Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/075

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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521 fl und je 100 fl in den folgenden fünf Jahren bezahlt werden. Die Untertanen von Rüppurr müssen das Holzwerk in der Fron herbeiführen, auch die Wehren und die Säuberung der Seegräben besorgen, alles Geschirr und Bauholz aus unsern Waldungen herbeiführen. – 1692 sollte die Mühle 36 Malter an die Kellerei abgeben, aber die böse Kriegszeit machte die Ablieferung unmöglich. Es sind nun 112 Malter angelaufen. Es wird nun die Abgabe um 12 Malter auf einige Jahre verringert. – 1717 wird dem Müller genehmigt, daß er statt 36 Malter Mühlgült nur 24 zu liefern habe. 1722 beklagen sich die Mühlburger, weil sie nicht mehr in der Appenmühle mahlen dürfen, sondern nach Rüppurr müssen. Wohl hat der Müller davon einen großen Nutzen, nicht aber sie, da sie kein Zugvieh haben. Der Müller in Rüppur solle, wie dies auch sonst geschehen, die Frucht abholen und wiederbringen. – 1736 bittet der Müller wegen des elenden Zustandes seiner Nahrung und seines Mühlwesens um Hilfe. Schon 1733, gleich anfangs des Krieges, wegen des Mühlenbaues und dann 1734, wegen feindlicher Einfälle mußte er ½ Jahr seine Mühle stille stehen lassen, dazu habe er seine Möbel und sein Mühlgeschirr verloren. Es wurde darauf die Mahlgült an die Domäne von 36 Malter auf 9 nachgelassen; aber die beste Kundschaft war verloren gegangen. – 1758 wird berichtet: Das Brennholzflößen auf der Alb dauere schon in die 16 Jahre und bringen dem Müller großen Schaden. 1768 kaufte der hiesige Müller die Obermühle in Durlach für 1425 fl. Die Gilt wurde auf 45 Malter Roggen, 25 fl Beutelgeld, 4 fl für die Hanfreibe und 5 fl für die Ölschläge gestellt. Außerdem hatte der Müller zwei Schweine und einen Hund für die Herrschaft zu halten, war aber frei von Brot und Schatzung (F. 540).

      1771 bittet er um die Genehmigung, eine Walkmühle und eine Hanfreibe zu bauen, damit die Färber und Weißgerber zu Karlsruhe und zu Durlach nicht genötigt seien, ihre Sachen nach Ettlingen und Weingarten mit großen Kosten führen zu lassen. – 1805: Weil der hiesige Müller von Mai bis Juli 14 Stunden lang die Schleuße wegen der Flötzung von Dielen für das Kurfürstliche Bauamt öffnen mußte, legte er eine Rechnung von 14 fl vor; er wird aber abgewiesen. 1817 probiert er es wieder, da er wegen der Flötze das Wasser ablassen mußte von Morgens 5 bis Abends 8 Uhr, pro Stunde 1 fl, sind 15 fl, bittet er um Entschädigung. Es wird ihm aber erwidert, daß nach seinem Mühlenbrief diese Ansprüche nicht berechtigt seien. Die Mühle ist nun seit einer Reihe von Jahren nur Sägemühle, aber mit starkem Betrieb.

10. Wirtschaften.


      1723 bittet der Schultheiß dahier (J. F. S.) um die Erlaubnis eine Wirtschaft zu führen, da die Wirtschaft dahier so schlecht ist, daß