Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/164

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Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
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des Guethern, alß auch dem Greven und seinem Sohne Berende, bei Handtastunge angelobet, wan diß furgeschriebener massen, der Gepuer verrichtet, das sie alßdan, des Greven Kotten zu Herinckhausen, oder dessen Besitzere, nimmermehr weiter besprechen wollen, und damit alles vestichlich gehalten werden soll, haben sie dafur, Hartwichen Nehrman zu Herinckhusen, und Johan Kleyman daselbst zu Burgen gestelt.

263

Sendische Eigenbehörige haben alhie gearbeidet

Anno p 1616 umb Mitsommer, haben die sechs eigenbehörigen Leute in der Sende, ein jeder einen Knecht drey Wochen lanck alhie gehabt, haben an dem neuwen Backhause, den Maurleuten, Steine und Kalck zugedragen, und sunsten Handtlage gedain.

264

Vergleichunge zwischen Pabsterte zu Dreyen und Barbern beim Hagen

Anno p 1616 den 6 Augusti, ist zwischen Pauwstarte zu Dreyen, und Barbern beim Hagen, wegen ehelicher Versprechunge, und pro defloratione, fur dem Vogte zu Engern, im Beisein Herrn Vinken und Herrn Holmans Canonicis in Herfort, eine Verglichunge getroffen, das Pauwstart, gedachter Barbern in alles geben soll 30 Reichsthaler davon 15 Reichsthaler uff kunfftigen Martini und 15 Reichsthaler uff den negstfolgenden Oistern erlecht werden sollen, dafur sein Obgemelte Herrn Canonici, alß Pauwstertz Guethern, Burgen geworden, sein auch hieruff guetlich entscheiden, und der Bruchte als Beddemundt bei Pauwsterte vorbehalten. Eß ist auch beiden Theilen, durch den Vogten zu Engern, einer kegen den andern Handt und Mundt zuhalten, bei Poen 25 Goltflorin ufferlecht und befohlen worden.