Landfolgeregister

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Ursprünglich war die Landfolge eine Verpflichtung der außerhalb der Städte wohnenden Landbevölkerung an den Landesherrn. Im Falle einer Auseinandersetzung war die Landbevölkerung zum Waffendienst verpflichtet. Vom Kriegsdienst wandelte sich die Landfolge zunächst zu einer in natura abzuleistenden Bewirtschaftungshilfe gegen Entgelt und schließlich zu einer Geldabgabe. Im Rahmen der Änderung der Aufgabenstellung der Landfolge verkauften oder verschenkten die Landesherren an lokale Adelshäuser zu deren Unterstützung.

Bei der Untersuchung mehrerer Register im Hochstift Münster sind nebeneinander laufende Übergangsregelungen erkennbar. Dadurch trug sich die Landfolge, ohne Bewertung der geleisteten Dienste als geldwerter Vorteil, teilweise in der Geldeinnahme und –ausgabe lokal selber. Die Dienstleistenden erhielten im Fürstbistum Münster pro Mann und Tag 2 Stüber und konnten den Dienst mit 10 Stüber pro Manntag redimieren (loskaufen). Eine vorausbestimmte Anzahl Dienstpflichtiger hatte an festgelegten Tagen die Dienstleistung nach Maßgabe des Rechtsinhabers der Landfolge zu erbringen. Dabei scheint es sich häufig um Ernteeinsätze auf gutseigenen Ländereien gehandelt zu haben. Dort ergänzten oder ersetzten sie in den festgelegten Zeiten die wöchentlich abzuleistenden Hand- und Spanndienste der gutseigenen Leibeigenen. Von der Dienstleistung der Landfolge kauften sich meist weiter vom Dienstort abgelegene Kirchspiele und einzelne Hofesaufsitzern frei, so daß neben der geldwerten Dienstleistung vielfach noch einen ziemlichen Geldüberschuß erzielt wurde.

Im Jahre 1731 schenkte beispielsweise der Kurfürst und Erzbischof Clemens August, welcher gleichzeitig Bischof zu Münster war, die Landfolge der 4 Kirchspiele Heiden, Reken, Haltern und Dülmen an das in Haltern – Lippramsdorf liegende Haus Ostendorf, welches schon im Erbbesitz der Landfolge der Kirchspiele Lippramsdorf im Hochstift Münster und Hamm – Bossendorf im Erzstift Köln war. Die Kirchspiele lagen in einer Entfernung von bis zu 20 Kilometer vom Einsatzort entfernt. Da an den Einsatztagen die Kornentnahme aus dem Kornmagazin des Hauses Ostendorf zunahm, läßt sich vermuten, daß die in der Landfolge tätigen Dienstleister aus der Hausküche zusätzlich mit der Ortsüblichen Grütze beköstigt wurden.


Beurteilung: Eine Quelle, welche nicht nur die Suche nach Familien in der Fläche zuläßt und Möglichkeiten von Gründen von Eheverbindungen über die Kirchspielsgrenzen hinaus bietet. In manchen Registern ist erkennbar, wieviel Menschen und wer genau an welchen Tagen den Landfolgedienst ableistete. Erkennbar sind in den Registern die Bauerschaftsherkunft und der Status der Dienstleister.