Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/044

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
Inhalt
Diese Seite im E-Book
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[043]
Nächste Seite>>>
[045]
Rueppurr-Geschichte-Mayer.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



ist nichts vorhanden, außer wenn er wieder zu Kräften kommt. – 1723 besaßen 34 Hiesige anf Ettlinger Gemarkung Grundstücke. –- 1726 soll Rüppurr 188 fl. Renovationskosten des Lagerbuches zahlen, beschweren sich aber sehr energisch dagegen aus verschiedenen Gründen namentlich auch deshalb, weil die Arbeit in viel kürzerer Zeit hätte geleistet werden können. - 1728 wird ein halbes Viertel Herrschaftsfeld an Speck, Untertanen und Schuhmacher zu Rüppurr, zur Erbauung eines Häusleins abgegeben, gegen 20 fl. und 12 Kr. jährlichen Bodenzins; ebenso an J. Schöchle· – 1739 kaufen Jakob Leutz, Jakob Becker und Gg Fr. Furrer, Einwohner hier, einige Wiesenstücke von der Herrschaft und in Ermanglung barer Zahlung werden drei Obligationen ausgestellt für 2½ Morgen zu je 63 fl., 63 fl. und 32 fl. 1737 hat der alte Schultheiß S. hier eine Herrschaftswiese von 2½ Morgen an sich gezogen. Er sagt, er habe sie gesteigert um 103 fl. und diese jährlich mit 5 fl. 9 Kr. gezinst, seit 40 Jahren. Er muß sie wieder an die Herrschaft abtreten.

      1740 werden zur Machung des Weges von hier nach Karlsruhe ausgegeben 450 fl., 1741: 709 fl., 1742: 1036 fl. Sa. 2238 fl. Weggeld wurde erhoben, von jedem Stück Zugvieh ½ Kr., ausgenomme herrschaftliches, und muß zur Unterhaltung des Weges beitragen 1743 Juni bis März 1744 100 fl. 33½ Kr. 1744 wird es erhöht auf 1 Kr. per Stück Vieh und ½ Kr. per Person zu Fuß. Der Zoller und Geldeinzinser Billet erhebt es. Beiertheim wird davon befreit.

      1742 werden fünf Viertel Acker in dem Hungerloch, die der gnädigen Herrschaft als Caduc heimgefallen sind (Caduc ist ein dem Lehensherrn wieder zurückgefallenes Gut), an Anwalt J. Frieß und alt Hery Kornmüller verkauft. Niemand wollte sie gerne geschenkt annehmen. Beide kaufen es auf langes Zureden um 10 fl. mit allen Lasten und Zehnten. – 1743 wird ein Wehr gebaut oberhalb der Rüppurrer Kirche, das die allzustarken Albwasser durch den Reiherbach abführt. 1745 ist das Ufer der Alb so ausgespült, daß eine Faschinenwand von der Kirche bis zu dem neuen Wehr gelegt werden muß. Es werden dazu verwendet 1650 Stück Faschinen, 4000 Stück Stickel, 10–16 Fuß lang, 600 Stück Weiden, 4000 Stück Ettergurten. 1746 dürfen die Rüppurrer ihr Geflügel und ihre Schweine nicht mehr auf die herrschaftlichen Acker laufen lassen, sondern müssen ihre Höfe mit lebendigen Zäunen zu machen. (Und dürfen jetzt auch ihre Enten Und Gänse nicht mehr auf der Alb schwimmen lassen und müssen sie deshalb abschaffen, was für das Dorf eine große Einbuße bedeutet und leicht könnte geändert werden.)

      In demselben Jahre berichtet der mit der Visitation des Kammerguts beauftragte Beamte, daß der dortige Aufseher das Gut in nützlichen und erträglichen Stand gebracht, es immer besser ausnützen