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Version vom 17. März 2019, 14:03 Uhr

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Maltern Weizen an das Kunibertstift verkaufte, mußte er dem Stift als Pfand die Vogtei überschreiben. Seitdem geriet er mehr und mehr in die Abhängigkeit des Stiftes, dem seine Brüder Reinhard und Volquin als Kanoniker angehörten. 1270 pachtete Hellwig den Fronhof von St. Kunibert. In dieser Ur- kunde wird deutlich, daß er — offensichtlich wegen fehlender finan- zieller Mittel nicht zum Ritter geschlagen worden war, er wird lediglich als Knappe (9) bezeichnet. Auch die Tatsache, daß sein Sohn Gerard „Glöckner" von Nettesheim war, deutet darauf hin. daß er nicht mehr dem Ritterstand angehörte. 1271 erfahren wir von einem Streit zwischen Hellwig und dem Ku- nibertstift um Pachtzahlungen für den Fronhof. Als Hellwig sich gegen die Forderungen des Stiftes wehrte, wurde er 1272 mitsamt seinem Bruder Renard, Vikar in Nettesheim, und seinem Ver- wandten Luf von „Bozhcym" auf Anordnung des Erzbischofs ex- kommuniziert, weil er sich mit Unterstützung seiner Verwandten über die Anordnung der Kirche hinweggesetzt hatte, die Forde- rungen des Stiftes zu erfüllen. Erst 1278 konnte der Streit durch ein Schiedsgericht beigelegt werden. 1287 verkaufte Hellwig ca. 25 Morgen Wald im Bruch und seine Witwe im gleichen Jahr 13 Morgen Land in Nettesheim. Mit dem Tod Hellwigs erlosch 1287 der Ritterstamm, obwohl zwei seiner sieben Kinder männlichen Geschlechtes waren und dem- nach den Ritterstand hätten weiterführen können. Offensichtlich schied die Familie aus finanziellen Gründen aus dem niederen Adel aus. Dabei hat die beherrschende Stellung des Kunibertstiftes in Net- tesheim eine gewichtige Rolle gespielt. 1457 zahlte das Stift an Dietrich von Nettesheim und seinen Neffen Heinrich von Paffen- dorr eine Abfindung und erreichte damit, daß diese auf jegliche Forderungen an das Kunibertstift wegen des „Gutes bei der Kirche in Nettesheim" verzichteten. Der unter Hellwig entstandene Streit zwischen dem Stift und den Rittern von Ncttesheim zeigte 180 Jah-


(9) Um Ritter zu werden. gingen die Söhne in der Regel mit 7 Jahren auf einem fremden Rittergut als Pagen in die "Lehre". Mit 14 Jahren wurden sie Knappen und erlernten ritterliches Benehmen und den Umgang mit Waffen. Mit 21 Jah- ren wurde der Knappe zum Ritter geschlagen und damit wehrhaft und mündig.