Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XXXII

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[XXXI]
Nächste Seite>>>
[XXXIII]
Petzold-1911.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Die Provinz wird eingeteilt in 2 Regierungsbezirke und 29 Kreise (inkl. Stadtkreise) wie folgt:

  1. Regierungsbezirk Danzig umfaßt die Kreise:
    Berent,
    Danzig (Stadt),
    Danziger Höhe (Sitz in Danzig),
    Danziger Niederung (Sitz in Danzig),
    Dirschau,
    Elbing (Stadt),
    Elbing (Land),
    Karthaus,
    Marienburg (Westpr.),
    Neustadt (Westpr.),
    Preuß.-Stargard und
    Putzig.
  2. Regierungsbezirk Marienwerder umfassend die Kreise:
    Briesen,
    Culm,
    Deutsch-Krone,
    Flatow,
    Graudenz (Stadt),
    Graudeuz (Land),
    Könitz,
    Löbau i. Westpr. (Sitz in Neumark),
    Marienwerder,
    Rosenberg (Westpr.),
    Schlochau,
    Schwetz,
    Strasburg (Westpr.),
    Stuhm,
    Thorn (Stadt),
    Thorn (Land) und
    Tuchel.

Einteilung der Gerichtsbezirke.

      Die Provinz erstreckt sich auf den Bezirk des Königlichen Oberlandesgerichts in Marienwerder, zu diesem gehören 5 Landgerichte mit 41 Amtsgerichten und zwar:

  1. Landgericht Danzig mit den Amtsgerichten:
    Berent,
    Danzig,
    Dirschau,
    Karthaus,
    Neustadt (Westpr.),
    Preuß.-Stargard,
    Putzig,
    Schöneck und
    Zoppot.
  2. Landgericht Elbing mit den Amtsgerichten:
    Christburg,
    Deutsch-Eylau,
    Elbing,
    Marienburg (Westpr.),
    Riesenburg,
    Rosenberg (Westpr.),
    Stuhm und
    Tiegenhof.
  3. Landgericht Graudenz mit den Amtsgerichten:
    Graudenz,
    Marienwerder,
    Mewe,
    Neuenburg und
    Schwetz.
  4. Landgericht Konitz mit den Amtsgerichten:
    Baldenburg,
    Czersk,
    Flatow,
    Hammerstein,
    Konitz,
    Preuß-Friedland,
    Schlochau,
    Tuchel,
    Vandsburg und
    Zempelburg.
  5. Landgericht Thorn mit den Amtsgerichten:
    Briesen,
    Culm,
    Culmsee,
    Gollub,
    Lautenburg,
    Löbau (Westpr.),
    Neumark,
    Strasburg (Westpr.) und
    Thorn.

Hohenzollernsche Lande.

      Hauptstadt: Sigmaringen 5.440 Einw.

      Farben: Weiß-Schwarz.

      Die zum Königreich Preußen gehörigen, aus den vormaIs souveränen Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen bestehenden Hohenzollernschen Lande umfassen ein Gebiet von 1.142,26 qkm.

      Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 wurden 71.011 Einwohner als anwesend festgestellt und zwar 34.451 Personen männlichen und 36.560 Personen weiblichen Geschlechts. Die durchschnittliche Bevölkerung beträgt sonach pro qkm 62 Einwohner.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 67.624 Einwohner
" " 1890 66.085 "
" " 1900 66.780 "
" " 1905 68.282 "

      Innerhalb der letzten 5 Jahre betrug die Zunahme 2.729 Personen (= 4,00%). Die Verteilung der Bevölkerung nach Religionsbekenntnissen ergibt sich aus der Tabelle Seite XVI.

      Die Hohenzollernschen Lande bilden einen besonderen Verwaltungsbezirk, nämlich den Regierungsbezirk Sigmaringen mit den Oberamtsbezirken Gammertingen, Haigerloch, Hechingen und Sigmaringen.

      Die oberste Verwaltung der Hohenzollernschen Lande erfolgt durch den Königlichen Regierungspräsident in Sigmaringen; in besonderen Angelegenheiten (Kirchen-, Schul- und Medizinalwesen usw.) sind dieselben den Behörden der Rheinprovinz unterstellt.

      Sämtliche Stadt- und Landgemeinden stehen unter Aufsicht der Oberämter, an deren Spitze sich je ein Oberamtmann befindet.