Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/010

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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großen ehemaligen Waldungen weiß. Wo auch diese nicht fortkommen konnten, wucherte das Haidekraut. Adam von Bremen ums Jahr 1072 sagt von Jütland, wozu damals auch das jetzige Schleswigsche gehörte: "Wenn gleich alle Gegenden Germaniens von dichten Waldungen starren, so ist Jütland doch noch schauerlicher als die übrigen, welches in der Mitte gemieden wird wegen seiner Unfruchtbarkeit, an den Küsten aber wegen der Ueberfälle der Seeräuber. In einigen Gegenden ist das Land kaum bebaut, kaum für menschlichen Aufenthalt geignet. Wo aber die Meeresarme hineinreichen, hat es die größten Städte.[1]


So also noch ein Paar Jahrhunderte, nachdem die ersten Versuche zur Einführung des Christenthums bei einem Volke gemacht wurden, dessen Männer größtentheils nur den Winter zu Hause verlebten, um von dem zu zehren, was so lange das Meer offen war, in andern zum Theil fernen Ländern erbeutet worden.

Wenden wir uns nun weiter südwärts, so haben wir in Nordalbingien wieder ein Land von ganz ähnlicher Gestaltung, nur daß an der Ostküste der Meerbusen weniger sind. Und bis an diese


  1. Adamus Brem. cap. 208. Ager ibi (es ist zunächst vorher von Wendsyssel die Rede gewesen) sterilis: praeter loca flumini propinqua omnia fere deserta videntur; terra salsuginis et vastae solitudinis. Nun wird fortgefahren: Porro cum omnes tractus Germaniae profundis horreant saltibus sola est Jutland caeteris horridior, quae in terra fugitur propter inopiam fructuum, in mari vero propter infestationem piratarum. Vix invenitur culta in aliquibus locis, vix humanae habitationi opportuna. Sicubi vero brachia maris occurrunt, ibi civitates habet maximas. Es läßt sich füglich von dieser Schilderung die Anwendung auf ein Paar Jahrhunderte früher machen. Die Landcultur machte über ein Jahrhundert später erst beträchtliche Fortschritte. Dies sieht man aus einigen Notizen in Waldemar's II. Erdbuch von 1231, wo verschiedentlich von ausgerotteten Waldstrecken, und daselbst entstandenen Dörfern (oppidis inde factis) die Rede ist, sowie aus der gleichzeitig in das Jütsche Lov (1241) aufgenommenen Gesetzgebung über die landwirthschaftlichen Verhältnisse. Eine solche mußte damals Bedürfniß sein, und läßt auf einen vorhergegangenen Aufschwung der Landcultur schließen, welche wiederum eine natürliche Folge des Aufhörens der Vikingsfahrten war.