Lohnherr

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Lohnherr, Bedeutung im 18. Jhdt
  1. der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister.
  2. Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte. [1]
Beispiel
  • Rheine: Aus dem Rat wurden der Lohnherr, die Provisoren der Hospitäler und die Kirchenräte gewählt.

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854)