Eine politisch-oekonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740/E-Book

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Eine politisch-oekonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740
Autor(en):NN Müntz
Herausgeber:Victor Loewe (Bearbeiter)
Titel:Eine politisch-oekonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740
in:Beiträge zur Geschichte des Niederrheins: Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins 15
Ort:Düsseldorf
Jahr:1900
Seiten: S. 165–181
Sonstiges:Digitalisat der ULB Düsseldorf
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Eine politisch-ökonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1740.

Mitgeteilt von Victor Loewe.

Die im Folgenden mitgeteilte Beschreibung des Herzogtums Berg, die im Berliner Geheimen Staatsarchiv beruht, stammt aus der Feder des preussischen Kriegs- und Domänenrats Müntz[1]. Die Schilderung ist nach einer Angabe des Autors im Text im Jahre 1740 verfasst, also zu der Zeit, da durch den Vertrag Friedrich Wilhelms I. mit Frankreich vom Jahre 1739 die Erwerbung wenigstens eines Teiles des Herzogtums für Preussen ins Auge gefasst war, bis dann der ausbrechende schlesische Krieg diese Frage in den Hintergrund drängte.

Der erste Teil der Ausführungen, der vornehmlich die Topographie und die politische Einteilung und Statistik des Landes behandelt, berührt sich vielfach mit der in Bd. 19 der Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins veröffentlichten Topographia Ducatus Montani des E. Ph. Ploennies vom Jahre 1715. Im zweiten Teile schildert der in der strengen Schule Friedrich Wilhelms I. grossgewordene preussische Beamte die Verwaltung des Herzogtums, über die er ein nichts weniger als günstiges Urteil fällt; inwieweit dieses zutrifft, ist hier nicht näher zu untersuchen.

Bis auf wenige Kürzungen wird im Folgenden die Beschreibung wörtlich, auch mit Beibehaltung der zum Teil von der heutigen Schreibweise abweichenden Bezeichnung der Ortsnamen wiedergegeben[2].

Erster Teil

... Das Land ernähret sich aus Ackerbau, Viehezucht, Bergwerken, Fabriken und Handelung. Die Bergämter haben ausgenommen Mettmann wenig Land zu Roggen und wird selten irgends Weizen oder Rübsaat gesaet, weswegen der gemeine Mann auch meistentheils lauter Haberbrod oder zuweilen mit etwas Buchweizen oder Roggen meliret zum Brodkorn nimmt. Die Bemittelte aber mussen ihre Fruchten aus anderen Örtern holen. Die Rheinämter können aber mit ihre Früchten genugsam auskommen und findet man daselbsten guten Acker.

Die Viehezucht ist en général ziemlich und pflügen die Unterthanen in denen Bergämtern mit Ochsen, es sind aber selbige durchgehends klein, die Pferde sind auch nicht gross aber stark von Natur und werden meist Hengsten gebrauchet. Schafe giebt es sehr wenig, aber wegen der vielen Büschen und Masten desto mehr Schweinen.

Der Bauer am Rhein lebet ziemlich gut, der Bauer in denen Bergämtern aber schlecht. Seind Brod wird von Haber, zweilen mit etwas Buchweizen gebacken, anstatt Butter haben sie den zweiten Saft von Obst und demnechst kochen sie aus denen Obstkrösen ihren Trank anstatt Bier, wobei er nur Gemüse, Käse und Milch genieset, das übrige aber alles zum Markte bringet. Der Acker in denen Bergen muss ofters zwei, drei und mehr Jahren ruhen und wird das Land auf dreierlei Art gedünget.

Das Holz ist durchgehends ziemlich teuer, massen selbiges zu Bonn, Köln, Mülheim und Düsseldorf der Klafter ad 4 Kubikfuss vor 3 Rthlr. und noch höher zuweilen verkaufet werden kann. Die viele Eisenhämmer und Schmelzhütten verbrauchen auch eine grosse Quantität Holzkohlen und wächset dasselbe auf denen Bergen nicht am besten, wie dan iiberhaupts auch damit nicht gut gewirtschaftet wird. Es wird fast in allen Ämtern Kalk gebrannt, in allen Ämtern giebt es Steinbrüche, die beste aber sind im Amte Ratingen und Lewenberg, welche auch allein an auswärtige verhandeln können.

Im Wildenborgschen, Windeck Blankenborg- und Steinbachschen Ämtern giebt es Eisen, Blei, Kupfer und etwas Silber, doch wird von letzterem wenig Vorthei] bis hiezu genossen.

Die considerableste Fabriqnes sind die Lennepsche Tuchfabriques, Elberfeldsehe Garnbleicherei, Solingsche Klingmachung und Schleiferei, die Borgsche Flinten und Mülheimsche Florettenbandmachung ...

Das Herzogthumb Bergen wird eigentlich in 2 Theilon getheilet, nämlich in dem Unterbergschen, welches nordwärts der Wupper gelegen und dem Oberbergschen, welches südwärts selbigen Flusses lieget, man kann es aber besser und accurater beschreiben wenn man es in Rhein- und Bergämtern betrachtet.

Es bestehet das ganze Herzogthum aus 17 Ämtern, weilen aber ter Borg unter Solingen gezogen und Bornefeld mit Heukeswagen conbiniret, so sind es itzo nur 15 Ämter und vier Herrschaften, welche unter keine Ämter gehören, wovon 8 Rheinämter und 7 Bergämter sein. Zwei Herrschaften liegen im Unterbergschen und 2 im Oberbergschen. Die Rheinämter heissen folgendergestalt: 1) Angennond oder Ratingen 2) Düsseldorfer Kreis 3) Monheim 4) Misenloe 5) Portz 6) Lülsdorf 7) Blankenborg S) Lewenberg. Bergämter heissen: 9) Windeck 10) Steinbach 11) Heukeswagen und Bornfeld 12) Bienborg 13) Elverfeld 14) Mettmann 15) Solingen und ter Borg (Burg a. d. Wupper).

Die Herrschaften, welche in denen Ämtern nicht beschrieben werden, sind folgende:

  1. die Herrschaft Bruck
  2. die Herrschaft Hardenberg
  3. die Herrschaft Syborg
  4. die Herrschaft Wildenborg.

Die erste ist dem Graf v. Löningen (Leiningen), die zweite dem v. Wendt zu Krantzenstein (Crassenstein), die dritte der Abtei Syborg und die vierte dem Grafen v. Hatzfeld zuständig und geben nur ein certum zur Contribution.

§ 1. Amt Angermond oder Ratingen.

Dieses Amt ist nach Proportion der Grösse eins mit von denen besten, es hat Überfluss an Getreide, Holz, Wiesen, Fischen, Wildbret und andere, Victualien. Es sind hieselbsten sechs Kalkofen und ist zu Wittelar eine Kalkzunft, weahalben die Unterthanen ein Vieles mit Fahren verdienen. Nach der Bergseite giebt es einen schönen Steinbruch, welcher wann er poliret dunkelblau wird und wie Marmel mit weissen Aderen durchleget ist.

Die Stadt Ratingen ist schlecht, hat ungefähr 160 Häuser. Der Magistrat ist 2/3 röm. katholisch und 1/3 evangel. reformirt; die Minoriten haben hieselbsten ein Kloster, worinnen 12 München sein. Wie dan auch wenig Handel und Fabriques vorhanden. Die Unterthanen können ihre Victualien theuer gnug anbringen.

§ 2. Stadtkreis und Stadt Düsseldorf.

Düsseldorf führet den Namen, weilen es vorhin ein Dorf an dem Düsselfluss, welcher noch durch die Stadt fliesset, gelegen gewesen. Itzo ist es eine ziemlich grosse Stadt und hat über 2000 Häuser. Selbige ist ziemlich befestigt und wird daran noch täglich gearbeitet. Es ist hieselbsten der vorigen Herzogen Residenz gewesen. Hieselbsten lieget ein grosses, aber auf der alten Manier gebautes Schloss und wird also noch unterhalten. Die Stadt hat meist alte Häuser, jedoch sind auch einige schöne neue Palais vorhanden, welche aber abgelegen sind.

Es liegen in der Festung ungefähr 6000 Mann, welche meist in denen neu erbauten Kasernen logiren und hat der Bürger keine Einquartierung. Die Stadt und der Stadtkreis muss jährlich 12000 Rthlr. aufbringen, es gehören aber dazu 4 Kirchspiele: Derendorf, Billig, Wolmerswerth, Hamm ...

In der Stadt sind die Collegia des Landes, die Justizsachen werden durch einen Schultheissen und Scheffen und die Stadts-ökonomiesachen durch Burgemeister und Rath respiciret. In diesem District giebt es recht gut Land und Wiesen, die Bürger leben meist von denen Collegiis, der Garnison und denen von Adel, welche sich in der Stadt aufhalten. Hieselbsten sind einige Fabriques, auch einige Handlungen.

In Düsseldorf bestehet die reformirte Gemeine etwa aus 600 Communikanten, es sind daselbsten 2 Prediger: Jäger, Wulffing, die Lutherische Gemeine etwa aus 500 Communikanten, wobei der Prediger Overkamp stehet.

Die grosse Gallerie mit Schildereien ist noch völlig im Stande, das Cabinet mit Miniaturstücken aber sowohl als der künstliche metallene Aufsatz auf der Hoffontaine vor 2 Jahren nach Mannheim gebracht, und wird gesaget, dass die metalnerne Statue des vorigen Kurfürsten zu Pferde, welche auf dem Markt stehet, gleichfalls nach Mannheim soll transportiret werden.

Jährlich versammeln sich die Landesstanden und hernacher die Unterherren zu Düsseldorf. Keine Protestanten werden in denen Obercollegiis oder in der Residenz ad officia und Überhaupts nur 2 evangelische Advokaten admittiret.

Die Victualien sind allhier überhaupts sehr theuer, dennoch findet man in der Stadt keine ledige Häuser, in der Vorstadt werden aber die grosse Palais nur von geringen Leuten bewohnt.

§ 3. Amt Monheim.

... Das Amt hat guten und mittelmässigen Acker, Überfluss von Wiesen und Holz, sonsten giebt es hier keine Fabrique noch Commercium. Monheim ist vor diesen eine mit Thoren und Mauren versehene Stadt gewesen, wie solches annoch die vorhandene alte

Rudera bezeugen. Allhier ist auch der itzo zu Düsseldorf liegende Rheinzoll gewesen. Bei Monheim wird eine grosse Quantität Fischen im Rhein gefangen, welche dem Landesherren 375 Rthlr. jährlich an Pacht einbringen ...

§ 4. Amt Misenloe.

Dieses Amt liegt auch am Rhein and ist nach Proportion seiner Gvösse mit von denen besten . . . Dieses Amt hat durchgehende Selbsten an denen Bergen recht guten Acker, überflüssige Wiese und llulzgewachs. Die Unterihanen bringen ihre Victualten, welche sie nicht nöthig, nach Bonn, Cöln und Düsseldorf. Fabriques sind hier nicht, ausser dass ein Kaufmann Hart aus Cöln zu heiclmigen (Leichlingen) 8 Kupferhämmer auf der Wupper geleget. Zu Westorf ist der stärkste Kornhandel im Bergsehen, sonsten giebt es liier kein Coinniercium. . . . Durch diesem Amte gehet die Landstrasse vom Rhein über Haen und Hilde nach Elberfeld, wie auch eine Laad-strasse von Düsseldorf auf Cöln und kann letztere mit Wagens mit 4 Räder gebrauchet werden.

§ 5. Amt Portz.

Dieses Amt führet den Namen von der Süult frei holt Ports, welche durch den Rhein und sonsten dergestalt ruiniret worden, dass selbige der schlechtsten Bauerschalt ähnlich geworden . . . Das Terrain ist nach der Rlieinsoite gut, das meiste ist aber Mittelland. Es giebt "wenig Wiesen, dagegen nach der Bergssite viel Hol/, und wüste Heiden. Die Untcrthanon haben aussei- Mülheim, alhvo viel Fluror-band gemacht wird, keine Fabrigues, sie können abor alle« commode nach Cöln zum Markt bringen und halten, derohalben eine grosse Menge Vieh.

§ 6. Amt Lülsdorf.

... Dieses Amt ist zwaren nicht gross, dennoch sehr gut und können die tTn1crt hauen all liier sehr wohl bestehen, niasson das Terrain gut und von allem, was dem Landmann nöthig, versehen und was derselbe übrig kann er sehr theucr zu Bonn oder zu Ciiln verkaufen.


§ 7. Amt Blankenborg.

Dieses ist das allergrößte und beste Amt im Bergschen . . . Der Ackerbau ist westseits Syborg recht gut, von Syborg liis l^lankcn-borg mitti'lmassig, von Blankenborg nach der Grafschaft Homborg meist llaberland, und fangen die Untertbanen allhier schon viel sehlechtör zu leben an als in vorbenannten Rlieinämtern. In der Gegend von Blankenborg giebt es viele Weingartens, -wovon einige rocht gut sein. Die zu Boedingen sind am besten und ist durchgehende

der rote "Wein mediocre, der weisse Wein nutzet aber in denen besten Jahren nichts und wird ordinär vor 4 ad 5 Rthlr. verkaufet. Bor Landesherr hat hier auch ein Gewächs, welches ungefähr 70—80 Ohm jährlich einbringet . . .

§ 8. Amt Lewenberg.

Dieses Amt führet den Namen Lewenberg von einem Berge, welcher einem liegenden Löwen nicht ohngleich, all wo auch ein Schloss gestanden . . . Die Unterthanen haben wenig Acker, Wiese und Holz, dagegen gute Weingartens und ist der rothe der beste. Die Leute müssen schwere Contributinn davon bezahlen, weswegen die Unterthanen meist aus geringe Leute bestehen. Zu Königswinter ist ein guter Steinbruch, welcher weit und breit zu Fenster und ThüiTahmen gebrauchet wird

§ 9. Amt Windeck.

...Die Unterthanen geben nicht viel onera und obschon es lauter Haberland ist, so leben dieselbe doch besser als im Blanken-borgaohen, maasen sie viel Holz, Viehzucht, Gras, Eisen, Blei und Kupfer haben.

§ 10. Amt Steinbach.

Dieses Amt grenzet an das preussische Amt Altena. . . . Die UnterUlanen haben schlechten Acker, leben aber gutonlheils von denen Eisengraben und Eisenhandcl. Hieselbst wohnet ein Bauer Kauert, welcher eine alte verlassene Eisengrube wieder aufgemachet und verfolget, wobei er so glücklich gewesen, dass er in Zeit von zehn Jahren über 50000 Ethlr. profitiret. Es wird ilime ein Process gemachet, dass er dem Landcshorrn den Zehnten nicht richtig abgr führet.

§ 11. Combinierte Ämter Heukeswagen und Bornenfeld.

... Lennep ist ein schlechter Ort von etwa 300 Häuser, aber voll von Tuchfabrikanton und giebt es daselbstcn viel bemittelte Leute. Wipperfourde ist fast gleich gross, /.waren etwas besser gebauet aber weniger Nahrung. Remseheid ist ein schön Dort voll von Reckhämmer und Eisenhändeier . . . Der Acker ist ganz schlecht und sind meist wüste Heide. Die Eisenhammer, Wüllen-fcuehiabriquen und Cominei-cium geben denen Unterthanen gnugsam Unterhalt.

§ 12. Amt Bienborg.

Dieses Amt ist sonsten wohl das kleinste und schlechtste von allen Ämtern im ganzen Herzogthumb Berg . . . Die Umb-sliinde des Terrains sind wie im vorigen Amte, der Eisenhandel aber die principalsto Fabritjue.

§ 13. Amt Solingen und Borg.

...Dio Degen- Messer- und Scheerenklingenfabriqne ist hier sehr considerabel. Es Rind über 300 SchleifraÜhlen vorhanden. Die Meistere stoben wie zu Elverfeld bei der GarabJeieherei in Zunft und die Knechte in Eid, dasa sie dio Wissenschaft nicht aiisser der Zunft bringen wollen. Dio Stadt Solingen und ter Borg bestehen ans gemeine, schlechte, auf alte Manier gebaute Häuser, deren ungefähr 450 zu Solingen und etwa 200 zu ter Borg sein. In ter Borg werden recht gute Flintenlfiufe gemaohet. Dio Uuterüianen leben wegen Oberfluas der Fabrii[uen recht gut.

§ 14. Amt Elverfeld.

... Die Rtadt Elverfeld ist sehr florissunt von Fabriquen und Cominercium. Selbige ist ziemlieh gut bebauet und hat über V2W Häuser. Dio Strassen sind aber nicht regulär und wind keine Mauren nmb der Stadt . . . Das Terrain ist schlecht und lebet alles vorn Commercio und Fabriquos. Zwaren giebt es einige gute Wiese an der Wupper, selbige werden aber zu der Garnbleicherei, welche hier so stark als irgend* in Europa im (lange, emploiiret. Das Garn kommt meisten thc.ils aus Hessen und Schlesien, das grobesio wird zu Hand und Uettzenge verarbeitet, das feine alter zu Nahegarn und zu Spitzen aptiret und nach Brabant und Plauderen gesandt. ... Jn dieser Gemeine hat sich ohnlängst eine Separation hervor gethiin, welche sich Sionskinder nennen. Sie halten sich bei der reformirten Kirche, lassen ihre Kinder dasolbsten taufen und oommuniciren mit ihnen. Sie haben ä ia .tete eine Kaufmannsfraii welche sio SionsmuHei nennen. Dieselbe fangen an, sieh aus der Stadt zu retiriren und auf dem platten Lande Häuser zu bauen; ihr Hauptfundament ist, sich hier die ewige Secligkeit gewiss zu machon. Die evangelische Prediger SchleyermauHer zu Elverfeld, Willifing- zu Düsseldorf, Rodenhaus zu Düsscl und Jansen zu Hom> borg gehören mit dazu. Die SionsinuHer giebt und schickt denen Predigern ordinär den Text zu; wan sie in der Woche zusammenkommen, so wird gebetet, gesungen und ein Stück aus Gottes Wort ausgeleget, hernaeher aber wird gegessen und getrunken und darf keiner von ihre "Wirthsehaft etwas Offenbaren. Und obschon man von dieser Gesellschaft bis hiezu nichts als lauter Lob und Ehre sprechen kann, so'ist dennoch so wenig die Generalsynodo als dio weltliche Obrigkeit damit zufrieden, und sollen in specie die Predigerc dem Verlaut nach über einige Punkten examiniret werden, Diese Gesellschaft nimmt von Tag zu Tage zu, und muss der Prediger Aussage nach man sich über die Geschicklichkeit und Erfahrenheit in der heiligen Schrift der Sionsranttor verwundern.

§ 15. Amt Mettmann.

Mettmann hat alle zerfallene Stadtsmauern, darinnen sind ungefähr 200 ganz alte zerfallene Häuser. Der Ackerbau, ubsdion

es laiitov Berg und Thal, ist gut uml wachsen daselbsten allerhand BYflchten. in Gersheiin und Mettmann haben die Lennepeclie Kaufleute auch Fabrictues, weshalben daselbst Bürger und Hauer wohl ans Brod kommen kann.

§ 16. Beschreibung der vier zum Herzogthum Berg gehörigen Herrschaften.

  • Herrschaft Bruck.
    Diese Herrschaft gehöret dein Graf von Löningen (Leiningen-Dagsburg). ... Städte sind nicht vorhanden, nur allein eine Stadtfreiheit Mülheim. ...
  • Herrschaft Hardenberg.
    Diese Herrschaft ist mit von denen grössesten dem von Wendt zu Kratzenstein zuständig. Derselbe profitiret aber nicht viel davon.
  • Herrschaft Wildenborg.
    Diese Herrschaft gehöret dem Grafen Hatzfeld. ... Es kann diese Herrschaft unter denen vier benannten vor die allerschlechtste gehalten werden.
  • Herrschaft Syborg.
    • Diese Herrschaft liegt mitten im Amte Blankenborg und gehöret der Abtei Syborg. Das Terrain ist recht gut und hat alles im Uberfluss, wovon die geistliche, aber nicht die gemeine Leute profitiren.

Zweiter Theil.

1. Capitel: Von der Religion im Lande

Dieselbe ist

  1. evangelisch-reformirt,
  2. evangelisch-lutherisch,
  3. römisch-katholisch,

und wann man einen ungefährlichen Überschlag machen sollte, welche von denen dreien am stärksten wäre, so könnte man sagen, dass von 9 Theilen sätruntlicher Unterthanen 4 evangelisch-reformirt, 3 evangelisch-lutherisch und 2 römisch-katholisch sind; und obgleich selbige in allen Städten und Ämteren vermischet, so kann man davor halten, dass die Bergämter und Städte meist protestantisch, die Rheinämter aber meist römisch-katholisch sein, darbei, dass die Reformirte in dem Unter-Bergseiten bis an der Wupper, die Lutheraner aber im Ober-Bergschen jenseit der Wupper wohnen.

Die Reformirte werden sonsten in drei Klassen getheilet, als in der

  1. Elherfeldsche, worunter 15 Prediger gehören,
  2. Solingsche, welche 14,
  3. Düsseldorfsche, welche 13 Prediger hat.

Die Instantien der Reformirten in - geistlichen und Kirchen- sachen sind :

  • bei denen Consistoriis,
  • bei der Klasse und
  • bei der Generalsynode, welche aus Jülich-, Clev-, Berg- und Märkschen deputirten Predigern bestehet.

Die lutherische Gemeinen werden in zwei Theilen, als

  1. in denen Unter-Bergschen, worüber itzo der Prediger Emming- haus von Dabrichhausen als Inspector auf vier Jahren, sodann
  2. in denen Ober-Bergsehen, worüber der Prediger Schiebelar (Scheibler) von Vollem ad vitain bestellet, getheilet

Es sind sonsten der lutherischen Prediger 38, welche cum consistoriis primam, die inspectores cum deputatis aus denen Predigern secundam und das zu Manheim etablirte Ober-Consistorium tertiam instantiam haben.

Es ist unter denen Lutheranern in diesem Lande eine grosse Uneinigkeit und Missverständniss in Ansehung der Ohrenbeicht, Lichteranzündung auf denen Altären und Tragung der leinen Röchels (Chorrock); die Sache ist gar zum Process gediehen und soll über 20.000 Rthlr. gekostet haben. Ein Theil hat selbige abschaffen, der ander aber beibehalten wollen; letzterer Theil hat aber triumphiret.

Bei denen Römisch-Katholischen wird der Kurfürst von Cöln als Bischof in spiritualibus erkannt, doch hat derselbe in Ecclésiastiques und Matrimonialsachen nach Inhalt des unterm 28. Julii 1621 zwischen dem Kurfürsten und Erzbischofen von Cöln Ferdinand und dem Herzogen von Jülich und Berg Wolfgang Wilhelm errichteten provisionalen Vergleichs eine limitirte Jurisdiction ...

Es giebt noch viele Separatisten, selbige halten sich aber zu denen Protestanten.

Im Lande, in specie zu Düsseldorf, giebt es viel Juden; selbige sind in Ansehen und haben die Hände mit im Finanzwesen.

Kein Protestant kann im Ober-Collegio sitzen, noch ein Beamter sein; in Elberfeld und Solingen aber machen sie den Magistrat ganz und zu Ratingen und Mettman ein dritten Theil aus. Der gemeine Mann ist von denen Protestanten in Religionssachen sehr wohl fundiret.

Die katholische Geistliche prätendiren, dass, wann sie contribuable Güter kaufen, sie nur Geistlichensteuer zahlen dürfen und von der vorigen Last des Guts frei sein.

2. Capitel: Von den Contributionen, welche das Land aufbringen muss.

Das Contributionswesen ist in suis principiis regulativis sehr gut und proportionirlich, massen selbige generaliter auf gilt, mittel

und schlecht Land, auf Wiese, Holz, und das übrige auf Gewinn und Gewerb fundiret ist.

Das ordinäre Contributionscontingent, welches zu des Landesherren Kasse fliessen soll, ist 200.000 Rthlr., woraus aber die Landesstände prätendiren, dass alle Extraordinaria müssen bezahlt und abgeführet werden. Weilen aber der Kurfürst solches nicht gestehet, so werden vor Salarien, Interessen, Landtagsdiäten, zu Verhütung des Abbruchs am Rhein, Festungsarbeit und andere Sachen zuweilen 50 ad 60.000 Rthlr. beigeschlagen.

Die Ökonomie der Contributionsgelder in denen Ämteren aber ist durchgehends schlecht. Die Ämter haben viel Schulden, öfters wird in zwei oder drei Jahren keine Rechnung abgeleget; die Receptores haben ofters mehr umgeschlagen, als sie berechnet, weshalben der Vogt von Steinbach, welcher über 50.000 zu viel empfangen, noch sub inquisitione stehet. Die Receptores haben 6 ad 7 per Cent vor ihren Empfang gehabt, welches aber in diesem Jahr geändert worden. Die Einnehmere schalten und walten mit dem gemeinen Mann wie sie wollen, und wann geklaget wird, so finden sie kein Gehör. Die Collegia kennen die Provinzien, welche sie regieren sollen, selbsten nicht, reisen auch niemalen dahin, weshalben die Vogte mit denen Baurenschöffen in denen abgelegenen Bergämteren maitre spielen und allezeit bei dem Commissariat jemand haben, welcher ihnen sonteniret.

Unter allen Ämteren lamentiret das Amt Löwenberg am allermeisten, massen sie von jedem Pinxt, deren 16 einen Cölnischen und 45 einen Holländischen Morgen ausmachen, 12 gute Groschen, also 22 Rthlr. 12 gl. per holl. Morgen von dem Weingewachs bezahlen müssen. Da sie nun wenig Ackerbau, Holz und gar keine Wiese haben, bei Hagelschlag, Missgewachs oder andere Unglücke keine Remission bekommen, so giebt es in schlechten Jahren allhier die blutärmste Leute, welche man sich vorstellen kann.

Die Städte bezahlen ihr Contributionscontingent nicht an denen Ämteren, sondern an den Oberempfänger, welcher Pfennigmeister genannt wird und sich Heister nennet.

Über die ordinäre Contribution, welche Steuer genannt, wird eine Art von Schatzung, welche fast ein 1/6 theil des Contributionscontingent, ausgeschlagen, wozu selbige aber employiret wird, hab' bis hiezu nicht erfahren können.

In denen Rheinämteren, wo der beste Grund, ist das Contributionsquantum vom Holländischen Morgen ungefähr :

  • von gut Land . . 6 Rthlr.
  • von Mittelland . . 4 Rthlr. 12 gl.
  • von schlecht Land . . 1 Rthlr. 12 gl.,

in denen Bergämteren :

  • von gut Land . . 4 Rthlr. 12 gl.
  • von mittel Land . . 3 Rthlr.
  • von schlecht Land . . 1 Rthlr.,

jedoch ist in denen Bergämteren alles so genau nicht angeschlagen, sondern die Morgenzahl sehr raum genommen.

Die Menge geistliche, adeliche und Freigüter, welche den Kern des Landes besitzen, geben keine Contribution. Die Städte sind ziemlich hoch in der Contribution angeschlagen, massen die Stadt Mettman, ohngefähr 200 Häuser gross, inclusive vor den Feldmark jährlich 2.200 Rthlr. Contribution bezahlen muss.

3. Capitel. Von denen Accisen

Es sind von 1715 bis 1718 gewisse Art von Consumptionsaccisen in denen Städten eingeführet gewesen ; weilen aber die Einnahme zu Bestreitung des Contributionscontingents und der Kosten nicht hinlänglich gewesen, so sind selbige damalen wieder aufgehoben worden; anitzo aber ist wieder in Vorschlag, die Accisen auf Preussische Manier zu introduciren.

Die Bier-, Wein-, Branntwein- und Stadtswage-Accise vor denen Wirthen in denen Städten und auf dem Lande ist allezeit geblieben, und muss eine Tonne Bier 12 Groschen und der Branntwein 1 ½ Groschen per Kanne bezahlen. Der Tobak muss von der Manheimer Fabrique genommen werden. Sothane Accisen werden in denen Städten jährlich und auf dem Lande auf 6 Jahre verpachtet, und accordiret der Pächter ordinär mit denen Accisanten vor seine Pachtzeit auf ein gewisses.

4. Capitel: Von denen Domänen.

Die Domänen sind in schlechtem Zustande, dann einstheils derselben niemalen viel gewesen, anderentheils viele bei vorige Herrschaften aggraviret und alieniret, die noch übrige aber itzo elendig administriret werden.

Es sind viele considerable Stücken, worunter die Mulchumsche Wiesen die principalste sein, zu Erbpachtsrechten vor ein Bagatell à proportion, was sie rendiren, ausgethan, und ist mehr auf einen guten Vorgewinnspfenning als auf den rechten Canon reflectiret worden.

In diesem 1740stem Jahre hat die Hofkammer viele Erbpachtscontracten, welche mit geringen Leuten geschlossen worden, ohne ihr etwas von Vorgewinnsgelderen zu restituiren, cassiret und aufgehoben.

Wiesen, welche dem Landesherren zugehören, sind wenig; die meiste liegen bei Neuss, Sons und Monheim, welche jährlich zum Heuschlag verpachtet werden.

Fettweidereien sind gar keine vorhanden, die Wiesen bleiben aber in gutem Stande, weilen des Winters das Rheinwasser darüber gehet.

Der Holländische Morgen wird ordinär zum Heuschlag vor 25 bis 30 Rthlr. verpachtet, in diesem Jahr hat er aber 40 Rthlr. an Pacht gethan.

Die besten Revenues könnten die Kornmühlen beibringen, massen das Land ziemlich populiret und ich keinen einzigen ledigen Hof oder Kathen angetroffen. Auf der Bannalität und Mühlenregal wird kein Achtung gegeben und jedem, wer nur will, gegen Bezahlung eines geringen Canonis eine Mühlen- und Mahlgerechtigkeit verstattet.

Die beide Herzogthümern Jülich und Berg bringen zusammen ungefähr 10.000 Malter Haber und 8000 Malter Roggen ein, welche zur Domänen fliessen ; was aber jedes Herzogthum besonders aufbringet, solches hab' bis hiezu nicht erfahren können. Diese Kornrevenuen hat der Hofjude Lazarus von Geldren gepachtet, von weme auch die Nachricht erhalten.

Es giebt viel Fischereien, die principalste sind zu Mulchum und Monheim, letztere aber die rendabelste, weilen sie so nahe bei Cöln liegt, thut 375 Rthlr. an Pacht.

Die Fährgerechtigkeiten sind à proportion einträglich, die Zölle rendiren unter allen Domänen das meiste, und unter diesen ist der Düsseldorfsche Rheinzoll der principalste, massen Churpfalz im Bergschen auf`m Rhein keine Zölle mehr hat. Nach des Zolldirectoris Hofraths Phulen Aussage so bringen die Landzölle ungefähr 6.000 Rthlr., der Rheinzoll aber 20.000 Species Rthlr. dem Landesherren ein, massen das Holz auf Rhein 10 per Cent zufolge der Liste bezahlen muss, welche aber bei weitem nicht gefordert werden.

Die Domänenrechnung hab' noch nicht zur Einsicht bekommen können, jedoch hab' aus obigen Phuls und des Commerzienraths Falmers Munde, dass die Bergsche Domänen ungefähr, ein Jahr mehr, das andere weniger, inclusive Zöllen, Accisen, Forsten und andern Regalien, 80.000 Rthlr. eintragen werden.

Es wird überhaupts sowohl bei denen Ober-Collegiis als denen subalternen das ganze Finanzwesen nur von ersteren vor eben viel und von letztem ganz negligent tractiret und so wenig auf die Conservation des Landes und Aufnehmung der Unterthanen als auf die Verbesserung des Landesherren Reveüen raffiniret; weshalben alles von Tag zu Tag zerfällt.

5. Capitel: Von dem Forstwesen.

Die Forsten und Jagden könnten gut sein, rendiren aber deductis deducendis nichts. Werden darüber gar nicht ökonomisch tractiret. Die Situationes und Occasion, selbige zu nutzen sind sehr avantageux, massen Holz und Wildpret wegen die sehr nahe gelegene Städte Bonn, Cöln, Neuss, Düsseldorf allezeit zum theuersten kann verkaufet werden, und ist der ordinäre Preis von 4 Kubikfuss Brenn-Holz 3 oder 3 ½ Rthlr.

Unter allen Büschen ist der sogenannte Bensbergsche oder Grossen Erbenbusch, welcher auch die Gemarke genannt wird, der principalste; das Unterholz wird aber zur Conservation der Parforcejagd und Hütung des Viehes der Interessirten beständig ruiniret und keine Districte in Zuschlag geleget. Die junge wachsbare Bäume werden zum Nutzholz angewiesen, die alte abgängige und meist halb verstorbene Eichen bleiben stehen, und hab' selbsten über tausend Stück ganz verstorbene in zwei Tagen in gedachtem Busch gefunden.

Die Haushaltung mit dem Pflanzen ist auch gar nicht zu approbiren, massen selbige mit grossen Kosten geschiehet und darüber keine Aufsicht ist, dann die Förstern sich meistentheils auf der Jagd legen; derohalben selbige Pflanzen meist durch dem Viehe wieder ruiniret werden.

Die adeliche Häuser haben alle die kleine Jagden, ausgenommen um Düsseldorf, Benrath und ein District bei Bensberg; einige Güter haben auch auf gewisse Distance grobe Jagd. Diese letztere ist sonsten recht gut und competiret dem Landesherren. Selbiger aber hat weder Plaisir noch Nutzen davon. Sie kostet demselben jährlich über 1.000 Rthlr. und causiret denen Unterthanen grossen Schaden.

Im Amte Ratingen und Duisburgschen Busch werden wilde Pferde erzogen und alle drei oder vier Jahre eine Pferdsjagd gehalten, woran der Landesherr mit einigen Herum wohnenden von Adel berechtiget.

En général giebt es im Bergschen einen überfluss von kleinem Wildpret. Die Holz- oder Waldschneppen haben sammt denen Wachholder- oder Kramsvögeln hier vor anderen im Geschmack die Preference, und werden letztere in grösster Menge von denen Bauren in denen Bergen mit Schlagnetzen gefangen, vor welche Erlaubniss dieselbe denen zur Jagd Berechtigten in dessen District von jedem Herde 1 ad 2 Rthlr. Pacht bezahlen müssen.

6. Capitel: Vom Postregal.

Das Postwesen ist von allen Regalibus im Bergschen im allerschlechtsten Zustande, und geniesset der Landesherr davon gar nichts, massen durch denen Reichsämteren von Cöln über Mühlheim, Obladen, Düsseldorf nach Kaiserswerth und Oerdingen nur eine reitende Post vorhanden, welche vor einigen Jahren an Fürst Taxis als Reichserbpostmeistern, weilen kein Vortheil darbei sollte gewesen sein, abgetreten worden. Zu Düsseldorf sind sonsten vier Postwagens:

  • Der erste auf Cöln gehet alle Tage,
  • der zweite auf Aachen zweimal in der Woche,
  • der dritte auf Wesel zweimal in der Woche,
  • der vierte auf Münster zweimal in der Woche, welche aber an Privaten geschenkt worden.

Hierüber hat die Familie Aussems, wovon der Clevische Kriegsrath Aussem mit interessiret, das Privilegium vom vorigem Kurfürsten erhalten, einen Postwagen von Mühlheim nach Francfort am Main durchs Bergsche anzulegen. Dessen Vortheil aber ist gering.

Durch welche schlechte Verfassung der Kaufmann im Bergschen viel leidet, die Kaufleute von Elberfeld necessitiret worden, selbsten eine reitende Post anzulegen, die Städte Wipperfürth. Lennep, Solingen, Mettman und Ratingen zu Conservirung ihrer aus- und nöthigen inländischen Correspondance Postboten zu halten, nach denen Ämtern aber alles durch Expressen bestellet werden muss. So stehet zu schliessen, dass der Ausfall dieser Postrevenue eigentlich nicht der Situation des Landes oder Mangel der Correspondance sonderen der Negligence deren, welche über das Finanz- und Polizeiwesen bestellet, beizumessen, und das Postwesen allhier gar gut zu des Landesherren und der Unterthauen Vortheil und bessere Commodität einzurichten wäre.

7. Capitel: Von denen Bergregalien.

Das Herzogthum bestehet aus ¾ ungefähr Berg und Thälern. Man findet fast überall Eisen, an vielen Ortern Blei und Kupfer und im Windeckschen etwas Silber.

Dem Landesherren competiret von allem der Zehnte, ausgenommen in der Herrschaft Bruck, wo der Graf von Leiningen den Zehnten hat. Die Berge haben sonsten :

  • schöne Steinkohlen,
  • gute Porzelainerde, welche nach Holland geführet wird,
  • Alaunberge,
  • blau, grau, grün und melirte Hartsteine,
  • Eisen, Blei, Kupfer und etwas Silber.

Es wird aber wenig in denen Bergen, ausgenommen in denen Kohlen- und Eisengruben, gearbeitet, weswegen des Landesherren Zehnten ihme auch nicht viel einträget, keiner auch sonderliche Lust, darinnen was zu risquiren, um, wann es gut einschläget, keine Verfolgung oder Handel zu haben, hat.

8. Capitel: Von der Polizei.

Die Polizei ist eben gar nicht die beste in diesem Herzogthum, massen sich so wenig die Collegia als Subalternen darum bekümmere, zum Theil selbsten nicht verstehen und noch weniger sich auf die Connaissance davon legen.

  1. Die Städte und Ämter stehen unter Magisträte und Beamten, werden aber niemalen von Commissariis aus denen Obercollegiis visitiret, wodurch jeder fast in seinem District thuet, was er will.
  1. Die Städte ausserhalb Düsseldorf, wo die Hofstatt, und Elberfeld, allwo die Kaufleute von selbsten alles in gutem Stande halten, verfallen von Tag zu Tag, und wann einer bauen will, kann er es regulär oder irregulär, von Steinen, Holz aufmauern, mit Pfannen oder Strohe decken, wie er will, ohne dass deshalb einige Verordnung oder Aufsicht vorhanden.
  2. Die Strassen in denen Städten, ausgenommen Düsseldorf und Elberfeld, und die Wege in denen in specie Bergämteren, wo die meiste Passage ist, sind also, dass sowohl die Unterthanen als Passagiers darüber doliren, in elendigem Zustande.
  3. Die Dächer in denen Städten werden meist mit Strohe oder Spänen bedecket und die Häuser mit Holz beschlagen, ohngeachtet Kalk und Stein in Überfluss und um einen geringen Preis vorhanden; weshalben man fast jährlich von unglücklichem Brand hören muss. Darüber so ist nicht die geringste Anstalt, um bei Entstehung einer Feuersbrunst selbigen löschen zu können, vorhanden.
  4. Die publique Gebäude werden fast gar nicht unterhalten, weshalben selbige auch von Tag zu Tag verfallen.
  5. Auf Säuberung des Landes von Diebsgesindel, Vagabunden und Betteler wird nicht gedacht; weshalben dieses Land an der Rheinseite dergleichen Leuten ihr Asylum ist.
  6. Von denen Exportandis müssen die Unterthanen geben, dagegen sind die eingehende Sachen meist frei, welches denen Kaufleuten und Fabricanten grossen Tort thuet.
  7. Das Justizwesen ist corrumpiret und dauren die Processen fast menschenlebenslang, sind sehr kostbar, und werden Präsenten ohne Scheu präsentiret und acceptiret, und wann die Parteien es von selbsten nicht thun, so wird es ihnen nicht undeutlich zu verstehen gegeben.
  8. Die Juden werden in Finanz- und besonders Pachtsachen nicht allein zugelassen, sonderen bekommen ordinär die Préférence. Dieselbe werden in allen Stücken favorisiret, und hat der Jude Lazarus von Gelderen bis ultimo Septembris die Livrance des Commissbrods zu Düsseldorf gehabt.
  9. Obschon Düsseldorf eine ziemliche grosse Stadt voll Einwohner ist, und darbei eine Garnison von über 5.000 Mann hat, so ist dennoch daselbsten kein Kornmagazin und ofters vor keine acht Tagen Brod vorhanden. Die Garnison verbacket täglich 25 Malt Berlinisch.
  10. Das Münzregal ist an Juden und andere verpachtet, und wird darauf wenig Achtung gegeben, gleichwie dann seithero drei Jahren eine grosse Menge im Reich ungültige Stüver geschlagen worden, welche im Jülich-, Berg- und Cölnischen Lande rolliren. Die Unterthanen haben ein gross Capital an denen vor 6 Rthlr. 12 gr. geschlagen, hernacher aber auf 6 Rthlr. 1 ½ gr. reducirten Carolin, als auch auf die zu 13 Stüver ausgegebenen, hernacher auf 12 Stüver gesetzten C verloren.
  1. Auf den Abbruch des Rheins und Bepflanzung des Ufers wird nicht genugsam vigiliret, wodurch ofters dem Lande grosser Schaden causiret wird.

9. Capitel: Von der Regierungsform.

Weilen der Kurfürst sich zu Mannheim aufhält, so wird die Regierung dieses Herzogthuns auch von dannen aus in Hauptsachen versehen. Das übrige wird von denen über Jülich und Berg zu Düsseldorf bestellten Provincialcollegiis respiciret; welche dann genannt werden :

  1. Der Geheime Rath, welcher alle Hoheits-, Matrimonial-, Criminal-, Polizei-, einige Justiz- und alle zur Provinzialregierung gehörige Sachen beobachtet.
  2. Die Finanzcommission bestehet aus Membris von der Regierung und andern Collegiis und hat die Obercognition über das Commissariat und der Hofkammer.
  3. Das Commissariat respiciret alle Steuer-, Contributions- und Schatzungssachen.
  4. Die Hofkammer respiciret die Domänen, Zölle, Accisen, Forsten und des Herren übrige Tafelgüter.
  5. Der Hofrath ist das Justizcollegium, und hat selbiges secundam instantiam über alle Untergerichtern und primam instantiam über vornehmen Bedienten aus Collegiis, Standespersonen und Edelleuten; gleichwie dann auch von denen vier herrschaftlichen Gerichtern Bruck, Hardenberg, Syborg und Wildenborg dahin appelliret wird.
  • Die Collegia kommen täglich von 9 bis 12 zusannnen.

Der Städte ihre Ökonomie wird durch Burgemeistern, Schöffen und Rathsverwandten, und das Justizwesen in denen Städten durch Richtern mit Zuziehung der Schöffen wahrgenommen.

Die Ämtern werden durch Vögte, welche auch wohl Richtern genannt werden, und welche den Contributionsempfang haben, sammt dem Amtmann, welcher aber ofters lebenslang in seinem Amte nicht kommt, dein Amtsschreiber und Baurenschöffen verwaltet.

Die Rentmeistern werden Kellnern genannt, und sind deren nur einige, haben aber nur mit dem Domänenempfang zu thun.

Es wird jährlich ein Landtag vom 1. Octobris bis zum halben Novembris gehalten. Dieser Landtag bestehet aus denen Städten und dem platten Lande. Namens des Landes erscheinet die Ritterschaft, und werden dazu alle Edelleute, welche 16 Ahnen und ein adeliches Gut von 6000 Rthlr. wenigstens werth haben und 21 Jahren passiret sein, admittiret; diejenige Güter aber, welche adelich frei und keinen mit 16 Ahnen versehenen Besitzern haben, bekommen zwaren zu Conservation ihres Rechts einen Landtagsbrief, dürfen aber in der Versammlung nicht compariren.

Es sind im Bergseiten ungefähr 36 Ritterbürtige, welche zum Landtag erscheinen können, worunter aber nur 6 Protestanten sein.

Ein jeder von Adel, welcher zum Landtag kommt, hat täglich 4 Rthlr. Diäten.

Namens der Städte und Stadtsfreiheiten erscheinen zwei Deputirten aus folgender jeder Stadt:

und sind die von Lennep nur protestantisch.

Wann die Ritterschaft mit denen Städten uneinig, so hat der Landesherr allein allezeit die Decision.

Ferner wird ein Unterherrentag gehalten, allwo diejenige, welche Herrschaften besitzen, per deputatos zusammentreten und deliberiren.

Die mehrere Nachrichten hiervon sowohl als von dem Lehnwesen, Brüchtensachen, Sehatullrevenuen und Gnadensachen hab' bis hiehin nicht recht erfahren können, und weiln das meiste aus dem Munde glaubhafter Leute in locis hab' erfahren müssen, so kann es wohl sein, dass ein oder ander Umstand sich anders verhielte.


Anmerkungen

  1. Müntz (auch Muntz geschrieben), der bis 1732 Richter in Xanten gewesen war, wurde in diesem Jahre zum Kriegs- und Domänenrat bei der Kammer in Cleve, aber mit Beibehaltung seines bisherigen Amtes und Wohnsitzes ernannt.
  2. Die Interpunktion ist selbständig gestaltet; ferner sind folgende Wörter der Deutlichkeit wegen der heutigen Schreibweise angepasst worden; Raabsaht (Rübsaat), Schaffen (Schafe).