Schönberg (Holstein)/Klostermühle

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Handschriftliches Manuskript über die Klostermühle in Schönberg von Friedrich Drube:

1774-1784: Priorin Frau Clarelia Dorothea Rantzow und der Probst Cay Rantzau auf Gaarts-Erblen, schließen einen Vertrag mit Hinrich Christian Hansen (Name falsch, da Müller zu dieser Zeit Friedrich Hansen, weiter unten wird auch dieser Name genannt), beginnend von Maytag 1774 - Maytag 1784 auf zehn Jahre. Verpachtet wird die zu Schönberg befindliche Korn-, Wind- und Rossmühle nebst den dazu gehörigen Mühlengerätschaft, Wohnhaus, Scheune, Stall und Kohlhof, wie auch mit der sogenannten Mühlenwiese und andere mit diesen Mühlenhäusern jeher verknüpften Nutzungen, nämlich einer jährlichen Flachs­sammlung, so wie es bey denen zu dieser Mühle gehörigen Hufnern gehabt worden und gleichfalls jährlich eine Pferdehaar-Lieferung, und zwar von jedem Hufner in Stackendorf ein Pfund und von jedem Halbhufner ein Halb-Pfund.

Nun sind im Contract die Mattbestimmungen. Es ist aber der neue Heuersmann verbunden, der Mühlengäste Korn und Maltz, auch übriges zu schrotende Korn unsträflich und so viel immer thunlich in der Ordnung wie dasselbe in die Mühle geliefert wird, zu mahlen, wofür derselbe von allem Korn, das zu Mehl gemahlen wird, imgleichen von dem Maltz, wenn es auf der Windmühle gemahlen wird, von der ganzen Tonne die volle Matte, nemlich den 16. Teil bekommt, die er mit der nach Seeländischem Maaße auf den Theil eingerichteten und gestempelten auf der Mühle befindlichen Matten-Maaße, von der ganzen Tonne vier Mahl, von ¾ Tonne drei Mahl, von der halben Tonne zwei Mahl und von ¼ Tonne ein Mahl nimmt. Von dem Maltze der beiden Krüger Peter Wiese in Bendfeld u. Jochim Mundt in Stackendorf bekommt der Müller nur, so wie es bisher damit gehalten worden, zwei Matten mit der Vier­tel Maaße von der ganzen Tonne. Von dem Verschrotkorn, wann es gleichfalls auf der Windmühle gemahlen wird, kommen ihm 3 Matten mit derselben Maaße bey. Von dem Maltz und Schrot-Korn aber, welches von dem Eigenthümern desselben, mit ihren Pferden auf der Rossmühle durchge­mahlen wird, gehören dem Müller von der ganzen Tonne 4 Matten, mit der auf den 18. und einen halben Theil eingerichteten Matten-Maaße, wie solches mit Einstimmung der zu dieser Mühle gehörigen Mühlengäste reguliert worden, jedoch, dass die beiden Krüger in Schönberg, Jochim Lage und Hans Lagen Erben, imgleichen da die Krüger Peter Wiese in Bendfeld und Jochim Mundt in Stackendorf, wie vorhin und bis anbero gebräuchlich gewesen, von einer ganzen Tonne Maltz zwey Matten zu geben schuldig seye. (Die beyden Krüger in Schönberg machen unterm 21. Sept. 1773 eine Eingabe, dass bei der Neuverpachtung der Mühle ihre alten Rechte berücksich­tigt werden möchten, nach denen der neue Müller Hansen gehalten sey, daß wir mit Anfang der künftigen Häuer-Jahren von einer jetzo gebräuchlichen gestrichenen Tonne Maltz, welche wir mit unseren Pferden auf die Rossmühle durchmahlen lassen, nur 2 Matten zu geben schuldig.)

[...]

