Amtsblatt G 1858 No.7 Verord.51

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  • 3.2.1858, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, No.7, Verordnung 51
Vereinigung einiger Grundstücke in den Kreisen Tilsit und Pillkallen zu gemeinschaftlichen Kommunal-Verbänden betr. A.d.J. 2265, Jan.
Auf Grund §1. des Gesetzes vom 14ten April 1856 (Nr. 4414) sind mit höherer Genehmigung zu gemeinschaftlichlichen Kommunal-Verbänden vereinigt:
A. Im Tilsiter Kreise
1. das das Fähr- und Krug-Etablisssement Neu Schanzenkrug mit dem Gemeindebezirk der Dorschaft Campinnischken;
2. das Mühlengrundstück Paßelgsten mit der Dorfschaft Tilsit-Preußen.
B. Im Pillkaller Kreise:
1. der vom ehemaligen erbfreien Gut Neuwiese dem Gutsbesitzer in Cathrinenhof gehörige Antheil mit dem Gutsbezirk von Cathrinenhof;
2. der übrige Theil des Guts Neuwiese mit dem Gemeindebezirk der Dorfschaft Sassupönen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1858, Nr.7, Verord. 51, S.28 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums