Firmliste

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Firmlisten : Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, war das Sakrament der Firmung dem Bischof vorbehalten, welcher es in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen spendete. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde im Fürstbistum Münster beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.


Beurteilung: In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. Im Münsterland und Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu Nomina parochianum als Hauptquelle, zum Catalogus communicantium, zum Status animarum und zur Kommunikantenliste.