Amtsblatt 1857 No.19 Verrord.100

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  • 7.5.1857, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1857, No.19, Verordnung No.100
Die Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen betreffend
Zum 1sten Oktober d.J. sollen die nachstehenden Veränderungen innerhalb des Bezirks des Kreisgerichts zu Mohrungen ins Leben treten:
  1. die bisher im Dorfe Deutschendorf bestandene Gerichtskommission wird aufgehoben, dagegen tritt
  2. in der Stadt Mühlhausen, unter Aufhebung der bisher daselbst periodisch abgehaltenen Gerichtstage, eine beständige, aus einem Richter und
    dem erforderlichen Subaltern- unter Unterbeamten-Personale bestehende Gerichtskommission in Wirksamkeit,
    deren Gerichtssprengel außer der Stadt Mühlhausen,
    die Kirchspiele: Mühlhausen, Schönberg, Deutschendorf, Herrendorf, Schlobitten, Lauk und Ebersbach, Neumark und Carwinden umfassen wird.
  3. Außerdem werden vom 1sten Oktober d.J. ab die Kirchspiele:
a. Hermsdorf, in den der Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland,
b. Döbern, in den der Kreisgerichts-Kommission zu Liebstadt,
c. Silberbach, in den engeren Gerichtssprengel des Kreisgerichts zu Mohrungen,
übergehen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1857,No.19,Verordnung Nr.100, S.109 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums