Geburtsregister Eintragungen

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Geburtsregister Eintragungen

Aus den Akten ergeben sich Hinweise auf mögliche weitere Archivalien korrospondierender Behörden oder Institutionen.

1932 Fallbeispiele von Beurkundungen

  • 01 Vater zeigt an
    • Kind vorläufig ohne Vornamen, Randvermerk über Vornamen
  • 02 Hebamme zeigt an
    • Geburt von einer Wittwe, Berichtigung am Rande
  • 03 Uneheliche Geburt
    • Anerkennung der Vaterschaft
    • Verspätete Anzeige (Genehmigung der Aufsichtsbehörde)
  • 04 Geburt in einer Anstalt
    • Randvermerk über Vaterschaftsanerkennung
  • 05 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
    • Geburt ist in der Wohnung erfolgt
      • Hinweis über die Heirat der Eltern
      • Unterschrift des Anzeigenden, mit einem Vornamen
  • 06 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
    • Geburt ist nicht in seiner Wohnung erfolgt, Hinweis
  • 07 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
    • Geburt in anderer Wohnung erfolgt
      • Verbindung von Vornamen mit Bindestrich
      • Berichtigung vor Abschluß der Eintragung am Rande
  • 08 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindsmutter zeigt an
    • Geburt in eigener Wohnung
      • Ein weiterer Vorname der Kindesmutter eingeschaltet vor Abschluß der Eintragung – Hinweis
  • 09 Eheliche Geburt,Ehemann der Kindsmutter zeigt an
    • Geburt in eigener Wohnung
    • Vorname des Kindes nach der alten Schreibweise
  • 10 Eheliche Geburt
    • Zugegen gewesener Arzt zeigt die Geburt an
      • Geburt erfolgte außerhalb der Wohnung der Eheleute
  • 11 Eheliche Geburt einer geschiedenen Frau innerhalb 302 Tagen nach Auflösung der Ehe
    • Hebamme zeigt an.
  • 12 Eheliche Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zeigt an
    • wegen Platzmangel über den Rand geschrieben
  • 13 Eheliche Geburt im Krankenhaus
    • Schriftliche Anzeige durch den Krankenhausvorsteher
  • 14 Eheliche Geburt
    • Randvermerk über Änderung des Familiennamens gemäß preuß. Verordnung vom 03.11.1919
    • Ein Vorname des Kindes durch Bindestrich verbunden
  • 15 Eheliche Geburt, Ehemann der Kindesmutter zeigt an,
    • Geburt in eigener Wohnung
    • Randvermerk über Berechtigung des Geburtsdatums §§ 65,66 Personenstandsgesetz
    • Verbindung des Vornamens durch Bindestrich
  • 16 Eheliche Geburt in eigener Wohnung, Ehemann der Kindesmutter zeigt an
    • der Anzeigende unterschreibt irrtümlich an falscher Stelle
  • 17 Eheliche Geburt in der Familie des Standesbeamten
    • Zugegen gewesene Hebamme zeigt an.
  • 18 Eheliche Geburt in der Familie des Standesbeamten
    • Der Standesbeamte zeigt selbst an
  • 19 Eheliche Geburt in eigener Wohnung, Ehemann der Kindesmutter zeigt an
    • Unterschriftenverweigerung
  • 20 Eheliche Geburt kurz vor Mitternacht
    • Ehemann der Kindesmutter zeigt an,
    • Familiennamenberichtigung vor Abschluß der Eintragung
  • 21 Eheliche Geburt
    • Eintragung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auf Grund der Ermittlungsverhandlungen
    • Geburtstag nicht festzustellen, ein Anzeigepflichtiger nicht anwesend
  • 22 Eheliche Geburt in einem Krankenhaus
    • Vorsteher des Krankenhauses zeigt an
      • Berichtigung des Standes und der Vornamen des Ehemanns und der Kindesmutter, sowie der Vornamen des Kindes gem. §§ 65,66 Personenstandsgesetz.
  • 23 Eheliche Geburt in einem Krankenhaus
    • Schriftliche Anzeige durch den Vorsteher des Krankenhauses
      • Randvermerke über die unehelichkeit des Kindes
  • 24 Eheliche Geburt in einer Kaserne
    • Schriftliche Anzeige durch den Vorsteher
      • Berichtigung des Familiennamens der Kindeseltern gem. §§ 65,66 Personenstandsgesetz.
  • 25 Eheliche Geburt, Eltern rechskräftig geschieden
    • Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
    • Kind für unehelich erklärt
      • Vaterschaftsanerkennung vor dem Standesbeamten nach der 2. Eheschließung der Kindesmutter.
  • 26 Eheliche Geburt, Zwitter
    • Mutter zeigt an, Randvermerk über Feststellung des Geschlechts
  • 27 Eheliche Geburt während der Binnenfahrt
    • Anzeigender des Schreibens unkundig
      • Familiennamensänderung gem. preuß. Verordnung vom 03.11.1919
  • 28 Eheliche Geburt
    • Aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zeigt an
      • Ehe der Eltern für nichtig erklärt
  • 29 Eheliche Geburt, zugegen gewesene Hebamme zeigt an
    • Eltern rechtskräftig geschieden
      • Löschung der Urkunde wegen örtlicher Unzuständigkeit des Standesbeamten.
  • 30 Eheliche Geburt, die Mutter zeigt selbst an
    • Eheleute wohnen getrennt
      • Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur nachträglichen Beurkundung
  • 31 Eheliche Geburt
    • Wohnort des Ehemannes unbekannt
      • Anzeige durch zugegen gewesene Hebamme
      • Kind für unehelich erklärt
      • Anerkennung und Legitimierung des Kindes nach der zweiten Eheschließung der Kindesmutter
  • 32 Eheliche Geburt
    • Anzeige durch zugegen gewesene Hebamme
      • Kind für unehelich erklärt und nach zweiter Eheschließung der Kindesmutter anerkannt und legitimiert
      • Vornamenänderung der Kindesmutter
  • 33 Eheliche Geburt, Mutter zeigt selbst an
    • Kind für unehelich erklärt
      • Feststellung der Eheligkeit desselben durch das Amtsgericht
  • 34 Eheliche Geburt auf See
    • Anzeige durch deutsches Konsulat
  • 35 Eheliche Geburt von einer Zigeunerin
    • Ehemann der deutschen Sprache nicht mächtig, zeigt im Beisein eines Dolmetschers an
      • Geburt in einem Wohnwagen an der Landstraße
  • 36 Uneheliche Geburt von lediger Frau im Krankenhause
    • Vorsteher des Krankenhauses zeigt schriftlich an
      • Kind vor B eilegung der Vornamen verstorben
  • 37 Uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau im Krankenhause
    • Kind ohne Vornamen verstorben
      • Vorsteher des Krankenhauses zeigt schriftlich an
  • 38 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Hebamme, in deren Wohnung die Geburt erfolgte, zeigt an
      • Namenserteilung gem. § 1706 BGB vor dem Amtsgericht
  • 39 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Krankenhausvorsteher zeigt an
      • Feststellung der Ehelichkeit des Kindes durch das Amtsgericht
  • 40 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Dritte zugegen gewesene Person zeigt an
      • Vaterschaftsanerkennung bei der Eheschießung
  • 41 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Mutter zeigt an
      • Randvermerk über Adoption des Kindes von einem Ehepaar
  • 42 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Unterrichtete Hebamme zeigt an
      • Annahme an Kindes Statt von einem Mann.
  • 43 Uneheliches Kind von einer Witwe
    • Nach der 2. Eheschließung der Kindesmutter anerkannt und legitimiert
      • Anzeige von unterrichteter dritter Person.
  • 44 Uneheliche Geburt von lediger ausländischer Frau in anderer Wohnung
    • Anzeige von unterrichteter dritter Person mit gleichzeitiger Anerkennung des Kindes durch Erzeuger
      • Vermerk über Anerkennung des Kindes durch die Kindesmutter vor deren Eheschließung mit dem Erzeuger
      • Vermerk der erfolgten Eheschließung der Kindeseltern
  • 45 Infolge unrichtiger Angabe des Anzeigenden als ehelich beurkundetes, von lediger Frau geborenes Kind
    • Anzeigender taubstumm
      • Berichtigung der Personalien der Kindesmutter und Nachtragung des Vermerks, daß der Anzeigende aus eigener Wissenschaft unterrichtet sei gem. §§ 65,66 PStG.
  • 46 Uneheliche Geburt von lediger Frau auf der Bahnfahrt
    • Anzeige durch den Erzeuger und gleichzeitige Anerkennung
      • Randvermerk über Eheschließung der Kindeseltern, wodurch das Kind legitimiert wird
  • 47 Uneheliche Geburt von lediger Frau, zugegen gwesene Hebamme zeigt an
    • Vaterschaftsanerkennung vor dem Amtsgericht nach Eheschließung der Kindeseltern
  • 48 Uneheliche Geburt
    • Kindesmutter schließt wenige Tage nach der Geburt mit dem Erzeuger des Kindes die Ehe
    • Erzeuger zeigt aus eigener Wissenschaft an und erkennt gleichzeitig die Vaterschaft an
      • Vornamen des Kindes geändert gemäß Verordnung vom 20.10.1920.
  • 49 Uneheliche Geburt einer Witwe außerhalb 302 Tage nach der Eheauflösung
    • Eintragung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auf Anzeige unterrichteter Person
      • Vermerk der vor der 2. Eheschließung erfolgten Vaterschaftsanerkennung vor dem Amtsgericht
      • Vermerk der Eheschließung der Kindeseltern.
  • 50 Geburt von einer Frau, deren Ehemann für tot erklärt ist
    • Anzeige durch unterrichtete Person
      • Geburt auf einem Binnenschiff während der Fahrt.
  • 51 uneheliche Geburt von lediger Frau
    • minderjähriger Erzeuger zeigt an und erkennt gleichzeitig die Vaterschaft an
    • Zustimmung des gesetzlichen Vetreters des Anzeigenden
  • 52 uneheliche Geburt von lediger Frau, außerhalb ihrer Wohnung
    • Zugegen gewesener Arzt zeigt an
      • Vaterschaftsanerkennung vor dem Amtsgericht nach der Eheschließung der Kindeseltern
      • Gemeinschaftliche Annahme an Kindesstatt von einem Ehepaar.
  • 53 Geburt von lediger Frau
    • Krankenhausvorsteher zeigt an
      • Annahme an Kindes Statt von einer Witwe
      • Änderung des Familiennamens des angenommenen Kindes in den des Ehemanns der Annehmenden gem. Verordnung vom 03.11.1919
      • Aufhebung des Adoptionsverhältnisses
  • 54 uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau in ihrer Wohnung, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung
    • Mutter zeigt selbst an
      • Vermerk über Ehelichkeitserklärung durch Landgerichtspräsidenten
  • 55 Uneheliche Geburt einer geschiedenen Frau, die ihren Geburtsfamiliennamen wieder angenommen, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung
    • Mutter bzeigt selbst an
    • Vaterschaftsanerkennung vor dem Standesbeamten vor 2. Eheschließung der Kindesmutter
      • Eheschließungs und Legitimationsvermerk
  • 56 uneheliche Geburt von geschiedenen Frau, außerhalb 302 Tage nach Eheauflösung
    • Vorsteher des Krankenhauses zeigt an
      • Namenerteilung gem. §§ 1706 BGB durch Erklärung vor dem Jugendamtsbeamten gem. § 43 RJWG
  • 57 Uneheliche Geburt einer ledigen Frau
    • Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
      • Namenerteilung gem. § 1706 BGB vor dem Standesbeamten des Geburtsregisters.
  • 58 Uneheliche Geburt einer ledigen Frau
    • Mutter zeigt selbst an
      • Vaterschaftsanerkennung seitens eines Tschechoslowaken vor dem Jugendamt nach Eheschließung der Kindeseltern.
  • 59 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Krankenhausvorsteher zeigt an
      • Vaterschaftsanerkennung bei der Eheschließung in der Heiratsurkunde.
  • 60 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Krankenhausvorsteher zeigt an
      • Vaterschaftsanerkennung in besonderer Urkunde nach der Eheschließung
  • 61 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Krankenhausvorsteher zeigt an
      • Vaterschaftsanerkennung in besonderer Urkunde bei der Eheschließung
      • Randvermerk betr. Berichtigung des Familiennamens des Anerkennenden
  • 62 Auffindung eines neugeborenen lebenden Kindes
    • Polizeiverwaltung macht Anzeige
      • Vordruckraum nicht ausreichend, daher am Rande beurkundet
      • Spätere Feststellung der unverehelichten Kindesmutter usw. und Eintragung gem. § 65 PStG.
