Die Kirchenbücher in Baden (1957)/26

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Die Kirchenbücher in Baden (1957)
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Die Entwicklung der KB in der Schweiz gleicht der Süddeutschlands. Seit 1830 bestanden Standesämter mit Registerführung durch die Pfarrer in mehreren Kantonen. 1840 wurden die schweizerischen Familienregister auf Grund der KB und der Zivilstandesregister eingerichtet nach dem württembergischen Vorhild. Am 1.1.1876 trat für das ganze eidgenössische Gebiet das „Gesetz der Zivilstandesbeurkundung bei Eheschließung“ in Kraft. Die älteren KB oder Abschritten derselben werden meist bei den Zivilstandesämtern aufbewahrt, in Basel-Stadt, Basel-Land, Zürich und Genf in den Staatsarchiven, die Aargauer in der Kantonsbibliothek in Aarau. Auskünfte sind unschwer zu erhalten, doch empfiehlt sich, die Vermittking der deutschen Konsulate in Anspruch zu nehmen.

V. Ehemals zu Baden gehörende Orte

a) Die badischen Besitzungen links des Rheins

In älteren Standesbuchauszügen und Herkunftsangaben werden oft als „im Badischen“, „in der Markgrafschaft“ gelegene Orte angeführt, die immer wieder vergeblich auch in älteren Ortsverzeichnissen gesucht werden, Es