Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/070

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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Morgen, 2 Viertel, 3 Ruten, zehntfrei sind 21 Morgen, 2 Viertel, 31 Ruten, die dem Stift Ettlingen gehören. Zum großen Zehnten gehören Weizen, Korn, Gerste, Dinkel und Haber; zum kleinen: Magsamen, Dotter, Reps, Flachs, Hanf, Grundbirnen, Welschkorn, Rüben, Klee unb Wicken. Nach Gutdünken des Berechtigten wurde der Zehnte entweder in Natura erhoben oder verpachtet. - Das Steuerkapital des Zehnten betrug 25,049 fl, das Katasterkapital hierauf 10 774 fl, der Rest des Steuerkapitals hiernach 14 275 fl. Der Zehntertrag für 15 Jahre beträgt nach Abzug von Verschiedenem 9235 fl, mithin für das Jahr 615 fl, davon ab die Staatssteuer mit 36 fl, bleiben 579 fl, somit Ablösunskapital 11 580 fl, davon geht 1/5 ab als Staatszuschuß mit 2 316 fl nebst Zins und Zinseszins, bleiben 9000 fl. Die Gemeinde hat diese bei der Großh. Zehntschuldentilgungskasse aufgenommen und die Domäne befriedigt am 1. Januar 1837. Die Heimzahlung ging natürlich langsam vor sich. Jährlich waren 650 fl ohne den laufenden Zins zu leisten.

7. Fronen.

      Im Lagerbuch 1594, erneuert 1780, heißt es: Alle Untertanen und Inwohner zu Rüppurr sind einem jeden Herrn und Fürsten reisbar, steuerbar, fronbar, postmäßig, dienstbar, Fol. 5. Zu dem Schlosse und seinen angehörigen Gütern sitzen die Untertanen und Inwohner zu Rüppurr, dem Dorf zu täglichem Frondienst. – 1715 wird festgestellt: Der Mann bekommt in der Fron 20 Kr., die Frau 16 Kr., im Winter aber 16 und 10 Kr. und pro Tag eine Maß Wein wie üblich. – 1732 wird berichtet, daß die Gemeinde Rüppurr schuldig ist, 50 Klafter Brennholz jährlich für das Schloß zu machen, gegen Bezahlung von 3 fl 34⅔ Kreuzer. – Die sog. Mühlwiese 57¾ Morgen groß, kostet zu heuen und zu öhmden, da für den Morgen 20 Kr. in der Fron bezahlt werden und dazu 100 Fronfuhren ä 42/7 Kr. = 7 fl 8-Kr., zusammen 64 fl. Ein Mann bekommt pro Tag 10 Kr., ebenso eine Frau; ein Gabler aber 12 Kr. Bei Fronfuhren kommt zum Wein noch ein Pfund Brot von der Herrschaft. Aber die Rüppurrer wehren sich dagegen 1732, weil sie es noch nie getan hätten, auch wäre es ein Schaden für den Fürsten, da sie dann 300 Morgen Wiesen zu heuen hätten, was sie nicht können. – Aber im Lagerbuch 1740 wird festgesetzt: Zu dem Schloß und dessen Gütern sitzen die Untertanen und Inwohner zu täglichem, ungemessenem Frondienst. – „Wie aber das Schloß abgegangen, die Acker mit herrschaftlichen Zügen bebaut und den Rüppurrern für ihre Arbeit auf den Wiesen im Jahr 1773 ein erhöhter Lohn ausgeworfen wurde, so ist ihnen dadurch ein großer Teil ihrer vorigen Fronlasten abgegangen und ich glaube nicht, daß sie sich mit Grund beschweren können, wenn