Kategorie:Standesamt in Hamburg

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In Deutschland wurden zu unterschiedlichen Zeiten zivile Standesämter eingerichtet. Dabei waren die deutschen Staaten vor der Reichsgründung 1871 im europäischen Vergleich nicht führend.

Ausgehend durch die französische Revolution und der Trennung von Staat und Kirche wurden in Frankreich 1792 Civilstandsregister und die obligatorische Zivilehe eingeführt. Dieses Gesetz fand am 11.03.1803 Eingang in den 2. Titel des ersten Buches des französischen „Code Civil“. Zu gleicher Zeit ist dieses Gesetz zum Beispiel in der damaligen preußischen Rheinprovinz, neben anderen Gebieten Deutschlands, zur Anwendung gelangt.

Die Freie und Hansestadt Hamburg führte am 01.01.1866 für das damalige Stadtgebiet Civilstandsregister ein. Harburg war zu diesem Zeitpunkt eine eigenständige preußische Stadt. Preußen als Staat führte, nachdem gesamtdeutsche Versuche gescheitert waren, zum 01.10.1874 für sein eigenes Staatsgebiet durch das „Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung“ vom 09.05.1874 Personenstandsämter ein.

Dieses Gesetz ging fast wortgleich über in das „Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung“ vom 06.02.1875. In Kraft trat es am 01.01.1876 für das gesamte damalige Deutsche Reich und kann somit als direkter Vorläufer des heutigen Personenstandsgesetzes gelten.

Ab 1. Januar 1876 Hamburg in 18 Standesamtsbezirke eingeteilt, später folgten für die Vororte der Stadt und ab 1932 auch für große Krankenhäuser weitere Standesämter.

Die Standesämter sind an den Bezirksämter angesiedelt.