  • 63 Auffindung eines neugeborenen lebenden Kindes
    • Eintragung im Vordruck auf Anzeige der Polizei
      • Spätere Feststellung der unverehelichten Kindesmutter und Eintragung gem. § 65 PStG
  • 64 Uneheliche Geburt von lediger Frau
    • Zugegen gewesene Hebamme zeigt an
      • Anerkennung und Legitimierung des Kindes durch ein niederländisches Ehepaar bei der Eheschließung
  • 67 Eintragung in das Nebenregister mit Rücksicht auf einen Randvermerk, welcher während der Aufnahme der Urkunde erforderlich wurde
    • Fehler beim Abschreiben im Nebenregister berichtigt.

+ 68 Auszug aus dem Register unter Weglassung des Ransvermerks

  • 69 Eheliche Geburt in 2. Ehe innerhalb 270 Tage nach Auflösung der 1. Ehe der Kindesmutter
    • Ehemann der Kindesmutter zeigt an
      • Berichtigung der Personalien der Kindesmutter, woraus sich die Abstammung des Kindes von dem 1. Ehemann ergibt.
  • 70 Eheliche Geburt in 2. Ehe innerhalb 270 Tage nach Auflösung der 1. Ehe der Kindesmutter
    • Ehemann der Kindesmutter zeigt an und verlangt bei Beurkundung Berücksichtigung des § 1600 BGB.
  • 71 Im Ehebruch gezeugtes, als ehelich geboren beurkundetes Kind
    • Der uneheliche Partner zeigt an
      • Berichtigung der angezeigten und eingetragenen Personalien der Kindesmutter bzw. der ehelichen Eltern des Kindes.
  • 72 Geburt von einer Ehefrau, die mit einem anderen Manne zusammenlebte
    • welcher die Geburt anzeigte und die Kindesmutter als seine Ehefrau bezeichnete
      • Berichtigung der Urkunde hinsichtlich der Personalien der Kindesmutter nach Auffindung der Leiche ihres Ehemannes.
  • 73 Berichtigung der Personalie des Anzeigenden und der von diesem als seine Ehefrau bezeichneten unverehelichten Kindemutter.
  • 74 Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens des die Geburt anzeigenden Ehemannes, der anders unterschreibt, als der Standesbeamte eingetragen.
  • 75 Berichtigung des anders lautenden Familiennamens der Kindeseltern und des Geburtsnamens der Kindesmutter
    • Anzeige durch unterrichtete Person
  • 76 Berichtigung der Vor- und Familiennamen einer unrichtig genannten unverehelichten Mutter.
  • 77 Berichtigung einer Eintragung, in der die länger als ein Jahr geschiedene Kindesmutter noch als Ehefrau ihres Mannes Bezeichnet bzw. der Ehemann für tot erklärt ist.
  • 78 Berichtigung der Vornamen und des Geburtsnamens der Kindesmutter
    • Anerkennung des Kindes durch den Anzeigenden bei der Beurkundung.
  • 79 Berichtigung des Familiennamens der unverehelichten Kindesmutter
    • Vornamensänderung des Kindes germ. Verordnung vom 03.11.1919/29.10.1920
  • 80 Berichtigung der Schreibweise des Familiennamens der die Anzeige erstattenden unverehelichten Kindesmutter
  • 81 Berichtigung einer inhaltlich unrichtigen Anerkennungserklärung auf Anfechtung des „Anerkennenden“, der nicht der Erzeuger des Kindes ist, bzw. einer als Namenerteilung gewollten, aber als Anerkennung beurkundeten Erklärung.
  • 84 Neueintragung nach einer vom Standesbeamten nicht vollzogenen Eintragung auf Grund amtlicher Feststellungen
    • Zur Anzeige verpflichtete oder auif Grund eigener Wissenschaft dazu berechtigte Personen sind nicht vorhanden.
      • Der Standesbeamte ist verstorben
  • 85 Neueintragung an Stelle einer vom Standesbeamten nicht vollzogenen und daher ungültigen Eintragung auf Grund wiederholter Anzeige mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde.