Haus Hamm (Buer)

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Gesellschaftliche Entwicklungen: Mit der Beendigung des HRR und der anschließenden allmählichen Auflösung der ständischen Gesellschaft im 19. Jahrhundert verloren die Adeligen an Macht und Privilegien.

Disambiguation notice Hamm ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hamm (Begriffsklärung).

Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Gelsenkirchen > Buer (Gelsenkirchen) > Haus Hamm (Buer)

Wappen der von Hamm zu Hamm (Buer) und Aar, nach Spießen

Haus Hamm

Wohnort

  • Buer (Gelsenkirchen)
    • Kirchspiel Buer, Pfarrei St. Urbanus, r.k.
      • Bauerschaft Heege, südlich vom Devenschen Feld, am Fuße des Dschüngelbergs.

Name

Status

  • Lehnbesitz, Wasserburg, freiadeliges Gut.
  • Das Verzeichnis der landtagsfähigen Vestischen Rittergüter von 1774 weist in der Klasse 2 unter Nr. 20 das Gut „Hamm“, gelegen im Kirchspiel Buer Bschft. Heege im Lehnbesitz der Familie „von Hamm“ aus.

Lehnsherren

  • Fürstbistum Köln
  • Stift Essen

Adelsfamilie

Im Hausarchiv wird zunächt die Familie von Hamm gt. Hemmerberg erwähnt. Letzter Besitzer des Hauses Ahr zu Voerde und des Hauses Hamm zu Buer war Friedrich Christian Frhr. von Hamm, nach dessen Tod beerbte ihn seine Schwester.

Clemens August Frhr. Metternich zu Wehrden , Amelunxen, Löwendorf, Rottendal u. Drencke, Kurköln. Kämmerer (*1744, +1818) heiratete die Erbin Maria Theresia Freiin von Hamm zu Hamm (+1821), T. d. Franz Bertram von und zu Hamm (Buer - Heege) und Ahr (Krs. Dinslaken) und der Bernhardine Josepha von Elverfeldt geheiratet. Erbe des Hauses Hamm war deren jüngstes Kind Theodor Frhr. Wolff-Metternich (*1777, +1863), K. Major a.D. oo Josefine v. Korff- Schmising-Kerssenbrock (*1780, +1832).

Nach dem frühen Tod seiner Frau verkaufte Theodor Wolff - Metternich das Gut 1834 an die von Twickel zu Havixbeck. Am 24.11.1920 befand sich der Komplex nach dem Vordruck V 10 der Katasterverwaltung des preußischen Katasteramtes Buer in Westfalen noch immer im Besitz des Rudolf v. Twickel zu Münster und grenzte an den Besitz der Harpener Bergbau AG, welcher wiederum die Zeche Hugo gehörte. Die Familie von Twickel zu Havixbeck übernahm mit dem Gut auch einen Aktenbestand von 2 lfm. Akten, deren Einsicht mir über das Landesarchivamt trotz mehr als 1 jährigen Bemühens über das westfälische Archivamt nicht ermöglicht werden konnte..

Gutsgeschichte

Gründer

  • 01.07.1400 Wenemar Hemmerberg gehört zu den Gerichtsleuten des Roseyr van Westrem, Richter zu Recklinghausen.
  • Wessel von Hamme (1407)
  • Wennemar von Hemmerberg (1414) sive Hamme (1437) oo Elseke (1437), Tochter des verstorbenen Johan van der Leythen (+ n. 1425), Bruder Henrichs.
  • 1424 Februar 1 Wynmar Hemmerberg reversiert Erzbischof Dietrich von Köln die Belehnung laut inseriertem Lehnbrief für 70 Gulden mit 5 Mark Burglehn aus dem Hof zu Rekelinckhuysen, die der verstorbene Gysenberg hatte. Poppelsdorf in profesto purificationis gloriose virginis MarieAusfertigung
    • Quelle: STAM, Münster, Vest Recklinghausen, Landesarchiv, Nr. 49a, Pergament, Siegel des Ausstellers anhängend, beschädigt

