Amtsblatt 1867 No.22 Verord.226

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  • 16.5.1867, Königsberg: Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, No.22, Verordnung No.226
Die Vereinigung verschiedener trocken gelegter Parzellen des Bärting-Sees mit dem Gemeindeverbande von Bärting, resp. Sonnenborn und Winkenhagen betr.
Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten sind die trocken gelegten und an folgende Besitzer verkauften Parzellen deß Bärting-Sees und zwar:
A. an Besitzer in Bärting:
1. dem Michael Brosowski 1 Morgen 90 Ruthen
2. dem Gotthilf Clemens 2 Morgen 104 Ruthen
3. dem Carl Schwan 1 Morgen 147 Ruthen
4. dem August Kischel 1 Morgen 167 Ruthen
zusammen 7 Morgen 148 Ruthen
B. an Besitzer in Sonnenborn:
5. die Caroline Amling 1 Morgen 99 Ruthen
6. dem Michael Amling 144 Ruthen
zusammen 2 Morgen 63 Ruthen
C. an Besitzer in Winkenhagen:
7. dem Ludwig Lachnowski 2 Morgen 175 Ruthen
8. dem Wilhelm Preuß 36 Ruthen
9. dem Gottfried Zeborowski 18 Morgen 19 Ruthen
zusammen 21 Morgen 50 Ruthen
von den domainen-fiskalischen Gutsverbande des Bärting-Sees abgetrennt, und
1. die ad A. aufgeführten Flächen, von 7 Morgen 148 Ruthen mit dem Gemeindeverbande von Bärting;
2. die ad B. aufgeführten Flächen, von 2 Morgen 63 Ruthen mit dem Gemeindeverbande des Dorfes Sonnenborn;
3. die ad C. aufgeführten Flächen, von 21 Morgen 50 Ruthen mit dem Gutsverbande des Dorfes von Winkenhagen
vereinigt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1867, No.22, Verordnung Nr.226 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums