GOV-Daten Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen

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Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen ist die Kirchengemeinde

Die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen umfasst sowohl Gemeinden

  • Lutherischen Bekenntnisses
  • Reformierten Bekenntnisses
  • Beider Bekenntnisse

Gemeinden können zu Kirchspielen zusammengefasst werden. Gem. GOEKKPS[RQ 1] Art 26 und KSGEKKPS[RQ 2]

Eine Pfarrstelle kann mehreren Kirchengemeinden zugeordnet sein. Diese bilden einen Pfarrsprengel. Gem. GOEKKPS[RQ 1] Art 42

Gemeinden werden in Kirchenkreise zusammengefasst. Gem. GOEKKPS[RQ 1] Abschnitt IV, insbes. Art 47.

Reformierte Gemeinden bilden einen reformierten Kirchenkreis. Gem. GOEKKPS[RQ 1] Art 68

Reformierte Gemeinden gehören gleichzeitig dem Örtlichen Kirchenkreis an. Gem. KSGEKKPS[RQ 2] §6a

Mehrere Kirchenkreise bilden einen Propstsprengel. Gem. GOEKKPS[RQ 1] Art. 102

Historie der Strukturreformen

1. Januar 2004 Gründung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland zusammen mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen

31. Dezember 2008 Auflösung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen. Ab 1.1.2009 aufgegangen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

Modellierung im GOV

Religion

Gem http://wiki-de.genealogy.net/FOKO/Konfession

Lutherisches Bekenntnis: lu

Reformiert: rf

Bei Objekten mit beiden Konfessionen:

Modellierung der kirchlichen/staatlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Kirchengemeinde => Kirchengemeinde

Kirchspiel => Kirchspiel

Kirchenkreis => Kirchenkreis

Propstsprengel => Sprengel

Pfarrstelle => Pfarrei

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Grundordnung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen (GOEKKPS)
  2. 2,0 2,1 Kirchengesetz über Kirchspiele (Kirchspielgesetz KSGEKKPS) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2003. Gültig vom 1.1.2003 bis 31.12.2009

[3] Grundordnung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 16. März 1980, neu bekanntgemacht am 12. Februar 1998, zuletzt geändert am 15. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚"Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte"

Bearbeiter

Ralf Jordan


  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!