Die Probstei in Wort und Bild/141

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Die Probstei in Wort und Bild
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Probstei in Wort und Bild.djvu
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bestimmten Zeit beim Schullehrer, welcher die Diensttüchtigkeit der Leute untersucht, und daher von der Wache zurückschickt:

a) alle vom weiblichen Geschlecht,

b) die vom männlichen Geschlecht, welche nicht konfirmiert sind.

Anmerkung. Sollten die Stellen der solchergestalt kassierten Wachen nicht innerhalb einer Stunde durch einen annehmbaren Mann ersetzt werden, so wird auf Kosten der Ausgebliebenen sogleich von dem Schullehrer ein anderer angenommen. Das Geld muß der Ausgebliebene den andern Morgen sogleich bezahlen; bei Weigerung entsteht sofort Auspfändung.

Zirkular vom 21. Oktober 1814.

1. Die Fourage- und Lebensmittelfuhren werden aus jedem Dorfe für die einquartierte Mannschaft geleistet. Jedes Pferd erhält täglich 5 Heu und 4 Metzen Hafer - ich glaube, daß dies gleich ist 4½ Kannen.

Jeder Kosack erhält täglich 2½ Pfd. Brot, ¼ Pfd. Graupen, 1/3 Pfd. Fleisch, 1 Loth Salz und ein zehntel Quart Branntwein. Hiernach kann der B.-V. von jedem Dorf selbst berechnen, wie viele Wagen erforderlich sind; der Offizier erhält 4 Pfd. Brot, 4 Pfd. Fleisch, ½ Pfd. Graupen und 2 Portionen Branntwein.

2. Die Offiziere können ohne Paß des Kommandanten Herrn Major von Qualen in Kiel keine Fuhre requirieren. Sollten die Offiziere in ihren Forderungen nicht unbillig sein, so wünsche ich, daß zur Erhaltung des guten Vernehmens hierin die größte Strenge nicht beobachtet würde. Unteroffiziere, Sergeanten u s.w. erhalten nie Beförderung.

3. Der Bauervogt jedes Dorfes regelt das Einquartierungswesen, und Offiziere und Kosacken sind angewiesen, Folge zu leisten. Im Weigerungsfall zeigt der Bauervogt mir Einrichtungen an. Der B.-V. muß stets nüchtern sich erhalten, und selbst sein Ansehen erhalten. Da die Kosacken den B.-V. (Schulzen) als erste Behörde betrachten, so ist notwendig, daß die übrigen Hufner den B.-V. als ihren Vorgesetzten betrachten und willige Folge leisten. Sollte einer oder der andere sich verletzt halten, so zeigt er nur solches an, und ich will gerne die Zwistigkeiten beizulegen suchen.

4. In Barsbek und Wendtorf darf durchgehend nur die Hufe mit 3 Mann belegt werden, zwei Hufen erhalten wohl 4 Mann. Jede Hufe erhält entweder einen Offizier und 2 Mann, einen Unteroffizier und 2 Mann, oder 3 Kosacken. Hiernach haben die B.-V. zu Barsbek und Wendtorf die Einquartierung zu berichtigen, und Wendtorf die zu viel erhaltene Mannschaft nach Barsbek an den B.-V. Nissen zur zweckmäßigen Verteilung einen Tag vor dem Fourage-Tag abzusenden. 4 Mann gehen von Wendtorf nach Barsbek, indem eine Hufe 3 Kosacken behalten muß. Die Hufner können allenfalls das Los werfen.

5. Die ans Kloster zu liefernde Gans, welche einige Hufner bezahlen, wird mit 2 Mk. und der Hafer mit 25 β bezahlt. Das Geld möchte ich gerne am Sonnabend, den 22. November haben.

Schönberg, d. 22. Oktober 1814.

G. Wiese.

Zirkular vom 4. November 1814.

Von der Königl. Kommandantschaft in Kiel ist angezeigt:

Daß 20.000 russische Truppen vom 4. Nov. an Holstein verlassen und wahrscheinlich die ganze Armee folgen würde.

Sämtliche B.-V. haben sich daher morgennachmittag um 4 Uhr bei Hans Cay anzufinden, um einige Vorsichtsmaßregeln zu verabreden.