Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/180

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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de mit der Ortsbezeichnung bei Personennamen insbesondere von Bürgern oder Bauern seit dem 15. Jahrhundert, und es läßt sich aus dem Fehlen oder Vorhandensein desselben durchaus nicht auf irgend ein Standesverhältnis schließen. Patrizische Geschlechter in den Städten und ritterbürtige Familien kommen ohne Ortsbezeichnung und folglich auch ohne das Wort de vor.[1]

      Das sechzehnte Jahrhundert bringt die Entwicklung unserer Familiennamen im allgemeinen zum Abschluß.[2]

      Hier soll nur noch auf einige Schwierigkeiten hingewiesen werden, die sich dem Genealogen bei der Aufstellung seiner Stammtafeln besonders häufig ergeben.

  1. Die Geistlichen führen nicht nur in den Klöstern lediglich einen Vornamen, der oftmals beim Eintritt in den geistlichen Stand erst angenommen worden ist. Weltgeistliche führen auch im Mittelalter zuweilen einen Familiennamen,[3] aber der hohe Klerus bediente sich bis in die neueste Zeit offiziell lediglich des geistlichen Vornamens.
  2. Der Mangel an Interpunktion in Urkunden führt leicht zu dem Irrthum, daß zwei oder drei Namen als einer Person zugehörig betrachtet werden. Doppelte Vornamen sind aber in Deutschland bis zum 13. Jahrhundert sehr selten. Fast als eine Ausnahme erscheint im 11. Jahrhundert Lothar Udo I. Markgraf. Was aber in den alten Zeiten selten gewesen zu sein scheint wird seit dem 17. Jahrh. allgemein


  1. Vgl. Pott, Die Personennamen, Leipzig 1853. S. 9. 58. Ein frühzeitig vorkommendes Beispiel von Zusammensetzung von Beinamen und Ortsnamen ist das Geschlecht der Gans von Putlitz, vgl. Roth v. Schreckenstein, Patriziat, S. 74.
  2. Giry a. a. O. S. 371. Merkwürdig ist, daß die Juden seit dem Ende des 15. Jahrhunderts an Stelle ihrer älteren Namensführung die Annahme eines zweiten Namens beginnen, aber in Deutschland wol erst seit dem 18. Jahrhundert.
  3. Herimannus de Hengebach vir illustris et ecclesiasticus majoris ecclesiae in Colonia prepositus 1165. Laccomblet Urkb. I. Nr. 41; Otto de Lobdeburc, Gerlacus de Heldrungen canonici St. Mauritii in Naumburg. Scheidt, orig. Guelf. III. 363. Nr. 96.