Berichte des Verbandes der Laboratoriumsvorstände

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Berichte des Verbandes der Laboratoriumsvorstände
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Projektbeschreibung

Der Verband der Laboratoriums-Vorstände an deutschen Hochschulen und das Verbandexamen

Um die Einführung eines Staatsexamens als Abschluss in der Chemie zu verhindern,[1] wurde im Jahr 1898 vom Verband der Laboratoriums-Vorstände an deutschen Hochschulen im Braunschweiger Statut die Einführung von sogenannten Verbandsexamina beschlossen. Der Verband der Laboratoriumsvorstände führte das Verbandsexamen vor allem deswegen ein, da sich die Vielzahl der deutschen Chemieprofessoren durch eine Einführung des Staatsexamens im Fach Chemie in ihrer akademischen Freiheit beschränkt sahen. Das Verbandsexamen wurde an deutschen Universitäten und technischen Hochschulen durch die entsprechenden Laboratoriumsvorstände abgenommen und galt damit als erste vergleichende akademische Prüfung. Das Verbandsexamen erlangte enorme Bedeutung, da so erstmal eine nach allgemeingültigen Standards vergleichbare Qualifikation als Voraussetzung für eine Promotion an den Universitäten geschaffen wurde. Das Verbandsexamen verlor in den 1930er Jahren fast gänzlich an Bedeutung, als die deutschen Universitäten dazu übergingen, entsprechend den technischen Hochschulen im Fach Chemie Diplome als Abschluss auszustellen. Das Braunschweiger Statut von 1897 lautet im Originalwortlaut wie folgt:

Das Braunschweiger Statut[2]

1. Zur Pflege und Föderung des chemischen Unterrichts an den deutschen Universitäten und technischen Hochschulen bilden die Vorstände der chemischen Unterrichtslaboratorien einen Verband, der den Namen Verband der Laboratoriums-Vorstände an deutschen Hochschulen führt und seinen Sitz in München hat.

2. Mitglied des Verbandes wird auf seinen Antrag jeder Vorstand eines chemischen Unterrichtslaboratoriums an einer der unter 1. genannten Anstalten.

3. Der Verband verfolgt seine Zwecke:

  1. durch den Verkehr mit Behörden und anderen Körperschaften;
  2. durch Vereinbarungen über gemeinsame Maassnahmen zur Sicherung einer gründlichen Ausbildung der Studirenden;
  3. durch die Herausgabe einer Verbandszeitschrift;
  4. durch den persönlichen Verkehr der Mitglieder.

4. Die Angelegenheiten des Verbandes werden durch einen Vorstand geleitet, der aus folgenden Gliedern besteht:

  • Erster und zweiter Vorsitzender;
  • Schriftführer, zugleich Leiter der Verbandszeitschrift;
  • Schatzmeister;
  • Zwei Beisitzer.

Die Glieder des Vorstandes werden auf je drei Jahre gewählt; jährlich scheiden zwei von ihnen aus; Wiederwahl ist zulässig.

5. Der Verband tritt in der Regel jährlich zu einer Hauptversammlung zusammen, welche den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegennimmt, die Wahlen ausführt, über Zeit und Ort der nächsten Versammlung, sowie über eingelaufene Anträge beschliesst.

Die Hauptversammlung beschliesst mit einfacher Mehrheit; für Satzungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Ausserordentliche Versammlungen können durch den Vorstand und müssen auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.

Der Verband stellt sich zunächst folgende Aufgaben:

Zum Abschluss der Vorbildung der Studirenden findet eine praktische Prüfung in qualitativer, quantitativer und Maass-Analyse, ferner eine mündliche Prüfung in der unorganischen, analytischen Chemie und in den Elementen der organischen Chemie statt, welche in der Regel durch den unmittelbaren Lehrer des Studirenden (Assistent, Abtheilungsvorstand) in Gegenwart des Directors abgenommen wird. Diese Prüfung ist einheitlich an allen dem Verband angehörigen Laboratorien, sie steht in keinem Zusammenhange mit dem Doktor- oder Diplom-Examen oder mit der Frage des Staatsexamens und gilt nur als Ausweis über die vom Verbande geforderten Kenntnisse.

Der Verband sieht es ferner als seine Aufgabe an, den Studirenden der technischen Hochschulen die Zulassung zur Promotion, sowie umgekehrt den Studirenden der Universitäten die Zulassung zu den Diplomprüfungen möglichst zu erleichtern.

Endlich soll der Verband eine corporative Vertretung Vertretung gegenüber Behörden, Ministerien etc. bilden.

Die Verbandszeitschrift soll in ihrem amtlichen Theile bringen: Verzeichnisse der Studirenden, welche a) die Verbandsprüfung bestanden; b) Schlussprüfungen an technischen Hochschulen machten; c) den Doctortitel erwarben; in letzterem Falle soll an die Spitze gestellt werden das Laboratorium, in welchem, und der Lehrer, bei welchem die Arbeit ausgeführt wurde, ferner die Titel der Dissertationen und endlich der Promotionsort.

Der Verband ist in Braunschweig am 19. September 1897 gegründet worden und trat mit dem 1. April 1898 in Thätigkeit.[3] Zu Vorstandsmitgliedern wurden in Braunschweig gewählt:

Erster Vorsitzender: von Baeyer – München.
Zweiter Vorsitzender: Bunte – Karlsruhe.
Erster Beisitzer: Emil Fischer – Berlin.
Zweiter Beisitzer: Ernst von Meyer – Dresden.
Schriftführer und Leiter der Zeitschrift: Ostwald – Leipzig.
Schatzmeister: Liebermann – Berlin.
  1. zum historischen Hintergrund siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsexamen
  2. Quelle: Berichte des Verbandes der Laboratoriums-Vorstände an deutschen Hochschulen. Heft 1, 18. Sept. 1898, S. 3-4.
  3. Das Geschäftsjahr des Verbandes beginnt am 1. October. Als Jahresbeitrag ist die Summe von zehn Mark an den Schatzmeister Herrn Prof. Dr. Liebermann, Berlin W., Matthäikirchstr. 29 durch Postanweisung mit bezügl. Vermerk einzusenden.

Erfassung der Verbandsexamina und Promotionen

Die Berichte des Verbandes der Laboratoriums-Vorstände an deutschen Hochschulen liegen digitalisiert für die wichtigste Periode bis 1918 vor, sodass die Erfassung der Verbandsexamina zum ersten Mal überhaupt eine regionale sowie zeitliche und geschlechterspezifische Auswertung hinsichtlich der Studienabschlüsse in Chemie im deutschen Kaiserreich erlaubt. Dazu sollen aus den Berichten sowohl die Namen, Herkunftsorte, Hochschulstandorte als auch die entsprechenden Betreuer erfasst werden, um nach dem Abschluss der Erfassung den Datenbestand für eine wissenschaftliche Auswertung verfügbar zu machen. In diesem Zusammenhang kann ein möglicher Fokus auf die konkrete Auswertung der Absolventinnen an den jeweiligen deutschen Hochschulstandorten gelegt werden.[1] Weiterhin sind in den Berichten nicht nur die Verbandsexamina verzeichnet, sondern zusätzlich auf die abgeschlossenen Promotionen der jeweiligen Hochschulen im Fach Chemie. Diese Verzeichnisse sollen in einem zweiten Schritt auch erfasst werden, sodass unter Umständen Rückschlüsse auf die jeweiligen Hochschullaufbahnen der Absolventen im Fach Chemie gezogen werden können. Wichtige Fragen für eine wissenschaftliche Auswertung könnten wie folgt lauten: Wie hoch ist der Anteil derjenigen mit Verbandsexamen, die auch promoviert wurden? Welche zeitlichen Abstände zwischen Verbandsexamen und Promotion lagen in der Regel vor? Wie hochschulstandorttreu blieben diejenigen mit Verbandsexamen, die auch promoviert wurden?

