Amtsblatt 1844 No.35 Verrord.161

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  • 16.8.1844, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1844, No.35, Verordnung No.161
Die Auflösung des königlichen Stadtgerichts in Mühlhausen betreffend
Das bisher in Mühlhausen bestandene Königliche Stadtgericht wird in Gemäßheit des Ministerial-Rescripts vom 4ten August c. mit dem 1sten Oktober aufgehoben
und mit dem Königlichen Land- und Stadtgericht zu Pr. Holland vereinigt werden, dagegen werden von diesem Zeitpunkt ab für die Gerichtseingesessenen in
der Stadt Mühlhausen und und folgenden Ortschaften: Kämmereidorf Lohberg, Försterei Gardienen, Schönfließ, Dorf und Erbpachts-Vorwerk Sumpf, Dorf Schöneberg
und Judendorf und Erbpachts-Vorwerk Suche allmonatlich an noch besonders zu bestimmenden Tagen in Mühlhausen Gerichtstage abgehalten und an denselben die
der diesfälligen diesfälligen Commission des Königlichen Land- und Stadtgerichts zu Pr. Holland überwiesenen Geschäfte besorgt werden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1844,No.35,Verordnung Nr.161, S.149 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums