Amtsblatt 1823 No.14 Verrord.82

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Das Land- und Stadtgericht zu Saalfeld betreffend
Gemäß der Verfügung des Chefs der Justiz vom 10ten Februar 1823 wird 1sten April dieses Jahres das Stadtgericht zu Saalfeld mit dem Justizamt Preuß. Marck,
excl. des Kirchspiels Blumenau, zu einem
Könglichlichen Land- und Stadtgericht in Saalfeld
vereinigt, dessen Gerichtsbezirk
die Stadt Saalfeld und den derselben gehörigen Antheil des Dorfs Kuppen,
auch die in den Kirchenspielen Alt-Christburg, Arnsdorf, Altstädt, Jäschenkendorf, Liebwalde, Saalfeld, Miswalde, Schnellwalde, Simnau und Weinsdorf
gelegenen Ortschaften des Amtes Preuß. Marck umfaßt.
Bei demselben sind angestellt:
als Land- und Stadtrichter, der Oberlandesgerichts-Referendarius Monecke zu Halberstadt;
als Land- und Stadtgerichts-Assessor, der Oberlandesgerichts-Referendarius Lieber zu Halberstadt;
als Registrator, Kalkulator und Protokollführer, der Portd'epee-Fähndrich Jutrzenka von Morgenstern;
als Gerichtsdiener, der bisherige Stadtgerichtsdiener Schmidt.
Die Stelle des Ingrossators, Deposital- und Sportulkassen-Rendanten, die Stelle des Kanzelisten und die Stelle des Landreiters sind noch nicht definitiv beseßt.
Erstere wird provisorisch der interimistische Sportulkassen-Rendant Erdmann zu Pr. Holland verwalten.