Johann Joseph Scotti

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Johann Joseph Scotti (* 16. April 1787 in Bonn; † 3. April 1866 in Düsseldorf)

Lebensdaten

Der Düsseldorfer Regierungsregistrator Johann Josef Scotti gab zwischen 1821 und 1836 zunächst in privater Initiative, später im amtlichen Auftrag die Gesetze und Verordnungen der rheinischen Territorien des Alten Reiches heraus. Dabei griff er sowohl auf noch unveröffentlichtes, d. h. sich in Archiven und Registraturen befindliches Material als auch auf bereits publizierte Verordnungen (Gesetzblätter etc.) zurück. Da ein vollständiger Abdruck des gesamten Materials nicht möglich war, nahm er nur die bedeutenderen sowie die zu seiner Zeit noch gültigen Gesetze und Verordnungen in voller Länge auf. Die weniger bedeutenden Stücke gab er in ausführlichen Auszügen wieder bzw. skizzierte ihren Inhalt kurz. Die so gesammelten Provinzialgesetze erschienen in fünf einzelnen Sammlungen, die jeweils aus chronologisch gegliederten Teilen bestehen. Bei einigen Sammlungen fügte Johann Josef Scotti regionale Unterabteilungen hinzu.

Bibliografie

Die 1. Abteilung enthält 3.735 Gesetze und Verordnungen, die zwischen 1475 und 1815 erlassen wurden. Sie betreffen im Wesentlichen die Rechtsordnungen der weltlichen Territorien, die nach dem Jülich-Klevischen Erbfolgestreit 1614 an die Wittelsbacher (1614 Pfalz-Neuburg, 1685 Kurpfalz, 1777 Bayern) gefallen sind. Enthalten sind die Gesetze und Ordnungen des Herzogtums Jülich (bis zur Angliederung an Frankreich 1794), des Herzogtums Kleve (bis zum Fall an Brandenburg 1614) und des Herzogtums bzw. Großherzogtums Berg (bis 1814).

Die 2. Abteilung beinhaltet Gesetze und Verordnungen der rheinisch-westfälischen Territorien, die nach Ende des Jülisch-Klevischen Erbfolgestreites 1614 im Xantener Vergleich dem Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg zugesprochen wurden. Enthalten sind damit die Gesetze des Herzogtums Kleve (ab 1614) sowie der Grafschaft Mark. Ende des Alten Reiches, 1789, gehören beide Gebiete zum Königreich Preußen.

  • Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und in der Graffschaft Mark über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung [...] : vom Jahre 1418 bis zum Eintritt der königlich preußischen Regierungen im Jahre 1816:zsgetr. und hrsg. von J. J. Scotti: Düsseldorf 1826.


Die 3. Abteilung enthält Gesetze und Verordnungen der rheinischen und westfälischen Territorien, die bis zum Ende des Alten Reiches der weltlichen Herrschaft des Erzbischofs von Köln unterstanden. Im Einzelnen handelt es sich im Rheinland um das Kurfürstentum Köln bis zu seiner Auflösung im Jahre 1802 (von 1794 – 1802 nur noch um die rechtsrheinischen Gebiete), in Westfalen um das sogenannte Herzogtum Westfalen (inkl. der hessisch-darmstädtischen Herrschaft 1802 -1818) und das Vest Recklinghausen (inkl. der herzogl. Arenbergischen Herrschaft (1802 -1810).

Die 4. Abteilung umfasst 922 Gesetze und Verordnungen des Kurfürstentums Trier aus dem Zeitraum von 1310 - 1802.

  • Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem vormaligen Churfürstenthum Trier über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind : vom Jahre 1310 bis zur Reichs-Deputations-Schluß-mäßigen Auflösung des Churstaates Trier am Ende des Jahres 1802 / zsgetr. und hrsg. von J. J. Scotti. Düsseldorf 1832


Weiterhin eine Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege, welche vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind

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