Amtsblatt G 1864 No.42 Verord.387

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  • 10.10.1864, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1864, No.42, Verordnung No.387
Beilegung des Namens Rothhof für die Schweigersche Abbau-Besitzung in Angerburg
Der dem Gutsbesitzer Schweiger in Angerburg gehörige im Weichblide der Stadt gelegenen Abbau-Besitzung ist auf den Antrag des Besitzers der Name Rothhof , jedoch ohne Aenderung der Kommunal-Verhältnisse beigelegt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1864, Nr.42, Verordnung Nr.387, S.181 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums