Kollateralfall

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Collateralfall

Aus collaterare (lat.) = zu beiden Seiten stellen; in übertragenem Sinne (Genealogie) : Nebenverwandt, seitenverwandt, die von einem gemeinschaftlichen Stammvater abstammen. Im Gegensatz zu ascsendentes und descendentes (lat.) , den Verwandten in gerader Linie.

in den "iuridica vocabula" folgende Erklärung:

Collaterales dicuntur, qui inter se cognati sunt ex transverso, = Verwandte auf der Seiten her.

Als Collaterale werden bezeichnet, die aus einer Querverbindung unter einander (sich) verwandt sind.


Weitere verwandte Begriffe

collateral = mit Zusatzpfand = zusätzliche Aussteuer / Zahlung.

collateralis = zur Seite stehend, vertraut, Ehefrau,

collateratio, auch conlateratio, Eine Begrenzung, Nachbarschaft;

Ähnliche Begriffe

Collatio (lat.), Das Zusammentragen, Zusammenbringen, Vereinigung, Verbindung, Beitrag, Beisteuer, Vergkleichung, Analogie, Gleichnis, Zusammenstellung.

collactaneus, collactanea, (lat.) aus <lac> (lat.), lactare, (lat.) Milch geben, säugen . Ein Milchbruder, Mitsäugling, Milchmädchen, Milchschwester.

Quellen

Aus Hessen-L, 2012/02/24 13:55:09, Rainer Kötting:

"bei einem Sterbeeintrag 1789 ist alles wie gewohnt ein- getragen worden, aber als NB: wurde von dem Pfarrer vermerkt: Ist ein Collateralfall"


In Teilen zitiert aus:

J.H.Barth, Genealogisch-Ethymologisches Lexikon, band 2 Latein und Französisch, 2007,

sowie aus Diskussion in der Hessen-L Febr. 2012