Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien, 1. Band/120

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Fürth Aachener-Patrizier-1.djvu
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XXXXVII.
1790, August 12.

       Im Jahre 1790 war eine Directorial-Commission des Niederrheinisch-westphälischen Kreises in Aachen anwesend, um für die Verbesserung der Verfassung der Reichsstadt Aachen thätig zu sein.

       Am 13. August 1790 übergaben die Herren Schöffen Unterthänige unnachtheilige Verwahrungs-Anzeige in Betreff des vorhabenden Stadt-Verbesserungs-Wesen

Unser
des Schöffenstuhls dahier und dessen ersteren so betitulten Sternzunft.
An Eine Hochansehnliche kaiserl. Commission!

       Dem äusserlichen Vernehmen nach sind die von einer hohen Commission zum Verbesserungs-Geschäft hiesiger Stadtverfassung ausersehene mit ihren desfalls entworfenen Vorschlägen bereits nun dahin gekommen, dass die Zunfts-Greven eingeladen worden seyn sollen, dieselbe anzuhören und ihre Meinung darüber zu eröffnen, ob und wieweit die Greven ein und anders gut oder Übel halten, werden diese selbst anzuführen wissen;

       Nur die Greven der Sternzunft haben bey dieser Privaten allgemeinen Zusammenberufung nicht erscheinen können, noch wollen, weil diese schon den Vorgeschmack hatten, wie sehr man bey dem gehabten Entwurf dem Corpori des Scheffenstuhls und ihrer Zunft auf allen Seiten zu benachtheiligen, und ohne Rücksicht ihrer uralten Rechten ihres Bestandteils und bestgegründeten Besitzstands zu Werk zu gehen, und alle ihre Vorrechten (ausser dass ein regierender Scheffenbürgermeister einzig übrig bleiben solle) zu vertilgen sohin all und jedes in einem Hafen zu schmelzen getrachtet habe;

       Einer hohen Commission ist es schon bekannt, dass der hiesige Schöffenstuhl ein unmittelbares, nur Kaiser und Reich untergeordnetes Gericht seye, und in dieser Rücksicht als ein separatum Collegium seine besondere Vorzüge habe; dabey hat es in vorhinnigen Zeiten noch jenen gehabt, dass jeder Schöffen ein Stadt-Rathsglied Lebenszeit war, und seyn muste, mithin der Rath damals aus ihm allein oder doch hernächst mit Zusetzung einiger aus der Bürgerschaft bestanden.

       Durch die im Jahre 1450 zum äussersten getriebene Aufruhr sahen die damaligen Schöllen sich zwar gezwungen, ihrem lebenslänglichen Rathssitz zu entsagen und für sich eigen eine Zunft, so die neue Sternzunft ware als die erste zu errichten, jedoch behielte