Burger Lagerbuch/018

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Burger Lagerbuch
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BGV Abt Wk Heft 14.djvu

Hondschafft Cattenberg gibt Hondschafft Robelrath Hondschafft Barl Hondschafft Schnittert Hondschafft Itter Hondschafft Bovert Hondschafft Ketzberg Hondschafft Greffrath Hondschafft Scheidt Hondschafft Limmekoven gibt Hondschafft Oberdußell Blatt 13 Die Hondschafft Underdußel gibt Die Hondschafft Gruthen gibt Hondschafft Upgruten gibt Hondschafft Sonborn Hondschafft Schoeler Soweit von Empfang der Solinger Herbstbeden.

2 1 3 3 3 3 2 1 1 1 1

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1 2 3 0 0 0 0 6 0 0 5

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2 2 2 2 1

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0 2 2 6 2

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42. Es hat auch vor alters ein zeitlicher Richter zu Solingen in dreyen Terminen, alß Maii, Lichtmeßen und Herbst an Holtzfuhrengeldt in die Kellnerey Burgh neun reinische Gullden, jeden ad 22 Albus edicti 82 gerechnet, wirdt aber nun nicht mehr hiehin zahlt. 43. Wie imgleichen der Geldheber im Ambt Mißenlohe in zweyen Terminen, alß Maii und Lichtmeßen, auch an Holtzfuhrengeldt bezahlt hatt 20 ½ Radermarck, so ebenmeßig nicht mehr hiehin zahlt wirdt. 44. Gleichfalls hatt das Ambt Bornefeldt jährlichs sechs reinische Gullden Holzfuhrengeldt bezahlt, so nun auch nicht mehr hiehin bezahlt wirdt. 45. Von diesen vorherbeschriebenen dreyen Positionen ist in der Rechnung folio 13 pagina 1 Melldung. 18

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