Hüchtebrock, nun dem Haus Hamm gehörend

1414 Domin. in octava penthecostes (= den 03.Juni) Everd Horst, Freigraf des Erzbischofs zu Köln im Vest Recklinghausen, bekundet, daß Johan von der Hasselebecke, gen. Reythorn , an Wennemar Hemmerberch sein Huchtebroke im Kirchspiel Buer verkauft hat. Zeuge Freischöffen: der alte Johan ton Vorwercke, Johan van Bachem, Sander Berkendael und der junge Johan ton Vorwerck. Der Richter und die Verkäufer hingen ihre Siegel an. Dat. A.dom. MCCCCXIV dominica in octava penthecostes.

Erwerbungen

1424 die underim mil. virg. (= den 21.Octob.) Wessel Schecker, Richter der Denstlüde des gliden Sunt Peters im Veste Reklinchusen, bekundet, daß Alef van Westerholte an Wennemar Hemmerberg sein Gut zu Deverse, Kspl. Bure, für eine Summe Geldes verkauft hat. Zeuge Sander Berkendael Berkendael u.s.w. Der Richter u. der Verkäufer hingen ihr Siegel an. A.D. MCCCCXXIV die beatorum undeorum milium virginum.

1437 die beati Urbani (= den 25.Mai) 1437 Hinrich von der Leiten bekennt, um des Besten von Elseke, seines Bruders Johan van der Leiten slg. Tochter willen, daß Wennemar von Hamme geheiten Hemmerberch, von Kersbome, Bürger zu Dorsten, um 75 Gld. wiedergekauft hat die Hälfte von der Hülsauve, Kspl. Buer, an welche Johan v. d. Leite den ½ Mitkauf eingesetzt hatte, und gelobt, daß Elseke, er und ihre Erben den Wennemar in dieser Hälfte wollen setzen lassen, bis sie sie mit 75 Gld. wiedergelöset. Hinrich hängt sein Siegel an. Datum anno D. MCCCCXXXVIII die beati Urbani.

Verkäufe

  • 24.11.1424 (rofesto Katherine 1424) Wenemar Hemerch verkauft Borchard Stecke von dem Lüttikenhof und Lysa seiner Frau das Gut Bensynch in Langenbecken im Kspl. Recklinghausen:
    • Frh. von Vittinghoff-Schell`sches Archiv in Kalbeck.

Hausneubau

Das 1708 erbaute Herrenhaus, mit hoher Freitreppe und die Wirtschaftsgebäude, standen noch 1929 an einem viereckigen Binnenhof, zu dem ein 2 geschossiges Torhaus führte.

Lehnsherrschaft

Vergeben als Unterlehen

1440 Luciae (= den 13.Dezember) Goswin von Kleve, Vikar und Kirchherr Müleheim oppen Rure bekennt, daß ihn Wennemer Hemmerbergh mit dem Zehnten zu Menden up der Ruyr und myt den Renten darynhörende, gelegen in dem Kspl. van Mühlhem belehnt hat. Goiswin hing sein Siegel an. 1440 up sunt Lucien dach der hilligen Jueffer.

Besitz bei Verkauf 1834

  • Kaufvertrag über das Haus Hamm 1834

Notar und Vertragspartner

Katasterauszug mit Grundriss, Gräfte und Teich

Verhandelt auf dem Hause Lüttinghoff - Kirchspiels Buer, am 13. May 1834. Vor dem unterzeichneten Königlich Pr. Justiz-Kommissar und Notar, in Gegenwart der zugezogenen beiden glaubhaften Zeugen, des Herrn Rentmeisters Bernard Keller aus Horst und (des) Küsters Joseph Kock aus Dorsten erschienen:

  • 1. der Herr Major Freiherr Carl Theodor von Wolff Metternich, gegenwärtig zu Cöln wohnhaft,
  • 2. der Freiherr Clemens von Twickel, hierselbst wohnhaft

Diese mir von Person wohlbekannten und ihrer Versicherung nach dispositionsfähigen beiden Haupt -comparenten erklärten, daß sie einen Kauf-und Verkaufscontract unter sich abgeschlossen hätten, den sie nunmehr förmlich vollziehen wollten, und zwar folgenden Inhalts.

Landtagfähiges Adelsgut

§ 1 Der Herr Major Freiherr Carl Theodor von Wolff Metternich verkauft hiermit erb- und eigenthümlich dem Freiherrn Clemens von Twickel, verehelicht mit der Maria geh. Freyin von Lilien Borg, das ihm eigenthümlich zugehörige, im Vest Recklinghausen, Bauerschaft Hege, Kirchspiels Buer, Gerichtsbezirk Dorsten gelegene Landtagsfähige adelige Gut Hamm, mit allem zu diesem Gute gehörenden, in dem beiliegenden Katasterauszüge näher verzeichneten Pertinentien, Rechten und Gerechtigkeiten, Privat- und Koppeljagd, dem Kirchenstuhl auf dem Chor in der Pfarrkirche zu Buer, so wie überhaupt mit allen dem Hause Hamm zustehenden Realitäten und Zubehörungen, wie sie bereits ermittelt sind, oder sich künftighin ergeben mögen. Da in dem bezogenen Güter-Auszuge nicht sämtliche Pertinentien verzeichnet sind, so werden als mitverkauft hier nachfolgende Stücke aufgeführt:

Markenanteil Horst

a) der dem Hause Hamm bei Theilung der Horster Mark zufolge beiliegendem Attestes des Reg. Reduteurs Kuentz zugetheilte im Linnenbrink gelegene Weideantheil von 23 Mg. 103 q Ruthen

Markenanteil Hülser Heide

b) der ebenfalls dem Gute Hamm bei Theilung der Hülser Heide zugetheilte Gemeinheitsgrund zur Größe von 87 Mg. 176 Ruthen 70 Fuß, mit Einschluß des darauf stehenden Holzes.

Angekaufter Besitz

c) das von dem Herrn Verkäufer von dem Wilhelm Buers zufolge notariellem Kaufcontractes angekaufte, in der Gecksheide, Flur XIX Nr. 81 / 14 verzeichnete Parzell Heidegrundes von 2 Mg, 60 Ruthen.

Eigenbehörige Bauernerben

§ 3 Außerdem werden dem Freiherrn Clemens von Twickel eigenthümlich übertragen, sämtliche gutsherrlichen Rechte und Intraden von folgenden, zu dem Hause Hamm gehörigen Höfen und Kotten als:

Kirchspiel Buer, Bauerschaft Hege:

  • Klaas,
  • Hegenkämper,
  • Kirchhoff,
  • Kuhlmann,
  • Schröer,
  • Stoffersbauer,
  • Westermann.

in der Bauerschaft Hülse:

  • Kleine Hülsdau,
  • Langenkämper,
  • Büscher.

Kspl. Gladbeck, Bauerschaft Buttendorf:

  • Wieland.

und ist über die Leistungen vorstehender Güter dem Herrn Ankäufer eine nähere Specifikation mitgetheilt worden.

Verpachteter Besitz

§ 4 Endlich ist dem Freiherrn Clemens von Twickel verkauft, der dem Henrich Kruse gt. Große Hülslsdau in Zeitpacht gegebene Große Hülsdau Kotten, so wie derselbe in einem hierbei präsentirten Katasterauszug hinsichtlich seinen Pertinenzien näher beschrieben ist, dem jedoch ein Gemeinheitsgrund in der Hülser Heide von ungefähr vier Morgen, welcher diesem Kotten zugetheilt, noch hinzugehen wird. Dieser Kotten ist übrigens zufolge notariellen Vertrage d. d. Hamm den 30.1.1831 den Eheleuten Henr. Kruse bis zum Jahre 1843 verpachtet, und für die darauf vorhandenen Gebäude ein Eigenthum der Anpächter.

Unverkäuflicher Grund

§ 5 Ausgeschlossen vom Verkauf bleiben:

a) der Antheil des Heidegrundes in der Gecks Heide, in dem Güter?Auszug über das Haus Hamm (aufgeführt als) Flur XI Nr. 57 / 14 verzeichnet, welcher dem Gute Wittringen mit 17 Mg. 155 Ruthen zugetheilt ist.

b) Ein Heidegrund daselbst, welcher dem Theodor Theister, Flur XIV Nr. 81 / 16 zugetheilt ist, von 1 Mg. 9 Ruthen.

Strittiger Grund

Mit dem Kötter Henrich Nolde, gegenwärtig Pächter des Hauses Hasselt, schwebt in Theilungs-Sachen der Hülser Heide ein Rechtsstreit über einen in der Hülser Heide gelegenen Heidegrund von etwa 2 Mg. dessen Folgen in Vor- und Nachtheil dem Herrn Ankäufer überwiesen werden.

Ansicht des Hauses Hamm vor Industriekulisse Anf. 20. Jhdt.

Onera

§ 7 Auf dem Gute Hamm haften folgende, von dem Herrn Ankäufer mitübernommene Lasten:

Grund- und Kommunalsteuer

a) die Grund- und Kommunalsteuer, auf alle sonstigen öffentlichen Abgaben wie sie ausgeschrieben sind, oder künftighin aufgelegt werden könnten,

Zeitlicher Kirchendiener

b) die an die Kirchendiener zu Buer jährlich termino Martini zu leistende Abgabe von 1 Viertel Scheffel Gerste Dorstener Maaß und 24 Stüber Clevisch Opfergeld

Zehntpflicht

c) Die Zehntpflicht zum Hause Berge, jedoch nur von den beiden Grundstücken an Nollenlinde sub. Nr. 187 und 189 der Mutterrolle.

Sollten jedoch künftighin noch einige dem Herren Käufer unbekannte Onera sich ergehen, so wird hierfür ebensowenig als für die in den Güterauszügen angegebenen Größen der einzelnen Stücke Gewähr geleistet.

Mühle, Immobilien, Gerechtigkeiten

§ 8 Alle Grundstücke, Gebäude, die Mühle und Schaaftriftgerechtigkeit, nicht aber die Waldungen, sind mit dem Jahre 1831 anfangend, auf 12 Jahre bzw. 15 Jahre mittels notariellen resp. Privatkontrakte verpachtet. Herr Ankäufer genehmigt diese mit den einzelnen Anpächtern geschlossenen Verträge, und macht sich verbindlich, solche in der Weise gegen die Anpächter aufrecht zu halten, wie Herr Verkäufer auf den Grund der geschlossenen Contracte hierzu verpflichtet war, ohne auf die bei Antritt der Pacht bedungenen Vorgewinnsgelder irgend einen Anspruch zu machen.

Jagdgerechtigkeit

§ 9 Die Ausübung der Jagd ist dem Freiherrn von Fürstenberg zu Borbeck auf unbestimmte Zeit verpachtet, jedoch kann solche mit den 1ten Februar 1835 nach Gefallen eingezogen worden. Ebenso ist die sogen. Linnebrinks- und Rosendahls Weide auf unbestimmte Zeit an den Rentmeister Keller verpachtet und kann auch diese mit Ablauf der diesjährigen Weidezeit gekündigt, und sofort eingezogen werden.

Zur Vorbeugung eines Irrtums wird hierbei bemerkt, daß der über diese beiden Weiden führende Hauptabzugsgraben von der Grenze des Rosendahls, an der sogenannten Sutumer Wiese anfangend, und bis zur Grenze des Linnenbrinks an der Grundgosse, dem Hause Horst übertragen wurden, wogegen dieses die Verpflichtung hat, die Gräben für alleinige Rechnung zu räumen, und soweit die sogenannte Weskamps Wiese geht, die Einfriedigung allein zu unterhalten. Übrigens ist der statt eines Dornen Zaunes auf der Linnenbrinks Weide diesseits des Lanfer Baches angelegte Steckenzaun Eigenthum des Hauses Horst.

Finanzierung

§ 10 Der Freiherr von Twickel zahlt für alle oben beschriebene verkaufte Gegenstände die Summe von 31.500 Thaler Berliner Courant, und zwar unter folgenden Bedingungen:

a) Übernimmt Hr. Ankäufer als seine eigene Schuld ?mit dem Versprechen der Liberation des Herrn Verkäufers, diesem Kaufpreise in Abzug kommende zum Vortheil der Minorenen Herding in Warendorf hypothekarisch versicherte, jährlich mit 4 % zu verzinsende Capital?Summe von 12.000 Thaler.

b) Ebenso übernimmt Herr Ankäufer zu gleichen Bestimmungen: 500 Thaler Berlin. Cour., welche gegen 5 % Zinsen zum Vortheil des Herrn von Tabauillot in Mülheim ebenfalls hypothekarisch versichert, und mit restirten Zinsen am 30.ten Juli curr. abzulegen sind.

c) 1.000 Thaler Berl. Court. gegen 5 % Zinsen zum Vortheil des Frhr. von Fürstenberg zü Borbeck, lt. einer nicht zum Eintrag präsentirten Obligation d. d. 8ten Juny 1832.

d) Sodann hat Herr Ankäufer (bereits) gezahlt 1.500 Thaler Berl. Corrt, und es werden gezahlt:

e) am 1. September diesen Jahres 2.000 Thaler Berl. Corrt,

Es wird der Rest zu 14.500 Thaler Berl. Corrt., insges. 31.500 Thaler Berl. Corrt. von dem Herrn Ankäufer am l0ten dieses Monats anfänglich dem Herrn Verkäufer gegen 4 1/4 % verzinst. (Und) nur im Wege einer beiderseits vorhehaltenen halbjährigen Loskündigungsfrist baar abgelegt, jedoch soll es dem Herrn Verkäufer frei stehen,in Vorgang gleicher Kündigungsfrist, auf diesen Rest-Capital auch kleinere Summen, jedoch nicht unter 500 Thaler einzuziehen. Auf diese Weise würde dann der ganze Kaufpreis zu 31.500 Thlr. berichtigt werden.

Übergabe

§ 11 Die Übergabe resp. Überweisung der verkauften Gegenstände ist am l0ten dieses Monats vollzogen, und indem Herr Verkäufer deren Verschreibung auf den Namen des Freiherrn von Twickel bewilligt, überhändigt er hiermit nach einem übergebenen Verzeichnisse die einschlägigen augenblicklich vorhandenen Urkunden und verspricht die übrigen noch in seinem Gewahrsam beruhenden Papiere dem Herrn Ankäufer nächstens auszuhändigen.

Lastenübernahme

§ 12 Vom zehnten dieses Monats anfänglich werden alle Abgaben an Steuern, Lasten usw. vom Herrn Ankäufer getragen, und zahlt derselbe von diesem Zeitpunkt an die Zinsen von den angegebenen, auf dem Gute haftenden Capitalien, so wohl als von dem Rest-Capital ad 14.500 Thlr., dagegen -

Gefälle

§ 13 werden sämtliche Gefälle jeder Art, welche von Martini vorigen Jahres anfänglich laufen und bis zu Martini curr. laufen, oder inzwischen fällig werden, gemeinschaftlich getheilt und übernimmt Herr Ankäufer den Empfang der Intraden, worüber nach deren Eingang Rechnung gelegt werden soll.

Haus Hamm (Mitte unten) in Buer - Heege

Abschluß

Beide Theile acceptiren nochmals den ganzen Inhalt des vorstehenden Vertrages; Herr Ankäufer verzichtet auf die ihm wohl ausgelegte Einrede der Verletzung über die Hälfte und begehrt nun eine Ausfertigung dieses Kontracts auf seine Kosten. Demnach ist vorstehender Kauf- und Verkaufskontrakt stimmend mit dem heute aufgenommenen Grundprotokolle einmal ausgefertigt und den Herren Contrabenten zur eigenen Durchlesung und Vollziehung vorgelegt worden.

