Von der Evidenz in der Genealogie (Gatterer)/14

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Von der Evidenz in der Genealogie (Gatterer)
Digitalisat des Göttinger Digitalisierungszentrums (S. 3-17)
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wird, in der Sammlung des Stoffs nach den oben bemerkten Stücken, die in die Stammtafeln kommen sollen. Habe ich den Stoff beysammen, so gehe ich an die Verarbeitung desselben, aber so daß ich dabey an die beyden Stücke mich erinnere, die nicht nur Wahrheit, sondern aucxh evidente Wahrheit in der Genealogie verschaffen, das ist, ich denke stets an hinreichende Zergliederung der genealogischen Sätze, und an die genaue Zusammenstellung der Sätze und Beweise. In der Verarbeitung des Stoffs selbst folge ich diesen Regeln:

      1. Bey jeder Person, die in die Stammtafel kommen soll, ziehe ich die sie betreffende genealogische Sätze einzeln aus dem gesammelten Stoff heraus, aber so, daß gleich unter jedem Satze die Beweise mit den eigentlichen Worten der gebrauchten Quellen und nach der oben beschriebenen Gradation zu stehen kommen. Dieß erleichtert die Einsicht in die Identität der Sätze und Beweise, und befördert die Evidenz bey dem Leser sowol als bey mir selbst.

      2. Damit man aber dennoch Satz und Beweis desto leichter und geschwinder von einander unterscheiden möge, so schreibe ich jenen mit gröserer, und diesen mit kleinerer Schrift. Auf eben die Art würde ich verfahren, wenn ich eine solche genealogische Arbeit drucken lassen würde.

      3. Ich fasse jeden genealogischen Satz so einfach ab, als es möglich ist. Dabey gewinnt der Leser und ich selbst. Ich, daß ich keinen Satz unerwiesen vorbey lasse: der Leser, daß er Satz und Beweis