Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/039

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
<<<Vorherige Seite
[038]
Nächste Seite>>>
[040]
Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


andererseits von vielen historischen Denkern mehr oder weniger hypothetisch gefaßt zu werden pflegt, gipfelt in dem Begriff des Fortschritts oder der Vervollkommnung, die man einerseits in den vom Individuum ausgehenden Lebensäußerungen objektiv, andererseits aber auch auf Grund der Eigenschaftsveränderungen desselben in subjektivem Sinne verstanden wissen will. Hiebei nimmt die natürliche Entwicklungslehre der neuesten Zeit im ganzen einen vorsichtigeren Standpunkt ein, als die viel älteren Wissenszweige, welche bald auf historischen, bald auf philosophischen Wegen das Fortschrittsproblem erörterten. Denn die natürliche Entwicklungslehre wie sie insbesondere von Darwin vermöge der besonnenen Bescheidenheit des großen Forschers verstanden worden ist, beschränkt sich durchaus darauf den Begriff und die Entstehung der Arten unter das Entwicklungsgesetz zu stellen, verzichtet aber wol darauf innerhalb der erkannten Stufen aus etwaigen Eigenschaftsveränderungen einzelner Individualitäten auf ein allgemeines Fortschrittsgesetz zu schließen. Und wenn auch in übel verstandener Anwendung der Darwinschen Theorie zuweilen die Schlußfolgerung gezogen worden ist, daß die genealogisch sich entwickelnden Geschlechtsreihen, analog den nachgewiesenen Stammtafeln der niederen organischen Wesen in stetiger innerer Vervollkommnung der Individuen ebenfalls eine aufsteigende Linie des Fortschritts bildeten, so dürfte man doch durchaus nicht behaupten, daß die exakte Naturforschung zu solchen Uebereilungen Anlaß gegeben hätte. Die letztere weiß vielmehr ganz genau, daß ihre auf die Entstehung der Arten bezüglichen thatsächlichen Nachweisungen alle nur unter der Annahme von Zeiträumen denkbar sind, denen gegenüber die kleine Spanne von Jahrhunderten, in welche unsere historisch-genealogischen Beobachtungen des Menschendaseins fallen, als eine minimalste Größe gar nicht in Betracht kommen wird. Zu einer Verwendbarkeit von Entwicklungsgesetzen der Schöpfungsgeschichte – wenn es erlaubt ist diesen Ausdruck zu gebrauchen – für die geringfügigen Variabilitäten der historisch überlieferten Zeiträume, in welche menschliches Dasein fällt, wird sich kaum jemand ernsthaft bekennen wollen, wenn auch, man könnte sagen, eine gewisse Art religiösen Dranges den Wunsch rege machen mag, daß die allgemeinen Gesetze der