Landkreis

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Disambiguation notice Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis (Begriffsklärung).


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Der Begriff

Ein Landkreis ist der Verwaltungsbezirk der Behörde „Landrat“. Zum 1.1.1939 wurde der Begriff per Gesetz definiert[1], [2]. Er ist in den meisten deutschen Bundesländern noch üblich, vgl Kreis.

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

36 - Landkreis - {eng=rural county, deu=Landkreis, pol=powiat ziemski, rus=сельский район}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landkreis,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen


Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675 -
    http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (Zugriff 1.3.2015)
  2. Artikel Gesetz über den Neuaufbau des Reichs. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.