Datei:Wappen Wiehl.jpg

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Wappen_Wiehl.jpg(193 × 205 Pixel, Dateigröße: 12 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Public domain
This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).

Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)


Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

Coat of Arms of Germany.svg


Wappenbeschreibung:

Bei der Gestaltung des Wappens diente als Grundlage das Wappen der alten Herrschaft Homburg. Die ehemaligen Gemeinden Wiehl und Bielstein - bei der kommunalen Neugliederung von 1969 vereinigt - gehörten der Herrschaft Homburg seit dem Jahre 1385 an. Im Wappen der ehemaligen Gemeinde Wiehl war bereits eine zweitürmige Burg mit offenem Tor und einem Fallgitter enthalten, was auf die enge Verknüpfung mit der Herrschaft Homburg hinwies.

Das Wappen der Herrschaft Homburg ist lediglich in der Weise verändert, dass über dem erniedrigten (heraldisch) linken Turm ein schwebendes Johanniter-Kreuz angebracht wurde. Das Johanniterkreuz befand sich im Wappen der ehemaligen Gemeinde Bielstein und soll daran erinnern, dass der Johanniterorden die Kirche in Drabenderhöhe und die dazugehörigen Gebäude stiftete.

Quelle: Wappen im Bergischen Land: http://www.graf-von-berg.de/wappen/wappen-index.htm (05.08.2005)

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Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)


Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

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