  • Gelesen und genehmigt gez. Frhr. Carl Theodor Wolff Metternich
  • Gelesen und genehmigt gez. Frhr. von Twickel

Das dieser Kauf- und Verkaufs- Kontract obenstehender Maaßen vor mir und mit meiner Zuziehung in Gegenwart vorgenannter Zeugen errichtet und geschlossen, nach geschehener eigener Durchlesung von den Herren Contrahenten genehmigt und eigenhändig unterschrieben wurden, wird hiermit unter Beidrückung des Notariat?Siegels durch meine und der Zeugen Unterschriften zu Urkund der Wahrheit attestirt und dabei bemerkt: daß die Zeugen keine privat Siegel bey sich führen.

gez. Bernard Keller als Zeuge, gez. Joseph hock als Zeuge, gez. Emanuel von Wieck Kg. Pr. Just. Commissar und Notar im Bezirk d. Ob. Land. Ger. Münster, pro copia concordante M. G. Remmenich, Actuar.

Grundherrschaft 1660

Eigenbehörige Bauernerben

Kirchspiel Buer

Bauerschaft Heege
  • Thonniß auf den Beisen, gehört zu Haus Hamm (Buer)
  • Hulßdaw, gehört zu Haus Hamm (Buer)
  • Reiner zu Dewese, gehört zu Haus Hamm (Buer)
  • Rotger zu Devese, gehört zu Haus Hamm (Buer)
  • Willem zu Devese alias Schroders Willem, gehört zu Haus Hamm (Buer)

Archiv

Altes Archiv

Das Hausarchiv war noch um 1900 im Besitz der Familie von Lipperheide auf Schloß Lipperheide in Östereich. Später verschwand es. Mittlerweile gibt es Spuren in Berlin und München. Vor seinem Verschwinden wurde es von dem Apotheker und Historiker Wilhelm Grevel handschriftlich erfaßt:

Abschrift nach Generationen

Wessel von Hamm
Wennemar von Hamm dictus Hemmerberg
Wessel von Hamm zu Hüchtebrock
Diderik van Hamme
Godert vamm Hamm
Wilhelm vom Ham thom Ham
Diederich von Hamm
Dietherich Vincenz von Hamm
Johan Gisbert von und zum Hamm
Otto Wesselus Franziscus Bernardus Henricus von Hamm
Franz Bertram von Hamm
Friedrich Christian von Hamm und Ahr

Erbwechsel auf seine Schwester Maria Theresia Freiin von Hamm +1821 oo Clem. August Frhr. v. Wolff - Metternich zu Wehrden.

Jüngeres Archiv

Teile des jüngeren Bestandes kamen mit dem Kauf des Hauses Hamm an die Familie von Twickel.

  • Haus Hamm (GE-Buer-Horst), von Metternich, von Twickel, Archiv von Twickel, Münster


Wappen_NRW_Kreis_Recklinghausen.png

Provinz Westfalen: Landtagsfähiges Rittergut im Kreis Recklinghausen / Vest Recklinghausen

Haus Beck | Haus Berge | Haus Hagenbeck | Haus Hamm (Buer) | Haus Henrichenburg | Haus Herten | Haus Horst | Haus Knippenburg | Haus Lembeck | Haus Löringhof | Haus Lüttinghof | Haus Niering | Haus Schörlingen | Haus Uhlenbrock | Haus Vogelsang | Haus Vondern | Haus Westerholt | Haus Wittringen |

Ab 1855 mit dazu: Haus Brabeck | Haus Wilbringen | Grafschaft Recklinghausen |

Historisch: Haus Backem | Haus Balken | Haus Beckloe | Haus Bruchhausen Haus Darl | Haus Dillenburg (erst 1822 erbaut) Haus Dringenburg | Haus Goy | Haus Gutacker | Haus Hamm (Hamm-Bossendorf) | Haus Kaynhorst | Haus Klostern | Haus Leythe | Haus Loburg | Haus Loe | Haus Malenburg | Haus Möcklinghof | Haus Oberfeldingen | Haus Schörlingen | Haus Sickenbeck | Haus Tyding | Haus Vettenbockholt | Burg Wildau

Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).

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