Editionsrichtlinien

Das Wichtigste zuerst

  • Die Datensätze bitte immer am Spaltenbeginn positionieren.
  • Abkürzungen werden nicht aufgelöst.
  • Datumsangaben werden jeweils in die Form “TT.MM.JJJJ” überführt.
  • Ist eine Angabe nicht vorhanden, wird das Feld leer gelassen.

Mögliche Erfassungsfelder

Nummer
Nummer ist die aufgedruckte Nummer der Zeugniskarte und steht in der ersten Spalte.
Vornamen
Vornamen werden entsprechend der Vorlage soweit möglich mit allen Sonderzeichen (ä, ö, ü, í, ó, ò, ú, ù, û, etc.) übernommen, dies gilt auch für abgekürzten Vornamen, die nicht aufgelöst werden (z. B. “Walter B.”, nicht “Walter Bernhard”).
Nachname
Nachnamen werden entsprechend der Vorlage soweit möglich mit allen Sonderzeichen (ä, ö, ü, í, ó, ò, ú, ù, û, etc.) übernommen, dies gilt auch für abgekürzte Nachnamen, die nicht aufgelöst werden (z. B. “v. Zawadzki”, nicht “von Zawadzki”).
Herkunftsort
Geburts- bzw. Herkunftsorte werden entsprechend der Vorlage ohne Abkürzungsauflösung übernommen (z. B. “Münden (Hann.)”, nicht “Münden (Hannover)” oder “Münden, Hannover”).
Vorbildung
Angaben zur Vorbildung werden ohne Abkürzungsauflösung entsprechend der Vorlage übernommen (z. B. “O.-R.-Sch.”, nicht “Ober-Real-Schule” oder “Oberrealschule”).
Examinatoren
Angaben Exminatoren werden ohne Abkürzungsauflösung entsprechend der Vorlage übernommen. Werden mehrere Personen genannt, so werden diese mit Komma getrennt erfasst, z.B. "C. Liebermann, Rüdorff"
Art
Angaben zur Art der jeweiligen Prüfungen (ab Heft 5) werden ohne Abkürzungsauflösung entsprechend der Vorlage übernommen.
Datum
Datumsangaben werden jeweils in die Form “TT.MM.JJJJ” überführt und nicht entsprechend der Vorlage übernommen (wenn z. B. in der Vorlage "6./7. 03" steht, wird "6.7.1903" eingegeben, bei "25. März 1901" wird "25.3.1901" erfasst).
Prüfungsgegenstand
Bei Ergänzungszeugnissen wird der Prüfungsgegenstand entsprechend der Vorlage übernommen.

Beispiele

Es gibt zwei Arten von Listen in den Berichten: Examen und Promotionen. Diese enthalten unterschiedliche Informationen und werden daher hier gesondert beschrieben:

Examen

Chemiker-Beispiel1.png

Nummer 346
Vorname Karl
Nachname Biedermann
Herkunftsort Schweina
Vorbildung Gymnasium Untersec. (einschl.)
Examinatoren Anschütz
Datum 14.2.1899
Art  
Prüfungsgegenstand  

Nummer 347
Vorname Peter
Nachname Güttes
Labor Chemisches Institut der Universität Bonn
Herkunftsort M.-Gladbach
Vorbildung Oberrealschule Abit.
Examinatoren Anschütz
Datum 14.2.1899
Art  
Prüfungsgegenstand  

Promotionen

Chemiker-Beispiel2.png

Nummer 12
Vorname Phokion
Nachname Naoúm
Labor I. Chemisches Universitäts-Laboratorium Leipzig
Herkunftsort Leipzig
Vorbildung
Examinatoren
Datum
Art
Prüfungsgegenstand
Betreuer Dr. Stobbe
Ort der Promotion Leipzig
Ort der Diplomerteilung

Nummer 13
Vorname Max Bernhard
Nachname Neuhäusser
Labor I. Chemisches Universitäts-Laboratorium Leipzig
Herkunftsort Schneeberg i S.
Vorbildung
Examinatoren
Datum
Art
Prüfungsgegenstand
Betreuer J. Wislicenus
Ort der Promotion Leipzig
Ort der Diplomerteilung