Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/218

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 18.


auf den Kreis Alzei 133
" " " Bingen 106
" " " Mainz 227
" " " Oppenheim 156
" " " Worms 178

zu vertheilen sind.

Mainz am 13. April 1853.
Großherzogliches Kreisamt Mainz.
Schmitt.


Bekanntmachung,
die Aufstellung der Geschwornenliste in der Provinz Oberhessen für 1854 betreffend.

Nach Vorschrift des Art. 4 des Gesetzes vom 22. März 1852 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in die Geschwornenliste für 1854 anfzunehmenden achthundert Höchstbesteuerten nach Verhältniß der Seelenzahl eines jeden Kreises wie folgt zu vertheilen sind:

1) auf den Kreis Alsfeld Seelenzahl 34,499 mit der Zahl 89.
2) " " " Biedenkopf " 35,486 " " " 91.
3) " " " Büdingen " 18,960 " " " 49.
4) " " " Friedberg " 39,210 " " " 101.
5) " " " Gießen " 45,369 " " " 117.
6) " " " Grünberg " 19,844 " " " 52.
7) " " " Lauterbach " 30,390 " " " 79.
8) " " " Nidda " 35,509 " " " 91.
9) " " " Schotten " 21,495 " " " 56.
10) " " " Vilbel " 22,758 " " " 59.
11) " " " Vöhl " 6,097 " " " 16.
Gießen am 12. April 1853.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Küchler, Regierungsrath.