Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LXVI

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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      Die Verteilung der Bevölkerung nach Religionsbekenntnissen auf Grund der Volkszählung 1910 war bei der Drucklegung dieses Werkes noch nicht festgestellt. Nach der Volkszählung im Jahre 1905 betrug dieselbe:

391.067 Evangelische,
138.7462 Katholische,
31.708 Israeliten sowie
4.327 Andersgläubige sowie Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Durch das Gesetz über die Verfassung Elsaß-Lothringens vom 31. Mai 1911 ist für Elsaß-Lothringen ein Landtag eingesetzt worden, der aus zwei Kammern besteht. Der ersten Kammer gehören als Mitglieder an:

    die beiden Bischöfe,
    " Präsidenten des Oberkonsistoriums der Kirche Augsburgischer Konfession,
    des Synodalvorstandes der reformierten Kirche und des Oberlandesgerichts,
    1 Vertreter der Universität,
    1 " " israelitischen Konsistorien,
    je 1 Vertreter der 4 größten Städte,
    je 1 " " 4 Handelskammern,
    6 Vertreter der Landwirtschaft (gewählt vom Landwirtschaftsrat) und
    2 " " Handwerkskammer.

      Ferner vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannte Mitglieder, deren Zahl die der übrigen Mitglieder nicht übersteigen darf. Wahl oder Ernennung auf 5 Jahre.

      Die Zweite Kammer geht aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor und wird von 60 Abgeordneten gebildet. Wahl auf 5 Jahre, Wahlberechtigung mit 25, Wählbarkeit mit 30 Jahren.

Politische Einteilung.

      Die Regierung des Landes wird durch einen Kaiserlichen Statthalter in Vertretung des Kaisers geführt. Dem Statthalter ist das Ministerium für Elsaß-Lothringen unterstellt, das in folgende 4 Abteilungen zerfällt:

    1. Abteilung des Innern,
    2. " für Justiz und Kultus,
    3. Abteilung für Finanzen, Handel und Domänen,
    4. " " Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten.

      Der Statthalter und das Ministerium haben ihren Sitz in Straßburg.

      Das Reichsland ist in 3 Bezirke eingeteilt und zwar:

  1. Bezirk Unterelsaß (Sitz des Bezirkspräsidiums in Straßburg) mit den Kreisen:
    Erstein,
    Hagenau,
    Molsheim,
    Schlettstadt,
    Straßburg (Stadt- und Landkreis),
    Weißenburg und
    Zabern.
  2. Bezirk Oberelsaß (Sitz des Bezirkspräsidiums in Colmar) mit den Kreisen:
    Altkirch,
    Colmar,
    Gebweiler,
    Mülhausen (Els.),
    Rappoltsweiler und
    Thann.
  3. Bezirk Lothringen (Sitz des Bezirkspräsidiums in Metz) mit den Kreisen:
    Bolchen,
    Château-Salins,
    Diedenhofen-Ost,
    Diedenhofen-West,
    Forbach,
    Metz (Stadt- und Landkreis),
    Saarburg (Lothr.) und
    Saargemünd.

      An der Spitze jedes Kreises steht ein Kreisdirektor (Kreisdirektion). Die Kreise gliedern sich wiederum in Kantone.

      Die elsaß-lothringische Gemeindeordnung unterscheidet;

  1. Gemeinden von 25.000 und mehr Einwohnern, sowie diesen gleichgestellte Gemeinden,
  2. sonstige Gemeinden.

      Zu der ersten Klasse gehören folgende Städte: Colmar, Metz, Mülhausen (Els.) und Straßburg (Els.),

      Diesen gleichgestellt sind: Altkirch, Barr, Bischweiler, Brumath, Buchsweiler, Diedenhofen, Erstein, Forbach, Gebweiter, Hagenau, Markirch, Molsheim, Oberehnheim Rappoltsweiler, Saarburg (Lothr.), Saargemünd, Schlettstadt, Thann, Weißenburg und Zabern.

      Die Gemeinden unter 1 sind den Bezirkspräsidenten unterstellt, alle übrigen Gemeinden unterstehen der Aufsicht der Kreisdirektoren.

      Die Gemeindebehörden heißen in den Städten und Dörfern „Gemeinderat“, mit einem Bürgermeister an der Spitze.