Instructionsbuch für den Infanteristen (1872)/024

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Instructionsbuch für den Infanteristen (1872)
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er dazu befehligt wird, er steht dann während der Ausübung des ihm befohlenen Dienstes in dem Range eines Gefreiten. Das sind dann die sogenannten Exercir-Gefreiten, denen eine Anzahl junger Soldaten anvertraut wird, um unter Aufsicht der Unteroffiziere und des Offiziers ausgebildet zu werden. Bei den meisten Compagnien wird täglich ein Gefreiter commandiert, welcher du jour hat und vom Feldwebel angewiesen wird, wie er den Unteroffizier du jour zu unterstützen hat, wozu vornehmlich alle weniger wichtige Gänge gehören. Aus den Gefreiten werden beim Uebertritt in die Landwehr gewöhnlich Unteroffiziere gemacht, und zu diesem Zwecke wenigstens zwei bei jeder Compagnie für diesen späteren Dienst ausgebildet.

       Es giebt aber auch, leider noch Sodaten der zweiten Klasse, hoffentlich nicht unter denen, welche dieses Instruktionsbuch besitzen oder lesen, und das sind solche, welche sich durch ein Vergehen oder ihr Betragen unwürdig gemacht haben, eben so wie jeder Preußische Soldat behandelt zu werden. Wer in die zweite Klasse versetzt, also degradirt wird, darf die Preußische Kokarde nicht an seiner Kopfbedeckung tragen, sondern ein eben so geformtes Abzeichen von grauem Tuch. Hat er sich vorher das Abzeichen für gute Schützen, die Ehrentroddel, des Capitulanten-Abzeichen oder die Schnur für Abkommandierung zum Lehr-Infanterie-Bataillon erworben, oder war er gar schon Gefreiter, so muß er diese ehrenden Abzeichen ablegen und erhält sie erst zurück, wenn er rehabilitirt, das heißt, in die erste Klasse zurückversetzt wird. Wie das geschieht, und was sonst noch Alles an dieser zweiten Klasse darum und daran hängt, wollen wir und ausführlich ansehen, wenn das Kapitel von den militärischen Strafen an die Reihe kommt; nur muß hier schon bemerkt werden, daß jeder Soldat in dem Verhältniß eines Gefreiten zu Demjenigen steht, welcher in die zweite Klasse versetzt worden ist.


Auch in dem zweiten Abschnitt sind wieder allerlei Fremdwörter vorgekommen, die erst erklärt werden müssen, ehe wir fortfahren:

       Officier -- sprich: Offizihr -- kommt von dem lateinischen Wort officium, Amt, Dienst, Pflicht, Obliegenheit, her, und heißt also Offizier ein Beamteter für militärische und kriegerische Dinge, wie Officiant ein solcher für bürgerliche Verwaltungen. Man versteht darunter Jeden, der als Inhaber eines militärischen Grades die Aufsicht und den Befeh. über andere führt. Darum giebt es auch Unter-Offiziere und Ober-Offiziere; aber nur die Ober-Offiziere , also vom Second-Lieutenant bis zum General-Feldmarschall werden Offiziere genannt. Jeder Soldat kann Offizier werden, wenn er die dafür verordneten wissenschaftlichen Prüfungen besteht, oder auf dem Schlachtfelde sich durch hervorragende Tapferkeit auszeichnet. Der Offizierstand legt aber auch Pflichten auf, die nicht blos durch Wissen und Tapferkeit das ganze Leben hindurch zu erfüllen sind. Man kann ein sehr braver, pflichttreuer Soldat und ein besonders tüchtiger Unteroffizier sein, ohne deswegen die Eigenschaften oder Mittel zu besitzen, um allen Anforderungen des Offizierstandes zu entsprechen. Ueber die verschiedenen Grade des Offizierstandes wird weiterhin ausführlich die Rede sein.

       Honneur -- sprich: Honnör -- wörtlich: Ehre und Ehrenbezeigung, heißen alle Grüße, Bereitstellungen zu Augenblicklichen Dienst und Ehrfurchtsbezeignungen, welche der Soldat in gewissen vorgeschriebenen Abstufungen senen Vorgesetzten, ehrenwerthen Dingen oder feierlichen Handlungen zu erzeigen hat, und dadurch nicht allein dies, sondern auch sich sebst ehrt, indem er beweist, daß ihm die Pflichten, Verhältnisse und Bedingungen seines Standes wohlbekannt sind, welcher vor allen dingen unbedingte Unterordnung und Gehorsam, sowie jederzeit bereite Dienstzleistung verlangt. Der junge Soldat darf nicht eher allein sein Quartier verlassen ehe er nicht die verschiedenen Ehrenbezeigungen, also Honneurs, vor