Amtsblatt 1844 No.35 Verrord.161
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- 16.8.1844, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1844, No.35, Verordnung No.161
- Die Auflösung des königlichen Stadtgerichts in Mühlhausen betreffend
- Das bisher in Mühlhausen bestandene Königliche Stadtgericht wird in Gemäßheit des Ministerial-Rescripts vom 4ten August c. mit dem 1sten Oktober aufgehoben
- und mit dem Königlichen Land- und Stadtgericht zu Pr. Holland vereinigt werden, dagegen werden von diesem Zeitpunkt ab für die Gerichtseingesessenen in
der Stadt Mühlhausen und und folgenden Ortschaften: Kämmereidorf Lohberg, Försterei Gardienen, Schönfließ, Dorf und Erbpachts-Vorwerk Sumpf, Dorf Schöneberg
und Judendorf und Erbpachts-Vorwerk Suche allmonatlich an noch besonders zu bestimmenden Tagen in Mühlhausen Gerichtstage abgehalten und an denselben die
der diesfälligen diesfälligen Commission des Königlichen Land- und Stadtgerichts zu Pr. Holland überwiesenen Geschäfte besorgt werden. [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1844,No.35,Verordnung Nr.161, S.149 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums