Westfälische Frei- und Femgerichte/41

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Westfälische Frei- und Femgerichte
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wohl passender, wie das hochdeutsche „bloß“. Der unkultivirte Boden ist ja rauh, uneben; bloß zeigt diese Beschaffenheit desselben nicht an, sondern nur, daß er unbedeckt sei.

      Daß ru oder riu etc. nicht roth bedeute, wird in der Schrift von Dr. Pieler „das Ruhrthal bei Arnsberg“ S. 60 ebenfalls ausgeführt.

      § 38. Bekanntlich besaßen die Grafen in Dortmund die Grafschaft gleichen Namens, welche zugleich ein Freigrafschaft bildete. Von den Freistühlen darin galt der bei der Stadt Dortmund lag, als der erste, nicht bloß der Grafschaft, sondern von ganz Westfalen. Die Vorrechte dieses Stuhles bestanden, bevor die Grafschaft an die Stadt überging, also in einer sehr frühen Zeit. Den Zeitpunkt näher zu bestimmen, aus dem die Vorrechte sich herschrieben, ist weil die alte Geschichte der Grafschaft und Stadt Dortmund so sehr im Dunkeln liegt, nicht möglich. Doch bietet die Geschichte der Kriege zwischen den Franken und Sachsen einigen Anhalt. Karl der Große setzte sich während dieser Kriege anscheinend nach Eroberung der Feste Hohen-Syburg (778) in den Besitz mehrerer bedeutender Höfe in der Umgegend, namentlich des, aus welchem die Stadt Dortmund hervorgegangen ist. (Fahne, Geschichte der Stadt Dortmund Bd. II Abth. I S. 7 f., auch dessen Geschichte der Herren v. Hoevel Th. II Vorwort). Thiersch sagt darüber in der Geschichte von Dortmund S. 11: „Um Anhaltspunkte für die Entstehung der Stadt zu finden, müssen wir uns auf einen in historischer Hinsicht sehr interessanten Platz außerhalb der Stadt begeben. Dies ist der Königshof, oder das kaiserliche Dominium, dessen Gründung mit Recht auf Karl den Großen zurückgeführt werden