. Dungern, Ebd. S. 107 f.
  193. Lorenz, Lehrb. d. Genealogie, S. 177 f.
  194. Franz Ludw. Baumann, Z. Gesch. d. deutschen Personennamen. AZ NF 7, 1897.
  195. Franz Schacht, D. Partizip „genannt", „dictus" in Familiennamen, DH 1910, dazu Court von Scheven, DH 1911.
  196. Klemm, Curt, D. doppelte deutsche Vornamen, Ztsch. d. Ver. f. Volksku. H. 4, 1897; Ebengreuth, A. Luschin v., Z. Gesch. unserer mehrfachen Vornamen, MAW NF 6, 173; Hackemann, A., in der Dezember-Nummer 1906 der Ztschr. d. allgemeinen deutschen Sprachvereins.
  197. Vgl. Karl Heinrichs, Studien ü. d. Namengebung d. XVI. Jht. = Q. z. Sprach-u. Kulturgesch. d. germanischen Völker. Straßburg 1908.
  198. Hans Haubold v. Einsiedel, Herr auf Syhra u. Hopfgarten, geb. 1570 u. Hans Haubold v. Einsiedel, geb. 1676.
  199. Ernst Grone, Die Hausnamen und Hauszeichen, ihre Geschichte, Verbreitung und Einwirkung auf die Bildung der Familien- und Gassennamen, Göttingen 1912, S. 113 ff.
  200. Aus Thomas und Felix Platters Lebensbeschreibung, hrsg. von Otto Fischer in „Erlebnis und Bekenntnis", München 1911, S. 18 u. 288.
  201. Herm. Reichert, D. deutschen Familiennamen nach Breslauer Q. d. 13. u. 14. Jht Berlin 1908 (= Wort u. Brauch. Volkskundliche Arbeiten, hrsg. v. Giebs u. Hippe, 1. H.).
  202. Paul, Grundr. d. germ. Philol. I², 1500.
  203. Zwei Gebrüder Meyer, Kaufleute in New York, hatten je e. Fräulein v. Lengerke geheiratet. Minister Georg v. Lengerke Meyer schreibt hierüber: „Mein Großvater Georg August Meyer hat sich am 18. Juli 1809 mit Johanne von Lengerke verheiratet; derselbe hat seinem Namen nicht den seiner Ehefrau hinzugefügt, ich aber wurde, wie das hierzulande häufig geschieht, 'George von Lengerke' Meyer getauft, um auszudrücken, von wem ich abstammte, da das der Name meiner Großmutter vor ihrer Verheiratung war."
  204. W. C. v. Arntwaldt, Familiennamen als Vornamen, FGB 1911, S. 5.
  205. Inwiefern das Studium der Familiennamen genauere Einblicke in die Zusammensetzung der Einwohnerschaft gewährt, haben Karl Friedrich von Strenge u. Ernst Devrient, Thüringische Geschichtsquellen, NF VI (D. Stadtrechte v. Eisenach, Gotha u. Waltershausen, Jena 1909, S. 64 ff.), an den Städten Eisenach u. Gotha gezeigt.
  206. Roth v. Schreckenstein, D. Patriziat in d. deutschen Städten, bes. Reichsstädten. 2. Ausg. Freiburg 1886. — Foltz, Beitr. z. Gesch. d. Patriziates in d. deutschen Städten. Marburg 1899. — Rich. Schröder, Lehrbuch d. deutschen Rechtsgesch. 5. Afl. 1907, S. 654. — Nathusius-Neinstedt, H. v., Ritterbürtige Familien unter d. Geschlecht. d. deutschen Städte im MA. Berlin 1889. — Wehrmann, Das lübeckische Patriziat, insbes. dessen Entstehung u. Verhältnis z. Adel, HGB 1872, S. 90 bis 135. — Ohlendorf, L., D. niedersächsische Patriziat u. sein Ursprung. Hannover 1910. — Ernst Hartmann Edler v. Franzenshuld, Über Patrizier, Erbbürger u. Wappengenossen, K.K. Zentral-Komm. 1870, p. X-XVI. — Siegmund Keller, Der Adelsstand d. süddeutschen Patriziates. Gierke-Festschrfft, S. 741 ff. — G. A. v. Mülverstedt, Ritter an d. Spitze d. Stadträte im 13. Jht., mit besonderer Beziehung auf Halberstadt u. andere Harzstädte. Über d. Begriff v. miles, ZHV 1869. — Nederland's Patriciaat. I. Haag 1910.
  207. v. Braunsdorff, Ü. d. Nichtgebrauch d. Adelsprädikates seitens d. niederen sächsischen Adels. Dresden 1896.
  208. Dieses „von" bei bürgerlichen Familien ist nur Namensbestandteil. Die Vertreter der Ansicht, daß die Bezeichnungen "von", "auf", "aus", "zu" dies auch bei adeligen Familien oder wenigstens bei denen d. Uradels seien, vgl. insbes. v. Bülow, Über d. Erwerb e. adeligen Familiennamens durch Annahme an Kindesstatt nach dem bürgerlichen Gesetzbuche in der Deutschen Juristenzeitung 1896, S. 132 u. in d. Deutschen Juristenzeitung 1900, S. 373 v. Bülow, Krückmann u. Opet, Gutachten zum 24. Juristentag, Bd. III, S. 177 ff. stehen u. a. gegenüber von Staudinger, Juristenzeitung 1898, S. 362. — Sohm, Juristenzeitung 1899, S. 8. — Bornhak In Schulzenstein und Kefl's Verwaltungsarchiv, Bd. 8, S. 48; der 25. Juristentag hat sich im Jahre 1900 nach sehr eingehender Befürwortung von Gierke, Wilke, Kekule von Stradonitz u. anderen mit großer Mehrheit dafür entschieden, daß überwiegende Gründe dafür sprechen, bei adeligen Familien auch das einfache „von" heute als bloßes Adelszeichen zu betrachten.
  209. E. v. Baerle, Das Prädikat "von" oder "van" von adeligen und bürgerlichen Familiennamen in Deutschland u. den Niederlanden. DH 1912, S. 224 ff.
  210. Mitis, Oskar, Frhr. v., Die diplommäßige Verleihung d. Ortsnamenprädikate an d. niederen Reichsadel im 16. u. 17. Jht., MAW 1910 (Januar).
  211. Mensinga, Die Adelspartikel im südlichen Europa, VJH 20, 15 ff.
  212. Aus der übrigen Zeitschriftenliteratur seien noch erwähnt: Steinhausen, Vornamenstudien, in : Zeitschr. f. d. dtsch. Unterricht 1893, S. 616ff. - Tille, Weibliche Vornamen, ZKu 5, 173ff. - Z. Gesch. d. dt. Personennamen in AZ 1897, S. 243ff. - Köcher, die Taufnamen, in: Pfarr-Haus 1891, S. 113ff. - Zehntbauer, Richard J., Österreichische Verwaltungsmaßregeln auf d. Gebiet d. Namenwesens in d. 2. Hälfte d. 18. Jht. MAW V, 253 ff. - Witte, Hans, Wendische Zu- u. Familienname aus mecklenburg. Urkunden gesammelt u. mit Unterstützung d. Herrn Prof. Dr. Mucke in Freiberg (Sachsen) bearbeitet, VMG 1906. - F. Thudichum, D. Vornamen d. deutschen Bürger u. Bauern, Allg. Zeitung 1886, Beil. 10. — v. Löher, Dauer u. Wandlungen der deutschen Personennamen, Allg. Zeitung, Beil. 137. 138. — Edw. Schröder, D. deutschen Personennamen. Festrede. Göttingen 1907. — O. Schütte u. H. Menges, D. Doppelvornamen, Ztschr. d. Allg. deutschen Sprachvereins, 22. Jg. (1907), März. — Grotefend, Handwerksnamen, KGV 1911. — Von darstellenden Büchern nenne ich: Heintze, Alb., D. deutschen Familiennamen geschichtlich, geographisch, sprachlich. 3. Afl., hrsg. v. P. Cascorbi. Halle a. S. 1909. — A. Bähnisch, D. deutschen Personennamen (= Aus Natur u. Geisteswelt, Leipzig, Nr, 296) 1910. — Arnold, Die deutschen Vornamen. Wien 1901. — Schnack, Vollständige Slg. v. Vor- u. Taufnamen mit Angabe d. Ursprungs u. d. Bedeutung. Hamburg 1901. — Adamek, Die Räthsel unserer deutschen Schülernamen. Wien 1894. — Ernst Grone, Die Hausnamen und Hauszeichen u. Verbreitung u. Einwirkung auf d. Bildung d. Familien- u. Gassennamen. Gottingen 1912. — Ferdinand Khull, Deutsches Namenbüchlein. Ein Handbuch z. Mehrung d. Verständnisses unserer heimischen Vornamen u. z. Förderung deutscher Namengebung (= Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachver. IV).4. Afl. Berlin 1909. Drs., Vornamen-Verzeichnis in d. neuen Rechtschreibung, im Auftrage d. Allgem. deutschen Sprachver. zusammengestellt, Berlin 1910. Dieses Vornamen-Verzeichnis wurde nach Vorlage durch d. Gesamtvorstand d. Allgem. deutschen Sprachver. zunächst v. Preuß. Ministerium des Innern, sodann v. sämtlichen deutschen Staatsregierungen als Wegweiser u. Grundlage f. d. Matrikelführer angenommen u. d. Standesämtern z. Darnachachtung empfohlen. Beachtlich sind die Zusammenstellungen von Namenzusammenstellungen für einzelne Orte. Diesbezüglich seien folgende beispielsweise genannt: Hoffmann von Fallersleben: Braunschweigisches Namensbuch. Braunschweig. Hannoversches Namensbuch. Hannover 1852. Casseler Namensbuch, Cassel 1863. Breslauer Namensbuch. Leipzig 1843. — Kleemann, L., Die Quedlinburgischen Familiennamen. Quedlinburg 1891. — E. Koch, Saalfelder Familiennamen. Saalfeld 1877. 78. — Vgl. auch oben S. 36 ff. — Ü. d. Niederlande vgl. Winkler, J., De nederlandsche geslachtenamen in oorsprong, geschiedenis en beteekenis. Haarlem 1885; Bloys von Treslong Prins, P. C, Over namen, naamsverandering enz. in Nederlandsch-Indie, NL 1912. Ü.dänische Namenku., vgl.: O.Nielsen, Olddanske Personnavne, Kopenhagen 1883. Joh. Steenstrup, De danske Stednavne, Kopenhagen 1908; drs., Dansk Navnestik, Kopenhagen 1910. Über norwegische Namenkunde O. Rygh, Gamle Personnavne i norske Stednavne, Chtistiania 1901.
  213. GenWiki-Red.: Ab hier fehlt der Text in der vorliegenden Quelle des Digitalisats. Das Fehlende wurde für die Abschrift aus einem anderen Exemplar ergänzt.
  214. Vgl. z. B. 51. Jg. Nr. 8: Wäschke, H., Orts-, Flur- u. Personennamenforschung.
  215. Vgl. oben S. 9 u. 10.— Sehwerdfeger, Jos., Die historischen Vereine Wiens 1848 bis 1908. Wien 1908 (Festschrift zum 60jährigen Kaiserjubiläum). — R. de Lasteyrie et F. Lefevre-Pontalis, Bibliographie des travaux historiques et archéologiques publiés par les sociétés savantes de la France. T. 1-3. Paris, seit 1888.
  216. Über latinisierte, beziehentlich gräzisierte Namen vgl. Körner, DH 1900, S. 31 ff., und Sembritzki, ebenda 1901, S. 120 f. — Körner, Polonisierte Familiennamen, DH 1905, S. 71; 1906, S. 88; 1909, S. 145. — Über Pseudonyme gibt es folgende Orientierungsmittel: Zirka 3000 häufiger vorkommende Pseudonyme vornehmlich deutscher und österreichischer Schriftsteller, in: Wer ist's? Unsere Zeitgenossen. Zeitgenossenlex. II 1906, S. 84 ff., seitdem wiederholt in neuer Auflage erschienen. — Holzmann, M., u. H. Bohatta, Deutsches Pseudonymenlex. Wien 1906. — Rassmann, F., Kurzgefaßtes Lex. deutscher pseudonymer Schriftsteller, hrsg. mit Vorrede v. J. W. S. Lindner. Leipzig 1830. — Sintenis, F., Die Pseudonyme der neueren deutschen Literatur. Hamburg 1899. — Weller, Lex. pseudonymorum. Wörterb.d.Pseudonymen aller Zeiten u. Völker. 2. Afl. Regensburg 1886. — Über Anonyme vgl. M. Holzmann u. H. Bohatta, Deutsches Anonymen-Lex. Weimar 1909. — Barbier, Dictionnaire des ouvrages anonymes. 3. éd. Paris 1882 (sogenannte édition Daffis). — Quérard, Écrivains pseudonymes et autres mystificateurs de la littérature francaise pendant les quatres derniers siècles restitués à leurs véritables noms. Paris 1854-56. Neue Ausgabe von Brunet und Jannet. Paris 1869 ff. — E. Collin, Anonymer og Pseudonymer i den danske, norske og islandske Litteratur. Kopenhagen 1869. — Halkett und Laing, a Dictionary of the Anonymous and Pseudonymous Literature of Great Britain. 4 Bände 1882-88. — Melzi, Dizionario di opere anonime ed pseudonime di scrittori italiani, 3 Bde. Milano 1848-59. — Passano, Dizionario di opere anonime et pseudonime. Ancona 1887. — Placcius, De scriptis et scriptoribus anonymis atque pseudonymis syntagma. Hamburg 1674. Drs., Theatrum Anonymorum et Pseudonymorum. Hamburg 1708.
  217. Klemm, DH 26, 1895, S. 106 ff., 111 ff.
  218. Z. Gesch. d. Familiennamen bieten d. Urkundenb. insbes. d. städtischen u. d. Traditionsbücher, hervorragendes Material. Sehr beachtenswert ü. d. Entwicklung der Namen ist Arnold, Gesch. d. deutschen Freistädte II, S. 197 ff., u. über die zeitliche Folge d. Vorkommens d. Namen Hoeniger, Kölner Schreinsurkunden d. 12. Jhts. I, 21 = Publikationen d. Gsft. f. Rheinische Geschichtsku. I, 1884.
  219. Das Folgende nach Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, N.F. Frankfurt a. M. 1871. Hierin: „Die Vornamen und Zunamen", S. 199 ff.
  220. Schröder, Edw., MIÖG 16, 20. Zeitschrift f. deutsche Mundarten. Im Auftrage des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins hrsg. v. Otto Heilig und Philipp Lenz. Berlin, Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins (F. Berggold 1907 ff.).
  221. Jahrbuch d. Ver. f. niederdeutsche Sprachforschung XIII, 1887, S. 35.
  222. Das Mittelniederdeutsche, d. i. der Vorläufer des heutigen Platt, ist der für archivalische Studien in Nord- und Mitteldeutschland wichtigste deutsche Dialekt. Zur Einführung ist zu empfehlen: A. Lübben, Mittelniederdeutsche Grammatik nebst Chrestomathie und Glossar (Leipzig 1882). Zum weiteren Einlesen in archivalisches Material ist vortrefflich das kulturgeschichtlich interessante Buch: Mittelniederdeutsche Beispiele im Stadt-Archive zu Braunschweig, gesammelt von Ludwig Hänselmann (Wolfenbüttel 1892 [= Überlieferungen zur Literatur, Geschichte und Kunst, hrsg. von Milchsack und Zimmermann. 4. Band]).
  223. G. Gröber in seinem Grundriß d. roman. Philol. I², Straßburg 1904/6 S. 50. 87 f.
  224. G. Gröber, Grundr. d. rom. Philol. I², 98.
  225. G. Gröber, Grundr. d. rom. Philol. I² 130. Über die deutschredenden Teile der Schweiz vgl. oben S. 304. 305.
  226. Auch bürgerliche und bäuerliche Familien nannten sich nach dem Wohnsitz. Das gilt z. B. von den meisten alteingesessenen Bauernfamilien in der Altmark.
  227. A. Prinzinger, Die Ansiedlung der Salzburger im Staate Georgia in Nordamerika, MSL XXII (1882), S. l ff.
  228. Sam. Urlsperger, Ausführl. Nachr. v. d. Salzburger Emigranten, die sich in Amerika niedergelassen haben, worin nebst e. histor. Vorber. v. d. ersten u. anderen Transport derselben die Reisediarien usw. 2 Bde. Halle 1735-1743. — Rev. P. A. Strobel, The Saltzburgers and their descendants, beeing the history of a colony of German Lutheran protestants, who emigrated to Georgia in 1734 and settled ad Ebenezer, 25 miles above the city of Savannah. Baltimore 1855. — Weitere Literatur bei Prinzinger, D. Ansiedl. d. Salzburger im Staate Georgia, S. 1, 2.
  229. Hashagen,W.Z.XXVIII (1909), S.544. Hier seien auch erwähnt: R. Kötzschke, Quellen u. Grundbegriffe d. histor. Geographie Deutschlands u. snr. Nachbarländer, in Meisters Grundriß d. Geschichtswft. I 1906; K. Kretschmer, Histor. Geographie von Mitteleuropa (Handb. d. mittelalterlichen u. neueren Gesch., hrsg. von G. v. Below u. F. Meinecke, Abt. IV, Bd. 6), 1904, überall mit reichlichen Literaturangaben; A. Werminghoff, Neuere Literatur ü. histor. Geogr., KGV Jg. 53, 1905, S. 109 ff.; Robert Sieger, Z. Behandlung d. histor. Landerku., MIÖG XXVIII (1907), S. 209 ff.
  230. Dictionaire topographique de la France, compren. les noms de lieu anciennes et modernes. Publ. p. ordre de Ministre de Instruction publique 1861-1907. (E. Merlet, Département d'Eure et Loire. — M. Quantin, Dép. de L'Yonne. — P. Raymond, Département des Basses-Pyrénées. — E. Thomas, Département de l'Hérault etc.)
  231. Nicht in der Quellenku. v. Dahlmann-Waitz-HerTe erwähnt ist: Melchinger, J. W., Geogr.-statist.-topogr. Lexikon von Bayern, oder vollständ. alph. Beschr. aller Städte, Klöster, Schlösser usw. mit genauer Angabe v. deren Ursprung, ehemaligen u. jetzigen Besitzern usw. Ulm 1796-97.
  232. Beispielshalber seien genannt; Verzeichnis sämtlicher Ortschaften der Provinz Hessen-Nassau, des Großherzogtums Hessen (ausschließlich des Amtsgerichtsbezirkes Wimpfen), des Fürstentums Waldeck und des Kreises Wetzlar. Zum Dienstgebrauche für die Postanstalten bearbeitet Frankfurt (Main) 1892. Berlin 1892. — Verzeichnis sämtlicher Ortschaften der Provinz Posen mit Angabe des Kreises, des Amtsgerichtsbezirkes, des Polizei-Distriktsamtes und der Postanstalt, durch welches die Bestellung der Postsendungen ausgeführt wird. Zum Dienstgebrauche d. Postanstalten bearbeitet Posen 1894. Berlin 1894.
  233. 1295 kommt z. B. Borchardus miles de Berwinkele vor: von Ledebur in den Märkischen Forschungen III 334.
  234. Herzog, Sachsens wüste Marken, ASG II 63. Die Burg und das Dörfchen Blankenau, wonach der von der Chemnitz durchströmte Blankenauer Grund seinen Namen hat, lagen zwischen Borna und Heinersdorf. Die Herrschaft Blankenau, die Dörfer Glösa, Furth, Borna, Draisdorf und Heinersdorf umfassend, fiel 1338 an das Chemnitzer Benediktiner-Kloster.
  235. Gothaisches Uradl. Taschenbuch 1910, S. 549.
  236. Lorenz, Grimma 308, 495. Cod. diplom. Sax. reg. II, 1, S. 190.
  237. Dresdener Anzeiger vom 21. August 1900.
  238. Vgl. z. B. LII (1904) S. 3 ff. Vgl. Beschorner Mtlg. d. Ver. f. sächs. Volksku. III (1904) S. 197 ff. u. in „Über Berg und Tal" 1905, Beil. zu Nr. 3. In größerem Zusammenhang behandelt diesen Gegenstand Beschorner durch seinen Aufsatz „Wesen und Aufgaben der historischen Geographie" HV IX, 1906, S. 10 ff.
  239. Stadler, Vollständiges Heiligenlexikon. Augsburg 1856.
  240. Karl Heinrichs, Studien über die Namengebung im Deutschen. Quellen und Forschungen zur Sprach- u. Kulturgesch. der german. Völker, 102. Heft, Straßburg 1908, S. 8.
  241. Robert Franz Arnold, Die deutschen Vornamen. Wien 1901, S. 18.
  242. C. Krollmann, Die Herkunft der deutschen Ansiedler in Preußen, ZWG, Heft 54.
  243. E. v. Zernicki, Der polnische Klein-Adel, Seite 7 ff.
  244. Wegen näherer Ausführungen und tieferer wissenschaftlicher Begründung der hier dargelegten Gesichtspunkte, die für die Fortentwicklung der deutschen Rechtsgeschichte einschneidende Bedeutung haben, muß ich auf meine Programmschrift „Staat und Volk durch die Jahrhunderte" (1911), auf mein „Thronfolgerecht der deutschen Kaiser" (1910) und auf die Abhandlung „Die Staatsreform der Hohenstaufen" (Festschrift für Zitelmann, 1913) verweisen.
  245. Das Doppelkönigtum, das einige Forscher als spezifisch germanische Einrichtung aus den Quellen herauslesen wollen, scheint mir recht problematisch. Eine eingehende, fast unbekannt gebliebene Untersuchung der Frage hat Eduard Heyck geliefert (Heidelberger Jahrbücher, 1899).
  246. Wenn man immer noch hie und da liest, daß es in karolingischer Zeit oder gar noch später in Deutschland Nachkommen des germanischen „Volksadels" gegeben (vorzüglich für die Sachsen wird das gern behauptet), so ist das einfach aus der Luft gegriffen. Genealogisch ist der Nachweis eines derartigen Zusammenhangs auch nur für ein einziges Geschlecht ganz ausgeschlossen. Institutionell ist die Verbindung erst recht undenkbar.
  247. Die alte Erzählung vom merowingischen Ursprung der Karolinger in weiblicher Linie wie von ihrem südfranzösisch-lateinischen Ursprung in männlicher Linie dürfte allerdings ebenso wie die Nachricht vom göttlichen Ursprung der Merowinger ein später entstandenes dynastisches Märchen sein. Vgl. darüber neuerdings Saltat, L'origine méridionale des fausses généalogies carolingiennes. Toulouse 1902.
  248. In den Gothaer Taschenbüchern erscheinen dagegen eine Anzahl unzweifelhaft ehemals unfreie Geschlechter als ehemalige Dynasten (Waldburg, Rechberg, Schönburg). Bei einigen Familien ist der Ursprung zweifelhaft und bestritten (Hunolstein).
  249. Vor allem müßten und könnten wohl endlich einmal die deutschen Urkunden des Mittelalters für ganz Deutschland kritisch herausgegeben werden. Das gilt ganz besonders für Bayern und für den größten Teil des Rheinlandes. Es ist doch traurig, daß man z. B. für die Kaiserurkunden Kaiser Friedrichs II. auf eine ältere französische Publikation angewiesen ist.
  250. Diese Regel, daß der König aus dem Blute des Gründers der ersten Königsdynastie sein soll — wenn nicht sein muß —, findet sich übrigens nicht nur bei allen germanischen Völkern, sondern auch bei den Slawen und sogar in besonders bestimmter Betonung bei den Ungarn und bei asiatischen Völkern.
  251. Mitunter war bis ins Kleinste geregelt, wieviel Tage im Jahr Lehnsfolge zu leisten war; ob für Kriege und Fehden jeder Art; mit wieviel Rittern, wieviel Pferden, Knappen und Knechten; in welcherlei Bewaffnung.
  252. Ganz besonders verwirrend macht sich der Mangel einer scharfen juristischen Trennung der alten Aristokratie von den kleinen freien Grundbesitzern in den sonst adelsgeschichtlich höchst dankenswerten Untersuchungen Aloys Schultes und seiner Schüler über mittelalterliche Adelsverhältnisse fühlbar.
  253. Vgl. Bode, Der Uradel in Ostfalen, 1912; eine Arbeit, die als Muster der Verwertung der genealogischen Methode für ständegeschichtliche Arbeiten bezeichnet werden kann; lediglich kritisch, ohne blendendes Resultat, aber für den Forscher und für jeden aufmerksamen orientierten Leser eine Fundgrube von wertvollen Schlaglichtern.
  254. Vgl. meinen oben zitierten Aufsatz aus der Festschrift für Zitelmann, 1913.
  255. Einige merkwürdige Freiungsurkunden für Kinder solcher Ehen, die für die Zeit von Rudolf von Habsburg bis Sigismund überliefert sind, müssen rechtsgeschichtlich noch kritischer beleuchtet werden als es bisher geschehen.
  256. Die Definition des Begrifft Standesherr, der in juristischen Lehrbüchern durchweg historisch, nicht formalrechtlich gefaßt wird, habe ich in meinen „Grenzen des Fürstenrechts" 1906 richtig gestellt.
  257. Daß es einen allgemeinen gleichen fürstenrechtlichen Ebenburtsbegriff längst nicht mehr gibt, ist in meinen „Grenzen des Fürstenrechts" 1906, nachgewiesen. Diese zuerst von Fürstenrechtslehrern zurückgewiesene Feststellung hat sich inzwischen schnell Bahn gebrochen.
  258. Übrigens gibt es heute auch einen niederadeligen Zweig des Hauses Waldeck, wie es zeitweise niederadelige, rechtlich ausgeschiedene, gleichnamige Zweige der Häuser Nassau, Anhalt, Brandenburg gegeben hat; meist uneheliche oder morganatische Nachkommen.
  259. Das Wort "Richter" bezieht sich hier und im folgenden nicht nur auf die Gerichte, sondern auch auf außergerichtliche Adelsinstanzen, z. B. die Ministerien, soweit sie, wie z. B. das Ministerium des Innern im Königreich Sachsen, höchste Adelsbehörde des Landes sind.
  260. Vgl. Edikt über den Adel im Königreich Bayern vom 28. Juli 1806, Kapitel V, § 14—22.
  261. Ministerialerlaß vom 14. Januar 1886.
  262. Infolge ihrer Eigenschaft als öffentliche Registerbehörde ist die Matrikelbehörde auch in der Lage, auf privates Ansuchen Abschriften der Einträge zu erteilen, die dann als öffentliche Urkunden zu gelten haben. Dagegen wird eine andere nicht grundgesetzlich organisierte Adelsbehörde nur gutachtliche Äußerungen erteilen können, solange sie nicht freiwillig als Entscheidungsbehörde angerufen wird. Das Heroldsamt z. B. kann sich infolgedessen mit einer heutigen Entscheidung sehr wohl in Widerspruch zu einer früher gegebenen Auskunft setzen, wenn es auch damit natürlich die Objektivität seines Verfahrens ungünstig beleuchten würde.
  263. Vgl. oben S. 296.
  264. Erlaß des Ministers des Innern vom 5. März 1877, 7. 54.
  265. Entsch. R.G.Z. vom 7. Mai 1880.
  266. Die Wiener Gepflogenheit, der Frau in diesem Falle den Titel, zu dem sie geboren ist, weiter zu gewahren, hat keine rechtliche Grundlage.
  267. Eine Literatur über diesen Gegenstand gibt es auf beiden Seiten noch nicht; ich kann nur auf meine eigenen Arbeiten hinweisen, deren Inhalt hier z. T. wiederholt wird, nämlich: Genealogie als Wissenschaft (Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte, Heft 2 [1906], S. 32-40); Die sozialwissenschaftliche Bedeutung der Genealogie (Ebenda, Heft 6 [1910], S. 1-19) sowie „Bericht über den II. Kurs mit Kongreß für Familienforschung, Vererbungs- und Regenerationslehre in Gießen vom 9. bis 13. April 1912“ (Halle 1912), S. 146-147.
  268. Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft, Grundbegriffe der reinen Soziologie. 2. Aufl. (Berlin 1912), S. 5.
  269. Gothein im „Handwörterbuch der Staatswissenschaften". Dritte Auflage, Bd. 4 (1909), S. 706.
  270. Eleutheropulos, Soziologie, 2. Aufl. (Jena 1908), S. 7/8.
  271. So Ratzenhofer in seinen bei Ludwig Gumplowicz, Grundriß der Soziologie, 2. Aufl. (Wien 1905), S. 90 mitgeteilten Ausführungen.
  272. Selbst die seit 1898 erscheinende und im ganzen umsichtig geleitete „Zeitschrift für Sozialwissenschaft" hat nur verschwindend wenige genealogische Bücher einer Anzeige gewürdigt und ist sogar an dem Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie von Ottokar Lorenz (Berlin 1898) achtlos vorübergegangen.
  273. Soziologie (1908), S. 514.
  274. Die entsprechenden Ausführungen bei Schäffle, Bau und Leben des sozialen Körpers, 2. Aufl. (1896), Bd. I, S. 77-78, stehen dem genealogischen Denken wesentlich näher.
  275. Vgl. darüber Žižek: Soziologie und Statistik (München und Leipzig 1912), S. 20.
  276. A.a.O. S.7-11.
  277. Auf neuer streng naturwissenschaftlicher Grundlage hat Johannes Unold in seinem Buche Organische und soziale Lebensgesetze (Leipzig 1906) die Gedanken wieder aufgenommen.
  278. Schäffle, a. a. O. Bd. 1, S. 26 nennt die Familie „die physiologisch bestimmte (mitbestimmte, bedingte) Elementargemeinschaft des Gesellschaftskörpers“.
  279. Das Merkmal ist der Besitz des Reifezeugnisses mit nachfolgendem Universitätsstudium oder sonstiger höherer Fachbildung.
  280. Aus ähnlichen Erwägungen heraus ist die Arbeit von Richard Ehrenberg und Hugo Racine: Kruppsche Arbeiterfamilien, Entwicklung and Entwicklungsfaktoren von drei Generationen deutscher Arbeiter [= Archiv für exakte Wirtschaftsforschung, 6. Ergänzungsheft]. Jena, G. Fischer, 1912, 398 S., entstanden, aber gerade bei dem hier aufgewandten Fleiße ist es zu bedauern, daß den Bearbeitern die unentbehrlichen genealogischen Gesichtspunkte für die Bearbeitung des Urmaterials gefehlt haben. Meine entsprechenden Ausführungen, die 1910 veröffentlicht wurden, sind ihnen offenbar entgangen.
  281. Ehrenberg und Racine stellen fest, daß in der dritten Generation der untersuchten 196 Familien bereits ein Viertel nach oben über den Stand der Handarbeiter hinausgelangt ist (S. 396).
  282. Vergl. Klinik für psychische und nervöse Krankheiten, I. Band, 1. Heft.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

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  143. Handschriftliche Ergänzung in der Vorlage: Berger & Stohl, Ahnensaal der Fürsten von Schwarzenberg.
  144. Der Beginn dieses Abschnittes fehlt in der vorliegenden Ausgabe des Digitalisates. Er wurde für die Abschrift aus einem anderen Exemplar ergänzt.