Distrikt

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Der Begriff

Distrikt ist die Bezeichnung für eine räumliche Gliederung, aber auch für eine Verwaltungseinheit.[1]

Einzelne Definitionen

Bayern

In Bayern bezeichnet Distrikt den Zuständigkeitsbereich eines Bezirksamtes. [2]

Fürstbistum Paderborn

Im 18. Jhdt war der Distrikt ein einem Oberamt nachgeordneter Verwaltungsbereich (ähnlich dem historischen Amt).

Frankreich

1791 bis 1795 war der Distrikt ein dem Département nachgeordneter Verwaltungsbereich (ähnlich dem heutigen Arrondissement). [3]


Posen

In Posen bedeutete der Distikt den Verantwortungsbereich des Distriktkommisars im Netzedistrikt (1772-1807). [4]

Schweiz

In der Schweiz ist der Distrikt eine andere Bezeichnung für den Bezirk [5]


GOV-Objekttyp

170 - Distrikt - {deu=Distrikt}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Distrikt,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  2. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  3. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  4. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980
  5. Haberkern/Wallach, VI Aufl. 1980