Nottaufe

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
(Weitergeleitet von Gähtaufe)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei akuter Lebensgefahr für einen Ungetauften kann jeder Mensch (r-k und anglikanische Kirche) bez. jeder Christ (ev Kirche) ohne besondere Formalitäten eine Nottaufe vollziehen. Einzige Bedingung ist, dass die Taufe gemäß der tridentinischen Formel auf den Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und wenn irgend möglich mit Wasser vollzogen wird. Die Nottaufe sollte dann umgehend im für den Wohnort des Täuflings zuständigen Pfarr- / Gemeindeamt gemeldet werden und dort ins Taufregister eingetragen werden.

Wird bei Lebensgefahr ein Pastor zur Taufe geholt, spricht man von einer Jähtaufe.
(Quelle: Evangelische Kirche im Rheinland) (archiviert auf www.archive.org)

Quelle für die r-k Regelung Täufer: Codex Iuris Canonici / 1983 deutsch, Canon 862, Paragraph 2 (... im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch)

Seit dem Mittelalter akzeptiert die katholische Kirche die Taufe mit ungesegnetem Wasser als Nottaufe.

Quelle für die r-k Regelung Wasser: Codex Iuris Canonici / 1983 deutsch, Canon 853, (... Wasser muß außer im Notfall gemäß den Vorschriften der liturgischen Bücher gesegnet sein.)

Häufig wird die Nottauffe von einer Hebamme durchgeführt.

Regelong der r-k Kirche: Sofern Zweifel bestehen, ob die Nottaufe gültig ist, kann sie „unter Vorbehalt (d. h., falls sie ungültig war) wiederholt werden [rebaptisatus sub conditione]. Gelegentlich werden (nur) die Zeremonien später in der Kirche nachgeholt, um einen Anlass für die Festlichkeiten zu haben.

Gemeinden evangelisch-reformierter Tradition kennen die Nottaufe nicht.

Andere Begriffe für Nottaufe: Eiltaufe, Gähtaufe, Jähtaufe, frau(e)ngetauft, gefrautauft.


Ein BEISPIEL: Das bedeutet, bzw. kann bedeuten, dass das am 30.06.1901 geborene Kind nicht leben und nicht sterben konnte und die Ärzte tagelang, bis zum 7.08.1901 um sein Leben gerungen haben und dann zur "Nottaufe" sich entschlossen haben, die in der ev. Kirche jeder gültig vollziehen kann, die Hebamme, der Arzt oder z.B. der Kapitän auf einem Schiff, dem dies passiert. So geschehen meinem Neffen M. G. der 1963 in Böel (Angeln) mit Pförtnerkrampf von der Hebamme entbunden wurde und man dort unverzüglich zur Nottaufe schritt.Vahlbruch 11:47, 26. Feb. 2020 (CET)


Weblinks