Liebstadt,Pfarre,1873

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  • 2.1.1873: Verordnung und Bekanntmachungen des Königl. Ministeriums
    Die Erhebung der bisherigen Seelsorg-Station zu Liebstadt, Kreises Mohrungen, zur katholischen Pfarrei betreffend:
  1. Zur besseren Pastoration der Katholiken in dem östlichen Theile des Kreises Mohrungen, welche sich ehedem an die benachbarten katholischen Pfarrkirchen des alten Ermlandes hielten,
    wurde im Jahre 1864 von Unserem in Gott ruhenden unmittelbaren Amtsvorgänger ein Geistlicher in Liebstadt angestellt. Nachdem sich inzwischen die kirchlichen Verhältnisse sich
    dortselbst so weit ausgebildet haben, daß eine Kirche aus den milden Gaben erbaut und ein Kirchhof beschafft worden ist, so glauben Wir, daß die Zeit gekommen, den dortigen Gläubigen
    die Wohlthat einer nach kirchlichen Vorschriften geregelten, mit allen Pfarrechten ausgestatteten und dadurch befestigten Seelsorge zuzuwenden. Demzufolge erheben Wir die bisherige Seelsorg-Station zu einer Pfarre mit dem Wohnsitz des Pfarrers in Liebstadt und die dortige Kreuzkirche zu einer Pfarrkirche und verordnen nach der Anhörung der Interessenten in Betreff der Einrichtung und Begrenzung dieser Pfarre, wie folgt:
§1: Den Bezirk der katholischen Pfarre in Liebstadt werden die katholischen Einwohner in den nachbenannten Ortschaften und deren Abbauten bilden:
I. Im Kreise Mohrungen
1. Abrahamsheide, 2. Achthuben, 3. Banners, 4. Gr. Bergling, 5.Blumen, 6. Bobanden, 7. Alt Bollitten, 8. Neu Bollitten, 9. Bornadedken, 10. Carneyen, 11. Gartenpungel, 12. Gr. Gillgehnen, 13.Gillwalde, 14. Goldbach. 15. Gottesgabe, 16. Gudnick, 17. Hartwich, 18. Groß Hermenau, 19. Klein Hermenau, 20. Herzogswalde, 21. Klogehnen, 22. Kollings, 23. Lettau, 24. Liebstadt, 25. Maulfritzen, 26. Alt Menzels, 27. Neu Menzels, 28. Narienmühle, 29. Naegelack, 30. Paulken, 31. Pittehnen, 32. Polkehnen, 33. Ponarien, 34. Alt Reichau, 35. Reichenthal,
36. Reichertswalde, 37. Rosenau, 38. Royen, 39. Sackstein, 40. Schillings 41. Schodehnen, 42. Silberbach, 43. Sorrehnen, 44. Sporthenen, 45. Stobnitten, 46. Stollen, 47. Trukainen,
48. Waltersdorf, 49. Weeskenthal, 50. Workallen, 51. Wuchsnig
II. Im Kreise Preußisch Holland
52. Pfeiffertswalde, 53. Reichswalde, 54. Rudolphsmühle, 55. Sommerfeld, 56. Weeskenit
Der Pfarrverband, in welchem einige der genannten Ortschaften bisher zu anderen Pfarreien gestanden haben, wird hierdurch aufgehoben.
§2: Die katholische Pfarre Liebstadt gehört zu dem Dekanat Gutstadt, und hat sich der Pfarrer der kanonischen Visitation des Erzpriesters zu unterwefen.
(Dies ist ist nur ein Ausschnitt des Erlass, der ganze Erlass kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnoten) [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,Nr.1,1873 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums