Meierei (Landwirtschaft)

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Disambiguation notice Meierei ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Meierei.

Einleitung

  • Meier ist eine Ableitung von māior (lat.)
    • māior (lat.) = größer, höher
    • māiorātus (lat.) = der Stand eines Höheren (daher: Majorat)
    • māioriārius (lat.) = der Obersteuerpächter
    • maiores villae(lat.) = Oberhof

Bedeutung

Meier aus dem lateinischen „māior“ abgeleitet kann im jeweiligen Zusammenhang bedeuten:

  1. Vogt oder Amtsmeier (z.B. konnte die Äbtissin des Stiftes Essen „Meiersche“ eines ihrer Oberhöfe sein)
  2. Verwalter u. Bewirtschafter eines Meierhofes als Landgut, Oberhofes, Tegederhofes (z.B. ein von der Äbtissin eingesetzter Verwalter solch eines Oberhofes)
  3. ein bewirtschaftender Erbpächter eines Bauernerbes als Vollmeier, Halbmeier….., seine Frau als „Meiersche“.
  4. zeitlicher Pächter eines Bauernerbes
  5. Meierei als Milchgut, als Betrieb für Michwirtschaft

Historische Klassifizierung

Siehe auch

Literatur

  • Brinkmann, Rudolf: Studien zur Verfassung der Meiergüter im Fürstentum Paderborn; in Münstersche Beitzräge zur Geschichtsforschung Folge XVI. (1907),

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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