Richtherr

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 16. April 2016, 13:29 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge) (→‎Fußnoten)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Richtherr

Amtssprache


1.Bedeutung
mittelalterlicher Begriff für städtische Richter, gewöhnlich in Sachen der niederen Gerichtsbarkeit, Vorsitzender des Ratsgerichtes; auch Beisitzer im Schöffenkollegium;
2.Bedeutung
Vorsitzender des vom Landesherrn ernannten Magistrats
3.Bedeutung
eines von zwei Mitgliedern an der Spitze einer Zunft, als Beisitzer oder Vorsitzender des städtischen Gerichts [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften