Königreich Westfalen/Generalschuldenliquidationskommission

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Hierarchie

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Generalschuldenliquidationskommission

Der König setzte mit Dekret vom 2. Mai 1808" für das gesamte Königreich einen Generalliquidator und für jede der ehemaligen Provinzen zwei Spezialliquidatoren ein. Ihr Arbeitsbereich umfaßte sowohl die Staats-, als Kommunal- und Arrondissementsschulden. Mit Dekret vom 18. Mai 1811 verfielen die bisherigen Liquidatorenbezirke der Auflösung und Neuformung unter je einem Liquidator (in 4 Bezirken: Magdeburg, Hannover, Braunschweig, Kassel), die ihrerseits dem Generalintendanten des öffentlichen Schatzes unterstellt wurden.

Das Dekret vom 22. November 1811 errichtete eine Liquidationskommission unter Vorsitz des Generalliquidators, der zugleich Generaldirektor der Amortisationskasse war. Sie sollte die von den ehemaligen Verwaltungen herrührenden Rückstände einfordern und alle Forderungen zu Lasten der Domänen bearbeiten. Mit Dekret vom 26. Dezember 1811 erhielt der Vorsitzende der Generalschuldenliquidationskommission, d. h. der Generalintendant des Staatsschatzes (als Nachfolger des Generaldirektors der Amortisationskasse) den Auftrag, die illiquide Schuld durch diese Kommission abzuwickeln.

Leitung

  • Generalliquidator war seit Mai 1808 Karl August Malchus, danach
  • Staatsrat Baron v. d. Malsburg, danach
  • Staatsrat Pichon

Unterabteilungen

Für Minden und Ravensberg unterstanden 1810 dem Generalliquidator zwei Spezialliquidatoren (v. Borries und Hass), desgleichen für Paderborn und Rietberg (Thorwesten und Kuhfuß), für Corvey ein Spezialliquidator (Rintelen).

Verwaltungssitz

Sitz der Kommission war abweichend von dem der übrigen Zentralbehörden in Magdeburg.

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Generalschuldenliquidationskommission
    • Umfang: 1 Aktenstück,. Verzeichnung: Repertorium B 80.
      • Darin: Forderungen westfälischer Untertanen im Distrikt Bielefeld an preußische Behörden und Kassen.