Landratsbezirk

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Der Begriff

Landratsbezirke waren ab 1821 die unterste Stufe der Verwaltung in den rechtsrheinischen Teilen des Großherzogtums Hessen. Den hessischen Landratsbezirken unterstanden Bürgermeistereien. 1832 erfolgte eine Kreisreform. Die domanialen Landratsbezirke wurden aufgelöst und in Landkreise umgewandelt. In den Folgejahren kam es in einigen der verbliebenen Landratsbezirke zum Erlöschen der standesrechtlichen Vorrechte und in der Folge zur Auflösung dieser Landratsbezirke. Die verbleibenden (standesrechtlichen) Landratsbezirke wurden nach der Märzrevolution 1848 aufgelöst und die verbleibenden standesherrlichen Vorrechte mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April, verabschiedet am 9. August 1848 abgeschafft. Sie gingen wie auch die Kreise in neu geschaffenen Regierungsbezirken auf. (Quelle Wikipedia)

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

266 - Landratsbezirk - {deu=Landratsbezirk}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landratsbezirk,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,


Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

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Anmerkungen und Quellenangaben