Messtischblatt

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Als Messtischblatt bezeichnet man ein direkt in der Landschaft mittels Messtisch und Kippregel aufgenommenes Kartenblatt. Der Maßstab kann durchaus variieren.

Landläufig bezeichnet man die in Preußen und Sachsen dergestalt aufgenommenen topografischen Karten im Maßstab 1:25.000 (4 cm auf der Karte = 1 km in der Natur) als Messtischblätter. Diese Karten sind sehr detailliert und für den Familiengeschichtsforscher sehr hilfreich.

Die offizielle Bezeichnung ist Topographische Karte 1:25.000 oder kurz TK25.

Bezugsquellen

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie vertreibt die gedruckten historischen Karten. Für die Nutzung von Ausschnitten aus diesen Karten, z.B. TK25 (MTB) oder KDR100 Großblatt (GB) oder Kreiskarte (KK) oder ME300 Sonderkarte (SK) für die ehemals zu Deutschland gehörenden Gebiete östlich von Oder und Neiße in der Grenzdarstellung von 1937 ist zum Zwecke von Vervielfältigungen in Publikationen, für Ausstellungen usw. und für die Verwendung im Internet ist in jedem Einzelfall ein Antrag auf Erteilung eines Nutzungsrechts beim BKG an folgende Anschrift zu stellen :

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Referat GI1
Richard-Strauss-Allee 11
60598 Frankfurt am Main.


  • Kartensammlung „Geogreif“ der Universität Greifswald TK25-Karten online
    • Übersichtsblätter
      Deutschland - nördlicher Teil [1]
      Deutschland - südlicher Teil [2]
      Pommern, Ost- und Westpreußen, Posen [3]
      Schlesien und angrenzende Gebeite [4] (26.10.2013)
    • Hinweis: Die Reproduktion und Veröffentlichung der Karten ist genehmigungspflichtig, Details in den Metadaten der Karten
  • http://mapy.amzp.pl/maps.shtml - Archiwum Map Zachodniej Polski, TK25-Karten in sehr hoher Auflösung. Die Karten des Archivs sind in Mapster verlinkt.
    • Hinweis: Rechte an den Scans hat das Archiv, die Karten dürfen für nicht kommerzielle Zwecke mit Nennung der Quelle verwendet werden, Details siehe http://mapy.amzp.pl/faq.shtml (in Polnisch) (26.10.2013)

Urheberrecht und Messtischblätter

Urheberrechtsschutz der von der Kartographischen Abteilung der Königl. Preuß. Landesaufnahme herausgegebenen Karten ist aufgrund von § 134 UrhG iVm § 3 LUG nicht gegeben. Wikipedia-Diskussion