Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/258

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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Preussische Gesetzsammlung 1932 43.djvu
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Gaffron, Queissen, Weißig, Brodelwitz, Wandritsch, Töschwitz, Mlitsch, Ober Dammer, Nieder Dammer, Alt Raudten und Zedlitz.

§ 29.

      In den Landkreis Glogau wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Grünberg eingegliedert, der besteht aus den Stadtgemeinden Beuthen a. Oder und Schlawa und den Landgemeinden Hammer, Tarnau, Rädchen, Sperlingswinkel, Aufzug, Pürschkau, Goile, Laubegast, Krempine, Thiergarten, Hohenborau, Rosenthal, Bielawe, Carolath, Groschwitz, Reinberg, Beitsch, Deutsch Tarnau, Malschwitz, Groß Würbitz, Klein Würbitz, Pfaffendorf, Zöbelwitz, Bösau, Nenkersdorf und dem Gutsbezirk Carolather Heide, Forst.

§ 30.

      In den Landkreis Rothenburg i. Ob. Laus. wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Sprottau eingegliedert, der besteht aus der Stadtgemeinde Priebus und den Landgemeinden Quolsdorf b. Tschöpeln, Hermsdorf b. Priebus, Kochsdorf, Wendisch Musta, Pechern, Jamnitz-Pattag, Wällisch, Dubrau, Mühlbach, Merzdorf b. Priebus, Bogendorf, Gräfenhain, Groß Petersdorf, Zessendorf, Groß Selten, Klein Selten, Mellendorf, Jenkendorf, Reichenau b. Priebus, Ruppendorf, Ziebern, Raußen, Leuthen, Wiesau, Ober Hartmannsdorf, Nieder Hartmannsdorf und Qumälisch.

§ 31.

      In den neuzubildenden Landkreis Grünberg wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Sprottau eingegliedert, der besteht aus der Stadtgemeinde Naumburg a. Bober und den Landgemeinden Schöneich, Paganz, Tschirkau, Kosel, Poydritz, Groß Reichenau, Kunzendorf, Theuern, Neu Kleppen, Alt Kleppen, Zedelsdorf, Kottwitz, Groß Dobritsch, Klein Dobritsch, Neuwaldau, Peterswaldau, Popowitz und Reichenbach.

§ 32.

      Die bisherigen Landkreise Landeshut, Bolkenhain, Liegnitz, Jauer, Goldberg-Haynau, Schönau, Sprottau, Sagan, Grünberg und Freystadt werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Magdeburg.

§ 33.

      (1) Die Landkreise Grafschaft Wernigerode und Halberstadt werden zu einem neuen Landkreise „Wernigerode“ mit dem Kreissitz in Wernigerode zusammengeschlossen.

      (2) In den neuzubildenden Landkreis Wernigerode wird eingegliedert der Teil des Landkreises Ilfeld, Regierungsbezirk Hildesheim, der besteht aus der Stadtgemeinde Elbingerode-Harz, den Landgemeinden Elend, Königshof, Rothehütte und dem Gutsbezirke Harz, Anteil Kreis Ilfeld, Forst.

§ 34.

      In den Landkreis Oschersleben wird der Teil des neuzubildenden Landkreises Wernigerode eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Wehrstedt, Groß Quenstedt, Emersleben und Harsleben.

§ 35.

      Die bisherigen Landkreise Grafschaft Wernigerode und Halberstadt werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Merseburg.

§ 36.

      Die Landkreise Weißenfels und Naumburg werden zu einem neuen Landkreise „Weißenfels“ mit dem Kreissitz in Weißenfels zusammengeschlossen.

§ 37.

      Die bisherigen Landkreise Weißenfels und Naumburg werden aufgelöst.