Damit nun der Müller sowohl als die Mühlengäste ein jeder das Seinige richtig bekomme, so ist bei jetziger Verhäuerung dieser Mühle den Mühlengästen, auf ihr untertäniges Anhalten vom Kloster zugestanden, dass eine Waage dabei gehalten werden soll, wie denn auch die Einrichtung dazu gemacht, dass ein Gebäude ohnweit der Windmühle zum Betrieb des Wägens hingesetzt, wozu ihnen ein Stück Holz, imgleichen die Waage mit den gestempel­ten Gewichten und war beydes ein für allemahl vom Klo­ster dazu geliefert worden.Gleichwie aber die Mühlen­gäste nicht nur dieses Gebäude auf ihre Kosten erbauet und dasselbe in Zukunft aus ihren Mitteln um baulichen Stande unterhalten müssen, auch vom Kloster fernerhin zu solchem Behuf weiter keine Beihilfe zu gewärtigen ha­ben; so liegt ihnen nicht weniger ob, wann etwa der eisernen Waage-Balken, die Schalen und das Gewicht zu Schaden kommen, gestohlen werden, oder sonst mit eini­gerley Art und Weise verrichtet und abhanden kommen sollten, die Reparation oder die fernerweitige Anschaf­fung eines neuen Waage-Balkens, Waage-Schalen und neuer Gewichte, die desfalls erforderlichen Kosten unter sich zusammen zubringen und zu bezahlen, in Betracht sie allein den Nutzen und Vortheil davon haben. Wie denn auch die Mühlengäste schuldig und gehalten sind, alles Korn und Maltz welches sie auf der Windmühle mahlen lassen wollen, vorhero ehe es nach die Mühle kommt, nach der Waage zu bringen und daselbst und daselbst von dem beeydigten Mühlenschreiber wägen zu lassen, da dann der Müller die vorbestimmten Matten davon nehmen, hiernächst das durchgemahlenen Mehl oder Schrot wieder gewogen, und nach Abschlag der Matten und der Verstäubung, nach den specialter dazu eingerichteten und obrigkeitlich veror­dneten Tabellen, dem Mühlengast sein Mehl oder Schrot nach dem Gewichte geliefert worden. Die Verordnung ist von der Cantzel bekannt zu machen. Für das Wägen hat jeder Mühlengast dem Mühlen-Schreiber eine Gebühr zu entrichten, nach der den Tabellen angehängten Taxe.

Doch das Korn der Prediger und des Klostervoigtes in Schönberg muss unentgeltlich gewogen werden. Das Maltz, Schrot und Grützkorn, welches auf der Rossmühlen und auf der daselbst befindlichen Hand-Queren (Handmühle) gemah­len wird, wird nicht gewogen, sondern der Müller muss mit der dazu verordneten Matten-Maaße, von dem Maltz, Schrot und Grützkorn vor der Einschüttung in den Rumpf, im Beisein desjenigen, der das Korn zur Mühle bringt, die Matte nehmen.

Bei der Verpachtung im Jahre 1774 wird zum ersten Male die Einsetzung eines Mühlenwägers erwähnt, dies ent­sprach dem Bedürfnis, den Mühlengästen die bestmögliche Gewähr für eine einwandfreie Abfertigung zu geben. Der Mühlenwäger wurde vereidigt. [...] Die Zwangsgäste werden unter Androhung von Brüche und Beschlagnahme des Korns angewiesen, nur auf der Schönberger Mühle mahlen lassen. Die Einwohner in der Wisch behalten, wie bisher also und fernerhin die Frei­heit, dass sich ihr Korn und Maltz, entweder auf dieser Mühle, oder nach Lutterbek zum Mahlen oder Schroten bringen können.

Die Häuer beträgt für die Pachtzeit jährlich 325 Rthlr Courant, zahlbar in 2 Terminen in grob Holsteinischer Courant-Müntze, dazu kommen die Abgiften für das Wohn­haus, Gartengeld und an Kornhäuer 39 Tonn, 4 Scheffel Roggen, sechs Tonn Weitzen Mang-Korn und 43 Ton fünf Scheffel 12 3/8 Sechzehntel Scheffel Maltz zur Feuerung bekommt der neue Häuersmann jährlich einen Baum dem Anschlag nach zu 6-7 Faden. Dass das vorige dem Kloster zugehörige in Schönberg belegene Müller-Hau Hufner in Bend­feld, Hans Wiese der Ältere und Hans Wiese der Jüngere übernehmen für den Müller die Bürgschaft. Abgegeben wurden am 28. Septbr. 1773 22 "Botts", die Summen lagen zwischen 230 und 325 Rthlr.

Das Inventarium von 1774 schildert die Mühle in gutem Zustande, zu ihr gehört immer noch die an dem Wischler Felde belegenen Wiese. Müller verfertigte am 23. Aug. 1780 ein neues Invebtarium von dem jetzigen Müllerhause.s mit dem Rossmühlen-Gebäude, und dazu gehörigen Ställen, in dem großen Brande (1779) hieselbsten, mit im Feuer aufgegangen, so ist von dem hochadelichen Kloster ein neues Müllerhaus, vor der Rossmühle zugleich befindlich, im vorigen Herbste wieder erbauet worden. Dieses Haus ist nunmehro ausser dem Dorfe ohnweit der Windmühle belegen und besteht aus 12 Fach mit einem Strohdache Die Hausthüre ist von eichem Holtz, die Hausdiele mit Ziegelsteinen belegt, linker Hand eine Stube mit drei Luchten-Fenstern, einen töpfer­nen Ofen mit vier Füßen, der Fussboden ist mit Strand­steinen belegt. Von dieser Stube gelangt man durch eine Thür zur täglichen Stube mit 5 Fenstern im Rahmen, das 6. ist angenagelt, sie hat einen bretternen Fussboden und einen eisernen Ofen, der dem Müller gehört. Von dieser Stube geht man in die Küche, deren Fußboden mit Ziegelsteinen belegt ist. In dem Schornstein ist eine neue eiserne Stange zu Kesselhaken befindlich. Die Thür nach der Speisekammer ist mit zwei Hängen und einem hölzernen Wirbel versehen. In der Speisekammer sind zwei angenagelte Fenster und 2 Riege. Von der Küche aus führt eine Thür zur Diele. An der Diele ist eine Gesellenkam­mer mit einem Fußboden aus Ziegelsteinen und die Queren-Kammer. Die Rrossmühle ist neu gebaut, in gutem Zustande, das gesamte Treibwerk mit dem Cammrad, die große Trift, das kleine Kammrad, die kleine Trift mit den Mahl-Küren, Gestellwerk, Rumpf und Grütz-Trog, sambt dem darin be­findlichen Eisenwerk. Die Steine gehören dem Müller. Von der Rossmühle aus führt eine Treppe zum Boden. An der Rossmühle befindet sich der eingefaßt. Im Garten bey der Küche ist der Soth und in der große Schweine-Koben mit eichenen Bohlen belegt und unten herum mit eichen Bret­ter bekleidet, ein grosser Trog, auswärts eine Klappe mit Krampe und Überfall. Demnächst ein Pferde-Stall mit 2 Türen, eine Röpe und Krippe, ein Kuhstall mit einer Krippe. Dazu kommt noch ein 2. Schweinestall. Über die Viehhaltung des Müllers ist nichts gesagt. Bekanntlich durfte er Schweine auf freie Mast jagen, Grossvieh war wohl nicht vorhanden. Der Pferdestall diente zum Unter­stellen für die Pferde der Mahlgäste. Der Garten ist mit 5 Fuss hohem Plankwerk äußersten Ecke daselbst der Backofen.

Bei der Ausschreibung der Mühle zur Neuverpachtung am 7. Juli 1783 hat sich kein neuer Liebhaber anfinden wollen. Infolge dessen wurde sie dem bisherigen Pächter Fried­rich Hansen auf weitere zehn Jahre von Maitag 1784 bis zum Maitag 1794 verpachtet mit dem Wohnhause und Kohl­hof, ferner der sogenannten Mühlenwiese und dem Recht, zwei Kühe in der Schönberger Käthener-Weide gegen das gewöhnliche Weidegeld und Leistung der jährlichen, dabei erforderlichen Handdienste. Die Korn-Häuer bleibt unver­ändert, aber die Geldhäuer ist auf jährlich 942 Rthlr festgesetzt worden, dazu Abgaben für das Wohnhaus und den Garten, und zu Michaelis 3 Mark Hoftagsgeld. Beson­ders untersagt wird dem Müller bei seinem Hause einiges Feder-Vieh, besonders aber Hühner, welche in den angrän­zenden Koppeln und Feldern Schaden verursachen, zu hal­ten. Die Rossmühle gehört dem Kloster, da sie ja mit dem Wohnhause 1780 neu errichtet ist. Der Müller stellt als Bürgen den Hufner Hans Wiese in Bendfeld und den Halb­hufner Peter Steffens in Schönberg. Holz 6 Faden selbst schlagen und auffahren lassen. 1794-1804. Die neue Verhäuerung fand statt am 10. Dezbr. 1793. Der Höchstbietende war der Müller Westphal aus Lebrade. Dieser erklärte, den Bott von 1210 Rthlr für den Müller Hansen gegeben zu haben. Hansen bekam den Zuschlag, für ihn bürgen der Hufner Peter Stoltenberg in Höhndorf und der Hufner Hans Schneekloth in Heikendorf. Warum der Pächter Hansen vor 1804 die Mühle abgab, ist nicht bekannt.